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DE20319645U1 - Pfandschloss - Google Patents

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DE20319645U1
DE20319645U1 DE20319645U DE20319645U DE20319645U1 DE 20319645 U1 DE20319645 U1 DE 20319645U1 DE 20319645 U DE20319645 U DE 20319645U DE 20319645 U DE20319645 U DE 20319645U DE 20319645 U1 DE20319645 U1 DE 20319645U1
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DE
Germany
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deposit
coin
diameter
lock
key
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20319645U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sonnendorfer Horst De
WIETH, FRANZ, DE
Original Assignee
Systec POS Technology GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Systec POS Technology GmbH filed Critical Systec POS Technology GmbH
Priority to DE20319645U priority Critical patent/DE20319645U1/de
Publication of DE20319645U1 publication Critical patent/DE20319645U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/0618Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by carts
    • G07F7/0663Constructional details of the housing of the coin or token activated lock, or of mounting of the coin-lock on the trolley or cart

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Testing Of Coins (AREA)
  • Control Of Vending Devices And Auxiliary Devices For Vending Devices (AREA)

Abstract

Pfandschloss mit
– einer Einschuböffnung im Gehäuse durch welche das Pfandelement einschiebbar ist,
– einem Prüfelement, durch welches das Pfandelement auf Gültigkeit überprüfbar ist,
– einem Verriegelungselement für einen Schlüssel, mit zwei alternativen Positionen, wobei in der
Halte- Position der Schlüssel fixierbar ist und in der Freigabe – Position den Schlüssel freigebbar ist
und wobei das Verriegelungselement, ausgelöst durch das Einschieben des Pfandelements bis zu
einem Auslösepunkt die Freigabe Position annimmt
dadurch gekennzeichnet, dass
ein Prüfelement (3) den Durchmesser des eingeschobenen Pfandelements (2) erfaßt und beim Vorliegen eines gültigen Wertes für den Durchmessers das Schloss auslösbar und der Schlüssel freigebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Pfandschloss, das ein Prüfelement für ein Pfand und ein Verriegelungselement für einen Schlüssel aufweist.
  • Ein derartiges Pfandschloss ist beispielsweise bekannt aus der EP 1035523 A2 . Derartige Pfandschlösser finden Verwendung beispielsweise bei Einkaufswagen, die im abgestellten Zustand über am Schlüssel befestigten Sicherungsketten miteinander verbunden sind. Um solch einen Einkaufswagen benutzen zu können, muss ein Pfandelement beispielsweise eine Pfandmünze in in das Schloss eingeschoben werden.
  • Die Pfandmünzen unterscheiden sich hinsichtlich ihrem Wert und auch hinsichtlich ihrer Größe. Üblicherweise haben kleinere Münzen einen kleineren Wert als größere Münzen.
  • Zum Auslösen des Schlussels ist es bei bekannten Schlössern nötig, eine Pfandmünze des vorgeschriebenen Wertes einzuschieben.
  • Die Überprüfung des maximal zulässigen Münzdurchmessers geschieht beim genannten Stand der Technik durch einen dem vorgeschriebenen Münzdurchmesser angepassten Einführschlitz, dessen Abmessungen verhindern, Münzen mit einem größeren, als dem vorgegebenen, maximal zulässigen Durchmesser einzuschieben. Zusätzlich zu dieser Maximalwertprüfung wird innerhalb des Pfandschlosses der Durchmesser der Pfandmünze darauf untersucht, ob der Durchmesser einen vorgegebenen Minimalwert unterschreitet.
  • Innerhalb des Schlosses wird der Minimalwert für den Durchmesser der Münze hierbei wie folgt überprüft: Die Münze liegt mit einer Seite ihres Randes an einer feststehenden Führung an und die gegenüberliegende Seite des Münzrandes wird von einem Abtastelement erfaßt. Wenn die Münze den vorgeschriebenen Mindest- Durchmesser hat, gibt das Abtastelement die Auslösemechanik für den Schlüssel frei.
