-
Die Erfindung betrifft ein Verriegelungssystem für eine Tischtennisplatte mit zwei Plattenhälften, welche zwischen einer horizontalen Endposition und einer vertikalen Endposition schwenkbar sind, wobei eine Verriegelung der Plattenhälften in der horizontalen Endposition und der vertikalen Endposition mittels einer Freigabeeinrichtung entsperrbar ist.
-
Im Stand der Technik sind verschiedene Vorrichtungen zum Arretieren von klappbaren Tischtennisplatten bekannt.
-
Nach
DE 81 26 201 U1 ist ein Tischtennistisch, bestehend aus zwei einzeln tragbaren Tischplattenhälften mit gegen diese flach anlegbaren Beinen, bekannt, wobei an wenigstens einer Tischplattenhälfte außer den Beinen mindestens eine gegen den Boden anzusetzende Stütze angebracht ist, durch welche die mit einer Kante auf dem Boden ruhende Tischplattenhälfte in einer im wesentlichen senkrechten oder Schräglage abstützbar ist.
-
Weiterhin ist nach
DE 10 2006 013 361 A1 eine Vorrichtung zum Schwenken der Plattenhälften von Tischtennis-Tischen von einer waagerechten Spielstellung in eine etwa senkrechte Ruhe- bzw. Transportstellung und umgekehrt mit unter den Plattenhälften angeordneten und mit ihnen gelenkig verbundenen Schwenkhebeln zum selbsttätigen Aufstellen der Beine beim Schwenken der Plattenhälften bekannt, wobei eine selbsttätig wirksame, deaktivierbare Verriegelungsvorrichtung zum Feststellen der verschwenkbaren Plattenhälften vorhanden ist.
-
Üblicherweise werden zur Erhöhung der Sicherheit gegen ungewolltes Herunterklappen von arretierten Tischtennisplatten aus ihrer Transportstellung zwei voneinander unabhängige Mechanismen zur Entriegelung angeordnet.
-
Nach
WO 01/89346 A1 ist ein System zum Öffnen von Tischtennisplatten bekannt, wobei an den Tischtennisplatten verschiebbare Stäbe angeordnet sind, die in Aussparungen eines Rahmens zur Arretierung eingeschoben und mittels jeweils eines Seiles aus den Aussparungen herausziehbar sind. An den Enden der Seile sind Ringe angeordnet, an denen zum Entriegeln gezogen wird.
-
Ferner ist aus der
DE 103 32 394 B4 ein Verriegelungssystem für zwei Spielhälften eines Tischtennisspieles bekannt, wobei jede Spielhälfte eine Tischtennisplatte aufweist, die an einem fahrbaren Gestell schwenkbar angeordnet ist, mit der Tischtennisplatte ein einklappbares Bein gelenkig verbunden ist, die beiden Tischtennisplatten mit einem Scharniergelenk verbunden sind und die Verriegelung über eine Betätigungseinrichtung lösbar ist. Dabei ist vorgesehen, dass
- – die Betätigungseinrichtung mit mindestens einer zwischen Tischtennisplatte und Betätigungseinrichtung angeordneten Feder in die Sicherungsstellung bewegt wird,
- – in der Nähe des äußeren Randes einer Tischtennisplatte Schubgelenke angeordnet sind, in denen die Betätigungseinrichtung geführt wird,
- – an der Tischtennisplatte, an der sich die Betätigungseinrichtung befindet, in der Nähe des Scharniergelenkes mindestens ein Verriegelungselement angeordnet ist, welches mit der Betätigungseinrichtung gekoppelt ist,
- – an der anderen Tischtennisplatte zwei mit Haken versehene Verriegelungselemente so angeordnet sind, dass ein erster Haken des Verriegelungselementes in der Spielstellung in einen Haken eines zweiten Verriegelungselementes eingreift,
- – ein mit dem Verriegelungselement gekoppeltes Sicherungsteil im hochgeklapptem Zustand der Tischtennisplatten in eine am Fahrgestell angebrachte Öffnung eingreift.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Verriegelungssystem der eingangs genannten Art anzugeben, das es ermöglicht, die Tischtennisplatte sicher und auf einfache art und Weise zu entriegeln.
-
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einem Verriegelungssystem gelöst, welches die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale enthält.
-
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Bei einem Verriegelungssystem für eine Tischtennisplatte mit zwei Plattenhälften, welche zwischen einer Spielstellung und einer Transportstellung schwenkbar sind, ist eine Verriegelung der Plattenhälften in der Spielstellung und in der Transportstellung mittels einer Freigabeeinrichtung entsperrbar.
-
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Freigabeeinrichtung mindestens zwei miteinander gekoppelte Freigabeelemente aufweist, wobei ein erstes Freigabeelement an einer ersten Plattenhälfte und ein zweites Freigabeelement an einer zweiten Plattenhälfte angeordnet ist, wobei das erste Freigabeelement mit einem ersten Verriegelungselement für die erste Plattenhälfte und das zweite Freigabeelement mit einem zweiten Verriegelungselement für die zweite Plattenhälfte gekoppelt ist, wobei die Verriegelungselemente jeweils zwei Haken aufweisen, wobei ein zweiter Haken des ersten Verriegelungselements in einen ersten Haken des zweiten Verriegelungselements eingreift, wenn die Plattenhälften in der Spielstellung arretiert sind, und wobei ein erster Haken des ersten Verriegelungselements und ein zweiter Haken des zweiten Verriegelungselements jeweils in eine an einem Untergestell angeordneten Öffnung eingreifen, wenn die Plattenhälften in der Transportstellung arretiert sind.
