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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Vorrichtung zur Umwälzung
von gelagertem Getreide, insbesondere in einem Flachlager nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Derartige Vorrichtungen werden einerseits bei
der Trocknung von erntefrischem Getreide von getreideerzeugenden
Betrieben und andererseits bei der Lagerung von Getreide von gewerblichen
Lagerhaltern eingesetzt.
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Getreide stellt eine der wichtigsten
Nahrungsgrundlagen dar und kann durch unsachgemäße Trocknung oder Lagerung
sehr leicht verderben. Die dadurch entstehenden Wertverluste sind
entsprechend hoch.
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Erntefrisches Getreide wird deshalb
getrocknet, wie es beispielsweise ein Prospekt der Firma Lothar
Wellenbrock Getreidetechnik, Kuckucksberg 4, 19073 Wittenförden zeigt.
Dieser Silntrockner weist einen kreisrunden Querschnitt auf und
ist mit einem externen Gebläse
und einer externen Heizung ausgerüstet. Zudem ist der Boden des
Silotrockners als Belüftungsboden
ausgeführt.
In einem permanenten Prozess wird auf eine bestimmte Temperatur
vorgewärmte
Luft mittels des Gebläses
durch den Belüftungsboden
in das Getreide eingeblasen, so dass sich direkt über dem
Belüftungsboden
eine Trocknungszone ausbildet. Bedingt durch das herrschende Temperaturgefälle bildet
sich innerhalb des Getreidestapels aber auch eine Kondensschicht
aus, die die Trocknung des oberhalb der Kondensschicht liegenden
Getreides, in einer sogenannten Nasszone, verhindert. Deshalb ist
in diesem Silotrockner eine Umwälzvorrichtung
zur Vermischung des Ge treides aus der Trocknungszone und des Getreides aus
der Nasszone vorgesehen. Dazu ist auf der oberen Silowand eine Laufschiene
befestigt, auf der ein oberhalb des Siloquerschnitts mittig und
drehbar befestigter Träger
läuft.
Der Träger überstreicht
dabei während
eines Umlaufs den gesamten Querschnitt des Silos. An dem Träger sind
meist mehrere antreibbare Förderschnecken
befestigt, die auf dem Träger und
damit radial zur Mittelachse des zylindrischen Silotrockners verschiebbar
gelagert sind. Diese ragen bis etwa in den Bereich der Trocknungszone
in das Innere des Silos hinein. Mit der umlaufenden Bewegung des
Trägers
und der radialen Verschiebebewegung der Förderschnecken lassen sich alle
Bereiche des Silos erreichen. Die Förderschnecken fördern dabei
permanent trockenes Getreide aus der Trocknungszone, so dass entsprechend
erntefrisches Getreide aus der Nasszone in Richtung des Belüftungsbodens
zur Trocknung nachsinken kann. Eine solche Umwälzvorrichtung ist wegen der
entsprechenden Antriebstechnik und des hohen Materialeinsatzes relativ
teuer.
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Trockenes Getreide wird vorzugsweise
in einem Flachlager gelagert, das einen rechteckigen Querschnitt
aufweist. Das Flachlager ist mit einem externen Gebläse und einer
externen Kühlung
ausgerüstet
und verfügt über ein
Rohrsystem. Dabei wird in einem permanenten Prozess auf eine bestimmte Temperatur
gekühlte
Luft mittels des Gebläses über das
Rohrsystem in die unterste Schicht des Getreides eingeblasen. Dadurch
wird die durch die natürliche
Atmung des Getreides erzeugte Wärme
und Feuchtigkeit in die oberen Schichten und aus dem Getreide heraus
gedrückt.
Bedingt durch uneinheitliche Ware und unterschiedliche Atmungsaktivität entstehen
innerhalb des Getreidestapels häufig
Wärmenester.
Aus diesen Bereichen kann die Wärme
durch die von unten anliegende Luftströmung nicht herausgedrückt werden,
so dass die Temperatur in diesem Bereich ansteigt. Bei Temperaturen über 16 °C kommt es
zur Ansiedlung von Kornkäfern
und anderer Insekten, so dass das Getreide in kürzester Zeit unbrauchbar wird.
