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Die Erfindung betrifft einen Wasserspender, insbesondere
einen Trinkbrunnen, mit einem Gehäuse für die Anschlusstechnik.
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Wasserspender in Form von Trinkbrunnen sind
bekannt. Sie bestehen typischerweise aus einem – beispielsweise aus Beton
gefertigten – hohlen Quader
oder Zylinder als Gehäuse
für die
für den Trinkbrunnen
benötigte
Anschlusstechnik, die in der Regel über eine kleine Technikklappe
zugänglich
ist. Das quaderförmige
oder zylindrische Gehäuse
trägt ein
kleines Becken mit einem per Knopfdruck betätigbaren Hahn. Solche Trinkbrunnen
sind für
die Aufstellung an öffentlichen
Plätzen
zur Versorgung des Publikums mit Trinkwasser geeignet und werden
in der Regel ortsfest installiert.
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Die Gestaltung solcher Trinkbrunnen
ist meist wenig attraktiv, was gerade in öffentlichen Bereichen wenig
wünschenswert
ist. Darüber
hinaus ist der Zugang zur Anschlusstechnik innerhalb des Gehäuses vergleichsweise
schlecht.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
primär
die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse
der eingangs genannten Art attraktiver zu gestalten.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
mindestens eine verschwenk- oder abnehmbare, teilweise oder ganz
transparente oder transluzente Abdeckung für eine Gestaltungsfläche.
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Hierdurch ist es möglich, auf
einfache Weise am Trinkbrunnen flächige Darstellungen wie städtische
Informationen oder Werbung, beispielsweise in Form von Plakaten,
anzubringen, die anders als bei geklebter Plakatwerbung jederzeit
wieder einfach und rückstandsfrei
abnehmbar sind. Somit ist es möglich,
die Gestaltungsfläche
ständig
neu zu bestücken
und damit die Aufmerksamkeit des sich im Bereich des Trinkbrunnens
aufhaltenden Publikums immer wieder aufs Neue auf sich zu ziehen.
Darüber
hinaus besteht der Vorteil, dass derartige Gestaltungsflächen an
einem Wasserspender als Werbeflächen vermietet
werden können,
so dass sich die Einrichtung und der Betrieb des Wasserspenders über die Werbeeinnahmen
ganz oder zumindest teilweise amortisieren können, was insbesondere für öffentliche
Versorgungsträger
von besonderem Interesse ist.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung der
Erfindung ist gekennzeichnet durch mindestens einen Wandabschnitt,
der zumindest in Teilen gegenüber den
anderen Wandabschnitten des Gehäuses
zu öffnen,
insbesondere verschwenkbar oder verschiebbar ist. Durch Öffnen eines
gesamten Wandabschnitts bzw. eines gegenüber herkömmlichen Installationsklappen
größeren Wandabschnittteils
anstatt einer Installationsklappe kann der Zugang zum Gehäuseinneren
wesentlich vereinfacht sein. Dieser Vorteil kommt insbesondere dann
zum Tragen, wenn neben einem einfachen Wasseranschluss noch weitere technische
Einrichtungen im Gehäuse
des Wasserspenders untergebracht werden sollen.
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Wenn mindestens einer der Wandabschnitte aus
einem Rahmen und einer durch diesen getragenen Verkleidung aufgebaut
ist, ergibt sich darüber
hinaus der wesentliche Vorteil, dass die Außenform ohne besonderen konstruktiven
Aufwand vergleichsweise frei und damit attraktiv gestaltet werden
kann, ohne dass hierdurch die Stabilität beeinträchtigt wird oder das Eigengewicht
des Wandelements über
die Maßen
steigt.
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Eine besonders attraktive äußere Form
des Wasserspenders ergibt sich, wenn mindestens ein Wandabschnitt
konkav ausgebildet ist. Werden beispielsweise ein konkaver und ein
ebener Wandabschnitt zu einem Gehäuse zusammengesetzt, ergibt
sich nicht nur eine attraktive Gehäuseform, sondern automatisch
auch ein Innenraum für die
Anschlusstechnik.
