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Die
Erfindung betrifft ein tragbares Schutzschild, insbesondere zum
Schutz gegen ballistische Angriffe.
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Bekannt
sind tragbare Schutzschilde zur Abwehr ballistischer Angriffe. Unter
dem Begriff „ballistische
Angriffe" fallen
beispielsweise geworfene Steine oder Flaschen, aber auch Splitter
oder Querschläger
und eventuell auch Schüsse
aus Handfeuerwaffen:
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Bei
einem solchen Angriff kommt es darauf an, möglichst schnell das Schutzschild
per Hand in Position bringen zu können. Will man derartige Schutzschilde
auf Patrouillenfahrten im nicht gepanzerten Fahrzeug verwenden,
so bereitet die Unhandlichkeit erhebliche Probleme. Häufig können die
Angegriffenen das Fahrzeug nicht verlassen und sind darauf angewiesen,
die Position des Schutzschilds schnell zu ändern, um auf wechselnde Angriffsrichtungen
zu reagieren.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Schutzschild vorzuschlagen,
das innerhalb von Fahrzeugen leicht handhabbar ist und in der Schutzwirkung
den herkömmlichen
Schutzschilden nicht nachsteht.
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Die
Aufgabe wird für
ein tragbares Schutzschild gelöst
durch eine Gruppe von mindestens zwei relativ zueinander geführt bewegbaren
Schutzelementen, die in eine erste, kompakte Anordnung zueinander
bringbar sind, in der die Schutzelemente mit ihren Frontflächen bzw.
ihren diesen abgewandten Rückflächen einander
zugewandt hintereinander liegen und die in mindestens eine weitere,
zweite Anordnung zueinander bringbar sind, in der die Schutzelemente
in Angriffsrichtung spaltfrei eine relativ zur ersten Anordnung
vergrößerte gemeinsame
Frontfläche
bilden und von denen das dem Benutzer in der kompakten Anordnung
nächstliegende
Schutzelement einen Handgriff aufweist.
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Unter
Schutzelementen werden dabei Bauelemente verstanden, die andere
Körper,
insbesondere also Geschosse, Wurfgeschosse, Molotowcocktails, Splitter
oder andere schnellbewegliche Körper am
Durchtritt hindern. In einer leichteren Ausgestaltung können die
Schutzelemente auch so ausgelegt sein, dass sie lediglich den Angriff
mit stumpfen Gegenständen,
wie Stangen oder Schlägern
Widerstand leisten. Die Frontflächen
sind diejenigen Flächen,
auf die der Angriff einwirkt.
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Ein
erfindungsgemäßes Schutzschild
bietet gegenüber
Schutzschilden nach dem Stand der Technik den Vorteil, dass es leicht
innerhalb eines Fahrzeuges bewegt werden kann, wenn die Gruppe der
Schutzelemente in ihrer kompakten Anordnung ist. Im Falle eines
Angriffs kann das Schutzschild damit sehr schnell per Hand beispielsweise
unter dem Sitz oder aus dem Fond des Fahrzeugs hervorgeholt werden.
Der Handgriff ist dabei so stabil ausgelegt, dass auch ruckartige
Bewegungen nicht zu einem Abreißen
vom Schutzschild führen.
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In
der zweiten Anordnung der Gruppe der Schutzelemente bietet das Schutzschild
einen sicheren Schutz gegen die genannten ballistischen Angriffe.
Es kann dabei genau so weit ausgezogen werden, wie es den Umständen nach
erforderlich ist. Um ein Durchdringen von Projektilen höherer Energie,
insbe sondere von Geschossen aus Handfeuerwaffen zu verhindern, liegen
die Schutzelemente in der zweiten Anordnung in Angriffsrichtung
spaltfrei. Sofern das Schutzschild nur für sehr leichte Angriffe, insbesondere
Angriffe mit stumpfen Gegenständen
ausgelegt ist, könnte
auf das Erfordernis einer spaltfreien Anordnung auch verzichtet
werden.
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Damit
das Schutzschild in allen Situationen einen sicheren Schutz gewährt, ist
es wichtig, dass der Übergang
von der ersten in die zweite Anordnung sicher funktioniert. Es ist
dazu bevorzugt, dass die Schutzelemente durch Verschieben aneinander
vorbei entlang eines geraden Bewegungspfads aus der ersten in die
zweite Anordnung bringbar sind. Auf diese Art und Weise wird gewährleistet,
dass das Schutzschild relativ wenig anfällig gegen Verschmutzungen
und andere Einwirkungen während
der Lagerung ist.
