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DE20318473U1 - Transportabler formvariabler befüllbarer Hohlkörper - Google Patents

Transportabler formvariabler befüllbarer Hohlkörper Download PDF

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DE20318473U1
DE20318473U1 DE20318473U DE20318473U DE20318473U1 DE 20318473 U1 DE20318473 U1 DE 20318473U1 DE 20318473 U DE20318473 U DE 20318473U DE 20318473 U DE20318473 U DE 20318473U DE 20318473 U1 DE20318473 U1 DE 20318473U1
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Abstract

Transportabler befüllbarer, formvariabler Hohlkörper, dadurch gekennzeichnet, dass er ein flexibles Zweiwandgewebe aufweist, das zwischen den beiden Lagen mindestens eine Verbindung bis unendlich viele Verbindungen pro Quadratmeter besitzt, die einen maximalen Abstand zwischen den Gewebeflächen definieren, rundum luftdicht verschlossen und mit einem aushärtbaren oder nicht aushärtbaren Medium befüllbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen transportablen Hohlkörper aus flexiblem Zweiwandgewebe, der mit einem Medium befüllt und insbesondere für Kinoprojektionen, als Projektions- oder Trennwände oder als Anzeige- oder Werbetafeln aller Art, als Kulissen oder Raumteiler für Film, Theater, Messebau und ähnliche Verwendungszwecke eingesetzt werden kann.
  • Befüllbare Hohlkörper, die bisher vor allem als Projektions- und Werbeflächen verwendet wurden, sind aufblasbare Konstruktionen die zunächst den Nachteil haben , stets einer rundlichen Ausdehnung zu zustreben. Insbesondere die gegenwärtig als Rahmen für Projektions- und Werbeleinwände verwendeten Schlauchrahmen benötigen auf Grund dieser Rundform viel Platz. Wegen des durch die Rundform bestimmten relativ großen Volumens des Schlauchrahmens wird auch ein relativ langer Zeitraum zum Aufblasen des Schlauchrahmens benötigt.
  • Des Weiteren kommt es durch das Bestreben zur Rundform auch zu unförmigen Ausbildungen im Randbereich.
  • Ein weiterer Nachteil der Schlauchrahmen liegt darin, dass diese wegen der runden Ausdehnung die Fläche innerhalb des Rahmens nicht flächig abstützen, wodurch es etwa durch Wind zu Bewegungen der Fläche kommen kann, so dass die im Schlauchrahmen aufgespannte Leinwand für eine Kinoleinwand keine optimalen Eigenschaften aufweist.
  • Eine weitere ungünstige Eigenschaft der bisher verwendeten aufblasbaren Rahmenkonstruktionen besteht darin, dass der Luftdruck nach dem eigentlichen Ausblasen durch den ununterbrochen Einsatz eines Gebläses aufrechterhalten werden muss.
  • Sämtliche gegenwärtig bei Film- und Theaterkulissen sowie im Messebau verwendeten Materialien wie etwa Sperrholz, Pressspan, Leichtmetalle u.ä. haben den Nachteil auf Grund ihrer Sperrigkeit viel Platz bei Transport und Lagerung zu benötigen. Darüber hinaus haben sämtliche dieser Materialen ein nicht unerhebliches Gewicht. Zudem ist der Auf- und Abbau etwa eines Messestands aus diversen Einzelteilen kompliziert und zeitaufwändig und daher sehr kostenintensiv.
  • Die bislang für aufblasbare Möbel (z.B. Sessel und Sofas) verwendeten Konstruktionen neigen ebenfalls stets zur Rundform, so dass diese insbesondere keine glatten Sitz- oder Rückenflächen aufweisen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen transportablen, formvariablen, mit einem Medium befällbaren Hohlkörper zu schaffen, der nahezu glatte Oberflächen sowie ein geringeres Volumen aufweist, geringen Platz zum Aufstellen benötigt, leicht auf- und abzubauen ist, sehr stabil ist und kein permanentes Nachfüllen mit dem Füllmedium benötigt. Der Hohlkörper soll ferner vielfältig einsetzbar sein, wie z.B. als Projektions- oder Werbefläche oder auch als frei aufstellbare Wandfläche für Kulissen oder Messebauten.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Hohlkörper gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass er ein flexibles Zweiwandgewebe aufweist, das zwischen den beiden Lagen mindestens eine Verbindung bis unendlich viele Verbindungen pro Quadratmeter besitzt, die einen maximalen Abstand zwischen den Gewebeflächen definieren, rundum luftdicht verschlossen und mit einem aushärtbaren oder nicht aushärtbaren Medium befüllt ist. Dadurch werden die beiden äußeren Flächen des Zweiwandgewebes durch den über das eingefüllte Medium erzeugten Innendruck so gespannt, dass die befüllte Konstruktion mindestens einen Hohlraum bildet, der zwei nahezu ebene Fläche mit hoher statischer Festigkeit aufweist. Das Medium wird dem Hohlkörper mittels einer geeigneten Vorrichtung zugeführt. Über das Auffüllen erhält der Hohlkörper beim Aufbau selbständig die durch das Zweiwandgewebe vorgegebene Form.
