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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Bestücken
von Hälse,
Verschlußelemente
und ggf. Tragringe aufweisenden Flaschen, insbesondere Getränkeflaschen,
mit U-förmigen,
vorgefertigten Flaschenträgern.
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In der Getränkeindustrie werden zunehmend Flaschenträger verwendet,
um eine vorgewählte
Anzahl von Flaschen auch außerhalb
einer Getränkekiste
leicht tragen bzw. transportieren zu können. Für diesen Zweck sind u. a. U-förmige, aus
Kraftkarton hergestellte Flaschenträger vorgeschlagen worden (Patentanmeldung
103 37 983.5 derselben Anmelderin), die insbesondere für Flaschen
mit kuppelartig gewölbten
Schulterbereichen geeignet und bestimmt sind. Diese Flaschenträger weisen
in ihrem z. B. durch Kleben hergestellten, vorgefertigten Zustand ein
zweilagiges Deckenteil, zwei von diesem abstehende Seitenteile,
die vor dem Aufsetzen auf die Flaschen in eine im wesentlichen senkrecht
zum Deckenteil angeordnete Lage gebracht werden, und ein nach Art
einer Zwischendecke zwischen den beiden Seitenteilen angeordnetes
Bodenteil auf. Das Deckenteil und das Bodenteil sind mit zur Aufnahme
der Flaschenhälse
bestimmten Öffnungen
versehen, wobei zumindest die im Deckenteil vorgesehenen Öffnungen
von radial getrennten Sektoren umgeben sind, die zum Untergreifen
der Verschlußelemente oder
Tragringe der Flaschen bestimmte Untergriffsegmente bilden.
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Zum Bestücken der Flaschen mit derartigen Flaschenträgem ist
es erforderlich, das Bodenteil und das Deckenteil mit ihren Öffnungen
gleichmäßig und so
auf die Verschlußelemente
bzw. Flaschenhälse
einer Mehrzahl von in einer oder mehreren Reihen angeordneten Flaschen
zu drücken,
daß die
Untergriffsegmente sich allmählich
aufspreizen und dann beim weiteren Aufschieben der Flaschenträger auf
die Flaschen unter den Unterkanten der Verschlußelemente oder Tragringe federnd
einrasten, um dadurch die Flaschenträger mit den Flaschen im wesentlichen formschlüssig zu
koppeln. Beim nachfolgenden Anheben der Flaschenträger werden
die mittels der Untergriffsegmente an ihnen befestigten Flaschen
daher ebenfalls angehoben.
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Die Befestigung der Flaschenträger an den Flaschen
ist bisher eine vergleichsweise mühsame Prozedur, die manuell
erfolgen muß.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten
Art zu schaffen, mittels derer das Bestücken der Flaschen mit den Flaschenträgern vereinfacht
werden kann.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist die
eingangs bezeichnete Vorrichtung als ein zur Aufnahme und Führung von
Oberteilen der Flaschenträger
bestimmtes, U-förmiges,
eine Längsache
aufweisendes Halte- und Führungselement
ausgebildet, das eine Druckplatte und von dieser seitlich abstehende
Führungsteile
aufweist, wobei die Druckplatte mit in Richtung der Längsachse
beabstandeten Aufnahmelöchern
für die
Flaschenhälse
und ggf. die Tragringe versehen ist.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht das
Einlegen je eines Flaschenträgers
in den Raum zwischen der Druckplatte und den Führungsteilen, vorzugsweise
mit leichtem Klemmsitz. Bei nach unten offener U-Form wird die Vorrichtung
dann zusammen mit dem ebenfalls nach unten offenen Flaschenträger auf
eine entsprechende Anzahl von Flaschen bzw. deren Verschlußelementen
aufgesetzt und axial in Richtung der Flaschenkörper bewegt. Dabei treten die
Flaschenhälse
bzw. die Verschlußelemente
allmählich
immer tiefer in die Aufnahmelöcher
der Druckplatte ein, die gleichzeitig mit ihren die Aufnahmelöcher umgebenden
Abschnitten das Deckenteil und das Bodenteil des Flaschenträgers weiter
in Richtung der Flaschenkörper