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Als
besonders wenig störanfällig hat
sich ein Schutzschild erwiesen, bei dem die Schutzelemente parallel
zu den Flächen
verschoben werden, die in der ausgefahrenen Anordnung die gemeinsame Frontfläche bilden.
Als weiterer Vorteil ergibt sich bei einer derartigen Ausgestaltung
ein sehr geringer Platzbedarf in der ersten, kompakten Anordnung. Unter „kompakt" ist hierbei eine
gedrungene Anordnung zu verstehen, in der das Schild leicht in einem Fahrzeug
lagerbar ist.
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Es
hat sich als günstig
erwiesen, wenn drei rechteckige Schutzelemente vorhanden sind, am mittleren
Schutzelement ein Führungselement
mit zwei parallel zur Frontfläche
des mittleren Schutzelement verlaufenden Schlitzen angebracht ist
und die beiden anderen Schutzelemente mit seitlichen Führungsnasen
in die Schlitze eingreifen. Das Führungselement ist dabei so
angeordnet, dass die Schlitze in der zweiten Anordnung der Führungselemente
vertikal verlaufen. Die seitlichen Führungsnasen befinden sich dann
an den vertikal verlaufenden Seiten der Führungselemente.
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Alternativ,
aber auch additiv hat sich eine Ausführungsform als günstig herausgestellt,
bei der an jedem der Schutzelemente Führungselemente angebracht sind,
an denen im Bewegungspfad verlaufende Stangen angebracht sind und/oder
in denen diese Stangen geführt
werden. Diese Bauform bietet, insbesondere bei der Fertigung Vorteile:
Die Schutzelemente sind auf ihre Durchschlagfestigkeit und ihre Abwehrkraft
gegen ballistische Angriffe hin optimiert, sodass es in der Regel
schwierig ist, diese spanend zu bearbeiten oder zu schweißen. Aus
diesem Grund werden die Schutzelemente bevorzugt in einer Rahmenkonstruktion
gehaltert.
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Eine
weitere, bevorzugte Ausführungsform ist,
dass drei rechteckige Schutzelemente vorhanden sind und am mittleren
Schutzelement je zwei Zapfen auf der Frontfläche und der Rückfläche jeweils
auf gleicher Höhe
an deren vertikalen Seiten vorgesehen sind, die in jeweils zwei
geradlinige, in der zweiten Anordnung vertikal verlaufende, parallele
Schlitze in den beiden anderen Schutzelementen eingreifen. Unter
den vertikalen Seiten sind diejenigen Seiten zu verstehen, die dann,
wenn die Schutzelemente in ihrer zweiten Anordnung sind, weder obere,
noch untere Seiten sind.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass Schutzelemente als Fächerelemente ausgebildet und
einzeln um je einen oder in Teilgruppen um je einen gemeinsamen
Anlenkpunkt relativ zueinander schwenkbar angelenkt sind.
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In
einer Weiterbildung erweist es sich dabei als günstig, die Anlenkpunkte für die Teilgruppen
der Fächerelemente
an einem Schutzelement vorzusehen, das kein Fächerelement ist.
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Die
Schutzelemente, die nicht als Fächerelemente
ausgebildet sind, sind bevorzugt entsprechend einem oben beschriebenen
Mechanismen der ersten, kompakten Anordnung in die zweite Anordnung
bringbar sind.
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Eine
alternative Ausführungsform
ist, dass alle Schutzelemente Fächerelemente
sind und dass jedes Fächerelement
an seiner Spitze mit einem der benachbarten Fächerelemente und an einer seiner Ecken
mit dem Anderen benachbarten Fächerelement
verschwenkbar verbunden ist. In letzterem Fall ergibt sich eine
besonders bevorzugte Ausführungsform,
wenn die Spitzen der Kreissegmente alternierend angeordnet sind
und jeweils eine Spitze mit einem angrenzenden Eckpunkt des nächsten Schutzelements
verschwenkbar gela gert ist. Um dabei die Stabilität zu erhöhen, können die
Lagerelemente, die jeweils eine Spitze mit einem angrenzenden Eckpunkt
verbinden, zusätzlich
an einem Schutzelement geführt
werden. Ist beispielsweise das Lagerelement als Zapfen ausgebildet,
so kann dieser Zapfen, einem Kulissenstein in einer Kulissenführung vergleichbar,
in einem anderen Schutzelement geführt werden. Dabei hintergreift
der Bolzen das Schutzelement, sodass ein auf das Schutzelement wirkende Kraftimpuls
an zwei Stellen aufgenommen werden kann.
