DE20300511U1 - Golfgeräteschirm - Google Patents
GolfgeräteschirmInfo
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Description
RICHTER, WERDERMANN «Se GERB AUtCT-EUROPEAN PATENT ATTORNEYS0 PATENTANWÄLTE
EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS
HAMBURG BERLIN MÜNCHEN
DIPL.-ING. JOACHIM RICHTER" DIPL.-ING. HANNES GERBAULET0 DIPL-ING. FRANZ WERDERMANN0 · DIPL.-GEOL. MATTHIAS RICHTER
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20354 HAMBURG
© (040) 34 00 45 / 34 00 56
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HAMBURG |
| K 02372 III 6626 | 10.01.2003 | |
| Anmelder: | Herr Christian Krohn | |
| Neubertstrasse 42 | ||
| D-22087 Hamburg |
Titel:
Die Erfindung betrifft einen Golfgeräteschirm gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Schirme, insbesondere Regenschirme und Sonnenschirme oder auch andersartige Schutzschirme sind aus dem Stand der Technik bekannt. Ebenso aus dem Stand der Technik sind bekannt Golfgeräte, insbesondere Golfschläger, Ballfänger, Ballangeln oder andere Golfgeräte mit Stil, die zum Ausüben der Sportart Golf benötigt werden. Nachteilig ist hierbei, dass insbesondere beim Golfspielen der Spieler vor Regen oder Nässe kaum geschützt ist, so dass dieser immer gezwungen ist, einen extra Regenschirm
mitzuführen, bedingt auch dadurch, dass ein Golfplatz in der Regel sehr weitläufig ist, so dass es dort kaum Möglichkeiten gibt, einen Schutz vor Regen zu finden. Bei den bisher bekannten Regenschirmen ist nachteilig, dass diese nicht zur Handhabung als Golfgerät verwendet werden können, da diese keine Ausbildung als entsprechendes Golfgerät aufweisen.
Aus dem DE-Gbm 201 08 988 ist lediglich ein Regenschirm bekannt, umfassend ein Schirmdach und einen Stock, dessen Schirmdach eine etwa kreisrunde Fläche mit einem Durchmesser, der etwa gleich wie der oder größer als der Durchmesser einer Tasche für Golfschläger ist, aufweist und bei dem der Stock eine Länge aufweist, welche die Höhe der Tasche für Golfschläger, so überragt, dass der Golfschläger problemlos entnommen werden können, aber dass diese nicht nass werden. Der in dieser Druckschrift beschriebene Schirm dient somit lediglich einen bestimmten Gegenstand gegen Witterung zu schützen, aber keine Personen. Es handelt sich hierbei zwar auch um einen Schirm, der für Golfer geeignet ist, der aber nur Golfzubehör vor Witterung schützt, aber nicht den Spieler selbst. Nachteilig ist hier ebenfalls, dass der Schirm als separates Teil mitgeführt werden muss, was ein zusätzliches Gewicht für den Spieler, insbesondere Golfspieler darstellt, was dieser mitzuführen hat und das dieser Schirm lediglich Material schützen soll und nicht den Menschen selber.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Schläger zum Ausüben von Golf so umzugestalten, dass dieser auch gleichzeitig als Regenschirm verwendet werden kann, ohne dass die Regenschirmfunktion die Funktion des Schlägers beeinträchtigt.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Dazu ist erfindungsgemäß vorgesehen, ein Golfgerät zu schaffen, an dem die Schirmfunktionalität adaptiert ist. Hierzu ist vorgesehen, dass an dem Golfgerät, insbesondere Schläger, eine Schafthülse angeordnet ist, an deren oberen Ende ein Speichenkopf mit Speichenrad angeordnet ist, wobei im Speichenrad eine gewisse Anzahl von Dachstangen bzw. Speichen angeordnet sind, die als Träger für das Dach des Schirmes dienen. Das obere Ende der Schafthülse ist mit Verdrehsicherungsnasen versehen, die in ein Widerlager eindringen, das mit dem Speichenkopf, insbesondere dem Speichenrad verbunden ist, so dass eine feste Verbindung zwischen Speichenkopf und Schafthülse entsteht. Das Widerlager ist ebenfalls mit Verdrehsicherungsnasen versehen, die zwischen den Speichen angeordnet sind, durch dass das Verdrehen des Schirmdaches um den Schaft verhindert wird. Am unteren Ende der Schafthülse ist eine Arretiereinheit angeordnet, die mit der Schafthülse eine Einheit bildet und die im oberen Bereich aus einem Arretiersattel besteht, der mit der Schafthülse verbunden ist, und die an ihrem unteren Ende mit einer Arretiervorrichtung versehen ist, die in der Regel aus einem Taster oder Knopf besteht. Auf der Arretiereinheit, die unterschiedlich lang ausgebildet sein kann, ist ein Spannschieber angeordnet, der zum Spannen oder Einklappen des Schirmes dient. Der Spannschieber besteht aus einem Röhrenteil, an dessen Oberseite ein wulstiges Nabenglied angeordnet ist, welches wahlweise ringförmig, pilzförmig, kugelförmig oder halbkugelförmig ausgebildet sein kann. Der längliche Röhrenteil des Spannschiebers kann alternativ an einer Seite mit einem sich vertikal erstreckenden Sitz versehen sein, der zur Aufnahme des Druckknopfschalters zum Betätigen oder Arretieren des Spannschiebers dient. Der Druckknopfschalter ist am Sitz mit Hilfe eines Trageschaftes befestigt, der durch den Sitz und den Druckknopfschalter geschraubt ist. Damit der Schalter zu seiner äußeren Ruhestellung zurückkehren kann, nachdem er nach innen gedrückt worden ist, ist ein v-förmiges Federglied in einer Ausnehmung angeordnet, die im Sitz ausgebildet ist, wobei ein Schenkel des Federgliedes gegen die Innenseite des Knopfschalters anliegt. Ein Steuerblock ist schwenkbar an einem oberen langen Schlitz des Schalters gelagert, in dem
zwei seitwärts vorstehende Stifte in zwei Seitenschlitzen angeordnet sind, die am oberen Ende des Schalters vorgesehen sind. Der Steuerblock hat eine Konstruktion und einen Ort, die es ihm gerade ermöglichen, mit der Seitenöffnung des nach unten gerichteten Halteblocks des oberen Nabengliedes in Eingriff zu kommen. Die Arretierung des Spannschiebers mit Schalter erfolgt dadurch, dass der Schalter beim Loslassen in eine Ausnehmung einrastet, die an der Schafthülse angeordnet ist. Das im oberen Bereich des Spannschiebers angeordnete Nabenglied dient zur Aufnahme einer Mehrzahl von Streben, die entweder biegsam oder starr ausgebildet sein können und die mit den Dachstangen bzw. Speichen des Daches des Schirmes verbunden sind. Sind die Streben starr ausgebildet, so sind diese sowohl mit dem Nabenglied als auch an den Dachstangen bzw. Speichen des Schirmdaches gelenkig befestigt. Die Streben können wahlweise durchgängig oder auch gelenkig miteinander verbunden sein, wobei in diesen dann etwa mittig oder in einem bestimmten Abstand ein Gelenk angeordnet ist, um das diese schwenkbar sind, so dass diese beim Einklappen des Schirmes weniger Platz benötigen. Die Schafthülse, die mit der Arretiereinheit verbunden ist und eine Einheit bildet, werden mit dem Schaft verklebt.
