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DE20317325U1 - Vorrichtung zum Bestücken von Flaschen, insbesondere Getränkeflaschen, mit einem Flaschenträger und Bausatz zu deren Herstellung - Google Patents

Vorrichtung zum Bestücken von Flaschen, insbesondere Getränkeflaschen, mit einem Flaschenträger und Bausatz zu deren Herstellung Download PDF

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DE20317325U1
DE20317325U1 DE20317325U DE20317325U DE20317325U1 DE 20317325 U1 DE20317325 U1 DE 20317325U1 DE 20317325 U DE20317325 U DE 20317325U DE 20317325 U DE20317325 U DE 20317325U DE 20317325 U1 DE20317325 U1 DE 20317325U1
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Abstract

Vorrichtung zum Bestücken von Hälse (2c), Verschlußelemente (11) und ggf. Tragringe aufweisenden Flaschen (2), insbesondere Getränkeflaschen, mit einem vorgefertigten, im Querschnitt im wesentlichen trapezförmigen oder rechteckigen Flaschenträger (1), der ein Deckenteil (3) mit Aufnahmeöffnungen (8) für die Flaschenhälse (2c) und einem nach oben vorstehenden Traggriff (14, 31, 31a) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein zur Aufnahme zumindest des Deckenteils (3) des Flaschenträgers (1) bestimmtes, im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Halteelement (18) enthält, das eine mit wenigstens einer Aussparung (24) für die Flaschenhälse (2c) und den Traggriff (14, 31, 31a) versehene Druckplatte (23), von dieser nach unten abstehende Seitenwände (21) und eine oberhalb der Druckplatte (23) angeordnete, mit einem Durchgang (28) für den Traggriff (14, 31, 31a) versehene, die Aussparung (24) zumindest teilweise überdeckende Anschlagplatte (27) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung und einen Bausatz zur Herstellung dieser Vorrichtung.
  • In der Getränkeindustrie werden zunehmend Flaschenträger verwendet, um eine vorgewählte Anzahl von Flaschen auch außerhalb einer Getränkekiste leicht tragen bzw. transportieren zu können. Für diesem Zweck sind unter anderem aus Kraftkarton hergestellte Flaschenträger bekannt (z.B. DE 1 900 965 U1 , FR 2 346 237 A1 , DE 40 34 069 A1 ), die im Querschnitt im wesentlichen trapezförmig oder rechteckig ausgebildet sind und lediglich auf die Flaschenhälse von Flaschen verschiedener Art aufgesetzt werden. Derartige Flaschenträger weisen u.a. ein Bodenteil, ein dazu im wesentlichen paralleles Deckenteil und zwei das Bodenteil und das Deckenteil verbindende Seitenteile auf, wobei das Boden- und das Deckenteil mit aufeinander ausgerichteten, zum Durchtritt der Flaschenhälse bestimmten Aufnahmeöffnungen versehen sind. Dabei wird die für die gewünschte Funktion erforderliche feste Verbindung des Trägers mit den Flaschen im wesentlichen durch Formschluß erreicht, indem die die Aufnahmeöffnungen umgebenden Ränder derart ausgebildet werden, daß sie beim Aufsetzen der Träger auf die Flaschen federnd unter deren Verschluß elementen oder unter speziellen Tragringen der Flaschen einrasten.
  • Die Deckenteile der oben beschriebenen Träger sind zur Erleichterung des Tragens und Herausnehmens gefüllter Flaschen aus Getränkekisten od. dgl. meistens mit Tragelementen in Form von vorgestanzten, wegdrückbaren Zungen versehen, die im weggedrückten Zustand zum Einführen der Finger bestimmte, als Tragehilfen wirksame Löcher und zwischen diesen angeordnete Stege stehen lassen. Daneben sind aber auch Träger bekannt, die je ein Tragelement in Form eines über ein oberes Deckenteil vorstehenden Traggriffs aufweisen (z.B. DE 297 07 445 U1 ).
  • Zum Bestücken der Flaschen mit derartigen Flaschenträgern ist es erforderlich, die Bodenteile und Deckenteile mit ihren Aufnahmeöffnungen so weit auf die Verschlußelemente bzw. Flaschenhälse einer Mehrzahl von in einer oder mehreren Reihen angeordneten Flaschen aufzuschieben, daß die Ränder der Aufnahmeöffnungen unter den Unterkanten der Verschlußelemente oder Tragringe einrasten. Beim nachfolgenden Anheben der Träger werden die Flaschen dann ebenfalls angehoben.
