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DE20317844U1 - Tragbares elektronisches Gerät mit einer Leuchteneinheit - Google Patents

Tragbares elektronisches Gerät mit einer Leuchteneinheit Download PDF

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DE20317844U1
DE20317844U1 DE20317844U DE20317844U DE20317844U1 DE 20317844 U1 DE20317844 U1 DE 20317844U1 DE 20317844 U DE20317844 U DE 20317844U DE 20317844 U DE20317844 U DE 20317844U DE 20317844 U1 DE20317844 U1 DE 20317844U1
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portable electronic
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lamp unit
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/22Illumination; Arrangements for improving the visibility of characters on dials

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Abstract

Tragbares elektronisches Gerät (1), insbesondere ein Mobiltelefon oder ein PDA, mit einer Stromversorgungseinheit (5), insbesondere einem wiederaufladbaren Akkumulator, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Leuchteneinheit (6) nach Art einer Taschenlampe umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein tragbares elektronisches Gerät, insbesondere ein Mobiltelefon oder einen PDA, mit einer Stromversorgungseinheit, insbesondere einem wiederaufladbaren Akkumulator sowie einen Lampenaufsatz zur lösbaren Verbindung mit einem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere einem Mobiltelefon oder einem PDA.
  • Bisher bekannte tragbare elektronische Geräte umfassen zwar Leuchtmittel, diese sind jedoch als optische Anzeigemittel für den Betriebszustand oder dergleichen ausgelegt, so dass deren Beleuchtungsstärke zu gering ist, um eine Fläche oder einen Gegenstand nach Art einer Taschenlampe ausleuchten zu können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, tragbare elektronische Geräte so weiterzuentwickeln, dass diese nach Art einer Taschenlampe einsetzbar sind.
  • Dieses Problem wird durch ein tragbares elektronisches Gerät nach Anspruch 1 sowie einen Lampenaufsatz nach Anspruch 9 gelöst.
  • Bei dem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere einem Mobiltelefon oder einem PDA, mit einer Stromversorgungseinheit, insbesondere einem wiederaufladbaren Akkumulator, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass dieses eine Leuchteneinheit nach Art einer Taschenlampe umfasst. Die Stromversorgungseinheit des tragbaren elektronischen Gerätes ist üblicherweise ein aus dem Gehäuse des elektronischen Gerätes herausnehmbarer oder abnehmbarer wiederaufladbarer Akkumulator. Unter einer Leuchteneinheit nach Art einer Taschenlampe wird in diesem Zusammenhang eine Leuchteneinheit verstanden, die eine Lichtintensität abgeben kann, so dass ein Gegenstand oder eine Fläche in der Dunkelheit oder Dämmerung längere Zeit oder dauerhaft ausgeleuchtet werden kann. Die Leuchteneinheit kann dabei in das elektronische Gerät fest integriert oder in einem abnehmbaren Teil des elektronischen Geräts angeordnet sein. Das abnehmbare Teil kann zum Beispiel eine Akkumulatoreinheit sein. Ebenso kann die Leuchteneinheit aber als eigenständiger aufsteckbarer Aufsatz ausgeführt sein. Vorteilhaft ist es, wenn die Leuchteneinheit manuell ein- und ausschaltbar ist. Dazu ist vorzugsweise ein eigenständiger Ein-/ und Ausschalter für die Leuchteneinheit vorgesehen. Alternativ könnten auch bereits vorhandene Tasten an dem elektronischen Gerät zum Ein- bzw. Ausschalten der Leuchteneinheit herangezogen werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen elektronischen Gerätes ist vorgesehen, dass die Leuchteneinheit in die Stromversorgungseinheit integriert ist. Leuchteneinheit und Stromversorgungseinheit bilden daher eine in sich geschlossene Einheit, die auch unabhängig von dem elektronischen Gerät als Taschenlampe einsetzbar ist. Die Stromversorgungseinheit kann dabei einen gängigen Akkumulator sowie eine Leuchteneinheit, die in einem zusätzlichen Gehäuse zusammengefasst sind, umfassen.
  • Alternativ kann die Leuchteneinheit in das Gehäuse des elektronischen Gerätes selbst integriert sein, der Akkumulator kann somit unabhängig von der Leuchteneinheit von dem elektronischen Gerät abgenommen werden.
