DE20318541U1 - Aufbewahrungsvorrichtung für Kleinteile - Google Patents
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Abstract
Aufbewahrungsvorrichtung
für Kleinteile,
insbesondere für
Werkzeuge wie Gewindebohrer, Schraubendreherbits oder dergleichen,
bestehend aus zwei um die Achse (1) eines Schwenklagers (2) von
einer Verwahrstellung in eine Entnahmestellung schwenkbare Aufnahmeschenkel
(3, 4), wobei die Aufnahmeschenkel (3, 4) schenkelinnenseitige Aufnahmen
(5) aufweisen, in welchen Aufnahmen (5) die Kleinteile eingesteckt
sind und in der Entnahmestellung entnehmbar sind, und vor welchen Aufnahmen
(5) in der Verwahrstellung der jeweils andere Aufnahmeschenkel (3,
4) derart liegt, dass eine Entnahme der Kleinteile verhindert ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Innenflanken (6, 7) der
Aufnahmeschenkel (3, 4) in der Verwahrstellung parallel und mit
einem Abstand (A) zueinander verlaufen, und die Aufnahmen (5) von
in den Innenflanken (6, 7) quer zur Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel
ausgerichteten Einstecktaschen (5) gebildet sind, in denen Einsteckabschnitte
(8') derart stecken, dass die Stirnenden (8''') der aus den Einstecktaschen
herausragenden Abschnitte (8") der Kleinteile (8) allenfalls einen
Abstand zur gegenüberliegenden
Innenflanke (6, 7) haben, der...
Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufbewahrungsvorrichtung für Kleinteile, insbesondere für Werkzeuge wie Gewindebohrer, Schraubendreher, Bits oder dergleichen, bestehend aus zwei um die Achse eines Schwenklagers von einer Verwahrstellung in eine Entnahmestellung schwenkbare Aufnahmeschenkel, wobei die Aufnahmeschenkel schenkelinnenseitige Aufnahmen aufweisen, in welchen Aufnahmen die Kleinteile eingesteckt sind und in der Entnahmestellung entnehmbar sind und vor welchen Aufnahmen in der Verwahrstellung der jeweils andere Aufnahmeschenkel derart liegt, dass eine Entnahme der Kleinteile verhindert ist.
- Im Stand der Technik sind Aufnahmevorrichtungen für Schraubendreherbits mit schwenkbaren Deckeln bekannt, beispielsweise aus der
DE 9419 983.6 . Behältersysteme mit aufschwenkbaren Aufnahmeschenkeln, die einzelne Fächer zur Aufnahme von Kleinteilen aufweisen, sind beispielsweise aus derDE 93 05 515 bekannt. Einen aufklappbaren Werkzeugkoffer, bei dem jede Kofferschale mit Aufnahmen versehen sind, zeigt beispielsweise dieEP 0124 446 . Auch dieDE 29612 094 und dieEP 0 907 469 zeigen Aufbewahrungsvorrichtungen für Kleinteile, wobei jedem Kleinteil eine gesonderte Aufnahme zugeordnet ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Aufbewahrungsvorrichtung für Kleinteile gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
- Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung.