  • Beim Auffüllen wird der Höhlkörper vorzugsweise abgespannt bzw. gestützt. Hierfür sind Seile, Gurte oder z. B. Stangen besonders geeignet. Zu diesem Zweck werden hierfür bevorzugt geeignete Befestigungspunkte angebracht, z. B. mittels aufgenähter Gurtlaschen. Durch das Fixieren oder Abspannen der Konstruktion richtet sich der Hohlkörper beim Befüllen von selbst auf und wird durch hierfür vorgesehene Mittel oder die konstruktiven Elemente in der entsprechenden Position gehalten. Nach dem Befüllen werden die Einfüllöffnungen luftdicht verschlossen, so dass nach dem Aufrichten des Hohlkörpers kein ständiges Nachfüllen mit dem Medium z. B. mittels Gebläse oder Pumpe erforderlich ist. Der Hohlkörper kann darüber hinaus mit einer Überwachungsanlage ausgestattet werden, die selbstständig z.B. Innendruck und Wind überwacht und gegebenenfalls meldet und/oder nachregelt. Gegebenenfalls kann in bestimmten Fällen der Druck durch eine ständig laufende geeignete Vorrichtung z. B. ein Gebläse aufrecht erhalten werden.
  • Der aufgerichtete Hohlkörper kann insbesondere als Projektions- und Werbefläche beziehungsweise z. B. in rechteckiger Form als Trennwand verwendet werden. Im nicht gespannten, nicht befüllten Zustand kann der Hohlkörper kompakt zusammengefaltet und somit leicht transportiert werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, mehrere Hohlkörper der beschriebenen Art durch entsprechend angebrachte geeignete Verbindungen fest, z. B. durch Verklebung oder Vernähung oder abnehmbar, insbesondere durch Klett- oder Reißverschlüsse oder Druckknöpfe übereinander anzuordnen, so dass die einzelnen Hohlkörper nacheinander befüllt werden, um so einen stufenweisen, nahezu senkrechten Aufbau zu ermöglichen. In der gleichen Art und Weise können mehrere Hohlkörper auch hintereinander angeordnet werden, um mehr Tiefe und dadurch mehr Standfestigkeit der Konstruktion zu erlangen. Des Weiteren können die Hohlkörper in der gleichen Art und Weise auch nebeneinander angeordnet werden. Schließlich können die zuvor genannten Anordnungen der Hohlkörper auch in gleicher Art und Weise in jeglicher Form miteinander kombiniert werden.
  • Die Hohlkörper können jeweils mit Schläuchen verbunden werden, die eine gleichzeitige Befüllung der einzelnen Hohlkörper ermöglichen.
  • Es ist aber auch möglich, durch entsprechende druckabhängige Ventile in den Hohlkörpern ein sequentielles Befüllen zu erreichen, so dass sich die Gesamtkonstruktion Hohlkörper für Hohlkörper aufrichtet.
  • Zum Ausbringen des Befüllmediums, welches vorzugsweise Luft ist, können zusätzliche Öffnungen am Hohlkörper angebracht werden, die im Betrieb luftdicht verschlossen sind.
  • In einer vorteilhaften Abwandlung des Erfindungsgegenstandes ist es auch möglich, den Hohlkörper mit einem anderen Medium zu Befüllen, etwa Wasser, Sand oder Gel. Diese Medien haben den Vorteil, dass sie dem befüllten Hohlkörper größeres Gewicht und damit zusätzliche Stabilität verleihen. Eine Befüllung mit diesen Medien bietet sich z.B. an, wenn längere ununterbrochene Standzeiten geplant sind oder wenn am Aufstellungsort schwierige thermische Bedingungen vorherrschen. Besonders bevorzugte Füllmedien sind Wasser und Sand.
  • Es wird erfindungsgemäß weiter vorgeschlagen, für einen stationären Einsatz des Hohlkörpers das Zweiwandgewebe mit einem Medium zu befüllen, das nach dem Einbringen aushärtet, wie z.B. Beton oder PU-Schaum.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, diesem über eine ebenfalls mit einem Medium befüllbare Bodenplatte zusätzliche Stabilität zu verleihen.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, dass sich der Hohlkörper ohne Abspannung allein durch den beim Befüllen erzeugten Druck eigenständig dadurch aufrichtet, dass eine Bodenplatte mit einem schweren Medium wie Wasser oder Sand gefüllt wird oder der Hohlkörper durch eine nach hinten auslaufende Platte abgestützt wird.