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Des weiteren ist es von Vorteil,
wenn in mindestens einen der Wandabschnitte ein Wasserspenderbecken
eingesetzt ist. Anders als bei üblichen Wasserspendern
sitzt damit das Wasserbecken nicht oben auf dem Gehäuse auf,
sondern ist seitlich an dem Gehäuse
angeordnet, so dass die Gestaltung des Gehäuses in der Höhe nicht
beschränkt
ist. Insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Gehäuses zu
Informations- oder Werbezwecken in öffentlichen Bereichen ist dies
von erheblichen Vorteil, da mit zunehmender Größe insbesondere in der Höhe des Gehäuses auch
eine größere Aufmerksamkeit
geweckt wird.
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Es hat sich als zweckmäßig herausgestellt, wenn
das Gehäuse
durch drei Wandelemente gebildet wird, deren Rahmen im Grundriss
ein Dreieck bilden. Der Betrachter kann so nahezu von jedem Standpunkt
aus eine Außenfläche des
Gehäuses einsehen,
sei es eine Informations- oder Werbefläche oder die Seite mit dem
Wasserspenderbecken, die im übrigen
ebenso mit Informationen oder Werbung versehen sein kann. Dabei
ist es zur optischen Kennzeichnung des das Wasserspenderbecken tragenden
Wandabschnitts von Vorteil sein, wenn es sich in seiner Breite deutlich
von den anderen Wandabschnitten unterscheidet und insbesondere schmaler
ist.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme zur Ausgestaltung
des Gehäuses
als Blickfang besteht in einer Hinterleuchtung mindestens eines
der Wandabschnitte. Hierdurch wird nicht nur ein zusätzlicher
optischer Reiz für
das Publikum geschaffen, es ist damit insbesondere auch möglich, den
Wasserspender in die Beleuchtung von öffentlichen Bereichen mit einzubeziehen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung des
Wasserspenders ist ein Sockel vorgesehen, der insbesondere die Funktion
eines Tritt- oder Spritzwasserschutzes bietet.
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Um die Attraktion des Gehäuses für den Wasserspender
weiter zu erhöhen,
können
technische Mittel zur Karbonisierung des Wassers vorgesehen sein,
insbesondere ein CO2-Behälter und ein Membrankontaktor
mit einer Membran, deren Permeatseite von Trinkwasser und deren
Feedseite von CO2 durchströmt wird.
In öffentlichen
Bereichen sind Spender für
Tafelwasser unbekannt. Insbesondere dann, wenn sich der technische
Aufwand für
einen Tafelwasserspender über
Werbeeinnahmen teilweise oder ganz vollständig amortisiert, kann durch
kommunale Versorgungsträger
eine bislang nicht existente Qualität in der öffentlichen Versorgung erreicht werden.
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In der Ausgestaltung eines solchen
Trinkwasserspenders ist es von Vorteil, wenn eine Trinkwasserleitung
und eine mit dem Membrankontaktor verbundene Tafelwasserleitung
vorgesehen sind, die beide in den gleichen Wasserausiass am Wasserspenderbecken
münden.
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Diese Ausgestaltung kann bevorzugt
derart weitergebildet werden, dass die Trinkwasserleitung um den
Membrankontaktor gewickelt ist. Somit kann die Trinkwasserleitung
als Kühler
für das
im Membrankontaktor aufzubereitende Tafelwasser eingesetzt werden.
Eine derartige Kühlung
ist insbesondere dann besonders effektiv, wenn der Wasserspender als
Trinkbrunnen ständig
Trinkwasser abgibt.
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Insbesondere dann, wenn sowohl normales Trinkwasser,
als auch Tafelwasser über
den gleichen Wasserauslass am Wasserspenderbecken münden, ist
ein dynamischer Druckreduzierer (Kompensator) zwischen der Tafelwasserleitung
und dem Wasserauslass sinnvoll, so dass ein unkontrolliertes Herausspritzen
des Tafelwassers aus dem Wasserauslass unterbunden wird.
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Bei einem erfindungsgemäßen Trinkbrunnen mit
ständig
aus dem Hahn abgegebenem Trinkwasser kann zur Ausgabe von Tafelwasser
bevorzugt ein Taster zum Unterbrechen der Trinkwasserabgabe und
Starten der Tafelwasserabgabe vorgesehen sein. Soll der Wasserspender
nur nach Bedarf Trinkwasser oder Tafelwasser abgeben, wird bevorzugt ein
Taster zum Wählen
von Trinkwasser oder Tafelwasser eingesetzt.
