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DE60031193T2 - Applikationskapsel und Applikationseinheit mit einem solchen Kapsel - Google Patents

Applikationskapsel und Applikationseinheit mit einem solchen Kapsel Download PDF

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DE60031193T2
DE60031193T2 DE60031193T DE60031193T DE60031193T2 DE 60031193 T2 DE60031193 T2 DE 60031193T2 DE 60031193 T DE60031193 T DE 60031193T DE 60031193 T DE60031193 T DE 60031193T DE 60031193 T2 DE60031193 T2 DE 60031193T2
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DE
Germany
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product
application
capsule
opening
cap
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Jean-Louis H. Gueret
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LOreal SA
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LOreal SA
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Publication date
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Publication of DE60031193T2 publication Critical patent/DE60031193T2/de
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/14Containers for dispensing liquid or semi-liquid contents by internal gaseous pressure, i.e. aerosol containers comprising propellant
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    • B65D83/285Nozzles, nozzle fittings or accessories specially adapted therefor for applying the content, e.g. brushes or pads
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    • A45D33/00Containers or accessories specially adapted for handling powdery toiletry or cosmetic substances
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    • A45D2200/1009Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like
    • A45D2200/1018Applicators comprising a pad, tissue, sponge, or the like comprising a pad, i.e. a cushion-like mass of soft material, with or without gripping means

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Applikationskapsel, die dazu bestimmt ist, in Zusammenhang mit einem getrennten und/oder kombinierten Auftragen von zwei Produkten verwendet zu werden, die getrennt verpackte Wirkstoffe oder Verbindungen aufweisen.
  • Zum Beispiel im Rahmen des Schminkens des Körpers oder der Haare ist es wünschenswert, über eine Schminkbasis in Form einer Creme, eines Gels oder einer Milch zu verfügen, die die Benutzerin mit einem getrennten Produkt, insbesondere in Form eines verdichteten oder losen Puders in Verbindung bringen kann, der Füllstoffe oder Farbpigmente enthält, wobei das getrennte Produkt aus einer Vielzahl von Pudern ausgewählt werden kann, die Pigmente verschiedener Farben enthalten, um die Farbe und/oder das Aussehen ihres Makeups auswählen zu können.
  • Auch auf dem Gebiet des Sonnenschutzes kann es wünschenswert sein, über eine feuchtigkeitsspendende oder beruhigende Basis in Form einer Milch oder einer Creme verfügen zu können, die die Benutzerin mit einem getrennten Produkt verbinden kann, das insbesondere in Form eines Puders oder einer Creme vorliegt und einen UV-Schutzfilter enthält, und das aus einer Vielzahl von Filter mit verschiedenen Schutzfaktoren enthaltenden Pudern ausgewählt werden kann, um den Schutz ihrer Haut an ihre Bedürfnisse anpassen zu können. So ist es für die ersten Tage der Sonnenbestrahlung wünschenswert, ein Produkt mit hohem Schutzfaktor zu verwenden, und dann ist es im Laufe der Tage möglich, Produkte mit geringeren Schutzfaktoren zu verwenden.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der Erfindung, eine Applikationskapsel anzugeben, die eine Auftrageinheit für ein spezifisches Pro dukt bildet und in Kombination mit einem Hilfsbehälter verwendet werden kann, der ein Produkt mit zur Wirkung des in der Applikationskapsel enthaltenen spezifischen Produkts komplementärer Wirkung enthält.
  • Die Druckschrift EP 0 374 339 beschreibt einen ein flüssiges Produkt enthaltenden Behälter, der mit einer Pumpe ausgestattet ist, auf die ein einen Applikator tragender Träger montiert ist. Der Träger ist so montiert, dass er sich bezüglich des Behälters bewegen kann, um die Pumpe zu betätigen und den Applikator mit Produkt zu laden. Die Einheit ist vorgesehen, um ein einziges Produkt aufzutragen.
  • Außerdem beschreibt die Druckschrift EP 0 263 329 einen ein erstes Produkt enthaltenden Behälter, auf dem ein Applikator befestigt ist, um das erste Produkt aufzutragen. Der Applikator wird von einer Kappe geschützt, in der ein zweites Produkt in Form eines festen Blocks angeordnet ist, das mit dem Applikator in Kontakt kommt, wenn die Kappe auf den Behälter montiert wird.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine ein spezifisches Produkt enthaltende, autonome Auftrageinheit, ein Auftragorgan und ein auf einen Behälter zu montierendes Organ anzugeben, das das in Kombination mit dem spezifischen Produkt zu verwendende Produkt enthält.
  • Weitere Gegenstände gehen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Applikationskapsel erreicht, die einen Träger, der Mittel aufweist, die die lösbare Befestigung der Kapsel an einem ein erstes Produkt enthaltenden Behälter ermöglichen können, ein Auftragorgan, insbesondere in Form eines elastisch komprimierbaren Elements, das auf den Träger montiert ist und das erste Produkt von einer Öffnung im Träger bis zu einer Auftragfläche des Auftragorgans befördern kann, und eine Kappe aufweist, die das Auftragorgan lösbar bedeckt, wobei die Kappe auf den Träger montiert ist, und wobei die Applikationskapsel ein zweites Produkt enthält, das am Boden der Kappe insbesondere in Form eines festen Blocks oder eines Puders angeordnet ist, wobei die Auftragfläche in der montierten Stellung der Kappe in elastische Auflage auf das zweite Produkt gebracht werden kann.
