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Die Notwendigkeit, flüssige und
pastöse
Medien flächig
aufzutragen, erstreckt sich über
die unterschiedlichsten Anwendungsfelder. Als Beispiel für den Bereich
Chemie sei das Auftragen von Farben und Lacken, für den Bereich
Kosmetik das Aufbringen von Lotionen, für den Bereich Pharma das Aufbringen
von Tinkturen und Desinfektionsmittel genannt.
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Viele Produkte sind aggressiv oder
hinterlassen bei der Handhabung Spuren, vor allem an den Fingern.
Bei Anwendungen, bei denen nur eine kleine Produktmenge eingesetzt
wird, ist es notwendig, das Medium aus einem größeren Gebinde zu entnehmen,
um es dann auf einen Applikator zu übertragen. Dieses kann sowohl
für das
aufzutragende Produkt, z.B. ständiger
Luftkontakt, als auch für
den Anwender, z.B. durch Verschütten
oder Einatmen von Dämpfen,
zum Nachteil führen.
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Darstellung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist ein leicht
anwendbares Auftragesystem für
Kleinanwendungen, bei dem das aufzutragende Produkt unmittelbar
auf die Oberfläche
gelangen kann und somit der Anwender und die Umwelt vor, bei und
nach der Anwendung vor Spritzern oder sonstigen Verunreinigungen
mit dem Auftragemedium geschützt
wird.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Grundgedanke der Erfindung besteht somit
darin, dass das Produkt nicht "offen" auf einen Applikator übertragen
werden muss, sondern dass der Applikator mit einer Abdeckung verschließbar ist. Das
Auftragesystem besteht somit erfindungsgemäss aus zwei Einheiten: Die
erste Einheit dient als Applikatorträger und trägt das Füllgut vorzugsweise in einem
Napf, der z.B. durch Tiefziehen einer thermoplastisch verformbaren
Folie, oder auch durch Spritzgießen hergestellt sein kann.
Der Napf ist in seiner Form so gestattet, dass er leicht zu handhaben
ist. Das Material des Napfes ist auf das jeweilige Füllgut abgestimmt.
Um diesen Napf verläuft
ein flächiger
Rand, der in seiner Außenkontur
unterschiedlich gestaltet sein kann. Dieser Rand dient zum Schutz
des Anwenders, aber auch zur Verankerung der Schutz- und Aktiviverungsabdeckung.
Der Napf ist mit einer Folie, die in ihrem Aufbau auf das Füllgut und
den aufzubringenden Applikator abgestimmt ist, verschlossen. Die
Verschlussfolie trägt
auf ihrer dem Napf gegenüberliegenden
Seite einen Applikator, z.B. Schwamm oder Filz, der zur gezielteren
Produktführung
mit einem oder mehreren Durchbrüchen
versehen sein kann.
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Die zweite Einheit bildet eine Abdeckung, vorzugsweise
ebenfalls als Napf ausgebildet, der ebenfalls durch Tiefziehen oder
Spritzgießen
hergestellt sein kann. Die Abdeckung bildet eine Mulde, in deren
Mitte nach einer Ausgestaltung der Erfindung das Material als Dorn
ausgebildet ist. Der obere Rand der Abdeckung ist in den meisten
Ausführungsbeispielen
so gestaltet, dass sich der Applikatorträger nach dem Zusammenfügen arretieren
lässt.
Der nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung flexibel ausgeführte Applikator übernimmt
dabei in den meisten Ausführungsbeispielen
eine Stützfunktion,
die die Arretierung verbessert.
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Zur Aktivierung des Auftragesystems
wird der Dorn der Abdeckung in Richtung der Abdeckfolie des Produktaufnahmenapfes
der ersten Einheit gedrückt
oder dieser Napf gegen den Dorn geführt, so dass die Abdeckfolie
durchstoßen
und der Applikator mit dem aufzutragenden Medium getränkt wird.
