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DE102014007197A1 - Getriebe für Paniktürverschluss - Google Patents

Getriebe für Paniktürverschluss Download PDF

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DE102014007197A1
DE102014007197A1 DE102014007197.9A DE102014007197A DE102014007197A1 DE 102014007197 A1 DE102014007197 A1 DE 102014007197A1 DE 102014007197 A DE102014007197 A DE 102014007197A DE 102014007197 A1 DE102014007197 A1 DE 102014007197A1
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lever
base plate
transmission
panic door
door lock
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DE102014007197.9A
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Ulrich Bauer
Georg Bode
Tom Deistler
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Sued Metall Schliesssysteme Leipzig GmbH
Sued-Metall Schliesssysteme Leipzig GmbH
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Sued Metall Schliesssysteme Leipzig GmbH
Sued-Metall Schliesssysteme Leipzig GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
    • E05B17/0041Damping means
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/1046Panic bars
    • E05B65/106Panic bars pivoting
    • E05B65/1066Panic bars pivoting the pivot axis being substantially parallel to the longitudinal axis of the bar

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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Getriebe (1) für einen Paniktürverschluss (3), umfassend – eine Grundplatte (101), die eine Auflageebene (A) zur Auflage auf eine Tür aufweist, – zwei an zwei gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte (101) angeordnete Seitenteile (10101a, 10101b), die sich senkrecht von der Auflageebene (A) weg erstrecken, – eine in einer Führungshülse (10103) der Grundplatte (101) drehbar gelagerte Vierkantaufnahme (103), deren Drehachse senkrecht zur Auflageebene (A) steht, – einen Umlenkhebel (105), der drehbar auf einem Bolzen (107) zwischen den Seitenteilen (10101a, 10101b) gelagert ist und einen Schwenkwinkel α aufweist, – eine auf dem Bolzen (107) gelagerte Rückholfeder (10501) für den Umlenkhebel (105) – einen mit dem Umlenkhebel (105) verbundenen Hebelarm (109), – zumindest einen Schieber (111) zur Übertragung der Schwenkbewegung des Umlenkhebels (105) mittels des Hebelarms (109) in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme (103), – eine Getriebeabdeckung (113) mit einer Aussparung (11301) für den Umlenkhebel (105) und – zumindest eine Öffnung (10105) in der Grundplatte (101), die bis zur Auflageebene (A) reicht und sich in Längsrichtung der Grundplatte (101) erstreckt, wobei der Hebelarm (109) in die zumindest eine Öffnung (10105) hineinragt und der zumindest eine Schieber (111) zumindest teilweise in der zumindest einen Öffnung (10105) geführt ist. Ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auf einen Paniktürverschluss (3) umfassend das erfindungsgemäße Getriebe (1).

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Getriebe für einen Paniktürverschluss und den Paniktürverschluss selbst.
  • Paniktürverschlüsse dienen zum schnellen Verlassen gefährdeter Räume oder Gebäude und werden an entsprechenden Fluchttüren, bzw. Paniktüren eingesetzt.
  • Eine aus dem Stand der Technik bekannte Ausführungsart von Paniktürverschlüssen ist so aufgebaut, dass sie ein Betätigungselement (eine sog. Panikstange) besitzt, welches sich über einen großen Teil der Türbreite erstreckt und an dem seitliche Schwenkarme angebracht sind. Beim Betätigen wird das Betätigungselement in einer Schwenkbewegung in Richtung Tür gedrückt. Diese Schwenkbewegung des Betätigungselements muss in eine Drehbewegung einer Vierkantaufnahme (einer sog. Nuss) umgewandelt werden, weil über diese Vierkantaufnahme mittels eines sog. Drückerstiftes das Schloss eingekoppelt und geöffnet wird. Für diese Umwandlung der Schwenkbewegung in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme werden oftmals Getriebe eingesetzt, die unterschiedlich ausgestaltet sein können.