  • Die Befestigung der Flaschenträger an den Flaschen ist bisher eine vergleichsweise mühsame Prozedur, die manuell erfolgen muß. Es ist daher bereits eine Vorrichtung der Eingangs bezeichneten Gattung vorgeschlagen worden ( DE 203 14 088 U1 ), mittels derer das Bestücken der Flaschen mit den Trägern wesentlich vereinfacht werden kann. Allerdings ist es mit dieser Vorrichtung nicht möglich, auch mit Traggriffen versehene Träger auf den Flaschen zu montieren und den vielfältigen Anforderungen Rechnung zu tragen, die sich aufgrund unterschiedlicher Flaschenformen und/oder -größen und unterschiedlicher Traggriffe an den Trägem ergeben.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie leicht an unterschiedliche Verhältnisse angepaßt werden kann, die z.B. aus unterschiedlichen Flaschenformen und/oder -größen und unterschiedlichen Traggriffen resultieren, und unabhängig davon zur Bestückung von Flaschen mit Flaschenträgern geeignet sind, ob diese Traggriffe aufweisen oder nicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 15 vorgesehen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das Einlegen je eines Flaschenträgers in den Raum zwischen der Druckplatte und den Seitenwänden, vorzugsweise mit leichtem Klemmsitz. Bei nach unten offener U-Form wird die Vorrichtung dann zusammen mit dem Flaschenträger auf eine entsprechende Anzahl von Flaschen bzw. deren Verschlußelementen aufgesetzt und axial in Richtung der Flaschenkörper bewegt. Dabei treten die Flaschenhälse bzw. die Verschlußelemente nach dem Durchtritt durch die Aufnahmeöffnungen des Deckenteils allmählich immer tiefer in die Aussparung der Druckplatte ein, die mit an die Aufnahmeöffnungen grenzenden Abschnitten gleichzeitig das Deckenteil und ggf. das Bodenteil des Flaschenträgers weiter in Richtung der Flaschenkörper bewegt, bis die Randbereiche der Aufnahmeöffnungen unter den Verschlußelementen oder Tragringen einrasten. Außerdem legen sich dabei die Verschlußelemente allmählich an die oberhalb der Druckplatte befindliche Anschlagplatte an, wodurch eine weitere Abwärtsbewegung der Vorrichtung und damit auch des Trägers begrenzt und der Träger und/oder die Flasche vor Beschädigungen bewahrt wird. Da die Anschlagplatte einen Durchgang für einen Traggriff aufweist, kann dieser, falls er zusätzlich vorhanden ist, den Bestückungsvorgang nicht behindern. Mit besonderem Vorteil ist die Anschlagplatte gleichzeitig als Distanzplatte ausgebildet und dazu mit einer Dicke versehen, die wenigstens gleich der Höhe des über die Druckplatte der Vorrichtung hinausragenden Abschnitts des Traggriffs ist. Dadurch kann einerseits oberhalb der Anschlagplatte eine obere Abschlußplatte vorgesehen werden, die der gesamten Vorrichtung die erforderliche Stabilität verleiht. Andererseits können für den Fall, daß die Träger bei sonst gleichen Abmessungen unterschiedliche hohe Traggriffe aufweisen können, Anschlagplatten mit entsprechend unterschiedlichen Dicken vorgesehen werden, die die im Einzelfall erforderliche Distanz zwischen den Verschlußelementen und der Abschlußplatte sicherstellen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 und 2 je eine Vorderansicht und eine perspektivische Ansicht eines auf Flaschen montierten, für die Zwecke der vorliegenden Erfindung geeigneten Trägers;
  • 3 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufsetzen des Trägers nach 1 und 2 auf die Flaschen;
  • 4 eine teilweise aufgebrochene und im Längsschnitt dargestellte Seitenansicht des Flaschenträgers nach 3;
  • 5 und 6 je eine Unteransicht und Vorderansicht der Vorrichtung nach 3 und 4;
  • 7 eine teilweise weggebrochene Draufsicht der Vorrichtung gemäß 3 bis 6 nach dem Einsetzen eines Flaschenträgers gemäß 1 und 2;
  • 8 einen Querschnitt längs der Linie VIII – VIII der 5 nach dem Einsetzen des Trägers nach 1 und 2;
  • 9 eine der 8 entsprechende, im Maßstab verkleinerte Ansicht der Vorrichtung nach der Montage des Trägers auf Flaschen;
  • 10 und 11 den 1 und 2 entsprechende Ansichten bei Anwendung eines Trägers mit einem anderen Traggriff;
  • 12 und 13 den 8 und 9 entsprechende Ansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bei Anwendung des Trägers nach 10 und 11; und
  • 14 die Anwendung der Vorrichtung nach 12 und 13 auf eine Mehrzahl von in einer üblichen Getränkekiste stehenden Flaschen.
  • 1 und 2 zeigen einen nachfolgend kurz als Träger bezeichneten Flaschenträger 1 in einem beim Hersteller oder beim Anwender aufgeklappten und zum Aufsetzen auf Flaschen 2 geeignet gemachten Zustand. Zur Herstellung des Trägers 1 wird ein vorzugsweise aus Kraftkarton hergestellter und durch Stanzen od. dgl. vorbereiteter Trägerzuschnitt gefaltet, durch Verbinden, insbesondere Kleben, einzelner Teile vorgefertigt und anschließend in die aus 1 und 2 ersichtliche Form gebracht.
  • Der fertige Träger 1 enthält ein z.B. rechteckiges, vorzugsweise zweilagiges Deckenteil 3, eine Längsachse 4 und zwei von den langen Seiten des Deckenteils 3 um ca. 90° nach unten abstehende Seitenteile 5, die an ihren unteren Enden durch ein Bodenteil 6 miteinander verbunden sind. Dadurch erhält der Träger 1 insgesamt einen im wesentlichen trapezförmigen bzw. rechteckigen Querschnitt. Außerdem sind die beiden Seitenteile 5 durch je eine gedachte oder durch Rillen od. dgl. hergestellte Faltlinien 7 in je zwei Abschnitte 5a und 5b unterteilt (1). Das Bodenteil 6 ist parallel zum Deckenteil 3 und mit einem Abstand von diesem angeordnet, der in Abhängigkeit von der Form und Größe der zu bestückenden Flaschen 2 gewählt ist, wie weiter unten näher erläutert wird.
