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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung und einen
Bausatz zur Herstellung dieser Vorrichtung.
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In der Getränkeindustrie werden zunehmend Flaschenträger verwendet,
um eine vorgewählte
Anzahl von Flaschen auch außerhalb
einer Getränkekiste
leicht tragen bzw. transportieren zu können. Für diesem Zweck sind unter anderem
aus Kraftkarton hergestellte Flaschenträger bekannt (z.B.
DE 1 900 965 U1 ,
FR 2 346 237 A1 ,
DE 40 34 069 A1 ),
die im Querschnitt im wesentlichen trapezförmig oder rechteckig ausgebildet
sind und lediglich auf die Flaschenhälse von Flaschen verschiedener
Art aufgesetzt werden. Derartige Flaschenträger weisen u.a. ein Bodenteil,
ein dazu im wesentlichen paralleles Deckenteil und zwei das Bodenteil
und das Deckenteil verbindende Seitenteile auf, wobei das Boden-
und das Deckenteil mit aufeinander ausgerichteten, zum Durchtritt
der Flaschenhälse
bestimmten Aufnahmeöffnungen
versehen sind. Dabei wird die für
die gewünschte
Funktion erforderliche feste Verbindung des Trägers mit den Flaschen im wesentlichen
durch Formschluß erreicht,
indem die die Aufnahmeöffnungen
umgebenden Ränder
derart ausgebildet werden, daß sie
beim Aufsetzen der Träger
auf die Flaschen federnd unter deren Verschluß elementen oder unter speziellen
Tragringen der Flaschen einrasten.
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Die Deckenteile der oben beschriebenen Träger sind
zur Erleichterung des Tragens und Herausnehmens gefüllter Flaschen
aus Getränkekisten od.
dgl. meistens mit Tragelementen in Form von vorgestanzten, wegdrückbaren
Zungen versehen, die im weggedrückten
Zustand zum Einführen
der Finger bestimmte, als Tragehilfen wirksame Löcher und zwischen diesen angeordnete
Stege stehen lassen. Daneben sind aber auch Träger bekannt, die je ein Tragelement
in Form eines über
ein oberes Deckenteil vorstehenden Traggriffs aufweisen (z.B.
DE 297 07 445 U1 ).
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Zum Bestücken der Flaschen mit derartigen Flaschenträgern ist
es erforderlich, die Bodenteile und Deckenteile mit ihren Aufnahmeöffnungen
so weit auf die Verschlußelemente
bzw. Flaschenhälse einer
Mehrzahl von in einer oder mehreren Reihen angeordneten Flaschen
aufzuschieben, daß die
Ränder
der Aufnahmeöffnungen
unter den Unterkanten der Verschlußelemente oder Tragringe einrasten. Beim
nachfolgenden Anheben der Träger
werden die Flaschen dann ebenfalls angehoben.
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Die Befestigung der Flaschenträger an den Flaschen
ist bisher eine vergleichsweise mühsame Prozedur, die manuell
erfolgen muß.
Es ist daher bereits eine Vorrichtung der Eingangs bezeichneten Gattung
vorgeschlagen worden (
DE
203 14 088 U1 ), mittels derer das Bestücken der Flaschen mit den Trägern wesentlich
vereinfacht werden kann. Allerdings ist es mit dieser Vorrichtung
nicht möglich,
auch mit Traggriffen versehene Träger auf den Flaschen zu montieren
und den vielfältigen
Anforderungen Rechnung zu tragen, die sich aufgrund unterschiedlicher
Flaschenformen und/oder -größen und
unterschiedlicher Traggriffe an den Trägem ergeben.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der eingangs
bezeichneten Gattung so auszubilden, daß sie leicht an unterschiedliche
Verhältnisse
angepaßt werden
kann, die z.B. aus unterschiedlichen Flaschenformen und/oder -größen und
unterschiedlichen Traggriffen resultieren, und unabhängig davon zur
Bestückung
von Flaschen mit Flaschenträgern geeignet
sind, ob diese Traggriffe aufweisen oder nicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe sind die
kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 15 vorgesehen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das
Einlegen je eines Flaschenträgers
in den Raum zwischen der Druckplatte und den Seitenwänden, vorzugsweise
mit leichtem Klemmsitz. Bei nach unten offener U-Form wird die Vorrichtung
dann zusammen mit dem Flaschenträger
auf eine entsprechende Anzahl von Flaschen bzw. deren Verschlußelementen
aufgesetzt und axial in Richtung der Flaschenkörper bewegt. Dabei treten die
Flaschenhälse bzw.