  • Ein gattungsgemäßes Beispiel für einen entsprechenden Beschlag offenbart DE 83 28 207 U1 , in der ein Panik-Stangengriffbeschlag für die Betätigung von Türschlössern beschrieben ist. Dieser weist eine sich annähernd über die Türblattbreite erstreckende Griffstange auf, die beidendig an Hebeln gehalten ist, welche schwenkbar je an einem türblattseitig anbringbaren Unterschild gelagert sind. Die Griffstange ist gegen eine Federkraft auf eine Anlageebene zu verschwenkbar. Ein bewegliches Schließteil des Schlosses ist über eine federbelastete Zahnstange und eine in diese kämmend eingreifende Zahnradnuss getrieblich verbindbar. Dabei durchgreifen die Hebel Abdeckschilder, die ein gehäuseartiges Türbeschlagschild bilden. Die beiden Hebel sind jeweils an einem Unterschild über ein Gelenklager gehalten, dessen einer Lagerteil einem anderen neben einer Rotationsbewegung in einem sphärischen Winkelbereich verschwenkbar ist.
  • Ein weiteres gattungsgemäßes Beispiel eines Getriebes wird in DE 10 2005 029 452 A1 beschrieben, nach welcher das Getriebe ein Basiselement mit Führungshülse, einer in der Führungshülse drehbar gelagerten Vierkantaufnahme, einem Kopplungselement zur Verbindung mit einem Griff und Übertragungselemente zur Umsetzung einer Bewegungskomponente des Kopplungselements in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme aufweist. Dabei sind Führungshülse, Kopplungselement und Übertragungselemente in einer speziellen Geometrie zueinander angeordnet.
  • Getriebe für Paniktürverschlüsse unterliegen verschiedenen Anforderungen. So sollte die benötigte Kraft an der Betätigungsstange zum Öffnen der Tür so gering wie möglich sein, damit auch Kinder und ältere Menschen im Notfall die Paniktür schnell und problemlos öffnen können. Gemäß DIN EN 1125 ist eine maximale Öffnungskraft bei 1.000 N Druck auf der Tür von 220 N bzw. ohne Last auf der Tür von 80 N vorgegeben. Nach dem Stand der Technik werden diese Öffnungskräfte häufig dergestalt realisiert, indem Paniktürverschlüsse mit einem großen Schwenkwinkel eingesetzt werden.
  • Die aus dem Stand der Technik bekannten Lösungen weisen jedoch einige Nachteile auf. Um einen solchen großen Schwenkwinkel zu gewährleisten, muss die Griffstange sehr weit vom Türblatt abstehen. Ferner werden großvolumige Getriebe eingesetzt, um eine Leichtgängigkeit sicherzustellen. Das Öffnen der Paniktür dauert durch das Überschreiten eines größeren Schwenkwinkels jedoch länger, was gerade im Panikfall nicht erwünscht ist. Zudem kann es durch den größeren Abstand der Griffstange vom Türblatt zu Problemen beim Öffnen der Paniktür kommen.
  • Bedingt durch die Einbausituation kann der Paniktürverschluss, bzw. dessen Getriebe und/oder Griffstange bei einflügligen Türen an der Türzarge oder bei zweiflügeligen Türen am Standflügel bzw. an der Griffstange des Standflügels, wenn beide Seiten geöffnet werden, anstoßen. Dies kann insbesondere dann passieren, wenn Rahmentüren mit sehr schmalen Rahmen eingesetzt werden und die Vierkantaufnahme des Schlosses nahe der Stirnseite der Tür sitzt, d. h. wenn die Türen ein kleines Dornmaß besitzen, oder wenn es sich um schmale Türblätter handelt. Ein solches Anstoßen muss jedoch unbedingt vermieden werden, da es im ungünstigsten Fall zum Blockieren der Paniktür und damit deren Funktionslosigkeit führen kann.
  • Weitere Nachteile einer weit vom Türblatt abstehenden Griffstange sind eine Verletzungsgefahr durch Anstoßen oder Hängenbleiben sowie ein optisch deutlich beeinträchtigtes Erscheinungsbild, insbesondere im Fall von hochwertigen Türen in repräsentativen Räumen.