Mittels flächendeckender
regelmäßiger Temperaturmessungen
wird versucht, Wärmenester
frühzeitig
zu erkennen und diese gegebenenfalls durch gezielte Belüftung oder
von Hand mittels Schaufeln oder unter Zuhilfenahme sogenannter Kornkulis
zu beseitigen. Die Bemühungen
scheitern jedoch daran, dass sich die Ursachen der Wärmenester
deut lich unterhalb der Oberfläche,
in einem Bereich von etwa 2 bis 3 Metern Tiefe befinden. Durch das
permanente Nachrutschen von Getreide von den Seiten ist ein Umwälzen von
Hand schwierig möglich
und wenig effektiv. Die Verwendung einer aus dem Silotrockner bekannten
Umwälzvorrichtung scheitert
an den Dimensionen des Flachlagers. Bedingt durch Längen von
etwa 100 Metern und Breiten von etwa 30 Metern würden die notwendigen Laufschienen
und Querschnitte der überspannenden
Träger
extreme Dimension erfordern und ein solches Gewicht aufweisen, dass
eine wirtschaftliche Anwendung nicht möglich ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zu Grunde, eine gattungsmäßige Vorrichtung
zur Umwälzung
von gelagertem Getreide, insbesondere in einem Flachlager zu entwickeln,
die mobil ausgeführt ist
und sowohl in einem kontinuierlichen Trocknungsprozess zur Verhinderung
der Ausbildung einer Kondensschicht als auch diskontinuierlich in
einem Lagerungsprozess zur gezielten Bekämpfung von Wärmenestern
innerhalb des Getreides einsetzbar ist.
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Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Zweckdienliche Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteranspruchen
2 bis 18.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung beseitigt die
genannten Nachteile des Standes der Technik. Vorteilhaft bei der
Anwendung der Vorrichtung ist, dass diese ohne zusätzliche
Antriebe auskommt. Dies ist möglich,
weil der von der Fördereinrichtung erzeugte
Förderdruck
eine Aufteilung in mindestens einerseits eine Getreide ausstoßende und
andererseits in eine die Vorrichtung antreibende Komponente erfährt, so
dass sich die Vorrichtung während
der Förderung
von Getreide selbständig
auf dem Getreidestapel bewegt.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft,
wenn der Füllraum
von zwei sich gegenüberliegenden
und senkrecht auf der bodenseitigen Auflageplatte angeordneten Seitenwänden, gleichfalls
einer senkrecht auf der bodenseitigen Auflageplatte angeordneten Stirnwand
und einer zu der bodenseitigen Auflageplatte parallel angeordneten
deckel seitigen Auflageplatte umschlossen ist und die Getreide einnehmende Öffnung des
Füllraumes
die bodenseitige Auflageplatte durchbricht und die Getreide ausgebende Öffnung des
Füllraumes
einen horizontal ausgerichteten Ausstoßbereich für das Getreide ausbildet, weil
dadurch eine optimale Aufteilung des Förderdrucks erfolgt und damit
sowohl eine defnierte Förderleistung als
auch eine definierte Bewegungsgeschwindigkeit erreichbar ist.
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Dabei ist es besonders vorteilhaft,
wenn die Seitenwände
jeweils zur Veränderung
des Volumens des Füllraumes
und der Größe des Ausstoßbereiches
einen um eine senkrechte Drehachse schwenkbaren Bereich aufweisen
und der schwenkbare Bereich der Seitenwand jeweils eine Zusatzauflage
besitzt, die den Füllraum
nach unten abschließt,
sobald die schwenkbaren Bereiche zur Verkleinerung des Volumens
des Füllraumes
gegeneinander geschwenkt werden und die deckelseitige Auflageplatte eine
solche Größe aufweist,
die den Füllraum
nach oben abschließt,
sobald die schwenkbaren Bereiche zur Vergrößerung des Volumens des Füllraumes
aufgeschwenkt werden. Dadurch lässt
sich die Größe des Füllraumes
optimal an unterschiedliche Anforderungen, beispielsweise verschiedene
Getreidesorten, in einfacher Weise anpassen.