  • In einer weiteren alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Leuchteneinheit abnehmbar ist. Die Leuchteneinheit ist dazu in einem eigenständigen Gehäuse untergebracht. Die Leuchteneinheit wird mit einer Stecker-/Buchsenverbindung mit dem tragbaren elektronischen Gerät verbunden. Dabei kann die Stecker-/Buchsenverbindung gleichzeitig der Arretierung der Leuchteneinheit an dem tragbaren elektronischen Gerät dienen. Alternativ können zusätzliche Befestigungsmittel, zum Beispiel nach Art eines Befestigungsclips oder dergleichen, vorgesehen sein.
  • In einer Weiterbildung des tragbaren elektronischen Gerätes ist vorgesehen, dass das elektronische Gerät eine Befestigungsvorrichtung umfasst, mit der eine Leuchteneinheit abnehmbar mit dem elektronischen Gerät verbindbar ist, wobei die Befestigungsvorrichtung eine elektrische Stecker-/Buchsenkombination umfasst, mit der eine elektrische Verbindung zwischen Stromversorgung und einem Leuchtmittel der Leuchteneinheit herstellbar ist.
  • Die Befestigungsvorrichtung kann ein Mittel zur Arretierung der lösbaren Verbindung zwischen den elektronischen Geräten und der Leuchteneinheit umfassen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des tragbaren elektronischen Gerätes ist vorgesehen, dass das Leuchtmittel mindestens eine Leuchtdiode umfasst. Eine Leuchtdiode (LED) bietet bei vergleichsweise geringer Stromaufnahme eine im Vergleich zu Glühlampen die alternativ als Leuchtmittel eingesetzt werden könnten, eine hohe Lichtintensität.
  • Bei der erfindungsgemäßen Leuchteneinheit zur lösbaren Verbindung mit einem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere einem Mobiltelefon bzw. einem PDA, ist vorgesehen, dass dieser ein Gehäuse, ein Leuchtmittel, eine Befestigungsvorrichtung und einen Stecker oder eine Buchse zur elektronischen Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und einer Stromversorgungseinheit des tragbaren elektronischen Gerätes umfasst. Der Stecker kann vorzugsweise mit einer Buchse, die üblicherweise zum Anschluss eines Ladegerätes an dem tragbaren elektronischen Gerät vorhanden ist, angeschlossen werden. Die Pinbelegung der Buchse ist gegenüber dem Stand der Technik um einen oder zwei weitere Pins, auf denen die Versorgungsspannung anliegt, abzuändern bzw. zu erweitern.
  • In einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Leuchteneinheit ist vorgesehen, dass diese diese an einem Verbindungskabel angeordnet ist. Ein Ende des Verbindungskabels ist mit einer Leuchteinheit, das andere Ende mit einem Stecker zur Verbindung mit dem mobilen elektronischen Gerät versehen. Die Leuchteinheit kann z.B. nach Art einer Stirnlampe am Kopf oder der Kleidung befestigt werden. Alternativ kann die Leuchteinheit innerhalb eines Verbindungskabels z.B. für einen Ohrhörer integriert sein. Ein derartiger Ohrhörer, meistens als Headset bezeichnet, wird vielfach in Verbindung mit einem Mobiltelefon verwendet, um einen höheren Komfort beim Telefonieren zu erreichen. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass innerhalb des Kabels eine Leuchteneinheit integriert ist.
  • Bei dem tragbaren elektronischen Gerät oder der Leuchteneinheit kann weiter vorgesehen sein, dass ein Lichtleiter so an der Leuchteneinheit befestigbar ist, dass dieser von durch das Leuchtmittel abgegebenem Licht durchströmt wird. In den Lichtleiter wird das von einem z.B. im Gehäuse des tragbaren elektronischen Gerätes oder der Leuchteneinheit angeordneten Leuchtmittel erzeugte Licht eingespeist und an einem Austrittsende wieder abgegeben.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden in der nachstehenden Beschreibung an Hand der zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 ein Mobiltelefon mit einer abnehmbaren Leuchteneinheit;
  • 2 eine abnehmbare Leuchteneinheit;
  • 3 ein Mobiltelefon mit integriertem Leuchtmittel;
  • 4 einen Ohrhörer für ein Mobiltelefon als Leuchteneinheit mit integriertem Leuchtmittel.
