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Die Erfindung betrifft eine Verpackung,
insbesondere aus Wellpappe für
zerbrechliche Gegenstände,
gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Für
den Transport von zerbrechlichen Gegenständen, insbesondere von Flaschen,
ist es bekannt, diese in Kartons aus Wellpappe zu verpacken. Um
eine Beschädigung
der Flaschen zu verhindern, werden in den Karton Abstandshalter
aus Papier oder einem anderen dämpfenden
Material, beispielsweise aus Hartschaumstoff, eingebracht, welche
einen direkten Kontakt benachbarter Flaschen verhindern.
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Bei den bekannten Transportverpackungen ergibt
sich das Problem, dass beim Einsatz einfacher, beispielsweise kreuzförmiger Abstandshalter
nur ein geringer Schutz gegen Beschädigungen der Flaschen besteht,
wenn die Verpackung samt Inhalt aus einer Höhe von beispielsweise 80 cm
fallengelassen wird, wie dies beim Transport durch die Post oder ähnliche
Versanddienstleister mitunter der Fall ist.
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Demgegenüber bieten Verpackungen, in
denen die Flaschen wie zuvor beschrieben durch Papier oder ähnliche
dämpfende
Materialien im Abstand zueinander gehalten werden, zwar einen erheblich
besseren Schutz vor Beschädigungen,
erfordern jedoch einen erheblich höheren Zeitaufwand und Arbeitsaufwand
beim Einpacken der Flaschen in die Transportkartons. Zudem ist es
insbesondere beim Einsatz von Schaumstoffmaterialien als Abstandshalter/Dämpfungsmaterial
in der Regel aufwendig, die Verpackungen zu entsorgen bzw. wiederzuverwenden,
da das Kunststoffmaterial aus den Transportkartons entfernt werden
muss, bevor diese wieder mit Flaschen befällt werden. Auch ist ein raumsparendes
Zusammenfalten der äußeren Transportkartons
in der Regel nicht möglich,
wenn das als Abstandshalter dienende Dämpfungsmaterial nach der Entnahme
der Flaschen im Karton verbleibt.
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Aus der
DE 199 40 658 A1 ist ein
Polstereinsatz für
Flaschenverpackungen bekannt, der aus Wellpappe besteht und in einem
Umkarton aufgenommen ist. Der Polstereinsatz besteht aus einem einteiligen
Zuschnitt mit einer Bodenplatte, von deren Kanten jeweils eine Seitenwand
hochgefaltet wird. An jeweils an einer Seitenkante jeder Seitenwand
ist eine Zwischenwand und an jeweils einer Seitenkante jeder Zwischenwand
eine Außenwand
vorgesehen, wobei im aufgerichteten Zustand des Polstereinsatzes
an jeder der vier Seitenwände
eine Zwischenwand und daran eine Außenwand anliegt. Der beschriebene
Polstereinsatz gestattet lediglich die Aufnahme von einer einzelnen
Flasche und erfordert demgemäß einen
vergleichsweise großen
Zeitaufwand, wenn eine Vielzahl von Polstereinsätzen in einen größeren Umkarton
eingesetzt werden sollen.
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Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Verpackung, insbesondere aus Wellpappe, für zerbrechliche
Gegenstände
zu schaffen, welche einen hohen Schutz gegen stoßbedingte Beschädigungen
bietet, und welche ein Verpacken einer größeren Anzahl von zerbrechlichen
Gegenständen
in kurzer Zeit ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
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Gemäß der Erfindung umfasst eine
Verpackung für
zerbrechliche Gegenstände,
insbesondere für
Weinflaschen, ein erstes und zweites ineinander steckbares boxenförmiges Verpackungselement, welches
eine Frontseite, eine Rückseite
und eine erste und zweite Seitenwand aufweist, die vorzugsweise durch
Aufrichten eines Zuschnitts aus Wellpappe definiert werden, aber
auch aus einem anderen Material, wie z.B. Schaumstoff, Styropor
oder einem Kunststoff bestehen können.
Gemäß der Erfindung
ist in der Frontseite und in der Rückseite eines jeden boxenförmig ausgestalteten
Verpackungselements im Bereich der ersten Seitenwand eine Ausnehmung gebildet,
die eine solche Form aufweist, dass das erste und zweite Verpackungselement – die bevorzugterweise
identisch ausgebildet sind – unter
Bildung von drei getrennten Aufnahmefächern für die zerbrechlichen Gegenstände ineinander
steckbar sind.