Hierdurch wird die Austauschbarkeit gewährleistet, d. h. jeder Golfschläger mit Standardschaft kann verwendet werden, oder es können auch andere Sportschläger verwendet werden. Dieses hat zur Folge, dass die Schirmfunktion dem Golfschläger zuadaptiert wird.
Die Arretiereinheit, die Schafthülse, der Spannschieber und der Speichenkopf können wahlweise aus Kunststoff, Kohlenfaser, Glasfaser, Aluminium, Holz oder ähnlichem bestehen. Die Speichen bzw. Dachstangen und auch die Streben können entweder aus Kohlenfaser, Kunststoff, Glasfaser, Aluminium, Holz, Metall oder ähnlichem bestehen.
Das Dach des Schirmes bzw. der Schirmhimmel oder auch die Schirmbespannung kann figürlich oder eine mehrdimensionale Formgebung
aufweisen, und kann gegebenenfalls außenwandseitig mit Aufdrucken in Form von Golfmotiven versehen sein. Die Schirmbespannung kann aber wahlweise einlagig oder auch mehrlagig ausgebildet sein. Die Dachspeichen können auch als Teleskopspeichen ausgebildet sein.
Der Schläger besteht aus einem handelsüblichen Golfschläger, der die üblichen Schlägerkomponenten aufweist, d. h. Schlägerkopf, Schaft und Grifffläche und der wahlweise aus einem Eisen oder aus einem Holz bestehen kann oder bei dem es sich entweder um einen Putter, einen Driver, einen Chipper, ein Wedge oder um einen Oversize Holz mit Graphitschaft oder Eisenschaft handeln kann.
Auf dem Speichenkopf mit Speichenrad ist eine Abschlußhülse mit Kragen angeordnet, die den Schirmstoff mittig einklemmt und die auch dazu dient, den Speichenkopf nach außen hin gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Des weiteren besteht die Möglichkeit, dass die Dachform des Schirmes oval oder wesentlich oval sein kann. Hierzu besteht das Dach des Schirmes aus einer Vielzahl von kurzen Dachspeichen und aus einer Vielzahl von langen Dachspeichen, wobei hier die langen Dachspeichen aus einem stockseitigen Glied, einem stockfernen Glied, das gleitbar im stockseitigen Glied mittels eines Schiebeteils angeordnet ist sowie aus oberen und unteren Anschlägen bestehen. Beim Öffnen nimmt die Dachform dann automatisch eine ovale oder im wesentlichen ovale Form an, und beim Schließen liegen die stockfernen Enden der Dachspeichen automatisch in dergleichen Ebene.
Daneben besteht die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von kurzen Dachspeichen und eine Vielzahl von langen Dachspeichen das Dach bilden, wobei mindestens 5 kurze Dachspeichen und 3 lange Dachspeichen angeordnet sind, die so angeordnet werden, dass die gleiche Art von Dachspeichen nebeneinander angeordnet ist, an denen ein Zug als Dach angebracht und befestigt wird, wodurch der so gebildete Schirm eine im
wesentlichen ovale Form aufweist, die jedoch an einer Seite über diesen Kreis hinausragt, so dass es sich um eine asymetrische Form handelt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, dass eine Vielzahl von kurzen Dachspeichen und eine Vielzahl von langen Dachspeichen abwechselnd um den Stock bzw. am Speichenkopf angeordnet werden, wobei jeweils 4 Stangen von jeder Sorte angeordnet sind, so dass ein Schirm entsteht, dessen Dachform sternförmig ist und in etwa quadratisch ist. Auch kann eine in etwa rechteckige Form durch eine entsprechende Anordnung von kurzen und langen Dachspeichen gebildet werden. Auch die Bildung von andersartigen Formen ist auf diese Art und Weise möglich, so dass es möglich wird, dass verschieden große Schirme gebildet werden können. Auch die Bildung von dreieckigen, fünfeckigen, sechs-, sieben-, acht- oder anderen vieleckigen Formen ist denkbar.
Der Griff des Schlägers ist im wesentlichen als hüllenartiger Bezug aus Leder, Gummi, Kunststoff, Kunstleder oder Kork ausgebildet, so dass dieser vom Schaft des Schlägers abgezogen werden kann und gegebenenfalls gegen einen Schirmgriff ausgetauscht werden kann. Zusätzlich kann sowohl der Schirmgriff als auch die Griffhülle des Schlägers innenseitig mit einem Rastverschluß versehen sein, d. h. dass im Innern eine Nase angeordnet ist, die in eine entsprechend ausgebildete Ausnehmung einrastet, die am oder im Schaft des Schlägers angeordnet ist, wodurch ein Abrutschen der Griffhülle oder des aufgesetzten Schirmgriffes verhindert wird. Durch die Austauschbarkeit des Griffes wird die Möglichkeit gegeben, dass je nach Gebrauchsart der gewünschte Griff schnell und unkompliziert montiert werden kann. Anstelle einer Rastverbindung kann auch eine Schnappverbindung, Steckverbindung, Klemmverbindung oder ein Bajonettverschluß vorgesehen sein. Der Schirmgriff kann wahlweise gerade, u-förmig gebogen, I-förmig, tförmig, als Knauf, als kugel-, schalenförmig, halbkugelartig oder andersartig ausgebildet sein. Der Schirmgriff kann zusätzlich mit einem Riemen versehen sein, der es ermöglicht, den Schirmschläger zu tragen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass das Griffende des Golfschlägers mit einem Gewinde
versehen werden kann, auf das dann entweder der zum Schlagen benötigte Griff aufgeschraubt wird oder der Schirmgriff aufgeschraubt werden kann.