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Es ist von Vorteil, wenn die Fördereinrichtung aus
einer Antriebseinheit und aus einer handelsüblichen Förderschnecke besteht, weil
dadurch die Vorrichtungskosten minimal gehalten werden können und
der Einsatz solcher Förderschnecken
bewährt ist.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Förderschnecke in dem Bereich
des Füllraumes
ein exzentrisches Gewicht trägt,
so dass mit der Drehzahl der Förderschnecke
translatorische Impulse erzeugbar sind, die in einer senkrechten
Richtung sowohl zu der Stirnwand als auch zu dem Ausstoßbereich
wirken, weil dadurch die Arbeitsgeschwindigkeit der Vorrichtung in
einfacher Weise erhöht
werden kann. Dadurch lassen sich größere Flächen in kürzerer Zeit bearbeiten. Es
ist auch von Vorteil, wenn die Förderschnecke
in Längsrichtung
hohl ausgeführt
ist und die Förderschnecke über jeweils
mindestens eine Lufteinlass- und eine Luftauslassöffnung verfügt, so dass
durch die innenliegende Bohrung Luft von oben in mindestens eine
tieferliegende Schicht des Getreidestapels transportierbar ist und
die in die Fördereinrichtung einzulassende
Luft mittels einer Erwärm-
oder Kühleinrichtung
auf eine höhere
oder eine niedrigere Temperatur als die Umgebungstemperatur veränderbar
ist, weil dadurch eine höhere
Effektivität
erreichbar ist. Einerseits lässt
sich zusätzlich
erwärmte
Luft in den Trocknungsbereich und andererseits gekühlte Luft
in den Bereich eines Wärmenestes
in einfacher Weise von oben direkt an die Bearbeitungsstelle tief im
Getreidestapel einführen.
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Es ist auch von Vorteil, wenn
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- – in
der bodenseitigen Auflageplatte und diese durchdringend, jeweils
seitlich des Füllraumes
höhenverstellbare
Hemmplatten angeordnet sind,
- – eine
in den Ausstoßbereich
hineinragende und an der deckelseitigen Auflageplatte um eine senkrechte Drehachse
schwenkbar angebrachte hintere Steuereinrichtung vorgesehen ist
und
- – optional
eine der hinteren Steuereinrichtung gegenüberliegend angeordnete vordere
Steuereinrichtung vorgesehen ist, die ihrerseits unterhalb der bodenseitigen
Auflageplatte gleichfalls um eine senkrechte Drehachse schwenkbar
angebracht ist,
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weil dadurch mit einfachen Mitteln
und in einfacher Weise die Steuerung der Bewegungsrichtung der Vorrichtung
beeinflusst werden kann. Dabei lässt sich
die Beeinflussung auch in einen vorprogrammierten Ablauf bringen
und weitgehend automatisch ablaufen, wenn die Vorrichtung über mindestens
einen Sender verfügt
mit dessen Hilfe Koordinaten der Vorrichtung an einen entsprechenden
Empfänger
einer datenverarbeitenden Maschine sendbar sind und die datenverarbeitende
Maschine ihrerseits über
einen Sender verfügt,
mit dessen Hilfe in einem Programm abgelegte oder ermittelte Korrekturdaten
an einen entsprechenden Empfänger
der Vorrichtung sendbar sind und die Hemmplatten, die hintere Steuereinrichtung
und/oder die vordere Steuereinrichtung über Stellmotore verfügen, die
anhand der empfangenen Korrekturdaten verstellbar ausgeführt sind.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn
die bodenseitige Auflageplatte über
mindestens eine seitlich hochgezngene Führungsplatte verfügt, mit
der sich die Vorrichtung an einem in einem vorhergehenden Durchlauf
erzeugten Getreidewall abstützt,
weil dadurch in einfacher Weise eine Richtungsstabilität der Vorrichtung
erreichbar ist, die sich bei der Bearbeitung großer Flachlager vorteilhaft
auswirkt. Dadurch lassen sich auch die Steuereingriffe in einem
automatischen Betrieb minimieren.
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Es ist auch besonders zweckmäßig, wenn die
bodenseitige Auflageplatte einen äußeren Rand besitzt, der eine
ausreichende Höhe
besitzt oder der bis zur deckelseitigen Auflageplatte hochgezogen
ist, sodass sich ein geschlossener Hohlraum ergibt. Damit wird zunächst verhindert,
dass sich während
der Fortbewegung Getreide auf der bodenseitigen Auflageplatte ablagert
und den Gleitvorgang behindert. Außerdem kann sich die Vorrichtung
nicht mehr in das gelagerte Getreide eingraben. Der geschlossene Hohlraum
erzeugt zusätzlich
einen Auftrieb, der den Gleitvorgang weiter verbessert.