  • Es wird zum Beispiel eine Einheit hergestellt, die ein spezifisches, insbesondere abreibbares Produkt enthält, und die auf einen Behälter montiert werden kann, der ein Produkt enthält, das das Abreiben des spezifischen Produkts begünstigen kann, wobei die beiden Produkte voneinander getrennt gehalten und für ein kombiniertes Auftragen dosiert auf die Auftragfläche des Auftragorgans gebracht werden. Das in der Kappe enthaltene Produkt verschmutzt das im Behälter enthaltene Produkt nicht. Ein Auftragorgan einer gegebenen Kapsel wird nie mit einem anderen zweiten Produkt in Kontakt gebracht als demjenigen, das in der Kapsel enthalten ist, für das es bestimmt ist. Vorzugsweise ist das im Behälter enthaltene Produkt dazu bestimmt, mittels einer Pumpe, eines Kolbens oder eines Treibgases unter Druck ausgegeben zu werden.
  • Die Auftragfläche des Auftragorgans wird zumindest vor der Benutzung elastisch gegen die freie Fläche des in der Kappe enthaltenen Produkts in Auflage gehalten, was bei bestimmten Produkten ausreicht, um ein gutes Laden der Auftragfläche mit dem Produkt zu gewährleisten. Das Laden der Auftragfläche mit dem zweiten Produkt kann aber begünstigt werden, indem die gegen die freie Fläche des in der Kappe enthaltenen Produkts anliegende Auftragfläche in Drehung versetzt wird.
  • Das Produkt kann direkt an den Boden der Kappe oder in einen in den Boden montierte Becher warm oder kalt gegossen oder verdichtet werden. Mittel, insbesondere in Form von Rippen oder anderen Befestigungsmitteln, können vorgesehen werden, um, wenn das Produkt in die Kappe gegossen wird, es ihm zu ermöglichen, bei seiner Versteifung am Boden der Kappe zu haften.
  • Bei einem Produkt in Form eines losen Puders oder einer Creme können Mittel, insbesondere in Form eines Gitters oder eines gelochten Rasters, vorgesehen sein, um das zweite Produkt am Boden der Kappe zu halten.
  • Das zweite Produkt kann vom Boden der Kappe durch ein elastisch verformbares Organ, insbesondere einen Schaumstoffblock oder eine Feder, getrennt werden. Ein solches Organ ermöglicht es zumindest, an der elastischen Auflage der Auftragfläche auf dem zweiten Produkt mitzuwirken, insbesondere, wenn das Auftragorgan aus einem gering oder sogar gar nicht elastisch zusammendrückbaren Material besteht. Wenn das Zwischenelement ein Schaumstoff ist, insbesondere mit offenen Zellen, ermöglicht dieser die Verankerung des Produkts am Boden der Kappe, wenn das Produkt in flüssiger Form gegossen wird.
  • Der Boden der Kappe kann axial beweglich sein, insbesondere durch elastische Verformung. Dieses Merkmal ermöglicht es, den Applikator erneut mit dem zweiten Produkt zu laden, ohne dass die Kappe vollständig wieder auf den Träger montiert werden muss, insbesondere, wenn die Kappe auf den Träger geschraubt wird. Die Beweglichkeit des Bodens kann aus einer elastischen Verformung des Bodens entstehen, insbesondere, wenn dieser in Form einer Membran aus elastisch verformbarem Material konfiguriert ist. Alternativ kann eine solche Beweglichkeit aus einer einfachen gleitenden Montage des Bodens entstehen, wobei dieser unter der Wirkung des elastischen Zusammendrückens des Auftragorgans, wenn die Kappe auf ihren Träger montiert wird, in die obere Stellung gezwungen wird. Die Kappe kann ggf. dicht auf den Träger der Kapsel montiert werden.
  • Vorteilhafterweise besteht das Auftragorgan aus einem Block aus porösem Material, das in der Lage ist, das erste Produkt zu absorbieren und es von der Öffnung bis zur Auftragfläche zu befördern. Es kann insbesondere einem aus Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen oder aus einem Filz bestehen. Die Auftragfläche des Auftragorgans kann mit einem Florbelag bedeckt sein. Bei einem solchen absorbierenden Produkt, insbesondere im Fall eines Filzes oder eines Schaumstoffs mit offenen oder halboffenen Zellen, weist das Auftragorgan mehrere "natürliche" Durchgänge auf, die zwischen den Fasern oder von den Poren des Materials gebildet werden, und die miteinander in Verbindung stehen. Solche natürlichen Durchgänge sind besonders geeignet, wenn das im Behälter enthaltene Produkt flüssig ist. Bei einem viskoseren Produkt oder im Fall eines nicht porösen Materials kann man mindestens einen "künstlichen" Durchgang in Form eines oder mehrerer Kanäle herstellen, die sich insbesondere axial vom Träger bis zur Auftragfläche erstrecken, um das im Behälter enthaltene Produkt bis zur Auftragfläche zu transportieren.