bewegt, bis die Untergriffsegmente unter den Verschlußelementen
oder Tragringen einrasten. Der besondere Vorteil besteht dabei darin,
daß die
Seitenteile des Flaschenträgers
zwischen den Führungsteilen
und ggf. vorderen und hinteren Stirnplatten des Halte- und Führungselements
gehalten und geführt
werden und gleichzeitig die auf die Verschlußelemente aufgesetzten Aufnahmelöcher eine
Zentrierung der Vorrichtung und damit auch des Flaschenträgers auf
den Flaschen bewirken, so daß auf
einfache Weise eine gleichmäßige Montage
der Flaschenträger
auf den Flaschen möglich
ist.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der
Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachfolgend in
Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zu montierenden Flaschenträgers;
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2 und 3 je eine Vorderansicht und
Draufsicht des Flaschenträgers
nach 1;
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4 eine
perspektivische Darstellung des Flaschenträgers nach 1 bis 3 in
einem auf eine Mehrzahl von Flaschen aufgesetzten Zustand;
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5 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufsetzen
von Flaschenträgern
nach 1 bis 3 in der aus 4 ersichtlichen Weise auf die Flaschen;
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6 einen
Querschnitt durch die Vorrichtung nach 5 im Bereich eines Aufnahmelochs einer
Druckplatte;
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7 einen
Längsschnitt
durch die Vorrichtung nach 5 im
Bereich einer Mittelebene; und
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8 und 9 den 6 und 7 entsprechende Schnitte
der Vorrichtung bei eingesetztem Flaschenträger und in einem auf eine Mehrzahl
von Flaschen aufgesetzten Zustand.
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1 bis 3 zeigen einen Flaschenträger 1 in einem
beim Hersteller oder beim Anwender aufgeklappten und zum Aufsetzen
auf Flaschen geeignet gemachten Zustand. Zur Herstellung des Flaschenträgers 1 wird
ein vorzugsweise aus Kraftkarton hergestellter und durch Stanzen
od. dgl. entsprechend vorbereiteter Trägerzuschnitt gefaltet, durch
Verbinden, insbesondere Kleben, einzelner Teile vorgefertigt und
anschließend
in die aus 1 bis 3 ersichtliche Form gebracht.
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Der fertige Flaschenträger 1 enthält ein z.
B. rechteckiges, zweilagiges Deckenteil 2 mit einer Längsachse 3 und
zwei von den langen Seiten des Deckenteils 2 um ca. 90° nach unten
abstehende Seitenteile 4, so daß der Flaschenträger 1 insgesamt einen
im wesentlichen U-förmigen,
nach unten offenen Querschnitt erhält. Außerdem sind die beiden Seitenteile 4 durch
ein nach Art einer Zwischendecke angeordnetes, unterhalb des Deckenteils 2 befindliches
Bodenteil 5 miteinander verbunden. Das Bodenteil 5 ist
parallel zum Deckenteil 2 und mit einem Abstand a (2)
von diesem angeordnet, der in Abhängigkeit von der Form und Größe der zu
bestückenden
Flaschen gewählt
ist.
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Das erste Deckenteil 2 weist
in einer vorzugsweise parallel zur Längsachse 3 verlaufenden Reihe
mehrere, im Ausführungsbeispiel
drei entsprechend der zugeordneten Flaschenform und -größe beabstandete
erste Öffnungen 6 (3) auf, deren Umfangslinien
bzw. Ränder 7 von
konzentrischen, vorzugsweise als Faltlinien ausgebildeten Umfangslinien 8 umgeben
sind. Zwischen den beiden Umfangslinien 7 und 8,
d. h. in den die Öffnungen 6 umgebenden
Randzonen, weist das Deckenteil 2 jeweils eine Mehrzahl
von in Umfangsrichtung neben einander liegenden Sektoren 9 auf,
die durch radial verlaufende, vorzugsweise durch Stanzen angebrachte Trennlinien 10 voneinander
getrennt und daher nur längs
der Umfangslinien 8 mit dem Deckenteil verbunden sind.