Des weiteren besteht auch die Möglichkeit, dass die Griffhülse alternativ auch gegen eine Hülse, die als Gummifuß für Gehhilfen ausgebildet ist, ausgetauscht werden kann, wodurch der Schirmschläger dann als Gehhilfe alternativ verwendet werden kann, wobei dann der Schlägerkopf als Griff verwendet wird. Dieses ist besonders in weitläufigen Gebieten hilfreich, insbesondere dann, wenn der Benutzer dabei ist zu ermüden oder es sich um eine ältere Person oder um eine gehbehinderte Person handelt.
Die Erfindung versetzt den Verwender in die Lage, spontan Golfschläge zu üben, wo er sonst nur einen Schirm mitführen würde. Auf Feldern, Wiesen, in Parks oder am Strand kann er jederzeit üben, ohne zusätzlich einen Schirm oder einen Schläger mitführen zu müssen. Einen Schirm hat man häufig dabei und durch die Erfindung nun auch einen Golfschläger. Darüber hinaus kann der Golfer seinen Mitmenschen aus prestige- oder imange -Gründen signalisieren, dass er Golf spielt, bzw. Golfer ist oder diesen Kreisen nahe steht.
Durch die Erfindung wird es ermöglicht, alle Arten von Golfschlägern zu verwenden, wobei der Schirm sowohl an 1er-, 2er- oder 3er-Putter, an 21-, 22-, 23-, 24-, 25-, 26-TPI-Puttern, an Kinder-Eisen, Kinder-Puttern, Kinder-Hölzern, an Design-Puttern, an 3er-, 4er-, 5er-, 7er-, 8er-, 9er-, 10er-, 11er- oder 12er-Drivern , an 3er-, 5er-, 7er-, 9er- oder 10er-Eisen, bzw. Hölzern adaptiert werden kann. Gleiches gilt auch für Minigolfschläger.
Bei einer zweiten Ausführungsform sind der Speichenkopf und die Arretiereinheit so ausgebildet, dass eine Regenschirmkonstruktion geschaffen wird, bei der der Speichenkopf als Haupteinrastvorrichtung ausgebildet ist, und die Arretiereinheit als Hauptgleitteil ausgebildet ist, das die Form einer Hülse aufweist, an denen jeweils ein Verbundelement angeordnet ist, das aus
einer ersten Rippe und aus einer zweiten Rippe mit gleicher Länge aufgebaut ist, wobei die zweite Rippe eine Öffnung aufweist, in welcher die erste Rippe montiert ist und so ein Kreuzungsdrehpunkt mit einer zweiten Rippe bildet. Ein zur Befestigung der beiden Rippen durchragt ein Drehstift oder eine Schraube den Kreuzungsdrehpunkt um die beiden Rippen kreuzend miteinander zu verbinden, wodurch das Verbundelement, welches das Dach des Schirmes bildet, vervollständigt wird. An den Außenenden der Rippen sind Nebeneinrastvorrichtungen angeordnet, an denen sich die Hauptrippen befinden, an dessen äußeren Ende das Dach des Schirmes bespannt ist, hierdurch wird eine zusammenklappbare Rippe gebildet, wodurch ein möglichst gegenvolumiges Zusammenlegen des Schirmdaches ermöglicht wird, was Platz spart. Alternativ kann die als Hauptgleitteil ausgebildete Arretiereinheit mit einer Druckfeder versehen werden, die beim Schließen des Regenschirmes zusammengedrückt wird, wodurch ein automatisches Öffnen und Schließen des Schirmes ermöglicht wird.
Der Schirm kann alternativ auch so ausgebildet sein, dass dieser aus einem geraden Stiel, hier vorzugsweise einem Golfschläger mit Schafthülse gebildet wird und aus an dem Stiel befestigten Verbundelementen besteht. Die Verbundelemente bestehen aus gekreuzten Stangen, an deren äußeren Enden jeweils über Nebeneinrastvorrichtungen und Nebengleitteilen Rippen befestigt sind, die das Schirmdach tragen. Die Verbundelemente können aus vier Einzelteilen aufgebaut sein, in dem zwei dieser Einzelteile jeweils kreuzweise miteinander verbunden sind und die Enden des ersten Einzelteiles und des zweiten Einzelteiles entsprechend mit der Haupteinrastvorrichtung bzw. dem Nebengleitteil verbunden sind, während das dritte Einzelteil und das vierte Einzelteil zwischen dem ersten Einzelteil und zweiten Einzelteil eine Öffnung aufweisen und weiter mit dem Hauptgleitteil und der Nebeneinrastvorrichtung verbunden sind, so dass das dritte Einzelteil und das erste Einzelteil einen Kreuzungsdrehpunkt bilden. Zwischen den beiden Kreuzungsdrehpunkten befindet sich ein Zylinder, der ein Verschieben des dritten Einzelteils und des vierten Einzelteils verhindert. Ein Drehstift ragt
durch die beiden Kreuzungspunkte und durch den Zylinder, um so dass Verbundelement zu bilden.
Bei einer dritten Ausführungsform bilden der Speichenkopf und die Arretiereinheit eine Einheit, dergestalt, dass diese auf einem durchgängigen Kunststoffrohr angeordnet sind, welches über den Schaft des Schlägers gezogen wird. Hierbei kann es sich wahlweise um flexiblen Kunststoff oder um Hartkunststoff handeln. Im oberen Bereich des Röhrchens sind Nasen angeordnet, die zum Befestigen der Dachstangen bzw. Dachspeichen des Schirmes dienen, wobei die Befestigung mittels Schrauben, Nuten oder ähnlichen Befestigungsvorrichtungen möglich ist. Im unteren Bereich ist auf dem Röhrchen ein Speichenkopf angeordnet, an dem die Streben zum Halten der Dachspeichen angeordnet sind. Am unteren Ende des Röhrchens ist eine integrierte Arretierung in Form eines Tasters vorgesehen, so dass hier eine externe Arretiereinheit nicht notwendig ist. Alternativ kann der Taster auch im unteren Bereich des Röhrchens auf dieses aufgesetzt sein oder separat auf einem ringförmigen Abschnitt angeordnet sein, der ebenfalls auf den Schaft aufschiebbar ist. Der Taster kann auch aufgeklebt werden, wobei dieses mittels Klebstoff oder durch Kunststoff möglich ist, der kurz erwärmt wird und somit mit dem Röhrchen eine feste Einheit bildet, wodurch ein Lösen des Tasters verhindert wird. Am oberen Ende des Röhrchens ist ein in etwa konkaver Stopfen angeordnet, der in die obere Öffnung des Röhrchens eingeschoben wird, und der dieses spreizt und sogleich für die Abdeckung der Nahtenden sorgt. Der Speichenkopf kann alternativ auch als separates Teil ausgebildet sein und auf das Rohr aufgezogen und auf diesem durch Kleben oder auch andersartig befestigt werden. Die Befestigung des Speichenkopfes erfolgt dann durch Eindringen der Passfeder in eine vorhandene Bohrung.
