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Die Erfindung
betrifft ein tragbares elektronisches Gerät, insbesondere ein Mobiltelefon
oder einen PDA, mit einer Stromversorgungseinheit, insbesondere
einem wiederaufladbaren Akkumulator sowie einen Lampenaufsatz zur
lösbaren
Verbindung mit einem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere
einem Mobiltelefon oder einem PDA.
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Bisher bekannte tragbare elektronische
Geräte
umfassen zwar Leuchtmittel, diese sind jedoch als optische Anzeigemittel
für den
Betriebszustand oder dergleichen ausgelegt, so dass deren Beleuchtungsstärke zu gering
ist, um eine Fläche
oder einen Gegenstand nach Art einer Taschenlampe ausleuchten zu
können.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, tragbare elektronische Geräte so weiterzuentwickeln,
dass diese nach Art einer Taschenlampe einsetzbar sind.
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Dieses Problem wird durch ein tragbares elektronisches
Gerät nach
Anspruch 1 sowie einen Lampenaufsatz nach Anspruch 9 gelöst.
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Bei dem tragbaren elektronischen
Gerät,
insbesondere einem Mobiltelefon oder einem PDA, mit einer Stromversorgungseinheit,
insbesondere einem wiederaufladbaren Akkumulator, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass dieses eine Leuchteneinheit nach Art einer Taschenlampe umfasst.
Die Stromversorgungseinheit des tragbaren elektronischen Gerätes ist üblicherweise
ein aus dem Gehäuse
des elektronischen Gerätes
herausnehmbarer oder abnehmbarer wiederaufladbarer Akkumulator.
Unter einer Leuchteneinheit nach Art einer Taschenlampe wird in diesem
Zusammenhang eine Leuchteneinheit verstanden, die eine Lichtintensität abgeben
kann, so dass ein Gegenstand oder eine Fläche in der Dunkelheit oder
Dämmerung
längere
Zeit oder dauerhaft ausgeleuchtet werden kann. Die Leuchteneinheit kann
dabei in das elektronische Gerät
fest integriert oder in einem abnehmbaren Teil des elektronischen Geräts angeordnet
sein. Das abnehmbare Teil kann zum Beispiel eine Akkumulatoreinheit
sein. Ebenso kann die Leuchteneinheit aber als eigenständiger aufsteckbarer
Aufsatz ausgeführt
sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Leuchteneinheit manuell ein-
und ausschaltbar ist. Dazu ist vorzugsweise ein eigenständiger Ein-/
und Ausschalter für
die Leuchteneinheit vorgesehen. Alternativ könnten auch bereits vorhandene
Tasten an dem elektronischen Gerät
zum Ein- bzw. Ausschalten der Leuchteneinheit herangezogen werden.
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In einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen elektronischen
Gerätes
ist vorgesehen, dass die Leuchteneinheit in die Stromversorgungseinheit
integriert ist. Leuchteneinheit und Stromversorgungseinheit bilden
daher eine in sich geschlossene Einheit, die auch unabhängig von
dem elektronischen Gerät
als Taschenlampe einsetzbar ist. Die Stromversorgungseinheit kann
dabei einen gängigen
Akkumulator sowie eine Leuchteneinheit, die in einem zusätzlichen
Gehäuse
zusammengefasst sind, umfassen.
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Alternativ kann die Leuchteneinheit
in das Gehäuse
des elektronischen Gerätes
selbst integriert sein, der Akkumulator kann somit unabhängig von der
Leuchteneinheit von dem elektronischen Gerät abgenommen werden.
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In einer weiteren alternativen Ausführungsform
ist vorgesehen, dass die Leuchteneinheit abnehmbar ist. Die Leuchteneinheit
ist dazu in einem eigenständigen
Gehäuse
untergebracht. Die Leuchteneinheit wird mit einer Stecker-/Buchsenverbindung
mit dem tragbaren elektronischen Gerät verbunden. Dabei kann die
Stecker-/Buchsenverbindung gleichzeitig der Arretierung der Leuchteneinheit an
dem tragbaren elektronischen Gerät
dienen. Alternativ können
zusätzliche
Befestigungsmittel, zum Beispiel nach Art eines Befestigungsclips
oder dergleichen, vorgesehen sein.
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In einer Weiterbildung des tragbaren
elektronischen Gerätes
ist vorgesehen, dass das elektronische Gerät eine Befestigungsvorrichtung
umfasst, mit der eine Leuchteneinheit abnehmbar mit dem elektronischen
Gerät verbindbar
ist, wobei die Befestigungsvorrichtung eine elektrische Stecker-/Buchsenkombination
umfasst, mit der eine elektrische Verbindung zwischen Stromversorgung
und einem Leuchtmittel der Leuchteneinheit herstellbar ist.