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Die erfindungsgemäße Verpackung, die bevorzugt
als Polstereinsatz oder Abstandshalter in einen Umkarton eingebracht
wird, besitzt den Vorteil, dass das erste und zweite Verpackungselement
vergleichsweise kostengünstig
und als Massenware aus Wellpappe in Form von Zuschnitten herstellbar
sind, die nach dem Verkleben der zugehörigen Seitenwände in flacher
Form sehr raumsparend in größeren Mengen
zu ihren Einsatzorten transportiert werden können. Dort lassen sich die
Verpackungselemente in kürzester
Zeit mit sehr wenigen Handgriffen durch Verschieben der Front- und
Rückseite
der Elemente relativ zueinander aufrichten und durch Ineinanderschieben
zweier Verpackungselemente zu formstabilen Einsätzen zusammenstecken, die eine
formsteife Einheit bilden, welche auch in mehreren Reihen übereinander
oder nebeneinander in entsprechende Umkartons eingeschoben werden
können.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit
Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigen:
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1 Eine
schematische räumliche
Darstellung eines ersten und zweiten Verpackungselements im auseinander
gezogenen Zustand,
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2 die
in 1 gezeigten Verpackungselemente
im zusammengeschobenen Zustand, und
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3 den
Zuschnitt eines der in den 1 und 2 gezeigten Verpackungselemente.
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Wie in 1 gezeigt
ist, umfasst eine erfindungsgemäße Verpackung 1 ein
erstes Verpackungselement 2 sowie ein zweites Verpackungselement 12,
die vorzugsweise identisch ausgestaltet sind und die eine Frontseite 4, 14,
eine Rückseite 6, 16,
eine erste Seitenwand 8, 18 sowie eine zweite Seitenwand 10, 20 besitzen.
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In der Frontseite 4, 14 und
in der Rückseite 6, 16 des
ersten Verpackungselements 2 sowie des zweiten Verpackungselements 12 sind
in den Bereichen der ersten Seitenwände 8, 18 jeweils
zugehörige
Ausnehmungen 22, 24 gebildet, die vorzugsweise allesamt
eine identische Form besitzen, so dass sich das erste Verpackungselement 2 und
das zweite Verpackungselement 12 aus der in 1 dargestellten Position
in die in 2 dargestellte
Position ineinander stecken lassen und hierbei ein erstes, dem ersten Verpackungselement 2 zugeordnetes
erstes Aufnahmefach 30, ein zweites, dem zweiten Verpackungselement 12 zugeordnetes
Aufnahmefach 34 sowie ein mittleres Aufnahmefach 32 für die nicht
näher gezeigten
zerbrechlichen Gegenstände,
insbesondere Flaschen, bilden.
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Wie der Darstellung von 2 entnommen werden kann,
bildet in der zusammengesteckten Position die erste, Seitenwand 8 des
ersten Verpackungselements 2 die Trennwand zwischen dem mittleren
Aufnahmefach 32 und dem zweiten Aufnahmefach 34,
und die erste Seitenwand 18 des zweiten Verpackungselements 12 definiert
die Trennwand zwischen dem ersten Aufnahmefach 30 und dem mittleren
Aufnahmefach 32. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass
insbesondere beim Einlegen von Flaschen in das mittlere Aufnahmefach 32 – die Flaschen
besitzen hierbei nur einen geringfügig kleineren Durchmesser als
die Breite des Fachs 32 – der Flaschenkörper selber
ein Auseinanderziehen des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 in Querrichtung
der Aufnahmefächer
verhindert, wodurch sich auch ohne den Einsatz einer in den Figuren
nicht dargestellten Umverpackung eine stabile eigensteife Konstruktion
ergibt.
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Wie in den 1 und 3 im
Detail gezeigt ist, werden die Ausnehmungen 22, 24 in
den Frontseiten 4, 14 und den Rückseiten 6, 16 des
ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 durch
eine erste und zweite Kante 36, 38, 42, 44 sowie
eine dritte Kante 40, 46 definiert, die im Winkel
von vorzugsweise 45° zur
ersten und zweiten Kante 36, 38, 42, 44 verläuft.
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Durch den Einsatz zweier in Einsteckrichtung
parallel verlaufender Kanten 36, 38, 42, 44 wird eine
gute Führung
beim Zusammenstecken der ersten und zweiten Verpackungselemente
erhalten, wodurch sich die für
das Zusammenstecken benötigte Zeit
erheblich verkürzen
lässt.