Die Sektoren 9 bilden sogenannte Untergriffsegmente, die
zum Untergreifen der Verschlußelemente
od. dgl. von Flaschen dienen, wie weiter unten erläutert ist.
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Das Bodenteil 5 weist nicht
dargestellte, zweite Öffnungen
auf, die in gleicher Anzahl wie die ersten Öffnungen 6 und in
entsprechender Anordnung wie diese vorgesehen sind. Außerdem weisen das
Bodenteil 5 und das Deckenteil 2 quer zur Längsachse 3 im
wesentlichen gleiche Breiten auf, damit die ersten Öffnungen 6 und
die Öffnungen
des Bodenteils 5 in dem aus 1 und 2 ersichtlichen, ausgeklappten
Zustand des Flaschenträgers 1 koaxial aufeinander
ausgerichtet sind. Außerdem
erstrecken sich die Reihen dieser Öffnungen vorzugsweise in mittleren
Bereichen der Teile 2 und 5. Die Öffnungen des
Bodenteils 5 können
analog zu den Öffnungen 6 von
radial getrennten, Stabilisierungssegmente bildenden Sektoren umgeben
sein.
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Einzelheiten der Herstellung des
Flaschenträgers 1 sind
für die
vorliegende Erfindung weniger bedeutsam. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird
daher insoweit auf die Patentanmeldung 103 37 983.5 derselben Anmelderin
verwiesen.
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4 zeigt
die Anwendung des aus 1 bis 3 ersichtlichen Flaschenträgers 1,
der im Ausführungsbeispiel
zur Aufnahme von drei Flaschen 11 bestimmt ist. Die Flaschen 11,
bei denen es sich vornehmlich um Getränkeflaschen aus Kunststoff
wie z. B. PET handeln kann, sind solche, die einen im wesentlichen
zylindrischen Flaschenkörper
11a, einen daran nach oben angrenzenden, gewölbten, sich im Querschnitt
nach Art einer Kuppel oder eines Sattels verjüngenden Schulterbereich 11b
und einen darauf folgenden, vergleichsweise kurzen Hals 11c aufweisen,
der mit einem Verschlußelement 12,
z. B. einen üblichen
Schraubverschluß,
verschließbar
ist. Bestehen die Flaschen 11 aus Kunststoff (PET, PEN
od. dgl.), dann ist der Hals 11c meistens mit einem unterhalb des
Verschlußelements 12 angeordneten
Transport- bzw. Tragring 14 versehen.
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Der Flaschenträger 1 wird von oben
her so auf drei in Reihe stehende Flaschen 11 aufgesetzt, daß sich die
Seitenteile 4 seitlich an die oberen Enden der Flaschenkörper 11a
anlegen und dabei die drei im Bodenteil 5 und im Deckenteil 2 ausgebildeten Öffnungen
koaxial auf die Verschlußelemente 12 ausgerichtet
sind. Bei Druck auf das Deckenteil 2 wird dieses dann längs der
Verschlußelemente 12 abwärts geschoben,
wobei die Verschlußelemente 12 die
nicht dargestellten Stabilisierungssegmente des Bodenteils 5 und
die Untergriffsegmente 9 des Deckenteils 2 konisch
aufspreizen, bis zunächst
die Stabilisierungssegmente und dann die Untergriffsegmente 9 nach Überlaufen
der Tragringe 14 federnd unter diesen einrasten.