  • Ausgehend von den vorstehend genannten Nachteilen des Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Getriebe für einen Paniktürverschluss sowie einen Paniktürverschluss zu schaffen, mit denen es möglich ist, den Überstand so weit wie möglich zu verringern und auch bei schmalen Rahmenkonstruktionen der Paniktür ein problemloses Öffnen sicherzustellen, während gleichzeitig das Öffnen der Paniktür mit einer geringen Schwenkbewegung schnellstmöglich sichergestellt ist.
  • Diese Aufgabe wird in einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung durch ein Getriebe (1) für einen Paniktürverschluss (3) gelöst, umfassend
    • – eine Grundplatte (101), die eine Auflageebene (A) zur Auflage auf eine Tür aufweist,
    • – zwei an zwei gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte (101) angeordnete Seitenteile (10101a, 10101b), die sich senkrecht von der Auflageebene (A) weg erstrecken,
    • – eine in einer Führungshülse (10103) der Grundplatte (101) drehbar gelagerte Vierkantaufnahme (103), deren Drehachse senkrecht zur Auflageebene (A) steht,
    • – einen Umlenkhebel (105), der drehbar auf einem Bolzen (107) zwischen den Seitenteilen (10101a, 10101b) gelagert ist und einen Schwenkwinkel α aufweist,
    • – eine auf dem Bolzen (107) gelagerte Rückholfeder (10501) für den Umlenkhebel (105),
    • – einen mit dem Umlenkhebel (105) verbundenen Hebelarm (109),
    • – zumindest einen Schieber (111) zur Übertragung der Schwenkbewegung des Umlenkhebels (105) mittels des Hebelarms (109) in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme (103),
    • – eine Getriebeabdeckung (113) mit einer Aussparung (11301) für den Umlenkhebel (105) und
    • – zumindest eine Öffnung (10105) in der Grundplatte (101), die bis zur Auflageebene (A) reicht und sich in Längsrichtung der Grundplatte (101) erstreckt, wobei der Hebelarm (109) in die zumindest eine Öffnung (10105) hineinragt und der zumindest eine Schieber (111) zumindest teilweise in der zumindest einen Öffnung (10105) geführt ist.
  • Durch die zumindest eine Öffnung (10105) ist es gegenüber Konstruktionen nach dem Stand der Technik möglich, den Hebelarm (109) in diese Öffnung (10105) hinein bis fast zur Oberfläche der Paniktür (5) zu verlängern, so dass er dort mit dem Schieber (111) eingreift und die Schwenkbewegung des Umlenkhebels (105) in eine größere (d. h. längere) Linearbewegung des Schiebers (111) umsetzt, als dies im Stand der Technik realisiert werden kann. Diese Linearbewegung des Schiebers (111) wird dann in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme (103) umgesetzt. Durch die erfindungsgemäße Anordnung werden gegenüber dem Stand der Technik deutliche verbesserte Verhältnisse bezüglich der Hebelkräfte und Stellwege des Getriebes (1) realisiert. Ferner kann die Gesamteinbauhöhe des Getriebes (1) verringert werden.
  • Mit dem Begriff ”Auflageebene (A)” wird in der vorliegenden Erfindung im Wesentlichen die Unterseite des Getriebes (1), d. h. die Unterseite der Grundplatte (101) bezeichnet, welche die Grenzfläche zu einem Türblatt oder einer Oberfläche einer Rohrrahmentür bildet.
  • Die Grundplatte (101) und die an ihren gegenüberliegenden Seiten angeordneten Seitenteile (10101a, 10101b) können vorzugsweise einstückig ausgebildet sein, insbesondere als gestanztes oder gelasertes und abgekantetes Blech. Der Umlenkhebel (105) und der mit ihm verbundene Hebelarm (109) können vorzugsweise ebenfalls einstückig ausgeführt sein, beispielsweise als Metall-Gussteil.
