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Die Erfindung betrifft ein Drehriegelschloss zum Verschluss von Türen oder Klappen, insbesondere von metallischen Werkzeug- oder Schaltschränken. Gattungsgemäße Drehriegelschlösser bestehen aus mehreren Einzelteilen, die jeweils einzeln hergestellt und in mehreren Schritten montiert werden müssen. Insbesondere eine Verringerung des Montageaufwands wird vom Kunden gewünscht.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Drehriegelschloss zur Verfügung zu stellen, das mit geringem Aufwand an einer Tür oder Klappe montierbar ist.
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Diese Aufgabe wird mit einem Drehriegelschloss mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen beschreiben die Unteransprüche.
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In vorteilhafter Weise besteht das Drehriegelschloss vor der Montage nur aus zwei Teilen, nämlich aus einem steckbaren Schlossteil und einem gabelförmigen Sicherungselement.
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Das steckbare Schlossteil umfasst das Gehäuse. In dem Gehäuse ist eine Betätigungswelle drehbar gelagert, wobei die Betätigungswelle in Axialrichtung des Drehriegelschlosses ausgerichtet ist und an einem axialen Ende drehfest mit einem Riegelelement verbunden ist und an ihrem dem Riegelelement gegenüberliegenden axialen Ende einen Betätigungsabschnitt besitzt.
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Das steckbare Schlossteil wird durch ein vorgesehenes Lochbild in einer Tür soweit hindurchgesteckt, dass ein Teil des Gehäuses, nämlich das Gehäusevorderteil, welches in seiner Breite größer als das Lochbild dimensioniert ist, an der Türaußenseite anliegt. Ein Abschnitt des Gehäuses, nämlich das Gehäusehinterteil, wird durch das Lochbild der Tür hindurchgesteckt. Damit das Gehäusehinterteil durch das vorgegebene Lochbild der Tür hindurchsteckbar ist, muss die Breite dieses Gehäusehinterteils geringfügig kleiner als das Lochbild dimensioniert sein. Das Gehäusehinterteil besitzt zwei quer zur Axialrichtung des Drehriegelschlosses verlaufende Einführkanäle. In diese Einführkanäle wird das gabelförmige Sicherungselement mit seinen beiden Federarmen eingeschoben, wodurch das einsteckbare Schlossteil axialfest an der Tür gesichert ist. Nach dem Einschieben des gabelförmigen Sicherungselementes ist die Montage des Drehriegelschlosses beendet.
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Des Weiteren ist an einer Seite des Gehäusehinterteils ein nach außen ragender Vorsprung angeordnet. Dieser Vorsprung ragt im monierten Zustand des Drehriegelschlosses über den Rand des Lochbilds, d. h. im Bereich des Vorsprungs hat das Gehäusehinterteil eine größere Breite als das Lochbild. Um eine Steckmontage zu ermöglichen, ragt dieser Vorsprung von der Seite des Gehäusehinterteils ab, die nicht von der Zunge des Riegelelementes überdeckt wird, d. h. der Vorsprung ragt in die Richtung ab, welche der Ausrichtung der Zunge des Riegelelements im Schließzustand oder Öffnungszustand entgegengesetzt ist. Eine solche Ausrichtung ermöglicht es, beim Einsteckvorganges des einsteckbaren Schlossteils in das Loch der Tür zuerst den Riegel durch das Loch der Tür hindurchzustecken und nachfolgend das Gehäusehinterteil in einer bogenförmigen Einsteckbewegung durch das Loch hindurchzubewegen, dabei kann der Vorsprung über die Lochkante geschoben werden. Dieser Vorsprung hat wesentliche Bedeutung für das Schloss, da er bei einem montierten Drehriegelschloss die gegebenenfalls auftretenden Abzugskräfte aufnimmt. Diese Abstützung muss nicht von dem Sicherungselement übernommen werden, so dass das Sicherungselement einfacher aufgebaut und insbesondere aus Kunststoff hergestellt werden kann, da es ausschließlich zum axialen Festlegen des Gehäuses des Drehriegelschlosses an der Tür dient.
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Durch die zusätzlich vorgesehene federnde Ausgestaltung des Sicherungselementes können auftretende Fertigungstoleranzen in vorteilhafter Weise ausgeglichen werden. Eine solche federnde Ausgestaltung des Sicherungselementes wird insbesondere durch die Ausgestaltung der Federarme erzielt, die einen konvex ausgebildeten Armabschnitt besitzen, der sich im Montagezustand nach vorn gegen die Rückseite der Tür drückt.