Das Röhrchen kann auch als Klemmrohr aus Plastik ausgebildet sein, wobei dieses dann einseitig mit einer Öffnung versehen ist und durch Aufdrücken und Klemmwirkung auf den Schaft des Schlägers aufgebracht wird. Um die Stabilität oder den Sitz auf dem Schläger zu verstärken, können auf der
Innenseite des Röhrchens mindestens ein oder auch mehrere ringförmige Federelemente angeordnet sein, die auch in das Röhrchen eingelassen sein können. Durch diese Federelemente wird die Klemmwirkung des Röhrchens am Schaft des Schlägers noch verstärkt, wobei die einzelnen ringförigen Federelemente in einem gewissen Abstand zueinander angeordnet sind. In der Regel werden drei bis vier derartige Federelemente verwendet, um eine optimale Klemmwirkung und einen optimalen Sitz zu erzielen.
Bei einer vierten Ausführungsform ist vorgesehen, dass der Schläger als Hohlkörper aus Eisen oder Holz oder Aluminium durch Gießen, Fräsen, Strangpressen oder durch Druckguß hergestellt wird, indem bereits die Tragelemente für die einzelnen Schirmbauteile eingeformt sind, auf die dann sowohl der Speichenkopf des Schirmes als auch die Arretiereinheit montiert werden kann, was durch Schrauben, Kleben oder andersartige Befestigungsmöglichkeiten gegeben ist. Diese Ausführungsform hat auch zum Vorteil, dass gegebenenfalls auf eine Arretiervorrichtung verzichtet werden kann, da diese zum einen in den Schieber der zum Spannen des Schirmes verwendet wird, integriert werden kann, wobei dann in dem Schaft des Schlägers an der geeigneten Stelle eine Ausnehmung angeordnet ist, in die der Taster einrasten kann, um das Schiebeteil des Schirmes festzusetzen. Diese Ausführungsform erlaubt es, dass der Schläger im Gußverfahren hergestellt werden kann, indem entsprechende Gießformen geschaffen werden, in denen die Grundelemente zur Aufnahme der Schirmelemente bereits ausgeformt sind, so dass dann die entsprechenden und gewünschten Formen durch Guß erzeugt werden können. Hierbei handelt es sich um ein kostengünstiges Verfahren, welches erlaubt, einen Schläger mit der höchstmöglichen Stabilität herzustellen. Auf diesen Basiskörper können dann die einzelnen Schirmteile montiert werden.
Bei einer fünften Ausführungsform besteht der Speichenkopf aus einem Ring, der eine mittige kreisrunde Durchbrechung aufweist, so dass dieser auf das Röhrchen oder einen Rohrabschnitt aufschiebbar ist. Des weiteren weist der
Ring eine Vielzahl von radial angeordneten Vertikalnuten auf und auf der oberen Oberfläche eine Vielzahl von Aufnahmeaufnehmungen, wobei sich jede der Aufnahmeaufnehmungen über die Oberseite einer der Vertikalnuten erstreckt, um einen Stahlstift aufzunehmen, der zur Befestigung der Dachspeichen dient, die das Dach des Schirmes tragen. In diesen Nuten werden dann die einzelnen Dachspeichen eingeführt und befestigt. Hierzu sind diese an ihrem unteren Ende mit einer Durchbrechung versehen, durch die eine Nut, Schraube oder ein Stift geführt werden kann, mit dem die Befestigung der Dachspeiche in der jeweiligen Nut vorgenommen werden kann. Dieser Ring ist an seiner Unterseite mit einem Halteblock versehen, der mit einer nach außen gerichteten Öffnung sich nach unten erstreckt und der es ermöglicht, dass der als Ring ausgebildete Speichenkopf in die Arretiereinheit einrasten kann, wenn der Schirm aufgeklappt ist, wodurch ein größtmöglicher Halt und eine größtmögliche Stabilität erzielt wird. Der Ring weist zusätzlich eine obere und untere Abdeckscheibe, die ebenfalls ringförmig ist, auf, die ebenfalls mit entsprechenden Öffnungen versehen sind, die zum Halten der Stahlstifte, an denen die Dachstangen bzw. -Speichen befestigt sind, dienen.
Die dazugehörige Arretiereinheit besteht aus einem unteren Nabenglied, welches am oberen Ende eines Röhrenteils angeordnet ist und fest mit dem Röhrenteil verbunden ist. Das Nabenglied weist eine mittige Öffnung auf, und ist zum Befestigen des/ der Speichen um sich herum dergestalt ausgebildet, dass das Nabenglied an seiner Oberfläche mit einer Vielzahl von radial angeordneten Vertikalnuten und an seiner Oberseite mit einer ringförmigen Nut versehen ist. Diese ringförmige Nut erstreckt sich an der Oberseite jeder Vertikalnut um darin einen Stahlring aufzunehmen, der der Spannung dient. In den Nuten werden die Streben, die mit den Speichen zum Halten des Daches des Regenschirmes verbunden sind, befestigt. Hierbei ist vorgesehen, dass der Halteblock, der am Speichenring angeordnet ist, in das Nabenglied einrastet, wenn der Schirm gespannt wird, wozu am Nabenring entsprechende Einrastvorrichtungen vorgesehen sind. Das längliche Röhrenteil ist an einer
Seite mit einem sich vertikal erstreckenden schienenartigen Sitz versehen, in dem ein Druckknopfschalter mit Hilfe eines Tragschalters befestigt ist, der durch den schienenförmigen Sitz und den Druckknopfschalter geschraubt ist. Am oberen Ende des Tasters ist ein Steuerblock angeordnet, der schwenkbar gelagert ist. Dieser Steuerblock greift in die an der unteren Seite des Speichenrings angeordneten nasenförmigen Halteblocks, und dient zur Verriegelung des Speichenrings mit der Arretiereinheit, sowohl im gespannten als auch im ungespannten Zustand des Schirmes.