  • Die Seitenteile (10101a, 10101b) weisen gegenüberliegend jeweils eine Öffnung auf, in welche der Bolzen (107) eingesetzt ist, so dass dieser eine Drehachse für den Umlenkhebel (105) bildet. Ebenfalls auf dem Bolzen (107) ist eine Rückholfeder (10501) vorgsehen, um den Umlenkhebel (105) in seiner Ruheposition zu halten. Die Rückholfeder (10501) muss dabei so dimensioniert sein, dass sie neben dem Umlenkhebel (105) auch einen am äußeren Ende des Umlenkhebels (105) vorgesehenen Schwenkarm (7a, 7b) sowie zumindest teilweise eine horizontal am Schwenkarm (7a, 7b) angeordnete Griffstange (9) trägt. Das bedeutet, die Rückholfeder (10501) muss so dimensioniert sein, dass das Eigengewicht des Umlenkhebels (105) mit Schwenkarm (7a, 7b) und Griffstange (9) nicht zum ungewollten Öffnen der Paniktür (5) führt.
  • Der Schieber (111) ist in der Grundplatte und zumindest teilweise in der Öffnung (10105) gleitend gelagert und steht mit einem Ende (d. h. dem unteren Ende) in kraftschlüssigem Kontakt mit dem Hebelarm (109) des Umlenkhebels (105). An seinem anderen Ende (d. h. dem oberen Ende) steht der Schieber (111) in kraftschlüssigem Kontakt (direkt oder indirekt) mit der Vierkantaufnahme (103). Die Vierkantaufnahme (103) liegt dabei immer am Schieber (111) an und ist mittels eines Vierkantstifts mit der Schlossnuss des Panikschlosses verbunden. Diese Schlossnuss im Panikschloss ist wiederum mit einer Feder, der sog. Drückerhochhaltefeder, beaufschlagt.
  • Die Getriebeabdeckung (113) dient im Wesentlichen dem Schutz des Getriebes (1) vor Fremdkörpern und mechanischen Beschädigungen, sowie dem Schutz von Personen vor Verletzungen. Sie dient weiterhin zur Positionierung und Führung des Schließzylinders des Panikschlosses. Zudem erfüllt die Getriebeabdeckung (113) eine ästhetische Funktion.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Getriebes (1) liegt der Schwenkwinkel α zwischen 16° und 21°, bevorzugt bei 16°. Damit ist der Schwenkwinkel α zwar kleiner als vergleichbare Winkel im Stand der Technik, aufgrund der erfindungsgemäßen Anordnung der Öffnung (10105) mit darin gleitendem Schieber (111) und damit eingreifendem Hebelarm (109) des Umlenkhebels (105) wird eine zumindest gleich große Linearbewegung und damit ein gleich großer Drehwinkel der Vierkantaufnahme (103) erreicht. Vorzugsweise beträgt dieser Drehwinkel zwischen 30° und 40°, bevorzugt 30°.
  • Um eine gleichmäßigere mechanische Belastung des erfindungsgemäßen Getriebes (1) zu realisieren, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn in der Grundplatte (101) zwei Öffnungen (10105a, 10105b) vorgesehen sind, die im Randbereich der Grundplatte (101) parallel zueinander angeordnet sind. Hier greifen zwei Teile des Hebelarms (109) des Umlenkhebels (105) in zwei gegenüberliegende Teile des Schiebers (111) ein. Ein einseitiges Verklemmen des Schiebers (111) und/oder des Hebelarms (109) kann so vermieden werden. Weiterhin kann die Vierkantaufnahme (103 je nach Art ihres Einbaus von beiden Seiten über den Schieber (111) angesteuert, d. h. gedreht, werden, so dass es möglich ist, das Getriebe (1) für linke und rechte Schlösser zu nutzen.
  • Das erfindungsgemäße Getriebe (1) weist vorzugsweise eine Bauhöhe H von weniger als 50 mm, bevorzugt von weniger als 40 mm, insbesondere von 38 mm, auf. Wie einleitend beschrieben, ergeben sich immer wieder Probleme mit der Zwängung zwischen Getrieben nach dem Stand der Technik und der Türzarge bzw. einem zweiten Türflügel. Mit der erfindungsgemäß vorgesehenen geringen Bauhöhe H kann aber die wirksame Länge der Griffstange (9) vergrößert werden, da die Zwängung deutlich verringert ist. Trotzdem bleibt der Freiraum zwischen der Oberfläche der Paniktür (5) und der Griffstange (9) selbst an der engsten Stelle bei mindestens 25 mm, so dass das in der DIN EN 1125 niedergelegte Maß eingehalten wird.
