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DE20318053U1 - Verpackung, insbesondere Transportverpackung für zerbrechliche Gegenstände - Google Patents

Verpackung, insbesondere Transportverpackung für zerbrechliche Gegenstände Download PDF

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DE20318053U1
DE20318053U1 DE20318053U DE20318053U DE20318053U1 DE 20318053 U1 DE20318053 U1 DE 20318053U1 DE 20318053 U DE20318053 U DE 20318053U DE 20318053 U DE20318053 U DE 20318053U DE 20318053 U1 DE20318053 U1 DE 20318053U1
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Abstract

Verpackung (1), insbesondere aus Wellpappe, für zerbrechliche Gegenstände, insbesondere Weinflaschen, gebildet aus einem ersten und zweiten ineinandersteckbaren Verpackungselement (2, 12), welches eine Frontseite (4, 14), eine Rückseite (6,16) und eine erste und zweite Seitenwand (8,10, 18, 20) umfasst dadurch gekennzeichnet, dass in der Frontseite (4,14) und der Rückseite (6,16) eines jeden Verpackungselements (2,12) im Bereich der ersten Seitenwand (8,18) eine Ausnehmung (22,24) vorgesehen ist, derart, dass das erste und zweite Verpackungselement (2, 12) unter Bildung von drei getrennten Aufnahmefächern (30, 32, 34) für die zerbrechlichen Gegenstände ineinander steckbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere aus Wellpappe für zerbrechliche Gegenstände, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Für den Transport von zerbrechlichen Gegenständen, insbesondere von Flaschen, ist es bekannt, diese in Kartons aus Wellpappe zu verpacken. Um eine Beschädigung der Flaschen zu verhindern, werden in den Karton Abstandshalter aus Papier oder einem anderen dämpfenden Material, beispielsweise aus Hartschaumstoff, eingebracht, welche einen direkten Kontakt benachbarter Flaschen verhindern.
  • Bei den bekannten Transportverpackungen ergibt sich das Problem, dass beim Einsatz einfacher, beispielsweise kreuzförmiger Abstandshalter nur ein geringer Schutz gegen Beschädigungen der Flaschen besteht, wenn die Verpackung samt Inhalt aus einer Höhe von beispielsweise 80 cm fallengelassen wird, wie dies beim Transport durch die Post oder ähnliche Versanddienstleister mitunter der Fall ist.
  • Demgegenüber bieten Verpackungen, in denen die Flaschen wie zuvor beschrieben durch Papier oder ähnliche dämpfende Materialien im Abstand zueinander gehalten werden, zwar einen erheblich besseren Schutz vor Beschädigungen, erfordern jedoch einen erheblich höheren Zeitaufwand und Arbeitsaufwand beim Einpacken der Flaschen in die Transportkartons. Zudem ist es insbesondere beim Einsatz von Schaumstoffmaterialien als Abstandshalter/Dämpfungsmaterial in der Regel aufwendig, die Verpackungen zu entsorgen bzw. wiederzuverwenden, da das Kunststoffmaterial aus den Transportkartons entfernt werden muss, bevor diese wieder mit Flaschen befällt werden. Auch ist ein raumsparendes Zusammenfalten der äußeren Transportkartons in der Regel nicht möglich, wenn das als Abstandshalter dienende Dämpfungsmaterial nach der Entnahme der Flaschen im Karton verbleibt.
