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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Applikationskapsel,
die dazu bestimmt ist, in Zusammenhang mit einem getrennten und/oder
kombinierten Auftragen von zwei Produkten verwendet zu werden, die
getrennt verpackte Wirkstoffe oder Verbindungen aufweisen.
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Zum
Beispiel im Rahmen des Schminkens des Körpers oder der Haare ist es
wünschenswert, über eine
Schminkbasis in Form einer Creme, eines Gels oder einer Milch zu
verfügen,
die die Benutzerin mit einem getrennten Produkt, insbesondere in
Form eines verdichteten oder losen Puders in Verbindung bringen
kann, der Füllstoffe
oder Farbpigmente enthält,
wobei das getrennte Produkt aus einer Vielzahl von Pudern ausgewählt werden
kann, die Pigmente verschiedener Farben enthalten, um die Farbe und/oder
das Aussehen ihres Makeups auswählen zu
können.
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Auch
auf dem Gebiet des Sonnenschutzes kann es wünschenswert sein, über eine
feuchtigkeitsspendende oder beruhigende Basis in Form einer Milch
oder einer Creme verfügen
zu können,
die die Benutzerin mit einem getrennten Produkt verbinden kann,
das insbesondere in Form eines Puders oder einer Creme vorliegt
und einen UV-Schutzfilter enthält,
und das aus einer Vielzahl von Filter mit verschiedenen Schutzfaktoren
enthaltenden Pudern ausgewählt
werden kann, um den Schutz ihrer Haut an ihre Bedürfnisse
anpassen zu können.
So ist es für
die ersten Tage der Sonnenbestrahlung wünschenswert, ein Produkt mit
hohem Schutzfaktor zu verwenden, und dann ist es im Laufe der Tage
möglich,
Produkte mit geringeren Schutzfaktoren zu verwenden.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der Erfindung, eine Applikationskapsel anzugeben, die eine Auftrageinheit
für ein
spezifisches Pro dukt bildet und in Kombination mit einem Hilfsbehälter verwendet werden
kann, der ein Produkt mit zur Wirkung des in der Applikationskapsel
enthaltenen spezifischen Produkts komplementärer Wirkung enthält.
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Die
Druckschrift
EP 0 374 339 beschreibt
einen ein flüssiges
Produkt enthaltenden Behälter,
der mit einer Pumpe ausgestattet ist, auf die ein einen Applikator
tragender Träger
montiert ist. Der Träger ist
so montiert, dass er sich bezüglich
des Behälters bewegen
kann, um die Pumpe zu betätigen
und den Applikator mit Produkt zu laden. Die Einheit ist vorgesehen,
um ein einziges Produkt aufzutragen.
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Außerdem beschreibt
die Druckschrift
EP 0 263 329 einen
ein erstes Produkt enthaltenden Behälter, auf dem ein Applikator
befestigt ist, um das erste Produkt aufzutragen. Der Applikator
wird von einer Kappe geschützt,
in der ein zweites Produkt in Form eines festen Blocks angeordnet
ist, das mit dem Applikator in Kontakt kommt, wenn die Kappe auf
den Behälter
montiert wird.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine ein spezifisches
Produkt enthaltende, autonome Auftrageinheit, ein Auftragorgan und
ein auf einen Behälter
zu montierendes Organ anzugeben, das das in Kombination mit dem
spezifischen Produkt zu verwendende Produkt enthält.
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Weitere
Gegenstände
gehen aus der nachfolgenden ausführlichen
Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele durch die Herstellung einer Applikationskapsel erreicht,
die einen Träger,
der Mittel aufweist, die die lösbare
Befestigung der Kapsel an einem ein erstes Produkt enthaltenden
Behälter
ermöglichen
können,
ein Auftragorgan, insbesondere in Form eines elastisch komprimierbaren
Elements, das auf den Träger
montiert ist und das erste Produkt von einer Öffnung im Träger bis
zu einer Auftragfläche
des Auftragorgans befördern
kann, und eine Kappe aufweist, die das Auftragorgan lösbar bedeckt,
wobei die Kappe auf den Träger
montiert ist, und wobei die Applikationskapsel ein zweites Produkt
enthält,
das am Boden der Kappe insbesondere in Form eines festen Blocks oder
eines Puders angeordnet ist, wobei die Auftragfläche in der montierten Stellung
der Kappe in elastische Auflage auf das zweite Produkt gebracht
werden kann.