  • 1 zeigt ein Mobiltelefon mit einer abnehmbaren Leuchteneinheit 6 als erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen tragbaren elektronischen Gerätes. Ein Mobiltelefon 1 umfasst ein Gehäuse 2, an dessen Vorderseite ein Tastenfeld 3 sowie eine Anzeigeeinheit 4 angeordnet sind. Innerhalb des Gehäuses 2 ist ein wiederaufladbarer Akkumulator 5 angeordnet. An das Gehäuse 2 des Mobiltelefons 1 ist eine Leuchteneinheit 6 ansteckbar. Die Leuchteneinheit 6 umfasst ein Leuchtmittel 7, das in üblicher Art und Weise mit einem Reflektor oder dergleichen versehen ist sowie einen Ein-/Ausschalter B. Das Leuchtmittel kann beispielsweise eine oder mehrere Leuchtdioden umfassen, ebenso können hier aber auch übliche Glühbirnen verwendet werden. Die Beleuchtungsstärke des Leuchtmittels ist so ausgelegt, dass damit in der näheren Umgebung Gegenstände oder Flächen so ausleuchtbar sind, dass diese bei Dunkelheit oder Dämmerung gesehen werden können. Die erzielbare Beleuchtungsstärke entspricht dabei der üblicher Taschenlampen.
  • 2 zeigt eine Einzelansicht einer erfindungsgemäßen Leuchteneinheit. Die Leuchteneinheit ist als abnehmbarer Leuchtenaufsatz konzipiert. Zur Verbindung mit dem tragbaren elektronischen Gerät sind zwei Steckkontakte 9 vorgesehen, die in entsprechende Buchsen des elektronischen Gerätes eingeführt werden können. Die Steckkontakte 8, dienen der Stromversorgung des Leuchtmittels 7 über den Akkumulator 5 des elektronischen Gerätes 1. Die Steckkontakte 9 können gleichzeitig der Arretierung der Leuchteneinheit an dem elektronischen Gerät 1 dienen, zum Beispiel indem eine klemmende Passung zwischen mindestens einem der Steckkontakte und der zugehörigen Buchse vorhanden ist. Alternativ können zusätzliche Befestigungselemente, beispielsweise nach Art eines Schnappverschlusses, mittels Magneten oder dergleichen vorhanden sein. Zwischen einem der Steckkontakte 9 und einem der Anschlusskontakte des Leuchtmittels 7 ist der Ein-/Ausschalter 8 angeordnet. Statt durch einen Ein-/Ausschalter 8 kann das Ein- bzw. Ausschalten auch schlicht durch Aufstecken bzw. Abziehen der Leuchteneinheit auf das tragbare elektronische gerät erfolgen. Ein Lichtleiter 10 kann zusätzlich an der Leuchteneinheit befestigt werden, beispielsweise mittels einer nicht näher dargestellten Schraubverbindung. Der Lichtleiter 10 kann als Glasfaser, Glasfaserbündel oder aus einem beliebigen Kunststoff, der Licht ähnlich einer Glasfaser leiten kann, beispielsweise Kunststoffe wie Plexiglas oder dergleichen, in Form eines Stranges oder eines Bündels von Strängen ausgeführt sein. Das von dem Leuchtmittel 7 abgegebene Licht wird durch das Glasfaserbündel geleitet, tritt an einer Austrittsfläche 11 aus diesem aus und ermöglicht das Ausleuchten beispielsweise von Hohlräumen oder dergleichen.
  • 3 zeigt ein Mobiltelefon mit integriertem Leuchtmittel. Statt wie in der Darstellung der 1 und 2 ein Leuchtmittel in einem aufsteckbaren Leuchtenaufsatz vorzusehen, kann das Leuchtmittel unmittelbar in das Gehäuse 2 des elektronischen Gerätes 1 integriert sein. Insbesondere kann das Leuchtmittel 7 in einem abnehmbaren Akkumulatorblock 5, der zusätzlich mit einem Ein-/Ausschalter 8 für das Leuchtmittel 7 ausgestattet ist, integriert sein. Das Leuchtmittel kann dabei prinzipiell an jeder Stelle des Gehäuses 2 bzw. Akkumulatorblocks 5 angeordnet sein.
  • 4 zeigt eine weitere alternative Ausführungsform eine erfindungsgemäßen Leuchteneinheit. Hier ist das Gehäuse der Leuchteneinheit sowie das darin angeordnete Leuchtmittel innerhalb eines Kabels eines Ohrhörers (Headset) für ein Mobiltelefon oder dergleichen angeordnet. Der Ohrhörer kann mittels einer Steckverbindung mit dem Mobiltelefon oder dergleichen verbunden werden. Innerhalb des Gehäuses 2 sind wie zuvor dargestellt der Ein-/Ausschalter 8 sowie das Leuchtmittel 7 angeordnet. Auch bei den Ausführungsformen nach 3 und 4 kann eine Befestigungsmöglichkeit für einen Lichtleiter 10 wie bei der Darstellung der 2 vorgesehen sein.
  • Die vorherigen Ausführungsbeispiele wurden jeweils anhand eines Mobiltelefons dargestellt. Bei dem elektronischen Gerät kann es sich aber ebenso um einen Personal Digital Assistant (PDA), ein tragbares Musikabspielgerät wie einen sogenannten MP3-Player, einen Walk- oder Discman oder dergleichen handeln.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Mobiltelefon
    2
    Gehäuse
    3
    Tastenfeld
    4
    Anzeigeeinheit
    5
    Akkumulator
    6
    Leuchteneinheit
    7
    Leuchtmittel
    8
    Ein-/Ausschalter
    9
    Steckkontakte
    10
    Lichtleiter
    11
    Austrittsfläche