  • Aus der DE 199 40 658 A1 ist ein Polstereinsatz für Flaschenverpackungen bekannt, der aus Wellpappe besteht und in einem Umkarton aufgenommen ist. Der Polstereinsatz besteht aus einem einteiligen Zuschnitt mit einer Bodenplatte, von deren Kanten jeweils eine Seitenwand hochgefaltet wird. An jeweils an einer Seitenkante jeder Seitenwand ist eine Zwischenwand und an jeweils einer Seitenkante jeder Zwischenwand eine Außenwand vorgesehen, wobei im aufgerichteten Zustand des Polstereinsatzes an jeder der vier Seitenwände eine Zwischenwand und daran eine Außenwand anliegt. Der beschriebene Polstereinsatz gestattet lediglich die Aufnahme von einer einzelnen Flasche und erfordert demgemäß einen vergleichsweise großen Zeitaufwand, wenn eine Vielzahl von Polstereinsätzen in einen größeren Umkarton eingesetzt werden sollen.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung, insbesondere aus Wellpappe, für zerbrechliche Gegenstände zu schaffen, welche einen hohen Schutz gegen stoßbedingte Beschädigungen bietet, und welche ein Verpacken einer größeren Anzahl von zerbrechlichen Gegenständen in kurzer Zeit ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
  • Gemäß der Erfindung umfasst eine Verpackung für zerbrechliche Gegenstände, insbesondere für Weinflaschen, ein erstes und zweites ineinander steckbares boxenförmiges Verpackungselement, welches eine Frontseite, eine Rückseite und eine erste und zweite Seitenwand aufweist, die vorzugsweise durch Aufrichten eines Zuschnitts aus Wellpappe definiert werden, aber auch aus einem anderen Material, wie z.B. Schaumstoff, Styropor oder einem Kunststoff bestehen können. Gemäß der Erfindung ist in der Frontseite und in der Rückseite eines jeden boxenförmig ausgestalteten Verpackungselements im Bereich der ersten Seitenwand eine Ausnehmung gebildet, die eine solche Form aufweist, dass das erste und zweite Verpackungselement – die bevorzugterweise identisch ausgebildet sind – unter Bildung von drei getrennten Aufnahmefächern für die zerbrechlichen Gegenstände ineinander steckbar sind.
  • Die erfindungsgemäße Verpackung, die bevorzugt als Polstereinsatz oder Abstandshalter in einen Umkarton eingebracht wird, besitzt den Vorteil, dass das erste und zweite Verpackungselement vergleichsweise kostengünstig und als Massenware aus Wellpappe in Form von Zuschnitten herstellbar sind, die nach dem Verkleben der zugehörigen Seitenwände in flacher Form sehr raumsparend in größeren Mengen zu ihren Einsatzorten transportiert werden können. Dort lassen sich die Verpackungselemente in kürzester Zeit mit sehr wenigen Handgriffen durch Verschieben der Front- und Rückseite der Elemente relativ zueinander aufrichten und durch Ineinanderschieben zweier Verpackungselemente zu formstabilen Einsätzen zusammenstecken, die eine formsteife Einheit bilden, welche auch in mehreren Reihen übereinander oder nebeneinander in entsprechende Umkartons eingeschoben werden können.
  • Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beschrieben.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 Eine schematische räumliche Darstellung eines ersten und zweiten Verpackungselements im auseinander gezogenen Zustand,
  • 2 die in 1 gezeigten Verpackungselemente im zusammengeschobenen Zustand, und
  • 3 den Zuschnitt eines der in den 1 und 2 gezeigten Verpackungselemente.
  • Wie in 1 gezeigt ist, umfasst eine erfindungsgemäße Verpackung 1 ein erstes Verpackungselement 2 sowie ein zweites Verpackungselement 12, die vorzugsweise identisch ausgestaltet sind und die eine Frontseite 4, 14, eine Rückseite 6, 16, eine erste Seitenwand 8, 18 sowie eine zweite Seitenwand 10, 20 besitzen.
  • In der Frontseite 4, 14 und in der Rückseite 6, 16 des ersten Verpackungselements 2 sowie des zweiten Verpackungselements 12 sind in den Bereichen der ersten Seitenwände 8, 18 jeweils zugehörige Ausnehmungen 22, 24 gebildet, die vorzugsweise allesamt eine identische Form besitzen, so dass sich das erste Verpackungselement 2 und das zweite Verpackungselement 12 aus der in 1 dargestellten Position in die in 2 dargestellte Position ineinander stecken lassen und hierbei ein erstes, dem ersten Verpackungselement 2 zugeordnetes erstes Aufnahmefach 30, ein zweites, dem zweiten Verpackungselement 12 zugeordnetes Aufnahmefach 34 sowie ein mittleres Aufnahmefach 32 für die nicht näher gezeigten zerbrechlichen Gegenstände, insbesondere Flaschen, bilden.