  • Bevorzugt besteht der befüllbare Teil des Hohlkörpers aus textilem Gewebe. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, an Stelle des textilen Gewebes Folie zu verwenden, insbesondere solche aus PVC.
  • Eine weitere Ausbildung des Gegenstandes der Erfindung sieht vor, für die Verbindungen zwischen den Flächen des Zweiwandgewebes Draht, Stifte, Fasern, Seile, Stege oder ähnliches zu verwenden. Entscheidend ist allein, dass durch die Verbindungen die Ausdehnung der beiden Flächen begrenzt wird und mindestens eine bis unendlich viele Verbindungen pro Quadratmeter bestehen.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes können Federn (Metall) in das Zweiwandgewebe eingebacht werden, die bei Nachlassen des Innendrucks ein Zusammenrollen bzw. -klappen veranlassen.
  • Es wird erfindungsgemäß weiter vorgeschlagen, wenn der Hohlkörper als Projektions- oder Werbefläche eingesetzt wird, diese direkt auf der Materialoberfläche oder alternativ als separates Bauteil in geeigneter Weise anzubringen, etwa durch Ösenlaschen und Gummiseil oder- spanner, durch Reiß- oder Klettverschluss, durch Aufkleben oder Druckknöpfe.
  • Eine weitere zweckmäßige Ausbildung des Erfindungsgegenstandes sieht vor, mehrere Hohlkörper unterschiedlicher Länge, Breite oder Höhe so miteinander zu kombinieren, dass zwischen den Hohlkörpern eine oder mehrere freie Flächen entstehen, die beispielsweise für Rückprojektionen genutzt werden kann, indem eine Leinwand über die Aussparung gespannt wird oder in den Bereichen Kulissen- und Messebau als Öffnungen für Türen und Fenster verwendet werden können.
  • Erfindungsgemäß wird weiter vorgeschlagen, an den Hohlkörper Bauteile aller Art anzubringen, z. B. Metallgestelle als Halterahmen für Lautsprecher oder Leuchten, Polster und/oder Polsterbezüge und/oder Platten aus festen Werkstoffen wie Holz, Metal, oder Kunststoff. Diese Bauteile können im Inneren oder Außen am Hohlkörper angebracht werden. Durch den Innendruck werden die entsprechenden Teile beim Aufrichten in Position gebracht.
  • Eine weitere Ausbildung des Gegenstandes der Erfindung sieht vor, den Hohlkörper als Zylinder, Pyramide oder in anderer geometrischer Form zu gestalten. Dieses kann entweder durch entsprechenden Zuschnitt des Zweiwandgewebes oder durch asymmetrisches Verlängern bzw. Verkürzen der inneren Verbindungen erfolgen. Ebenso kann einer aus mehreren Hohlkörpern bestehenden Konstruktion nahezu jede gegenständliche Form dadurch verliehen werden, dass die Konstruktion aus einzelnen Hohlkörpern gleicher oder unterschiedlicher geometrischer Form zusammengesetzt ist. Dies ermöglicht es, dass auch Gegenstände wie Theken oder Möbel (z. B. Sofa, Sessel oder Regale) aus dem Gegenstand der Erfindung gestaltet werden können.
  • Schließlich sieht eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung vor, die Flächen des Hohlkörpers ganz oder teilweise mit festen Platten auszustatten, so dass diese umrandet mit dem flexiblen Material, innen einen luftdichten Hohlraum bilden und deren Bewegung nach außen, durch die inneren Verbindungen definiert, begrenzt werden.
  • Im folgenden wird ein konkretes Ausführungsbeispiel der Erfindung in den 1 und 2 dargestellt. Die 1 und 2 zeigen zwei Phasen des Aufrichtens einer Konstruktion aus fest miteinander verbundenen transportablen Hohlkörpern beim Aufblasen mit Luft.
  • In der 1 ist die noch unbefüllte Konstruktion perspektivisch dargestellt, die aus mehreren einzelnen fest miteinander verbundenen sequentiell aufblasbaren erfindungsgemäßen Hohlkörpern aus Zweiwandgewebe (1) besteht. Die noch unaufgeblasenen Hohlkörper liegen auf einer mit dem untersten Hohlkörper fest verbundenen, mit Wasser befüllten Bodenplatte (2). Der unterste Hohlkörper ist mit einem Schlauch (3) verbunden, der zu einem Gebläse (4) führt.
  • In der 2 ist die zu ca. 3/4 befüllte Konstruktion, bestehend aus mehreren erfindungsgemäßen Hohlkörpern perspektivisch dargestellt, die aus einzelnen miteinander fest verbundenen sequentiell aufblasbaren erfindungsgemäßen Hohlkörpern aus Zweiwandgewebe (1) besteht. Der unterste Hohlkörper steht auf einer mit ihm fest verbundenen mit Wasser befüllten Bodenplatte (2). Er ist mit einem Schlauch (3) verbunden, der zu einem Gebläse (4) führt und die Konstruktion ist zusätzlich mit Seilen (5) abgespannt. Auf der Konstruktion aus Hohlkörpern ist die Leinwand (6) angebracht.