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Zur stabilen Festlegung des Flaschenträgers 1 auf
den Flaschen 11 sind insbesondere zwei Maßnahmen
vorgesehen. Zum einen sind die Durchmesser der Umfangslinien 7 der Öffnungen 6 (3) etwas kleiner und die
Durchmesser der Umfangslinien 8 etwas größer als
die Durchmesser der Verschlußelemente 12 und
Tragringe 14. Außerdem
sind die radialen Längen
der Untergriffsegmente 9 und die Durchmesser der Umfangslinien 8 so
gewählt,
daß sich
die Deckenteile 2 im montierten Zustand auf Querschnittsflächen der
Schulterbereiche 11b der Flaschen 11 abstützen, die
in der Nähe
der dicht unterhalb der Tragringe 14 endenden Flaschenhälse 11c
liegen, und daß die
Untergriffsegmente 9 in um weniger als 90° aufgespreizten
Zuständen
an den Unterkanten der Tragringe 14 anliegen, wobei sie
federnd radial nach innen vorgespannt sind. Zum anderen werden die
Durchmesser der Umfangslinien der im Bodenteil 5 vorgesehenen
zweiten Öffnungen
vorzugsweise um soviel größer als
die Durchmesser der Umfangslinien 8 gewählt, daß sich das Bodenteil 5 auf
solche Querschnittsflächen
der Schulterbereiche 11b der Flaschen 11 auflegt, die von
den Querschnittsflächen,
auf denen sich die Deckenteile 2 abstützen, einen vorgewählten Abstand
haben, der kleiner als das Maß a ist. Da der Flaschenträger 1 zwar aus
Kraftkarton hergestellt, aber dennoch in sich flexibel ist, wird
das Bodenteil 5 daher beim Aufsetzen des Flaschenträgers 1 auf
die Flaschen 11 entsprechend der Kuppelform der Schulterbereiche
11b in Richtung des Deckenteils 2 angehoben bzw. durchgebogen,
wodurch es sich an das Deckenteil 2 anlegt und die Untergriffsegmente 9 gegen
die Tragringe 14 gedrückt
werden. Abgesehen davon ist klar, daß die radialen Längen der
Untergriffsegmente 9 im Einzelfall so bemessen werden,
daß sich
einerseits die beschriebene Funktion ergibt, andererseits aber noch ein
ausreichendes Spiel vorhanden ist, um etwaige Flaschen- oder Zuschnittstoleranzen
auszugleichen.
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Eine zusätzliche Stabilisierung des
Trägers 1 auf
den Flaschen 11 wird dadurch erreicht, daß durch das
Verbiegen bzw. Anheben des Bodenteils 5 in Richtung des
Deckenteils 2 eine elastische Vorspannung der Seitenteile 4 in
Richtung der Flaschenkörper
11a bewirkt wird, wie in 2 durch
Pfeile angedeutet ist. Auch diese, nach innen gerichtete Vorspannung
der Seitenteile 4 wird im montierten Zustand des Flaschenträgers 1 durch
das Zusammenwirken der Auflageflächen
des Decken- und des Bodenteils 2, 5 auf den domförmigen Schulterbereichen 11b
und den Unterkanten der Tragringe 14 erreicht, die beide
als Anschlagflächen
für das
Bodenteil 5 bzw. die Untergriffsegmente 9 wirken.
Durch geeignete Bemessung des Abstands a (2) und der Durchmesser der
verschiedenen Öffnungen
bzw. Umfangslinien kann der Flaschenträger 1 außerdem leicht
an unterschiedliche Flaschengrößen bzw.
unterschiedlich angeordnete und ausgebildete Tragringe 14 bzw.
Schulterbereiche 11b angepaßt
werden.
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Schließlich sind die Flaschenträger 1 vorzugsweise
mit vorgestanzten, wegdrückbaren
Zungen versehen, die im weggedrückten
Zustand (1 und 4) zum Einführen der
Finger bestimmte, als Tragehilfen wirksame Löcher 15 stehen lassen.
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Zur Erleichterung des Aufsetzens
der Flaschenträger 1 auf
die Flaschen 11 ist erfindungsgemäß die aus 5 bis 9 ersichtliche
Vorrichtung vorgesehen. Diese Vorrichtung ist als ein im wesentlichen
U-förmiges
Halte- und Führungselement 18 ausgebildet,
das in noch zu beschreibender Weise zur Aufnahme eines Flaschenträgers 1 dient.