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Es
wird zum Beispiel eine Einheit hergestellt, die ein spezifisches,
insbesondere abreibbares Produkt enthält, und die auf einen Behälter montiert
werden kann, der ein Produkt enthält, das das Abreiben des spezifischen
Produkts begünstigen
kann, wobei die beiden Produkte voneinander getrennt gehalten und
für ein
kombiniertes Auftragen dosiert auf die Auftragfläche des Auftragorgans gebracht
werden. Das in der Kappe enthaltene Produkt verschmutzt das im Behälter enthaltene
Produkt nicht. Ein Auftragorgan einer gegebenen Kapsel wird nie
mit einem anderen zweiten Produkt in Kontakt gebracht als demjenigen,
das in der Kapsel enthalten ist, für das es bestimmt ist. Vorzugsweise
ist das im Behälter enthaltene
Produkt dazu bestimmt, mittels einer Pumpe, eines Kolbens oder eines
Treibgases unter Druck ausgegeben zu werden.
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Die
Auftragfläche
des Auftragorgans wird zumindest vor der Benutzung elastisch gegen
die freie Fläche
des in der Kappe enthaltenen Produkts in Auflage gehalten, was bei
bestimmten Produkten ausreicht, um ein gutes Laden der Auftragfläche mit
dem Produkt zu gewährleisten.
Das Laden der Auftragfläche
mit dem zweiten Produkt kann aber begünstigt werden, indem die gegen
die freie Fläche
des in der Kappe enthaltenen Produkts anliegende Auftragfläche in Drehung
versetzt wird.
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Das
Produkt kann direkt an den Boden der Kappe oder in einen in den
Boden montierte Becher warm oder kalt gegossen oder verdichtet werden. Mittel,
insbesondere in Form von Rippen oder anderen Befestigungsmitteln,
können
vorgesehen werden, um, wenn das Produkt in die Kappe gegossen wird,
es ihm zu ermöglichen,
bei seiner Versteifung am Boden der Kappe zu haften.
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Bei
einem Produkt in Form eines losen Puders oder einer Creme können Mittel,
insbesondere in Form eines Gitters oder eines gelochten Rasters, vorgesehen
sein, um das zweite Produkt am Boden der Kappe zu halten.
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Das
zweite Produkt kann vom Boden der Kappe durch ein elastisch verformbares
Organ, insbesondere einen Schaumstoffblock oder eine Feder, getrennt
werden. Ein solches Organ ermöglicht
es zumindest, an der elastischen Auflage der Auftragfläche auf
dem zweiten Produkt mitzuwirken, insbesondere, wenn das Auftragorgan
aus einem gering oder sogar gar nicht elastisch zusammendrückbaren
Material besteht. Wenn das Zwischenelement ein Schaumstoff ist,
insbesondere mit offenen Zellen, ermöglicht dieser die Verankerung
des Produkts am Boden der Kappe, wenn das Produkt in flüssiger Form
gegossen wird.
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Der
Boden der Kappe kann axial beweglich sein, insbesondere durch elastische
Verformung. Dieses Merkmal ermöglicht
es, den Applikator erneut mit dem zweiten Produkt zu laden, ohne
dass die Kappe vollständig
wieder auf den Träger
montiert werden muss, insbesondere, wenn die Kappe auf den Träger geschraubt
wird. Die Beweglichkeit des Bodens kann aus einer elastischen Verformung
des Bodens entstehen, insbesondere, wenn dieser in Form einer Membran
aus elastisch verformbarem Material konfiguriert ist. Alternativ
kann eine solche Beweglichkeit aus einer einfachen gleitenden Montage
des Bodens entstehen, wobei dieser unter der Wirkung des elastischen
Zusammendrückens
des Auftragorgans, wenn die Kappe auf ihren Träger montiert wird, in die obere
Stellung gezwungen wird. Die Kappe kann ggf. dicht auf den Träger der
Kapsel montiert werden.
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Vorteilhafterweise
besteht das Auftragorgan aus einem Block aus porösem Material, das in der Lage
ist, das erste Produkt zu absorbieren und es von der Öffnung bis
zur Auftragfläche
zu befördern. Es
kann insbesondere einem aus Schaumstoff mit offenen oder halboffenen
Zellen oder aus einem Filz bestehen. Die Auftragfläche des
Auftragorgans kann mit einem Florbelag bedeckt sein. Bei einem solchen absorbierenden
Produkt, insbesondere im Fall eines Filzes oder eines Schaumstoffs
mit offenen oder halboffenen Zellen, weist das Auftragorgan mehrere "natürliche" Durchgänge auf,
die zwischen den Fasern oder von den Poren des Materials gebildet
werden, und die miteinander in Verbindung stehen. Solche natürlichen
Durchgänge
sind besonders geeignet, wenn das im Behälter enthaltene Produkt flüssig ist.