die Verschlußelemente
nach dem Durchtritt durch die Aufnahmeöffnungen des Deckenteils allmählich immer
tiefer in die Aussparung der Druckplatte ein, die mit an die Aufnahmeöffnungen
grenzenden Abschnitten gleichzeitig das Deckenteil und ggf. das
Bodenteil des Flaschenträgers
weiter in Richtung der Flaschenkörper
bewegt, bis die Randbereiche der Aufnahmeöffnungen unter den Verschlußelementen
oder Tragringen einrasten. Außerdem
legen sich dabei die Verschlußelemente
allmählich
an die oberhalb der Druckplatte befindliche Anschlagplatte an, wodurch
eine weitere Abwärtsbewegung
der Vorrichtung und damit auch des Trägers begrenzt und der Träger und/oder
die Flasche vor Beschädigungen
bewahrt wird. Da die Anschlagplatte einen Durchgang für einen
Traggriff aufweist, kann dieser, falls er zusätzlich vorhanden ist, den Bestückungsvorgang
nicht behindern. Mit besonderem Vorteil ist die Anschlagplatte gleichzeitig
als Distanzplatte ausgebildet und dazu mit einer Dicke versehen,
die wenigstens gleich der Höhe
des über
die Druckplatte der Vorrichtung hinausragenden Abschnitts des Traggriffs
ist. Dadurch kann einerseits oberhalb der Anschlagplatte eine obere
Abschlußplatte
vorgesehen werden, die der gesamten Vorrichtung die erforderliche
Stabilität
verleiht. Andererseits können
für den
Fall, daß die
Träger
bei sonst gleichen Abmessungen unterschiedliche hohe Traggriffe aufweisen
können,
Anschlagplatten mit entsprechend unterschiedlichen Dicken vorgesehen
werden, die die im Einzelfall erforderliche Distanz zwischen den
Verschlußelementen
und der Abschlußplatte
sicherstellen.
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Weitere vorteilhafte Merkmale ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachfolgend in
Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 und 2 je eine Vorderansicht und
eine perspektivische Ansicht eines auf Flaschen montierten, für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung geeigneten Trägers;
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3 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufsetzen
des Trägers nach 1 und 2 auf die Flaschen;
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4 eine
teilweise aufgebrochene und im Längsschnitt
dargestellte Seitenansicht des Flaschenträgers nach 3;
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5 und 6 je eine Unteransicht und
Vorderansicht der Vorrichtung nach 3 und 4;
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7 eine
teilweise weggebrochene Draufsicht der Vorrichtung gemäß 3 bis 6 nach dem Einsetzen eines Flaschenträgers gemäß 1 und 2;
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8 einen
Querschnitt längs
der Linie VIII – VIII
der 5 nach dem Einsetzen
des Trägers nach 1 und 2;
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9 eine
der 8 entsprechende,
im Maßstab
verkleinerte Ansicht der Vorrichtung nach der Montage des Trägers auf
Flaschen;
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10 und 11 den 1 und 2 entsprechende
Ansichten bei Anwendung eines Trägers
mit einem anderen Traggriff;
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12 und 13 den 8 und 9 entsprechende
Ansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
bei Anwendung des Trägers
nach 10 und 11; und
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14 die
Anwendung der Vorrichtung nach 12 und 13 auf eine Mehrzahl von
in einer üblichen
Getränkekiste
stehenden Flaschen.
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1 und 2 zeigen einen nachfolgend
kurz als Träger
bezeichneten Flaschenträger 1 in
einem beim Hersteller oder beim Anwender aufgeklappten und zum Aufsetzen
auf Flaschen 2 geeignet gemachten Zustand. Zur Herstellung
des Trägers 1 wird
ein vorzugsweise aus Kraftkarton hergestellter und durch Stanzen
od. dgl. vorbereiteter Trägerzuschnitt gefaltet,
durch Verbinden, insbesondere Kleben, einzelner Teile vorgefertigt
und anschließend
in die aus 1 und 2 ersichtliche Form gebracht.
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Der fertige Träger 1 enthält ein z.B.
rechteckiges, vorzugsweise zweilagiges Deckenteil 3, eine Längsachse 4 und
zwei von den langen Seiten des Deckenteils 3 um ca. 90° nach unten
abstehende Seitenteile 5, die an ihren unteren Enden durch
ein Bodenteil 6 miteinander verbunden sind. Dadurch erhält der Träger 1 insgesamt
einen im wesentlichen trapezförmigen
bzw. rechteckigen Querschnitt. Außerdem sind die beiden Seitenteile 5 durch
je eine gedachte oder durch Rillen od. dgl. hergestellte Faltlinien 7 in
je zwei Abschnitte 5a und 5b unterteilt (1). Das Bodenteil 6 ist
parallel zum Deckenteil 3 und mit einem Abstand von diesem
angeordnet, der in Abhängigkeit
von der Form und Größe der zu
bestückenden
Flaschen 2 gewählt
ist, wie weiter unten näher
erläutert
wird.
