DE20316273U1 - Fleischverpackung - Google Patents
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Abstract
Fleischverpackung zur Aufnahme von Gefrierfleischblöcken, dadurch gekennzeichnet, dass die Fleischverpackung eine aus Wellpappe bestehende Steige (1) und einen flachen, aus Wellpappe bestehenden, an der Steige (1) zentrierten Deckel (2) aufweist, dass die Steige (1) einen Steigenboden (4) und eine umlaufende Steigenzarge aufweist, die zwei Zargenstirnwände (6) und zwei Zargenseitenwände (5) hat, und dass die Zargenstirnwände (6) und die anschließenden Eckbereiche der Zarge aus mindestens zwei Wellpapplagen bestehen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Fleischverpackung zur Aufnahme von Gefrierfleischblöcken.
- Fleischblöcke, die zum Gefrieren bestimmt sind, werden üblicherweise in Folie eingeschlagen und in Kunststoffsteigen gelegt. In diesen Kunststoffsteigen werden die Fleischblöcke einem Schockgefriervorgang unterworfen. Danach werden die so hergestellten Gefrierfleischblöcke in einer aus Vollpappe bestehenden Stülpschachtel aufgenommen, deren Bodenteil und Deckel jeweils im Vier-Punkt-Klebeverfahren hergestellt sind. Das Umpacken der Gefrierfleischblöcke aus den Kunststoffsteigen in die Stülpschachteln aus Vollpappe ist sehr arbeitsaufwändig. Auch das Aufrichten und Verschließen der Stülpschachtel stellt einen verhältnismäßig großen Arbeitsaufwand dar.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Fleischverpackung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die eine wesentliche Verringerung des Arbeitsaufwands ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Fleischverpackung eine aus Wellpappe bestehende Steige und einen flachen, aus Wellpappe bestehenden, an, der Steige zentrierten Deckel aufweist, dass die Steige einen Steigenboden und eine umlaufende Steigenzarge aufweist, die zwei Zargenstirnwände und zwei Zargenseitenwände hat, und dass die Zargenstirnwände und die anschließenden Eckbereiche der Zarge aus mindestens zwei Wellpapplagen bestehen.
- Die so beschaffene Fleischverpackung aus Wellpappe ist so stabil, dass sie anstelle der Kunststoffsteige zur Aufnahme des Fleischblocks bereits vor dem Gefrieren geeignet ist. Der Fleischblock kann in der aus Wellpappe bestehenden Fleischverpackung gefroren werden und darin für den Transport und/oder die Lagerung verbleiben. Ein Umpacken ist nicht mehr erforderlich.
- Da die Steige maschinell aufgerichtet werden kann, ist auch die Herstellung der Fleischverpackung mit geringerem Arbeitsaufwand als bisher verbunden. Insgesamt ergibt sich sowohl für das Herstellen und Aufrichten der Fleischverpackung als auch für den Gefriervorgang eine wesentliche Zeitersparnis.
- Die mindestens doppellagige Ausführung der Zargenstirnwände und der beiderseits anschließenden Eckbereiche ergibt eine sehr hohe Stapelfestigkeit, so dass die Fleischverpackungen auch schon vor dem Gefriervorgang gestapelt werden können, was bisher nur durch die Verwendung von Kunststoffsteigen möglich war.
- Dies wird in weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgedankens vorzugsweise dadurch erreicht, dass die beiden Zargenstirnwände jeweils aus einer vom Boden hochgefalteten Stirnaußenwand und einer daran angelenkten, nach innen eingeschlagenen Stirninnenwand bestehen, die sich mit ihrer freien Kante am Boden abstützt. Dadurch wir in einfacher und Material sparender Weise erreicht, dass die Stapelkräfte sich im Stirnbandbereich sich über zwei Wellpappwände abstützen.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass an beiden Enden jeder Stirnaußenwand eine Klebelasche rechtwinklig abgekantet ist, die jeweils an der benachbarten Zargenseitenwand befestigt, vorzugsweise angeklebt ist, und dass an beiden Enden jeder Stirninnenwand rechtwinklig eine Stützlasche angekenkt ist, die an der Innenseite der zugeordneten Klebelasche angeordnet ist.
