DE202008004681U1 - Elektrisches Installationsgerät für die Unterputzmontage - Google Patents
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Abstract
Elektrisches
Installationsgerät für die Unterputzmontage in
der Gebäudeinstallation mit Mitteln zum Beleuchten des
nahen Umfeldes, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zu einer Gebäudewand
(9) hin offenen Hohlraum eines umlaufenden und am äußeren
Umfang von der Gebäudewand (9) beabstandeten und damit einen
Spalt (10) bildend ausgebildeten Abdeckrahmens (1) nicht sichtbar
ein Lichtleiterstrahler (3) angeordnet ist, der eine zur Gebäudewand
(9) gerichtete Lichtabstrahlfläche 7 aufweist und der mit
mindestens einer Lichteinleitfläche mit einem elektrischen
Leuchtmittel in Wirkverbindung steht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein elektrisches Installationsgerät für die Gebäudeinstallation nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
- Stand der Technik
- Gattungsgemäße Elektroinstallationsgeräte, in der Regel in Form von Steckdosen, Schaltern, Tastern, Dimmern und dergleichen, werden mehrheitlich mit Hilfe von Spreizkrallen in einer Unterputzwandeinbaudose befestigt. Die Elektroinstallationsgeräte weisen dazu eine Tragplatte auf, welche den jeweiligen spezifischen Geräteinsatz an nach unten abgewinkelten Tragarmen aufnimmt. Üblich sind auch Elektroinstallationsgeräte bei denen unterschiedliche Geräteeinsätze, zum Beispiel Steckdose, Schalter oder Dimmer in einer Anordnung kombiniert sind.
- Die Abdeckungen der Geräteeinsätze, bei einer Steckdose ist dies das Zentralstück und bei einem Schalter im Normalfall die Schalterwippe, werden in den meisten Fällen von einem den Übergang zur Gebäudewand abdeckenden Rahmen umgeben.
- Weiterhin ist es bekannt, in elektrischen Installationsgeräten der Gebäudeinstallation Beleuchtungsmittel anzuordnen. Dies geschieht dabei zu unterschiedlichen Zwecken. So ist es unter anderem aus der
DE 37 28 749 A1 bekannt, zum Zwecke der Anzeige der Betriebsbereitschaft in der Steckdosenabdeckung Glimmlampen anzuordnen. - Zur Beleuchtung von Elektroinstallationsgeräten ist es auch allgemein üblich, das von Leuchtmitteln ausgesendete Licht mittels Lichtleitern an die gewünschte Stelle, zum Beispiel einem Beschriftungsfeld zu leiten (
DE 102 34 023 A1 ). - Weiterhin ist es bekannt, insbesondere elektrische Steckdosen derart mit Leuchtmitteln zu versehen, dass mit ihnen eine gewisse Raumbeleuchtung, zum Beispiel zu Orientierungszwecken, als Notlicht oder auch zu Designzwecken möglich ist. In der
DE 20 2006 006 105 U1 ist dazu eine elektrische Einbausteckdose beschrieben, bei welcher ein Kantenbereich des viereckigen Zentralstücks als über den Abdeckrahmen strahlende Lichtaustrittsfläche ausgebildet ist. Die zugehörigen Leuchtmittel sind bevorzugt als Leuchtdioden ausgebildet und gemeinsam mit der erforderlichen elektronischen Versorgungsschaltung im Bereich des Lichtaustritts der Zentralabdeckung angeordnet. - Bei den Lösungen gemäß
DE 10 2004 028 546 B3 und10 2004 062 039 B3 ist ebenfalls im Steckdosenzentralstück eine den Abdeckeckrahmen überstrahlende Lichtaustrittsfläche ausgebildet. Dazu weist das Steckdosenzentralstück in einem seiner Kantenbereiche eine Aussparung auf, in welcher ein mit einer vertikalen Lichtaustrittsfläche versehenes Lichtleitelement lösbar eingerastet ist. In das Lichtleitelement ist das von den Leuchtmitteln ausgesendete Licht einkoppelbar. - Insbesondere bei Elektroinstallationsgeräten, bei denen zu betätigende Schalter verbaut sind, ist es Aufgabe der Beleuchtung, den unmittelbaren Ort des Elektroinstallationsgerätes zum Zwecke des Auffindens und Betätigen zu beleuchten, wobei auch eine dekorative Wirkung der Beleuchtung angestrebt wird.
- Bei den Lösungen, bei denen ein Bereich um das Elektroinstallationsgerät herum beleuchtet werden soll, besteht allgemein ein Problem darin, das Licht in speziell ausgebildete seitliche Lichtaustrittsflächen zu leiten.