-
Mittels des erfindungsgemäßen Verriegelungssystems ist in besonders vorteilhafter Art und Weise eine Freigabe einer automatisch wirkenden Verriegelung der Plattenhälften von beiden Seiten möglich, sowohl wenn die Plattenhälften in der Spielstellung als auch in der Transportstellung arretiert sind.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind dazu die Freigabeelemente mittels eines Kraftübertragungselements miteinander gekoppelt, wobei eine durch
-
Betätigung eines der Freigabeelemente wirkende Zugkraft auf das andere der Freigabeelemente übertragbar ist, so dass bei Betätigung eines der Freigabeelemente das andere der Freigabeelemente mitbewegbar ist. Das Kraftübertragungselement ist dazu vorzugsweise als ein Bowdenzug ausgebildet.
-
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Verriegelungselemente jeweils aus einem Riegel, einem Gehäuse und einem Zapfen gebildet, wobei die Riegel zwischen einer verriegelten Stellung und einer entriegelten Stellung bewegbar sind. Dabei sind der erste Haken des ersten Verriegelungselements an einem ersten Riegel, der zweite Haken des ersten Verriegelungselements an einem ersten Gehäuse, und der erste und zweite Haken des zweiten Verriegelungselements an einem zweiten Riegel angeordnet. Weiterhin sind die Zapfen in an den Gehäusen angeordneten Führungsschlitzen gleitend angeordnet.
-
Jeder Riegel weist dabei an seinem, dem jeweils korrespondierenden Zapfen zugewandten Rand eine kurvenförmige Ausnehmung auf, die federunterstützt am Zapfen anliegt, wobei jeder Riegel drehbar gelagert ist, so dass bei Längsverschiebung des Zapfens eine Drehung des Riegels und dessen Haken erfolgt, mit welchem eine Freigabe bzw. eine Verriegelung erfolgt. Damit ist auf einfache, mechanische Art und Weise eine Freigabe bzw. eine Verriegelung der Plattenhälften möglich. Mittels der Federunterstützung erfolgt die Verriegelung der Plattenhälften automatisch.
-
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die kurvenförmigen Ausnehmungen jeweils als ein offenes Dreieck ausgebildet, wobei die Zapfen an einem oberen Eckpunkt des offenen Dreiecks angeordnet sind, wenn die Plattenhälften in der Spielstellung und in der Transportstellung arretiert sind. Mittels der dreieckförmigen Ausformung der kurvenförmigen Ausnehmung ist somit die Freigabe bzw. Verriegelung der Plattenhälften mittels eines einfachen Kurvengetriebes möglich.
-
Zur Freigabe der arretierten Plattenhälften sind die Freigabeelemente jeweils mit einem der Zapfen gekoppelt. Damit steht die Freigabeeinrichtung zweckmäßigerweise in Wirk-Verbindung mit den Verriegelungselementen.
-
In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind die Freigabeelemente jeweils aus einer Betätigungsstange mit einem Handgriff gebildet. Damit sind die Freigabeelemente jeweils mit nur einer Hand betätigbar, vorzugsweise mit der Hand, welche die entsprechende Plattenhälfte zum Verschwenken in die andere Stellung anfasst.
-
Weiterhin ist zwischen den Betätigungsstangen und den korrespondierenden Plattenhälften jeweils zumindest eine Druckfeder angeordnet. Die Druckfedern ermöglichen ein automatisches Verschieben der Betätigungsstangen in ihre Ausgangsstellung, wenn keine Zugkraft mehr auf diese wirkt. In der Ausgangsstellung der Betätigungsstangen sind die Riegel der Verriegelungselemente in der verriegelten Stellung, so dass die Plattenhälften sicher in der entsprechenden Stellung arretiert sind.
-
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
-
Darin zeigen:
-
1 schematisch eine perspektivische Ansicht einer Tischtennisplatte mit zwei Plattenhälften in einer Spielstellung mit einem Verriegelungssystem in semitransparenter Darstellung,
-
2A schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Spielstellung, wobei die Plattenhälften verriegelt sind,
-
2B schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Spielstellung, wobei die Plattenhälften entriegelt sind und eine Freigabeeinrichtung von einer linken Seite der Tischtennisplatte betätigt wird,
-
2C schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Spielstellung, wobei die Plattenhälften entriegelt sind und die Freigabeeinrichtung von einer rechten Seite der Tischtennisplatte betätigt wird,
-
3A schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Transportstellung, wobei die Plattenhälften verriegelt sind,
-
3B schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Transportstellung, wobei die Plattenhälften entriegelt sind und die Freigabeeinrichtung von der linken Seite der Tischtennisplatte betätigt wird,
-
3C schematisch eine Seitenansicht der Tischtennisplatte in Transportstellung, wobei die Plattenhälften entriegelt sind und die Freigabeeinrichtung von der rechten Seite der Tischtennisplatte betätigt wird.
-
Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
-
1 zeigt eine Tischtennisplatte 1 in einer horizontalen Endposition zum Spielen (= Spielstellung) welche zwei Plattenhälften 1.1, 1.2 aufweist, die mit drei Drehgelenken 2 verbunden und an einem zugehörigen Untergestell 3 schwenkbar angeordnet sind. Die Plattenhälften 1.1, 1.2 sind dabei zwischen der Spielstellung und einer in den 3A bis 3C dargestellten vertikalen Lager- und/oder Transportstellung (= Transportstellung) verschwenkbar und mittels eines Verriegelungssystems automatisch in der Spielstellung und in der Transportstellung arretierbar. D. h. die Plattenhälften 1.1, 1.2 werden mittels des Verriegelungssystems automatisch gegen ein Verschwenken in Spielstellung und in Transportstellung gesichert. Dazu umfasst das Verriegelungssystem eine Verriegelungseinrichtung 4. Zur Freigabe der gesicherten Plattenhälften 1.1, 1.2 ist eine Freigabeeinrichtung 5 vorgesehen, welche mit der Verriegelungseinrichtung 4 gekoppelt ist.