  • Das Deckenteil 3 weist in zwei vorzugsweise parallel zur Längsachse 4 verlaufenden Reihen mehrere, im Ausführungsbeispiel drei entsprechend der zugeordneten Flaschenform und -größe beabstandete erste Öffnungen 8 (2) auf, von denen in 2 nur eine beispielhaft dargestellt ist und die von vorzugsweise als Faltlinien ausgebildeten Umfangslinien 9 umgeben sind. Die zwischen diesen Öffnungen 8 und den Umfangslinien 9 befindlichen Randzonen sind in eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung neben einander liegenden Sektoren 10 unterteilt, die durch radial verlaufende, vorzugsweise durch Stanzen angebrachte Trennlinien voneinander getrennt und daher nur längs der Umfangslinien 9 mit dem Deckenteil 3 verbunden sind. Die Sektoren 10 bilden sogenannte Untergriffsegmente, die zum Untergreifen von Verschlußelementen 11 od. dgl. der Flaschen 2 dienen, wie weiter unten erläutert ist.
  • Das Bodenteil 6 weist zweite Öffnungen 12 auf, die in gleicher Anzahl wie die ersten Öffnungen 8 und in entsprechender Anordnung wie diese vorgesehen sind. Außerdem weisen das Bodenteil 6 und das Deckenteil 3 quer zur Längsachse 4 im wesentlichen gleiche Breiten auf, wobei die ersten Öffnungen 8 und die zweiten Öffnungen 12 in dem aus 1 und 2 ersichtlichen, ausgeklappten Zustand des Trägers 1 koaxial aufeinander ausgerichtet sind. Außerdem erstrecken sich die Reihen dieser Öffnungen 8, 12 vorzugsweise in Bereichen der Teile 3 und 6, die beidseitig einer gedachten, die Längsachse 4 enthaltenden und im wesentlichen senkrecht zu den Teilen 3 und 6 verlaufenden Mittelebene des Trägers 1 angeordnet sind.
  • 1 und 2 zeigen außerdem die Anwendung des beschriebenen Trägers 1, der im Ausführungsbeispiel zur Aufnahme von sechs der Flaschen 2 bestimmt ist. Die Flaschen 2, bei denen es sich vornehmlich um Getränkeflaschen aus Glas oder Kunststoff wie z.B. PET handeln kann, sind solche, die einen im wesentlichen zylindrischen Flaschenkörper 2a, einen daran nach oben angrenzenden, sich im Querschnitt verjüngenden Schulterbereich 2b und einen darauf folgenden Hals 2c aufweisen, der mit dem Verschlußelement 11, z.B. einem üblichen Kronenkorken oder Schraubverschluß, verschließbar ist. Bestehen die Flaschen 2 aus Kunststoff (PET, PEN od. dgl.) dann ist der Hals 2c meistens auch mit einem unterhalb des Verschlußelements 11 angeordneten nicht dargestellten Transport- bzw. Tragring versehen.
  • Der Träger 1 wird von oben her so an sechs in zwei Reihen stehende Flaschen 2 angenähert, daß die Öffnungen 12 des Bodenteils 6 auf die oberen Enden der Flaschenhälse 2c ausgerichtet sind. Bei Druck auf das Deckenteil 2 wird dann zunächst das Bodenteil 6 mit den in die zweiten Öffnungen 12 eintretenden Flaschenhälsen 2c auf den Flaschen 2 abwärts geschoben. Danach treten die Verschlußelemente 11 in die ersten Öffnungen 8 des Deckenteils 3 ein, wobei sie die Randzonen bzw. Untergriffsegmente 10 des Deckenteils 3 allmählich konisch aufspreizen, bis diese nach Überlaufen der Verschlußelemente 11 oder der nicht gezeigten Tragringe 4 federnd unter diesen einrasten.
  • Zur stabilen Festlegung des Flaschenträgers 1 auf den Flaschen 2 sind vorzugsweise zwei Maßnahmen vorgesehen. Zum einen sind die Durchmesser der ersten Öffnungen 8 (2) etwas kleiner und die Durchmesser der zweiten Öffnungen 12 etwas größer als die Durchmesser der Verschlußelemente 11 bzw. Tragringe. Außerdem sind die radialen Längen der Untergriffsegmente 10 und die Durchmesser der zweiten Öffnungen 12 so gewählt, daß sich das Bodenteil 6 im montierten Zustand auf Querschnittsflächen der Schulterbereiche 2b der Flaschen 2 abstützt, die so weit unterhalb der Verschlußelemente 11 bzw. Tragringe liegen, daß die Untergriffsegmente 10 in um weniger als 90° aufgespreizten Zuständen an deren Unterkanten anliegen und dabei federnd radial nach innen vorgespannt sind. Zum anderen werden die Durchmesser der im Bodenteil 6 vorgesehenen zweiten Öffnungen 12 vorzugsweise so groß gewählt, daß sich das Bodenteil 6 auf Querschnittsflächen der Schulterbereiche 2b der Flaschen 2 auflegt, die von den Unterkanten der Verschlußelemente 11 bzw. Tragringen kleinere Abstände haben, als dem Abstand des Bodenteils 6 vom Deckenteil 3 im voll aufgerichteten Zustand des Trägers 1 plus der Länge der Untergriffsegmente 10 entspricht. Da der Träger 1 zwar aus Kraftkarton hergestellt, aber dennoch in sich flexibel ist, werden die Seitenteile 5 daher beim Aufdrücken des Trägers 1 auf die Flaschen 2 entsprechend 1 und 2 längs der Faltlinien 7 etwas eingeknickt und bis zum Einrasten der Untergriffsegmente 10 unter den Verschlußelementen 11 bzw. Tragringen elastisch etwas vorgespannt. Dadurch werden die Untergriffsegmente 10 nach der Montage des Trägers 1 mit einer entsprechenden Vorspannung gegen die Unterkanten der Verschlußelemente 11 bzw. Tragringe gedrückt. Abgesehen davon ist klar, daß die radialen Längen der Untergriffsegmente 10 im Einzelfall so bemessen werden, daß sich einerseits die beschriebene Funktion ergibt, andererseits aber noch ein ausreichendes Spiel vorhanden ist, um etwaige Flaschen- oder Zuschnittstoleranzen auszugleichen.