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Die beiden Einheiten werden nun voneinander
getrennt, indem die Abdekkung vom Applikatorträger gelöst wird, das Aufbringen des
Mediums kann erfolgen.
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Nach dem Auftrag des Mediums werden
Abdeckung und Applikatorträger
wieder auf einfache Weise zusammengefügt, so dass Anwender und Umfeld
vor ungewolltem Kontakt mit dem Auftragsmedium geschützt sind,
und eine einfache Entsorgung des gesamten Auftragesystems möglich ist.
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Die Auftragesysteme sind in ihrer
Form variabel, zur Vereinfachung der Darstellung ist eine runde
Variante gewählt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Mehrere Ausführungsbeispiele werden nun anhand
von Zeichnungen näher
erläutert,
es zeigen:
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1 ein
erstes Ausführungsbeispiel
des Auftragesystems im Vollschnitt in verriegelter Stellung,
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2 das
Auftragesystem gemäß 1 in entriegelter Stellung,
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3 den
Applikatorträger
mit Füllgutkammer
beim Auftragesystem gemäß 1 im Vollschnitt und in
der Draufsicht,
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4 die
Abdeckung beim Auftragesystem gemäß 1 im Vollschnitt und in Draufsicht,
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5 die
Aktivierung des Auftragesystems gemäß 1,
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6 die
Anwendung des Auftragesystems gemäß 1,
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7 ein
zweites Ausführungsbeispiel
des Auftragesystems im Vollschnitt und in der Draufsicht,
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8 ein
drittes Ausführungsbeispiel
des Auftragesystems im Vollschnitt und in der Draufsicht,
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9 ein
viertes Ausführungsbeispiel
im Vollschnitt, wobei in der Draufsicht Deckfolie und Abdeckung
separat dargestellt sind,
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10 ein
fünftes
Ausführungsbeispiel
des Auftragesystems im Vollschnitt, wobei in der Draufsicht Applikatorträger und
Abdeckung separat dargestellt sind,
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11 die
Aktivierung des Auftragesystems gemäß Bild 10,
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12
A–C Drei
Varianten der Abdeckung und des Applikatorträgers für ein Auftragesystem als zusammensetzbares
Teil,
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13 eine
erste Gestaltungsvariante des Füllgutnapfes
für ein
Auftragesystem,
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14 eine
zweite Gestaltungsvariante des Füllgutnapfes
für ein
Auftragesystem,
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15
A,B eine vierte Variante der Abdeckung und des Applikatorträgers für ein Auftragesystem
als zusammensetzbares Teil,
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16
A,B eine fünfte
Variante der Abdeckung und des Applikatorträgers für ein Auftragesystem als zusammensetzbares
Teil,
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17 eine
sechste Variante der Abdeckung und des Applikatorträgers für ein Auftragesystem
als zusammensetzbares Teil, und
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18 eine
siebte Variante der Abdeckung und des Applikatorträgers für ein Auftragesystem
als zusammensetzbares Teil.
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Beschreibung
des ersten Ausführungsbeispiels
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1 zeigt
das Auftragesystem 1.0 in einem ersten Ausführungsbeispiel
im Vollschnitt und in der Draufsicht in verriegelter Stellung. In 2 ist das Auftragesystem
entriegelt dargestellt. In 3 und 4 sind Applikatorträger 1.1 und
Abdeckung 1.2 separat dargestellt. 5 und 6 zeigt
die Aktivierung und die Anwendung des Auftragesystems.
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Das Auftragesystem 1.0 besteht
aus einer ersten Einheit als Applikatorträger 1.1 mit einem
ersten Napf 1.1.1 als Füllgutkammer
und einem Applikator 1.1.5, und aus einer zweiten Einheit
als Abdeckung 1.2 mit einem Aktivierungsdorn 1.2.2.
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Der Napf 1.1.1 schließt das Füllgut 1.1.4 ein und
ist z.B. durch Tiefziehen oder durch Spritzgießen hergestellt. Der Napf 1.1.1 hat
eine umlaufende Borde 1.1.2, die in ihrer Außenkontur
auf die Abdeckung 1.2 abgestimmt ist. Der Napf 1.1.1 ist
mit einer Deckfolie 1.1.3, die durch Siegeln auf die Borde 1.1.2 aufgebracht
ist, verschlossen.