Bei einer sechsten Ausführungsform ist der Schirm so ausgebildet, dass dieser mit einer optischen und/oder akustischen Signalrichtung versehen ist. Hierzu kann das Röhrchen, auf dem die einzelnen Schirmbaubestandteile angeordnet sind, doppelwandig ausgebildet, so dass im Zwischenraum zwischen den Wänden die Kabel für die Stromversorgung angeordnet werden können. Am unteren Ende des Röhrchens kann eine Stromquelle angeordnet werden, in Form einer Batterie oder ähnlichem, wobei die Stromquelle auch in den Griff des Schirmes oder in der Griffhülle angeordnet werden kann, wobei diese dann dementsprechend ausgebildet ist. Die Stromquelle ist dementsprechend mit einem Ein- und Ausschalter versehen, der entsprechend angeordnet sein kann. Als optische Elemente können z. B. Glasfasern in Betracht kommen, die in die Dachstangen bzw. - Speichen eingenäht sind oder die diese als solche bilden und somit auch einen optischen Lichteffekt erzeugen.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Schirmhimmel des Schirmes mit Leuchtmitteln zu versehen, wobei die Leuchtmittel auf der Außenwandfläche und / oder der Innenwandfläche des Schirmhimmels an diesem verteilt oder nur am Schirmhimmelrandbereich angeordnet sind. Dieses kann in Form von Klemmleuchten oder Miniglühbimchen erfolgen oder durch Glasfasern oder ähnliches.
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Alternativ kann auch als Lichtquelle eine optische Signaleinrichtung verwendet werden, die auf die Schirmspitze aufsteckbar ist, die aus mehreren Lichtquellen besteht, bei denen es sich um Leuchtstäbe handeln kann, die über federnd elastische Halterungen, wie Bänder, elastische Kunststoffleisten, Lederriehmen oder ähnliches miteinander verbunden sind, wobei jeder Leuchtstab aus einem lichtdurchlässigen Material besteht und aus einer Leuchtquelle und einer Schaltplatine besteht, wobei in diesen wahlweise eine interne Stromquelle angeordnet sein kann oder eine Verbindung zur externen Stromquelle, die im Griffbereich angeordnet ist. Ist eine interne Stromquelle in Form einer Batterie oder Babyzelle oder ähnlichem angeordnet, so ist diese dann mit einem Ein- und Ausschalter versehen, der sich an dem Verbindungsriehmen oder Verbindungsband befindet.
Anstelle einer optischen Signaleinrichtung kann auch eine akustische Signaleinrichtung in Form eines Sprach- und /oder Musikmoduls verwendet werden, welches ebenfalls entweder an der Schirmspitze oder im Griffbereich angeordnet werden kann und das mit der Stromquelle verbunden ist. Mit diesem Sprachmodul können z. B. für Golfanfänger Anweisungen erteilt werden, bezüglich der Schlaghaltung oder ähnliches. Es können auch Informationen bezüglich des Golfplatzes abgespielt werden, wobei dann wahlweise die akustische Signalrichtung bzw. das Modul mit Kontakten versehen ist, die ein entsprechendes Bespielen mit den entsprechenden Informationen über eine Basisstation ermöglicht. Hierzu kann das Modul als abnehmbare Karte ausgebildet sein, die dann in die Basis einer Einrichtung zum Laden eingeführt werden kann, was besonders wichtig ist, wenn die Beschreibungen von Golfplätzen auf diesen gespeichert werden sollen, die dann durch die Benutzer abgerufen werden können. Auch können über das Sprach- und Musikmodul dem Benutzer entsprechende Hilfestellungen in Form von Informationen oder ähnlichem gegeben werden. Das Sprach- und Musikmodul kann alternativ auch an der Schirmbespannung befestigt werden, wobei es dann vorteilhaft ist, wenn der Träger aus einem Gewebezuschnitt oder einem Folienzuschnitt besteht, so dass dann die gesamte Einheit
beispielsweise auf den Stoff des Schirmhimmels aufgeklebt, aufgenäht oder aufgeschweißt werden kann. Diese kann alternativ auch an dessen Innenseite angeordnet werden, wobei dann sinnvoll erscheint, dass die Schirmbespannung doppellagig ausgebildet ist, da dann das Sprachmodul in den Zwischenraum der oberen und der unteren Bespannung angeordnet werden kann. Die Stromversorgung erfolgt dann über die Speichen und das doppelwandige Röhrchen, wobei dann die Stromquelle wieder im Griffbereich angeordnet ist oder in der Griffhülse.
Bei einer siebten Ausführungsform ist das Golfgerät ein Golfballfänger bzw. Ballangel, der als Schirm ausgebildet ist. Bei dem Golfballfänger bzw. der Ballangel ist anstelle des Schlägerkopfes eine Fangvorrichtung für Golfbälle angeordnet, die in der Regel aus einem Netz oder Kescher oder einer Greifzange zum Aufheben von Golfbällen besteht, so dass es auch hier möglich ist, eine derartige Vorrichtung als Schirm auszubilden, in dem der Ballfänger oder die Ballangel entweder einstückig ausgebildet ist oder mit einem aufschraubbareren Kopf versehen ist, so dass dieser auf ein Gewinde, das am oberen Ende des Schaftes angeordnet ist, aufgeschraubt werden kann. Auch eine derartige Kombination von Schirm mit Golfballfänger oder Ballangel ist platzsparend, und führt dazu, dass kein extra Schirm mitgeführt werden muss. Hierzu ist der Schaft als Teleskopstange ausgebildet, die bis zu einer Länge von 5 Metern ausziehbar ist, um Bälle aus Gewässern und vom „Boden in Ausbesserung" angeln zu können. Hierbei kann der Schaft des Schirmes entweder ebenfalls als Teleskopstange ausgebildet sein oder dieser kann am äußersten Glied der Teleskopstange angeordnet sein. Die Teleskopstange besteht in der Regel aus mehreren dünnen, ineinander schiebbaren Metallrohr- oder Kunststoffrohrstückchen, die als Hohlkörper ausgebildet sind und eine zusammengesetzte Stange bilden, bei der dann der Schirm an das äußerste Glied adaptiert ist. Die Teleskopstange kann auch so ausgebildet sein, dass die einzelnen rohrförmigen Segmente drehbar gelagert sind. Hierzu ist ein kleines Innenrohr mit glatter Außenwandung in ein größeres Rohr, an dem die Schirmfunktion adaptiert ist, mit glatter