-
Die Plattenhälften 1.1, 1.2 weisen jeweils eine Oberseite 1.1.1, 1.2.1 und eine Unterseite 1.1.2, 1.2.2 auf. In der in 1 gezeigten Spielstellung sind die Oberseiten 1.1.1, 1.2.1 der Plattenhälften 1.1, 1.2 in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet. In der Transportstellung sind die Oberseiten 1.1.1, 1.2.1 der Plattenhälften 1.1, 1.2 einander zugewandt und die Unterseiten 1.1.1, 1.2.1 der Plattenhälften 1.1, 1.2 einander abgewandt.
-
Weiterhin umfassen die Plattenhälften 1.1, 1.2 jeweils zwei sich gegenüberliegend angeordnete seitliche Randbereiche 1.1.3, 1.2.3 und zwei sich gegenüberliegende stirnseitige Randbereiche 1.1.4.1, 1.1.4.2, 1.2.4.1, 1.2.4.2.
-
Die Plattenhälften 1.1, 1.2 sind mittels der Drehgelenke 2 derart aneinander gekoppelt, dass beim Verschwenken von einer der Plattenhälften 1.1, 1.2, automatisch auch die andere der Plattenhälften 1.1, 1.2 verschwenkt wird. Dazu verbinden die Drehgelenke 2 die Plattenhälften 1.1, 1.2 an einem inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2, 1.2.4.2.
-
An den Unterseiten 1.1.2, 1.2.2 der Plattenhälften 1.1, 1.2 ist das Untergestell 3 gelagert, welches aus zwei miteinander gekoppelten, nahezu identisch ausgeformten Untergestellteilen 3.1 gebildet ist.
-
Die Untergestellteile 3.1 umfassen jeweils zwei Stützbeine 3.1.1 mit drehbar gelagerten Rollen 3.1.2, wobei jeweils zwei Stützbeine 3.1.1 eines Untergestellteils 3.1 mittels einer ersten Quertraverse 3.1.3 zu einem Paar verbunden sind. Mittels der Rollen 3.1.2 ist vorzugsweise ein Fortbewegen der Tischtennisplatte 1 in der Transportstellung möglich, ohne dass diese angehoben werden muss.
-
Weiterhin umfasst jedes Untergestellteil 3.1 zwei klappbare Beine 3.1.4, welche im Vergleich zu den Stützbeinen 3.1.1 näher zu einem äußeren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.1, 1.2.4.1 der entsprechenden Plattenhälfte 1.1, 1.2 angeordnet sind. Die klappbaren Beine 3.1.4 sind über eine horizontale Achse schwenkbar gelagert und über eine zweite Quertraverse 3.1.5 starr miteinander verbunden.
-
Jedes klappbare Bein 3.1.4 ist dabei mit einem benachbarten Stützbein 3.1.1 mittels einer dritten Quertraverse 3.1.6 gelenkig gekoppelt. Beim Verschwenken der Plattenhälften 1.1, 1.2 von der Spielstellung in die Transportstellung werden die klappbaren Beine 1.1, 1.2 eingeklappt (nicht dargestellt).
-
Darüber hinaus sind die Untergestellteile 3.1 mittels zwei vierter Quertraversen 3.1.7, gelenkig miteinander verbunden, wobei eine vierte Quertraverse 3.1.7 zwei benachbarte Stützbeine 3.1.1 miteinander verbindet. Die vierten Quertraversen 3.1.7 sind aus zwei mittels eines Drehgelenks miteinander verbundenen Streben gebildet, so dass die Stützbeine 3.1.1 sich beim Verschwenken der Plattenhälften 1.1, 1.2 von der Spielstellung in die Transportstellung einander annähern.
-
Zum Arretieren der Plattenhälften 1.1, 1.2 in der Spielstellung und in der Transportstellung ist das bereits erwähnte Verriegelungssystem mit der Verriegelungseinrichtung 4 vorgesehen, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel der 1 semitransparent dargestellt ist.
-
Die Verriegelungseinrichtung 4 ist an der Unterseite 1.1.2, 1.2.2 der Plattenhälften 1.1, 1.2 am inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2, 1.2.4.2 angeordnet und aus Verriegelungselementen 4.1, 4.2 gebildet, wobei ein erstes Verriegelungselement 4.1 an der Unterseite 1.1.2 einer ersten Plattenhälfte 1.1 und ein zweites Verriegelungselement 4.2 an der Unterseite 1.2.2 einer zweiten Plattenhälfte 1.2 angeordnet ist.
-
Das erste Verriegelungselement 4.1 ist aus einem ersten Riegel 4.1.1, einem ersten Gehäuse 4.1.2 und einem ersten Zapfen 4.1.3 gebildet.
-
Der erste Riegel 4.1.1 ist zwischen einer verriegelten Stellung und einer entriegelten Stellung schwenkbar und als ein plattenförmiges Element ausgebildet, welches in der verriegelten Stellung im Wesentlichen parallel zur Unterseite 1.1.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 verläuft. Zur verschwenkbaren Lagerung ist der erste Riegel 4.1.1 über ein erstes Befestigungselement 4.1.1.1, z. B. eine Schraube, am ersten Gehäuse 4.1.2 befestigt, wobei das erste Befestigungselement 4.1.1.1 eine Schwenkachse für den ersten Riegel 4.1.1 vorgibt. Das erste Befestigungselement 4.1.1.1 ist an einem ersten Ende des ersten Riegels 4.1.1 angeordnet, welches dem inneren Randbereich 1.1.4.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandt ist.