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Es ist auch von Vorteil, wenn die
Förderschnecke
zumindest in ihrem oberen Bereich eine Steigung besitzt, die in
Richtung zur Antriebseinheit zunimmt. Diese Art der Förderschnecke
ist insbesondere bei längeren
Förderschnecken
von Vorteil, weil die oben liegenden und größeren Förderkammern neben dem aus der
Tiefe geförderten
Getreidegut auch zusätzliches
Getreidegut aus den höheren
Getreideschichten aufnehmen können
und so in diesem Bereich freien Raum für die seitliche Fortbewegung der
Förderschnecke
schaffen. Dass erleichtert den Bewegungsablauf der Vorrichtung.
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Von Vorteil ist auch, wenn die Förderschnecke
gegenüber
der bodenseitigen Auflageplatte eine in Richtung des Ausstoßrichtung
zeigende Neigung besitzt und diese Neigung verstellbar ausgeführt ist. Durch
diese Neigung kommt es zu einem Aufrichten der bodenseitigen Auflageplatte
auf der vorderen, der Ausstoßrichtung
gegenüberliegenden
Seite, weil die Spindel sich während
ihrer Drehbewegung stets in die Senkrechte ausrichtet.
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Bei einem größerem Getreidelager ist es
von Vorteil, wenn zwei oder mehrere Vorrichtungen durch jeweils
einen seitlichen Abstandshalter zusammengekoppelt sind, wobei jede
Vorrichtung eine eigene Antriebseinheit besitzt und der Abstandshalter
an beiden Vorrichtungen gelenkig gelagert ist. Mit einer linearen
Nebeneinanderreihung mehrerer Vorrichtungen kann eine größere Fläche in der
gleichen Zeit bearbeitet werden. Mit weiteren Vorrichtungen, die
den linear gekoppelten Vorrichtungen auf Lücke vorgelagert sind, wird
der Abstand zwischen den bearbeiteten Strecken verringert. Damit
wird das Getreide intensiver umgewälzt. Dabei wird eine Richtungsänderung
der Fortbewe gung der Vorrichtung dadurch erreicht, dass der Antrieb
einer der beiden äußeren Vorrichtungen
ausgeschaltet oder verringert wird, sodass diese abgeschaltete Vorrichtung
zur Drehachse für
den gekoppelten Verband von Vorrichtungen wird.
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Vorteilhaft ist es auch, wenn die
Vorrichtung eine Sensoreinrichtung zur Erfassung der Temperatur
des geförderten
Getreides und zur temperaturabhängigen
Verstellung der Hemmplatten (14, 14') besitzt, weil damit die Fortbewegungsgeschwindigkeit bzw.
die örtliche
Verweilzeit der Vorrichtung in Abhängigkeit von der Temperatur
des geförderten
Getreides in der Art geregelt werden, dass die Fortbewegungsgeschwindigkeit
bei höheren
Temperaturen langsamer und bei geringeren Temperaturen schneller
wird. Damit können
Wärmenester
effektiver bearbeitet werden.
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Die Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert werden.
Dazu zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung des Erfindungsgegenstandes in einer Vorderansicht,
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2 eine
schematische Darstellung der 1 in
einer Seitenansicht und
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3 eine
schematische Darstellung der 1 in
einer Draufsicht.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Umwälzung von
gelagertem Getreide, insbesondere in einem Flachlager besteht gemäß 1, 2 und 3 aus einer
bodenseitigen Auflageplatte 1 und einer senkrecht dazu
angeordneten und mutig durch die bodenseitige Auflageplatte 1 verlaufenden
Fördereinrichtung 2.
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Die bodenseitige Auflageplatte 1 weist
eine kreisrunde Fläche
mit einem offenen trapezförmigen Flächensegment
auf. Oberhalb des offenen Flächensegmentes
der bodenseitigen Auflageplatte 1 bildet sich ein Füllraum 3 aus.