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Die technische Einheit für die Trinkwasser- und
Tafelwasserzufuhr kann insbesondere in einer Technikbox zur Aufnahme
des Membrankontaktors und Anbringung des CO2-
Behälters,
vorzugsweise in modularer Bauweise ausgebildet sein.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
von Figuren, in denen unterschiedliche Bauformen des erfindungsgemäßen Wasserspendergehäuses bzw. Wasserspenders
dargestellt sind, näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines ersten Trinkbrunnens;
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2 eine
Frontansicht eines Teils des Trinkbrunnens gemäß 1;
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3 eine
Draufsicht auf einen Teil des Trinkbrunnens gemäß 1;
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4 eine
Frontansicht eines zweiten Trinkbrunnens;
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5 eine
Draufsicht auf den Trinkbrunnen gemäß 4;
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6 eine
Rückansicht
des Trinkbrunnens gemäß 4;
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7 eine
Frontansicht eines dritten Trinkbrunnens;
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8 eine
Draufsicht auf den Trinkbrunnen gemäß 7;
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9 eine
Seitenansicht des Trinkbrunnens gemäß 7;
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10 eine
Frontansicht eines dritten Trinkbrunnens;
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11 eine
Draufsicht auf den Trinkbrunnen gemäß 10;
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12 eine
Seitenansicht des Trinkbrunnens gemäß 10;
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13 einen
Querschnitt des Trinkbrunnens gemäß 10;
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14 den
Wandanschlusses des Trinkbrunnenbeckens des in
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10 dargestellten
Trinkbrunnens; und
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15 eine
vereinfachte Ansicht der in 13 dargestellten
Technikbox.
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Der in den 1 bis 3 beispielhaft
dargestellte Trinkbrunnen ist dreiteilig mit einem zentralen Gehäuseteil 1 und
zwei zu beiden Seiten des zentralen Gehäuseteils 1 angeordneten
Gehäuseteilen 2, 3 aufgebaut.
Jedes der Gehäuseteile 1, 2, 3 weist
eine geringe Tiefe sowie jeweils nach außen gewölbte Frontseiten 4 und
ebene Rückwände 5 auf.
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Während
an der Frontseite 4 des zentralen Gehäuseteils 1 ein Wasserspenderbecken 6 angeordnet
ist, sind an den Frontseiten 4 der seitlichen Gehäuseteilen 2, 3 große rechteckige
Gestaltungsflächen 7 vorgesehen.
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Eine solche Art der Gehäuseausführung für einen
Trinkbrunnen ist wahlweise zur Aufstellung vor Wänden oder auch zur freien Aufstellung
geeignet. Auch können
zwei solcher Gehäuseausführungen Rücken an
Rücken
zueinander aufgestellt werden. Da das Gehäuse modulartig aus einzelnen
Gehäuseteilen
aufgebaut ist, ist es nicht auf drei Gehäuseteile nebeneinander beschränkt. Es
können
auch nur zwei oder mehr als drei Gehäuseteile nebeneinander vorgesehen
sein, wobei die Folge von Gehäuseteilen
mit Gestaltungsflächen
und Gehäuseteilen
mit Wasserspenderbecken beliebig variiert werden kann. Auch ist
es möglich,
dass nicht nur die Frontseiten, sondern auch die Rückseiten
wahlweise mit Gestaltungsflächen
oder Wasserspenderbecken versehen sind.
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Die in den 4 bis 6 dargestellte
Gehäuseausführungsform
zeigt ein Gehäuse
mit einer konkaven, das Wasserspenderbecken 11 tragenden Frontseite 12 und
einer ebenso konkaven Rückseite 13,
an der eine Gestaltungsfläche 14 vorgesehen
ist. Diese Gehäuseausführung eignet
sich besonders zur freien Aufstellung, beispielsweise auf öffentlichen Plätzen oder
in größeren Empfangs-
oder Aufenthaltshallen.