  • Das Auftragorgan kann aus einem elastisch zusammendrückbaren Element bestehen, insbesondere in Form eines Faltenbalgs, auf das eine Auftragfläche, insbesondere in Form eines Schaumstoffs, eines Gewebes oder eines Vlieses, montiert ist, wobei die Fläche ggf. mit Florbelag versehen sein kann oder nicht. Die Auftragfläche kann relativ glatt sein oder Reliefs aufweisen, die eine Massagewirkung haben können, wenn sie auf die Haut aufgebracht werden.
  • Vorzugsweise sind in der Nähe der Öffnung Öffnungs-/Schließmittel von der Art mit Klappe oder Ventil vorgesehen, um selektiv die Öffnung freizugeben bzw. zu verschließen, die mit dem das erste Produkt enthaltenden Behälter in Verbindung gebracht werden kann. So wird vermieden, dass im Auftragorgan vorhandene Flüssigkeit (die insbesondere von einer Mischung des ersten und des zweiten Produkts gebildet wird) über die Öffnung in den das erste Produkt enthaltenden Behälter zurückfließen kann. Außerdem kann die Applikationskapsel, insbesondere wenn das Auftragorgan aus einem absorbierenden Stoff besteht, eine ausreichende Menge des ersten Produkts enthalten, um eine autonome Auftrageinheit zu bilden, die während des ganzen Tages unabhängig von dem das erste Produkt enthaltenden Behälter verwendet werden kann.
  • Gemäß einer spezifischen Ausführungsform sind die Öffnungs-/Schließmittel so montiert, dass sie die Öffnung als Reaktion auf einen auf die Auftragfläche ausgeübten ausreichenden Druck freigeben, wobei elastische Rückstellmittel vorgesehen sind, um in Abwesenheit eines ausreichenden Drucks auf die Auftragfläche die Öffnungs-/Schließmittel in die geschlossene Stellung zu zwingen. So erfolgt der Transport des ersten Produkts auf die Auftragfläche, um dort mit dem zweiten Produkt vermischt zu werden, nur in der Auftragstellung, wenn die Auftragfläche auf die zu behandelnde Fläche aufgelegt wird. So wird die Trennung zwischen dem im Behälter enthaltenen ersten Produkt und dem in der Kapsel enthaltenen zweiten Produkt noch verbessert.
  • Alternativ sind die Öffnungs-/Schließmittel so montiert, dass sie die Öffnung als Reaktion auf einen auf der Seite des Trägers entgegengesetzt zum Auftragorgan ausgeübten ausreichenden Druck freigeben, wobei die Öffnungs-/Schließmittel beim Beenden des Drucks in die Schließstellung zurückgeholt werden. Ein solcher Druck kann auf die biegsamen oder verformbaren Wände des Behälters oder auf einen einen Kolben bildenden Boden ausgeübt werden, auf den die Benutzerin drücken kann, um den Austritt einer Dosis des ersten Produkts zu bewirken.
  • Die Mittel zur Befestigung der Kapsel am Behälter können insbesondere vom Typ mit Einrasten, Schraubbefestigung, oder selbstklemmender Montage, insbesondere auf einer Pumpen- oder Ventilstange, sein.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird auch eine Einheit zum kombinierten Auftragen, insbesondere auf die Haut, eines ersten und eines zweiten Produkts hergestellt, wobei die Auftrageinheit einen Behälter, der ein erstes Produkt enthält und in der Lage ist, die Ausgabe unter Druck zu erlauben, und mindestens eine wie oben definierte Kapsel aufweist, wobei jede der Kapseln ein zweites Produkt enthält.
  • Der Behälter kann insbesondere die Form eines Behälters haben, über dem eine Pumpe, insbesondere ohne Wiederaufnahme von Luft, oder ein Ventil, eine Tube oder ein Flakon mit verformbaren Wänden, oder ein Flakon mit einem einen Kolben bildenden Boden sitzt.
  • Als vorteilhaftes Beispiel ist das zweite Produkt ein Schminkprodukt, wobei jede der Kapseln ein zweites Produkt von insbesondere anderer Farbe und/oder Aussehen enthält.
  • Als weiteres Beispiel ist das zweite Produkt ein Produkt zum Schutz gegen UV-Strahlen, wobei jede der Kapseln ein zweites Produkt mit einem anderen Schutzfaktor enthält.
  • Gemäß einer weiteren Alternative weist jede der Kapseln ein anderes Auftragorgan auf, das insbesondere unterschiedliche Auftrageigenschaften ermöglicht. Man kann zu diesem Zweck insbesondere in Abhängigkeit von der zu behandelnden Fläche Schaumstoffe verwenden, die unterschiedliche Härten oder Absorptionsfähigkeiten haben.
  • Das erste Produkt kann in Form einer Flüssigkeit, einer Creme oder eines Gels vorliegen.
  • Abgesehen von den oben erläuterten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
  • die 1A1F schematisch sechs Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Applikationskapsel; und
  • die 2A2C drei Ausführungsformen einer Auftrageinheit, die gemäß der Erfindung montiert ist.