  • Wie vorstehend ausgeführt, ist für den Umlenkhebel (105) eine verhältnismäßig stark dimensionierte Rückholfeder (10501) vorgesehen. Wird der Umlenkhebel (105) (zusammen mit seinen verbundenen Elementen) aus der entgegen der Federkraft der Rückholfeder (10501) betätigten Position freigegeben, schlägt er schnell in seine Ruheposition zurück, d. h. gegen entsprechende an der Grundplatte (101) vorgesehene Anschläge. Nachteilig kann sich dabei neben einem störenden und unangenehmen Geräusch vor allem die mechanische Belastung der Anschläge und der gesamten Grundplatte (101) auswirken.
  • Es ist daher in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, zwischen den Seitenteilen (10101a, 10101b) zumindest ein Dämpfungselement (115) so anzuordnen, dass der Umlenkhebel (105) in seiner Ruheposition daran anliegt.
  • Vorzugsweise wird das Dämpfungselement (115) aus einem oder mehreren O-Ringen aus einem Bewegungsenergie aufnehmenden Material gebildet, welche auf einer Achse aufgezogen sind, die gegenüber dem Anschlag des Umlenkhebels (105) vorgesehen ist. Auf diese Weise wird eine ausreichende Dämpfung des Rückschlagens erreicht.
  • Die vorstehend genannte Aufgabe wird in einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung durch einen Paniktürverschluss (3) gelöst, der umfasst
    • – ein erfindungsgemäßes Getriebe (1), wie es vorstehend beschrieben wurde, das auf der Schlossseite der Paniktür (5) angeordnet ist,
    • – ein Lager (301), das auf der Anschlagseite der Paniktür (5) angeordnet ist,
    • – einen getriebeseitig angeordneten Schwenkarm (7a),
    • – einen lagerseitig angeordneten Schwenkarm (7b) und
    • – eine zwischen den Schwenkarmen (7a, 7b) im Wesentlichen horizontal angeordnete Griffstange (9).
  • Der Paniktürverschluss (3) weist im Wesentlichen die gleichen Vorteile wie das darin umfasste Getriebe (1) auf. Insbesondere ist im Vergleich zum Stand der Technik von Vorteil, dass ein relativ kurzer Betätigungsweg der Griffstange (9) in Richtung Paniktür (5), d. h. eine relativ geringe Schwenkbewegung des Umlenkhebels (105), in eine größere (d. h. längere) Linearbewegung des Schiebers (111) zur Drehung der Vierkantaufnahme (103) umsetzt werden kann. Dadurch werden gegenüber herkömmlichen Paniktürverschlüssen deutliche verbesserte Verhältnisse bezüglich der Hebelkräfte und Stellwege des Getriebes (1) realisiert. Ferner kann die Gesamteinbauhöhe des Getriebes (1) verringert werden.
  • Das erfindungsgemäße Getriebe (1) weist vorzugsweise eine Bauhöhe H von weniger als 50 mm, bevorzugt von weniger als 40 mm, insbesondere von 38 mm, auf. Wie einleitend beschrieben, ergeben sich immer wieder Probleme mit der Zwängung zwischen Getrieben nach dem Stand der Technik und der Türzarge bzw. einem zweiten Türflügel. Mit der erfindungsgemäß vorgesehenen geringen Bauhöhe H kann aber die wirksame Länge der Griffstange (9) vergrößert werden, da die Zwängung deutlich verringert ist. Trotzdem bleibt der Freiraum zwischen der Oberfläche der Tür und der Griffstange (9) bei dem in der DIN EN 1125 niedergelegten von mindestens 25 mm.
  • Es ist für den erfindungsgemäßen Paniktürverschluss (3) bevorzugt, dass der Überstand (W) der Griffstange (9) höchstens 100 mm, insbesondere höchstens 90 mm, beträgt. Der Überstand (W) entspricht dabei dem Maß W gemäß DIN EN 1125. Gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Paniktürverschlüssen kann dieser Überstand (W) deutlich verringert werden.