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Es
hat sich als günstig
erwiesen die Fächerelemente
als Kreissegmente auszubilden.
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Bei
der Auslegung eines erfindungsgemäßen Schutzschildes muss ein
Kompromiss gefunden werden zwischen einer kompakten Bauweise in
der ersten Anordnung, und damit verbunden einer geringen Sperrigkeit
einerseits und einer möglichst
geringen Zahl an empfindlichen Anlenkpunkten andererseits. Zudem
muss eine kompakte Bauweise gegen den Fertigungsaufwand abgewogen
werden.
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Es
hat sich gezeigt, dass eine gute Schutzwirkung dann erreicht wird,
wenn die Fächerelemente
in der zweiten Anordnung im Wesentlichen einen Halbkreis bilden.
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In
einer alternativen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Schutzelemente mittels Scharnieren aneinander
befestigt und durch Klappen oder Falten aus der ersten in die zweite
Anordnung bringbar sind.
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Werden
Personen, die sich in einem Fahrzeug befinden, angegriffen, so müssen die
Elemente des Schutzschilds schnell von der ersten Anordnung in die
zweite Anordnung gebracht werden können. Dabei ist relevant, dass
beispielsweise der Fahrer eines Fahrzeugs im Falle eines Angriffs
in der Regel lediglich eine Hand zur Verfügung hat, um das Schutzschild
zu entfalten. In einer bevorzugten Ausführungsform ist daher vorgesehen,
dass die Schutzelemente mittels des Handgriffs und entgegen der Schwerkraft
von der ersten in die zweite Anordnung bringbar ist. Das Schutzschild
wird dazu einfach am Handgriff angefasst und entgegen der Schwerkraft nach
oben gezogen.
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Die
Aufgabe wird zudem erfindungsgemäß gelöst durch
einen Abschnitt eines flexiblen, penetrationshemmenden Materials,
der entlang einer Kante an einem Rollo-artigen, drehbaren Träger befestigt und
mittels eines Handgriffs aus einer auf dem Träger aufgewickelten in eine
ausgezogene Anordnung bringbar ist.
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Es
versteht sich, dass das Material, aus dem die Schutzelemente gefertigt
sind, einen wichtigen Einfluss auf die Brauchbarkeit des Schutzschildes hat.
Es hat sich als vorteilhaft herausgestellt, dass zumindest eines
der Schutzelemente bzw. der Abschnitt eines der Folgenden genanntes
Materialien enthält
oder aus diesem besteht:
- – Aluminiumoxid, Siliziumkarbid,
Borkarbid, Siliziumnitrid, Borsilikatglas, Panzerglas
- – Aluminium,
Stahl, Titan, Nickel und diese Metalle enthaltende Legierungen
- – Urethan,
Polycarbonat, Acrylglas, Aramid, Polyethen, Fiberglas.
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Mit
den genannten Materialien lassen sich Schutzelemente herstellen,
die eine hohe Durchschlagfestigkeit bei akzeptablem Gewicht aufweisen. Materialien,
die bei gleicher Durchschlagfestigkeit eine geringere Dichte, bzw.
bei gleicher Dichte höhere
Durchschlagfestigkeit aufweisen, sind in diesem Sinne ebenfalls
bevorzugt.
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Im
Sinne einer hohen Durchschlagfestigkeit bei gleichzeitig akzeptablem
Gewicht hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, dass für das Schutzelement
ein Metallmatrixkomposit, ein Keramikmatrixkomposit, oder glasfaserverstärkter Kunststoff
verwendet ist.
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Sofern
das Schutzschild ausschließlich
zum Schutz von Personen in einem Fahrzeug eingesetzt werden, und
zudem Angriffe aus lediglich aus einer Angriffsrichtung zu erwarten
sind, ist es vorteilhaft, wenn das Schutzschild zur Anbringung an
einem Fahrzeug ausgebildet ist. Hierbei ist beispielsweise an Schraubverbindungen,
Karabiner-Öse-Verbindungen,
Einhakverbindungen, aber auch die feste Verbindung beispielsweise
mit einem Scharnier denkbar.