  • Es wurde nun festgestellt, dass bei bekannten Schlössern durch Manipulation das Auslösen auch mit kleineren und damit weniger wertvollen Münzen möglich ist. Die kleineren Münzen werden zunächst in den Einschubschlitz des Pfandschlosses teilweise eingeschoben, anschließend wird durch Bewegung der eingeschobenen Münze quer zur Einschubrichtung ein größerer und damit korrekter Durchmesser vorgespiegelt. Hierdurch wird dann das Pfandschloss überlistet.
  • Um diese Manipulationen zu erschweren gibt es Pfandschlösser wie beispielsweise aus der DE 199 17 391 A1 bekannt, die innerhalb des Pfandschlosses den Durchmesser über zwei unabhängig voneinander wirkende Abtastelemente überprüfen. Diese Abtastelemente erfassen den Münzrand von verschiedenen Seiten aus und überprüfen diesen dan jeweils eigenständig auf einen vorgeschriebenen Mindest- Durchmesser. Eine kleinere Münze kann, indem sie innerhalb des Gehäuses quer verschoben wird nur bei einem der beiden Abtastelemente eine korrekte Münze vortäuschen, ein Auslösen des Schlosses kann so verhindert werden. Nachteilig bei dieser Lösung ist jedoch, dass aufgrund der doppelt vorhandenen Abtastelemente die Anzahl der Teile erhöht ist.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Pfandschloß zu schaffen, bei welchem ein Auslösen mit einer anderen Münze als der dafür vorgesehenen Münze erschwert ist und zudem die Anzahl der verwendeten Teile gering gehalten bleibt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand des Hauptanspruchs, die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und/oder Weiterbildungen der Erfindung.
  • Die Überlegungen, die zum Entstehen der vorliegenden Erfindung führten gingen davon aus, dass eine erhöhte Sicherheit gegen Manipulation darin besteht, die Sicherungskette nur dann auszulösen, wenn das eine Abtastelement innerhalb des Schlosses den Durchmesser der eingeschobenen Münze daraufhin untersucht, ob der Durchmesser den vorgegebenen Wert unterschreitet oder überschreitet. Die Sicherungskette wird nur dann ausgelöst, wenn weder ein Unterschreiten, noch ein Überschreiten festgestellt wurde. Dieser eng begrenzte Bereich ist durch ein Querverschieben der Münze im Pfandschloss nur schwer zu treffen. Gleichzeitig reicht ein Abtastelement aus, um festzustellen, ob sich der Durchmesser innerhalb des gültigen Bereichs befindet, wodurch vorteilhaft die Anzahl der benötigten Teile gering gehalten wird.
  • Da alle Überprüfungen innerhalb des Schlosses stattfinden, muß der Einführschlitz nicht mehr die Funktion der Überprüfung auf den Maximaldurchmesser übernehmen. Es kann vorteilhaft ein Standard Einführschlitz verwendet werden und es erübrigen sich die verschiedenen, jeweils einem bestimmten Münzdurchmesser angepassten Einführschlitze. Hierdurch wird die Teileverwaltung vorteilhaft vereinfacht. Die Schlösser für unterschiedliche Münzen unterscheiden sich nur noch in der Ausgestaltung des einen Abtastelements im Inneren des Schlosses.
  • Nachfolgend wird ein mögliches Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen im Einzelnen:
  • 1 in geschnittener Darstellung den Blick von oben auf das Innenleben des Schlosses mit einer Münze,
  • 2 das Schloß gemäß 1 in entlang der Linie II–II geschnittener Seitenansicht,
  • 3 die Ansicht auf 1 mit ausgelöstem Abtastelement,
  • 4 die Situation aus 1 bei einer zu großen Münze,
  • 5 die Situation aus 1 bei einer zu kleinen Münze.
  • Die 1 zeigt das Gehäuse 1 des Schlosses ist mit geöffnetem Deckel. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist nur der Bereich des Gehäuses 1 gezeigt, in welchem die Überprüfung der Münze 2 stattfindet. Zur Überprüfung des Durchmessers der Münze 2 ist ein Abtastelement 3 vorgesehen. Eine eingeschobene Münze 2, welche dem vorgeschriebenen Durchmesser entspricht , ist dann weiter in Einschubrichtung einschiebbar und gibt dann über eine nicht gezeigte Mechanik einen ebenfalls nicht gezeigten Schlüssel frei.
  • Zur Erläuterung der Funktionsweise wird zusätzlich zur 1 auch auf die Schnittdarstellung gemäß 2 verwiesen. Das Abtastelement 3 ist im wesentlichen flächig ausgebildet und hat einen nach unten ragenden Bolzen 4. Dieser Bolzen ragt in ein Langloch 5, welches sich im Gehäuse 1 befindet.