Darüber
hinaus ergibt sich durch die Verwendung einer im Winkel von vorzugsweise
45° schräg zur ersten
und zweiten Kante 36, 38, 42, 44 verlaufenden
dritten Kante 40, 46 eine Selbstzentrierung der
beiden Verpackungselemente beim Ineinanderstecken sowie eine formschlüssige Verbindung,
die ein Auseinanderziehen in Querrichtung verhindert und für die Einhaltung
einer vorgegebenen Größe des mittleren
Aufnahmefachs 32 sorgt.
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Die Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 sowie die
erste und zweite Seitenwand 8, 18, 10, 20 der Verpackungselemente 2, 12 sind
vorzugsweise paarweise parallel zueinander angeordnet, so dass sich im
zusammengesetzten Zustand eine boxenförmige oder quaderförmige Verpackung 1 mit
vorzugsweise identisch großen
Aufnahmefächern 30, 32, 34 mit quadratischem
Querschnitt ergibt.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung besitzt die erste Seitenwand 8, 18 des
ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 einen durch
die Form der Ausnehmung 22, 24 definierten feststehenden
Wandabschnitt 48, 52, der mit der Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 fest
verbunden ist und an den sich im Bereich der Ausnehmung 22, 24 ein
freistehender zungenförmiger
Wandabschnitt 50, 54 anschließt, der die Ausnehmung 22,24 auf
der der zweiten Seitenwand 10, 20 gegenüber liegenden Seite
begrenzt. Durch den Einsatz eines solchen freistehenden zungenförmigen Wandabschnitts 50, 54 ergibt
sich der Vorteil, dass die Trennwände des mittleren Aufnahmefachs 32 sich
bei einer entsprechenden Länge
des zungenförmigen
Abschnitts 50, 54 über die gesamte Länge der
erfindungsgemäßen Verpackung 1 erstrecken,
wodurch eine zuverlässige Dämpfung von
Stößen für die in
den Aufnahmefächern 30, 32, 34 aufgenommenen
zerbrechlichen Gegenständen über die
gesamte Länge
der Fächer hinweg
gewährleistet
ist.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung besitzt der freistehende zungenförmige Wandabschnitt 50, 54 eine
geringere Breite als der feststehende Wandabschnitt 48, 52,
die vorzugsweise symmetrisch auf jeder Seite des freistehenden zungenförmigen Wandabschnitts
um die Wandstärke der
zugehörigen
Frontseite 4, 14 und Rückseite 6, 16 des
Verpackunsgselements 2, 12 reduziert ist. Hierdurch
ist ein passgenaues Ineinanderstecken des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 sichergestellt,
ohne dass die Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 des
ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 ausgebeult
werden. Zudem wird die Druckbelastbarkeit der zusammengesteckten
erfindungsgemäßen Verpackung 1 über die
gesamte Länge
der Aufnahmefächer 30, 32, 34 hinweg
erheblich erhöht,
wodurch eine größere Stapelhöhe von übereinander
angeordneten Verpackungen 1 erhalten wird.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung können
die Ecken 56, 58 der freistehenden zungenförmigen Wandabschnitte 50, 54,
wie in 3 gezeigt, abgeschrägt sein,
wodurch sich ein noch leichteres Ineinanderschieben der Verpackungselemente 2, 12 erzielen
lässt.
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Wie sich anhand des in 3 gezeigten Zuschnitts 72 für das erste
und zweite Verpackungselement 2, 12 ersehen lässt, umfasst
die erste Seitenwand 8, 18 eine äußere Wandfläche 60, 64 und
eine innere Wandfläche 62, 66,
die bevorzugt durch Verkleben miteinander verbunden sind, was beispielsweise
im Inline-Verfahren erfolgen kann. Der Einsatz einer äußeren Wandfläche 60, 64 in
Kombination mit einer inneren Wandfläche 62, 66 zur
Bildung der ersten Seitenwände 8, 18 ergibt
den Vorteil, dass nach dem Einbringen der im wesentlichen parallel
zueinander angeordneten Falzlinien 74, 76, 78 zur
Festlegung der entsprechenden Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 sowie
Seitenwände 8, 18, 10, 20 und
Verkleben der äußeren Wandfläche 60, 64 und
inneren Wandfläche 62, 66 eine
fertige, flach faltbare Einheit für das erste und zweite Verpackungselement 2, 12 entsteht,
die dazu geeignet ist, sehr raumsparend flach nebeneinander oder übereinander
liegend in einer größeren Anzahl,
beispielsweise zu l0er- oder 20er-Einheiten verpackt zu werden.