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Um
die Benutzung des Schutzschilds zu erleichtern und zu beschleunigen
ist in einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen, dass ein die
Bewegung der Schutzelemente aus deren erste in deren zweite Anordnung
unterstützender
Motor oder Kraftspeicher vorhanden ist. Vorteilhaft ist hier insbesondere,
wenn der Kraftspeicher eine Feder ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert.
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Dabei
zeigt
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1 ein
Ausführungsbeispiel
mit Stangenführung
in Ansicht auf die dem Benutzer zugekehrte Rückfläche,
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2 das
Schutzschild wie in 1, mit Blick auf dessen Frontfläche,
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3 den
mit A gekennzeichneten Ausschnitt in 2,
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4 in 2 mit
B gekennzeichneten Ausschnitt,
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5a die
in 2 gezeigte linke Seite in Vergrößerung in
der ersten Anordnung der Schutzelemente,
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5b die
in 5a gezeigte linke Seite in Vergrößerung in
der zweiten Anordnung der Schutzelemente,
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6 eine
weitere Ausführungsform
eines Schutzschilds mit Seitenschlitzführung,
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7 den 6 links
gezeigten Rand des Schutzschilds,
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8 eine
weitere Ausführungsform
mit geschlitzten Schutzelement in Frontansicht,
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9 eine
Seitenansicht des in 8 gezeigten Schutzschildes, 10 den
Ausschnitt, der in 9 mit C bezeichnet ist,
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11a eine weitere Ausführungsform mit Fächerelementen
als Schutzelementen in der ersten Anordnung,
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11b eine weitere Ausführungsform mit Fächerelementen
als Schutzelementen in der zweiten Anordnung,
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12 eine
weitere Ausführungsform
mit Fächerelementen
als Schutzelemente in der zweiten Anordnung,
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13 die
Ausführungsform
nach 12, bei der sich die Schutzelemente in der ersten
Anordnung befinden,
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14 eine
weitere Ausführungsform
mit Fächerelementen
und
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15a wiederum eine weitere Ausführungsform mit Kreissegmenten
in der zweiten Anordnung,
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15b die Ausführungsform
nach 15a in der ersten Anordnung,
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16a die Bauelemente einer letzten, weitere Ausführungsform
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16b die Ausführungsform
nach 16a in der zweiten Anordnung
der Schutzelemente und
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16c die Ausführungsform
nach 16b in der ersten Anordnung.
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1 zeigt
ein Schutzschild 10, das drei gleich große Schutzelemente 12, 14 und 46 umfasst, die
aus Stahlplatten gefertigt sind. Die Schutzelemente sind in ihrer
ersten, kompakten Anordnung zueinander gezeigt; dabei sind die Schutzelemente 14 und 46 vom
Schutzelement 12 verdeckt. In der 1 sind die
drei Schutzelemente, in der Anordnung gezeigt, in der die Schutzelemente
mit ihren Frontflächen
bzw. ihren diesen abgewandten Rückflächen einander
zugewandt hintereinander liegen; das Schutzschild 10 befindet
sich dabei in seiner Lageranordnung. Befinden sich entsprechend
die Schutzelemente 12, 14, 46 in ihrer
zweiten Anordnung, in der die Schutzelemente in Angriffsrichtung
möglichst spaltfrei
eine relativ zur ersten Anordnung vergrößerte gemeinsame Frontfläche bilden,
so befindet sich das Schutzschild 10 in seiner Abwehrstellung.
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Im
Folgenden beziehen sich die Begriffe „oben", „unten", „Oberseite", „Unterseite", Oberkante", „Unterkante", „vertikal", „horizontal" , usw. stets auf
die Anschauung des Benutzers des Schutzschilds 10 in Abwehrstellung,
sofern keine weitere Erläuterung
gegeben ist.
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Das
Schutzelement 12 ist in 1 so gezeichnet,
dass seine dem Benutzer zugewandte Rückfläche 16 sichtbar ist.
Die Frontfläche 17 und
die Rückfläche 19 des
zweiten Schutzelements 14 sind hingegen vom Schutzelement 12 verdeckt.
Ebenso sind auch die Frontfläche 43 und
die Rückfläche 45 des
dritten Schutzelements 46 verdeckt.
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An
seiner nach oben weisenden schmalen Seitenfläche sind am Schutzelement 12 ein
Führungselement 20 und
an seiner nach unten weisenden schmalen Seitenfläche ein Führungselement 21 angebracht,
die in den Bereichen, in denen sie am Schutzelement 12 anliegen,
bündig
mit diesem abschließen.