  • Wie der Darstellung von 2 entnommen werden kann, bildet in der zusammengesteckten Position die erste, Seitenwand 8 des ersten Verpackungselements 2 die Trennwand zwischen dem mittleren Aufnahmefach 32 und dem zweiten Aufnahmefach 34, und die erste Seitenwand 18 des zweiten Verpackungselements 12 definiert die Trennwand zwischen dem ersten Aufnahmefach 30 und dem mittleren Aufnahmefach 32. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass insbesondere beim Einlegen von Flaschen in das mittlere Aufnahmefach 32 – die Flaschen besitzen hierbei nur einen geringfügig kleineren Durchmesser als die Breite des Fachs 32 – der Flaschenkörper selber ein Auseinanderziehen des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 in Querrichtung der Aufnahmefächer verhindert, wodurch sich auch ohne den Einsatz einer in den Figuren nicht dargestellten Umverpackung eine stabile eigensteife Konstruktion ergibt.
  • Wie in den 1 und 3 im Detail gezeigt ist, werden die Ausnehmungen 22, 24 in den Frontseiten 4, 14 und den Rückseiten 6, 16 des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 durch eine erste und zweite Kante 36, 38, 42, 44 sowie eine dritte Kante 40, 46 definiert, die im Winkel von vorzugsweise 45° zur ersten und zweiten Kante 36, 38, 42, 44 verläuft.
  • Durch den Einsatz zweier in Einsteckrichtung parallel verlaufender Kanten 36, 38, 42, 44 wird eine gute Führung beim Zusammenstecken der ersten und zweiten Verpackungselemente erhalten, wodurch sich die für das Zusammenstecken benötigte Zeit erheblich verkürzen lässt. Darüber hinaus ergibt sich durch die Verwendung einer im Winkel von vorzugsweise 45° schräg zur ersten und zweiten Kante 36, 38, 42, 44 verlaufenden dritten Kante 40, 46 eine Selbstzentrierung der beiden Verpackungselemente beim Ineinanderstecken sowie eine formschlüssige Verbindung, die ein Auseinanderziehen in Querrichtung verhindert und für die Einhaltung einer vorgegebenen Größe des mittleren Aufnahmefachs 32 sorgt.
  • Die Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 sowie die erste und zweite Seitenwand 8, 18, 10, 20 der Verpackungselemente 2, 12 sind vorzugsweise paarweise parallel zueinander angeordnet, so dass sich im zusammengesetzten Zustand eine boxenförmige oder quaderförmige Verpackung 1 mit vorzugsweise identisch großen Aufnahmefächern 30, 32, 34 mit quadratischem Querschnitt ergibt.
  • Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt die erste Seitenwand 8, 18 des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 einen durch die Form der Ausnehmung 22, 24 definierten feststehenden Wandabschnitt 48, 52, der mit der Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 fest verbunden ist und an den sich im Bereich der Ausnehmung 22, 24 ein freistehender zungenförmiger Wandabschnitt 50, 54 anschließt, der die Ausnehmung 22,24 auf der der zweiten Seitenwand 10, 20 gegenüber liegenden Seite begrenzt. Durch den Einsatz eines solchen freistehenden zungenförmigen Wandabschnitts 50, 54 ergibt sich der Vorteil, dass die Trennwände des mittleren Aufnahmefachs 32 sich bei einer entsprechenden Länge des zungenförmigen Abschnitts 50, 54 über die gesamte Länge der erfindungsgemäßen Verpackung 1 erstrecken, wodurch eine zuverlässige Dämpfung von Stößen für die in den Aufnahmefächern 30, 32, 34 aufgenommenen zerbrechlichen Gegenständen über die gesamte Länge der Fächer hinweg gewährleistet ist.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besitzt der freistehende zungenförmige Wandabschnitt 50, 54 eine geringere Breite als der feststehende Wandabschnitt 48, 52, die vorzugsweise symmetrisch auf jeder Seite des freistehenden zungenförmigen Wandabschnitts um die Wandstärke der zugehörigen Frontseite 4, 14 und Rückseite 6, 16 des Verpackunsgselements 2, 12 reduziert ist. Hierdurch ist ein passgenaues Ineinanderstecken des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 sichergestellt, ohne dass die Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 ausgebeult werden. Zudem wird die Druckbelastbarkeit der zusammengesteckten erfindungsgemäßen Verpackung 1 über die gesamte Länge der Aufnahmefächer 30, 32, 34 hinweg erheblich erhöht, wodurch eine größere Stapelhöhe von übereinander angeordneten Verpackungen 1 erhalten wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können die Ecken 56, 58 der freistehenden zungenförmigen Wandabschnitte 50, 54, wie in 3 gezeigt, abgeschrägt sein, wodurch sich ein noch leichteres Ineinanderschieben der Verpackungselemente 2, 12 erzielen lässt.