Bei einem viskoseren Produkt oder im Fall eines nicht porösen Materials
kann man mindestens einen "künstlichen" Durchgang in Form
eines oder mehrerer Kanäle
herstellen, die sich insbesondere axial vom Träger bis zur Auftragfläche erstrecken,
um das im Behälter
enthaltene Produkt bis zur Auftragfläche zu transportieren.
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Das
Auftragorgan kann aus einem elastisch zusammendrückbaren Element bestehen, insbesondere
in Form eines Faltenbalgs, auf das eine Auftragfläche, insbesondere
in Form eines Schaumstoffs, eines Gewebes oder eines Vlieses, montiert
ist, wobei die Fläche
ggf. mit Florbelag versehen sein kann oder nicht. Die Auftragfläche kann
relativ glatt sein oder Reliefs aufweisen, die eine Massagewirkung haben
können,
wenn sie auf die Haut aufgebracht werden.
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Vorzugsweise
sind in der Nähe
der Öffnung Öffnungs-/Schließmittel
von der Art mit Klappe oder Ventil vorgesehen, um selektiv die Öffnung freizugeben
bzw. zu verschließen,
die mit dem das erste Produkt enthaltenden Behälter in Verbindung gebracht werden
kann. So wird vermieden, dass im Auftragorgan vorhandene Flüssigkeit
(die insbesondere von einer Mischung des ersten und des zweiten
Produkts gebildet wird) über
die Öffnung
in den das erste Produkt enthaltenden Behälter zurückfließen kann. Außerdem kann
die Applikationskapsel, insbesondere wenn das Auftragorgan aus einem
absorbierenden Stoff besteht, eine ausreichende Menge des ersten Produkts
enthalten, um eine autonome Auftrageinheit zu bilden, die während des
ganzen Tages unabhängig
von dem das erste Produkt enthaltenden Behälter verwendet werden kann.
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Gemäß einer
spezifischen Ausführungsform sind
die Öffnungs-/Schließmittel
so montiert, dass sie die Öffnung
als Reaktion auf einen auf die Auftragfläche ausgeübten ausreichenden Druck freigeben,
wobei elastische Rückstellmittel
vorgesehen sind, um in Abwesenheit eines ausreichenden Drucks auf
die Auftragfläche
die Öffnungs-/Schließmittel
in die geschlossene Stellung zu zwingen. So erfolgt der Transport
des ersten Produkts auf die Auftragfläche, um dort mit dem zweiten
Produkt vermischt zu werden, nur in der Auftragstellung, wenn die
Auftragfläche
auf die zu behandelnde Fläche
aufgelegt wird. So wird die Trennung zwischen dem im Behälter enthaltenen
ersten Produkt und dem in der Kapsel enthaltenen zweiten Produkt
noch verbessert.
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Alternativ
sind die Öffnungs-/Schließmittel
so montiert, dass sie die Öffnung
als Reaktion auf einen auf der Seite des Trägers entgegengesetzt zum Auftragorgan
ausgeübten
ausreichenden Druck freigeben, wobei die Öffnungs-/Schließmittel
beim Beenden des Drucks in die Schließstellung zurückgeholt werden.
Ein solcher Druck kann auf die biegsamen oder verformbaren Wände des
Behälters
oder auf einen einen Kolben bildenden Boden ausgeübt werden,
auf den die Benutzerin drücken
kann, um den Austritt einer Dosis des ersten Produkts zu bewirken.
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Die
Mittel zur Befestigung der Kapsel am Behälter können insbesondere vom Typ mit
Einrasten, Schraubbefestigung, oder selbstklemmender Montage, insbesondere
auf einer Pumpen- oder Ventilstange, sein.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird auch eine Einheit zum kombinierten
Auftragen, insbesondere auf die Haut, eines ersten und eines zweiten
Produkts hergestellt, wobei die Auftrageinheit einen Behälter, der
ein erstes Produkt enthält und
in der Lage ist, die Ausgabe unter Druck zu erlauben, und mindestens
eine wie oben definierte Kapsel aufweist, wobei jede der Kapseln
ein zweites Produkt enthält.
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Der
Behälter
kann insbesondere die Form eines Behälters haben, über dem
eine Pumpe, insbesondere ohne Wiederaufnahme von Luft, oder ein Ventil,
eine Tube oder ein Flakon mit verformbaren Wänden, oder ein Flakon mit einem
einen Kolben bildenden Boden sitzt.
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Als
vorteilhaftes Beispiel ist das zweite Produkt ein Schminkprodukt,
wobei jede der Kapseln ein zweites Produkt von insbesondere anderer
Farbe und/oder Aussehen enthält.