-
Weiterhin ist am ersten Riegel 4.1.1 an einem ersten Ende ein erster Haken 4.1.1.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 angeordnet, welcher im Wesentlichen rechtwinklig zu einem zweiten Ende des ersten Riegels 4.1.1 verläuft. D. h. der erste Haken 4.1.1.2 verläuft in der verriegelten Stellung des ersten Riegels 4.1.1 im Wesentlichen rechtwinklig zur Unterseite 1.1.2 in Richtung einer der Unterseite 1.1.2 abgewandten Richtung. Eine Hakenspitze des ersten Hakens 4.1.1.2 ist dabei dem inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2 zugewandt angeordnet.
-
Weiterhin weist der erste Riegel 4.1.1 an seinem offenen Rand zwischen dem ersten und zweiten Ende eine erste kurvenförmige Ausnehmung 4.1.1.3 auf, welche im dargestellten Ausführungsbeispiel annähernd dreieckförmig ausgebildet ist.
-
Die erste kurvenförmige Ausnehmung 4.1.1.3 liegt federunterstützt am ersten Zapfen 4.1.3 an, wobei die Federunterstützung mittels einer ersten Druckfeder 4.1.4 erfolgt. Dabei ist ein erstes Ende der ersten Druckfeder 4.1.4 am offenen Rand des ersten Riegels 4.1.1 nahe dessen zweitem Ende und ein zweites Ende der ersten Druckfeder 4.1.4 an der Unterseite 1.1.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 angeordnet. Zur Anordnung des ersten Endes der ersten Druckfeder 4.1.4 am offenen Randbereich des ersten Riegels 4.1.1 weist dieser eine entsprechend ausgeformte Materialausstülpung auf (nicht dargestellt).
-
Die erste Druckfeder 4.1.4 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel der 2A bis 3C als eine zylindrische Schraubenfeder ausgebildet.
-
Der erste Zapfen 4.1.3 ist in einem in dem ersten Gehäuse 4.1.2 angeordneten ersten Führungsschlitz 4.1.2.1 gleitend angeordnet. Der Führungsschlitz 4.1.2.1 ist länglich parallel zur Unterseite 1.1.2 ausgerichtet und weist eine Länge auf, welche im Wesentlichen mit einer Länge der ersten kurvenförmigen Ausnehmung 4.1.1.3 korrespondiert.
-
Das erste Gehäuse 4.1.2 ist als ein nahezu plattenförmiges Element ausgebildet, welches in Richtung des seitlichen Randbereichs 1.1.3 neben dem ersten Riegel 4.1.1 und damit in seiner Längsausrichtung parallel zur Längsausrichtung des ersten Riegels 4.1.1 verläuft. Die Abmessungen des ersten Gehäuses 4.1.2 sind dabei derart dimensioniert, dass es den ersten Riegel 4.1.1 zumindest in Betrachtungsrichtung von einem seitlichen Randbereich 1.1.3 aus (wie in den 2A bis 2C dargestellt) derart verdeckt, dass nur der Hakenabschnitt 4.1.1.2 sichtbar ist.
-
An einem dem inneren Randbereich 1.1.4.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandten Ende des ersten Gehäuses 4.1.2 ist ein zweiter Haken 4.1.2.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 angeordnet, wobei der zweite Haken 4.1.2.2 parallel zur Unterseite 1.1.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 verläuft, unabhängig davon in welcher Stellung sich der erste Riegel 4.1.1 befindet. Eine Hakenspitze des zweiten Hakens 4.1.2.2 ist dabei der Unterseite 1.1.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 abgewandt.
-
Das zweite Verriegelungselement 4.2 ist abschnittsweise identisch zum ersten Verriegelungselement 4.1 ausgebildet.
-
Das zweite Verriegelungselement 4.1 ist dabei aus einem zweiten Riegel 4.2.1, einem zweiten Gehäuse 4.2.2 und einem zweiten Zapfen 4.2.3 gebildet.
-
Der zweite Riegel 4.2.1 ist ebenfalls zwischen einer verriegelten Stellung und einer entriegelten Stellung schwenkbar und als ein plattenförmiges Element ausgebildet, welches in der verriegelten Stellung im Wesentlichen parallel zur Unterseite 1.2.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 verläuft. Zur verschwenkbaren Lagerung ist der zweite Riegel 4.2.1 über ein zweites Befestigungselement 4.2.1.1, z. B. eine Schraube, am zweiten Gehäuse 4.2.2 befestigt, wobei das zweite Befestigungselement 4.2.1.1 eine Schwenkachse für den zweiten Riegel 4.2.1 vorgibt. Das zweite Befestigungselement 4.2.1.1 ist an einem ersten Ende des zweiten Riegels 4.2.1 angeordnet, welches dem inneren Randbereich 1.2.4.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandt ist.
-
Weiterhin ist an einem ersten Ende des zweiten Riegels 4.2.1 ein erster Haken 4.2.1.2 des zweiten Verriegelungselements 4.1 angeordnet, welcher parallel zur Unterseite 1.2.2 der zweiten Plattenhälfte 1.1 verläuft, wenn der zweite Riegel 4.2.1 in der verriegelten Stellung ist. Eine Hakenspitze des ersten Hakens 4.2.1.2 ist dabei der Unterseite 1.2.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandt.
-
Darüber hinaus ist zwischen dem ersten Ende und einem zweiten Ende des zweiten Riegels 4.2.1 ein zweiter Haken 4.2.1.3 des zweiten Verriegelungselements 4.2 angeordnet, welche im Wesentlichen rechtwinklig zum ersten Haken 4.2.1.2 verläuft. D. h. der zweite Haken 4.2.1.3 verläuft in der verriegelten Stellung des zweiten Riegels 4.2.1 im Wesentlichen rechtwinklig zur Unterseite 1.2.2 in Richtung einer der Unterseite 1.2.2 abgewandten Richtung der zweiten Plattenhälfte 1.2. Eine Hakenspitze des zweiten Hakens 4.2.1.3 ist dabei dem inneren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.2 zugewandt angeordnet.