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Das Deckenteil 3 weist in
zwei vorzugsweise parallel zur Längsachse 4 verlaufenden
Reihen mehrere, im Ausführungsbeispiel
drei entsprechend der zugeordneten Flaschenform und -größe beabstandete
erste Öffnungen 8 (2) auf, von denen in 2 nur eine beispielhaft
dargestellt ist und die von vorzugsweise als Faltlinien ausgebildeten
Umfangslinien 9 umgeben sind. Die zwischen diesen Öffnungen 8 und
den Umfangslinien 9 befindlichen Randzonen sind in eine
Mehrzahl von in Umfangsrichtung neben einander liegenden Sektoren 10 unterteilt,
die durch radial verlaufende, vorzugsweise durch Stanzen angebrachte
Trennlinien voneinander getrennt und daher nur längs der Umfangslinien 9 mit
dem Deckenteil 3 verbunden sind. Die Sektoren 10 bilden
sogenannte Untergriffsegmente, die zum Untergreifen von Verschlußelementen
11 od.
dgl. der Flaschen 2 dienen, wie weiter unten erläutert ist.
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Das Bodenteil 6 weist zweite Öffnungen 12 auf,
die in gleicher Anzahl wie die ersten Öffnungen 8 und in
entsprechender Anordnung wie diese vorgesehen sind. Außerdem weisen
das Bodenteil 6 und das Deckenteil 3 quer zur
Längsachse 4 im
wesentlichen gleiche Breiten auf, wobei die ersten Öffnungen 8 und
die zweiten Öffnungen 12 in
dem aus 1 und 2 ersichtlichen, ausgeklappten
Zustand des Trägers 1 koaxial
aufeinander ausgerichtet sind. Außerdem erstrecken sich die
Reihen dieser Öffnungen 8, 12 vorzugsweise
in Bereichen der Teile 3 und 6, die beidseitig
einer gedachten, die Längsachse 4 enthaltenden
und im wesentlichen senkrecht zu den Teilen 3 und 6 verlaufenden
Mittelebene des Trägers 1 angeordnet
sind.
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1 und 2 zeigen außerdem die
Anwendung des beschriebenen Trägers 1,
der im Ausführungsbeispiel
zur Aufnahme von sechs der Flaschen 2 bestimmt ist. Die
Flaschen 2, bei denen es sich vornehmlich um Getränkeflaschen
aus Glas oder Kunststoff wie z.B. PET handeln kann, sind solche,
die einen im wesentlichen zylindrischen Flaschenkörper 2a,
einen daran nach oben angrenzenden, sich im Querschnitt verjüngenden
Schulterbereich 2b und einen darauf folgenden Hals 2c aufweisen,
der mit dem Verschlußelement 11,
z.B. einem üblichen
Kronenkorken oder Schraubverschluß, verschließbar ist.
Bestehen die Flaschen 2 aus Kunststoff (PET, PEN od. dgl.)
dann ist der Hals 2c meistens auch mit einem unterhalb
des Verschlußelements 11 angeordneten nicht
dargestellten Transport- bzw. Tragring versehen.
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Der Träger 1 wird von oben
her so an sechs in zwei Reihen stehende Flaschen 2 angenähert, daß die Öffnungen 12 des
Bodenteils 6 auf die oberen Enden der Flaschenhälse 2c ausgerichtet
sind. Bei Druck auf das Deckenteil 2 wird dann zunächst das Bodenteil 6 mit
den in die zweiten Öffnungen 12 eintretenden
Flaschenhälsen 2c auf
den Flaschen 2 abwärts
geschoben. Danach treten die Verschlußelemente 11 in die
ersten Öffnungen 8 des
Deckenteils 3 ein, wobei sie die Randzonen bzw. Untergriffsegmente 10 des
Deckenteils 3 allmählich
konisch aufspreizen, bis diese nach Überlaufen der Verschlußelemente 11 oder
der nicht gezeigten Tragringe 4 federnd unter diesen einrasten.
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Zur stabilen Festlegung des Flaschenträgers 1 auf
den Flaschen 2 sind vorzugsweise zwei Maßnahmen
vorgesehen. Zum einen sind die Durchmesser der ersten Öffnungen 8 (2) etwas kleiner und die
Durchmesser der zweiten Öffnungen 12 etwas größer als
die Durchmesser der Verschlußelemente 11 bzw.
Tragringe. Außerdem
sind die radialen Längen
der Untergriffsegmente 10 und die Durchmesser der zweiten Öffnungen 12 so
gewählt,
daß sich
das Bodenteil 6 im montierten Zustand auf Querschnittsflächen der
Schulterbereiche 2b der Flaschen 2 abstützt, die
so weit unterhalb der Verschlußelemente 11 bzw.
Tragringe liegen, daß die
Untergriffsegmente 10 in um weniger als 90° aufgespreizten
Zuständen an
deren Unterkanten anliegen und dabei federnd radial nach innen vorgespannt
sind. Zum anderen werden die Durchmesser der im Bodenteil 6 vorgesehenen
zweiten Öffnungen 12 vorzugsweise
so groß gewählt, daß sich das
Bodenteil 6 auf Querschnittsflächen der Schulterbereiche 2b der
Flaschen 2 auflegt, die von den Unterkanten der Verschlußelemente 11 bzw.