- Aus den
DE 10 2004 028 546 B3 undDE 10 2004 062 039 B3 sind Unterputzeinbausteckdosen bekannt, bei denen die Leuchtmittel von der sie versorgenden Elektronik getrennt direkt dem Steckdosenzentralstück zugeordnet sind, oder die Leuchtmittel befinden sich gemeinsam mit der sie versorgenden Elektronik im Bereich des Steckdosensockels und somit im Raum der Unterputzeinbaudose. In beiden Fällen muss dass Licht in den Randbereich des Steckdosenzentralstücks umgeleitet werden. Dies erfolgt bei den zu letzt genannten zwei Lösungen jeweils durch ein in eine Aussparung im Steckdosenzentralstück einsetzbares und mit Lichtaustrittsflächen versehenes Lichtleitelement. - Aus der
DE 10 2006 017 915 B3 ist dazu eine Lösung bekannt, bei welcher das Licht einer am Steckdosensockel festgelegten Beleuchtungseinrichtung über ein erstes Lichtleitelement an die Oberseite des Tragrings geleitet wird und dort die Lichteinkopplung in ein zweites Lichtleitelement erfolgt, welches mit seinem Lichtauskoppelbereich einem am Abdeckrahmen vorhandenen Lichtaustrittsfenster zugeordnet ist. - Weiterhin wurde schon vorgeschlagen, bei einer Steckdose das Zentralstück oder den Abdeckrahmen zumindest teilweise aus einem Licht leitenden Material zu fertigen und mit Lichtaustrittsflächen zu versehen, wobei am Zentralstück oder am Abdeckrahmen mindestens ein Licht in das Zentralstück oder den Abdeckrahmen einkoppelnder Lichtleiter ausgebildet ist, welcher bis unter den Tragring in den Bereich des Steckdosensockels ragt und dort in optischer Wirkverbindung mit einem Leuchtmittel steht.
- Insbesondere die Anordnung von speziellen sichtbaren Lichtaustrittsfenstern an den Geräteeinsätzen oder am Abdeckrahmen macht eine aufwändige konstruktive Gestaltung dieser Bauteile notwendig. Auch ist mit den bekannten Lösungen eine dezente, diffuse Beleuchtung des Umfeldes der Elektroinstallationsgeräte nicht befriedigend gelöst.
- Aufgabenstellung
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein gattungsgemäßes elektrisches Installationsgerät, wie Steckdose, Schalter, Taster, Dimmer, konstruktiv und baulich einfach mit einer diffusen Beleuchtung des Umfeldes zu versehen.
- Diese Aufgabe wird durch ein elektrisches Installationsgerät mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angeben.
- Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass durch den im zur Gebäudewand offenen Hohlraum des umlaufenden und am äußeren Umfang von der Gebäudewand beabstandeten und damit Spalt bildend ausgebildeten Abdeckrahmen verdeckt angeordneten Lichtleiterstrahler nur reflektiertes und damit diffuses Licht an das Umfeld des Elektroinstallationsgerätes abgegeben wird.
- Zur Realisierung der erfindungsgemäß beleuchteten Elektroinstallationsgeräte sind keine konstruktiven und baulichen Maßnahmen in Form von speziellen Lichtaustrittsfenstern an den Abdeckrahmen notwendig.
- Durch die Möglichkeit, im Spalt zwischen Gebäudewand und Abdeckrahmen einen transparenten Leuchtrahmen anzuordnen, können zusätzliche Farb- und Lichteffekte realisiert werden.
- Ein weiterer Vorteil der Lösung besteht in der Lichteinleitung in den Lichtleiterstrahler durch in den Bereich des Geräteeinsatzes ragende und dort mit Leuchtmitteln korrespondierende Lichtleiter. Dadurch ist eine Anordnung der vorteilhaft als LED ausgebildeten Leuchtmittel mit zugehöriger Ansteuerelektronik getrennt vom Abdeckrahmen und der jeweiligen Abdeckung möglich.
- Durch die erfindungsgemäße Lösung sind auch Elektroinstallationsgeräte, bestehend aus einer Steckdose oder einem Schalter in Kombination mit weiteren Steckdosen oder Schaltern, Tastern oder Dimmern, entlang des gemeinsamen Abdeckrahmens besonders vorteilhaft beleuchtbar.
- Ausführungsbeispiel
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden im Folgenden näher beschrieben.