  • Einzelheiten der Herstellung und Anwendung des Flaschenträgers 1 sind für die vorliegende Erfindung weniger bedeutsam. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher insoweit auf die eingangs genannten Druckschriften verwiesen.
  • Schließlich sind die Träger 1 vorzugsweise mit Traggriffen 14 versehen, die einen zum Einführen der Finger bestimmten Längsschlitz aufweisen, als Tragehilfen dienen und gemäß 1 und 2 nach oben über die Deckenteile 3 vorstehen. Die vorzugsweise schwenkbare Befestigung der Traggriffe 14 an den Deckenteilen 3 kann im Prinzip auf beliebige Weise, insbesondere z.B. durch Kleben od. dgl. erfolgen, wird jedoch vorzugsweise dadurch bewirkt, daß die Traggriffe 14 als Teile der Zuschnitte und so ausgebildet werden, daß sie beim Falten dieser Zuschnitte an der Oberseite des Deckenteils 3 zu liegen kommen.
  • Zur Erleichterung des Aufsetzens der Träger 1 auf die Flaschen 2 ist erfindungsgemäß die aus 3 bis 9 ersichtliche Vorrichtung vorgesehen. Diese Vorrichtung weist ein im wesentlichen U-förmiges Halteelement 18 auf, das in noch zu beschreibender Weise zur Aufnahme eines Trägers 1 dient. Das Halteelement 18 weist eine Längsachse 19 und eine vorzugsweise im wesentlichen rechteckige, planparallele Abschlußplatte 20 auf, die mit ihren langen Seiten parallel zur Längsachse 19 angeordnet ist. Von der Abschlußplatte 20 stehen im wesentlichen senkrecht zwei seitliche Seitenwände 21 ab, die z.B. aus dünnen, planparalleln Platten bestehen, mit der Abschlußplatte 20 fest verbunden sind und sich parallel zur Längsachse 19 erstrecken. Die Abschlußplatte 20 und die Seitenwände 21 bestehen z.B. aus Kunststoff, Stahl oder irgendeinem anderen geeigneten Material, wobei die Seitenwände 21 zur Gewichtseinsparung jeweils aus mehreren, durch Schlitze getrennten Fürhungsteilabschnitten bestehen können.
  • In einem Aufnahmeraum 22 (6) zwischen der Abschlußplatte 20 und den Seitenwänden 21 weist die Vorrichtung nach 3 bis 9 eine Druckplatte 23 auf. Diese ist im Ausführungsbeispiel zweiteilig ausgebildet und enthält zwei nahe den Seitenwänden 21 liegende, vorzugsweise an diese anstoßende Druckleisten 23a, 23b, die parallel zur Längsachse 19 angeordnet sind und sich mit einem vorgewählten Abstand gegenüber stehen, so daß zwischen ihnen eine in Richtung der Längsachse 19 durchgehende Aussparung 24 (5) gebildet ist. An von den Seitenwänden 21 entfernten Längskanten 25 sind die Druckleisten 23a, 23b mit randoffenen, z.B. halbkreisförmigen Ausnehmungen 26 versehen, deren einander zugewandte Konturen mit besonderem Vorteil an die Außenkonturen der Flaschenhälse 2c, Verschlußelemente 11 bzw. Tragringe angepaßte Formen, Radien od. dgl. aufweisen.
  • Zwischen der Druckplatte 23 un der Abschlußplatte 20 ist in dem Aufnahmeraum 22 (6) außerdem eine Anschlagplatte 27 angeordnet. Diese ist im Ausführungsbeispiel analog zur Druckplatte 23 aus zwei parallel zur Längsachse 19 angeordneten Anschlagleisten 27a und 27b gebildet, von denen die eine zwischen der Druckleiste 23a und der Abschlußplatte 20 und die andere zwischen der Druckleiste 23b und der Abschlußplatte 20 liegt. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Anschlagleisten 27a, 27b quer zur Längsachse 19 gemessene Breiten besitzen, die im wesentlichen den Breiten der Druckleisten 23a, 23b im Bereich der Längskanten 25 entsprechen. Dadurch stehen sich die Anschlagleisten 27a, 27b mit einem vorgewählten, einen Durchgang 28 frei lassenden Abstand gegenüber, wie in 5 und 6 angedeutet ist. Außerdem lassen 5 bis 9 erkennen, daß die Anschlagplatte 27 bzw. jede Anschlagleiste 27a, 27b im Ausführungsbeispiel die Ausnehmungen 26 und damit die von den Druckleisten 23a, 23b gebildete Aussparung 24 zumindest teilweise überlappt, so daß zumindest die von den Ausnehmungen 26 gebildeten Teile der Aussparung 24 von den Anschlagleisten 27a, 27b zur Abschlußplatte 20 hin abgedeckt sind. Im übrigen sind die Längen und Breiten der Druckplatte 23 und der Anschlagplatte 27 und damit auch des Aufnahmeraums 22 vorzugsweise im wesentlichen genau so groß wie die Längen und Breiten der im wesentlichen rechteckigen Deckenteile 3 der zu montierenden Träger 1 gewählt. Dadurch ist es möglich, den Träger 1 entsprechend 8 und 9 mit seinem Deckenteil 3 voran in den Aufnahmeraum 22 einzulegen, bis das Deckenteil 3 an einer Unterseite 23c der Druckplatte 23 bzw. der beiden Druckleisten 23a, 23b anliegt. In diesem Zustand ragen die Seitenteile 5 und das Bodenteil 6 des Trägers 1 zweckmäßig etwas nach unten aus dem U-förmigen Halteelement 18 heraus. Außerdem sind die Abmessungen zweckmäßig so gewählt, daß der Träger 1 mit leichtem Klemmsitz in dem U-förmigen Halteelement 18 zu liegen kommt und daher selbst dann nicht ohne weiteres aus ihm herausfällt, wenn die Vorrichtung entsprechend 8 und 9 nach unten hin geöffnet ist. Die Seitenwände 21 sind zu diesem Zweck vorzugsweise mit einem lichten Abstand angeordnet, der in Abhängigkeit von den Querschnitten der Flaschen 2 und den Lagen der Seitenteile 5 der Träger 1 im montierten Zustand gewählt ist. Außerdem ist die Dimensionierung so gewählt, daß in dem aus 8 und 9 ersichtlichen zustand die ersten Öffnungen 8 des Deckenteils 3 und die zweiten Öffnungen 12 des Bodenteils 6 des Trägers 1 vorzugsweise koaxial auf die Ausnehmungen 26 der Druckplatte 23 ausgerichtet sind.