- Der Anspruch 1 sieht zunächst und im Wesentlichen vor, dass die beiden Innenflanken der Aufnahmeschenkel in der Verwahrstellung parallel mit Abstand zueinander verlaufen. Ferner sollen die Aufnahmen von in den Innenflanken quer zur Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel ausgerichteten Einstecktaschen gebildet sein. In diesen Einstecktaschen stecken Einsteckabschnitte der Kleinteile derart, dass die Stirnenden der aus den Einstecktaschen herausragenden Abschnitte der Kleinteile allenfalls einen Abstand zu gegenüberliegenden Innenflanken haben, der kleiner ist, als die Einstecktiefe des jeweiligen Einsteckabschnittes in der jeweiligen Einstecktasche. Dieser Abstand kann auch gleich Null sein. Es ist insbesondere vorgesehen, dass beide sich gegenüberliegenden Innenflanken gleichgestaltet sind und jeweils mit Kleinteilen bestückt sind. Bevorzugt liegen die Kleinteile dann in Verwahrstellung versetzt zueinander. Der Versatz kann in Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel liegen. Es ist aber auch oder zusätzlich möglich, dass die Einstecktaschen in Achsrichtung der Schwenkachse versetzt zueinander liegen. Vorzugsweise ist jeder der beiden Aufnahmeschenkel mit einer Reihe von Einstecktaschen versehen. Die Reihen der einzelnen Aufnahmeschenkel sind in Achsrichtung der Schwenkachse versetzt zueinander angeordnet. In einer bevorzugten Weiterbildung der Aufnahmevorrichtung kann auch vorgesehen sein, dass einer der beiden Aufnahmeschenkel an seinem freien Ende eine Aufnahmeöffnung für einen Einsteckabschnitt eines Futters aufweist. Diese Aufnahmeöffnung erstreckt sich parallel zu den Einstecktaschen. Der Kopf des Futters kann in der Verwahrstellung in eine dieser Aufnahmeöffnung gegenüberliegenden Aufnahmeöffnung des anderen Aufnahmeschenkels einliegen. Ferner kann vorgesehen sein, dass die beiden Aufnahmeschenkel mit Federkraft in der Verwahrstellung oder in der Entnahmestellung gehalten sind. Die Federkraft kann von einer Schenkelfeder aufgebracht werden. Die beiden Enden der Schenkelfeder stützen sich dabei an den beiden Aufnahmeschenkeln ab. Die Aufnahmeschenkel können aus Kunststoff bestehen. Die Innenflanke, welche die Einstecktaschen ausbildet, kann als Einsatzteil ausgebildet sein, welches in einen U- profilierten Körper eingesteckt ist. Der im Querschnitt U-förmige Körper kann im Bereich der Anlenkstelle eine Abkröpfung aufweisen. Die beiden Aufnahmeschenkel können gleichgestaltet sein. Es ist aber auch möglich, dass diese U-profilierten Körper im Bereich der Anlenkstelle ineinandergeschachtelt sind. Die Stirnflächen der freien Enden der Aufnahmeschenkel können abgeflacht sein. In der Verwahrstellung können sie in einer Ebene liegen, so dass die Vorrichtung auf diese Stirnfläche aufgestellt werden kann.
- Die beiden Aufnahmeschenkel können in der Verwahrstellung mittelst dem Schwenklager zugeordneten Rastelementen gehalten werden. Diese Rastelemente können dem Achszapfen zugeordnet sein. Bevorzugt besitzt der Achszapfen einen in Radialrichtung zu seiner axialen Erstreckung verlaufenden Steg. Dieser kann durch die Kraft einer den Achszapfen axial beaufschlagenden Rastfeder in eine Rastnische gedrückt werden. Der Achszapfen ist dabei einen der beiden Aufnahmeschenkel drehfest zugeordnet. Der andere Aufnahmeschenkel bildet die Rastnische. Diese drehfeste Zuordnung kann dadurch verwirklicht sein, dass ein Abschnitt des Steges eine Radialöffnung eines Lagerauges des Aufnahmeschenkels durchragt. Die den Achszapfen in Achsrichtung beaufschlagende Feder kann eine Druckfeder sein. Vorzugsweise wird die Druckfeder von einem Abschnitt der die Aufnahmeschenkel beaufschlagenden Feder gebildet. Dabei kann ein Endabschnitt dieser Feder drehfest dem Achszapfen zugeordnet sein. Dabei kann dieser Endabschnitt in einem Querkanal des Achszapfens einliegen. Das andere Ende der Feder bildet einen Schenkel aus, der mit einem Anschlag des nicht drehfest mit dem Achszapfen verbundenen Aufnahmeschenkels zusammenwirkt. Der Achszapfen kann aus zwei drehfest zusammengesteckten Achshälften bestehen. Dabei kann eine Achshälfte einen Drucktaster ausbilden, durch Betätigung dessen die Rast aufgehoben werden kann. Die beiden Flanken des Steges, die in die Rastnische eintreten, können aber auch schräg verlaufen, so dass die Rast auch durch Aufbringen eines Drehmomentes auf die beiden Aufnahmeschenkel aufgehoben werden kann. Der Steg ist vorzugsweise ein Diametralsteg und befindet sich an der Rückseite eines tellerförmigen Endes des Achszapfens. Dieses tellerförmige Ende kann in einem Ausweichraum liegen, welcher von einer Kappe verschlossen ist. Die Rast ist in der Lage, die beiden Achsschenkel gegen die Rückstellkraft der Feder in der U-förmigen Verwahrstellung zu halten. Sie kann entweder durch axialen Druck auf den Achszapfen oder durch Überwindung eines Haltemomentes aufgehoben werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand beigefügter Zeichnungen erläutert.