Tragringen kleinere Abstände
haben, als dem Abstand des Bodenteils 6 vom Deckenteil 3 im
voll aufgerichteten Zustand des Trägers 1 plus der Länge der
Untergriffsegmente 10 entspricht. Da der Träger 1 zwar
aus Kraftkarton hergestellt, aber dennoch in sich flexibel ist,
werden die Seitenteile 5 daher beim Aufdrücken des
Trägers 1 auf
die Flaschen 2 entsprechend 1 und 2 längs der Faltlinien 7 etwas eingeknickt
und bis zum Einrasten der Untergriffsegmente 10 unter den
Verschlußelementen 11 bzw. Tragringen
elastisch etwas vorgespannt. Dadurch werden die Untergriffsegmente 10 nach
der Montage des Trägers 1 mit
einer entsprechenden Vorspannung gegen die Unterkanten der Verschlußelemente 11 bzw.
Tragringe gedrückt.
Abgesehen davon ist klar, daß die
radialen Längen
der Untergriffsegmente 10 im Einzelfall so bemessen werden,
daß sich
einerseits die beschriebene Funktion ergibt, andererseits aber noch
ein ausreichendes Spiel vorhanden ist, um etwaige Flaschen- oder
Zuschnittstoleranzen auszugleichen.
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Einzelheiten der Herstellung und
Anwendung des Flaschenträgers 1 sind
für die
vorliegende Erfindung weniger bedeutsam. Zur Vermeidung von Wiederholungen
wird daher insoweit auf die eingangs genannten Druckschriften verwiesen.
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Schließlich sind die Träger 1 vorzugsweise mit
Traggriffen 14 versehen, die einen zum Einführen der
Finger bestimmten Längsschlitz
aufweisen, als Tragehilfen dienen und gemäß 1 und 2 nach oben über die
Deckenteile 3 vorstehen. Die vorzugsweise schwenkbare Befestigung
der Traggriffe 14 an den Deckenteilen 3 kann im
Prinzip auf beliebige Weise, insbesondere z.B. durch Kleben od.
dgl. erfolgen, wird jedoch vorzugsweise dadurch bewirkt, daß die Traggriffe 14 als
Teile der Zuschnitte und so ausgebildet werden, daß sie beim
Falten dieser Zuschnitte an der Oberseite des Deckenteils 3 zu
liegen kommen.
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Zur Erleichterung des Aufsetzens
der Träger 1 auf
die Flaschen 2 ist erfindungsgemäß die aus 3 bis 9 ersichtliche
Vorrichtung vorgesehen. Diese Vorrichtung weist ein im wesentlichen
U-förmiges Halteelement 18 auf,
das in noch zu beschreibender Weise zur Aufnahme eines Trägers 1 dient.
Das Halteelement 18 weist eine Längsachse 19 und eine
vorzugsweise im wesentlichen rechteckige, planparallele Abschlußplatte 20 auf,
die mit ihren langen Seiten parallel zur Längsachse 19 angeordnet
ist. Von der Abschlußplatte 20 stehen
im wesentlichen senkrecht zwei seitliche Seitenwände 21 ab, die z.B.
aus dünnen,
planparalleln Platten bestehen, mit der Abschlußplatte 20 fest verbunden
sind und sich parallel zur Längsachse 19 erstrecken.
Die Abschlußplatte 20 und
die Seitenwände 21 bestehen
z.B. aus Kunststoff, Stahl oder irgendeinem anderen geeigneten Material,
wobei die Seitenwände 21 zur
Gewichtseinsparung jeweils aus mehreren, durch Schlitze getrennten
Fürhungsteilabschnitten
bestehen können.
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In einem Aufnahmeraum 22 (6) zwischen der Abschlußplatte 20 und
den Seitenwänden 21 weist
die Vorrichtung nach 3 bis 9 eine Druckplatte 23 auf.
Diese ist im Ausführungsbeispiel
zweiteilig ausgebildet und enthält
zwei nahe den Seitenwänden 21 liegende,
vorzugsweise an diese anstoßende
Druckleisten 23a, 23b, die parallel zur Längsachse 19 angeordnet
sind und sich mit einem vorgewählten
Abstand gegenüber
stehen, so daß zwischen
ihnen eine in Richtung der Längsachse 19 durchgehende Aussparung 24 (5) gebildet ist. An von
den Seitenwänden 21 entfernten
Längskanten 25 sind
die Druckleisten 23a, 23b mit randoffenen, z.B.
halbkreisförmigen
Ausnehmungen 26 versehen, deren einander zugewandte Konturen
mit besonderem Vorteil an die Außenkonturen der Flaschenhälse 2c,
Verschlußelemente 11 bzw.
Tragringe angepaßte
Formen, Radien od. dgl. aufweisen.