  • Wie sich anhand des in 3 gezeigten Zuschnitts 72 für das erste und zweite Verpackungselement 2, 12 ersehen lässt, umfasst die erste Seitenwand 8, 18 eine äußere Wandfläche 60, 64 und eine innere Wandfläche 62, 66, die bevorzugt durch Verkleben miteinander verbunden sind, was beispielsweise im Inline-Verfahren erfolgen kann. Der Einsatz einer äußeren Wandfläche 60, 64 in Kombination mit einer inneren Wandfläche 62, 66 zur Bildung der ersten Seitenwände 8, 18 ergibt den Vorteil, dass nach dem Einbringen der im wesentlichen parallel zueinander angeordneten Falzlinien 74, 76, 78 zur Festlegung der entsprechenden Front- und Rückseite 4, 14, 6, 16 sowie Seitenwände 8, 18, 10, 20 und Verkleben der äußeren Wandfläche 60, 64 und inneren Wandfläche 62, 66 eine fertige, flach faltbare Einheit für das erste und zweite Verpackungselement 2, 12 entsteht, die dazu geeignet ist, sehr raumsparend flach nebeneinander oder übereinander liegend in einer größeren Anzahl, beispielsweise zu l0er- oder 20er-Einheiten verpackt zu werden. Dies kann beispielsweise mit Hilfe von Spannbändern und/oder Spanngurten erzielt werden, die um 10 oder 20 oder mehr plan aufeinander liegende Verpackungselemente 2, 12 herumgespannt werden und diese in der flachen Form halten.
  • Hierbei ist in der inneren Wand 62, 66 in vorteilhafter Weise eine weitere Ausnehmung 68,70 gebildet, die entlang der ersten Seitenwand 8, 18 verläuft und die sich in vorteilhafter Weise über den feststehenden Wandabschnitt 48, 52 hinweg erstreckt. Durch das Vorsehen einer weiteren Ausnehmung 68, 70 ergibt sich der Vorteil, dass sich die erfindungsgemäßen Verpackungselemente 2, 12 nach dem Verkleben der äußeren Wandflächen 60, 64 und der inneren Wandflächen 62, 66 durch Ausüben einer leichten Druckkraft auf die Frontseite 4, 14 oder Rückseite 6, 16 unter gleichzeitiger Verschiebung derselben in einer ersten Richtung relativ zueinander in der Form eines flachen Trapezes in eine platzsparende ebene Lage für den Transport bringen lassen.
  • In dieser im wesentlichen ebenen Transportlage der Verpackungselemente 2, 12 erstreckt sich ein streifenförmiger Abschnitt 79 der Rückseite 6, 16, der durch die entlang des Randes der Ausnehmung 22, 24 verlaufende äußere Falzlinie 74, 78 sowie eine weitere im Bereich der Ausnehmung 22, 24 der Rückseite 6, 16 verlaufenden Falzlinie 80 definiert wird, in die weitere Ausnehmung 68, 70 hinein, ohne an der zugehörigen Kante der inneren Wandfläche 62, 66 anzuliegen.
  • Die Breite des streifenförmigen Abschnitts 79 entspricht hierbei vorzugsweise der Stärke des Wandmaterials der inneren Wandfläche 62, 66.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung der äußeren Falzlinien 74, 78 sowie der Falzlinien 76 und 80 ergibt sich nach dem Verkleben der inneren Wandfläche 62, 66 mit der äußeren Wandfläche 60, 64 ein Verpackungselement, welches sich im aufgerichteten Zustand durch ein paralleles Verschieben der Front- und Rückseiten 4, 14 und 6, 16 relativ zueinander in der einen Richtung sehr leicht – im Querschnitt betrachtet – trapezförmig in die ebene Transportposition zusammenfalten lässt, bei einer Verschiebung in die entgegengesetzte Richtung jedoch eine sehr hohe Gegenkraft erzeugt, so dass ein trapezförmiges Zusammenfalten des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 aufgrund der durch die Gegenkraft in dieser Richtung bewirkten Aussteifung erschwert wird. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass bei einer identischen Ausgestaltung des ersten und zweiten Verpackungselements 2, 12 durch das spiegelverkehrte Ineinanderstecken der aufgerichteten Verpackungselemente 2, 12 sowohl ein Verschieben in die eine als auch in die andere Richtung nur unter Anwendung einer sehr hohen Kraft vorgenommen werden kann, so dass sich nach dem Aufstellen und dem Ineinanderstecken der Verpackungselemente eine erfindungsgemäße Verpackung 1 mit sehr hoher Steifigkeit ergibt, die auch bei einem Einsatz in Verbindung mit einer dünnen Umverpackung eine sehr gute Stapelbarkeit gewährleistet.