Durch rechteckige Zapfen 27, 27a, die in entsprechende
Ausnehmungen in den Führungselementen
eingreifen, wird dabei die Position des Führungselements relativ zum
Schutzelement festgelegt.
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Entsprechend
ist am Schutzelement 14 an seiner nach oben weisenden schmalen
Seitenfläche ein
Führungselement 22 angeordnet
(2), an seiner nach unten weisenden Seitenfläche ein
Führungselement 23 (1).
Am Schutzelement 46 ist lediglich an seiner nach oben weisenden
schmalen Seitenfläche
ein Führungselement 25 angeordnet (2).
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Das
Führungselement 20 weist
auf seiner in 1 linken Seite einen Vorsprung 24 auf,
das Führungselement 21 einen
Vorsprung 26, das Führungselement 22 einen
Vorsprung 38, das Führungselement 23 einen
Vorsprung 40 und das Führungselement 25 einen
Vorsprung 50.
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Die
Führungselemente 20, 21, 22, 23, 25 sind
spiegelsymmetrisch zu der vertikalen Ebene aufgebaut, die senkrecht
auf der Rückfläche 16 steht. Die
entsprechenden Vorsprünge,
die sich in 1 auf der rechten Seite befinden,
tragen die Bezeichnung des jeweiligen Vorsprungs auf der anderen
Seite mit dem Suffix a. So befindet sich beispielsweise der Vorsprung 24a am
Führungselement
auf der dem Vorsprung 24 gegenüber liegenden Seite.
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Zwischen
dem Vorsprung 24 und dem Vorsprung 26 verläuft eine
Stange 28 parallel zur in 1 linken,
schmalen Außenseite 30 des
Schutzelements 12. Die Stange 28 ist dabei mit
beiden Vorsprüngen 24, 26 fest
verbunden. Eine entsprechende Stange 28a verläuft zwischen
den Vorsprüngen 24a und 26a.
Im Vorsprung 38 befindet sich eine Bohrung 44 (3 oder 5),
die von der Stange 28 mit Spiel so durchsetzt wird, dass
die Stange in der Bohrung läuft.
Analoges gilt für
eine Stange 38a und eine Bohrung 44a. Im Weiteren
werden die mit dem Suffix a zu kennzeichnenden Bauelemente nicht
mehr erwähnt.
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Die
Stange 28 verläuft
parallel zu der Ebene, in der die Frontfläche 18 des Schutzelements 12 liegt und
ist von dieser aus gesehen in Richtung auf die Ebene hin versetzt,
in der das Schutzelement 14 hin liegt, sodass sie zwischen
beiden Ebenen positioniert ist.
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Zwischen
den Vorsprüngen 38 und 40 verläuft eine
mit diesen Vorsprüngen
fest verbundene Stange 36. Vergleichbar der Stange 28 befindet
sich die Stange 36 zwischen den Ebenen, in denen die Rückfläche des
Schutzelements 46 bzw, die Frontfläche des Schutzelements 14 liegt
(4).
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5a ist
eine Teilansicht des linken Teils von 1. In 5a ist
das in den 1, 2, 3 und 4 nicht
sichtbare Schutzelement 46 gezeigt. In 5a links
oben, was in 1 ebenfalls links oben entspricht,
ist der Vorsprung 50 gezeigt, der eine Bohrung 52 aufweist,
die von der Stange 36 mit Spiel durchsetzt wird.
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Der
Vorsprung 40 weist eine Zunge 32 auf, die so vom
Vorsprung 40 absteht, dass sie mit dem unmittelbar vor
dem Vorsprung liegenden Bereich des Führungselements 23 eine
Aussparung 34 bildet, in der das Schutzelement 46 mit
Spiel geführt
ist. Dabei liegt die Zunge 32 an der Frontfläche 43 des Schutzelements 46 an.
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Die
Schutzelemente des Schutzschilds 10 sind in allen 1 bis 5a in
ihrer ersten, kompakten Anordnung gezeigt. Um das Schutzschild 10, mit
seinen Schutzelementen 12, 14, 46 auf
dem Boden stehend, aus dieser Anordnung in die in 5b gezeigte,
zweite Anordnung zu bringen, ist ein Handgriff 54 auf der
Rückfläche 16 montiert.
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Wird
der Handgriff 54 in Pfeilrichtung P bewegt (1 oder 5),
so gleitet die am Vorsprung 24 befestigte Stange 28 durch
die Bohrung 44, sodass sich das Schutzelement 12 entlang
eines graden Bewegungspfads am Schutzelement 14 vorbeibewegt.