Dieser besitzt eine dem offenen trapezförmigen Flächensegment der bodenseitigen
Auflageplatte 1 entsprechende prismatische Form. Begrenzt
wird der Füllraum 3 durch
eine Stirnwand 4, zwei Seitenwände 5, 5' und eine deckelseitige
Auflageplatte 6. Dabei sind sowohl die Stirnwand 4 als
auch die Seitenwände 5, 5' senkrecht auf
der bodenseitigen Auflageplatte 1 sowie die deckelseitige
Auflageplatte 6 parallel zu der bodenseitigen Auflageplatte 1 ausge richtet.
Der Füllraum 3 bildet,
der Stirnwand 4 gegenüberliegend,
von der deckelseitigen Auflageplatte 6 abgedeckt und von
den Seitenwänden 5, 5' flankiert einen
sich in horizontaler Richtung öffnenden
Ausstoßbereich 7 auf.
Dabei sind die Seitenwände 5, 5' auf der Seite,
die der Stirnwand 4 abgewandt und dem Ausstoßbereich 7 zugewandt ist,
um eine senkrechte Drehachse schwenkbar ausgeführt. Dazu sind die Seitenwände 5, 5' in einen feststehenden
und einen schwenkbaren Bereich 8, 8' unterteilt. In einer zueinander
orienlierten Stellung geben die schwenkbaren Bereiche 8, 8' der Seitenwände 5, 5' einen minimalen
Ausstoßbereich 7 und
in einer voneinander weg orientierten Stellung geben die schwenkbaren
Bereiche 8, 8' der
Seitenwände 5, 5' einen maximalen
Ausstoßbereich 7 frei.
Dadurch schließt
der Füllraum 3 in
der minimalen Stellung ein minimales und in der maximalen Stellung
ein maximales Füllvolumen
ein. An den schwenkbaren Bereichen 8, 8' der Seitenwände 5, 5' ist jeweils
eine horizontal und direkt oberhalb der bodenseitigen Auflageplatte 1 angeordnete
Zusatzauflage 9, 9' befestigt. Diese
weist jeweils eine solche Größe und Form
auf, dass sie den Füllraum 3 nach
unten abschließt,
sobald die schwenkbaren Bereiche 8, 8' der Seitenwände 5, 5' gegeneinander
geschwenkt werden und den Füllraum 3 und
den Ausstoßbereich 7 minimal
verkleinern. Sowohl das offene Flächensegment in der bodenseitigen
Auflageplatte 1 als auch die deckelseitige Auflageplatte 6 weisen
eine auf das maximale Füllvolumen
abgestimmte Größe auf.
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Die Fördereinrichtung 2 besteht
aus einer Antriebseinheit 10 und einer Förderschnecke 11.
Die Antriebseinheit 10 ist an einer Aufnahme 12 befestigt, die
ihrerseits mit der deckelseitigen Auflageplatte 6 verbinden
ist. Die Antriebseinheit 10 ist abtriebsseitig drehfest
mit einem oberen Ende der Förderschnecke 11 verbunden.
Die Antriebseinheit 10 kann sowohl mittels Elektrnenergie
antreibbar oder als Verbrennungskraftmaschine ausgelegt sein. Abtriebsseitig beträgt die Drehzahl
etwa 250 bis 750 min 1. Die Förderschnecke 11 ist
handelsüblich
und weist einen Schneckendurchmesser von etwa 50 bis 100 mm auf.
Sowohl der Durchmesser und die Steigung der Schnecke als auch die
Drehzahl der Förderschnecke 11 sind
auf die Menge des zu fördernden
Getreides abstimmbar. Die Länge
der Förderschnecke 11 ist gleichfalls
variabel und beträgt etwa
zwischen 1.000 und 4.000 mm, wobei deren unteres Ende in einen Stapel
Getreide hineinragt.
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Die bodenseitige Auflageplatte 1 weist
zudem auf einer Seite eine hochgezogene Führungsplatte 13 auf.
Dabei ist die Führungsplatte 13 parallel zur
Arbeitsrichtung der Vorrichtung ausgerichtet. Die Größe, die
Form und der Anstellwinkel der Führungsplatte 13 sind
entsprechend abgestimmt. Dem Fachmann soll es dabei freistehen,
eine oder mehrere zusätzliche
Führungsplatten
vorzusehen. Die bodenseitige Auflageplatte 1 durchdringen
zwei höhenverstellbare
Hemmplatten 14, 14'.