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Als
weiteres Beispiel ist das zweite Produkt ein Produkt zum Schutz
gegen UV-Strahlen, wobei jede der Kapseln ein zweites Produkt mit
einem anderen Schutzfaktor enthält.
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Gemäß einer
weiteren Alternative weist jede der Kapseln ein anderes Auftragorgan
auf, das insbesondere unterschiedliche Auftrageigenschaften ermöglicht.
Man kann zu diesem Zweck insbesondere in Abhängigkeit von der zu behandelnden
Fläche Schaumstoffe
verwenden, die unterschiedliche Härten oder Absorptionsfähigkeiten
haben.
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Das
erste Produkt kann in Form einer Flüssigkeit, einer Creme oder
eines Gels vorliegen.
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Abgesehen
von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
erläutert
werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
Es zeigen:
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die 1A–1F schematisch
sechs Ausführungsformen
der erfindungsgemäßen Applikationskapsel;
und
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die 2A–2C drei
Ausführungsformen einer
Auftrageinheit, die gemäß der Erfindung
montiert ist.
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Die
in der Ausführungsform
der 1A gezeigte Applikationskapsel 1 weist
einen Träger 2 aus einem
thermoplastischen Material, wie einem Polypropylen oder einem Polyethylen,
auf. Der Träger 2 besitzt
eine zylindrische seitliche Schürze 3 mit
einer Achse X, deren Innenfläche
mit einem Gewinde 4 versehen ist, das mit einem entsprechenden
Gewinde zusammenwirken kann, das auf einem Behälter vorgesehen ist, auf den
die Kapsel 1 montiert werden soll. Eines der Enden der
seitlichen Schürze 3 wird von
einer Querwand 5 verschlossen, in deren Mitte eine Öffnung 6 gebohrt
ist. Auf der Seite der zur zylindrischen Schürze 3 weisenden Wand
wird die Öffnung 6 von
einem Kragen 7 umgeben, der ein kegelstumpfförmiges Profil
aufweist und der, wie man weiter unten sehen wird, eine Schürze bildet,
die dazu bestimmt ist, die Dichtheit herzustellen, wenn die Kapsel 1 auf
einen Behälter
montiert wird.
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Auf
der der zylindrischen seitlichen Schürze 3 entgegengesetzten
Seite besitzt die Querwand 5 eine Schürze 8, deren Außenfläche eine
Rippe 9 bildet, die durch Einklinken mit einer Kehle 10 zusammenwirken
kann, die auf der Innenfläche
einer Kappe 11 geformt ist, um die umkehrbare Montage der
Kappe 11 auf den Träger 2 zu
ermöglichen.
Gemäß einer Variante
könnte
die Kappe 11 auf die Schürze 8 geschraubt werden.
Auf die Querwand 5, auf der der Schürze 3 entgegengesetzten
Seite, ist ein Auftragorgan 20 in Form eines Schaumstoffblocks
mit offenen Zellen montiert, insbesondere aus Polyurethan, Polyester,
Polyether, NBR, SBR, PVC oder PVA. Der Schaumstoffblock 20 wird
durch Kleben, Einrasten oder Schweißen auf den Träger 2 montiert.
Eine Fläche 21 des
Auftragorgans entgegengesetzt zum Träger 2 bildet eine
Auftragfläche.
Der Schaumstoffblock 20 wird in seiner Mitte von einem
axialen Kanal 24 durchbohrt, der einerseits an der Öffnung 6 des
Trägers 2 und
andererseits auf der Auftragfläche 21 mündet. Das
Auftragorgan 20 kann von einem Stapel von mehreren Schaumstoffblöcken gebildet
werden, die insbesondere in Abhängigkeit
von den gesuchten Auftrageigenschaften unterschiedliche Härteeigenschaften
haben. Auch kann das Auftragorgan von mehreren konzentrischen Schaumstoffringen
gebildet werden, wobei künstliche
Durchgänge
für das
auf die Auftragfläche 21 zu
befördernde
Produkt an der ringförmigen
Schnittstelle zwischen den Schaumstoffblöcken ausgebildet sein können. Der
Schaumstoffblock 20, und insbesondere die Auftragfläche 21, kann
mit einem Florbelag (nicht dargestellt) bedeckt sein.