  • Die Abschlußplatte 20 ist auf ihrer von der Druckplatte 23 entfernten Oberseite zweckmäßig mit einem Handgriff 29 versehen, der die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung erleichtert.
  • Zur Bestückung der Flaschen 2 mit einem Träger 1 wird die erfindungsgemäße Vorrichtung bei in sie eingelegtem Träger 1 (8 und 9) von oben her einer Formation von sechs in zwei Reihen angeordneten Flaschen 2 angenähert und so auf diese aufgelegt, daß die halbkreisförmigen Ausnehmungen 26 der Druckleisten 23a, 23b koaxial auf die Verschlußelemente 11 je einer Reihe der Flaschen 2 ausgerichtet sind. Durch Druck auf die Vorrichtung werden die Druckleisten 23a, 23b dann allmählich abgesenkt (7), wodurch die Verschlußelemente 11 und die Flaschenhälse 2c in die Ausnehmungen 26 eintreten. Gleichzeitig drücken diejenigen Abschnitte der Druckleisten 23a und 23b, die zwischen den Ausnehmungen 26 stehen bleiben, sowie die an die Seitenwände 21 grenzenden Abschnitte von oben auf das Deckenteil 3 des Trägers 1 (9) und drücken diesen dadurch auf den Flaschenhälsen 2c nach unten. Damit sich dabei eine möglichst große Druck- bzw. Anlagefläche ergibt, sind die Ausnehmungen 26 im Querschnitt nur wenig größer, den den zugehörigen halben Querschnitten der Verschlußelemente 11 entspricht.
  • Beim weiteren Vorschieben des Halteelements 18 gelangt eine Unterseite 23c (6) der Druckplatte 23 allmählich unter die Unterkanten der Verschlußelemente 11, bis schließlich die bei Eintritt der Verschlußelemente 11 in die ersten Öffnungen 8 des Trägers 1 federnd aufgespreizten Untergriffsegmenten 10 unter den Verschlußelementen 11 einrasten, wie 9 zeigt. Dabei ist mit besonderem Vorteil ein Abstand h1 (9) zwischen einer Unterseite 27c (8) der Anschlagplatten 27 bzw. der Anschlagleisten 27a, 27b und der Unterseite 23c der Druckplatte 23 bzw. der Druckleisten 23a, 23b (6) in Abhängigkeit von der axialen, senkrecht zu oberen Deckenteilebene gemessenen Länge der Untergriffsegmente 10 und in Abhängigkeit von den in Achsrichtung der Flaschen 2 sich ergebenden Lagen der Unterkanten der Verschlußelemente 11 so gewählt, daß die äußersten Spitzen der Untergriffsegmente 10 beim Anschlagen der Verschlußelemente 11 an die Anschlagleisten 27a, 27b unterhalb der Unterkanten der Verschlußelemente 11 liegen und daher eingerastet sind. Um dies sicherzustellen, ist das Maß h1 vorzugsweise um wenige Millimeter größer, als der Summe aus dem Abstand der Oberkanten von den Unterkanten der Verschlußelemente 11 und der axialen Länge der Untergriffsegmente 10 im aufgespreizten Zustand entspricht (9). Dadurch wird einerseits ein sicheres Einrasten der Untergriffsegmente 10 sichergestellt und andererseits vermieden, daß die Druckplatte 23 zu weit in Richtung der Schulterbereiche 2b der Flaschen 2 vorgeschoben wird, was zu einer Beschädigung der Flaschen 2 oder der Träger 1 führen könnte.