Claims (12)

  1. Tragbares elektronisches Gerät (1), insbesondere ein Mobiltelefon oder ein PDA, mit einer Stromversorgungseinheit (5), insbesondere einem wiederaufladbaren Akkumulator, dadurch gekennzeichnet, dass dieses eine Leuchteneinheit (6) nach Art einer Taschenlampe umfasst.
  2. Tragbares elektronisches Gerät nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteneinheit (6) manuell ein- und ausschaltbar ist
  3. Tragbares elektronisches Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteneinheit (6) in die Stromversorgungseinheit (5) integriert ist.
  4. Tragbares elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteneinheit in das Gehäuse (2) des elektronischen Gerätes (1) integriert ist.
  5. Tragbares elektronisches Gerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchteneinheit (6) abnehmbar ist.
  6. Tragbares elektronisches Gerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das elektronische Gerät (1) eine Befestigungsvorrichtung umfasst, mit der eine Leuchteneinheit (6) abnehmbar mit dem elektronischen Gerät (1) verbindbar ist, wobei die Befestigungsvorrichtung eine elektrische Stecker-Buchse Kombination umfasst, mit der eine elektrische Verbindung zwischen Stromversorgung (5) und einem Leuchtmittel (7) der Leuchteneinheit (6) herstellbar ist.
  7. Tragbares elektronisches Gerät nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung ein Mittel zur Arretierung der lösbaren Verbindung zwischen dem elektronischen Gerät (1) und der Leuchteneinheit (6) umfasst.
  8. Tragbares elektronisches Gerät nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel mindestens eine LED umfasst.
  9. Leuchteneinheit zur lösbaren Verbindung mit einem tragbaren elektronischen Gerät, insbesondere einem Mobiltelefon oder einem PDA, umfassend ein Gehäuse, ein Leuchtmittel, eine Befestigungsvorrichtung und einen Stecker oder Buchse zur elektrischen Verbindung zwischen dem Leuchtmittel und einer Stromversorgungseinheit des tragbaren elektronischen Gerätes.
  10. Leuchteneinheit nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass diese an einem Verbindungskabel angeordnet ist.
  11. Leuchteneinheit nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass diese innerhalb eines Verbindungskabels für einen Ohrhörer integriert ist.
  12. Tragbares elektronisches Gerät oder Leuchteneinheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Lichtleiter (10) so an der Leuchteneinheit (6) befestigbar ist, dass dieser von durch das Leuchtmittel (7) abgegebenem Licht durchströmt wird.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP2253263A1 (de) * 2009-05-18 2010-11-24 MB-Technics Gmbh Tragbares medizinisches Aufzeichnungsgerät
WO2013071504A1 (zh) * 2011-11-17 2013-05-23 拓实电子(深圳)有限公司 带应急灯的便携式电子设备保护壳

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