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Am
Boden der Kappe 11 ist ein loser Puder P2 angeordnet, insbesondere
ein Schminkpuder, der Pigmente einer gegebenen Farbe enthält, wobei
der Puder durch ein Sieb oder ein Gitter 23 am Boden gehalten
wird. Das Gitter 23 kann durch Einklinken in der Kappe,
insbesondere in Auflage auf einer Schulter, gehalten werden. In
der auf den Träger 2 montierten
Stellung der Kappe 11 ist der Schaumstoff 20 zusammengedrückt, so
dass die Auftragfläche 21 elastisch
auf dem Gitter 23 aufliegt. In dieser montierten Stellung
der Kappe lädt
sich die Auftragfläche 21 durch
die Löcher
des Gitters 23 auf natürliche
Weise mit Puder, insbesondere durch Kapillarwirkung. Die Menge an
auf die Auftragfläche 21 übertragenem
Puder kann noch verbessert werden, indem die Kappe 11 bezüglich des
Trägers 2 gedreht
wird.
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Wie
in 2B gezeigt, kann eine solche Kapsel auf einen
Flakon 101 geschraubt werden, der aus einem Körper 102 von
geringer Höhe
besteht und von dem ein Ende einen Hals bildet, der mit einem Gewinde 103 versehen
ist. Der Hals endet in einer Querwand 104, in die eine Öffnung 105 mit
einem Profil gebohrt ist, das ausgelegt ist, um die kegelstumpfförmige Dichtschürze 7 der
Kapsel 1 aufzunehmen. Im Inneren des Körpers 102 ist ein
einen Kolben 106 bildender beweglicher Boden angeordnet,
der dicht in Auflage gegen die Innenwände des Körpers 102 gleiten
kann. Der Kolben 106 begrenzt mit dem Körper 102 ein variables
Volumen, das ein Produkt P1 in Form einer Creme, insbesondere einer farblosen
Schminkbasis, enthält.
So montiert bildet die Kapsel 1 mit dem Flakon 101 eine
Auftrageinheit 100, deren Betrieb nun erörtert wird.
Eine solche Einheit 100 kann außerdem mehrere Kapseln 1 gleich der
unter Bezugnahme auf 1A diskutierten Kapsel aufweisen,
die je einen Puder P2 unterschiedlicher Farbe enthalten.
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Die
Benutzerin wählt
zunächst
die den Puder mit der von ihr gewünschten Farbe enthaltende Kapsel 1.
Sie montiert die Kapsel auf den Flakon 101. Vor dem Öffnen der
Kappe 11 oder nach diesem Öffnen drückt die Benutzerin auf den
Kolben 106, um eine bestimmte Menge von Creme P1 in den
axialen Kanal 24 des Auftragorgans 20 hochsteigen
zu lassen, das somit sowohl mit Creme P1, insbesondere innerhalb
des Kanals 24, als auch mit farbigem Puder P2 auf der Auftragfläche 21 geladen
wird. Bei der Ausführungsform
der Kapsel gemäß 1A ist
anzumerken, dass in Abhängigkeit
von der Viskosität
des Produkts P1 und des Zusammendrückens des das Auftragorgan 20 bildenden
Schaumstoffs das Hochsteigen des Produkts P1 im Kanal 24 aus
dem einfachen Unterdruck entstehen kann, der von der Ausdehnung
des Schaumstoffs des Auftragorgans beim Öffnen der Kappe 11 verursacht
wird.
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Die
Benutzerin legt dann die Auftragfläche 21 auf die zu
behandelnde Fläche,
insbesondere das Gesicht, und verschiebt sie mit leichtem Druck
auf der Haut, insbesondere durch kleine kreisförmige Bewegungen. Das durch
das Auftragorgan 20 hergestellte Verwischen bewirkt die
homogene Mischung des Puders und der Creme an der Schnittstelle
zwischen der Auftragfläche 21 und
der Haut. Gegebenenfalls kann die Benutzerin Creme P1 zur Mischung hinzufügen, indem
sie erneut auf den Kolben 106 drückt. In gleicher Weise kann
sie die Mischung mit farbigem Puder anreichern, indem sie die Auftragfläche 21 wieder
mit dem Gitter 23 in Kontakt bringt. Nach dem Auftragen
montiert sie die Kappe 11 wieder auf den Träger 2.
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Um
einen anderen Teil des Körpers
oder des Gesichts mit einer anderen Farbe zu schminken, schraubt
sie die Kapsel 1 vom Flakon 101 ab und montiert
auf den Behälter 101 eine
Kapsel 1, die einen Puder P2 mit der gewünschten
Farbe enthält.
Sie geht erneut wie oben beschrieben vor. So ist die Auftragfläche 21 eines
gegebenen Auftragorgans 20 mit einem einzigen Puder einer
einzigen Farbe in Kontakt, wodurch verhindert werden kann, dass
das Auftragorgan zwischen zwei Auftragvorgängen von zwei verschiedenen
Farben gereinigt werden muss. Die Creme P1 im Inneren des Behälters 101 wird
nie von dem Puder P2 verschmutzt, der im Boden der Applikationskapseln 1 enthalten
ist.