Dies kann beispielsweise mit Hilfe von Spannbändern und/oder Spanngurten
erzielt werden, die um 10 oder 20 oder mehr plan aufeinander liegende
Verpackungselemente 2, 12 herumgespannt werden
und diese in der flachen Form halten.
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Hierbei ist in der inneren Wand 62, 66 in
vorteilhafter Weise eine weitere Ausnehmung 68,70 gebildet,
die entlang der ersten Seitenwand 8, 18 verläuft und
die sich in vorteilhafter Weise über
den feststehenden Wandabschnitt 48, 52 hinweg
erstreckt. Durch das Vorsehen einer weiteren Ausnehmung 68, 70 ergibt
sich der Vorteil, dass sich die erfindungsgemäßen Verpackungselemente 2, 12 nach
dem Verkleben der äußeren Wandflächen 60, 64 und
der inneren Wandflächen 62, 66 durch
Ausüben
einer leichten Druckkraft auf die Frontseite 4, 14 oder Rückseite 6, 16 unter
gleichzeitiger Verschiebung derselben in einer ersten Richtung relativ
zueinander in der Form eines flachen Trapezes in eine platzsparende
ebene Lage für
den Transport bringen lassen.
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In dieser im wesentlichen ebenen
Transportlage der Verpackungselemente 2, 12 erstreckt
sich ein streifenförmiger
Abschnitt 79 der Rückseite 6, 16, der
durch die entlang des Randes der Ausnehmung 22, 24 verlaufende äußere Falzlinie 74, 78 sowie
eine weitere im Bereich der Ausnehmung 22, 24 der
Rückseite 6, 16 verlaufenden
Falzlinie 80 definiert wird, in die weitere Ausnehmung 68, 70 hinein,
ohne an der zugehörigen
Kante der inneren Wandfläche 62, 66 anzuliegen.
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Die Breite des streifenförmigen Abschnitts 79 entspricht
hierbei vorzugsweise der Stärke
des Wandmaterials der inneren Wandfläche 62, 66.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung
der äußeren Falzlinien 74, 78 sowie
der Falzlinien 76 und 80 ergibt sich nach dem
Verkleben der inneren Wandfläche 62, 66 mit
der äußeren Wandfläche 60, 64 ein
Verpackungselement, welches sich im aufgerichteten Zustand durch
ein paralleles Verschieben der Front- und Rückseiten 4, 14 und 6, 16 relativ
zueinander in der einen Richtung sehr leicht – im Querschnitt betrachtet – trapezförmig in
die ebene Transportposition zusammenfalten lässt, bei einer Verschiebung
in die entgegengesetzte Richtung jedoch eine sehr hohe Gegenkraft
erzeugt, so dass ein trapezförmiges
Zusammenfalten des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 aufgrund
der durch die Gegenkraft in dieser Richtung bewirkten Aussteifung
erschwert wird. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass bei einer
identischen Ausgestaltung des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 durch
das spiegelverkehrte Ineinanderstecken der aufgerichteten Verpackungselemente 2, 12 sowohl
ein Verschieben in die eine als auch in die andere Richtung nur unter
Anwendung einer sehr hohen Kraft vorgenommen werden kann, so dass
sich nach dem Aufstellen und dem Ineinanderstecken der Verpackungselemente
eine erfindungsgemäße Verpackung 1 mit sehr
hoher Steifigkeit ergibt, die auch bei einem Einsatz in Verbindung
mit einer dünnen
Umverpackung eine sehr gute Stapelbarkeit gewährleistet.
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Die Stabilität der erfindungsgemäßen Verpackung 1 kann
weiterhin dadurch erhöht
werden, dass die Wellenkämme 82 der
Wellpappe gemäß der Darstellung
von 3 senkrecht zu den
Falzlinien 74, 76, 78, 80 des
ersten und/oder zweiten Verpackungselements 2, 12 verlaufen.
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Gemäß einer weiteren Anwendung
der erfindungsgemäßen Verpackung 1 kann
diese direkt als ein in Aufnahmefächer unterteiltes Regal für Flaschen,
insbesondere für
Weinflaschen, eingesetzt werden, wobei beispielsweise 10 ineinander
geschobene Verpackungselemente zusammen mit einer diese umgebenden
dünnwandigen
Transportbox oder Umverpackung unmittelbar zur horizontalen Lagerung
der Weinflaschen eingesetzt werden können. '