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Auf die Unterseite der Deckfolie 1.1.3 ist
der Applikator 1.1.5 durch Kleben, Siegeln oder mechanische
Verankerung aufgebracht. Der Applikator 1.1.5 ist zur gezielteren
Führung
des Füllgutes
mit einem oder mehreren Durchbrüchen 1.1.6 versehen.
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Die Abdeckung 1.2 besteht
aus einem zweiten Napf 1.2.1, der zentrisch in den nach
innen gerichteten Dorn 1.2.2 ausläuft. Der zweite Napf 1.2.1 kann
je nach Herstellungsverfahren eine umlaufende Borde 1.2.3 aufweisen.
Der zweite Napf 1.2.1 trägt dem Zentrum zugewandte Laschen 1.2.4 in
beliebiger Zahl und Form, die Hinterschnitte bilden.
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Der Applikatorträger 1.1 ist in seiner
Außenkontur
A auf die Innenkontur 1 der Abdeckung 1.2 abgestimmt,
wobei die Engstelle a des Applikatorträgers gleich oder geringfügig kleiner
ist als die Engstelle b der Abdeckung 1.2.
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Der Applikator 1.1.5 ist
ferner in seiner Dicke d so ausgeführt, dass er an der Berührungsfläche mit dem
zweiten Napf 1.2.1 dicker ist als der Höhenfreiraum h des zweiten Napfes 1.2.1.
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Um die Abdeckung 1.2 und
den Applikatorträger 1.1 zum
Auftragesystem 1.0 zusammenzufügen, wird der Applikatorträger 1.1 in
eine Position gebracht, in der die Engstellen a und b übereinanderliegen.
Durch leichtes Komprimieren des Applikators 1.1.5 lässt sich
die Borde 1.1.2 des ersten Napfes 1.1 unter das
Niveau der Laschen 1.2.4 der Abdeckung 1.2 drücken. Durch
Verdrehen des Applikatorträgers 1.1 um
seine Längsachse
x kommt die Breitseite h des Applikatorträgers 1.1 unter die
Laschen 1.2.4 der Abdeckung 1.2 zu liegen. Wird
der Druck vom Applikator 1.1.5 genommen, so dehnt sich
dieser wieder aus und der Applikatorträger 1.1 wird mit der
Borde 1.1.2 von unten gegen die Laschen 1.2.4 gedrückt und
fixiert. Auf diese Weise funktioniert beim ersten Ausführungsbeispiel
die Verbindung der beiden Einheiten, Applikatorträger 1.1 und
Abdeckung 1.2, als federgesicherter Bajonettverschluss.
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Zum Aktivieren des Auftragesystems 1.0 wird,
wie unter 5 dargestellt,
der gewölbte
zweite Napf 1.2.1 mit seinem Dorn 1.2.2 gegen
den Applikatorträger 1.1 gedrückt, bis
der Dorn 1.2.2 die Deckfolie 1.1.2 des Applikatorträgers 1.1 durchdringt.
Das Füllgut 1.1.4 kann
nun in den Applikator 1.1.5 eindringen und ihn je nach
Konsistenz tränken
oder benetzen.
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Um den Applikatorträger 1.1 und
die Abdeckung 1.2 zu trennen, wird der Applikatorträger 1.1 wieder
um die Achse x gedreht und der Bajonettverschluss somit entriegelt.
Der Applikatorträger 1.1 kann
nun zur Nutzung entnommen werden.
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Nach Gebrauch wird der Applikatorträger 1.1 wieder,
wie oben beschrieben, mit der Abdeckung 1.2 zusammengefügt, so dass
die Gefahr von Verschmutzungen oder Verunreinigungen durch das Füllgut 1.1.4 oder
den Applikator 1.1.5 minimiert wird.