-
Darüber hinaus weist der zweite Riegel 4.2.1 an seinem offenen Rand zwischen dem ersten und zweiten Ende eine zweite kurvenförmige Ausnehmung 4.2.1.4 auf, welche im vorliegenden Ausführungsbeispiel annähernd dreieckförmig ausgebildet ist.
-
Die zweite kurvenförmige Ausnehmung 4.2.1.4 liegt federunterstützt am zweiten Zapfen 4.2.3 an, wobei die Federunterstützung mittels einer zweiten Druckfeder 4.2.4 erfolgt. Dabei ist ein erstes Ende der zweiten Druckfeder 4.2.4 am offenen Rand des zweiten Riegels 4.2.1 nahe dessen zweitem Ende und ein zweites Ende der zweiten Druckfeder 4.2.4 an der Unterseite 1.2.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 angeordnet. Zur Anordnung des ersten Endes der zweiten Druckfeder 4.2.4 am offenen Randbereich des zweiten Riegels 4.2.1 weist dieser ebenfalls eine entsprechend ausgeformte Materialausstülpung auf (nicht dargestellt).
-
Die zweite Druckfeder 4.2.4 ist äquivalent zur ersten Druckfeder 4.1.4 ausgebildet.
-
Der zweite Zapfen 4.2.3 ist in einem in dem zweiten Gehäuse 4.2.2 angeordneten zweiten Führungsschlitz 4.2.2.1 gleitend angeordnet. Der zweite Führungsschlitz 4.2.2.1 ist länglich parallel zur Unterseite 1.2.2 ausgerichtet und weist eine Länge auf, welche im Wesentlichen mit einer Länge der zweiten kurvenförmigen Ausnehmung 4.2.1.4 korrespondiert.
-
Das zweite Gehäuse 4.2.2 ist als ein nahezu plattenförmiges Element ausgebildet, welches in Richtung des seitlichen Randbereichs 1.2.3 neben dem zweiten Riegel 4.2.1 und damit in seiner Längsausrichtung parallel zur Längsausrichtung des zweiten Riegels 4.2.1 verläuft. Die Abmessungen des zweiten Gehäuses 4.2.2 sind dabei derart dimensioniert, dass es den zweiten Riegel 4.2.1 zumindest in Betrachtungsrichtung von einem seitlichen Randbereich 1.2.3 aus (wie in den 2A bis 2C dargestellt) derart verdeckt, dass nur der zweite Haken 4.2.1.3 sichtbar ist.
-
Zum Schwenken der Riegel 4.1.1, 4.2.1 aus der verriegelten Stellung in die entriegelte Stellung sind die Verriegelungselemente 4.1, 4.2 mit der Freigabeeinrichtung 5 gekoppelt.
-
Dabei ist das erste Verriegelungselement 4.1 mit einem ersten Freigabeelement 5.1 und das zweite Verriegelungselement 4.2 mit einem zweiten Freigabeelement 5.2 gekoppelt.
-
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Freigabeelemente 5.1, 5.2 jeweils als Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 mit einem stirnseitig in Richtung des äußeren stirnseitigen Randbereichs 1.1.4.1, 1.2.4.1 der Plattenhälften 1.1, 1.2 angeordneten Handgriff 5.1.2, 5.2.2 ausgebildet. Die Handgriffe 5.1.2, 5.2.2 sind jeweils vom entsprechenden äußeren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.1, 1.2.4.1 mit einer Hand eines Benutzers gut erreichbar. Die Betätigungsstangen 5.1.1, .5.2.1 sind vorzugsweise aus einem Metall oder einer entsprechenden Metall-Legierung gebildet. Die Handgriffe 5.1.2, 5.2.2 sind besonders bevorzugt jeweils als ein ergonomisch geformter Kunststoffgriff ausgebildet, welcher bequem mit einer Hand greifbar ist.
-
Um ein Herunterklappen der Betätigungsstangen 5.1.1, .5.2.1 zu verhindern, ist in der Nähe der Handgriffe 5.1.2, 5.2.2 jeweils eine Längsführung 5.1.3, 5.2.3 an der Unterseite 1.1.2, 1.2.2 der entsprechenden Plattenhälfte 1.1, 1.2 angeordnet, in welcher die Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 geführt ist.
-
An einem den inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2, 1.2.4.2 der Plattenhälften 1.1, 1.2 zugewandten Ende der Betätigungsstangen 5.1.1, .5.2.1 ist der erste beziehungsweise zweite Zapfen 4.1.3, 4.2.3 angeordnet. Die Zapfen 4.1.3, 4.2.3 sind vorzugsweise einstückig mit den Betätigungsstangen 5.1.1, 5.2.1 ausgeformt. Damit stehen die Freigabeelemente 5.1, 5.2 in wirksamer Verbindung mit den Verriegelungselementen 4.1, 4.2.
-
Um eine Freigabe der Plattenhälften 1.1, 1.2 von beiden Seiten der Tischtennisplatte 1 zu ermöglichen, sind die Betätigungsstangen 5.1.1, 5.2.1 über ein Kraftübertragungselement 6 miteinander gekoppelt.