Innenwandung eingesetzten Gleitbuchse aus Kunststoff geführt. Diese Gleitbuchse ist in das äußere Ende des Außenrohres eingesetzt und als geschlitzte Klemmhülse ausgebildet, wobei sich mittels einer meist aus Kunststoff bestehenden Überwurfmutter die Klemmhülse gegen das in dieser geführte Innenrohr verspannt, so dass die ausgezogenen Glieder in ihrer Position verharren. Alternativ kann die Klemmung über ein inliegendes Exzenterelement erfolgen, durch die das Innenrohr festgestellt wird. Daneben kann auch in das Außenrohr ein eingesetzter Exzenter-Feststellmechanismus vorgesehen sein, bei dem in die schlitzartige Öffnung des Innenrohres ein ebenfalls aus Kunststoff bestehendes Zentrierstück eingesetzt ist, das einen stabförmigen Ansatz aufweist, mit dem diese in die Öffnung des Innenrohres eingepresst ist. Das Zentrierstück weist weiter zwei Zentrierscheiben auf, zwischen denen sich exzentrisch in Bezug auf die gemeinsame Längsachse im Außen- und Innenrohr ein Schacht erstreckt, in der wiederum eine geschlitzte Exzenterbuchse drehbar gelagert ist. Ein gegeneinander Verdrehen von Außenrohr und Innenrohr und somit des Zentnerstückes, das drehfest mit dem Innenrohr verbunden ist, bewirkt, dass die Außenfläche des Schachtes und die Exzenterbuchse sich gegeneinander nach Art eines Keilantriebes verklemmen, so dass die Exzenterbuchse eine radiale Klemmkraft auf die Innenwandung des Außenrohres aufbringt. Hierbei kann die Innenwandung des Außenrohres längsprofiliert, d. h. die Innenwandung ist mit Längsnuten und dementsprechend sich zwischen den Längsnuten erstreckenden Rippen versehen. Hierdurch wird die für die Klemmung mit der Exzenterbuchse zur Verfügung stehende Klemmfläche reduziert, wodurch eine beachtliche Steigerung der Flächenpressung zwischen der Exzenterbuchse und der Innenwandung des Außenrohres erzielt wird. Des weiteren kann eine der beiden Zentrierscheiben federnde Rasterelemente aufweisen, die mit dem Profil der Innenwandung des Außenrohres zusammen wirken, die darüber hinaus den Vorzug bieten, das der Grad der Verdrehung der Rohre zueinander durch die erzeugten Rastgeräusche akustisch wahrnehmbar ist. Am oberen Ende der Teleskopstange ist dann die eigentliche Ballangel angeordnet, die als Greifklaue ausgebildet ist. Diese
besteht aus einem Ring, der am Schaft angeordnet ist, in dem zwei bewegliche, d. h. drehbare oder schwenkbare halbkreisförmige Teile angeordnet sind, zum Greifen des Golfballes. Diese werden mittels einer Mechanik betätigt, die über den Griff am unseren Ende betätigt werden kann. Die Greifklaue kann auch halbkugelförmig ausgebildet sein oder als Ring mit darin angeordneten Magneten. Das Rohr mit dem größten Durchmesser der Teleskopstange, an dem die Schirmfunktion adaptiert ist, kann entweder am oberen Ende oder am unteren Ende, dem Griffende angeordnet sein. Ist letzteres der Fall, so würde das Ausziehen nach oben erfolgen. Die Rohrstückchen, aus denen die Teleskopstange besteht, können jeweils unterschiedlich lang ausgebildet sein, wobei das Rohrstückchen mit dem größeren Durchmesser am längsten ist. Am oberen Ende der Teleskopstange kann auch ein Netz oder Kescher angeordnet sein. Die Ballangel kann auch aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Stangen bestehen, wobei der Schirm dann an der unteren Stange angeordnet ist. Am oberen Ende ist eine Schnur mit Greifer angeordnet.
Bei einer achten Ausführungsform ist das Golfgerät ein Golfrechen, der aus einem Schaft besteht, an dem der Schirm angeordnet ist. Am oberen Ende ist ein Rechen angeordnet, der zum Einebnen von Fuß- und Schlagspuren im Bunker, einer Sandgrube, dient. Dieses ist erforderlich, da ein Spieler nach dem Betreten des Bunkers, z. B. um einen Golfball zu holen, Spuren beseitigen muss, damit der nachfolgende Golfspieler einen ordentlichen und ebenen Bunker vorfindet.
Bei einer neunten Ausführungsform ist das Golfgerät ein Golfballaufnahmegerät, das aus einem Schaft besteht, der als Sammelrohr ausgebildet ist und an deren unteren Ende eine Vorrichtung zur Abgabe der Bälle einzeln angeordnet ist. Am oberen Ende ist ein Griff mit Betätigung angeordnet. Hier kann der Schirm an dem als Rohr ausgebildeten Schaft angeordnet sein, so dass der Griff am unteren Ende zugleich als Schirmgriff dient.
Bei einer zehnten Ausführungsform ist das Golfgerät ein Golfballsucher, der aus einem Stil besteht, an dem am oberen Ende eine Querstange angeordnet ist, die entweder fest mit dem Stil verbunden ist oder mittels einer lösbaren Klemmverbindung, so dass diese auch an einen normalen Golfschläger montiert werden kann. Der Schirm ist hier am Stil bzw. Schaft angeordnet, so dass ein mehrfunktionales Gerät entsteht. Dieses dient zum Absuchen von Gebieten mit Gräsern oder ähnlichen hochbewachsenen Flächen nach einem Golfball.
Einige Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht des Golfgeräteschirms,
Fig. 2 eine detaillierte Ansicht der Funktionselemente des Schirmes,
Fig. 3 eine Ansicht des Aufbaues der Funktionseinheiten des Schirmes
der am Schläger angeordnet ist,
Fig. 4 die Funktionsweise des Golfgeräteschirmes als Schläger und
Fig. 5 die Funktionsweise des Golfgeräteschirmes als Gehhilfe.
Figur 1 zeigt eine Ansicht des Golfgeräteschirmes 100, der aus einem Golfschläger 101 besteht, der aus einem Schlägerschaft 10 besteht, an dessen Oberseite ein Schlägerkopf 11 angeordnet ist, der mit dem Schaft verklebt wird und an dessen Unterseite ein Griff 12 angeordnet ist. An dem Schlägerschaft 10 des Golfschlägers 101 ist ein Schirm 102 angeordnet, bei dem es sich um einen Sonnenschirm oder um einen Regenschirm oder auch um einen andersartigen Schirm handeln kann, der als Schutz, insbesondere
vor Witterung, dienen soll. Der Schirm 102 ist hier in aufgespannter Position dargestellt.