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Die
Ausführungsform
der 1B unterscheidet sich von der Ausführungsform
der 1A wie folgt:
- – Das Produkt
P2 ist in Form eines festen Blocks, der durch Warm- oder Kaltgießen einer
flüssigen Zusammensetzung,
insbesondere auf der Basis von Gips, in den Boden der Kappe 11 erhalten wird,
die sich beim Abkühlen
verfestigt. Haftmittel (nicht dargestellt) gewährleisten das Haften des Produkts
P2 am Boden der Kappe 11. So ist die Auftragfläche 21 des
Auftragorgans 20 direkt in elastischer Auflage auf der
freien Oberfläche
des Produkts P2.
- – Das
Auftragorgan besteht aus einem Schaumstoffblock mit offenen Zellen,
der keinen axialen Kanal vom Typ des Kanals 24 aufweist,
der im Schaumstoffblock der vorhergehenden Ausführungsform vorhanden ist. Die
Porosität
des Materials reicht aus, um den Transport einer Flüssigkeit
von der Öffnung 6 bis
zur Auftragfläche 21 zu gewährleisten.
- – Die
Querwand 5 des Trägers 2 bildet
auf der dem Auftragorgan 20 entgegengesetzten Seite eine
Muffe 30, die in der Lage ist, eine selbstklemmende Montage
auf der vorstehenden Stange 31 eines zu einem unter Druck
stehenden Behälter 33 gehörenden Ventils 32 zu
erlauben, der eine flüssige
Zusammensetzung P1 enthält,
die das Abreiben des Produkts P2 ermöglicht. Die Zusammensetzung
P1 steigt über
die Poren des Schaumstoffblocks mit offenen Zellen, der das Auftragorgan 20 bildet,
an die Auftragfläche
hoch.
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Bei
der Benutzung ist die Applikationskapsel 1 über die
selbstklemmende Muffe 30 auf die Ventilstange eines unter
Druck stehenden Behälters 33 montiert.
Das freie Ende der seitlichen Schürze 3 des Trägers 2 ist
vom Behälter 33 entfernt,
um die Betätigung
des Ventils 32 als Reaktion auf eine axiale Auflagekraft
zu ermöglichen,
die auf die Kappe 11 ausgeübt wird, wobei diese Betätigung den
Austritt einer Dosis der Flüssigkeit
P1 bewirkt, die im unter Druck stehenden Behälter enthalten ist. Das Produkt
P1 steigt in das Auftragorgan über
die Poren des Auftragorgans 20 hoch, und dies bis zur Auftragfläche 21, die
elastisch auf der freien Oberfläche
des Produkts P2 aufliegt. Das Produkt P2 reibt sich an der Oberfläche ab und
wird auf die Auftragfläche 21 des
Organs 20 übertragen.
Nach dem Öffnen
der Kappe 11 wird die Auftragfläche 20 auf der Haut
bewegt, um das auf ihrer Oberfläche
vorhandene Produkt aufzutragen. Der unter Druck stehende Behälter wird
nach Art eines Stiels für
das Auftragorgan 20 verwendet.
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In
der Ausführungsform
der 1C trägt
der Träger 2 auf
seiner dem Auftragorgan 20 entgegengesetzten Fläche eine äußere seitliche
Schürze 3, die
eine Außenverkleidung
bildet, und eine innere Schürze 40,
deren Innenfläche
ein Gewinde 41 aufweist, das mit einem Gewinde zusammenwirken kann,
das auf dem Hals einer Tube mit geschmeidigen Wänden ausgebildet ist. Das Auftragorgan 20 besteht
aus einem Block aus weichem Elastomermaterial, in dessen Mitte ein
axialer Kanal 24 gleich demjenigen der Ausführungsform
der 1A gebohrt ist. Als Beispiele für Materialien,
die zur Bildung des Auftragorgans verwendet werden können, können die
Silicon-, Nitril-, Butyl-, Latex-, Polyethylen-, Polypropylen- oder
Polyurethanelastomere genannt werden. Das in der Kappe 11 enthaltene
Produkt P2 ist von der gleichen Art wie dasjenige der Ausführungsform
der 1B, und besteht aus einem Farbpigmente enthaltenden,
verdichteten Puder.