Sobald die Stange 28 sich soweit durch die Bohrung 44 bewegt
hat, dass der Vorsprung 26 mit dem Vorsprung 38 in
Kontakt kommt, wird auch der Vorsprung 38 mit samt des
mit ihm verbundenen Schutzelements 14 in Pfeilrichtung
P nach oben bewegt.
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Das
Schutzelement 46 folgt dieser Bewegung zunächst nicht,
da die Stange 36 durch die Bohrung 52 im Vorsprung 50 hindurchgleitet.
Sobald jedoch der Vorsprung 40 direkt am Vorsprung 50 anliegt,
wird auch das untere Schutzelement 46 nach oben bewegt.
In dieser Position ist das Schutzschild in der zweiten Anordnung
und voll ausgefahren.
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6 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schutzschilds 10.
An den in 6 links und rechts gezeigten
Seiten des Schutzelements 14 sind Führungselemente 56, 56a angeordnet.
Die Führungselemente 56 und 56a sind
zueinander spiegelsymmetrisch bezüglich ihrer Längsseiten.
Das Führungselement 56 ist
im Wesentlichen eine Platte, die zwei Schlitze 58, 60 aufweist
(7). Beide Schlitze 58, 60 verlaufen
parallel zueinander und parallel zur Frontfläche 17 des Schutzelements 14.
Da das Führungselement 56a spiegelsymmetrisch
aufgebaut ist, gelten die gleichen Aussagen auch dafür. Die Bezeichnungen
für das
Führungselement 56a sind
die des Führungselements 56,
denen das Suffix a angehängt
ist.
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Im
Schlitz 58 des Führungselements 56 läuft eine
Nase 62 des Schutzelementes 12 (6),
entsprechend läuft
eine Nase 62a des Schutzelementes 12 im Schlitz 58a.
Im Schlitz 60 läuft
eine Nase 64 des Schutzelementes 46. Alle Nasen 62, 62a, 64, 64a sind
an den vertikalen Seite der jeweiligen Schutzelemente 12, 46 vorgesehen,
die in der zweiten, ausgezogenen Anordnung dem Schutzelement 14 zugewandt
sind.
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In
der ersten, kompakten Anordnung, die hier nicht gezeigt ist, liegen
alle drei Schutzelemente 12, 14, 46 mit
ihren Frontflächen
bzw. ihren diesen abgewandten Rückflächen einander
zugewandt hintereinander. In dieser ersten Anordnung befinden sich
die Nasen 62, 62a, 64, 64a einander
gegenüberliegend an
jeweils einem Ende der Schlitze 58, 58a, 60, 60a.
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Um
die Schutzelemente aus dieser ersten, kompakten Anordnung in die
zweite Anordnung zu bringen, ist ein Handgriff 54 auf der
Rückfläche 16 am Schutzelement 12 vorgesehen.
Wird dieser Handgriff 54 entgegen der Schwerkraft in Richtung
des Pfeils P bewegt, so verschiebt sich das Schutzelement 12 relativ
zum Schutzelement 14 nach oben, wobei die Nasen 62, 62a in
den Schlitzen 58, 58a von einem Ende zum anderen
laufen. Am Ende des Schlitzes angekommen, wird eine weitere Bewegung
des Schutzelements 12 gegenüber dem Schutzelement 14 blockiert.
Dadurch bewegt sich das Schutzelement 14 relativ zum Schutzelement 46 nach
oben. Dabei laufen die Nase 64, 64a in den Schlitzen 60, 60a.
Am Ende des Schlitzes angekommen, blockiert die Nase 64 eine
weitere Bewegung des Schutzelements 46 relativ zum Schutzelement 14.
Die zweite Anordnung der Schutzelemente ist damit erreicht. In dieser
Anordnung überlappen
die Schutzelemente aus Angriffsrichtung aus gesehen so, dass kein
Spalt zwischen ihnen verbleibt.
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8 zeigt
eine Frontansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Schutzschildes 10.
Auf dem Schutzelement 14 sind in den beiden dem Schutzelement 12 zugewandten
Ecken zwei Zapfen 66, 68 angeschweißt, die
entgegen der Angriffsrichtung von der Rückfläche 19 des Schutzelements 14 abstehen (9).
Die Zapfen 66, 68 durchgreifen Langlöcher 70, 72 im
Schutzelement 12 und laufen in diesen. Zwei weitere Zapfen 76, 78 stehen
in den gegenüberliegenden
Ecken von der Frontfläche 17 des
Schutzelements 14 ab und weisen in Richtung eines Angreifers.