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Zwischen der Druckplatte 23 un
der Abschlußplatte 20 ist
in dem Aufnahmeraum 22 (6) außerdem eine
Anschlagplatte 27 angeordnet. Diese ist im Ausführungsbeispiel
analog zur Druckplatte 23 aus zwei parallel zur Längsachse 19 angeordneten Anschlagleisten 27a und 27b gebildet,
von denen die eine zwischen der Druckleiste 23a und der
Abschlußplatte 20 und
die andere zwischen der Druckleiste 23b und der Abschlußplatte 20 liegt.
Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Anschlagleisten 27a, 27b quer
zur Längsachse 19 gemessene
Breiten besitzen, die im wesentlichen den Breiten der Druckleisten 23a, 23b im
Bereich der Längskanten 25 entsprechen.
Dadurch stehen sich die Anschlagleisten 27a, 27b mit
einem vorgewählten,
einen Durchgang 28 frei lassenden Abstand gegenüber, wie
in 5 und 6 angedeutet ist. Außerdem lassen 5 bis 9 erkennen,
daß die
Anschlagplatte 27 bzw. jede Anschlagleiste 27a, 27b im
Ausführungsbeispiel
die Ausnehmungen 26 und damit die von den Druckleisten 23a, 23b gebildete
Aussparung 24 zumindest teilweise überlappt, so daß zumindest
die von den Ausnehmungen 26 gebildeten Teile der Aussparung 24 von
den Anschlagleisten 27a, 27b zur Abschlußplatte 20 hin
abgedeckt sind. Im übrigen
sind die Längen und
Breiten der Druckplatte 23 und der Anschlagplatte 27 und
damit auch des Aufnahmeraums 22 vorzugsweise im wesentlichen
genau so groß wie
die Längen
und Breiten der im wesentlichen rechteckigen Deckenteile 3 der
zu montierenden Träger 1 gewählt. Dadurch
ist es möglich,
den Träger 1 entsprechend 8 und 9 mit seinem Deckenteil 3 voran
in den Aufnahmeraum 22 einzulegen, bis das Deckenteil 3 an
einer Unterseite 23c der Druckplatte 23 bzw. der
beiden Druckleisten 23a, 23b anliegt. In diesem Zustand
ragen die Seitenteile 5 und das Bodenteil 6 des
Trägers 1 zweckmäßig etwas
nach unten aus dem U-förmigen
Halteelement 18 heraus. Außerdem sind die Abmessungen
zweckmäßig so gewählt, daß der Träger 1 mit
leichtem Klemmsitz in dem U-förmigen
Halteelement 18 zu liegen kommt und daher selbst dann nicht
ohne weiteres aus ihm herausfällt, wenn
die Vorrichtung entsprechend 8 und 9 nach unten hin geöffnet ist.
Die Seitenwände 21 sind zu
diesem Zweck vorzugsweise mit einem lichten Abstand angeordnet,
der in Abhängigkeit
von den Querschnitten der Flaschen 2 und den Lagen der
Seitenteile 5 der Träger 1 im
montierten Zustand gewählt ist.
Außerdem
ist die Dimensionierung so gewählt, daß in dem
aus 8 und 9 ersichtlichen zustand die ersten Öffnungen 8 des
Deckenteils 3 und die zweiten Öffnungen 12 des Bodenteils 6 des
Trägers 1 vorzugsweise
koaxial auf die Ausnehmungen 26 der Druckplatte 23 ausgerichtet
sind.
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Die Abschlußplatte 20 ist auf
ihrer von der Druckplatte 23 entfernten Oberseite zweckmäßig mit einem
Handgriff 29 versehen, der die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erleichtert.
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Zur Bestückung der Flaschen 2 mit
einem Träger 1 wird
die erfindungsgemäße Vorrichtung
bei in sie eingelegtem Träger 1 (8 und 9) von oben her einer Formation von sechs
in zwei Reihen angeordneten Flaschen 2 angenähert und
so auf diese aufgelegt, daß die
halbkreisförmigen
Ausnehmungen 26 der Druckleisten 23a, 23b koaxial
auf die Verschlußelemente 11 je
einer Reihe der Flaschen 2 ausgerichtet sind. Durch Druck
auf die Vorrichtung werden die Druckleisten 23a, 23b dann
allmählich abgesenkt
(7), wodurch die Verschlußelemente 11 und
die Flaschenhälse 2c in
die Ausnehmungen 26 eintreten. Gleichzeitig drücken diejenigen
Abschnitte der Druckleisten 23a und 23b, die zwischen den
Ausnehmungen 26 stehen bleiben, sowie die an die Seitenwände 21 grenzenden
Abschnitte von oben auf das Deckenteil 3 des Trägers 1 (9) und drücken diesen
dadurch auf den Flaschenhälsen 2c nach
unten. Damit sich dabei eine möglichst
große Druck-
bzw. Anlagefläche
ergibt, sind die Ausnehmungen 26 im Querschnitt nur wenig
größer, den
den zugehörigen
halben Querschnitten der Verschlußelemente 11 entspricht.