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Die
Applikationskapsel 1 gemäß dieser Ausführungsform
ist in 2A in ihrer auf die Auftrageinheit 100 montierten
Stellung gezeigt, die aus einer Tube mit geschmeidigen Wänden 111 besteht,
die insbesondere eine kosmetische Milch enthält. Vorzugsweise hat die Kappe 11 eine
transparente Farbe, damit die Benutzerin von außen die Farbe des in der Applikationskapsel 1 enthaltenen
Produkts P2 sehen kann. Die Tube kann aus Polypropylen oder aus
Polyethylen hergestellt werden. Die in der Tube enthaltene Milch
dient als Schminkbasis und erleichtert ebenfalls das Abreiben des
verdichteten Puders, der in der Kappe 11 der Applikationskapsel
enthalten ist.
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Die Öffnung 6 des
Trägers 2 wird
selektiv von einer Klappe 42 verschlossen, die sich als
Reaktion auf eine Kraft, die von der Benutzerin auf die Wände der
Tube 111 ausgeübt
wird, von dem die Öffnung 6 begrenzenden
Rand der Querwand 5 unter dem Druck des in der Tube 111 enthaltenen
Produkts P1 entfernen und, wenn der Druck des Produkts P1 endet,
auf den vom Rand gebildeten steifen Sitz in Auflage zurückkommen
kann. Die Elastizität
des Auftragorgans, in Kombination mit dem im Inneren der Tube herrschenden
Unterdruck, begünstigt
die Rückkehr
der Klappe 42 in Auflage auf ihren Sitz, wenn der Druck
des Produkts P1 endet. Das Vorhandensein der Klappe 42 ist
insofern besonders vorteilhaft, als sie es der Benutzerin erlaubt,
nachdem sie den Applikator mit Produkt P1 geladen hat, die Applikationskapsel
auszubauen und in ihrer Handtasche anzuordnen, um sie autonom während des
ganzen Tages zu benutzen, wobei die Klappe 42 jedes Ausfließen von
Produkt über
die Öffnung 6 verhindert.
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Die
Ausführungsform
der 1D unterscheidet sich von der Applikationskapsel
der 1A dadurch, dass das Produkt P1, mit dem sie in
Kombination verwendet werden soll, in flüssiger Form vorliegt und von
der Öffnung 6 bis
zur Auftragfläche 21 über die
Poren des Schaumstoffs mit offenen Zellen befördert wird, der das Auftragorgan 20 bildet.
Die in der Querwand 5 des Trägers 2 gebildete Öffnung 6 wird
von einem kegelstumpfförmigen
Ventil 50 verschlossen, das selektiv in dichte Auflage
auf einen Sitz mit Kegelstumpfform kommen kann, der vom Rand der
die Öffnung 6 begrenzenden
Querwand 5 gebildet wird. Das Ventil 50 wird von
einer Feder 51 in die geschlossene Stellung beaufschlagt,
die auf der Seite des Trägers
entgegengesetzt zum Auftragorgan 20 angeordnet ist. Auf
der Seite des Auftragorgans 20 weist das Ventil 50 einen
Zapfen 52 auf, der ins Innere des das Auftragorgan 20 bildenden Schaumstoffs
vorsteht, um die Öffnung
des Ventils 50 als Reaktion auf einen auf die Auftragfläche 21 bei ihrem
Auflegen auf eine zu behandelnde Fläche ausgeübten Druck zu erleichtern.
Die durch das Zusammendrücken
des Auftragorgans im Inneren der Kapsel erzeugte Auflagekraft reicht
nicht aus, um die Öffnung
des Ventils 50 zu bewirken. Der Rest der Kapsel gleicht
der Applikationskapsel der 1A.
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Die
Applikationskapsel der 1D ist in 2C in
der auf eine Auftrageinheit 100 montierten Form, gezeigt,
die von einem Flakon mit geschmeidigen Wänden 121 gebildet
wird, der eine Feuchtigkeitsmilch enthält und eine Öffnung 122 aufweist. Das
in der Applikationskapsel 1 enthaltene Produkt P2 ist ein
loser Puder, der einen Sonnenschutzfilter enthält.
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Zum
Auftragen montiert die Benutzerin die Applikationskapsel 1,
die den Puder mit dem gewünschten
Sonnenschutzfaktor enthält,
auf den Flakon. Sie entfernt die Kappe 11 und legt die
mit Puder P2 bedeckte Auftragfläche 21 derart
auf die zu behandelnde Fläche,
dass die Öffnung
des Ventils 50 bewirkt wird. Sie übt dann einen Druck auf die
Wände des
Flakons aus, um den Austritt des Produkts P1 durch die Öffnung 6 und
seinen Transport auf die Auftragfläche 21 über die
Poren des das Auftragorgan bildenden Schaumstoffs zu bewirken. Die
Mischung wird dann verteilt, indem die Auftragfläche in geeigneter Weise auf
der zu behandelnden Fläche
bewegt wird. Durch Nachlassen des Drucks der Auftragfläche 21 auf
die behandelnde Fläche
schließt
sich das Ventil 50 unter der Rückstellkraft der Feder 51.