-
Das Kraftübertragungselement 6 dient der Kraftübertragung zwischen den Freigabeelementen 5.1, 5.2 und ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Bowdenzug ausgebildet, welcher aus einem Stahldraht oder Drahtseil gebildet ist, das in einer flexiblen, aber in Zugrichtung druckfesten Hülle angeordnet ist. Dazu ist der Stahldraht bzw. das Drahtseil an einem Ende mit der ersten Betätigungsstange 5.1.1 und an einem anderen Ende mit der zweiten Betätigungsstange 5.2.1 verbunden, wobei die Hülle an einem ersten Ende mit der Unterseite 1.1.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 und an einem zweiten Ende mit der Unterseite 1.2.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 verbunden ist.
-
Darüber hinaus ist für jede Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 eine Druckfeder 5.1.4, 5.2.4 vorgesehen, welche vorzugsweise jeweils in einer weiteren Längsführung der Betätigungsstange (nicht dargestellt) angeordnet ist, wobei die weiteren Längsführungen an der korrespondierenden Unterseite 1.1.2, 1.2.2 der Plattenhälften 1.1, 1.2 mit diesen jeweils fest verbunden sind.
-
Die Druckfedern 5.1.4, 5.2.4 sind im vorliegenden Ausführungsbeispiel als zylindrische Schraubenfedern ausgebildet. Dabei sind die Enden der Druckfedern 5.1.5, 5.2.4 mit der korrespondierenden, weiteren Längsführung kraftschlüssig und damit mit der entsprechenden Plattenhälfte 1.1, 1.2 mittelbar verbunden. Dieser Sachverhalt wird in den vorliegenden Ausführungsbeispielen nur andeutungsweise dargestellt.
-
Zwischen den kraftschlüssig verbundenen Enden der jeweiligen Druckfedern 5.1.4, 5.2.4 sind die Druckfedern 5.1.4, 5.2.4 über ein Verbindungselement (ebenfalls nicht dargestellt) mit der korrespondierenden Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 gekoppelt. D. h. die Druckfedern 5.1.4, 5.2.4 sind zwischen ihren Enden fest mit dem Verbindungselement verbunden, welches wiederum fest mit der Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 verbunden ist. Das Verbindungselement ist beispielsweise als ein zylindrischer Stift ausgebildet und in seiner Längsausrichtung senkrecht zur Längsausrichtung der Betätigungsstange 5.1.1, 5.2.1 angeordnet. In einer bevorzugten alternativen Ausgestaltung der Erfindung sind die Druckfedern 5.1.4, 5.2.4 in den bereits beschriebenen Längsführungen 5.1.3, 5.2.3 angeordnet.
-
Im Folgenden wird eine Funktionsweise des Verriegelungs- und Freigabesystems näher erläutert.
-
Dazu zeigen die 2A bis 2C die Verriegelungseinrichtung 4, wenn die Plattenhälften 1.1, 1.2 in Spielstellung angeordnet sind, so dass hier die Freigabe der verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 in Spielstellung näher beschrieben wird.
-
In 2A sind die Riegel 4.1.1, 4.2.1 der Verriegelungselemente 4.1, 4.2 in verriegelter Stellung dargestellt. Dabei sind die Plattenhälften 1.1, 1.2 in einer gemeinsamen horizontalen Ebene angeordnet, so dass die Riegel 4.1.1, 4.2.1 derart angeordnet sind, dass der zweite Haken 4.1.2.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 in den ersten Haken 4.2.1.2 des zweiten Verriegelungselements 4.2 eingreift. Weiterhin sind der erste Haken 4.1.1.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 und der zweite Haken 4.2.1.3 des zweiten Verriegelungselements 4.2 beabstandet zueinander angeordnet, so dass deren Längsausrichtung parallel zueinander verläuft und deren Hakenspitzen einander zugewandt sind.
-
Die Riegel 4.1.1, 4.2.1 sind derart auf den Zapfen 4.1.3, 4.2.3 gelagert, dass diese jeweils an einem Eckpunkt des offenen Dreiecks der kurvenförmigen Ausnehmungen 4.1.1.3, 4.2.1.4 anliegen. In den Führungsschlitzen 4.1.2.1, 4.2.2.1 sind die Zapfen 4.1.3, 4.2.3 weitestgehend mittig angeordnet.
-
Die Plattenhälften 1.1, 1.2 sind somit wirksam in Spielstellung gegen ein Verschwenken gesichert.
-
Um die verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 frei zu geben, muss eine der Betätigungsstangen 5.1.1, 5.2.1 in Richtung des äußeren stirnseitigen Randbereichs 1.1.4.1, 1.2.4.1 mittels Ziehen des Handgriffs 5.1.2, 5.2.2 bewegt werden, was in den 2B und 2C dargestellt ist. Wobei in 2B ein erster Handgriff 5.1.2 und in 2C ein zweiter Handgriff 5.2.2 betätigt wird (jeweils mittels eines Pfeils dargestellt).
-
Wird der erste Handgriff 5.1.2 betätigt, so wirkt eine Zugkraft auf diesen in der gezeigten Pfeilrichtung. Diese Zugkraft wird auf die erste Betätigungsstange 5.1.1 übertragen, wodurch die Druckfeder 5.1.4 der ersten Betätigungsstange 5.1.1 zwischen dem Verbindungselement und dem den äußeren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.1 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandten Ende in Zugrichtung komprimiert und zwischen dem Verbindungselement und dem den inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandten Ende in Zugrichtung auseinandergezogen wird. Der erste Zapfen 4.1.3 gleitet dabei ebenfalls in Pfeilrichtung innerhalb des Führungsschlitzes 4.1.2.1. Aufgrund der ersten kurvenförmigen Ausnehmung 4.1.1.3 wird der erste Riegel 4.1.1 durch die gleitende Bewegung des ersten Zapfens 4.1.3 um seine horizontale Schwenkachse im Uhrzeigersinn geschwenkt. Die erste Druckfeder 4.1.4 wird komprimiert und hält den ersten Riegel 4.1.1 so in Vorspannung entgegen dem Uhrzeigersinn.