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Beschreibung
des zweiten Ausführungsbeispiels
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7 zeigt
ein Auftragesystem 2.0, dessen Grundaufbau im wesentlichen
dem Auftragesystem 1.0 entspricht, und deshalb nicht näher beschrieben wird.
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Der Applikatorträger 2.1 trägt eine
kreisförmige
Borde 2.1.1. Die Abdeckung 2.2 mit Dorn 2.2.2 trägt an ihrem
Rand eine beliebige Anzahl von Laschen 2.2.2, die zentrisch
nach innen gerichtet sind. Beim Zusammenfügen von Applikatorträger 2.1 und Abdeckung 2.2 graben
sich die Laschen 2.2.1. in den flexiblen Applikator 2.1.2 ein,
der somit fixiert ist. Die Borde 2.1.1 ist in ihrem Durchmesser
m größer als der
gedachte Innendurchmesser n des Laschenkreises der Abdeckung 2.2 und
kann somit auch eine Anschlagfunktion beim Zusammenfügen des
Applikatorträgers 2.1 und
der Abdeckung 2.2 übernehmen.
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Die Aktivierung erfolgt wie beim
Auftragesystem 1.0 mittels des Dorns 2.2.2.
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Zur Nutzung wird der Applikatorträger 2.1 von
der Abdeckung 2.2 abgezogen und nach Nutzung durch einfaches
Eindrücken
wieder zusammengefügt.
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Beschreibung
des dritten Ausführungsbeispiels
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8 zeigt
ein Auftragesystem 3.0, das im wesentlichen identisch mit
dem Auftragesystem 2.0 ist.
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Das Auftragesystem 3.0 besteht
aus dem Applikatorträger 3.1 und
der Abdeckung 3.2 mit. Aktivierungsdorn 3.2.2.
Der Durchmesser des Applikators 3.1.1 ist hier gleich oder
größer als
der Durchmesser der Borde 3.1.2 des Applikatorträgers. Der Applikator 3.1.1 bzw.
die kreisförmige
Borde 3.1.2 sind nur geringfügig größer als der gedachte Innendurchmesser
p des Laschenkranzes 3.2.3 der Abdeckung 3.2.
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Beim Zusammenfügen der beiden Einheiten wird
der Applikator 3.1.1 mit der Borde 3.1.2. unter das
Niveau des Laschenkranzes 3.2.3 gedrückt und ist somit fixiert.
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Beschreibung
des vierten Ausführunasbeispiels
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9 zeigt
ein Auftragesystem 4.0, das im wesentlichen dem Auftragesystem 3.0 entspricht.
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Das Auftragesystem 4.0 besteht
aus dem Applikatorträger 4.1 und
der Abdeckung 4.2. Die Abdeckung 4.2 besteht aus
einem Napfteil 4.2.2, das in einer Borde 4.2.3 ausläuft. Auf
die Borde 4.2.3 ist eine Folie 4.2.1 vorzugsweise
durch Siegeln aufgebracht. Die Folie 4.2.1 ist in ihrem
Zentrum in Form eines Laschenkranzes L vorgestanzt. Nach Einlage des
Applikatorträgers 4.1 in
das Napfteil 4.2.2 der Abdeckung 4.2 und Aufbringung
der vorgestanzten Folie 4.2.1 überlappen die Laschen 4.2.1.1 der
Folie 4.2.1 die Borde 4.2.3 des Applikatorträgers und
halten ihn fest.
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Der Applikatorträger kann auch wie bei dem im
folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel 7.0 gewählt sein
und nach dem Aufbringen des Laschenkranzes gefügt sein.
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Nach dem Aktivieren des Auftragesystems 4.0 wird
der Applikatorträger 4.1 aus
dem flexiblen Laschenkranz 4.2.1 herausgezogen und der
Auftrag des Mediums kann erfolgen.
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Nach Gebrauch lässt sich der Applikatorträger 4.1 wieder
einfach in die Abdeckung 4.2 zurückstecken.