  • Insbesondere durch Verringerung der Bauhöhe H des Getriebes (1) ist der erfindungsgemäße Paniktürverschluss (3) bis zu einem Dornmaß von 30 mm verwendbar. Das heißt beispielsweise, Paniktüren auf der Basis von Rohrrahmentüren mit gezwungenermaßen kleinem Dornmaß, die bislang nur sehr schwierig mit einem Paniktürverschluss versehen werden konnten, können durch den erfindungsgemäßen Paniktürverschluss (3) auf den neuesten Stand gebracht werden.
  • Fluchttüren, an denen Panikstangen genutzt werden, sind oftmals auch als Brand- und Rauchschutztüren ausgelegt. Um bei Dunkelheit und bei starker Rauchentwicklung die Fluchttüren zu finden, werden diese oberhalb der Tür mit entsprechenden Fluchttürsymbolen als solches gekennzeichnet. Nachteilig ist, dass zwar die Fluchttür als solche gekennzeichnet ist, nicht aber die entsprechende Handhabe zu deren Betätigung (Türklinke oder Betätigungselement), um die Tür schnell öffnen zu können. Dies kann zu kritischen Zeitverlusten beim fluchtartigen Verlassen der gefährdeten Räume führen.
  • Der erfindungsgemäße Paniktürverschluss (3) ist daher in einer bevorzugten Ausführungsform so ausgestaltet, dass auf der Griffstange (9) zumindest ein Hinweiselement (11) angeordnet ist, bevorzugt auf der getriebeseitigen Hälfte der Griffstange (9). Mit diesem Hinweiselement (11) ist es möglich, sofort die ”richtige” Seite der Paniktür zu öffnen, d. h. die Schlossseite.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Ausführungsform ist das zumindest eine Hinweiselement (11) selbstleuchtend. Selbstleuchtend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich das Hinweiselement (11) bei Tageslicht oder bei eingeschalteten elektrischen Licht auflädt und die aufgenommene Energie im Dunkeln in Form von Leuchten wieder abgibt. Somit ist unabhängig von einer Stromversorgung, die im Notfall ggf. außer Betrieb ist, eine Orientierungshilfe bei Dunkelheit oder beispielsweise Rauchentwicklung sichergestellt.
  • Weitere Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von die Erfindung nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Getriebes 1 nach einer Ausführungsform der Erfindung,
  • 2 eine schematische Perspektivansicht des in 1 dargestellten Getriebes 1 von der Auflageebene A her,
  • 3 eine schematische Draufsicht des in 1 und 2 dargestellten Getriebes 1 von vorne,
  • 4 eine schematische Perspektivansicht des in 1 bis 3 dargestellten Getriebes 1 von schräg vorne und
  • 5 eine schematische Draufsicht eines erfindungsgemäßen Paniktürverschlusses 3 nach einer Ausführungsform der Erfindung.
  • In 1 ist das erfindungsgemäße Getriebe 1 schematisch von der Seite her dargestellt. Die Grundplatte 101 weist nach links hin die Auflageebene A auf. Im Vordergrund ist das Seitenteil 10101a zu sehen, das Seitenteil 10101b liegt auf der Rückseite dieser Darstellung. Deutlich zu erkennen ist die Öffnung 10105a in der Grundplatte, die von der Auflageebene A bis in das Seitenteil 10101a hinein reicht. In dieser Öffnung 10105a sind der Schieber 111 und die Vierkantaufnahme 103 in der Führungshülse 10103 dargestellt. Am unteren Rand der Öffnung 10105a liegt der Hebelarm 109 in seiner Ruheposition. Ferner sind der Bolzen 107 und der in dieser Darstellung den Umlenkhebel 105 verdeckende Schwenkarm 7a zu erkennen. Nur im Anschnitt ist die Getriebeabdeckung 113 dargestellt.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht auf die Auflageebene A, in der zum einen die Führungshülse 10103 in der Grundplatte 101 mit darin angeordneter Vierkantaufnahme 103 zusehen ist. Zum anderen ist wieder deutlich die Öffnung 10105a in der Grundplatte 101 und dem Seitenteil 10101a dargestellt. Von unten nach oben angeordnet sind der Hebelarm 109 in seiner Ruheposition, der Schieber 111 und die Vierkantaufnahme 103. Der Umlenkhebel 105 liegt im Hintergrund halb verdeckt.
