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Die Erfindung geht aus von einem
Sonnenschirmständer,
welcher ein plattenförmiges
Fußteil und
einen vom Rand des plattenförmigen
Fußteils schräg nach oben
und über
den äußeren Rand
der Platte hinaus aufragenden Lagerbock aufweist, an welchem eine
Hülse zum
Aufnehmen des Schaftes eines Sonnenschirmes verschwenkbar angebracht ist.
Ein solcher Ständer
ist zum Aufstellen auf ebenem Untergrund aus der
DE 31 27 110 A1 bekannt. Die
Hülse kann
bei dem bekannten Ständer
in veränderlicher
Neigung gegen das Fußteil
festgestellt werden. Wenn man in einen solchen Sonnenschirmständer einen
Sonnenschirm steckt, kippt er, wenn man ihn nicht besonders beschwert,
wegen des vorhandenen Übergewichtes
sofort um. Beschwert wird der bekannte Sonnenschirmständer dadurch,
dass man ein Automobil mit einem seiner Räder auf dem plattenförmigen Fußteil abstellt.
Um das zu ermöglichen, sind
der Lagerbock und die Hülse
am äußeren Rand des
Fußteils
angebracht und ragen über
dessen Rand noch schräg
nach außen,
um nicht an der Karosserie anzustoßen. Dadurch ist die Benutzbarkeit dieses
Sonnenschirmständers
auf PKW Rast- und Parkplätze
beschränkt.
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Aus der
DE 100 20 988 A1 ist ein
Sonnenschirmständer
bekannt, welcher als starres, hohles Behältnis ausgebildet ist, welches
zur Aufnahme von Ballast nach oben offen und in der Mitte mit einer durchgehenden Öffnung bzw.
Nabe zur Aufnahme des Schirmschaftes versehen ist. Mittels eines
solchen Ständers
soll ein Sonnenschirm, der normalerweise mit seinem angespitzten
Schaft in den Erdboden gerammt wird, auf einem Untergrund aufgestellt werden
können,
der dem Sonnenschirm keinen Halt oder unzureichenden Halt gibt,
sei es deshalb, weil er zu locker ist (Sand) sei es deshalb, weil
er zu steinig oder zu hart ist, so dass man den Schaft erst gar
nicht in den Boden rammen kann. Der bekannte Ständer ist voluminös und sperrig.
Das ist, wenn man ihn in der Freizeit, am Strand, am See oder wo
man sich sonst vor der Sonne schützen
will, mitführen
muß, lästig. Auch
beim Aufbewahren zu Hause benötigt
er relativ viel Stauraum. Als weiterer Nachteil kommt hinzu, dass
sich der bekannte Schirmständer
nur für ebenes
oder schwach geneigtes Gelände
eignet, nicht aber für
stärker
geneigtes Gelände.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, einen Sonnenschirmständer zu schaffen, welcher platzsparend
mitgeführt
werden kann und sich obendrein zum Aufstellen auf allen Arten von Untergrund
eignet, sei er eben oder geneigt, sei er sandig oder steinig, sei
er weich oder hart oder felsig.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch
eine Anordnung aus einem Sonnenschirmständer und aus einem oder mehreren
ringförmigen
oder zu einem Ring formbaren Beschwerungsteilen mit dem im Anspruch 1
angegeben Merkmalen. Eine solche Anordnung hat wesentliche Vorteile:
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- – Das
Fußteil
ist flach und platzsparend ausgebildet.
- – Das
Fußteil
kann leicht sein, weil es durch ein oder mehrere
- – Beschwerungsteile
beschwert wird.
- – Da
der Sockel von der Mitte des Fußteils
aufragt, können
Kippmomente aus unterschiedlichen Richtungen (wechselnde Windrichtungen)
gleich gut aufgenommen werden.
- – Zum
Beschweren dienen eines oder mehrere Beschwerungsteile, welche ringförmig ausgebildet
sind oder um den Sockel herum zu einem Ring angeordnet werden können.
- – Die
Beschwerungsteile sind aus einer wasserdichten, flexiblen Hülle gebildet
und haben wenigstens eine Öffnung
mit einem wiederverschließbaren
Verschluß.
Deshalb können
sie an Ort und Stelle mit Ballast gefüllt und auch wieder entleert
werden. Der Sonnenschirmständer
kann daher ohne Ballast, nämlich
mit entleerten Beschwerungsteilen, transportiert werden. Deshalb ist
er leicht zu transportieren.
- – Wegen
der flexiblen Hülle
lassen sich die Beschwerungsteile flach und äußerst platzsparend zusammenfalten.
Sie können
deshalb bequem mitgeführt
und platzsparend aufbewahrt werden.
- – Die
Beschwerungsteile sind leicht zu füllen, insbesondere mit Wasser.
Kinder haben einen Mordsspaß daran,
am Strand Wasser mit einer Gießkanne
zu holen und in die Beschwerungsteile zu füllen. Sie lernen so spielerisch
Mithilfe und Mitverantwortung zu übernehmen.