Diese sind jeweils seitlich außerhalb
des Füllraumes 3 angebracht
und weisen eine auf die Hemmung der Drehung der Vorrichtung angepasste
Größe und Form
auf. Die Höhenverstellung
der Hemmplatten 14, 14' kann unabhängig voneinander von Hand oder
auch automatisch anhand bestimmter Parameter motorisch erfolgen.
Innerhalb des Füllraumes 3,
den Ausstoßbereich 7 mutig
teilend, ist an der deckelseitigen Auflageplatte 6 eine
hintere Steuereinrichtung 15 befestigt, die um eine senkrechte
Drehachse schwenkbar ist. Die Grüße der wirksamen
Fläche
der hinteren Steuereinrichtung 15 ist auf die Steuerung
der Vorrichtung entsprechend abgestimmt. In gleicher Linie mit der
hinteren Steuereinrichtung 15 und dieser gegenüberliegend
ist unterhalb der bodenseitigen Auflageplatte 1 eine vordere
Steuereinrichtung 16 angebracht, die gleichfalls um eine
senkrechte Drehachse schwenkbar ist. Die Grüße der wirksamen Fläche der vorderen
Steuereinrichtung 16 entspricht etwa der der hinteren Steuereinrichtung 15.
Sownhl die vordere Steuereinrichtung 15 als auch die hintere
Steuereinrichtung 16 können
unabhängig
voneinander von Hand oder auch automatisch anhand bestimmter Parameter
motorisch verstellt werden. Sownhl der Einsatz der Hemmplatten 14, 14', der Einsatz
der hinteren Steuereinrichtung 15 als auch der vorderen
Steuereinrichtung 16 ist optional.
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In einer figürlich nicht dargestellten zweiten Ausführung kann
die Förderschnecke 11 als
Hohlwelle gestaltet sein. Durch die innere Bohrung der Förderschnecke 11 könnte dann
Luft von oben nach unten durch die Förderschnecke 11 geführt werden. Dazu
weist die Förderschnecke 11 entsprechende umfangsseitig
angeordnete Lufteinlass- und Luftauslassöffnungen auf. Die einzulassende
Luft könnte
zudem gekühlt
sein.
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In einer figürlich gleichfalls nicht dargestellten
dritten Ausführung
könnte
die Förderschnecke 11 in
dem Bereich des Füllraumes 3 ein
exzentrisch befestigtes Gewicht aufweisen, so dass mit der Drehzahl
der Förderschnecke 11 diese
zusätzlich
translatorische Impulse erzeugt. Das exzentrische Gewicht würde so auf
der Förderschnecke 11 befestigt
sein, dass die translatorischen Impulse senkrecht sowohl zu der
Stirnwand 4 als auch zu dem Ausstoßbereich 7 wirken
können.
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Beispielhaft soll die Funktion der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
in einem diskontinuierlichen Betrieb in einem mit Getreide gefüllten Flachlager
bei der Bekämpfung
eines Wärmenestes
beschrieben werden. Dazu wird die Vorrichtung von einer Bedienperson
auf der Oberfläche
des Getreidestapels an die zuvor detektierte Stelle verbracht, an
der sich in 1 bis 2 Meter Tiefe unterhalb der Oberfläche das
Wärmenest
befindet. Dabei ist es zweckmäßig, wenn
die Vorrichtung selbst und die Förderschnecke 11 auf Grund
ihrer Länge
separat transportiert werden. Danach wird das obere Ende der Förderschnecke 11 drehfest
mit der Abtriebsseite der Antriebseinheit 10 verbunden.
Die Antriebseinheit 10 wird eingeschaltet und die Förderschnecke 11 in
den Getreidestapel aus der horizontalen in die vertikale Lage abgesenkt.
Die Förderschnecke 11 fördert, entsprechend
der Drehzahl, des Durchmessers und der Steigung der Schnecke Getreide
in den Füllraum 3.
Nach Erreichen des maximalen Füllvolumens
in dem Füllraum 3 entsteht
ein entsprechender Fülldruck,
der sich, abgestützt
an der Stirnwand 4 und an den Seitenwänden 5, 5' in Richtung
des Ausstnßbereiches 7 entlädt, so dass
durch die weitere Förderung
Getreide aus dem Ausstoßraum 7 herausgedrückt wird.