  • Die in der Ausführungsform der 1A gezeigte Applikationskapsel 1 weist einen Träger 2 aus einem thermoplastischen Material, wie einem Polypropylen oder einem Polyethylen, auf. Der Träger 2 besitzt eine zylindrische seitliche Schürze 3 mit einer Achse X, deren Innenfläche mit einem Gewinde 4 versehen ist, das mit einem entsprechenden Gewinde zusammenwirken kann, das auf einem Behälter vorgesehen ist, auf den die Kapsel 1 montiert werden soll. Eines der Enden der seitlichen Schürze 3 wird von einer Querwand 5 verschlossen, in deren Mitte eine Öffnung 6 gebohrt ist. Auf der Seite der zur zylindrischen Schürze 3 weisenden Wand wird die Öffnung 6 von einem Kragen 7 umgeben, der ein kegelstumpfförmiges Profil aufweist und der, wie man weiter unten sehen wird, eine Schürze bildet, die dazu bestimmt ist, die Dichtheit herzustellen, wenn die Kapsel 1 auf einen Behälter montiert wird.
  • Auf der der zylindrischen seitlichen Schürze 3 entgegengesetzten Seite besitzt die Querwand 5 eine Schürze 8, deren Außenfläche eine Rippe 9 bildet, die durch Einklinken mit einer Kehle 10 zusammenwirken kann, die auf der Innenfläche einer Kappe 11 geformt ist, um die umkehrbare Montage der Kappe 11 auf den Träger 2 zu ermöglichen. Gemäß einer Variante könnte die Kappe 11 auf die Schürze 8 geschraubt werden. Auf die Querwand 5, auf der der Schürze 3 entgegengesetzten Seite, ist ein Auftragorgan 20 in Form eines Schaumstoffblocks mit offenen Zellen montiert, insbesondere aus Polyurethan, Polyester, Polyether, NBR, SBR, PVC oder PVA. Der Schaumstoffblock 20 wird durch Kleben, Einrasten oder Schweißen auf den Träger 2 montiert. Eine Fläche 21 des Auftragorgans entgegengesetzt zum Träger 2 bildet eine Auftragfläche. Der Schaumstoffblock 20 wird in seiner Mitte von einem axialen Kanal 24 durchbohrt, der einerseits an der Öffnung 6 des Trägers 2 und andererseits auf der Auftragfläche 21 mündet. Das Auftragorgan 20 kann von einem Stapel von mehreren Schaumstoffblöcken gebildet werden, die insbesondere in Abhängigkeit von den gesuchten Auftrageigenschaften unterschiedliche Härteeigenschaften haben. Auch kann das Auftragorgan von mehreren konzentrischen Schaumstoffringen gebildet werden, wobei künstliche Durchgänge für das auf die Auftragfläche 21 zu befördernde Produkt an der ringförmigen Schnittstelle zwischen den Schaumstoffblöcken ausgebildet sein können. Der Schaumstoffblock 20, und insbesondere die Auftragfläche 21, kann mit einem Florbelag (nicht dargestellt) bedeckt sein.
  • Am Boden der Kappe 11 ist ein loser Puder P2 angeordnet, insbesondere ein Schminkpuder, der Pigmente einer gegebenen Farbe enthält, wobei der Puder durch ein Sieb oder ein Gitter 23 am Boden gehalten wird. Das Gitter 23 kann durch Einklinken in der Kappe, insbesondere in Auflage auf einer Schulter, gehalten werden. In der auf den Träger 2 montierten Stellung der Kappe 11 ist der Schaumstoff 20 zusammengedrückt, so dass die Auftragfläche 21 elastisch auf dem Gitter 23 aufliegt. In dieser montierten Stellung der Kappe lädt sich die Auftragfläche 21 durch die Löcher des Gitters 23 auf natürliche Weise mit Puder, insbesondere durch Kapillarwirkung. Die Menge an auf die Auftragfläche 21 übertragenem Puder kann noch verbessert werden, indem die Kappe 11 bezüglich des Trägers 2 gedreht wird.
  • Wie in 2B gezeigt, kann eine solche Kapsel auf einen Flakon 101 geschraubt werden, der aus einem Körper 102 von geringer Höhe besteht und von dem ein Ende einen Hals bildet, der mit einem Gewinde 103 versehen ist. Der Hals endet in einer Querwand 104, in die eine Öffnung 105 mit einem Profil gebohrt ist, das ausgelegt ist, um die kegelstumpfförmige Dichtschürze 7 der Kapsel 1 aufzunehmen. Im Inneren des Körpers 102 ist ein einen Kolben 106 bildender beweglicher Boden angeordnet, der dicht in Auflage gegen die Innenwände des Körpers 102 gleiten kann. Der Kolben 106 begrenzt mit dem Körper 102 ein variables Volumen, das ein Produkt P1 in Form einer Creme, insbesondere einer farblosen Schminkbasis, enthält. So montiert bildet die Kapsel 1 mit dem Flakon 101 eine Auftrageinheit 100, deren Betrieb nun erörtert wird. Eine solche Einheit 100 kann außerdem mehrere Kapseln 1 gleich der unter Bezugnahme auf 1A diskutierten Kapsel aufweisen, die je einen Puder P2 unterschiedlicher Farbe enthalten.