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Beim weiteren Vorschieben des Halteelements 18 gelangt
eine Unterseite 23c (6)
der Druckplatte 23 allmählich
unter die Unterkanten der Verschlußelemente 11, bis
schließlich
die bei Eintritt der Verschlußelemente 11 in
die ersten Öffnungen 8 des Trägers 1 federnd
aufgespreizten Untergriffsegmenten 10 unter den Verschlußelementen 11 einrasten,
wie 9 zeigt. Dabei ist
mit besonderem Vorteil ein Abstand h1 (9) zwischen einer Unterseite 27c (8) der Anschlagplatten 27 bzw.
der Anschlagleisten 27a, 27b und der Unterseite 23c der Druckplatte 23 bzw.
der Druckleisten 23a, 23b (6) in Abhängigkeit von der axialen, senkrecht
zu oberen Deckenteilebene gemessenen Länge der Untergriffsegmente 10 und
in Abhängigkeit
von den in Achsrichtung der Flaschen 2 sich ergebenden
Lagen der Unterkanten der Verschlußelemente 11 so gewählt, daß die äußersten
Spitzen der Untergriffsegmente 10 beim Anschlagen der Verschlußelemente 11 an
die Anschlagleisten 27a, 27b unterhalb der Unterkanten
der Verschlußelemente 11 liegen
und daher eingerastet sind. Um dies sicherzustellen, ist das Maß h1 vorzugsweise
um wenige Millimeter größer, als
der Summe aus dem Abstand der Oberkanten von den Unterkanten der
Verschlußelemente 11 und der
axialen Länge
der Untergriffsegmente 10 im aufgespreizten Zustand entspricht
(9). Dadurch wird einerseits
ein sicheres Einrasten der Untergriffsegmente 10 sichergestellt
und andererseits vermieden, daß die
Druckplatte 23 zu weit in Richtung der Schulterbereiche 2b der
Flaschen 2 vorgeschoben wird, was zu einer Beschädigung der
Flaschen 2 oder der Träger 1 führen könnte.
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Wie 9 weiter
zeigt, gelangt beim Aufschieben der Vorrichtung auf die Flaschen 2 der
am Deckenteil 3 vorgesehene Traggriff 14 zunächst in die
Aussparung 24 zwischen den Druckleisten 23a, 23b und
dann auch in den Durchgang 28 zwischen den Anschlagleisten 27a und 27b,
so daß der
Vorgang der Bestückung
der Flaschen 2 nicht durch den Traggriff 14 behindert
werden kann. Um dabei auch eine Beschädigung des Traggriffs 14 sicher
zu verhindern, ist die Dicke die Anschlagplatte 27 in Abhängigkeit
von der maximalen Höhe
des oberhalb des Deckenteils 3 befindlichen Teils des Traggriffs 14 so gewählt, daß ein Abstand
h2 (8) zwischen der Unterseite 27c der
Anschlagplatte 27 bzw. der Anschlagleisten 27a, 27b und
einer Unterseite 20a der Abschlußplatte 20 ausreichend
groß ist,
um ein Anschlagen des Traggriffs 14 an die Abschlußplatte 20 zu
verhindern. Die Anschlagplatte 27 dient daher gleichzeitig
als Distanzplatte, die in Verbindung mit der Druckplatte 23 der
Dicke h1 die Herstellung eines ausreichenden Abstandes zwischen
den Unterseiten 23c der Druckplatte 23 und
20a der
Abschlußplatte 20 bzw.
während
des gesamten Aufsetzvorgangs einen Abstand h1 + h2 zwischen der
Oberseite des Deckenteils 3 und der Unterseite 20a der
Abschlußplatte 20 garantiert,
der größer als
die maximale Höhe
des jeweiligen Traggriffs 14 ist.
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Schließlich wird der Träger 1 beim
Aufsetzen auf die Flaschen 2 im Bereich der Faltlinien 7 in
der aus der 1 ersichtlichen
Weise geknickt, um dadurch die gewünschte Vorspannung der Untergriffsegmente 10 in
Richtung des Verschlußelements 11 zu
erhalten.
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Die in den Zeichnungen dargestellten
Träger 1 und
Druckplatten 23 sind in einer parallel zu den Längsachsen 4, 19 verlaufenden
Reihe mit je sechs ersten bzw. zweiten Öffnungen 8 bzw. 12 und
Ausnehmnungen 26 versehen. Alternativ wäre es aber auch möglich, z.B.
jeweils zwei oder vier Öffnungen 8, 12 bzw.
Ausnehmungen 26 vorzusehen, um zwei oder vier Flaschen 2 pro
Reihe aufzunehmen. Außerdem
können
die Öffnungen 8, 12 anstatt
in zwei Reihen in nur einer Reihe oder in mehr als zwei Reihen angeordnet
werden, um z. B.1 × 3,
1 × 4,
2 × 2,
2 × 4, 3 × 3 usw.