  • Eine Draufsicht auf das Getriebe 1 von vorne ist 3 zu entnehmen. Im Hintergrund liegt die Grundplatte 101, nur im Anschnitt dargestellt sind die Seitenteile 10101a, 10101b. Deutlich ist hier der Umlenkhebel 105 auf dem Bolzen 107 mit der Rückholfeder 10501 zu erkennen. Ferner ist die in einer Führungshülse 10103 der Grundplatte 101 drehbar gelagerte Vierkantaufnahme 103 dargestellt, deren Drehachse senkrecht zur Auflageebene A steht.
  • 4 stellt das erfindungsgemäße Getriebe 1 perspektivisch von schräg unten vorne dar. Neben den wieder gut zu erkennenden von unten nach oben angeordneten Hebelarm 109, Schieber 111 und Vierkantaufnahme 103 ist hier besonders das Dämpfungselement 115 auf einer Achse 117 dargestellt, an das von hinten der Umlenkhebel 105, bzw. dessen Hebelarm 109 in seiner Ruheposition anliegt. Der vordere Teil des Umlenkhebels 105 ist durch den Schwenkarm 7a verdeckt.
  • Im oberen Bereich des Schwenkarms 7a ist eine Anformung 701 zu erkennen, die insbesondere dazu dient, in der betätigten Position des Getriebes 1 einen zwangsläufig vorhandenen Spalt zwischen Getriebe 1 und Getriebeabdeckung 113 abzudecken, so dass sich keine Gegenstände in diesem Spalt verfangen oder eingeklemmt werden können.
  • Eine schematische Übersicht über einen erfindungsgemäßen Paniktürverschluss 3 gibt 5. Links befindet sich in dieser Figur die Schlossseite der Paniktür 5, auf der das erfindungsgemäße Getriebe 1 angeordnet ist. Auf der rechten Seite, d. h. auf der Anschlagseite der Paniktür 5, ist ein einfaches Lager 301 angeordnet, das neben einer schwenkbaren Lagerung des Schwenkarms 7b vorzugsweise eine weitere Rückholfeder für den Schwenkarm 7b aufweist. Zwischen den Schwenkarmen 7a, 7b ist im Wesentlichen horizontal die Griffstange 9 angeordnet. Die Schwenkarme 7a, 7b sind dabei so ausgestaltet, dass sie einerseits die erforderliche Zwängung zum behinderungsfreien Öffnen der Paniktür 5 aufweisen, andererseits aber eine größtmögliche Länge der Griffstange 9 bereitstellen, um eine breite Betätigung zu bieten. Dabei ist der Abstand zwischen dem Rahmen der Tür und dem und Schwenkarm 7a, 7b maximal 150 mm, bevorzugt maximal 120 mm, insbesondere maximal 100 mm.