Erneut ermöglicht
das Vorhandensein des Ventils der Applikationskapsel, nachdem sie
insbesondere am Anfang des Tages mit Produkt P1 gespeist wurde, während des
restlichen Tages autonom verwendet zu werden.
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Gemäß einer
Variante der Erfindung kann man einen ein Produkt P1 enthaltenden
Behälter mehreren
Applikationskapseln zuordnen, die das gleiche Produkt P2 enthalten,
aber ein Auftragorgan aufweisen, das andere Eigenschaften insbesondere der
Härte,
der Geschmeidigkeit oder der Absorption hat. So wählt die
Benutzerin die Applikationskapsel, die das Auftragorgan aufweist,
das es ihr erlaubt, insbesondere in Abhängigkeit von der zu behandelnden Zone
des Körpers,
die gesuchten Auftrageigenschaften zu erhalten. Die Form des Auftragorgans
kann abhängig
von den zu behandelnden Flächen
beliebig sein. Die Applikationskapsel kann in der auf einen gegebenen
Behälter
montierten Stellung in der Achse des Behälters oder einer anderen Achse
angeordnet sein, je nach der gesuchten Gestik.
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Die
Ausführungsform
der 1E unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dadurch,
dass die Kappe 11 mithilfe eines Gewindes 60 der
Kappe 11 auf den Träger 2 geschraubt
ist, das mit einem entsprechenden Gewinde 61 zusammenwirken
kann, das auf der Schürze 8 des
Trägers 2 ausgebildet
ist. Die Kappe 11 wird so perfekt dicht auf den Träger 2 montiert.
Der Boden 63 der Kappe 11 wird in Form einer elastisch
verformbaren Membran 64 hergestellt, die mit der Kappe 11 bi-injiziert
werden kann. Die Membran 64 trägt einen Becher 65,
in dem das Produkt P2 verdichtet ist. In der Lager stellung wird
die Auftragfläche 21 von
der freien Oberfläche des
Produkts P2 entfernt gehalten. Für
eine Anwendung übt
die Benutzerin einen axialen Druck auf die elastisch verformbare
Membran 64 aus, um die Fläche 21 in elastischen
Kontakt mit der freien Oberfläche
des Produkts P2 zu bringen, wodurch das Laden der Auftragfläche mit
dem Produkt P2 ermöglicht wird.
Durch Nachlassen des auf den beweglichen Boden 63 ausgeübten Drucks
kommt dieser durch elastische Rückstellung
wieder in seine Ursprungsstellung. Die Benutzerin schraubt dann
die Kappe 11 ab und drückt
die Auftragfläche 21 auf
die Haut, um die Öffnung
des Ventils 50 zu bewirken. Indem sie einen Druck auf die
Wände des
Behälters
ausübt,
der von der in 2C gezeigt Art sein kann, bewirkt
sie den Austritt des Produkts P1, das durch die Poren des das Auftragorgan 20 bildenden
Materials auf die Auftragfläche 21 befördert wird.
Beim Auftragen wird das Produkt P1 mit dem Produkt P2 vermischt
aufgetragen.
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Die
Ausführungsform
der 1F unterscheidet sich von derjenigen der 1A hauptsächlich dadurch,
dass das Produkt P2 vom Boden 73 der Kappe 11 durch
einen Schaumstoffblock 70 getrennt wird, der insbesondere
durch Kleben in den Boden der Kappe montiert wird. Ein solcher Schaumstoffblock
ermöglicht
es, die Elastizität
des Kontakts zwischen der Auftragfläche 21 und der freien
Oberfläche des
Produkts P2 zu verbessern, insbesondere, wenn das Auftragorgan 20 wenig
Elastizität
besitzt (Filz). Wenn ein Schaumstoffblock mit offenen Zellen 70 verwendet
wird, ermöglicht
dies außerdem
die Verankerung des Produkts P2 in den Poren des Schaumstoffs, wenn
das Produkt in flüssiger
Form gegossen wird. Der Betrieb der Kapsel 1 gemäß dieser
Ausführungsform
ist gleich demjenigen der Ausführungsform
der 1A.
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Die
obige ausführliche
Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung.
Es ist klar, dass Varianten hinzuge fügt werden können, ohne sich von der Erfindung,
wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.