  • Die Benutzerin wählt zunächst die den Puder mit der von ihr gewünschten Farbe enthaltende Kapsel 1. Sie montiert die Kapsel auf den Flakon 101. Vor dem Öffnen der Kappe 11 oder nach diesem Öffnen drückt die Benutzerin auf den Kolben 106, um eine bestimmte Menge von Creme P1 in den axialen Kanal 24 des Auftragorgans 20 hochsteigen zu lassen, das somit sowohl mit Creme P1, insbesondere innerhalb des Kanals 24, als auch mit farbigem Puder P2 auf der Auftragfläche 21 geladen wird. Bei der Ausführungsform der Kapsel gemäß 1A ist anzumerken, dass in Abhängigkeit von der Viskosität des Produkts P1 und des Zusammendrückens des das Auftragorgan 20 bildenden Schaumstoffs das Hochsteigen des Produkts P1 im Kanal 24 aus dem einfachen Unterdruck entstehen kann, der von der Ausdehnung des Schaumstoffs des Auftragorgans beim Öffnen der Kappe 11 verursacht wird.
  • Die Benutzerin legt dann die Auftragfläche 21 auf die zu behandelnde Fläche, insbesondere das Gesicht, und verschiebt sie mit leichtem Druck auf der Haut, insbesondere durch kleine kreisförmige Bewegungen. Das durch das Auftragorgan 20 hergestellte Verwischen bewirkt die homogene Mischung des Puders und der Creme an der Schnittstelle zwischen der Auftragfläche 21 und der Haut. Gegebenenfalls kann die Benutzerin Creme P1 zur Mischung hinzufügen, indem sie erneut auf den Kolben 106 drückt. In gleicher Weise kann sie die Mischung mit farbigem Puder anreichern, indem sie die Auftragfläche 21 wieder mit dem Gitter 23 in Kontakt bringt. Nach dem Auftragen montiert sie die Kappe 11 wieder auf den Träger 2.
  • Um einen anderen Teil des Körpers oder des Gesichts mit einer anderen Farbe zu schminken, schraubt sie die Kapsel 1 vom Flakon 101 ab und montiert auf den Behälter 101 eine Kapsel 1, die einen Puder P2 mit der gewünschten Farbe enthält. Sie geht erneut wie oben beschrieben vor. So ist die Auftragfläche 21 eines gegebenen Auftragorgans 20 mit einem einzigen Puder einer einzigen Farbe in Kontakt, wodurch verhindert werden kann, dass das Auftragorgan zwischen zwei Auftragvorgängen von zwei verschiedenen Farben gereinigt werden muss. Die Creme P1 im Inneren des Behälters 101 wird nie von dem Puder P2 verschmutzt, der im Boden der Applikationskapseln 1 enthalten ist.
  • Die Ausführungsform der 1B unterscheidet sich von der Ausführungsform der 1A wie folgt:
    • – Das Produkt P2 ist in Form eines festen Blocks, der durch Warm- oder Kaltgießen einer flüssigen Zusammensetzung, insbesondere auf der Basis von Gips, in den Boden der Kappe 11 erhalten wird, die sich beim Abkühlen verfestigt. Haftmittel (nicht dargestellt) gewährleisten das Haften des Produkts P2 am Boden der Kappe 11. So ist die Auftragfläche 21 des Auftragorgans 20 direkt in elastischer Auflage auf der freien Oberfläche des Produkts P2.
    • – Das Auftragorgan besteht aus einem Schaumstoffblock mit offenen Zellen, der keinen axialen Kanal vom Typ des Kanals 24 aufweist, der im Schaumstoffblock der vorhergehenden Ausführungsform vorhanden ist. Die Porosität des Materials reicht aus, um den Transport einer Flüssigkeit von der Öffnung 6 bis zur Auftragfläche 21 zu gewährleisten.
    • – Die Querwand 5 des Trägers 2 bildet auf der dem Auftragorgan 20 entgegengesetzten Seite eine Muffe 30, die in der Lage ist, eine selbstklemmende Montage auf der vorstehenden Stange 31 eines zu einem unter Druck stehenden Behälter 33 gehörenden Ventils 32 zu erlauben, der eine flüssige Zusammensetzung P1 enthält, die das Abreiben des Produkts P2 ermöglicht. Die Zusammensetzung P1 steigt über die Poren des Schaumstoffblocks mit offenen Zellen, der das Auftragorgan 20 bildet, an die Auftragfläche hoch.
  • Bei der Benutzung ist die Applikationskapsel 1 über die selbstklemmende Muffe 30 auf die Ventilstange eines unter Druck stehenden Behälters 33 montiert. Das freie Ende der seitlichen Schürze 3 des Trägers 2 ist vom Behälter 33 entfernt, um die Betätigung des Ventils 32 als Reaktion auf eine axiale Auflagekraft zu ermöglichen, die auf die Kappe 11 ausgeübt wird, wobei diese Betätigung den Austritt einer Dosis der Flüssigkeit P1 bewirkt, die im unter Druck stehenden Behälter enthalten ist. Das Produkt P1 steigt in das Auftragorgan über die Poren des Auftragorgans 20 hoch, und dies bis zur Auftragfläche 21, die elastisch auf der freien Oberfläche des Produkts P2 aufliegt. Das Produkt P2 reibt sich an der Oberfläche ab und wird auf die Auftragfläche 21 des Organs 20 übertragen. Nach dem Öffnen der Kappe 11 wird die Auftragfläche 20 auf der Haut bewegt, um das auf ihrer Oberfläche vorhandene Produkt aufzutragen. Der unter Druck stehende Behälter wird nach Art eines Stiels für das Auftragorgan 20 verwendet.