  • Die einzelnen bevorzugten Ausgestaltungen können in geeigneter Weise jeweils nach Bedarf kombiniert werden.

Claims (24)

  1. Transportabler befüllbarer, formvariabler Hohlkörper, dadurch gekennzeichnet, dass er ein flexibles Zweiwandgewebe aufweist, das zwischen den beiden Lagen mindestens eine Verbindung bis unendlich viele Verbindungen pro Quadratmeter besitzt, die einen maximalen Abstand zwischen den Gewebeflächen definieren, rundum luftdicht verschlossen und mit einem aushärtbaren oder nicht aushärtbaren Medium befüllbar ist.
  2. Hohlkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er geeignete Befestigungspunkte zum Abspannen oder Abstützen aufweist.
  3. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einer Überwachungsanlage ausgestattet ist, zur selbständigen Innendruck und Wind Überwachung und Meldung sowie Nachregelung.
  4. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem oder mehreren weiteren Hohlkörper/n verbunden ist, die übereinander und/oder nebeneinander und/oder hintereinander angeordnet sind und die gleichzeitig oder nacheinander befüllt werden.
  5. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem oder mehren Schläuchen verbunden ist.
  6. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass er ein oder mehrere druckabhängige Ventile aufweist, die zum sequentiellen Befüllen miteinander verbundener Hohlkörper verwendet werden können.
  7. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass er zusätzliche Öffnungen besitzt, die im befüllten Zustand des Hohlkörpers luftdicht verschlossen sind und zum Entleeren geöffnet werden können.
  8. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass er eine rechteckige Form für den Einsatz als Projektions- und/oder Werbefläche aufweist.
  9. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Projektions- und/oder Werbefläche als separates Bauteil auf ihm oder auf einer aus einer Kombination mehrerer Hohlkörper bestehenden Konstruktion angebracht ist.
  10. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die separate Projektions- und/oder Werbefläche durch Ösenlaschen und Gummiseile oder – spanner, durch Reiß- oder Klettverschluss, durch Aufkleben oder Druckknöpfe auf dem Hohlkörper angebracht ist.
  11. Hohlkörper nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er eine fest damit verbundene befüllbare oder unbefüllbare Bodenplatte aufweist.
  12. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem nicht aushärtenden Medium wie beispielsweise Wasser, Sand oder Gel befüllt ist.
  13. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er mit einem aushärtenden Medium wie beispielsweise Beton oder PU-Schaum befüllt ist.
  14. Hohlkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte mit einem schweren Medium wie beispielsweise Wasser oder Sand befüllt ist.
  15. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass er eine nach hinten auslaufende Platte aufweist.
  16. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungen zwischen den Flächen des Zweiwandgewebes aus Draht, Stiften, Fasern, Seilen, Stegen oder ähnlichem bestehen.
  17. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass in das Zweiwandgewebe Federn (Metall) eingearbeitet sind.
  18. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche des Zweiwandgewebes aus Folie besteht.
  19. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass durch das Kombinieren mehrerer Hohlkörper eine Konstruktion entsteht, die eine oder mehrere ausgesparte Öffnung aufweist.
  20. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 19, gekennzeichnet, durch Bauteile wie beispielsweise Metallgestelle als Halterrahmen für Lautsprecher oder Leuchten, Polster und/oder Polsterbezüge und/oder Platten aus festen Werkstoffen wie Holz, Metal, oder Kunststoff, die auf der Oberfläche oder in seinem Inneren aufgebracht sind.
  21. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass er in unterschiedlichen geometrischen Formen beispielsweise als Zylinder oder Pyramide gestaltet ist.
  22. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die geometrische Form durch entsprechende Anordnung mehrerer Hohlkörper und/oder durch asymmetrische Verlängerung bzw. Verkürzung der inneren Verbindungen erzeugt ist.
  23. Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass verschiedene geometrische Formen kombiniert sind.
  24. Transportabler Hohlkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, die Flächen ganz oder teilweise mit festen Platten ausgestattet sind, die umrandet mit dem flexiblen Material, innen einen luftdichten Hohlraum bilden und deren Bewegung nach außen, durch die inneren Verbindungen definiert, begrenzt werden.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2007020044A2 (de) 2005-08-16 2007-02-22 Biggair Gmbh Transportable grossbildleinwand
US7611148B2 (en) 2005-01-24 2009-11-03 Ready Set Goal Ltd Inflatable sports goal

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