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Bei einer besonderen Ausführungsform sind die Federarme an mindestens einer der Seiten, welche beim Einführen in die Einführkanäle des Gehäusehinterteils mit den Wänden der Einführkanäle in Berührung kommen zusätzlich und zumindest abschnittsweise mit einer Oberfläche versehen, die nach dem Einführen in die Einführkanäle des Schlossteils zusätzliche Haltekräfte erzeugt. Dies kann eine aufgeraute Oberfläche oder eine Riffelung an der Oberfläche sein.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform dieser Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. Die Zeichnungen zeigen:
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1 das erfindungsgemäße Drehriegelschloss vor der Montage von hinten,
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2 das Drehriegelschloss von 1 vor der Montage von vorn,
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3 das Drehriegelschloss von 1 mit eingestecktem Schlossteil,
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4 das montierte Drehriegelschloss von 1,
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5 das an einer Tür montierte Drehriegelschloss von 1 von hinten,
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6 das an einer Tür montierte Drehriegelschloss von 1 von vorn.
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1 zeigt das neue Drehriegelschloss, das vor der Montage aus zwei Teilen besteht, nämlich dem steckbaren Schlossteil 20 und dem gabelförmigen Sicherungselement 30. Das steckbare Schlossteil 20 umfasst ein Gehäuse, nämlich das Gehäusevorderteil 21 und das Gehäusehinterteil 22. Da das Schloss in 1 von hinten dargestellt ist, befindet sich das Gehäusevorderteil 21 im hinteren Bereich der Figur. Im Gehäuse 21, 22 ist eine Betätigungswelle 23 drehbar gelagert. Besser zu sehen in der Darstellung gemäß 2. Die Betätigungswelle 23 ist an einem axialen Ende drehfest mit einem Riegelelement 26 verbunden. In diesem Fall sichtbar über eine Schraubverbindung. An dem gegenüberliegenden axialen Ende besitzt die Betätigungswelle 23 einen Betätigungsabschnitt 24, zu sehen in 2. In diesem Fall handelt es sich um eine schlitzförmige Ausnehmung, in welche ein entsprechend ausgebildetes Betätigungselement eingeführt werden kann, um die Betätigungswelle 23 zur Entriegelung oder zur Verriegelung zu drehen und mit dieser Drehbewegung das Riegelelement 26 entsprechend von einem Schließzustand in einen Öffnungszustand oder umgekehrt zu bringen. In allen Figuren ist das Riegelelement 26 im Schließzustand gezeigt. Dieses Riegelelement 26 ragt in 1 nach rechts ab. In die entgegengesetzte Richtung ragt ein Vorsprung 28, welcher sich an der Außenseite des Gehäusehinterteils 22 befindet. Dieser Vorsprung 28 ist so dimensioniert, dass einerseits die Einsteckbewegung des Schlossteils 20 möglich ist und andererseits dieser Vorsprung 28 nach dem Einsteckvorgang, gezeigt in 3, den Rand des Lochbildes 11 der Tür 10 überragt. Ein solches Lochbild 11 ist in 2 gezeigt. In diesem Fall hat das Lochbild 11 an einer Seite eine Positionierausnehmung 12. Dies erleichtert die Montage, da der Monteur des Drehriegelschlosses erkennen kann, in welcher Ausrichtung das steckbare Schlossteil 20 einzustecken ist. Die Positionierausnehmung 12 ist dabei so dimensioniert, dass die an dem Gehäusehinterteil 22 vorgesehene Montagenase 29 entsprechend passieren kann. Befindet sich beispielsweise die Positionierausnehmung 12 auf der rechten Seite, wie in 2, so wird das steckbare Schlossteil 20 in der gezeigten Ausrichtung in das Lochbild 11 eingesteckt. Die Zunge des Riegelelementes 26 zeigt nach links. Soll bei einem montierten Drehriegelschloss die Zunge des Riegelelementes 26 nach rechts zeigen, wird eine Positionierausnehmung 12 an der linken Seite des Lochbilds vorgesehen.
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Die Situation nach dem Einstecken des einsteckbaren Schlossteils 20 ist in 3 gezeigt. Das Schlossteil 20 ist soweit eingesteckt, dass das Gehäusehinterteil 22 durch das Lochbild 20 hindurchgeführt ist. Der Vorsprung 28 an der Außenseite des Gehäusehinterteils 22 liegt auf der Rückseite der Tür 10 auf. Das Gehäusevorderteil 21 liegt an der Vorderseite der Tür an, siehe 6. Hierzu ist die Breite des Gehäusevorderteils entsprechend größer als das Lochbild 11 dimensioniert. Das Gehäusehinterteil 22 ist dagegen so dimensioniert, dass es nur geringfügig kleiner als das Lochbild 11 ausgestaltet ist. Bei dem vorliegenden Lochbild 11 mit den Maßen 22 mm × 22 mm hat das Gehäusehinterteil 22 eine Breite von 21,8 mm × 21,8 mm. Nur der Vorsprung 28 überragt diese Außenmaße des Gehäusehinterteils 22. Diese Maße sind nur ein mögliches Beispiel.