Das Ausströmen
von Getreide aus dem Füllraum 3 in
der Richtung des Ausstoßraumes 7 erzeugt
auch eine entgegengesetzt gerichtete Bewegung der gesamten Vorrichtung
in einer Arbeitsrichtung. Dadurch bewegt sich die Vorrichtung, auf
dein Getreidestapel aufliegend in der Arbeitsrichtung bei gleichzeitigem
Ausstoß zuvor
aus dem Bereich des Wärmenestes
geförderten
Getreides aus dem Ausstoßbereich 7 des
Füllraumes 3.
Bedingt durch die Länge
der Förderschnecke 11 leitet
diese und auch die Antriebseinheit 10 selbst impulsartige
Vibrationen in die Vorrichtung ein, die deren Bewegung in der Arbeitsrichtung
fördern. Die Vorrichtung
kann in ihrer Bewegungsrichtung leicht durch die Bedienperson durch
Schieben oder Drehen in der einen oder anderen Richtung beeinflusst
werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist aber auch
in einem kontinuierlichen Betrieb in einem mit Getreide befüllten Flachlager
zur Vermischung des Getreides der Trocknungsznne und der Nasszone während des
Trocknungsprozesses einsetzbar. Dazu wird die Vorrichtung von einer
Bedienperson in einem ersten Durchlauf so ausgerichtet, dass die
Vorrichtung einen mittig und in Längsrichtung des Flachlagers
ausgerichteten Getreidewall erzeugt. In den nachfolgenden Umläufen, stützt sich
die Vorrichtung jeweils mittels der Führungsplatte 13 unter
Nutzung des Drehmomentes in Richtung der Führungsplatte 13 entsprechend
an dem zuletzt erzeugten Getreidewall ab. Dies erfolgt solange,
bis die gesamte Fläche des
Flachlagers von der Vorrichtung bearbeitet ist. Dabei sind weitere
Eingriffe der Bedienperson in den Bewegungsablauf der Vorrichtung
jeweils nur an den Wendepunkten notwendig.
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Der kontinuierliche Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist auch automatisch realisierbar. Dazu könnte die Vorrichtung in entsprechenden
zeitlichen Abständen
ihre aktuellen räumlichen
x-, y- und gegebenenfalls z-Knordinaten an eine datenverarbeitende
Maschine senden, die die Koordinaten in einem entsprechenden Programm
verarbeiten würde. Diese
würde dann
der Vorrichtung ihrerseits Parameter senden, mit denen beispielsweise
die Hemmplatten 14, 14', die hintere Steuereinrichtung 15 und/oder die
vordere Steuiereinrichtung 16 verstellbar sind. Dazu müsste die
Vorrichtung mit entsprechenden Sendern, Sensoren und Stellantrieben
ausgerüstet sowie
eine abgestimmte datenverarbeitende Maschine bereit gestellt werden.
Der automatische Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dahingehend optimierbar,
dass entsprechend installierte Sensoren ein Wärmenest innerhalb des Getreidestapels
detektieren, die x-, y- und z-Koordinaten des Wärmenestes an die datenverarbeitende
Maschine senden, wonach diese die Vorrichtung gezielt durch das
Flachlager zu dem Wärmenest
führt.
Die Sensoren zur Ermittlung von Wärmenestern können Temperaturmess-,
Dichtemess-, Sauerstoffgehaltmess- oder Kohlendioxidgehaltmess-Sensoren
sein.
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- 1
- bodenseitige
Auflageplatte
- 2
- Fördereinrichtung
- 3
- Füllraum
- 4
- Stirnwand
- 5,
5'
- Seitenwand
- 6
- deckelseitige
Auflageplatte
- 7
- Ausstnßbereich
des Füllraumes
- 8,
8'
- schwenkbarer
Bereich der Seitenwand
- 4,
9'
- Zusatzauflage
des schwenkbaren Bereichs der Seitenwand
- 10
- Antriebseinheit
- 11
- Förderschnecke
- 12
- Aufnahme
für die
Antriebseinheit
- 13
- Führungsplatte
- 14,
14'
- Hemmplatte
- 15
- hintere
Steuereinrichtung
- 16
- vordere
Steuereinrichtung