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Die in den 7 bis 9 dargestellte
Gehäuseausführung unterscheidet
sich gegenüber
der zuvor beschriebenen Gehäuseausführung darin,
dass sich an die konkave, das Wasserspenderbecken 15 tragende
Frontseite 16 zu beiden Seiten konkav ausgebildete Wände 17, 18 anschließen, deren
freie Enden aneinander stoßen,
so dass sie im Grundriss im we sentlichen ein Dreieck bilden. Die
beiden rückwärtigen Wände 17 und 18 weisen
großflächige Gestaltungsflächen 19 auf.
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Das in den 10 bis 12 dargestellte
Gehäuse
unterscheidet sich gegenüber
dem in den 7 bis 9 dargestellten Gehäuse lediglich
darin, dass die das Wasserspenderbecken 21 tragende Frontseite 22 gegenüber den
rückwärtigen,
die Gestaltungsflächen 23, 24 tragenden
Wände 25, 26 schmaler
ist.
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In der gegenüber den 1 bis 9 etwas
detaillierteren Darstellung erkennt man, dass das Gehäuse auf
einem Sockel 27 steht. Darüber hinaus ist oberhalb des
Sockels 27 ein über
die Frontseite 22 unterhalb des Wasserspenderbeckens 21 vorkragender
Steg 28 als Trittschutz vorgesehen. 12 zeigt, dass auf die Gestaltungsflächen 23 transparente
Abdeckungen 29, 31 aufgesetzt sind.
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In 13 ist
ein detaillierter Querschnitt des in den 10 bis 12 dargestellten
Gehäuses
zu sehen. Die Frontseite 22 ist mehrteilig ausgebildet
mit einem Stützrahmenprofil 32,
das zwischen zwei Eckpfosten 33, 34 gehalten ist.
Außerdem
ist zwischen den Eckpfosten 33, 34 eine konkav
ausgebildete Frontverkleidung 35 eingespannt, die sich über einen Steg 36 am
Stützrahmenprofil 32 abstützt und
in die das Wasserspenderbecken 21 eingesetzt ist.
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Die Wände 25, 26 sind ähnlich aufgebaut. Sie
weisen jeweils ein Stützrahmenprofil 37, 38 auf, das
zwischen jeweils einem der vorderen Eckpfosten 33, 34 und
jeweils einem zweier hinterer Eckpfosten 39, 41 gehalten
ist. Als seitliche Verkleidungselemente sind konkave nach außen gewölbte Seitenwandelemente 42, 43 vorgesehen,
die ebenso zwischen den Stützpfosten 33, 41 bzw. 34, 42 gehalten
sind und sich über
Stege 44, 45 an den Stützrahmenprofilen 37, 38 abstützen. Ein
Großteil
der Außenfläche dieser
Seitenwandelemente 42, 43 dient als hinterleuchtete
Gestaltungsfläche,
insbesondere für
Informationen oder Werbung, die über
transparente, semitransparente oder transluzente Abdeckungen 46, 47 abgedeckt
sind. Die Abdeckungen 46, 47 sind gegenüber den
Seitenwandelementen 42, 43 – was nur (schematisch) der
Darstellung zu entnehmen ist aber für den Fachmann konstruktionsmäßig ohne
weiteres nachvollziehbar ist- nach außen verschwenkbar, so dass
etwaige darunter angebrachte Gestaltungselemente ausgetauscht werden
können.
Alternativ kann zur verschwenkbaren Halterung der Abdeckungen 46, 47 wahlweise
auch ein Rahmen vorgesehen sein, der mindestens an einer Seite offen
bzw. zu öffnen ist,
so dass die Abdeckungen 46, 47 aus diesem Rahmen
ganz oder teilweise herausgeschoben werden können.
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Die Innenseite der rückwärtigen Wände 25, 26 sind
mit beleuchteten Wandpaneelen 48, 49 verkleidet.
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Das gesamte Gehäuse ist auf einen Sockel 27 gestellt,
dessen äußere Ränder gegenüber den Außenwandflächen des
Gehäuses
zurückgesetzt sind.
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Im Inneren des Gehäuses sind
neben dem hier nicht dargestellten Wasserzulauf für das Wasserspenderbecken 21 auch
technische Einrichtungen zum Karbonisieren von Trinkwasser, hier
als Technikbox 55 und CO2-Flasche 56 dargestellt,
vorgesehen.