-
1 in perspektivischer Darstellung das Ausführungsbeispiel in der Verwahrstellung, -
2 das Ausführungsbeispiel in der Verwahrstellung, jedoch in der Draufsicht, -
3 das Ausführungsbeispiel einer aufgeschwenkten Stellung in einer perspektivischen Darstellung, -
4 das Ausführungsbeispiel in der Entnahmestellung in der Draufsicht, teilweise geschnitten, -
5 einen Schnitt gemäß der Linie V–V in4 , -
6 Das Ausführungsbeispiel in der um 180° aufgeschwenkten Entnahmestellung, in welcher die beiden Aufnahmeschenkel eine 180°-Stellung zueinander besitzen, -
7 einen Schnitt gemäß der Linie VII–VII in6 , -
8 eine Darstellung gemäß7 , jedoch in der in3 dargestellten Zwischenstellung, -
9 einen Schnitt gemäß der Linie IX–IX in7 mit in die Rastnische26 eingetretenem Raststeg17 und -
10 einen Schnitt gemäß der Linie X–X mit aus der Rastnische26 herausverlagertem Raststeg17 . - Die Aufbewahrungsvorrichtung des Ausführungsbeispiels besitzt zwei Aufnahmeschenkel
3 ,4 . Diese beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 sind mittels eines Achszapfens15 ,16 der eine Achse1 definiert, unter Ausbildung eines Schwenklagers2 miteinander verbunden. Die Verbindung der beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 erfolgt im Bereich einer Abkröpfung3" ,4" der beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 . Die beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 sind aus Kunststoff gefertigt und bilden U-förmige Körper aus. Die Abkröpfungen3" ,4" können dabei von einzelnen Lappen gebildet sein. - In der Entnahmestellung (
4 ) hat die Aufbewahrungsvorrichtung eine gestreckte Form. Werden die beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 gegen die der um den Achszapfen15 ,16 gewundenen Feder12 , beispielsweise eine Schenkeldrehfeder in die Verwahrstellung (1 und2 ) verlagert, so bilden die Aufnahmeschenkel3 ,4 in Draufsicht ein spaltoffenes, langgezogenes O aus. Diese Verlagerung kann auch durch die Kraft der Feder12 erfolgen. - Die Aufnahmeschenkel
3 ,4 können Einsatzstücke30 ,31 besitzen, die in die U-förmigen Öffnungen eingesetzt sind. Diese Einsatzstücke30 ,31 bilden dann die Innenflanken6 ,7 aus. In der Verwahrstellung (1 ,2 ) verlaufen die Innen flanken6 ,7 mit einem Abstand A parallel zueinander. In den Innenflanken6 befinden sich jeweils in einer Reihe angeordnete Einstecktaschen5 . Die Einstecktaschen beider Innenflanken6 ,7 sind, wie insbesondere der2 zu entnehmen ist, in Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel3 ,4 versetzt angeordnet. Wie der3 zu entnehmen ist, sind die Reihen der Einstecktaschen5 der einzelnen Innenflanken6 ,7 auch in Achsrichtung der Schwenkachse1 versetzt zueinander angeordnet. Dies hat zur Folge, dass die in den Einstecktaschen5 beider Innenflanken6 ,7 einsteckenden Kleinteile wie Bits8 , auf Lücke versetzt zueinander liegen. Die Kleinteile, die in den Einstecköffnungen der einzelnen Innenflanken6 ,7 liegen, greifen in der Verwahrstellung in der Projektionsebene (2 ), kammartig ineinander. - Die Innenflanke
6 besitzt im Bereich des freien Endes3' des Aufnahmeschenkels3 eine Aufnahmeöffnung9 . In diese Aufnahmeöffnung9 kann der Einsteckabschnitt10' eines Futters10 eingesteckt werden. Der Kopf10" des Futters10 , der die Stirnflächen8" der Bits8 überragt, steckt in der Verwahrstellung in einer der Aufnahmeöffnung9 gegenüberliegenden Aufnahmeöffnung11 des anderen Aufnahmeschenkels4 ein. - Der Abstand A zwischen den beiden Innenflanken