-
Gleichzeitig wird die Zugkraft, welche auf die erste Betätigungsstange 5.1.1 wirkt, mittels des Kraftübertragungselements 6 an die zweite Betätigungsstange 5.2.1 übertragen, so dass die übertragene Zugkraft in Pfeilrichtung auf die zweite Betätigungsstange 5.2.1 wirkt. Die weitere Druckfeder 5.2.4 der zweiten Betätigungsstange 5.2.1 wird zwischen dem Verbindungselement und dem den äußeren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.1 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandten Ende in Zugrichtung der ersten Betätigungsstange 5.1.1 auseinandergezogen und zwischen dem Verbindungselement und dem den inneren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandten Ende in Zugrichtung der ersten Betätigungsstange 5.1.1 komprimiert. Dabei gleitet der zweite Zapfen 4.2.3 ebenfalls in Pfeilrichtung innerhalb des zweiten Führungsschlitzes 4.2.2.1. Aufgrund der zweiten kurvenförmigen Ausnehmung 4.2.1.4 wird der zweite Riegel 4.2.1 durch die gleitende Bewegung des zweiten Zapfens 4.2.3 um seine horizontale Schwenkachse entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt. Die zweite Druckfeder 4.2.4 wird komprimiert und hält den zweiten Riegel 4.3.1 so in Vorspannung im Uhrzeigersinn.
-
Das Schwenken des zweiten Riegels 4.2.1 bewirkt ein Auseinandergreifen der Haken 4.1.2.2, 4.2.1.2, so dass die Verriegelung der Plattenhälften 1.1, 1.2 freigegeben wird.
-
Wenn auf die erste Betätigungsstange 5.1.1 keine Zugkraft mehr aufgebracht wird, kehrt die erste Betätigungsstange 5.1.1 aufgrund der rückstellenden Federkraft der weiteren Druckfeder 5.1.4 wieder in ihre Ausgangsposition zurück, wie in 2A dargestellt ist. Der erste Zapfen 4.1.3 gleitet ebenfalls entsprechend zurück und der erste Riegel 4.1.1 wird aufgrund der ersten Druckfeder 4.1.4 zurück in die verriegelte Stellung gebracht. Damit ist in vorteilhafter Art und Weise eine automatische Verriegelung der ersten Plattenhälfte 1.1 möglich.
-
Wird der zweite Handgriff 5.2.2, wie in 2C dargestellt, betätigt, erfolgt die Freigabe der verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 auf äquivalente Weise, wobei die Zugkraft in eine entgegengesetzte Richtung wirkt.
-
Die 3A bis 3C zeigen die Verriegelungseinrichtung 4 wenn die Plattenhälften 1.1, 1.2 in Transportstellung angeordnet sind, so dass hier die Freigabe der verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 in Transportstellung näher beschrieben wird.
-
In 3A sind die Plattenhälften 1.1, 1.2 vertikal nebeneinander angeordnet, so dass sich die Verriegelungselemente 4.1, 4.2 gegenüberliegend angeordnet sind. Die Riegel 4.1.1, 4.2.1 der Verriegelungselemente 4.1, 4.2 sind in verriegelter Stellung.
-
In dieser Stellung greifen der erste Haken 4.1.1.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 und der zweite Haken 4.2.1.3 des zweiten Verriegelungselements 4.2 jeweils in eine an der entsprechenden ersten Quertraverse 3.1.3 angeordneten Öffnung 3.1.3.1 ein. Die Haken 4.1.1.2, 4.2.1.3 sind hier äquivalent zu 2A jeweils rechtwinklig zur Unterseite 1.1.2, 1.2.2 angeordnet.
-
Der zweite Haken 4.1.2.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 und der erste Haken 4.2.1.2 des zweiten Verriegelungselements 4.2 sind beabstandet zueinander angeordnet, wobei die Hakenspitze des zweiten Hakens 4.1.2.2 des ersten Verriegelungselements 4.1 dem inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 abgewandt und die Hakenspitze des ersten Hakens 4.2.1.2 des zweiten Verriegelungselements 4.2 dem inneren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandt ist.
-
Die Riegel 4.1.1, 4.2.1 sind derart auf den Zapfen 4.1.3, 4.2.3 gelagert, dass diese jeweils am oberen Eckpunkt des offenen Dreiecks der kurvenförmigen Ausnehmung 4.1.1.3, 4.2.1.4 anliegen. In den Führungsschlitzen 4.1.2.1, 4.2.2.1 sind die Zapfen 4.1.3, 4.2.3 mittig angeordnet.
-
Die Plattenhälften 1.1, 1.2 sind somit wirksam in Transportstellung gegen ein Verschwenken gesichert.
-
Um die verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 freizugeben, muss eine der Betätigungsstangen 5.1.1, 5.2.1 in Richtung des äußeren stirnseitigen Randbereichs 1.1.4.1, 1.2.4.1 mittels Ziehen des Handgriffs 5.1.2, 5.2.2 bewegt werden, was in den 3B und 3C dargestellt ist. Wobei in 3B der erste Handgriff 5.1.2 und in 3C der zweite Handgriff 5.2.2 betätigt wird (jeweils mittels eines Pfeils dargestellt).