- – Infolge
des Gelenkes zwischen dem Sockel und der Hülse kann der Sonnenschirm auch
auf unebenem Gelände
optimal ausgerichtet werden. Das gilt nicht nur für Sandstrände, sondern
auch für
harte Untergründe,
wie zum Beispiel asphaltierte oder betonierte Flächen. Es gilt auch für Kiesstrände und
sogar für
felsige Küstenstriche, auf
denen man durch die Möglichkeit,
das Fußteil ausreichend
zu beschweren und den Sonnenschirm in wählbarer Neigung zum Fußteil festzustellen,
immer eine Stelle findet, an welcher der Sonnenschirm seinen Halt
findet. Dabei kann der Halt auf stark geneigtem und/oder felsigem
Untergrund noch dadurch verbessert werden, dass die Unterseite des
Fußteils
rutschhemmend ausgerüstet
ist, zum Beispiel durch eine Profilierung oder durch Vorsprünge oder
durch eine die Reibung erhöhende
Beschichtung; dafür
eignet sich eine an die Unterseite geklebte Gummischicht, zum Beispiel
eine Moosgummischicht.
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Um ein Abrutschen auf stark geneigtem
Gelände
zu erschweren, kann mit Vorteil ferner vorgesehen sein, das Beschwerungsteil
oder die Beschwerungsteile so groß zu dimensionieren, dass sie
sich über
den äußeren Rand
des Fußteils
hinaus erstrecken, wo sie sich wegen ihrer Flexibilität an die
Kontur des Untergrundes anpassen und dadurch Halt geben können.
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Eine andere Möglichkeit, die Standfestigkeit auf
unebenen Untergrund zu erhöhen,
besteht darin, das Fußteil
so auszubilden, dass es aus einer Anzahl von Segmenten besteht,
welche vom Sockel ausgehen und sich in Gestalt von Armen nach außen erstrecken.
Einzelne Arme finden auf unebenem Untergrund leichter Halt als ein
Fußteil
in Gestalt einer einheitlichen Platte. Wenn man die Arme nicht zu
starr ausbildet, so dass sie sich gegen Rückstellkräfte ein wenig auf und ab biegen
können,
dann erleichtert das die Anpassung an unebene Untergründen zusätzlich. Die
Biegbarkeit der Segmente darf jedoch nicht so groß gewählt werden,
dass der Sonnenschirm durch den Wind so stark ins Schwanken gerät, dass
sein Stand aus diesem Grund instabil wird.
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Am einfachsten und besonders stabil
ist als Fußteil
eine starre Platte, welche für
die meisten Anwendungsfälle
völlig
ausreichend ist.
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Sowohl das Fußteil mit seinem Sockel als auch
die Hülse
und das sie verbindende Gelenk können
durch Spritzgießen
aus Kunststoff preiswert hergestellt werden.
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Zum Beschweren eignet sich besonders
ein ringförmiger
Schlauch, dessen zentrale Öffnung
im Durchmesser vorzugsweise nicht oder nicht viel größer ist
als der Sockel, damit die Fläche
des Fußteils möglichst
vollständig
für die
gewünschte
Beschwerung ausgenützt
werden kann. Das Beschweren kann statt mit einem auch mit mehreren
solcher ringförmiger
Schläuche
geschehen, die man stapelt. Die Beschwerungsteile können jeweils
eine einzelne Kammer aufweisen, nach Wahl aber auch mehrere Kammern
haben. Es können
auch mehrere Beschwerungsteile zu einem Ring zusammengelegt werden,
zum Beispiel Beschwerungsteile in Form von Halbringen, die um den
Sockel herum gelegt werden. Als Hüllmaterial eignet sich Gummi,
aber auch eine wasserdichte Kunststofffolie, wie sie für Schwimmhilfen
von Kindern und für
aufblasbare Kinderplanschbecken bekannt ist. Kunststofffolien für derartige
Zwecke bestehen meistens aus einem Polyäthylen und sind preiswert und
hinreichend reißfest. Aus
einer solchen flexiblen, wasserdichten Kunststofffolie lassen sich
die Beschwerungsteile besonders leicht und preiswert durch ein Folienschweißverfahren
herstellen.
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Beschwerungsteile aus Kunststofffolie
sind so preiswert, dass sie, wenn sie nicht mehr dicht sein sollten,
ohne großen
Aufwand ersetzt werden können.
Notfalls kann man auch herkömmliche Schwimmhilfen
von Kindern vorübergehend
als Beschwerungsteile verwenden.
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Um Wasser einfüllen zu können, kann man einen herkömmlichen
Verschluß in
die Folie einschweißen,
der wiederverschließbar
ist. Ist die lichte Weite des Verschlusses groß genug, kann auch trockener
Sand als Ballast eingefüllt
werden.