Flaschen aufnehmen zu können.
Es ist in derartigen Fällen
nur erforderlich, die Ausnehmungen 26 entsprechend auszubilden
und anzuordnen und die Abstände
zwischen den Druckleisten 23a, 23b bzw. den Anschlagleisten 27a, 27b entsprechend
zu wählen.
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Das Ausführungsbeispiel nach 10 bis 14 unterscheidet sich von dem nach 1 bis 9 im wesentlichen nur dadurch, daß ein Flaschenträger 1 mit einem
Traggriff 31 vorgesehen ist. Gleiche Teile sind daher mit
denselben Bezugszeichen wie in 1 bis 9 versehen. Der Traggriff 31 unterscheidet
sich gemäß 10 und 11 hauptsächlich dadurch vom Traggriff 14 nach 1 und 2, daß er schwenkbar mit dem Bodenteil 6 anstatt
mit dem Deckenteil 3 verbunden ist, vom Bodenteil 6 nach
oben absteht und durch einen im Deckenteil 3 ausgebildet,
nicht näher dargestellten
Schlitz nach außen
ragt. Dadurch resultiert als weiterer Unterschied, daß sich der über das Deckenteil 3 vorstehende
Abschnitt des Traggriffs 31 nicht über die ganze, in Richtung
der Längsachse 4 gemessene
Länge des
Trägers 1,
sondern nur über denjenigen
Teil davon erstreckt, der durch die Länge des im Deckenteil 3 ausgebildeten
Schlitzes gegeben ist. Die Herstellung des Trägers 1 nach 10 und 11 erfolgt wie beim Ausführungsbeispiel
nach 1 und 2 vorzugsweise durch Herstellung
eines Zuschnitts, in den der Traggriff 31 integriert ist,
und durch nachfolgendes Falten und Kleben od. dgl. des Zuschnitts.
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Wie 12 und 13 zeigen, unterschiedet sich
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Bestückung
der Flaschen 2 mit dem Träger 1 nach 10 und 11 im wesentlichen nur dadurch von der
Vorrichtung nach 3 bis 9, daß eine Höhe h3 zwischen der Unterseite 20a der
Abschlußplatte 20 und
der Oberseite der Druckplatte 23 an die beim Aufsetzvorgang
größte mögliche Höhe des Traggriffs 31 angepaßt ist.
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Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung
besteht neben der Vereinfachung des Bestükkungsvorgangs darin, daß dasselbe,
aus Abschlußplatte 20 und
Seitenwänden 21 gebildete
Halteelement 18 in einfacher Weise an unterschiedliche
Verschlußelemente 11,
Traggriffe 14 bzw. 31 und Flaschenformen angepaßt werden
kann. Zur Anpassung an verschiedene Flaschenformen ist es lediglich
erforderlich, die Druckleisten 23a, 23b und die
in ihnen ausgebildeten Ausnehmungen 26 entsprechend zu ändern. Haben die
Verschlußelemente 11,
gemessen von ihren Unterkanten bis zu ihren Oberseiten, unterschiedliche Höhen entsprechend
Maßen
h4 und h5 in 12 und 13, dann können Druckleisten 23a, 23b verwendet
werden, die zwar dieselbe Form, aber eine entsprechend veränderte Dicke
aufweisen. Entsprechendes gilt, wenn Träger 1 zu verarbeiten
sind, deren Traggriffe unterschiedliche Höhen aufweisen, wie beispielhaft
in 12 und 13 für Traggriffe 31 und 31a angedeutet
ist. Wie ein Vergleich zeigt, ist das Maß h3 in 12 deutlich kleiner als ein entsprechendes
Maß h6
in 13.
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13 zeigt
schließlich,
wie eine erfindungsgemäße Vorrichtung
gemäß 10 bis 13 auch auf Flaschen montiert werden
kann, die in einer üblichen
Getränkekiste 32 mit
durch Wandteile 33 abgegrenzten Gefachen 34 angeordnet
sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist dazu vorzugsweise so dimensioniert, daß die Abstände der Ausnehmungen 26 den
durch die Gefache 34 vorgegebenen Flaschenabständen entsprechen.
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Während
die anhand der 1 bis 9 beschriebene Vorrichtung
jeweils aus zwei separaten Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b gebildete
Druck- und Anschlagplatten 23, 27 aufweist, ist
es alternativ möglich,
die Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b durch quer
zur Längsachse 19 angeordnete,
nicht dargestellte Querstege zu einem vorzugsweise rechteckigen
Rahmen zu verbinden, der die Aussparung 24 für die Flaschenhälse 2c und
den Traggriff 14 bzw. den Durchgang 28 allein
für den
Traggriff 14 rundum begrenzt, so daß umlaufend rahmenförmige Platten 23, 27 entstehen.