- Es zeigen:
-
1 die Rückseite eines Zentralstücks mit Abdeckrahmen und Lichtleiterstrahler -
2 eine Explosivdarstellung der Teile aus1 -
3 die Vorderansicht einer Steckdose mit Leuchtrahmen -
4 eine Explosivdarstellung der Teile aus3 -
5 eine Steckdose von vorn ohne Leuchtrahmen -
6 einen Teilschnitt gemäß5 -
7 eine Steckdose von vorn mit Leuchtrahmen -
8 einen Teilschnitt gemäß7 - In den dargestellten Ausführungsbeispielen handelt es sich um ein elektrisches Installationsgerät in Form einer Unterputzeinbausteckdose, bei der die an einer Gebäudewand
9 anzuordnende und die Einbauöffnung mit Steckdosensockel und Tragring abdeckenden Bauteile aus einem Abdeckrahmen1 und einem von diesem umgebenden Zentralstück2 bestehen (1 u.2 ). Gegenüber den an der Gebäudewand9 zur Anlage kommenden Teilen des Abdeckrahmens1 ist dessen äußerer Rand11 zur Gebäudewand9 hin verkürzt und damit einen Spalt10 bildend beabstandet ausgebildet (6 ). Hinter dem umlaufenden Rand11 ist in dem vorhandenen Hohlraum von außen nicht sichtbar der einstückig umlaufende und ebenfalls zur Gebäudewand beabstandete Lichtleiterstrahler3 angeordnet. Nach innen abragend sind daran die Lichteinleitansätze4 ausgebildet. Die zur Gebäudewand gerichtete Seite des umlaufenden Lichtleiterstrahlers3 ist dabei als Lichtabstrahlfläche7 gestaltet. In eine seitliche Wandung des Zentralstücks2 münden in den Lichtaustrittsflächen6 die in den Bereich des nicht dargestellten Steckdosensockels ragenden Lichtleiter5 . Im Bereich des Steckdosensockels befinden sich die mit den Lichtleitern5 kommunizierend angeordneten Leuchtmittel in Form von LED sowie die sie versorgende Elektronikbaugruppe. Die als Lichteinleitflächen ausgebildeten Stirnseiten der Lichteinleitansätze4 sind wiederum kommunizierend mit den Lichtaustrittsflächen6 im Zentralstück angeordnet. - Das von den im Steckdosensockel angeordneten LED abgestrahlte Licht wird über die Lichtleiter
5 in das Zentralstück2 geleitet. Von den Lichtaustrittsflächen6 gelangt das Licht über die Lichteinleitflächen an den Lichteinleitansätzen4 in den Lichtleiterstrahler3 . Von diesem wird nun das Licht über die umlaufende Lichtabstrahlfläche7 in Richtung Gebäudewand abgestrahlt. Durch Reflexion und Beugung des abgestrahlten Lichts kommt es um den Bereich des Spaltes10 zu einer dezenten, diffusen Umfeldbeleuchtung des gesamten Elektroinstallationsgerätes. - Im Ausführungsbeispiel nach den
3 ,4 ,7 und8 erfolgt das Abstrahlen des Lichts vom Lichtleiterstrahler3 nicht direkt an die Gebäudewand9 . Im Spalt10 zwischen dem Abdeckrahmen1 und der Gebäudewand9 ist hier ein umlaufender und zumindest teilweise transparenter Leuchtrahmen8 angeordnet. Dieser Leuchtrahmen8 kann aus Glas oder Kunststoff mit das Licht diffus verteilenden Eigenschaften bestehen. Durch die Auswahl farbiger Materialien können zusätzliche Farb- und Lichteffekte erzeugt werden. - Die Erfindung ist besonders vorteilhaft auch bei Elektroinstallationsgeräten einsetzbar, bei denen in einem gemeinsamen Abdeckrahmen außer Steckdosen weitere Geräteeinsätze wie Schalter oder Taster angeordnet sind, die selbst über keine für die Energieversorgung der LED geeignete Beschaltung verfügen.
-
- 1
- Abdeckrahmen
- 2
- Zentralstück
- 3
- Lichtleiterstrahler
- 4
- Lichteinleitansatz
- 5
- Lichtleiter
- 6
- Lichtaustrittsfläche
- 7
- Lichtabstrahlfläche
- 8
- Leuchtrahmen
- 9
- Gebäudewand
- 10
- Spalt
- 11
- Rand
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3728749 A1 [0004]
- - DE 10234023 A1 [0005]
- - DE 202006006105 U1 [0006]
- - DE 102004028546 B3 [0007, 0010]
- - DE 102004062039 B3 [0007, 0010]
- - DE 102006017915 B3 [0011]
Claims (7)
- Elektrisches Installationsgerät für die Unterputzmontage in der Gebäudeinstallation mit Mitteln zum Beleuchten des nahen Umfeldes, dadurch gekennzeichnet, dass in einem zu einer Gebäudewand (
9 ) hin offenen Hohlraum eines umlaufenden und am äußeren Umfang von der Gebäudewand (9 ) beabstandeten und damit einen Spalt (10 ) bildend ausgebildeten Abdeckrahmens (1 ) nicht sichtbar ein Lichtleiterstrahler (3 ) angeordnet ist, der eine zur Gebäudewand (9 ) gerichtete Lichtabstrahlfläche7 aufweist und der mit mindestens einer Lichteinleitfläche mit einem elektrischen Leuchtmittel in Wirkverbindung steht. - Elektrisches Installationsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Leuchtmittel eine LED eingesetzt wird.
- Elektrisches Installationsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiterstrahler (
3 ) im Hohlraum des Abdeckrahmens (12 ) umlaufend einstückig ausgebildet ist. - Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiterstrahler (
3 ) mit Lichteinleitflächen versehene Lichteinleitansätze (4 ) aufweist. - Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtleiterstrahler (
3 ) direkt oder über zusätzliche Lichtleiter (5 ) mit den Leuchtmitteln in Wirkverbindung steht. - Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Spalt (
10 ) zwischen Gebäudewand (9 ) und Abdeckrahmen (1 ) ein transparenter Leuchtrahmen (8 ) angeordnet ist. - Elektrisches Installationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass im Hohlraum eines mehrere Geräteeinsätze umschließenden Abdeckrahmen ein gemeinsamer Lichtleitstrahler angeordnet ist.
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-
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