  • Die Stabilität der erfindungsgemäßen Verpackung 1 kann weiterhin dadurch erhöht werden, dass die Wellenkämme 82 der Wellpappe gemäß der Darstellung von 3 senkrecht zu den Falzlinien 74, 76, 78, 80 des ersten und/oder zweiten Verpackungselements 2, 12 verlaufen.
  • Gemäß einer weiteren Anwendung der erfindungsgemäßen Verpackung 1 kann diese direkt als ein in Aufnahmefächer unterteiltes Regal für Flaschen, insbesondere für Weinflaschen, eingesetzt werden, wobei beispielsweise 10 ineinander geschobene Verpackungselemente zusammen mit einer diese umgebenden dünnwandigen Transportbox oder Umverpackung unmittelbar zur horizontalen Lagerung der Weinflaschen eingesetzt werden können. '

Claims (18)

  1. Verpackung (1), insbesondere aus Wellpappe, für zerbrechliche Gegenstände, insbesondere Weinflaschen, gebildet aus einem ersten und zweiten ineinandersteckbaren Verpackungselement (2, 12), welches eine Frontseite (4, 14), eine Rückseite (6,16) und eine erste und zweite Seitenwand (8,10, 18, 20) umfasst dadurch gekennzeichnet, dass in der Frontseite (4,14) und der Rückseite (6,16) eines jeden Verpackungselements (2,12) im Bereich der ersten Seitenwand (8,18) eine Ausnehmung (22,24) vorgesehen ist, derart, dass das erste und zweite Verpackungselement (2, 12) unter Bildung von drei getrennten Aufnahmefächern (30, 32, 34) für die zerbrechlichen Gegenstände ineinander steckbar sind.
  2. Verpackung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,dass dem ersten Verpackungselement (2) ein erstes Aufnahmefach (30) und dem zweiten Verpackungselement (12) ein zweites Aufnahmefach (34) zugeordnet ist, und dass zwischen dem ersten Aufnahmefach (30) und dem zweiten Aufnahmefach (34) ein mittleres Aufnahmefach (32) angeordnet ist, wobei die erste Seitenwand (8) des ersten Verpackungselements (2) die Trennwand zwischen dem mittleren Aufnahmefach (32) und dem zweiten Aufnahmefach (34) und die erste Seitenwand (18) des zweiten Verpackungselements (12) die Trennwand zwischen dem ersten Aufnahmefach (30) und dem mittleren Aufnahmefach (32) definiert.
  3. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die Ausnehmung (22,24) in der Frontseite (4,14) und in der Rückseite (6,16) des ersten und zweiten Verpackungselements (2,12) durch eine erste und zweite, im wesentlichen parallel zur Außenkante (26, 28) des Verpackungselements (2, 12) verlaufende Kante (36, 38, 42, 44) sowie eine dritte, im Winkel zur ersten und zweiten Kante (36, 38, 42, 44) verlaufende Kante (40, 46) definiert wird
  4. Verpackung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet,dass die dritte Kante (40, 46) in einem Winkel von etwa 45° schräg zur ersten oder zweiten Kante (36, 38, 42, 44) der Ausnehmung verläuft.
  5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die Front- und Rückseite (4, 14, 6, 16) sowie die erste und zweite Seitenwand (8, 18, 10, 20) des Verpackungselements (2, 12) paarweise parallel zueinander angeordnet sind.