6 ,7 ist geringer, als die Gesamtlänge der Bits. Die Bits8 stecken mit einem Einsteckabschnitt8' in den ihnen zugeordneten Einstecktaschen5 . Der aus den Einstecktaschen herausragende Abschnitt8" ist nur geringfügig kürzer als der Abstand A. Dies hat zur Folge, dass die Stirnflächen8" der Bits entweder einen geringen Abstand zu der ihnen gegenüberliegenden Innenflanke6 ,7 aufweist oder sogar die ihnen gegenüberliegende Innenflanke6 ,7 berühren. - Die Feder
12 kann so angeordnet sein, dass sie die Aufbewahrungsvorrichtung in der Verwahrstellung hält. Bevorzugt hält sie aber die Aufbewahrungsvorrichtung in der Entnahmestellung. - Die beiden Stirnenden
13 der beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 sind abgeflacht. In der in den1 und2 dargestellten Verwahrstellung fluchten die beiden ebenen Stirnflächen miteinander, so dass die Aufbewahrungsvorrichtung auf die Stirnfläche13 aufgestellt werden kann. Hervorzuheben ist ferner, dass der Abstand der in einer Reihe angeordneten Kleinteile8 voneinander geringer ist als der Durchmesser dieser Kleinteile. Die Kleinteile, die in den Einstecktaschen des jeweils anderen Aufnahmeschenkels3 ,4 einliegen, erstrecken sich in der Verwahrstellung über diese Abstandsräume. - Die den Innenflanken abgewandten Außenflanken der beiden Aufnahmeschenkel
3 ,4 bilden gerundete Griffzonen. - Die Einsatzstücke
30 ,31 werden mit Hilfe von an ihrer Längsseite angeordneten Verrastungen29 in den Aufnahmeschenkeln3 ,4 eingeklipst. Das Einsatzstück30 besitzt an der dem Schwenklager2 zugewandten Seite einen Abdeckabschnitt33 , der das Schwenklager2 verschließt. Am Ende des Abdeckabschnitts33 ist eine Rastnase23 ausgebildet. Diese greift in die zugehörige Rasttasche22 ein, die sich in dem Aufnahmeschenkel3 befindet. - Der Boden
45 der Einstecktaschen5 , der Einsatzstücke30 ,31 wird von einem darunter liegenden Magnetstreifen14 gebildet. Dieser Magnetstreifen14 wird von Rippen34 unterstützt, in denen sich eine Aussparung35 befindet. Die Aussparung35 hält zusammen mit zwei seitlichen Rippen36 den Magnetstreifen14 in Position, so dass dieser die Einstecktaschen5 von unten verschließt. - Der Magnetstreifen
14 zieht die metallischen Bits8 an und verhindert, dass diese sich von selbst bei einer Schräglage der Aufbewahrungsvorrichtung in der Entnahmestellung aus den Einstecktaschen5 herausbewegen können. - Die Aufnahmeöffnung
9 , die sich im Bereich des freien Endes3' des Aufnahmeschenkels3 befindet, kann den Einsteckabschnitt10' eines Futters10 aufnehmen. Damit dieses Futter10 sich ebenfalls nicht ungewollt aus der Aufnahmeöffnung9 herausbewegen kann, wird der Einsteckabschnitt10' durch eine Rastnase21 gehalten, die in eine umlaufende Rastnut37 des Einsteckabschnitts10' eingreift. - Die beiden Aufnahmeschenkel
3 ,4 sind mit ihren Enden3" ,4" um eine Achse1 drehbeweglich aneinander gelagert. Das dort angeordnete Schwenklager2 besteht aus einem jeweils zwei Lageraugen eines jeden Aufnahmeschenkels3 ,4 durchgreifenden Achszapfen, der aus zwei Achshälften15 ,16 besteht. Diese sind zufolge aneinanderliegender Abflachungen28 drehgesichert ineinandergesteckt. In der Achshälfte16 befinden sich diametral gegenüberliegend zwei Rastfenster19 , in die jeweils eine Rastnase20 , die von der Achshälfte15 ausgebildet wird, eingreift. - Die Achshälfte