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Vorzugsweise sind die Beschwerungsteile lose
Teile. Die Beschwerungsteile können
aber auch ein fester Bestandteil des Fußteils sein. So könnte ein
Ring aus Schlauchfolie mit dem Fußteil, insbesondere mit dessen
Oberseite, verklebt oder verschweißt sein. Es ist auch möglich, ein
starres, plattenförmiges
Fußteil
mit einer ringförmigen
Folie zu überwölben, deren
beide Umfangsränder
dicht mit dem Fußteil
verbunden sind. In diesem Fall stellt das Fußteil zugleich die Unterseite
des Beschwerungsteils dar.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist schematisch in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Sonnenschirmständer ohne
Beschwerungsteil in einer Schrägansicht,
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2 zeigt
den Sonnenschirmständer
aus 1, ergänzt um ein
Beschwerungsteil,
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3 zeigt
den Sonnenschirmständer
aus 2 in einem Vertikalschnitt,
und
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4 zeigt
den Sonnenschirmständer
aus 3 in einem Vertikalschnitt,
welcher gegenüber der 3 um 90 ° versetzt ist.
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Der Sonnenschirmständer hat
ein plattenförmiges
Fußteil 1 mit
einem kreisförmigen äußeren Rand 2.
Mittig auf dem Fußteil 1 steht
ein Sockel 3, welcher mit dem Fußteil 1 fest verbunden
ist. Vorzugsweise sind das Fußteil 1 und
der Sockel 3 in einem Stück durch Spritzgießen aus
Kunststoff geformt. Mit dem Sockel 3 ist eine zylindrische
Hülse 4 gelenkig
verbunden, welche ebenfalls aus Kunststoff bestehen kann. Wie aus
den 3 und 4 ersichtlich, ist die Hülse 4 am
oberen Ende mit einem Außengewinde
versehen, auf welches eine Manschette 5 geschraubt ist,
durch deren Verdrehen der lichte Querschnitt der Hülse 4 veränderbar
und dadurch ein Schaft eines Sonnenschirmes, welcher in die Hülse 4 eingeführt werden
kann, festgeklemmt bzw. wieder gelöst werden kann.
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Das die Hülse 4 mit dem Sockel 3 verbindende
Gelenk 6 ist ein einachsiges Gelenk mit einer zur Oberseite
des plattenförmigen
Fußteils 1 parallelen Achse 7.
Durch das Gelenk 6 kann die Neigung der Hülse 4 gegenüber dem
Fußteil 1 verändert werden. Mittels
einer Klemmschraube 8, welche von Hand zu betätigen ist,
kann das Gelenk 6 geklemmt und dadurch die Hülse 4 in
einer wählbaren
Neigung festgelegt werden.
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Als Beschwerungsteil 9 ist
ein Torusförmiger Folienschlauch
vorgesehen, welcher von oben her über die Hülse 4 geschoben und
lose auf dem Fußteil 1 abgelegt
wird. In den Folienschlauch ist ein Verschluß 10 eingesetzt, welcher
einen schraubbaren Stopfen 11 aufweist. Statt eines schraubbaren
Stopfens 11 könnte
auch ein steckbarer Stopfen vorgesehen sein. Nach Entfernen des
Stopfens 11 kann zum Beispiel mit einer Gießkanne oder
aus einer Wasserleitung Wasser eingefüllt werden. Sind eine Gießkanne oder
eine Wasserleitung nicht zur Hand, das Beschwerungsteil 9 auch
in Wasser getaucht und dadurch gefüllt werden. Das Füllen kann
geschehen, während
das Beschwerungsteil 9 bereits auf dem Fußteil 1 liegt.
Es ist aber auch möglich
das Beschwerungsteil 9 erst zu füllen und dann auf das Fußteil 1 zu
legen. Nach dem Entleeren kann das Beschwerungsteil 9 flach
zusammengelegt werden.
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Wie die 3 und 4 zeigen,
ist das Beschwerungsteil 9 im gezeichneten Ausführungsbeispiel
im Durchmesser größer als
das Fußteil 1,
so dass es über
dessen Rand 2 hinausragt. Das begünstigt die Verankerung des
Fußteils 1 auf
unebenem und zerklüftetem
Untergrund. Dem dient auch eine rutschhemmende Ausrüstung der
Unterseite des Fußteils 1,
die – wie
gezeichnet – aus
einer Vielzahl von Vorsprüngen 12 bestehen
kann. Statt dessen könnte
aber auch eine Gummischicht an der Unterseite des Fußteils 1 vorgesehen
sein. Zweckmäßigerweise
befindet sich eine rutschhemmende Beschichtung 13 auch
an der überstehenden
Unterseite des Beschwerungsteiles 9 und erhöht nicht
nur deren Standfestigkeit, sondern schützt sie auch vor einer Beschädigung durch
spitze Steine.
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- 1
- Fußteil
- 2
- äußerer Rand
- 3
- Sockel
- 4
- Hülse
- 5
- Manschette
- 6
- Gelenk
- 7
- Achse
- 8
- Klemmschraube
- 9
- Beschwerungsteil
- 10
- Verschluß
- 11
- Stopfen
- 12
- Vorsprünge
- 13
- Beschichtung