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In dem in 14 dargestellten Längsschnitt des Gehäuses ist
eine schematische Darstellung der Aufhängung des Wasserspenderbeckens 21 und
der hierfür
benötigten
technischen Anschlüsse
gezeigt. Oberhalb des Wasserspenderbeckens 21 ist ein Wasserauslass 57 vorgesehen,
der mit einer Leitung für
Trinkwasser 58 sowie über
einen Druckreduzierer 59 mit einer Leitung für Tafelwasser 61 in
Verbindung steht. An dem Abfluss 62 des Wasserspenderbeckens 21 ist
eine Abflussleitung 63 angeschlossen.
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Das Wasserspenderbecken 21 ist über Befestigungselemente 64, 65 mit
der Frontverkleidung 35 fest verbunden.
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15 zeigt
schematisch den Aufbau der in 13 dargestellten
Technikbox 55. Innerhalb des Gehäuses 66 der Technikbox 55 ist
ein Trinkwasser-Eingangsdruckminderer 67 angeordnet, der
an eine Trinkwasserleitung angeschlossen ist und mit dem der Leitungsdruck
auf beispielsweise 3 bar abgesenkt wird. In Strömungsrichtung hinter dem Trinkwasser-Eingangsdruckminderer 67 ist
ein Trinkwasser-Rückflussverhinderer 68 vorgesehen,
mit dem ein Zurücklaufen
des Trinkwassers in die Trinkwasserleitung verhindert wird. In Strömungsrichtung
hinter dem Trinkwasser-Rückflussverhinderer 68 schließt sich
ein Membrankontaktor 69 an.
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Ein derartiger Membrankontaktor ist
in einem vorherigen Vorschlag der Anmelderin beschrieben. Innerhalb
des Membrankontaktors 69 sind Membranen vorgesehen, auf
deren Feedseite CO2 geführt wird, dass das die Permeatseite
passierende Trinkwasser anreichert. Als Membrankontaktor 69 haben sich
insbesondere solche als verwendbar erwiesen, die bislang vielfältig in
der Dialyse eingesetzt werden. Da die Ummantelung der Feedseite
eines solchen Membrankontaktors hohen Drücken nicht standhält, ist
er in einem Druckgehäuse 71 angeordnet,
dessen Innenraum mit der Feedseite des Membrankontaktors verbunden
ist, so dass der feedseitig gegenüber der Umgebung herrschende Überdruck
ebenso wie auch während
des Betriebs auftretende Druckverändungen nicht zu einer Zerstörung des
Mantels des Membrankontaktors führen
können.
Das Druckgehäuse 71 ist
von einer Trinkwasserleitung 72 umgeben, die in Wendeln
als Kühlschlange
um das Druckgehäuse 71 herumgeführt ist.
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Der besondere Vorteil in der Verwendung
eines Membrankontaktors zur Karbonisierung liegt darin, dass keine
elektrische Energie zur Gasanreicherung benötigt wird. Voraussetzung für eine ausreichende
Karbonisierung des Trinkwasser s ist lediglich ein Trinkwassereingangsdruck
von beispielsweise mindestens 3 bar bei einem Durchlauf von 1,5
Liter Wasser pro Minute.
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Darüber hinaus ist in der Technikbox
ein Spannungsumformer 73 für die Trinkwasserausgabetechnik
vorgesehen.
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Die CO2-Versorgung
wird mittels der CO2-Flasche 56 mit
aufgeschraubtem Druckminderer sichergestellt.
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Neben den dargestellten Ausführungsformen
sind auch eine Vielzahl anderer Ausführungen des erfindungsgemäßen Wasserspenders,
seiner Gestaltung und seiner Wasserspendetechnik einschließlich der
Tafelwasseraufbereitung möglich, ohne
dass hierdurch vom grundsätzlichen
Erfindungsgedanken, nämlich
durch eine flexiblere Gestaltungsmöglichkeit des Wasserspendergehäuses seine
Attraktivität
insbesondere für
die Verwendung in öffentlichen
Bereichen zu erhöhen,
abgewichen wird.