Dabei wird in beiden Fällen
davon ausgegangen, daß die
Traggriffe 14 , 31 und 31a stets von
mittleren Abschnitten des Deckenteils 3 des Trägers 1 nach
oben ragen, obwohl auch Anordnungen mit seitlich angeordneten Traggriffen 14, 31 denkbar sind.
In diesem Fall könnten
die Leisten 23a, 23b bzw. 27a, 27b z.
B. unterschiedlich breit sein. Weiterhin ist klar, daß die Ausnehmungen 26 in
der Druckplatte 23 bzw. den Druckleisten 23a, 23b auch
ganz fehlen oder mit anderen Querschnittsformen versehen sein könnten. Außerdem könnten die
Anschlagleisten 27a, 27b die Verschlußelemente 11 entgegen 9 um mehr als etwa zur Hälfte abdecken,
insbesondere wenn der Traggriff 14 beim Aufsetzen des Trägers 1 im
wesentlichen senkrecht zur Deckenteiloberfläche angeordnet wäre, statt
gemäß 7 halb auf den ersten Öffnungen 8 zu
liegen. Da der Durchgang 28 nur den Traggriff 14, 31 bzw. 31a,
nicht aber die oberen Enden der Flaschenhälse 2c und die auf diesen
befindlichen Verschlußelemente 11 aufnehmen
muss, sind insoweit zahlreiche Varianten möglich.
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Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht schließlich
darin, daß sie leicht
an unterschiedliche Flaschenformen und -größen angepaßt werden kann. Hierzu wäre es möglich, einen
Bausatz zusammen zu stellen, der eine Mehrzahl von entsprechend
unterschiedlichen, z. B. unterschiedlich hohen und/oder breiten
Druck- und/oder Anschlagplatten 23, 27 bzw.
-leisten 23a, 23b und 27a, 27b enthält, die
sämtlich
in dasselbe, nur die Abschlußplatte 20 und
die Seitenwände 21 enthaltende Halteelement 18 einsetzbar
sind und mit diesem durch Schrauben, Kleben oder sonstwie verbunden werden
können.
Bei Bedarf kann der Bausatz auch mehrere unterschiedliche Halteelemente 18 aufweisen,
die z. B. zur Bestückung
von ein- oder mehrreihigen Trägem 1 geeignet
sind.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Zunächst ist klar, daß der Begriff "Flaschen" im Rahmen der vorliegenden
Erfindung alle Behälter,
d. h. auch Dosenflaschen, Glasflaschen od. dgl. umfaßt, die
in ihren Schulter- und Halsabschnitten wie die beschriebenen Flaschen 2 geformt
sind und daher mit den beschriebenen Flaschenträgern 1 verpackt werden
können. Dabei
können
die Flaschenkörper 2a natürlich auch andere
Formen, insbesondere von der dargestellten Zylinderform abweichende
Formen aufweisen. Außerdem
können
die Flaschen 2, insbesondere soweit sie aus Kunststoff
bestehen, unterhalb der Verschlußelemente 11 angeordnete
Tragringe aufweisen, in welchem Fall sich die Untergriffsegmente 10 oder
andere Teile der Öffnungsränder der
Träger 1 an
deren Unterkanten statt an den Unterkanten der Verschlußelemente 1 abstützen würden. Weiter
könnten
andere Verschlußelemente 11,
z. B. Schraubverschlüsse, vorgesehen
sein. Weiterhin wäre
es möglich,
die obere Abschlußplatte 20 durch
die Seitenwände 21 verbindende
Querstege zu ersetzen. Außerdem
ist klar, daß anstelle
je einer einzigen Druck- und/oder Anschlagplatte 23, 27 bzw.
-leiste 23a, 23b bzw. 27a, 27b auch
jeweils mehrere, vergleichsweise dünne Platten oder Scheiben vorgesehen
werden könnten, die
aufeinander gelegt werden, um durch Kombination mehrerer solcher
Platten oder Scheiben die erforderliche Gesamthöhe hl bis h6 herzustellen.
In analoger Weise könnte
ein Halteelement vorgesehen sein, das mit einer so dicken Druckplatte 23 und/oder
einer so dicken Anschlagplatte 27 versehen ist, daß dadurch
alle wesentlichen vorkommenden Träger auf den ihnen zugeordneten
Flaschen montiert werden können.
Weiter kann das Bodenteil 6 je nach Ausbildung des Trägers 1 ganz
fehlen oder anders als dargestellt ausgebildet sein. Außerdem ist
aus 1 bis 14 erkennbar, daß die beschriebene
Vorrichtung in entsprechender Weise auch zur Bestückung von
Trägern 1 verwendet
werden kann, die keine Traggriffe aufweisen, und daß die Anschlagplatte 27 die
Aussparung 24 bzw. deren Ausnehmungen 26 auch
in einer anderen als der dargestellten Weise überdecken kann.
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Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen
Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen
Kombinationen angewendet werden können.