15 bildet am unteren Ende einen Teller24 aus, auf dessen nach innen weisende Breitfläche sich zwei Raststege17 befinden, die um 180° versetzt zueinander angeordnet sind. Ein sich unmittelbar an die Tellerbreitseite anschließender Randsteg dient der Drehfesselung des Achsbolzens an den Aufnahmeschenkel4 . Daran in Achsrichtung anschließend bilden die Raststege17 jeweils seitlich zwei gegenüberliegende Schrägflanken17' aus, die dachartig zusammenlaufen. - Jeder Aufnahmeschenkel
3 ,4 besitzt zwei seitlich angeordnete Lageraugen38 ,38' ,39 ,39' in denen die Achshälften15 ,16 aufgenommen werden. Das Lagerauge38 bildet zusätzlich zu einer Bohrung einen Radialschlitz25 aus. Die Bohrung nimmt einen zylindrischen Abschnitt40 auf und der Radialschlitz25 nimmt die beiden Raststege17 der Achshälfte15 drehfest auf. - Das Lagerauge
38 setzt sich nach außen in eine Kammer fort. Diese ist mit einer Kappe18 so verschlossen, das sich der Teller24 axial in einem von der Kammer gebildeten Ausweichraum41 verlagern kann. - Die Raststege
17 durchragen den Radialschlitz25 derart, dass sie bis in eine dem Lagerauge39 benachbarte Rastnische26 des Aufnahmeschenkels3 hineinragen. - Damit das Schwenklager
2 in dieser Raststellung gehalten wird, siehe7 , ist eine besonders gestaltete Feder12 auf dem Achszapfen15 ,16 zwischen der Innenwand42 von dem Aufnahmeschenkel3 und der Stützfläche45 von der Achshälfte16 angeordnet. Diese Feder12 hat die Form einer Schraubendruckfeder mit endseitigen Schenkeln12' ,12" . Die Feder12 liegt mit dem einen Schenkel12" in einem Querkanal27 der Achshälfte15 ein. Der andere Schenkel12' stützt sich an einem von dem Aufnahmeschenkel3 gebildeten Anschlag32 ab. Dadurch entsteht eine Drehspannung, die die beiden Aufnahmeschenkel3 ,4 in Richtung der Entnahmestellung beaufschlagt, und eine Axialspannung, die die Raststege17 in die Rastnischen26 drückt. - Die Aufbewahrungsvorrichtung kann auf zweierlei Weisen aus der Verwahrstellung in die Entnahmestellung gebracht werden. Man kann durch Eindrücken der einen Achshälfte
16 gegen die Axialkraft der Feder12 den Achszapfen15 ,16 axial weiter in den Ausweichraum41 verlagern, bis die Raststege17 aus der Rastnische26 heraustreten und dadurch die Drehsperre des Aufnahmeschenkels3 freigeben. Die Feder12 schwenkt dann durch ihre Drehspannung den einen Aufnahmeschenkel 3 um 180° in die Entnahmestellung. Dort wird der Raststeg17 durch die Axialspannung der Schenkeldrehfeder12 , erneut in die Rastnische26 verlagert. - Es ist auch möglich, durch Aufbringen eines Drehmoments auf beide Aufnahmeschenkel
3 ,4 die Aufbewahrungsvorrichtung in die Entnahmestellung zu verschwenken. Dann gleiten die Schrägflanken17' an den Schrägen44 der Rastnische26 ab und erreichen eine Freigabestellung, wie in der10 zu sehen ist. - Um die Aufbewahrungsvorrichtung wieder in die Verwahrstellung zu bringen, übt man wieder ein Drehmoment auf die beiden Aufnahmeschenkel
3 ,4 aus und verschwenkt sie um 180° gegen die Drehspannung der Feder12 . Auch dabei treten die Raststege17 , wie beschrieben, aus der Rastnische26 . Bei Erreichen der 0°-Stellung springt der Raststeg17 in die Rastnische26 , um so die Vorrichtung in der Verwahrstellung zu halten. - Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.
