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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein mehrsitziges Sofa, wobei die Rückenlehne und/oder das Sitzteil
mindestens eines Sitzelementes verstellbar ist.
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Derartige Sofas, die zumindest zwei
Einzelsitze aufweisen, werden vor allem deshalb geschätzt, weil
sie jedem Benutzer eines Sitzelementes die Möglichkeit bieten, die Rückenlehne
und/oder das Sitzteil individuell zu verstellen. Hierzu sind unterhalb des
Sitzteiles entsprechende Verstell- bzw. Schwenkbeschläge vorgesehen.
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Als Grundgestell kommt eine Gesamtkonstruktion
zum Einsatz, die ausschließlich
auf die Gesamtzahl der Sitzelemente ausgerichtet ist. Das heißt, ein
solches Grundgestell kann nur für
ein zwei- oder dreisitziges Sofa Verwendung finden, gegebenenfalls
auch als separate Ausführung
für ein
Sofa mit mehr Sitzelementen, beispielsweise bei einem Ecksofa.
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Naturgemäß ist diese insoweit eingeschränkte Verwendungsfähigkeit
mit gewissen Nachteilen verbunden, insbesondere hinsichtlich einer
rationellen Fertigung, da die Herstellung der jeweiligen Grundgestelle
mehr oder weniger auftragsabhängig ist.
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Eine Bevorratung mit Grundgestellen,
die zu einer Verkürzung
der Fertigungszeiten der Sofas führen
würde,
ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht angeraten.
Andererseits verbietet sich auch aus diesen Gründen eine entsprechende Lagerhaltung,
da im Vorfeld nur über
ungenaue Schätzwerte
eine Festlegung von Losgrößen zu bevorratender
Grundgestelle möglich
ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, ein mehrsitziges Sofa der gattungsgemäßen Art
so weiterzuentwickeln, daß eine rationelle
und kostengünstige
Herstellung, einschließlich
einer optimierten Lagerhaltung von Bauteilen möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Sofa
gelöst, das
die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
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Durch diese konstruktive Ausbildung
wird die Herstellung eines mehrsitzigen Sofas wesentlich vereinfacht,
da bezüglich
des Gesamtgrundgestells unabhängig
von der Anzahl der Sitze das für
jeden Sitz gleiche Grundgestell Verwendung findet.
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Hierbei kann es sich um vorkonfektionierte Grundgestelle
aus einem Standardprogramm handeln, wie sie auch für ein einsitziges
Sitzmöbel
Verwendung finden. Eine separate Konstruktion ist weder von der
Konzeption noch von der Herstellung her erforderlich.
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Dies bedeutet eine wesentlich rationellere Fertigungsmöglichkeit,
da die einzelnen Grundgestelle lediglich miteinander verbunden werden
müssen,
was zweckmäßigerweise
durch Verschrauben miteinander erfolgt.
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Auch sind die Variationsmöglichkeiten
bei der Gestaltung eines solchen mehrsitzigen Sofas größer als
dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Insbesondere lassen
sich problemlos im Bedarfsfall auch Sofas herstellen, die über die übliche Sitzanzahl
hinausgehen, wie sie im Wohnbereich beispielsweise als dreisitziges
Sofa maximal zum Einsatz kommt. Dies ist insbesondere für die Bestuhlung
von Veranstaltungs- oder Aufenthaltsräumen sehr interessant, da dies
bislang nur mit einem erheblichen konstruktiven Aufwand möglich war.
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Auch die Herstellung von Ecksofas
mit beidseitig unterschiedlichen Anzahlen von Sitzelementen läßt sich
mit Hilfe der Erfindung einfach und kostengünstig realisieren.
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Prinzipiell ist sogar eine nachträgliche Erweiterung
oder Verkleinerung eines Sofas möglich,
was insbesondere bei sich verändernden
Wohnraum- oder Bedarfsverhältnissen
sinnvoll ist.
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Durch die Erfindung kann das Sofa
bspw. bei einem Umzug bequem montiert bzw. demontiert werden, was
natürlich
bei der Lieferung eines neuen Sofas an einen Kunden gleichfalls
vorteilhaft ist.
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Eine Weiterbildung der Erfindung
sieht vor, daß im
Verbindungsbereich zwischen zwei separaten Grundgestellen ein Stützfuß angeordnet
ist, durch den eine hohe Stabilität bei der Verbindung mehrerer, insbesondere
vielen Einzelsitzen zu einem mehrsitzigen Sofa erfolgt.