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Die Befestigungsvorrichtung kann
ein Mittel zur Arretierung der lösbaren
Verbindung zwischen den elektronischen Geräten und der Leuchteneinheit umfassen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
des tragbaren elektronischen Gerätes
ist vorgesehen, dass das Leuchtmittel mindestens eine Leuchtdiode umfasst.
Eine Leuchtdiode (LED) bietet bei vergleichsweise geringer Stromaufnahme
eine im Vergleich zu Glühlampen
die alternativ als Leuchtmittel eingesetzt werden könnten, eine
hohe Lichtintensität.
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Bei der erfindungsgemäßen Leuchteneinheit zur
lösbaren
Verbindung mit einem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere
einem Mobiltelefon bzw. einem PDA, ist vorgesehen, dass dieser ein
Gehäuse,
ein Leuchtmittel, eine Befestigungsvorrichtung und einen Stecker
oder eine Buchse zur elektronischen Verbindung zwischen dem Leuchtmittel
und einer Stromversorgungseinheit des tragbaren elektronischen Gerätes umfasst.
Der Stecker kann vorzugsweise mit einer Buchse, die üblicherweise
zum Anschluss eines Ladegerätes
an dem tragbaren elektronischen Gerät vorhanden ist, angeschlossen werden.
Die Pinbelegung der Buchse ist gegenüber dem Stand der Technik um
einen oder zwei weitere Pins, auf denen die Versorgungsspannung
anliegt, abzuändern
bzw. zu erweitern.
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In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Leuchteneinheit
ist vorgesehen, dass diese diese an einem Verbindungskabel angeordnet
ist. Ein Ende des Verbindungskabels ist mit einer Leuchteinheit,
das andere Ende mit einem Stecker zur Verbindung mit dem mobilen
elektronischen Gerät
versehen. Die Leuchteinheit kann z.B. nach Art einer Stirnlampe
am Kopf oder der Kleidung befestigt werden. Alternativ kann die
Leuchteinheit innerhalb eines Verbindungskabels z.B. für einen
Ohrhörer
integriert sein. Ein derartiger Ohrhörer, meistens als Headset bezeichnet,
wird vielfach in Verbindung mit einem Mobiltelefon verwendet, um
einen höheren
Komfort beim Telefonieren zu erreichen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass innerhalb des Kabels eine Leuchteneinheit integriert ist.
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Bei dem tragbaren elektronischen
Gerät oder
der Leuchteneinheit kann weiter vorgesehen sein, dass ein Lichtleiter
so an der Leuchteneinheit befestigbar ist, dass dieser von durch
das Leuchtmittel abgegebenem Licht durchströmt wird. In den Lichtleiter
wird das von einem z.B. im Gehäuse
des tragbaren elektronischen Gerätes
oder der Leuchteneinheit angeordneten Leuchtmittel erzeugte Licht
eingespeist und an einem Austrittsende wieder abgegeben.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden in der nachstehenden Beschreibung an Hand der zugehörigen Zeichnungen
näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 ein
Mobiltelefon mit einer abnehmbaren Leuchteneinheit;
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2 eine
abnehmbare Leuchteneinheit;
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3 ein
Mobiltelefon mit integriertem Leuchtmittel;
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4 einen
Ohrhörer
für ein
Mobiltelefon als Leuchteneinheit mit integriertem Leuchtmittel.
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1 zeigt
ein Mobiltelefon mit einer abnehmbaren Leuchteneinheit 6 als
erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen tragbaren
elektronischen Gerätes.
Ein Mobiltelefon 1 umfasst ein Gehäuse 2, an dessen Vorderseite
ein Tastenfeld 3 sowie eine Anzeigeeinheit 4 angeordnet
sind. Innerhalb des Gehäuses 2 ist
ein wiederaufladbarer Akkumulator 5 angeordnet. An das
Gehäuse 2 des
Mobiltelefons 1 ist eine Leuchteneinheit 6 ansteckbar.
Die Leuchteneinheit 6 umfasst ein Leuchtmittel 7,
das in üblicher
Art und Weise mit einem Reflektor oder dergleichen versehen ist
sowie einen Ein-/Ausschalter B. Das Leuchtmittel kann beispielsweise
eine oder mehrere Leuchtdioden umfassen, ebenso können hier
aber auch übliche
Glühbirnen
verwendet werden. Die Beleuchtungsstärke des Leuchtmittels ist so ausgelegt,
dass damit in der näheren
Umgebung Gegenstände
oder Flächen
so ausleuchtbar sind, dass diese bei Dunkelheit oder Dämmerung
gesehen werden können.