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Beschreibung
des fünften
Ausführungsbeispiels
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10,11 zeigt ein Auftragesystem 5.0.
Es besteht ebenfalls aus einem Applikatorträger 5.1 mit Füllgutkammer
und einer Abdeckung 5.2 mit Aktivierungsdorn 5.2.2.
Die Abdeckung mit Aktivierungsdorn 5.2.2 ist in ihrem Innenbereich
mit einem oder mehreren Gewindegängen 5.2.1 versehen.
die Borde 5.1.1 des Applikatorträgers 5.1 ist in ihrer
Form auf die Anzahl der Gewindegänge 5.2.1 der
Abdeckung 5.2 abgestimmt. So ist die Borde 5.1.1 an
drei Seiten zurückgenommen,
da das hier gezeigte Gegenstück einer
3-gängigen Mutter
entspricht. Die so entstehenden Bereiche K mit der größten Ausdehnung
der Borde 5.1.1 entsprechen den Gewindeanfängen einer Schraube.
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Zum Fixieren des Applikatorträgers 5.1 wird dieser
so weit in die Abdeckung 5.2 hineingeschraubt, bis dieser
sich durch den Gegendruck des zunehmend komprimierten Applikators 5.1.2 im
Gewinde hält.
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Zum Aktivieren des Auftragesystems 5.0 wird
der Applikatorträger 5.1 weiter
in die Abdeckung 5.2 eingeschraubt, bis der Dorn 5.2.2 die
Deckfolie 5.1.2 des Applikatorträgers 5.1 durchstößt (11). Zur Nutzung wird der
Applikatorträger 5.1 aus
der Abdeckung 5.2 herausgeschraubt.
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12A,12B,12C und 15–18 zeigen
Ausführungsbeispiele,
bei denen Applikatorträger
und Abdeckung durch eine rastfähige
Gestaltung ihrer Randbereiche miteinander verbindbar und auch wieder
lösbar
sind:
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12A zeigt
ein Auftragesystem 6.0. Das Grundprinzip entspricht den
bisherigen Ausführungsbeispielen
und wird nicht näher
beschrieben.
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Das Auftragesystem 6.0 setzt
sich aus dem Applikatorträger 6.1 und
der Abdeckung 6.2 mit Dorn 6.2.1 zusammen. Die
Borde 6.1.1 des Applikatorträgers 6.1 setzt sich
in einem rechtwinklig angeordneten Rand 6.1.2 fort. Der
Rand 6.1.2 kann sowohl geschlossen als auch unterbrochen
sein und untergreift zumindest partiell die Borde 6.2.2 der
Abdeckung 6.2. In den Rand 6.1.2 lässt sich
die Borde 6.2.2 der Abdeckung 6.2 einrasten.
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12B zeigt
ein Auftragesystem 7.0.
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Im Unterschied zum Auftragesystem 6.0 trägt hier
die Abdeckung 7.2 mit Dorn 7.2.1 einen Rand 7.2.1 mit
Clipfunktion, der die Borde 7.1.1 zumindest partiell übergreift,
sodass die Borde 7.1.1 des Applikatorträgers 7.1 eingerastet
werden kann.
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12C zeigt
eine dritte Ausgestaltung dieser Verbindung.
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Die Abdeckung 10.2 ist hier
zweiteilig ausgebildet, sie besteht aus einem Unterteil 10.2.1 mit
einer Borde 10.1.1, wie es z.B. im Tiefziehverfahren hergestellt
werden kann, und einem Ring 10.3 zur Fixierung des Applikatorträgers 10.1. Durch
einen rechtwinklig umlaufenden Rand 10.3.1, der in Nasen 10.3.2 in
Hakenform ausläuft,
wird eine Rast- oder Clipfunktion des Rings 10.3 beim Fügen der
beiden Teile erreicht. Das Hakenprofil kann auch als umlaufender
Komplettring ausgeführt
sein. Somit können für das schalenförmige Unterteil 10.2.1 der
Abdeckung und den durch den Ring 10.3 gebildeten Laschenbereich
unterschiedliche Herstellverfahren bzw. Werkstoffe genutzt werden.