  • Auf der Griffstange 9 sind in der getriebeseitigen Hälfte selbstleuchtende Hinweiselemente 11 dargestellt. Diese Hinweiselemente 11 bestehen vorzugsweise aus NIGHTLUX®, einem Produkt der Süd-Metall Beschläge GmbH, Ainring-Hammerau.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Getriebe
    3
    Paniktürverschluss
    5
    Paniktür
    7
    Schwenkarm
    7a
    Schwenkarm
    7b
    Schwenkarm
    9
    Griffstange
    11
    Hinweiselement
    101
    Grundplatte
    103
    Vierkantaufnahme
    105
    Umlenkhebel
    107
    Bolzen
    109
    Hebelarm
    111
    Schieber
    113
    Getriebeabdeckung
    115
    Dämpfungselement
    117
    Achse für Dämpfungselement
    301
    Lager
    10101
    Seitenteil
    10101a
    Seitenteil
    10101b
    Seitenteil
    10103
    Führungshülse
    10105
    Öffnung
    10105a
    Öffnung
    10105b
    Öffnung
    10501
    Rückholfeder
    A
    Auflageebene
    W
    Überstand
    H
    Bauhöhe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 8328207 U1 [0004]
    • DE 102005029452 A1 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • DIN EN 1125 [0006]
    • DIN EN 1125 [0020]
    • DIN EN 1125 [0026]
    • DIN EN 1125 [0027]

Claims (10)

  1. Getriebe (1) für Paniktürverschluss (3), umfassend – eine Grundplatte (101), die eine Auflageebene (A) zur Auflage auf eine Tür aufweist, – zwei an zwei gegenüberliegenden Seiten der Grundplatte (101) angeordnete Seitenteile (10101a, 10101b), die sich senkrecht von der Auflageebene (A) weg erstrecken, – eine in einer Führungshülse (10103) der Grundplatte (101) drehbar gelagerte Vierkantaufnahme (103), deren Drehachse senkrecht zur Auflageebene (A) steht, – einen Umlenkhebel (105), der drehbar auf einem Bolzen (107) zwischen den Seitenteilen (10101a, 10101b) gelagert ist und einen Schwenkwinkel α aufweist, – eine auf dem Bolzen (107) gelagerte Rückholfeder (10501) für den Umlenkhebel (105) – einen mit dem Umlenkhebel (105) verbundenen Hebelarm (109), – zumindest einen Schieber (111) zur Übertragung der Schwenkbewegung des Umlenkhebels (105) mittels des Hebelarms (109) in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme (103), – eine Getriebeabdeckung (113) mit einer Aussparung (11301) für den Umlenkhebel (105) und – zumindest eine Öffnung (10105) in der Grundplatte (101), die bis zur Auflageebene (A) reicht und sich in Längsrichtung der Grundplatte (101) erstreckt, wobei der Hebelarm (109) in die zumindest eine Öffnung (10105) hineinragt und der zumindest eine Schieber (111) zumindest teilweise in der zumindest einen Öffnung (10105) geführt ist.
  2. Getriebe (1) nach Anspruch 1, wobei der Schwenkwinkel α zwischen 16° und 21°, bevorzugt bei 16° liegt.
  3. Getriebe (1) nach Anspruch 1 oder 2, wobei in der Grundplatte (101) zwei Öffnungen (10105a, 10105b) vorgesehen sind, die im Randbereich der Grundplatte (101) parallel zueinander angeordnet sind.
  4. Getriebe (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, das eine Bauhöhe H von weniger als 50 mm, bevorzugt von weniger als 40 mm, insbesondere von 38 mm, aufweist.
  5. Getriebe (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei zwischen den Seitenteilen (10101a, 10101b) zumindest ein Dämpfungselement (115) so angeordnet ist, dass der Umlenkhebel (105) in seiner Ruheposition daran anliegt.
  6. Paniktürverschluss (3) umfassend – ein Getriebe (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, das auf der Schlossseite der Paniktür (5) angeordnet ist, – ein Lager (301), das auf der Anschlagseite der Paniktür (5) angeordnet ist, – einen getriebeseitig angeordneten Schwenkarm (7a), – einen lagerseitig angeordneten Schwenkarm (7b) und – eine zwischen den Schwenkarmen (7a, 7b) im Wesentlichen horizontal angeordnete Griffstange (9).
  7. Paniktürverschluss (3) nach Anspruch 6, wobei der Überstand (W) der Griffstange (9) höchstens 100 mm, insbesondere höchstens 90 mm, beträgt.
  8. Paniktürverschluss (3) nach Anspruch 6 oder 7, wobei der Paniktürverschluss (3) bis zu einem Dornmaß von 30 mm verwendbar ist.
  9. Paniktürverschluss (3) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei auf der Griffstange (9) zumindest ein Hinweiselement (11) angeordnet ist, bevorzugt auf der getriebeseitigen Hälfte der Griffstange (9).
  10. Paniktürverschluss (3) nach Anspruch 9, wobei das zumindest eine Hinweiselement (11) selbstleuchtend ist.
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