  • Das Abtastelement 3 seinerseits hat eine Ausnehmung 6. Diese Ausnehmung 6 hat eine Form, die einem Langloch mit zusätzlicher seitlicher Ausnehmung 7 an einer der Längsseiten entspricht. Aus dem Gehäuse 1 ragt ein Bolzen 8 in diese Ausnehmung 6. Durch eine Feder 9 wird das Abtastelement 3 an die eine Seite des Aussenrandes der Münze 2 gedrückt, die andere, gegenüberliegende Seite des Aussenrandes der Münze liegt an einer seitlichen Führung 10 an. Die Längsachse durch das Langloch 5 verläuft parallel zur Längsachse der langlochartigen Bereiche 6a und 6b der Ausnehmung 6.
  • In x- y Richtung ist die Bewegungsfreiheit des Abtastelements 3 bezüglich dem Gehäuse 1 definiert durch die Form des Langloches 5 und der langlochartigen Bereiche der Ausnehmung 6, in denen sich die Bolzen 4 und 8 befinden.
  • Die Bewegungsfreiheit ist hauptsächlich nur in x- Richtung gegeben, da in den meisten Positionen, welche das Abtastelement 3 einnehmen kann die beiden . Befindet sich im Schloss eine Münze mit vorschriftsmäßigem Durchmesser, wie es die 1, 2 und 3 zeigen, so steht der Bolzen 8 genau gegenüber der seitlichen Ausnehmung 7. Wird nun die Münze weiter in das Schloß eingeschoben, dann kann sich das Abtastelement auch mit einer y-Komponente bewegen, indem der Bolzen 8 in die seitliche Ausnehmung 7 eintaucht und das Abtastelement 3 um den Bolzen 4 schwenkt. Diese Schwenkbewegung löst die nachgelagerte Mechanik zur Freigabe des Schlüssels aus.
  • Die 4 zeigt nun die Situation bei einer zu kleinen Münze 2a. Der Bolzen 8 befindet sich im langlochartigen Bereich 6a der Ausnehmung 6. Eine Schwenkbewegung nicht möglich.
  • Ebenso verhält es sich, wenn eine zu große Münze 2b eingeschoben ist. Bei dieser Konstellation befindet sich der Bolzen 8 im langlochartigen Bereich 6b der Ausnehmung 6 und auch hier ist eine Schwenkbewegung des Abtastelements 3 ist nicht möglich.
  • Wie durch die Figuren und die dazugehörige Beschreibung erläutert, ist durch die vorliegende Erfindung vorteilhaft bewirkt, dass eine Schwenkbewegung nur dann möglich ist, wenn sich das Abtaastelement 3 genau in der Position befindet, in welcher der Bolzen 8 genau gegenüber der seitlichen Ausnehmung 7 liegt. Je geringer der Unterschied zwischen der Weite der Ausnehmung 7 und der Dicke des Bolzens ist, desto geringer ist die Toleranz hinsichtlich des Durchmessers der Münze.
  • Bei einem Manipulationsversuch, bei dem versucht wird, mit einer kleineren Münze das Schoss zu überlisten, wird der Manipulant der Schwierigkeit gegenüberstehen, mit einer kleinen Münze 2a zunächst das Abtastelement 3 in x-Richtung in die exakte Position zu bringen und dann diese Münze in y-Richtung weiter in das Schloss zu schieben, ohne aber zwischenzeitlich die x-Position des Abtastelementes zu verändern.
  • Zusätzlich wird der Manipulant in seinem mißbräuchlichen Unterfangen durch die Kraft der Feder 9 behindert, denn diese drückt das Abtastelement 3 stets in ein Position, in welcher ein Auslösen des Schlosses nicht möglich ist.
  • In einer weiteren, nicht als Figur dargestellten Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich zwei oder mehrere diskrete Werte für einen gültigen Durchmesser der Münze zu definieren.
  • Hierzu sind weitere seitliche Ausnehmungen ähnlich der Ausnehmung 7 vorzusehen. Beispielsweise kann die weitere seitliche Ausnehmung beim Langloch 5 vorgesehen sein. Das Schloss löst nun auch dann aus, wenn sich der Bolzen 4 gegenüber der zusätzlichen Ausnehmung befindet.
  • Das Schloss ist dann mit verschiedenen Münzen auslösbar, wodurch sich der Komfort für den Benutzer erhöht, ohne dass ein gewisser Bereich an gültigen Durchmessern vorhanden ist. Ein solcher Bereich würde es dem Manupulanten erleichtern, mit einer kleineren Münze das Schloss zu überlisten. Erfindungsgemäß fehlt eben dieser Bereich, was vorteilhaft die Manipulation erschwert.
  • Das beschriebene erfindungsgemäße Pfandschloss ist überall dort einsetzbar, wo ein Gegenstand einem Benutzer für eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt wird und der Wert der Pfandmünze den Benutzer motivieren soll, den entliehenen Gegenstand an einen vorgeschriebenen Rückgabeort wieder zurück zu bringen.