  • Wie 9 weiter zeigt, gelangt beim Aufschieben der Vorrichtung auf die Flaschen 2 der am Deckenteil 3 vorgesehene Traggriff 14 zunächst in die Aussparung 24 zwischen den Druckleisten 23a, 23b und dann auch in den Durchgang 28 zwischen den Anschlagleisten 27a und 27b, so daß der Vorgang der Bestückung der Flaschen 2 nicht durch den Traggriff 14 behindert werden kann. Um dabei auch eine Beschädigung des Traggriffs 14 sicher zu verhindern, ist die Dicke die Anschlagplatte 27 in Abhängigkeit von der maximalen Höhe des oberhalb des Deckenteils 3 befindlichen Teils des Traggriffs 14 so gewählt, daß ein Abstand h2 (8) zwischen der Unterseite 27c der Anschlagplatte 27 bzw. der Anschlagleisten 27a, 27b und einer Unterseite 20a der Abschlußplatte 20 ausreichend groß ist, um ein Anschlagen des Traggriffs 14 an die Abschlußplatte 20 zu verhindern. Die Anschlagplatte 27 dient daher gleichzeitig als Distanzplatte, die in Verbindung mit der Druckplatte 23 der Dicke h1 die Herstellung eines ausreichenden Abstandes zwischen den Unterseiten 23c der Druckplatte 23 und 20a der Abschlußplatte 20 bzw. während des gesamten Aufsetzvorgangs einen Abstand h1 + h2 zwischen der Oberseite des Deckenteils 3 und der Unterseite 20a der Abschlußplatte 20 garantiert, der größer als die maximale Höhe des jeweiligen Traggriffs 14 ist.
  • Schließlich wird der Träger 1 beim Aufsetzen auf die Flaschen 2 im Bereich der Faltlinien 7 in der aus der 1 ersichtlichen Weise geknickt, um dadurch die gewünschte Vorspannung der Untergriffsegmente 10 in Richtung des Verschlußelements 11 zu erhalten.
  • Die in den Zeichnungen dargestellten Träger 1 und Druckplatten 23 sind in einer parallel zu den Längsachsen 4, 19 verlaufenden Reihe mit je sechs ersten bzw. zweiten Öffnungen 8 bzw. 12 und Ausnehmnungen 26 versehen. Alternativ wäre es aber auch möglich, z.B. jeweils zwei oder vier Öffnungen 8, 12 bzw. Ausnehmungen 26 vorzusehen, um zwei oder vier Flaschen 2 pro Reihe aufzunehmen. Außerdem können die Öffnungen 8, 12 anstatt in zwei Reihen in nur einer Reihe oder in mehr als zwei Reihen angeordnet werden, um z. B.1 × 3, 1 × 4, 2 × 2, 2 × 4, 3 × 3 usw. Flaschen aufnehmen zu können. Es ist in derartigen Fällen nur erforderlich, die Ausnehmungen 26 entsprechend auszubilden und anzuordnen und die Abstände zwischen den Druckleisten 23a, 23b bzw. den Anschlagleisten 27a, 27b entsprechend zu wählen.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 10 bis 14 unterscheidet sich von dem nach 1 bis 9 im wesentlichen nur dadurch, daß ein Flaschenträger 1 mit einem Traggriff 31 vorgesehen ist. Gleiche Teile sind daher mit denselben Bezugszeichen wie in 1 bis 9 versehen. Der Traggriff 31 unterscheidet sich gemäß 10 und 11 hauptsächlich dadurch vom Traggriff 14 nach 1 und 2, daß er schwenkbar mit dem Bodenteil 6 anstatt mit dem Deckenteil 3 verbunden ist, vom Bodenteil 6 nach oben absteht und durch einen im Deckenteil 3 ausgebildet, nicht näher dargestellten Schlitz nach außen ragt. Dadurch resultiert als weiterer Unterschied, daß sich der über das Deckenteil 3 vorstehende Abschnitt des Traggriffs 31 nicht über die ganze, in Richtung der Längsachse 4 gemessene Länge des Trägers 1, sondern nur über denjenigen Teil davon erstreckt, der durch die Länge des im Deckenteil 3 ausgebildeten Schlitzes gegeben ist. Die Herstellung des Trägers 1 nach 10 und 11 erfolgt wie beim Ausführungsbeispiel nach 1 und 2 vorzugsweise durch Herstellung eines Zuschnitts, in den der Traggriff 31 integriert ist, und durch nachfolgendes Falten und Kleben od. dgl. des Zuschnitts.
  • Wie 12 und 13 zeigen, unterschiedet sich eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Bestückung der Flaschen 2 mit dem Träger 1 nach 10 und 11 im wesentlichen nur dadurch von der Vorrichtung nach 3 bis 9, daß eine Höhe h3 zwischen der Unterseite 20a der Abschlußplatte 20 und der Oberseite der Druckplatte 23 an die beim Aufsetzvorgang größte mögliche Höhe des Traggriffs 31 angepaßt ist.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht neben der Vereinfachung des Bestükkungsvorgangs darin, daß dasselbe, aus Abschlußplatte 20 und Seitenwänden 21 gebildete Halteelement 18 in einfacher Weise an unterschiedliche Verschlußelemente 11, Traggriffe 14 bzw. 31 und Flaschenformen angepaßt werden kann. Zur Anpassung an verschiedene Flaschenformen ist es lediglich erforderlich, die Druckleisten 23a, 23b und die in ihnen ausgebildeten Ausnehmungen 26 entsprechend zu ändern. Haben die Verschlußelemente 11, gemessen von ihren Unterkanten bis zu ihren Oberseiten, unterschiedliche Höhen entsprechend Maßen h4 und h5 in 12 und 13, dann können Druckleisten 23a, 23b verwendet werden, die zwar dieselbe Form, aber eine entsprechend veränderte Dicke aufweisen. Entsprechendes gilt, wenn Träger 1 zu verarbeiten sind, deren Traggriffe unterschiedliche Höhen aufweisen, wie beispielhaft in 12 und 13 für Traggriffe 31 und 31a angedeutet ist. Wie ein Vergleich zeigt, ist das Maß h3 in 12 deutlich kleiner als ein entsprechendes Maß h6 in 13.