Die erzielbare Beleuchtungsstärke
entspricht dabei der üblicher
Taschenlampen.
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2 zeigt
eine Einzelansicht einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit. Die Leuchteneinheit
ist als abnehmbarer Leuchtenaufsatz konzipiert. Zur Verbindung mit
dem tragbaren elektronischen Gerät
sind zwei Steckkontakte 9 vorgesehen, die in entsprechende
Buchsen des elektronischen Gerätes eingeführt werden
können.
Die Steckkontakte 8, dienen der Stromversorgung des Leuchtmittels 7 über den
Akkumulator 5 des elektronischen Gerätes 1. Die Steckkontakte 9 können gleichzeitig
der Arretierung der Leuchteneinheit an dem elektronischen Gerät 1 dienen,
zum Beispiel indem eine klemmende Passung zwischen mindestens einem
der Steckkontakte und der zugehörigen
Buchse vorhanden ist. Alternativ können zusätzliche Befestigungselemente,
beispielsweise nach Art eines Schnappverschlusses, mittels Magneten
oder dergleichen vorhanden sein. Zwischen einem der Steckkontakte 9 und
einem der Anschlusskontakte des Leuchtmittels 7 ist der Ein-/Ausschalter 8 angeordnet.
Statt durch einen Ein-/Ausschalter 8 kann das Ein- bzw. Ausschalten auch
schlicht durch Aufstecken bzw. Abziehen der Leuchteneinheit auf
das tragbare elektronische gerät erfolgen.
Ein Lichtleiter 10 kann zusätzlich an der Leuchteneinheit
befestigt werden, beispielsweise mittels einer nicht näher dargestellten
Schraubverbindung. Der Lichtleiter 10 kann als Glasfaser,
Glasfaserbündel
oder aus einem beliebigen Kunststoff, der Licht ähnlich einer Glasfaser leiten
kann, beispielsweise Kunststoffe wie Plexiglas oder dergleichen,
in Form eines Stranges oder eines Bündels von Strängen ausgeführt sein.
Das von dem Leuchtmittel 7 abgegebene Licht wird durch
das Glasfaserbündel geleitet,
tritt an einer Austrittsfläche 11 aus
diesem aus und ermöglicht
das Ausleuchten beispielsweise von Hohlräumen oder dergleichen.
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3 zeigt
ein Mobiltelefon mit integriertem Leuchtmittel. Statt wie in der
Darstellung der 1 und 2 ein Leuchtmittel in einem
aufsteckbaren Leuchtenaufsatz vorzusehen, kann das Leuchtmittel
unmittelbar in das Gehäuse 2 des
elektronischen Gerätes 1 integriert
sein. Insbesondere kann das Leuchtmittel 7 in einem abnehmbaren
Akkumulatorblock 5, der zusätzlich mit einem Ein-/Ausschalter 8 für das Leuchtmittel 7 ausgestattet
ist, integriert sein. Das Leuchtmittel kann dabei prinzipiell an
jeder Stelle des Gehäuses 2 bzw.
Akkumulatorblocks 5 angeordnet sein.
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4 zeigt
eine weitere alternative Ausführungsform
eine erfindungsgemäßen Leuchteneinheit. Hier
ist das Gehäuse
der Leuchteneinheit sowie das darin angeordnete Leuchtmittel innerhalb
eines Kabels eines Ohrhörers
(Headset) für
ein Mobiltelefon oder dergleichen angeordnet. Der Ohrhörer kann
mittels einer Steckverbindung mit dem Mobiltelefon oder dergleichen
verbunden werden. Innerhalb des Gehäuses 2 sind wie zuvor
dargestellt der Ein-/Ausschalter 8 sowie das Leuchtmittel 7 angeordnet.
Auch bei den Ausführungsformen
nach 3 und 4 kann eine Befestigungsmöglichkeit
für einen
Lichtleiter 10 wie bei der Darstellung der 2 vorgesehen sein.
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Die vorherigen Ausführungsbeispiele
wurden jeweils anhand eines Mobiltelefons dargestellt. Bei dem elektronischen
Gerät kann
es sich aber ebenso um einen Personal Digital Assistant (PDA), ein
tragbares Musikabspielgerät
wie einen sogenannten MP3-Player,
einen Walk- oder Discman oder dergleichen handeln.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Mobiltelefon
- 2
- Gehäuse
- 3
- Tastenfeld
- 4
- Anzeigeeinheit
- 5
- Akkumulator
- 6
- Leuchteneinheit
- 7
- Leuchtmittel
- 8
- Ein-/Ausschalter
- 9
- Steckkontakte
- 10
- Lichtleiter
- 11
- Austrittsfläche