Das Halte- und Führungselement 18 weist
eine Längsachse 19 und
eine im wesentlichen rechteckige, vorzugsweise planparallele Druckplatte 20 auf,
die mit ihren langen Seiten parallel zur Längsachse 19 angeordnet
ist. Von der Druckplatte 20 stehen im wesentlichen senkrecht
zwei seitliche Führungsteile 21 ab, die
z. B. aus dünnen,
planparalleln Platten bestehen, mit der Druckplatte 20 fest
ver bunden sind und sich parallel zur Längsachse 19 erstrecken.
Die Druckplatte 20 und die Führungsteile 21 bestehen
z. B. aus Kunststoff, Stahl oder irgendeinem anderen geeigneten
Material, wobei die Führungsteile 21 zur
Gewichtseinsparung jeweils aus mehreren, durch Schlitze 22 getrennten
Führungsteilabschnitten
21a bis 21c (5) bestehen
können.
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Die Druckplatte 20 ist,
wie insbesondere 6 und 7 zeigen, mit in Richtung
der Längsachse 19 beabstandeten
Aufnahmelöchern 23 versehen, die
in noch zu beschreibender Weise der Aufnahme der Flaschenhälse 11c
und ggf. der Tragringe 14 dienen, parallel zur Längsachse 19 beabstandet
sind und dieselben Abstände
wie die Öffnungen 6 (3) des Deckenteils 2 und
die im Bodenteil 5 vorgesehenen, zweiten Öffnungen
voneinander aufweisen. Mit besonderem Vorteil ist außerdem oberhalb
der Druckplatte 20 eine zu ihr parallele Anschlagplatte 24 angeordnet,
die zweckmäßig ebenfalls
fest mit den Führungsteilen 21 verbunden
ist, so daß die
Druckplatte 20 in einem U-förmigen, von der Anschlagplatte 24 und
den Führungsteilen 21 gebildeten,
U-förmigen
Raum zu liegen kommt. An ihrer Unterseite wird die Druckplatte 20 von
den Führungsteilen 21 überragt,
so daß sie
mit den sie überragenden
Abschnitten einen Aufnahmeraum 25 (6 und 7)
für die Flaschenträger 1 bildet.
Nach vorn und nach hinten ist dieser Aufnahmeraum 25 zweckmäßig durch
vordere bzw. hintere Stirnplatten 26 (5) begrenzt, die mit der Druckplatte 20 und/oder
der Anschlagplatte 24 fest verbunden sind.
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Der vorzugsweise einen rechteckigen
Querschnitt aufweisende Aufnahmeraum 25 ist gemäß 8 und 9 zweckmäßig so bemessen, wie den äußeren Abmessungen
des Deckenteils 2 des aufzunehmenden Flaschenträgers 1 entspricht.
Der Flaschenträger 1 kann
daher mit seinem Deckenteil 2 voran entsprechend 8 und 9 in den Aufnahmeraum 25 eingelegt
werden, bis das Deckenteil 2 an der Druckplatte 20 anliegt.
In diesem Zustand ist der U-förmige
Flaschenträger 1 zu
derselben Seite hin geöffnet
wie die erfindungsgemäße Vorrichtung
bzw. der Aufnahmeraum 25. Außerdem sind die Abmessungen
des Aufnahmeraums 25 vorzugsweise so gewählt, daß der Flaschenträger 1 mit
leichtem Klemmsitz in ihm zu liegen kommt und daher selbst dann nicht ohne
weiteres aus ihm herausfällt,
wenn die Vorrichtung entsprechend 6 und 7 nach unten hin geöffnet ist.
Die Führungsteile 21 sind
zu diesem Zweck vorzugsweise mit einem lichten Abstand angeordnet,
der in Abhängigkeit
von den Querschnitten der Flaschen 11 und den Dicken der
zur Anlage an den Flaschen 11 bestimmten Seitenteilen 4 der
Flaschenträger 1 gewählt ist.