Sie durchgreifen zwei Langlöcher 80, 82 im Schutzelement 46 und
werden in diesen geführt,
wie in 9 gezeigt.
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Um
zu erreichen, dass beispielsweise brennendes Benzin aus Molotowcocktails
nicht durch die überlappenden
Schutzelemente auf den Benutzer zu sickert, kann vorgesehen sein,
dass die Zapfen 66, 68 in Richtung eines Angreifers
und die Zapfen 76, 78 entgegen dieser Richtung
an dem Schutzelement 14 angebracht sind. In diesem Fall
muss der Handgriff 54 weit oben am Schutzelement 12 angebracht sein,
welches zudem größer ausgelegt
wird, sodass die Schutzelemente gut in ihre erste Anordnung bringbar
sind.
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Alle
vier Zapfen 66, 68, 76, 78 haben
einen Schaftdurchmesser, der kleiner ist als der lichte Abstand
des zugeordneten Langlochs und einen Kopfdurchmesser, der größer ist
als dieser lichte Abstand (10).
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In
einer ersten, kompakten Anordnung liegen die Schutzelemente mit
ihren Frontflächen
bzw. ihren diesen abgewandten Rückflächen einander
zugewandt hintereinander. Diese Stellung ist in keiner der drei 8, 9 oder 10 gezeigt.
Um die Schutzelemente aus dieser Anordnung in eine zweite Anordnung
zu bringen, wird der Handgriff 54 am Schutzelement 12 (9)
nach oben bewegt. Hierdurch gleitet zunächst das Schutzelement 12 am Schutzelement 14 vorbei,
wobei die Zapfen 66 und 68 in den Langlöchern 70 und 72 laufen.
Sobald die Zapfen am äußersten
Ende des jeweiligen Langlochs angekommen sind, wird das zweite Schutzelement 14 nach
oben mitgenommen. Dabei laufen die Zapfen 76 und 78 in
den beiden jeweiligen Langlöchern 80 und 82.
Sobald die Zapfen die äußerste Position im
Langloch erreicht haben, ist die zweite Anordnung erreicht.
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11a zeigt ein weiteres erfindungsgemäßes Schutzschild 10.
Zwei viertelkreisförmige
Fächerelemente 77, 79 sind
in einem gemeinsamen Anlenkpunkt 81 an einem rechteckigen
Schutzelement 83 angelenkt. Beide Fächerelemente 77, 79 weisen Führungen 85, 85a auf,
in denen Kulissensteine 87, 87a laufen, die wiederum
an einem Handgriff 54 befestigt sind.
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Wird
der Handgriff in Richtung des Pfeils P bewegt, so gleiten die Kulissensteine 87, 87a in
ihren Führungen
radial nach innen auf den Anlenkpunkt 81 zu, wobei die
beiden Fächerelemente 77, 79 gegenläufig schwenken.
Am Ende der Bewegung ist der in 11b gezeigte
Zustand erreicht. Zum Schutz des Gelenkes ist eine Deckplatte 91 vorgesehen.
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In 12 ist
ein weiteres erfindungsgemäßes Schutzschild 10 gezeigt,
das acht Schutzelemente 84, 86, 88, 90, 92, 94, 96, 98 umfasst.
Die Schutzelemente 84 bis 94 sind als kreissegmentförmige Fächerelemente
ausgebildet. Die beiden Schutzelemente 96 und 98 können dabei
wie bei der Erläuterung
der 1 bis 5 bzw. 6 bis 7 bzw. 8 bis 10 beschrieben
miteinander verbunden sein.
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Die
Fächerelemente
sind gemeinsam in einem Anlenkpunkt 100 schwenkbar angelenkt.
In 12 ist die zweite Anordnung der Schutzelemente dargestellt.
Um die Schutzelemente aus dieser Anordnung in die erste Anordnung
zu bewegen, wird der Handgriff 54 in Richtung des Pfeils
P bewegt. Dadurch schwenken die Schutzelemente 88, 86, 84 gegen
den Uhrzeigersinn und die Schutzelemente 90, 92, 94 im
Uhrzeigersinn. Die beiden Schutzelemente 96 und 98 können entsprechend
der gewählten
Verbindungsart wie oben an der entsprechenden Stelle beschrieben
(beispielsweise mittels einer Stangen- oder Zapfenkonstruktion)
in die erste Anordnung gebracht werden. Es ergibt sich am Ende der
Bewegung die in 13 gezeigte, erste Anordnung
der Schutzelemente.