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Wie der 1 zu entnehmen, besitzt das Gehäusehinterteil 22 zwei quer zur Axialrichtung ausgerichtete Einführkanäle 27. In diesem Fall verlaufen die Einführkanäle 27 von einer Außenseite des Gehäusehinterteils 22 bis zur gegenüberliegenden Außenseite des Gehäusehinterteils 22 und sind nach außen offen. In diese Einführkanäle 27 wird nach dem Einstecken des steckbaren Schlossteils 20 das Sicherungselement 30 mit seinen beiden Federarmen 31 eingeführt, in diesem Fall von der Seite an der sich der Vorsprung 28 befindet.
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Damit das Sicherungselement 30 weit auf das Gehäusehinterteil 22 aufgesteckt werden kann, besitzt das Sicherungselement 30 an seiner Innenseite eine entsprechende Ausformung 34 für den Vorsprung 28 und die Montagenase 29. Das Sicherungselement 30 ist federnd ausgestaltet und besitzt an den Federarmen 31, nämlich an der Seite, die bei der Montage der Tür zugewandt ist, einen konvexen Armabschnitt 32. Dieser konvexe Armabschnitt 32 wird in diesem Fall durch einen doppelwandigen Abschnitt des Federarms 31 erzielt, wobei der konvexe Armabschnitt 32 beim Einführen in die Einführkanäle 27 außerhalb des Gehäusehinterteils 22 verbleibt. Auf diese Weise kann der konvexen Armabschnitt 32 auf die Türrückseite drücken und einen Toleranzausgleich bewirken. Um die Einsteckposition des Sicherungselementes 30 am einsteckbaren Schlossteil 20 zusätzlich zu unterstützen, werden die Federarme 31 mit mindestens einer Oberfläche mit hoher Reibkraft ausgestattet. Dies ist in diesem Beispiel eine geriffelte Oberfläche, nämlich an der Seite, die gegenüber zu dem konvexen Armabschnitt 32 vorgesehen ist. Da das Sicherungselement 30 keine Abzugskräfte aufnehmen muss, was durch den Vorsprung 28 am Gehäusehinterteil 22 bewirkt wird, kann das Sicherungselement 30 aus Kunststoff hergestellt werden, vorzugsweise im Spritzgussverfahren.
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Die Situation nach dem Einstecken des Sicherungselementes 30 ist in 4 gezeigt. Die Zunge des Riegelelementes 26 überragt den Rand der Tür. Sie befindet sich im Schließzustand und wirkt bei einem Schrank mit einem entsprechenden Verschlussteil zusammen. Damit die Zunge in ein solches Verschlussteil eingreifen kann, ist der Abstand der Zunge des Riegelelementes 26 von der Rückseite der Tür anzupassen. Hierfür kann eine Abstandsscheibe 25 vorgesehen werden, deren Dicke abhängig ist von dem einzustellenden Abstand.
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Die Einführkanäle 27 am Gehäusehinterteil 22 verlaufen in 1 von links nach rechts. Einführkanäle am Gehäusehinterteil 22 können auch von oben nach unten verlaufen. Diese Einführkanäle 27 sind bei diesem Ausführungsbeispiel durchgehend von einer Außenseite des Gehäuseteiles 22 bis zur anderen Seite des Gehäusehinterteils 22. Die Federarme 31 des Sicherungselementes 30 sind in diesem Beispiel an die Länge dieser Einführkanäle 27 angepasst. Sie können auch länger oder kürzer dimensioniert sein. Die Einführkanäle 27 sind in diesem Fall offene Kanäle, wobei die Breite der Federarme 31 größer ist als die Tiefe der Einführkanäle 27. Der die Tiefe der Einführkanäle überragende Bereich der Federarme 31 ist in diesem Fall konvex ausgestaltet und sichert den Toleranzausgleich. Darüber hinaus ist es möglich, offene oder Hohlkanäle vorzusehen, die von Federarmen eines Sicherungselementes durchgriffen werden und wobei der Toleranzausgleich durch Federarmabschnitte außerhalb der Einführkanäle, nämlich vor und hinter den Einführkanälen, sichergestellt wird.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Tür
- 11
- Lochbild
- 12
- Positionierausnehmung
- 20
- Schlossteil
- 21
- Gehäusevorderteil
- 22
- Gehäusehinterteil
- 23
- Betätigungswelle
- 24
- Betätigungsabschnitt
- 25
- Abstandsscheibe
- 26
- Riegelzunge
- 27
- Einführkanal
- 28
- Vorsprung
- 29
- Montagenase
- 30
- Sicherungselement
- 31
- Federarm
- 32
- Armabschnitt
- 33
- geriffelte Oberfläche
- 34
- Ausformung