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Ein solcher Stützfuß findet bevorzugt bei einem
Sofa Verwendung, das mehr als zwei Sitzelemente aufweist, während ein
zweisitziges Sofa ausreichend Eigenstabilität durch Verbindung der beiden separaten
Grundgestelle aufweist, so daß auf
eine Unterstützung
verzichtet werden kann.
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Da die einzelnen Grundgestelle dem
Standardprogramm entsprechen, also denen für Einzelsessel, die, bezogen
auf ihre Mittelachse, weitgehend spiegelsymmetrisch aufgebaut sind,
sind die Grundgestelle an jeder Stelle des mehrsitzigen Sofas verwendbar,
demnach sowohl rechts- wie linksseitig als auch mittig.
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Weitere vorteilhafte Ausbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben.
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Es zeigen:
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1 ein
zweisitziges Sofa in einer Darstellung der Grundelemente in perspektivischer
Ansicht,
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2 ein
dreisitziges Sofa in der gleichen Darstellung.
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In den Figuren ist jeweils ein skelettiertes mehrsitziges
Sofa dargestellt, und zwar in der 1 ein
zweisitziges und in der 2 ein
dreisitziges.
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In beiden Fällen ist das den Sitzelementen, aus
denen sich das Sofa zusammensetzt, zugeordnete Grundgestell 2 als
separates Teil ausgebildet, vorzugsweise bestehend aus einem Grundgestell, wie
es standardmäßig für einen
Sessel Verwendung findet.
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Jedes Sitzelement weist ein nicht
dargestelltes Sitzteil sowie eine ebenfalls nicht dargestellte, verstellbare
Rückenlehne
auf, die von dem jeweiligen Grundgestell 2 getragen werden
und die einzeln für sich,
bezogen auf das benachbarte Sitzelement, verstellbar ist. Dies betrifft
gleichermaßen
das Sitzteil, das ebenfalls verstellbar sein kann.
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Die äußeren Grundgestelle 2 (in 1 beide) sind an einer Seite
an einem Seitenteil 1 befestigt, beispielsweise durch Verschrauben.
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Jedes separate Grundgestell 2 weist
an den sich gegenüber
liegenden Enden jeweils eine Anschlußplatte 3 auf, bei
dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
die beiden außen
liegenden, die jeweils mit dem zugeordneten Seitenteil 1 verbunden sind,
ebenso wie die außen
liegenden Anschlußplatten 3 der äußeren Grundgestelle 2 des
Beispiels in der 2.
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Durch Verbindung der aneinander liegenden Anschlußplatten 3 von
benachbarten Grundgestellen 2 wird ein fester Verbund der
separaten Grundgestelle 2 hergestellt, die dann quasi ein
gemeinsames Traggestell bilden.
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Über
eine quer verlaufende Traverse 5 sind die Anschlußplatten 3 eines
Grundgestelles 2 aneinander angeschlossen.
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Während
bei dem in der 1 gezeigten Ausführungsbeispiel
eine Anschlußstange 4,
die endseitig mit der Anschlußplatte 3 verbundene
Laschen 8 aufweist, vorgesehen ist, an die Verstell- und/oder
Schwenkbeschläge
und gegebenenfalls ein elektrischer Antrieb zur motorischen Verstellung
des Sitzteiles oder der Rükkenlehne
anschließbar
ist, weisen die separaten Grundgestelle 2 gemäß 2 vorderseitig eine Strebe 9 auf,
durch die eine ausreichende Formstabilität des jeweiligen Grundgestells 2 erzielt
wird.
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Zur Abstützung des gesamten Traggestelles sind
im Verbindungsbereich der einzelnen Grundgestelle 2 Stützfüße 6 angeordnet,
die an Tragplatten 7 befestigt sind, die wiederum mit den
Traversen 5 verbunden sind. In an sich bekannter Weise
sind die Stützfüße 6 in
ihrer Höhe
verstellbar.
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Zur einfachen Montage sind die Tragplatten 7 mit
den Traversen 5 verschraubt, so daß im Bedarfsfall, beispielsweise
bei einem zweisitzigen Sofa, auf den Einsatz der Stützfüße 6 verzichtet
werden kann.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Seitenteil
- 2
- Grundgestell
- 3
- Anschlußplatte
- 4
- Anschlußstange
- 5
- Traverse
- 6
- Stützfuß
- 7
- Tragplatte
- 8
- Anschlußlasche
- 9
- Strebe