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14 zeigt
eine alternative Anordnung der Fächerelemente.
Es sind vier Fächerelemente 101, 102, 103, 104 vorhanden.
Jeweils zwei, nämlich 101 und 102 bzw. 103 und 104 sind
an einem gemeinsamen Anlenkpunkt an einem rechteckigen Schutzelement 107,
nämlich 105 bzw. 106 schwenkbar
angelenkt. 14 zeigt die Schutzelemente
in ihrer zweiten Anordnung. Die erste, kompakte Anordnung wird erreicht,
indem der Handgriff 54 in Richtung des Pfeils P bewegt
wird, wodurch die Schutzelemente 102, 101 entgegen
dem Uhrzeigersinn und die Schutzelemente 103 und 104 im
Uhrzeigersinn geschwenkt werden.
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15a zeigt eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schutzschilds 10,
das die Schutzelemente 108, 110, 112, 114, 116, 118 umfasst.
Die Schutzelemente sind dabei Kreissegmente, deren Spitzen alternierend
angeordnet sind. „Spitzen" sind diejenigen
Eckpunkte der Fächerelemente, die
den gekrümmten
Kanten gegenüber
liegen.
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Jeweils
zwei der Schutzelemente sind aneinander angelenkt. So sind die beiden
Schutzelemente 108 und 110 im Anlenkpunkt 120,
die Schutzelemente 110 und 112 im Anlenkpunkt 122 miteinander
angelenkt. In 15a ist die zweite Anordnung
der Schutzelemente gezeigt. Um die Schutzelemente in ihre erste,
kompakte Anordnung zu bringen, wird der am obersten Schutzelement 118 angeordnete
Handgriff 54 in Pfeilrichtung P nach unten bewegt. Dadurch
verursacht schwenkt das Schutzelement 116 entgegen dem
Uhrzeigersinn und das Schutzelement 122 im Uhrzeigersinn.
Entsprechend schwenken die Schutzelemente 114 und 118 in
ihren jeweiligen Anlenkpunkten entgegen dem Uhrzeigersinn, während die
Schutzelemente 112 und 116 in ihren jeweiligen Anlenkpunkten
im Uhrzeigersinn schwenken. Nach dieser Schwenkbewegung liegen die
Schutzelemente 110, 114 und 118 bzw.
die Schutzelemen te 108, 112 und 116 aus
Angriffsrichtung gesehen hintereinander. Am Ende der Bewegung ergibt
sich die in 15b gezeigte Anordnung.
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In 16a zeigt die zu einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung gehörenden
Bauelemente. Dies sind ein im Wesentlichen rechteckiges Schutzelement 124,
ein Fächerelement 126,
ein zweites Fächerelement 128 sowie
ein Handgriff 54, ein Sicherungsmittel 130 sowie
hier nicht gezeigte Anlenkmittel.
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Wie 16b zeigt, ist das eine Fächerelement 126 am
Schutzelement 124 in einem Anlenkpunkt 132 und
das andere Fächerelement 128 an
einem separaten Anlenkpunkt 134 angelenkt. Der Handgriff 54 ist
am Fächerelement 126 befestigt.
Auf dem Fächerelement 128 befindet
sich ein kreissegmentförmiger
Kulissenstein 136 mit einer nicht gezeichneten Verzahnung
auf seiner Kreisbogenkante. Dieser Kulissenstein greift in eine
mit einer komplementären
Verzahnung versehene Ausnehmung 138 im Fächerelement 128 ein
und wird dort geführt
und mitgenommen. In der in 16b gezeigten
Abwehrstellung kann das Schutzschild 10 mittels des Sicherungsmittels 130 so
arretiert werden, dass die Schutzelemente 124, 126, 128 sich
nicht relativ zueinander bewegen können.
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Um
das Schutzschild aus seiner Abwehrstellung in seine Lageranordnung
zu bringen, die in 16c gezeigt ist, wird der Handgriff 54 entgegen dem
Uhrzeigersinn gemäß 16b geschwenkt, wodurch das zweite Fächerelement 124 mittels
der Verzahnung im Uhrzeigersinn schwenkt. Am Ende dieser Schwenkbewegungen
befinden sich die Schutz- und Fächerelemente
in ihrer ersten Anordnung, die in 16c gezeigt
ist.