Figur 2 zeigt eine detaillierte Draufsicht auf den Golfgeräteschirm 100, bestehend aus dem Schläger 101 und dem Schirm 102. Der Golfschläger 101 besteht dabei aus dem Schlägerschaft, an dessen unterem Ende ein Griff 12 angeordnet ist, wobei hier wahlweise der Schlägerschaft als Griff ausgebildet sein kann oder der Griff 12 kann aus einer Griffhülse bestehen, die wahlweise aus Leder, Kunstleder, Kunststoff, Kork oder Holz bestehen kann. Am oberen Ende des Schlägerschaftes 10 ist der Schlägerkopf angeordnet, bei dem es sich wahlweise um einen Putter, einen Driver, einen Wedges, einen Chipper oder um Oversized-Hölzer mit Graphitschaft bzw. um Oversized-Eisen mit Graphitschaft handeln kann. Anstelle des Golfschlägers 101 kann auch ein Hockeyschläger, ein Eishockeyschläger oder Poloschläger verwendet werden. Der Schirm 102 besteht aus einem Schirmdach 23, welches von mehreren Dachspeichen 21 gehalten wird, die in einem Speichenkopf 14 angeordnet sind. An dem unteren Ende des Speichenkopfes 14 ist eine Schafthülse 16 angeordnet, die entweder direkt mit der Arretiereinheit 18 verbunden ist und mit dieser eine Einheit bildet, oder die über ein nicht dargestelltes Schrumpfrohr mit der Arretiereinheit 18 verbunden ist. Auf der Arretiereinheit 18 ist ein Spannschieber 17 angeordnet, der zum Öffnen und Schließen des Schirmdaches 23 des Schirmes 102 dient.
Figur 3 zeigt eine Detailansicht der Funktionselemente des Regenschirmes 102. Im oberen Bereich des Schirmes 102 ist ein Speichenkopf 14 angeordnet, der in etwa pilzförmig ausgebildet ist und der mit einem Widerlager 15 verbunden ist, welches ebenfalls pilzförmig oder kugelförmig ausgebildet sein kann. Das Widerlager 15 ist mit Verdrehsicherungsnasen versehen die zwischen den Speichen angeordnet sind und die das Verdrehen des Schirmdaches um den Schaft verhindern. An diesen wird die Schafthülse 16 befestigt, die ebenfalls mit Verdrehsicherungsnasen in das Widerlager 15 eindringt, und die den Abstand zwischen dem Widerlager 15 und dem
Arretiersattel 18a der Arretiereinheit 18 definiert. Die Schafthülse 16 kann mit dem Widerlager 15 und dem Arretiersattel 18a der Arretiereinheit 18 entweder eine Einheit bilden, ist also einstückig ausgebildet, oder die Schafthülse 16 kann mittels eines Schrumpfschlauches mit dem Arretiersattel 18a der Arretiereinheit 18 verbunden sein. Am Speichenkopf 14 sind eine Mehrzahl von Dachspeichen 21, 21a befestigt, welche die Bespannung des Schirmdaches 23, das nicht dargestellt ist, tragen. Das Schirmdach kann hierbei mehrlagig ausgebildet sein, dergestalt, dass mittels zwei oder mehr Stofflagen aneinander genäht werden oder übereinander angeordnet sind, so dass sie eine obere oder eine untere innere Lage ergeben, die unabhängig voneinander bedruckt werden können und somit größere Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Werbebereich, bieten. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, dass die innere Lage bzw. untere Lage so ausgebildet sein kann, dass diese als Isolierschicht ausgebildet ist, wodurch ein zusätzlicher Schutz vor Witterungseinflüssen gegeben wird, insbesondere im Temperaturbereich. Die mehrlagige Ausbildung dient zugleich dazu, dass zwischen den Lagen ein Sprach- bzw. Soundmodul angebracht werden kann, über das Sprachnachrichten oder auch Musik wiedergegeben werden kann. Das Sprach-/ Soundmodul ist über entsprechende Leitungen mit einer Stromquelle verbunden, die in oder am Griff angeordnet sein kann. Auf der Arretiereinheit 18 ist ein Spannschieber 17 angeordnet, an dessen oberen Bereich eine Mehrzahl von Streben 22, 22a angeordnet ist, die entweder starr oder gelenkig mit den Dachspeichen 21, 21a verbunden sind, wodurch die Spannung des Schirmes erfolgt. Am unteren Ende der Arretiereinheit 18 ist eine Arretiervorrichtung 18b in Form eines weiteren Sattels angeordnet, in dem ein Taster 19 als Auslöseknopf zum Spannen des Schirmes bzw. zum Schließen angeordnet ist. Diese Arretiervorrichtung 18b ist auf der Schafthülse 16 oder in dieser integriert.
Der Speichenkopf 14, der auch ringförmig ausgebildet sein kann, ist auf seiner Oberseite mit einer Abschlußhülse 13 versehen, die auch die Nahtenden des Daches überdeckt, um so ein Durchtropfen von Regenwasser zu verhindern.
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Die Abschlußhülse 13 kann wahlweise tellerförmig, mit mittiger Durchbrechung, scheibenförmig oder auch kragenförmig ausgebildet sein.
Die Dachspeichen 21, 21a und auch die Streben 22, 22a können als Teleskopstangen ausgebildet sein. Diese können wahlweise aus Kunststoff, Kohlefaser, Glasfaser, Aluminium, Holz oder ähnlichen Stoffen bestehen, die entweder flexibel oder auch starr sein können. Daneben können die Dachspeichen 21, 21a und auch die Streben 22, 22a als Vollkörper oder auch als Hohlkörper ausgebildet sein. Sind diese als Hohlkörper ausgebildet, so können diese dann zur Aufnahme von Lichtquellen oder auch Glasfasern dienen, wodurch der Schirm beleuchtbar ist.
Figur 4 zeigt die Funktionsweise des Golfgeräteschirmes 100 als Schläger, insbesondere Golfschläger 101, wobei hier der Schirm 102 im zusammengelegten Zustand dargestellt ist. Im zusammengelegten Zustand kann der Schlägerschirm 100 als normaler Golfschläger 101 verwendet werden, da dieser dann problemlos durch den Benutzer am Griff 12 angefasst werden kann und mit dem dann mittels des Schlägerkopfes 11 der Golfball 25, der auf der Bodenfläche 26 liegt, geschlagen werden kann, ohne dass der Schirm 102 hinderlich im Wege steht. Auch wird die Schlagwirkung und die Schlagtechnik durch den zusammengelegten Schirm 102 nicht im wesentlichsten beeinträchtigt.