  6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die erste Seitenwand (8, 18) des ersten und/oder zweiten Verpackungselements (2, 12) einen mit der Front- und Rückseite (4, 14, 6, 16) verbundenen feststehenden Wandabschnitt (48, 52) sowie einen sich daran anschließenden, im Bereich der Ausnehmung (22, 24) verlaufenden freistehenden zungenförmigen Wandabschnitt (50, 54) umfasst.
  7. Verpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass der freistehende zungenförmige Wandabschnitt (50, 54) eine geringere Breite als der feststehende Wandabschnitt (48, 52) aufweist.
  8. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,dass die Ecken (56, 58) des freistehenden zungenförmigen Wandabschnitts (50, 54) abgeschrägt sind.
  9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass die erste Seitenwand (8, 18) eine äußere Wandfläche (60, 64) und eine innere Wandfläche (62, 66) umfasst, die insbesondere durch Verkleben miteinander verbunden sind.
  10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,dass die innere Wandfläche (62, 66) eine weitere Ausnehmung (68, 70) enthält, die sich entlang der ersten Seitenwand (8, 18) erstreckt.
  11. Verpackung nach Anspruch 6 und 10, dadurch gekennzeichnet,dass die weitere Ausnehmung (68, 70) sich im wesentlichen über den feststehenden Wandabschnitt (48, 52) hinweg erstreckt.
  12. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass ein Zuschnitt (72) mit parallel zueinander angeordneten Falzlinien (74, 76, 78) zur Herstellung des ersten und/oder zweiten Verpackungselements (2, 12) vorgesehen ist.
  13. Verpackung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,dass die Falzlinien (74, 76, 78) den Zuschnitt (72) in die Frontseite (4, 14) , die Rückseite (6, 16) und die Seitenwände (8, 18, 10, 20) unterteilen, wobei die innere sowie die äußere Wandfläche (62, 66, 60, 64) durch eine entlang des Randes der Ausnehmung (22, 24) verlaufende äußere Falzlinie (74, 78) definiert werden, und im Bereich der Ausnehmung (22, 24) der Rückseite (6, 16) eine weitere Falzlinie (80) vorgesehen ist, die im Abstand zur äußeren Falzlinie (78) verläuft.
  14. Verpackung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,dass die Wellenkämme (82) der Wellpappe im wesentlichen senkrecht zu den Falzlinien (74, 76, 78, 80) des Verpackungselements (2, 12) angeordnet sind.
  15. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass das erste Verpackungselement (2) und das zweite Verpackungselement (12) identisch ausgebildet sind.
  16. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,dass das erste und zweite, ineinander geschobene Verpackungselement (2, 12) zur Erzeugung einer Transportverpackung in einer quaderförmigen Transportbox aufgenommen sind.
  17. Verpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,dass insgesamt 10 ineinander geschobene erste und zweite Verpackungselemente (2, 12) in einer Transportbox aufgenommen sind.
  18. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet,dass mehrere der ersten und zweiten Verpackungselemente zur Bildung eines Weinregals horizontal übereinanderliegend angeordnet sind.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN109502132A (zh) * 2018-11-29 2019-03-22 浙江理工大学 一种榫卯结构的组合包装盒
DE102020130043B3 (de) 2020-11-13 2022-05-05 Blenk Verpackung & Logistik Gmbh & Co. Kg Gefache zur Aufbewahrung und zum Transport von Gegenständen
US11485536B2 (en) 2020-02-14 2022-11-01 Georgia-Pacific Corrugated Llc Multi piece corrugated box assemblies, blanks, and systems for heavy bag in box dispensed products

Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN109502132A (zh) * 2018-11-29 2019-03-22 浙江理工大学 一种榫卯结构的组合包装盒
US11485536B2 (en) 2020-02-14 2022-11-01 Georgia-Pacific Corrugated Llc Multi piece corrugated box assemblies, blanks, and systems for heavy bag in box dispensed products
DE102020130043B3 (de) 2020-11-13 2022-05-05 Blenk Verpackung & Logistik Gmbh & Co. Kg Gefache zur Aufbewahrung und zum Transport von Gegenständen
EP4001145A1 (de) 2020-11-13 2022-05-25 Blenk Verpackung & Logistik GmbH & Co. KG Gefache zur aufbewahrung und zum transport von gegenständen und verpackungsanordnung

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