Claims (16)
- Aufbewahrungsvorrichtung für Kleinteile, insbesondere für Werkzeuge wie Gewindebohrer, Schraubendreherbits oder dergleichen, bestehend aus zwei um die Achse (
1 ) eines Schwenklagers (2 ) von einer Verwahrstellung in eine Entnahmestellung schwenkbare Aufnahmeschenkel (3 ,4 ), wobei die Aufnahmeschenkel (3 ,4 ) schenkelinnenseitige Aufnahmen (5 ) aufweisen, in welchen Aufnahmen (5 ) die Kleinteile eingesteckt sind und in der Entnahmestellung entnehmbar sind, und vor welchen Aufnahmen (5 ) in der Verwahrstellung der jeweils andere Aufnahmeschenkel (3 ,4 ) derart liegt, dass eine Entnahme der Kleinteile verhindert ist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Innenflanken (6 ,7 ) der Aufnahmeschenkel (3 ,4 ) in der Verwahrstellung parallel und mit einem Abstand (A) zueinander verlaufen, und die Aufnahmen (5 ) von in den Innenflanken (6 ,7 ) quer zur Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel ausgerichteten Einstecktaschen (5 ) gebildet sind, in denen Einsteckabschnitte (8' ) derart stecken, dass die Stirnenden (8''' ) der aus den Einstecktaschen herausragenden Abschnitte (8" ) der Kleinteile (8 ) allenfalls einen Abstand zur gegenüberliegenden Innenflanke (6 ,7 ) haben, der kleiner ist als die Einstecktiefe des jeweiligen Einsteckabschnitts (8' ) in der jeweiligen Einstecktasche (5 ). - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecktaschen (
5 ) der beiden Innenflanken (6 ,7 ) in Erstreckungsrichtung der Aufnahmeschenkel (3 ,4 ) versetzt zueinander angeordnet sind. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecktaschen (
5 ) der beiden Innenflanken (6 ,7 ) in Achsrichtung der Schwenkachse (1 ) versetzt zueinander angeordnet sind. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine dem freien Ende (
3' ) eines der beiden Aufnahmeschenkel (3 ) zugeordnete Aufnahmeöffnung (9 ) für den Einsteckabschnitt (10' ) eines Futters (10 ). - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine dem freien Ende (
4' ) des anderen Aufnahmeschenkels (4 ) zugeordnete der Aufnahmeöffnung (9 ) für den Einsteckabschnitt (10' ) eines Futters (10 ) gegenüberliegende Aufnahmeöffnung (11 ) für den Kopf (10" ) des Futters (10 ). - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Aufnahmeschenkel (
3 ,4 ) mit Federkraft in der Verwahrstellung oder in der Entnahmestellung gehalten werden. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch eine dem Achszapfen (
15 ,16 ) des Schwenklagers (2 ) zugeordnete Schenkelfeder (12 ). - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Aufnahmeschenkel (
3 ,4 ) aus Kunststoff bestehen. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Aufnahmeschenkel (
3 ,4 ) im Bereich ihrer Anlenkstelle eine Abkröpfung (3" ,4" ) aufweisen. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Aufnahmeschenkel (
3 ,4 ) in der Verwahrstellung mittelst dem Schwenklager (2 ) zugeordneten Rastelementen (17 ,26 ) gehalten sind. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die Rastelemente einen von dem Achszapfen (
15 ,16 ) gebildeten Steg aufweisen, der durch die Kraft einer den Achszapfen (15 ,16 ) axial beaufschlagenden Rastfeder (26 ) in eine Rastnische (26 ) gedrückt wird. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Achszapfen (
15 ,16 ) zufolge eines Durchgriffs des Steges (17 ) durch eine Radialöffnung (25 ) eines Lagerauges eines der beiden Aufnahmeschenkel (4 ) drehfest diesen Aufnahmeschenkeln zugeordnet ist. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die den Achszapfen axial beaufschlagende Feder von einem Abschnitt eine die Aufnahmeschenkel (
3 ,4 ) beaufschlagenden Feder, insbesondere Schenkeldrehfeder (12 ) gebildet ist. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass der Achszapfen aus zwei zusammengesteckten Achshälften (
15 ,16 ) be steht, einen Drucktaster zum Aufheben der Rast und eine Fesselungsaussparung (27 ) für einen Schenkel (12" ) der Feder (12 ) ausbildet. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, dass die in die Rastnische (
26 ) eintauchenden Rastflanken (17' ) des in Radialrichtung zur Achse (1 ) verlaufenden Steges (17 ) schräg verlaufen, um die Rast durch Aufbringen eines Drehmomentes aufzuheben. - Aufbewahrungsvorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, gekennzeichnet durch einen axialen Ausweichraum für ein tellerförmiges Ende (
26 ) des Achszapfens (15 ,16 ), welcher Ausweichraum von einer Kappe (18 ) verschlossen ist.
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