  • In der Ausführungsform der 1C trägt der Träger 2 auf seiner dem Auftragorgan 20 entgegengesetzten Fläche eine äußere seitliche Schürze 3, die eine Außenverkleidung bildet, und eine innere Schürze 40, deren Innenfläche ein Gewinde 41 aufweist, das mit einem Gewinde zusammenwirken kann, das auf dem Hals einer Tube mit geschmeidigen Wänden ausgebildet ist. Das Auftragorgan 20 besteht aus einem Block aus weichem Elastomermaterial, in dessen Mitte ein axialer Kanal 24 gleich demjenigen der Ausführungsform der 1A gebohrt ist. Als Beispiele für Materialien, die zur Bildung des Auftragorgans verwendet werden können, können die Silicon-, Nitril-, Butyl-, Latex-, Polyethylen-, Polypropylen- oder Polyurethanelastomere genannt werden. Das in der Kappe 11 enthaltene Produkt P2 ist von der gleichen Art wie dasjenige der Ausführungsform der 1B, und besteht aus einem Farbpigmente enthaltenden, verdichteten Puder.
  • Die Applikationskapsel 1 gemäß dieser Ausführungsform ist in 2A in ihrer auf die Auftrageinheit 100 montierten Stellung gezeigt, die aus einer Tube mit geschmeidigen Wänden 111 besteht, die insbesondere eine kosmetische Milch enthält. Vorzugsweise hat die Kappe 11 eine transparente Farbe, damit die Benutzerin von außen die Farbe des in der Applikationskapsel 1 enthaltenen Produkts P2 sehen kann. Die Tube kann aus Polypropylen oder aus Polyethylen hergestellt werden. Die in der Tube enthaltene Milch dient als Schminkbasis und erleichtert ebenfalls das Abreiben des verdichteten Puders, der in der Kappe 11 der Applikationskapsel enthalten ist.
  • Die Öffnung 6 des Trägers 2 wird selektiv von einer Klappe 42 verschlossen, die sich als Reaktion auf eine Kraft, die von der Benutzerin auf die Wände der Tube 111 ausgeübt wird, von dem die Öffnung 6 begrenzenden Rand der Querwand 5 unter dem Druck des in der Tube 111 enthaltenen Produkts P1 entfernen und, wenn der Druck des Produkts P1 endet, auf den vom Rand gebildeten steifen Sitz in Auflage zurückkommen kann. Die Elastizität des Auftragorgans, in Kombination mit dem im Inneren der Tube herrschenden Unterdruck, begünstigt die Rückkehr der Klappe 42 in Auflage auf ihren Sitz, wenn der Druck des Produkts P1 endet. Das Vorhandensein der Klappe 42 ist insofern besonders vorteilhaft, als sie es der Benutzerin erlaubt, nachdem sie den Applikator mit Produkt P1 geladen hat, die Applikationskapsel auszubauen und in ihrer Handtasche anzuordnen, um sie autonom während des ganzen Tages zu benutzen, wobei die Klappe 42 jedes Ausfließen von Produkt über die Öffnung 6 verhindert.
  • Die Ausführungsform der 1D unterscheidet sich von der Applikationskapsel der 1A dadurch, dass das Produkt P1, mit dem sie in Kombination verwendet werden soll, in flüssiger Form vorliegt und von der Öffnung 6 bis zur Auftragfläche 21 über die Poren des Schaumstoffs mit offenen Zellen befördert wird, der das Auftragorgan 20 bildet. Die in der Querwand 5 des Trägers 2 gebildete Öffnung 6 wird von einem kegelstumpfförmigen Ventil 50 verschlossen, das selektiv in dichte Auflage auf einen Sitz mit Kegelstumpfform kommen kann, der vom Rand der die Öffnung 6 begrenzenden Querwand 5 gebildet wird. Das Ventil 50 wird von einer Feder 51 in die geschlossene Stellung beaufschlagt, die auf der Seite des Trägers entgegengesetzt zum Auftragorgan 20 angeordnet ist. Auf der Seite des Auftragorgans 20 weist das Ventil 50 einen Zapfen 52 auf, der ins Innere des das Auftragorgan 20 bildenden Schaumstoffs vorsteht, um die Öffnung des Ventils 50 als Reaktion auf einen auf die Auftragfläche 21 bei ihrem Auflegen auf eine zu behandelnde Fläche ausgeübten Druck zu erleichtern. Die durch das Zusammendrücken des Auftragorgans im Inneren der Kapsel erzeugte Auflagekraft reicht nicht aus, um die Öffnung des Ventils 50 zu bewirken. Der Rest der Kapsel gleicht der Applikationskapsel der 1A.
  • Die Applikationskapsel der 1D ist in 2C in der auf eine Auftrageinheit 100 montierten Form, gezeigt, die von einem Flakon mit geschmeidigen Wänden 121 gebildet wird, der eine Feuchtigkeitsmilch enthält und eine Öffnung 122 aufweist. Das in der Applikationskapsel 1 enthaltene Produkt P2 ist ein loser Puder, der einen Sonnenschutzfilter enthält.