Entsprechend ist der lichte Abstand der an gegenüber liegenden Enden vorgesehenen
Stirnplatten 26 im wesentlichen gleich der Länge der
Flaschenträger 1 in
Richtung von deren Längsachsen 3.
Außerdem
ragen in dem aus 8 und 9 ersichtlichen Zustand die
Seitenteile 4 des Flaschenträgers 1 nach unten
etwas aus dem Aufnahmeraum 25 heraus, während die ersten Öffnungen 6 (3) und die nicht dargestellten Öffnungen
im Bodenteil 5 des Flaschenträgers 1 vorzugsweise
koaxial auf die Aufnahmelöcher 23 ausgerichtet
sind.
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Die Anschlagplatte 24 ist
auf ihrer von der Druckplatte 20 entfernten Oberseite zweckmäßig mit einem
Haltegriff 27 versehen, der die Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
erleichtert.
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Zur Bestückung der Flaschen 11 mit
einem Flaschenträger 1 wird
die erfindungsgemäße Vorrichtung
bei in sie eingelegtem Flaschenträger 1 (8 und 9) von oben her den Flaschen 11 angenähert und so
auf diese aufgelegt, daß die
Aufnahmelöcher 23 der
Druckplatte 20 koaxial auf die Verschlußelemente 12 ausgerichtet
sind. Durch Druck auf die Vorrichtung wird die Druckplatte 20 dann
allmählich
abgesenkt, wodurch die Verschlußelemente 12,
die Flaschenhälse
11c und die Tragringe 14 in die Aufnahmelöcher 23 eintreten.
Gleichzeitig drücken
diejenigen Abschnitte der Druckplatte 20, die zwischen
den Aufnahmelöchern 23 stehen
bleiben, von oben auf das Deckenteil 2 des Flaschenträgers 1 und
drücken diesen
dadurch auf den Flaschenhälsen
11c nach unten. Damit sich dabei eine möglichst große Druck- bzw. Anlagefläche ergibt,
sind die Aufnahmelöcher 23 im
Querschnitt nur wenig größer als
die Querschnitte der Verschlußelemente 12 und
Tragringe 14.
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Beim weiteren Vorschieben des Halte-
und Führungselements 18 gelangt
eine Unterseite 20a der Druckplatte 20 (6 und 9)
allmählich
unter die Unterkanten der Tragringe 14, bis schließlich die
bei Eintritt der Verschlußelemente 12 in
die Öffnungen 6 des
Flaschenträgers 1 federnd
aufgespreizten Untergriffsegmenten 9 unter den Tragringen 14 einrasten, wie 8 und 9 zeigen. Dabei ist mit besonderem Vorteil
ein Abstand h (9) zwischen
einer Unterseite 24a der Anschlagplatte 24 (6) und der Unterseite 20a
der Druckplatte 20 in Abhängigkeit von der axialen, senkrecht
zur oberen Deckenteilebene gemessenen Länge der Untergriffsegmente 9 und
in Abhängigkeit
von den in Achsrichtung der Flaschen 11 sich ergebenden
Lagen der Unterkanten der Tragringe 14 so gewählt, daß die äußersten
Spitzen der Untergriffsegmente 9 beim Anschlagen der Verschlußelemente 12 an
die Anschlagplatte 24 unterhalb der Tragringe liegen und
diese daher eingerastet sind. Um dies sicherzustellen, ist das Maß h vorzugsweise um wenige Millimeter
größer, als
der Summe aus dem Abstand der Oberkanten der Verschlußelemente 12 von
den Unterkanten der Tragringe 14 und der axialen Länge der
Untergriffsegmente 9 im aufgespreizten Zustand entspricht
(8). Dadurch wird einerseits
ein sicheres Einrasten der Untergriffsegmente 9 sichergestellt
und andererseits vermieden, daß die
Druckplatte 20 zu weit in Richtung der Schulterbereiche
11b der Flaschen 11 vorgeschoben wird, was zu einer Beschädigung der
Flaschen 11 oder der Flaschenträger 1 führen könnte.