-
Wird der erste Handgriff 5.1.2 betätigt, so wirkt eine Zugkraft auf diesen in Pfeilrichtung. Diese Zugkraft wird auf die erste Betätigungsstange 5.1.1 übertragen, wodurch die Druckfeder 5.1.4 der ersten Betätigungsstange 5.1.1 zwischen dem Verbindungselement und dem den äußeren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.1 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandten Ende in Zugrichtung komprimiert und zwischen dem Verbindungselement und dem den inneren stirnseitigen Randbereich 1.1.4.2 der ersten Plattenhälfte 1.1 zugewandten Ende in Zugrichtung auseinandergezogen wird. Dabei gleitet der erste Zapfen 4.1.3 ebenfalls in Pfeilrichtung innerhalb des ersten Führungsschlitzes 4.1.2.1. Aufgrund der ersten kurvenförmigen Ausnehmung 4.1.1.3 wird der erste Riegel 4.1.1 durch die gleitende Bewegung des ersten Zapfens 4.1.3 um seine horizontale Schwenkachse im Uhrzeigersinn geschwenkt. Die erste Druckfeder 4.1.4 wird komprimiert und hält den ersten Riegel 4.1.1 so in Vorspannung entgegen dem Uhrzeigersinn.
-
Gleichzeitig wird die Zugkraft, welche auf die erste Betätigungsstange 5.1.1 wirkt, mittels des Kraftübertragungselements 6 an die zweite Betätigungsstange 5.2.1 übertragen, so dass die übertragene Zugkraft in Pfeilrichtung auf die zweite Betätigungsstange 5.2.1 wirkt. Die Druckfeder 5.2.4 der zweiten Betätigungsstange 5.2.1 wird zwischen dem Verbindungselement und dem den äußeren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.1 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandten Ende in Zugrichtung der ersten Betätigungsstange 5.1.1 auseinandergezogen und zwischen dem Verbindungselement und dem den inneren stirnseitigen Randbereich 1.2.4.2 der zweiten Plattenhälfte 1.2 zugewandten Ende in Zugrichtung der ersten Betätigungsstange 5.1.1 komprimiert. Dabei gleitet der zweite Zapfen 4.2.3 ebenfalls in Pfeilrichtung innerhalb des zweiten Führungsschlitzes 4.2.2.1. Aufgrund der zweiten kurvenförmigen Ausnehmung 4.2.1.4 wird der zweite Riegel 4.2.1 durch die gleitende Bewegung des zweiten Zapfens 4.2.3 um seine horizontale Schwenkachse entgegen dem Uhrzeigersinn geschwenkt. Die zweite Druckfeder 4.2.4 wird komprimiert und hält den zweiten Riegel 4.3.1 so in Vorspannung im Uhrzeigersinn.
-
Das Schwenken der Riegel 4.1.1, 4.2.1 bewirkt, dass die Hakenspitzen der entsprechenden Haken 4.1.1.2, 4.2.1.3 aus der jeweiligen Öffnung 3.1.3.1 herausgeführt werden, so dass die Verriegelung der Plattenhälften 1.1, 1.2 freigegeben wird.
-
Wird der zweite Handgriff 5.2.2, wie in 3C dargestellt, betätigt, erfolgt die Freigabe der verriegelten Plattenhälften 1.1, 1.2 auf äquivalente Weise.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Tischtennisplatte
- 1.1
- erste Plattenhälfte
- 1.1.1
- Oberseite
- 1.1.2
- Unterseite
- 1.1.3
- seitlicher Randbereich
- 1.1.4.1
- äußere stirnseitiger Randbereich
- 1.1.4.2
- innerer stirnseitiger Randbereich
- 1.2
- zweite Plattenhälfte
- 1.1.2
- Oberseite
- 1.2.2
- Unterseite
- 1.2.3
- seitlicher Randbereich
- 1.2.4.1
- äußere stirnseitiger Randbereich
- 1.2.4.2
- innerer stirnseitiger Randbereich
- 2
- Drehgelenke
- 3
- Untergestell
- 3.1, 3.2
- Untergestellteile
- 3.1.1
- Stützbeine
- 3.1.2
- Rollen
- 3.1.3
- erste Quertraversen
- 3.1.3.1
- Öffnungen
- 3.1.4
- klappbare Beine
- 3.1.5
- zweite Quertraversen
- 3.1.6
- dritte Quertraversen
- 3.1.7
- vierte Quertraversen
- 4
- Verriegelungseinrichtung
- 4.1
- erstes Verriegelungselement
- 4.1.1
- erster Riegel
- 4.1.1.1
- erstes Befestigungselement
- 4.1.1.2
- erster Haken
- 4.1.1.3
- erste kurvenförmige Ausnehmung
- 4.1.2
- erstes Gehäuse
- 4.1.2.1
- erster Führungsschlitz
- 4.1.2.2
- zweiter Haken
- 4.1.3
- erster Zapfen
- 4.1.4
- erste Druckfeder
- 4.2
- zweites Verriegelungselement
- 4.2.1
- zweiter Riegel
- 4.2.1.1
- zweites Befestigungselement
- 4.2.1.2
- erster Haken
- 4.2.1.3
- zweiter Haken
- 4.2.1.4
- kurvenförmige Ausnehmung
- 4.2.2
- zweites Gehäuse
- 4.2.2.1
- zweiter Führungsschlitz
- 4.2.3
- zweiter Zapfen
- 4.2.4
- zweite Druckfeder
- 5
- Freigabeeinrichtung
- 5.1
- erstes Freigabeelement
- 5.1.1
- erste Betätigungsstange
- 5.1.2
- erster Handgriff
- 5.1.3, 5.2.3
- Längsführung
- 5.1.4, 5.2.4
- Druckfeder
- 5.2
- zweites Freigabeelement
- 5.2.1
- zweite Betätigungsstange
- 5.2.2
- zweiter Handgriff
- 6
- Kraftübertragungselement
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 8126201 U1 [0003]
- DE 102006013361 A1 [0004]
- WO 01/89346 A1 [0006]
- DE 10332394 B4 [0007]