  • Zum Auftragen montiert die Benutzerin die Applikationskapsel 1, die den Puder mit dem gewünschten Sonnenschutzfaktor enthält, auf den Flakon. Sie entfernt die Kappe 11 und legt die mit Puder P2 bedeckte Auftragfläche 21 derart auf die zu behandelnde Fläche, dass die Öffnung des Ventils 50 bewirkt wird. Sie übt dann einen Druck auf die Wände des Flakons aus, um den Austritt des Produkts P1 durch die Öffnung 6 und seinen Transport auf die Auftragfläche 21 über die Poren des das Auftragorgan bildenden Schaumstoffs zu bewirken. Die Mischung wird dann verteilt, indem die Auftragfläche in geeigneter Weise auf der zu behandelnden Fläche bewegt wird. Durch Nachlassen des Drucks der Auftragfläche 21 auf die behandelnde Fläche schließt sich das Ventil 50 unter der Rückstellkraft der Feder 51. Erneut ermöglicht das Vorhandensein des Ventils der Applikationskapsel, nachdem sie insbesondere am Anfang des Tages mit Produkt P1 gespeist wurde, während des restlichen Tages autonom verwendet zu werden.
  • Gemäß einer Variante der Erfindung kann man einen ein Produkt P1 enthaltenden Behälter mehreren Applikationskapseln zuordnen, die das gleiche Produkt P2 enthalten, aber ein Auftragorgan aufweisen, das andere Eigenschaften insbesondere der Härte, der Geschmeidigkeit oder der Absorption hat. So wählt die Benutzerin die Applikationskapsel, die das Auftragorgan aufweist, das es ihr erlaubt, insbesondere in Abhängigkeit von der zu behandelnden Zone des Körpers, die gesuchten Auftrageigenschaften zu erhalten. Die Form des Auftragorgans kann abhängig von den zu behandelnden Flächen beliebig sein. Die Applikationskapsel kann in der auf einen gegebenen Behälter montierten Stellung in der Achse des Behälters oder einer anderen Achse angeordnet sein, je nach der gesuchten Gestik.
  • Die Ausführungsform der 1E unterscheidet sich von der vorhergehenden Ausführungsform dadurch, dass die Kappe 11 mithilfe eines Gewindes 60 der Kappe 11 auf den Träger 2 geschraubt ist, das mit einem entsprechenden Gewinde 61 zusammenwirken kann, das auf der Schürze 8 des Trägers 2 ausgebildet ist. Die Kappe 11 wird so perfekt dicht auf den Träger 2 montiert. Der Boden 63 der Kappe 11 wird in Form einer elastisch verformbaren Membran 64 hergestellt, die mit der Kappe 11 bi-injiziert werden kann. Die Membran 64 trägt einen Becher 65, in dem das Produkt P2 verdichtet ist. In der Lager stellung wird die Auftragfläche 21 von der freien Oberfläche des Produkts P2 entfernt gehalten. Für eine Anwendung übt die Benutzerin einen axialen Druck auf die elastisch verformbare Membran 64 aus, um die Fläche 21 in elastischen Kontakt mit der freien Oberfläche des Produkts P2 zu bringen, wodurch das Laden der Auftragfläche mit dem Produkt P2 ermöglicht wird. Durch Nachlassen des auf den beweglichen Boden 63 ausgeübten Drucks kommt dieser durch elastische Rückstellung wieder in seine Ursprungsstellung. Die Benutzerin schraubt dann die Kappe 11 ab und drückt die Auftragfläche 21 auf die Haut, um die Öffnung des Ventils 50 zu bewirken. Indem sie einen Druck auf die Wände des Behälters ausübt, der von der in 2C gezeigt Art sein kann, bewirkt sie den Austritt des Produkts P1, das durch die Poren des das Auftragorgan 20 bildenden Materials auf die Auftragfläche 21 befördert wird. Beim Auftragen wird das Produkt P1 mit dem Produkt P2 vermischt aufgetragen.
  • Die Ausführungsform der 1F unterscheidet sich von derjenigen der 1A hauptsächlich dadurch, dass das Produkt P2 vom Boden 73 der Kappe 11 durch einen Schaumstoffblock 70 getrennt wird, der insbesondere durch Kleben in den Boden der Kappe montiert wird. Ein solcher Schaumstoffblock ermöglicht es, die Elastizität des Kontakts zwischen der Auftragfläche 21 und der freien Oberfläche des Produkts P2 zu verbessern, insbesondere, wenn das Auftragorgan 20 wenig Elastizität besitzt (Filz). Wenn ein Schaumstoffblock mit offenen Zellen 70 verwendet wird, ermöglicht dies außerdem die Verankerung des Produkts P2 in den Poren des Schaumstoffs, wenn das Produkt in flüssiger Form gegossen wird. Der Betrieb der Kapsel 1 gemäß dieser Ausführungsform ist gleich demjenigen der Ausführungsform der 1A.