Claims (5)

  1. Pfandschloss mit – einer Einschuböffnung im Gehäuse durch welche das Pfandelement einschiebbar ist, – einem Prüfelement, durch welches das Pfandelement auf Gültigkeit überprüfbar ist, – einem Verriegelungselement für einen Schlüssel, mit zwei alternativen Positionen, wobei in der Halte- Position der Schlüssel fixierbar ist und in der Freigabe – Position den Schlüssel freigebbar ist und wobei das Verriegelungselement, ausgelöst durch das Einschieben des Pfandelements bis zu einem Auslösepunkt die Freigabe Position annimmt dadurch gekennzeichnet, dass ein Prüfelement (3) den Durchmesser des eingeschobenen Pfandelements (2) erfaßt und beim Vorliegen eines gültigen Wertes für den Durchmessers das Schloss auslösbar und der Schlüssel freigebbar ist.
  2. Pfandschloss nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfelement (3) bezüglich des Gehäuses (1) des Schlosses in einer Führung (4, 5, 6, 7, 8) gelagert ist, welche eine Längsbewegung des Prüfelements (3) entlang einer vorgegebenen Strecke und an einer bestimmten Position der Strecke zusätzlich eine Drehbewegung des Prüfelements (3) zuläßt.
  3. Pfandschloss nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Führung in welchem das Prüfelement (3) gelagert ist Langlöcher (5, 6) und in diese Langlöcher eingreifende Bolzen (4, 8) sowie eine Ausnehmung (7) an mindestens einem der Langlöcher (5, 6) umfaßt.
  4. Pfandschloss nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass eine Feder (9) das Prüfelement (3) an den Aussenrand des Pfandelements (2) drückt.
  5. Pfandschloss nach einem der vorangegangenen Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Achsen der Langlöcher (5,6) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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Owner name: SONNENDORFER, HORST, DE

Free format text: FORMER OWNER: SYSTEC POS-TECHNOLOGY GMBH, 82178 PUCHHEIM, DE

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Free format text: FORMER OWNER: SYSTEC POS-TECHNOLOGY GMBH, 82178 PUCHHEIM, DE

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Effective date: 20100119

R152 Term of protection extended to 10 years
R152 Term of protection extended to 10 years

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