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Die in den Zeichnungen dargestellten
Flaschenträger 1 und
Druckplatten 20 sind in einer parallel zu den Längsachsen 3, 19 verlaufenden
Reihe mit je drei Öffnungen 6 bzw.
Aufnahmelöchern 23 versehen.
Alternativ wäre
es aber auch möglich,
z. B. jeweils zwei oder vier Öffnungen 6 bzw.
Aufnahmelöcher 23 vorzusehen,
um zwei oder vier Flaschen aufzunehmen. Außerdem können die Öffnungen 6 und Aufnahmelöcher 23 anstatt
in nur einer Reihe in mehreren, insbesondere zwei Reihen angeordnet
werden, und z. B. 2 x 2, 2 x 3, 2 x 4, 3 x 3 usw. Flaschen aufnehmen
bzw. Flaschenträger
für derartige
Flaschenkombinationen montieren zu können.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt,
die auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Zunächst ist klar, daß der Begriff "Flaschen" im Rahmen der vorliegenden
Erfindung alle Behälter,
d. h. auch Dosenflaschen, Glasflaschen od. dgl. umfaßt, die
in ihren Schulter- und Halsabschnitten wie die beschriebenen Flaschen 11 geformt
sind und daher mit den beschriebenen Flaschenträgern 1 verpackt werden können. Dabei
können
die Flaschenkörper
11a natürlich
auch andere Formen, insbesondere von der dargestellten Zylinderform
abweichende Formen aufweisen. Da die Tragringe 14 bei allen
derartigen Flaschen, soweit sie aus Kunststoff bestehen, einen Außendurchmesser
von ca. 33 mm haben, können
bei allen für
sie hergestellten Vorrichtungen die Aufnahmelöcher 23 mit Innendurchmessern
von z. B. ca. 42 mm oder etwas mehr versehen sein, was im wesentlichen
den Durchmessern der Umfangslinien 8 in 3 entspricht. Handelt es sich um Glasflaschen mit
Schraubverschlüssen
oder Kronenkorken, jedoch ohne Tragringe 14, dann ist die
Ausbildung der Zuschnitte 1 entsprechend mit dem Unterschied,
daß die
Maße so
zu wählen
sind, daß die
Untergriffsegmente 9 an den Unterkanten der Kronenkorken, Schraubverschlüsse oder
anderer Verschlüsse
zu liegen kommen. In derartigen Fällen wäre das Maß h (9) entsprechend so zu wählen, daß es wenig größer ist,
als der Summe aus den Abständen
zwischen den Ober- und Unterkanten der Verschlußelemente und der axialen Länge der
aufgespreizten Untergriffsegmente 9 entspricht. Ferner
können
die verschiedenen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung in gewissen
Grenzen andere geometrische Formen aufweisen, indem sie z. B. mit
abgerundeten Ecken oder sonstigen, produktbezogenen Abänderungen
versehen werden. Möglich
ist insbesondere, die Breite und/oder Form der Schlitze 22 zwischen den
Führungsteilabschnitten
21a, 21b bzw. 21c so zu wählen,
daß die
Vorrichtung auch dann auf die Flaschen 11 aufgesetzt werden
kann, wenn diese in einer Getränkekiste
od. dgl. stehen. Dadurch würde sich
der zusätzliche
Vorteil ergeben, daß die
Flaschen 11 während
des Aufsetzens der Flaschenträger 1 fest
in den üblichen
Gefachen der Getränkekiste
gehalten sind und daher nicht seitlich wegrutschen können. Weiter
wäre es
möglich,
bei der beschriebenen Vorrichtung die obere Anschlagplatte 24 wegzulassen,
insbesondere wenn es sich um ausreichend stabile Flaschen, z. B.
solche aus Glas handelt. Schließlich
versteht sich, daß die
verschiedenen Merkmale auch in anderen als den dargestellten und beschriebenen
Kombinationen angewendet werden können.