  • Die obige ausführliche Beschreibung bezog sich auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzuge fügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (17)

  1. Applikationskapsel (1), die aufweist: – einen Träger (2), der Mittel (4, 30, 41) aufweist, die die lösbare Befestigung der Kapsel (1) an einem ein erstes Produkt (P1) enthaltenden Behälter (101, 111, 121) ermöglichen können, – ein Auftragorgan (20), insbesondere in Form eines elastisch komprimierbaren Elements, das auf den Träger (2) montiert ist und das Produkt (P1) von einer Öffnung (6) im Träger (2) bis zu einer Auftragfläche (21) des Auftragorgans (20) befördern kann, – eine Kappe (11), die das Auftragorgan (20) lösbar bedeckt, wobei die Kappe (11) auf den Träger (2) montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Applikationskapsel (1) ein zweites Produkt (P2) enthält, das am Boden der Kappe (11) insbesondere in Form eines festen Blocks oder eines Puders angeordnet ist, wobei die Auftragfläche (21) in der montierten Stellung der Kappe (11) in elastische Auflage auf das zweite Produkt (P2) gebracht werden kann.
  2. Applikationskapsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Produkt (P2) auf den Boden der Kappe (11) oder in einen in den Boden eingesetzten Becher (65) gegossen oder verdichtet zu werden.
  3. Applikationskapsel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Produkt (P2) vom Boden der Kappe (11) durch ein elastisch verformbares Organ (70), insbesondere einen Schaumstoffblock oder eine Feder, getrennt wird.
  4. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (64) der Kappe (11) axial beweglich ist, insbesondere durch elastische Verformung.
  5. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel, insbesondere in Form eines Gitters (23) oder eines gelochten Rasters, vorgesehen sind, um das zweite Produkt (P2) am Boden der Kappe (11) zu halten.
  6. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Auftragorgan (20) aus einem Block aus porösem Material, insbesondere einem Schaumstoff mit offenen oder halboffenen Zellen, oder aus einem Filz besteht, wobei das Material in der Lage ist, das erste Produkt zu absorbieren und es von der Öffnung (6) bis zur Auftragfläche (21) zu befördern.
  7. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Durchgang in Form eines Kanals (24) im Auftragorgan (20) ausgebildet ist und sich insbesondere axial von der Öffnung (6) des Trägers (2) bis zur Auftragfläche (21) erstreckt.
  8. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Nähe der Öffnung (6) Öffnungs-/Schließmittel (42, 50) von der Art mit Klappe oder Ventil vorgesehen sind, um selektiv die Öffnung (6) freizugeben bzw. zu verschließen.
  9. Applikationskapsel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungs-/Schließmittel (50) so montiert sind, dass sie die Öffnung (6) als Reaktion auf einen auf die Auftragfläche (21) ausgeübten ausreichenden Druck freigeben, wobei elastische Rückstellmittel (51) vorgesehen sind, um in Abwesenheit eines ausreichenden Drucks auf die Auftragfläche (21) die Öffnungs-/Schließmittel (50) in die geschlossene Stellung zu zwingen.
  10. Applikationskapsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungs-/Schließmittel (42) so montiert sind, dass sie die Öffnung (6) als Reaktion auf einen auf der Seite des Trägers (2) entgegengesetzt zum Auftragorgan (20) ausgeübten ausreichenden Druck freigeben, wobei die Öffnungs-/Schließmittel (42) beim Beenden des Drucks in die Schließstellung gezwungen werden.
  11. Applikationskapsel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (4, 30, 41) zur Befestigung der Kapsel (1) am Behälter (101, 111, 121) insbesondere vom Typ mit Einrasten, Schraubbefestigung, oder selbstklemmender Montage, insbesondere auf einer Pumpen- oder Ventilstange (31), sind.
  12. Einheit (100) zum kombinierten Auftragen, insbesondere auf die Haut, eines ersten (P1) und eines zweiten Produkts (P2), wobei die Auftrageinheit (100) einen Behälter (33, 101, 111, 121), der ein erstes Produkt (P1) enthält und in der Lage ist, die Ausgabe unter Druck zu erlauben, und mindestens eine Kapsel (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist, wobei jede der Kapseln (1) ein zweites Produkt (P2) enthält.
  13. Kombinierte Auftrageinheit nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (33, 101, 111, 121) insbesondere die Form eines Behälters hat, über dem eine Pumpe, insbesondere ohne Wiederaufnahme von Luft, oder ein Ventil (32), eine Tube oder ein Flakon mit verformbaren Wänden (111, 121), oder ein Flakon (101) mit einem einen Kolben bildenden Boden sitzt.
  14. Kombinierte Auftrageinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Produkt (P2) ein Schminkprodukt ist, wobei jede der Kapseln (1) ein zweites Produkt von insbesondere anderer Farbe und/oder Aussehen enthält.
  15. Kombinierte Auftrageinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Produkt (P2) ein Produkt zum Schutz gegen UV-Strahlen ist, wobei jede der Kapseln (1) ein zweites Produkt (P2) mit einem anderen Schutzfaktor enthält.
  16. Kombinierte Auftrageinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Kapseln (1) ein anderes Auftragorgan (20) aufweist, das insbesondere unterschiedliche Auftrageigenschaften ermöglicht.
  17. Kombinierte Auftrageinheit nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Produkt (P1) in Form einer Flüssigkeit, einer Creme oder eines Gels vorliegt.
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