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Die Verbindung der beiden Einzelteile
der Abdeckung 10.0 kann vor oder nach dem Einlegen des
Applikatorträgers
geschehen.
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13 und 14 zeigen Gestaltungsvarianten des
ersten Napfes. Der Füllgutnapf 13.2.1 ist
an zwei Seiten abgeflacht, was ein leichteres Greifen ermöglicht.
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Der Füllgutnapf 14.2.1 ist
in seinem Grundaufbau schon flächig
angelegt, was eine leichtere Handhabung zulässt.
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15 zeigt
ein Auftragesystem 8.0. In 15A ist
als als zusammengefügtes
Teil dargestellt. In 15B sind
Applikatorträger
und Abdeckung getrennt dargestellt.
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Das Auftragesystem 8.0 besteht
aus dem Applikatorträger 8.1 in
beliebiger Form, mit seinem Applikator 8.1.1 und der Abdeckung 8.2, ähnlich den bisher
beschriebenen Ausführungsbeispielen.
Der Zusammenhalt von Applikatorträger 8.1 und Abdeckung 8.2 wird
dadurch erreicht, dass der Applikator 8.1.1 in seiner horizontalen
Ausdehnung AD größer gehalten
ist als die lichte Weite IK der Abdeckung 8.2. Beim Zusammenfügen des
Applikatorträgers 8.1 mit
der Abdeckung 8.2 wird der Applikator 8.1.1 komprimiert,
so dass eine reibschlüssige
Verbindung zwischen Applikator 8.1.1 und der Abdekkung 8.2 entsteht.
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16 zeigt
ein Auftragesystem 9.0. 16A zeigt
das zusammengefügte
Teil. In 16B ist die
Draufsicht der Abdeckung dargestellt.
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Das Auftragesystem 9.0 entspricht
in seinem Grundaufbau dem Auftragesystem 8.0. Die Innenkontur
der Abdeckung 9.2 ist aber nur in den Teilbereichen T kleiner
als die horizontale Ausdehnung AD des Applikators 9.1.1 des
Applikatorträgers 9.1,
so dass in den Kontaktbereichen zwischen Applikator 9.1.1 und
Abdeckung 9.2 eine kraftschlüssige Verbindung entsteht.
Die der Fixierung dienenden Teilbereiche T können in beliebiger Anzahl und
Form angeordnet sein.
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17 zeigt
ein Auftragesystem 15.0. Das Auftragesystem 15.0 entspricht
im wesentlichen dem Auftragesystem 9.0. Die Abdeckung 15.2 trägt in ihrer
Innenkontur Inseln 15.2.1 oder einen wulstartigen Rand.
Der Applikator 15.1.1 ist in seiner Außenkontur AD größer gehalten
als das Maß IM
der Innenkontur der Abdeckung 15.2. Dadurch entsteht nach
dem Fügen
eine kraft- und formschlüssige
Verbindung.
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18 zeigt
ein Auftragesystem 16.0. Das Auftragesystem 16.0 entspricht
in seinem Grundaufbau dem Auftragesystem 8.0. die Abdeckung 16.2 ist in
ihrem Aufnahmebereich 16.2.1 für den Applikator 16.1.1 des
Applikatorträgers 16.1 als
Faltenbalg aufgebaut. Der Applikator 16.1.1 ist in seinem
Außendurchmesser
DA so ausgelegt, dass er größer ist
als das Innenmaß IM
des Aufnahmebereiches 16.2.1 des Faltenbalges. Beim Fügen von
Applikatorträger 16.1 und
Abdeckung 16.2 wird der Applikator 16.1.1 in Teilbereichen
komprimiert und somit festgehalten. Der elastische Aufbau des Faltenbalges
lässt es
zu, das Auftragesystem 16.0 durch Druck auf den Dornbereich 16.2.2 zu
aktivieren.