Figur 5 zeigt die Funktionsweise des Golfgeräteschirmes 100 als Gehhilfe, wobei dann der Schlägerkopf 11 als Griff benutzt wird, so dass sich der Benutzer auf dem Schlägerschirm 100 abstützen kann. Am unteren Ende ist der Griff 12, der als Griffhülse ausgebildet ist, gegen einen Gummifuß 24, der in der Regel umgekehrt t-förmig ausgebildet sein kann, ausgetauscht, der auf der Bodenfläche 26 aufsetzt, wodurch eine bessere Wirkung als Gehhilfe erzielt wird. Auch in dieser Funktion ist der zusammengelegte Schirm 102 in keiner Weise hinderlich, da dieser sehr platzsparend an dem Schläger 101 angelegt ist.
| 10 | Schlägerschaft |
| 11 | Schlägerkopf |
| 12 | Griff |
| 13 | Abschlußhülse |
| 14 | Speichenkopf |
| 15 | Widerlager |
| 16 | Schafthülse |
| 17 | Spannschieber |
| 18 | Arretiereinheit |
| 18a | Arretiersattel |
| 18b | Arretiervorrichtung |
| 19 | Taster |
| 20 | Schaft |
| 21 | Dachspeiche |
| 21 a | Dachspeiche |
| 22 | Strebe |
| 22 a | Strebe |
| 23 | Schirmdach |
| 24 | Gummifuß |
| 25 | Golfball |
| 26 | Bodenfläche |
| 100 | Golfgeräteschirm |
| 101 | Golfschläger |
| 102 | Schirm |
Claims (31)
1. Golfgeräteschirm (100), bestehend aus einem Golfgerät mit Schaft (10) und einem Schirm (102), dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (102), aus einem Speichenkopf (14) und einer Arretiereinheit (18) besteht, die mittels einer Schafthülse (16) miteinander verbunden sind, so dass dieser auf den Schaft (10) des Golfgerätes montierbar ist.
2. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Golfgerät ein Schläger (101) ist.
3. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, das die Arretiereinheit (18) an ihrem oberen Ende mit einem Arretiersattel (18a) versehen ist und an ihrem unteren Ende eine Arretiervorrichtung (18b) aufweist.
4. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (18b) ein Taster (19) ist.
5. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Arretiereinheit (18) ein Spannschieber (17) angeordnet ist, mit dem der Schirm (102) wahlweise spannbar oder einklappbar ist.
6. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkopf (14), mit einer Abschlußhülse (13) versehen ist, die mit diesem verbunden ist und dass der Speichenkopf (14) eine Mehrzahl von gleich langen Dachspeichen (21, 21a) aufweist, an denen ein Schirmdach (23) befestigt ist und dass die Abschlußhülse (13) kragenförmig ist.
7. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Speichenkopf (14) eine gewisse Anzahl von kurzen Dachspeichen (21) und eine gewisse Anzahl von langen Dachspeichen (21a) angeordnet sind, so dass das Schirmdach (23) eine asymetrisch ovale Form aufweist.
8. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass am Speichenkopf (14) abwechselnd kurze und lange Dachspeichen (21, 21a) angeordnet sind, so dass das Schirmdach (23) quadratisch ist.
9. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (101) ein Putter ist.
10. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (101) ein Driver ist.
11. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (101) ein Chipper ist.
12. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (101) ein Wedge ist.
13. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (101) ein Oversized-Eisen ist.
14. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Golfschläger (100) ein Oversized-Eisen ist.
15. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (102) aus Kunststoff, Hohlfaser, Glasfaser, Aluminium, Holz oder aus Recyclingmaterial ist.
16. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkopf (14) mit einem Widerlager (15) versehen ist, an dem eine Schafthülse (16) angeordnet ist, die mit der Arretiereinheit (18) verbunden ist.
17. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (12), des Golfschlägers (100) eine Griffhülse ist.
18. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (12) gegen einen Schirmgriff, der hüllenförmig ausgebildet ist, austauschbar ist.
19. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirmgriff entweder u-förmig gebogen, knaufartig, schalenförmig, tellerförmig oder v-förmig gebogen, kugelförmig, halbkugelförmig, umgekehrt t-förmig oder l-förmig ausgebildet ist.
20. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schafthülse (16) ein Klemmrohr ist, das an seiner Innenseite mit mehreren ringförmigen Federelementen versehen ist, die in bestimmten Abständen zueinander angeordnet sind.
21. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (12), gegen einen Gummifuß (24), der ebenfalls umgekehrt t-förmig ist, ausgebildet ist, austauschbar ist, so dass der Schlägerschirm (100) als Gehhilfe verwendbar ist.
22. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkopf (14) ringförmig ausgebildet ist und an seiner Unterseite mit einem Verbindungselement versehen ist, das in eine Ausnehmung greift, die am ringförmigen oberen Ende der Arretiereinheit (18) angeordnet ist.
23. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass im Speichenkopf (14) und in der Arretiereinheit (18) ein Magnet angeordnet ist, der mit einem am Griff (12) angeordneten Stromquelle verbunden ist, so dass die Verriegelung oder Entriegelung des Schirmes (102) magnetisch bzw. elektromagnetisch erfolgen kann.
24. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass am Schirm (102) eine Lichtquelle angeordnet ist, die durch eine im oder am Griff (12) angeordnete Stromquelle mit Schalter bedienbar ist, so dass der Schirm (102) beleuchtbar ist.
25. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Taster (19) der Arretiereinheit (18) in der Schafthülse (16) integriert ist.
26. Golfgeräteschirm (100), nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Schafthülse (16) und die Arretiereinheit (18) eine Einheit sind.
27. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Golfgerät ein Ballfänger oder eine Ballangel ist.
28. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1 und Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (10) als Teleskopstange ausgebildet ist und dass der Schirm (102) am Rohrstückchen mit dem größten Durchmesser angeordnet ist.
29. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Golfgerät ein Golfrechen ist.
30. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Golfgerät ein Golfballaufnahmegerät ist.
31. Golfgeräteschirm (100), nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Golfgerät ein Golfballsucher ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20300511U DE20300511U1 (de) | 2003-01-14 | 2003-01-14 | Golfgeräteschirm |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20300511U DE20300511U1 (de) | 2003-01-14 | 2003-01-14 | Golfgeräteschirm |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20300511U1 true DE20300511U1 (de) | 2003-03-20 |
Family
ID=7979067
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20300511U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2872391A1 (fr) * | 2004-07-03 | 2006-01-06 | Laurent Mouveau | Parapluie conforme en personnage ou analogue, comportant un embout a balourd |
| DE102005042395A1 (de) * | 2005-09-06 | 2007-03-08 | Mechthild Hammer | Walkingstockschirm |
| US12201198B1 (en) * | 2024-03-26 | 2025-01-21 | John Hunt | Golf club boot |
-
2003
- 2003-01-14 DE DE20300511U patent/DE20300511U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2872391A1 (fr) * | 2004-07-03 | 2006-01-06 | Laurent Mouveau | Parapluie conforme en personnage ou analogue, comportant un embout a balourd |
| DE102005042395A1 (de) * | 2005-09-06 | 2007-03-08 | Mechthild Hammer | Walkingstockschirm |
| US12201198B1 (en) * | 2024-03-26 | 2025-01-21 | John Hunt | Golf club boot |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20030424 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20060726 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20090801 |