  • 13 zeigt schließlich, wie eine erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß 10 bis 13 auch auf Flaschen montiert werden kann, die in einer üblichen Getränkekiste 32 mit durch Wandteile 33 abgegrenzten Gefachen 34 angeordnet sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist dazu vorzugsweise so dimensioniert, daß die Abstände der Ausnehmungen 26 den durch die Gefache 34 vorgegebenen Flaschenabständen entsprechen.
  • Während die anhand der 1 bis 9 beschriebene Vorrichtung jeweils aus zwei separaten Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b gebildete Druck- und Anschlagplatten 23, 27 aufweist, ist es alternativ möglich, die Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b durch quer zur Längsachse 19 angeordnete, nicht dargestellte Querstege zu einem vorzugsweise rechteckigen Rahmen zu verbinden, der die Aussparung 24 für die Flaschenhälse 2c und den Traggriff 14 bzw. den Durchgang 28 allein für den Traggriff 14 rundum begrenzt, so daß umlaufend rahmenförmige Platten 23, 27 entstehen. Dabei wird in beiden Fällen davon ausgegangen, daß die Traggriffe 14 , 31 und 31a stets von mittleren Abschnitten des Deckenteils 3 des Trägers 1 nach oben ragen, obwohl auch Anordnungen mit seitlich angeordneten Traggriffen 14, 31 denkbar sind. In diesem Fall könnten die Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b z. B. unterschiedlich breit sein. Weiterhin ist klar, daß die Ausnehmungen 26 in der Druckplatte 23 bzw. den Druckleisten 23a, 23b auch ganz fehlen oder mit anderen Querschnittsformen versehen sein könnten. Außerdem könnten die Anschlagleisten 27a, 27b die Verschlußelemente 11 entgegen 9 um mehr als etwa zur Hälfte abdecken, insbesondere wenn der Traggriff 14 beim Aufsetzen des Trägers 1 im wesentlichen senkrecht zur Deckenteiloberfläche angeordnet wäre, statt gemäß 7 halb auf den ersten Öffnungen 8 zu liegen. Da der Durchgang 28 nur den Traggriff 14, 31 bzw. 31a, nicht aber die oberen Enden der Flaschenhälse 2c und die auf diesen befindlichen Verschlußelemente 11 aufnehmen muss, sind insoweit zahlreiche Varianten möglich.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht schließlich darin, daß sie leicht an unterschiedliche Flaschenformen und -größen angepaßt werden kann. Hierzu wäre es möglich, einen Bausatz zusammen zu stellen, der eine Mehrzahl von entsprechend unterschiedlichen, z. B. unterschiedlich hohen und/oder breiten Druck- und/oder Anschlagplatten 23, 27 bzw. -leisten 23a, 23b und 27a, 27b enthält, die sämtlich in dasselbe, nur die Abschlußplatte 20 und die Seitenwände 21 enthaltende Halteelement 18 einsetzbar sind und mit diesem durch Schrauben, Kleben oder sonstwie verbunden werden können. Bei Bedarf kann der Bausatz auch mehrere unterschiedliche Halteelemente 18 aufweisen, die z. B. zur Bestückung von ein- oder mehrreihigen Trägem 1 geeignet sind.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Zunächst ist klar, daß der Begriff "Flaschen" im Rahmen der vorliegenden Erfindung alle Behälter, d. h. auch Dosenflaschen, Glasflaschen od. dgl. umfaßt, die in ihren Schulter- und Halsabschnitten wie die beschriebenen Flaschen 2 geformt sind und daher mit den beschriebenen Flaschenträgern 1 verpackt werden können. Dabei können die Flaschenkörper 2a natürlich auch andere Formen, insbesondere von der dargestellten Zylinderform abweichende Formen aufweisen. Außerdem können die Flaschen 2, insbesondere soweit sie aus Kunststoff bestehen, unterhalb der Verschlußelemente 11 angeordnete Tragringe aufweisen, in welchem Fall sich die Untergriffsegmente 10 oder andere Teile der Öffnungsränder der Träger 1 an deren Unterkanten statt an den Unterkanten der Verschlußelemente 1 abstützen würden. Weiter könnten andere Verschlußelemente 11, z. B. Schraubverschlüsse, vorgesehen sein. Weiterhin wäre es möglich, die obere Abschlußplatte 20 durch die Seitenwände 21 verbindende Querstege zu ersetzen. Außerdem ist klar, daß anstelle je einer einzigen Druck- und/oder Anschlagplatte 23, 27 bzw. -leiste 23a, 23b bzw. 27a, 27b auch jeweils mehrere, vergleichsweise dünne Platten oder Scheiben vorgesehen werden könnten, die aufeinander gelegt werden, um durch Kombination mehrerer solcher Platten oder Scheiben die erforderliche Gesamthöhe hl bis h6 herzustellen. In analoger Weise könnte ein Halteelement vorgesehen sein, das mit einer so dicken Druckplatte 23 und/oder einer so dicken Anschlagplatte 27 versehen ist, daß dadurch alle wesentlichen vorkommenden Träger auf den ihnen zugeordneten Flaschen montiert werden können. Weiter kann das Bodenteil 6 je nach Ausbildung des Trägers 1 ganz fehlen oder anders als dargestellt ausgebildet sein. Außerdem ist aus 1 bis 14 erkennbar, daß die beschriebene Vorrichtung in entsprechender Weise auch zur Bestückung von Trägern 1 verwendet werden kann, die keine Traggriffe aufweisen, und daß die Anschlagplatte 27 die Aussparung 24 bzw. deren Ausnehmungen 26 auch in einer anderen als der dargestellten Weise überdecken kann.
  • Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen Kombinationen angewendet werden können.

Claims (18)

  1. Vorrichtung zum Bestücken von Hälse (2c), Verschlußelemente (11) und ggf. Tragringe aufweisenden Flaschen (2), insbesondere Getränkeflaschen, mit einem vorgefertigten, im Querschnitt im wesentlichen trapezförmigen oder rechteckigen Flaschenträger (1), der ein Deckenteil (3) mit Aufnahmeöffnungen (8) für die Flaschenhälse (2c) und einem nach oben vorstehenden Traggriff (14, 31, 31a) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein zur Aufnahme zumindest des Deckenteils (3) des Flaschenträgers (1) bestimmtes, im Querschnitt im wesentlichen U-förmiges Halteelement (18) enthält, das eine mit wenigstens einer Aussparung (24) für die Flaschenhälse (2c) und den Traggriff (14, 31, 31a) versehene Druckplatte (23), von dieser nach unten abstehende Seitenwände (21) und eine oberhalb der Druckplatte (23) angeordnete, mit einem Durchgang (28) für den Traggriff (14, 31, 31a) versehene, die Aussparung (24) zumindest teilweise überdeckende Anschlagplatte (27) aufweist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine oberhalb der Anschlagplatte (27) angeordnete Abschlußplatte (20) aufweist, wobei die Druckplatte (23) und die Anschlagplatte (27) in einem Aufnahmeraum (22) zwischen der Abschlußplatte (20) und den Seitenwänden (21) angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (hl) zwischen einer Unterseite (27c) der Anschlagplatte (27) und einer Unterseite (23c) der Druckplatte (23) in Abhängigkeit von den axialen Längen der die Aufnahmeöffnungen (8) des Flaschenträgers (1) umgebenden Randbereiche (10) und in Abhängigkeit von den axialen Lagen der Unterkanten der Verschlußelemente (11) oder der Tragringe gewählt ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagplatte (27) gleichzeitig als Distanzplatte ausgebildet ist und eine Dicke besitzt, die in Abhängigkeit von den Höhen der Traggriffe (14, 31, 31a) gewählt ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (21) mit einem lichten Abstand angeordnet sind, der in Abhängigkeit von der Breite des Deckenteils (3) des Flaschenträgers (1) gewählt ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine Oberseite der Abschlußplatte (20) mit einem Handgriff (29) versehen ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (14, 31, 31a) des Flaschenträgers (1) von einem mittleren Bereich des Deckenteils (3) vorsteht und der Durchgang (28) der Anschlagplatte (27) diesem mittleren Bereich zugeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckenteil (3) des Flaschenträgers (1) beidseitig des Traggriffs (14, 31, 31a) mit je einer Reihe von Aufnahmeöffnungen (8) für die Flaschenhälse (2c) versehen ist und die Anschlagplatte (27) durch zwei zur seitlichen Begrenzung des Durchgangs (28) bestimmte Anschlagleisten (27a, 27b) gebildet ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagleisten (27a, 27b) derart ausgebildet sind, daß sie in einem auf die Flaschenhälse (2c) aufgesetzten Zustand des Halteelements (18) deren Verschlußelemente (11) etwa zur Hälfte abdecken.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagleisten (27,a, 27b) durch Querstege zu einem den Durchgang (28) allseitig umgebenden Rahmen verbunden sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckplatte (23) zweiteilig ausgebildet ist und zwei nahe den Seitenwänden (21) und mit Abstand angeordnete sowie die Aussparung (24) für die Flaschenhälse (2c) und die Traggriffe (14, 31, 31a) seitlich begrenzende Druckleisten (23a, 23b) aufweist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckleisten (23a, 23b) an von den Seitenwänden (21) abgewandten Längskanten (25) mit randoffenen, zur teilweisen Aufnahme der Flaschenhälse (2c) und/oder Verschlußelemente (11) bestimmten Ausnehmungen (26) versehen sind.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (26) halbkreisförmige, an die Flaschenhälse (2c) angepaßte Querschnitte aufweisen.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Druckleisten (23a, 23b) durch Querstege zu einem die Aussparung (24) allseitig umgebenden Rahmen verbunden sind.
  15. Bausatz zur Herstellung einer Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens ein Halteelement (18) sowie Anschlag- und /oder Druckplatten (23, 27) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14 enthält, wobei zumindest die Anschlag- und/oder Druckplatten (23, 27) an unterschiedliche Flaschenformen und/oder -größen angepaßt sind.
  16. Bausatz zur Herstellung einer Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens zwei Druckplatten (23) mit unterschiedlichen, an die Höhen unterschiedlicher Verschlußelemente (11) und/oder Tragringe angepaßten Dicken enthält.
  17. Bausatz zur Herstellung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens zwei Anschlagplatten (27) mit unterschiedlichen, an die Höhen unterschiedlicher Traggriffe (14, 31, 31a) angepaßten Dicken aufweist.
  18. Bausatz zur Herstellung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß er wenigstens zwei unterschiedliche, zur Bestückung unterschiedlicher Flaschenformen und/oder -größen bestimmte Halteelemente (18) aufweist.
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