- Sowohl die Klebelaschen als auch die Stützlaschen ergeben in den Eckbereichen zusätzliche stützende Wandabschnitte, durch die die Stapelfestigkeit wesentlich erhöht wird: Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche. Es zeigt:
-
1 in räumlicher Darstellungsweise den Eckbereich einer Fleischverpackung, -
2 einen Teilschnitt längs der Linie II–II in1 , -
3 eine Draufsicht auf die geöffnete Fleischverpackung und -
4 einen Zuschnitt zur Herstellung der Steige der Fleischverpackung. - Wie in den
1 und2 gezeigt, besteht die Fleischverpackung aus einer aus Wellpappe hergestellten Steige1 und einem ebenfalls aus Wellpappe hergestellten flachen Deckel2 . Die Fleischverpackung dient zur Aufnahme von Fleischblöcken3 (2 ), die in der Fleischverpackung gefroren werden und für den Transport und/oder die Lagerung darin verbleiben. - Die Steige
1 weist einen Steigenboden4 auf, von dem an den beiden Längsseiten jeweils eine Zargenseitenwand5 hochgefaltet ist. An den Stirnseiten der Steige befindet sich jeweils eine Zargenstirnwand6 . Die Zargenseitenwände5 und die Zargenstirnwände6 bilden eine umlaufende Steigenzarge. - Die beiden Zargenstirnwände
6 bestehen jeweils aus einer vom Boden4 hochgefalteten Stirnaußenwand7 und einer an deren Oberkante8 angelenkten und nach innen eingeschlagenen Stirninnenwand9 , die sich mit ihrer freien Kante10 am Boden4 abstützt. - Jede Stirnaußenwand
7 ist in zwei Teilbereichen ihrer Oberkante8 jeweils zu einer nach oben ragenden Zentrierlasche11 verlängert, die aus dem anschließenden Bereich der Stirninnenwand9 ausgestanzt ist. - Die Zentrierlaschen
11 dienen zur Zentrierung sowohl des Deckels2 als auch einer darüber gestapelten gleichen Fleischverpackung. Zu diesem Zweck weist der Deckel Zentrier-Randeinschnitte12 auf, die jeweils eine der Zentrierlaschen11 aufnehmen. Die Stirnaußenwand7 und ebenso die Stirninnenwand9 weisen an ihrer Unterkante Zentrierausschnitte13 auf, die in ihrer Anordnung und Abmessungen jeweils einer Zentrierlasche11 entsprechen. Dadurch können aufeinander gestapelte Fleischverpackungen gegenseitig zentriert werden. - An beiden Enden jeder Stirnaußenwand
7 ist jeweils eine Klebelasche14 rechtwinklig abgekantet, die jeweils an der benachbarten Zargenseitenwand5 befestigt, vorzugsweise angeklebt ist. - An beiden Enden jeder Stirninnenwand
9 ist rechtwinklig eine Stützlasche15 angelenkt, die lose an der Innenseite der zugeordneten Klebelasche14 angeordnet ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Stützlasche15 lose an der Innenseite der Klebelasche14 angeordnet. Die Stirninnenwand9 ist mit den beiden Stützlaschen15 jeweils über einen schräg dazu verlaufenden Eckstützstreifen16 verbunden. - Da die Klebelaschen
14 und die Stützlaschen15 ebenso hoch sind wie alle übrigen Wände der Steigenzarge, dienen auch die Klebelaschen14 und die Stützlaschen15 zur Aufnahme von Stapelkräften in senkrechter Richtung, so dass die Fleischverpackung insgesamt eine sehr hohe Stapelfestigkeit aufweist.
Claims (7)
- Fleischverpackung zur Aufnahme von Gefrierfleischblöcken, dadurch gekennzeichnet, dass die Fleischverpackung eine aus Wellpappe bestehende Steige (
1 ) und einen flachen, aus Wellpappe bestehenden, an der Steige (1 ) zentrierten Deckel (2 ) aufweist, dass die Steige (1 ) einen Steigenboden (4 ) und eine umlaufende Steigenzarge aufweist, die zwei Zargenstirnwände (6 ) und zwei Zargenseitenwände (5 ) hat, und dass die Zargenstirnwände (6 ) und die anschließenden Eckbereiche der Zarge aus mindestens zwei Wellpapplagen bestehen. - Fleischverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Zargenstirnwände (
6 ) jeweils aus einer vom Boden (4 ) hochgefalteten Stirnaußenwand (7 ) und einer daran angelenkten nach innen eingeschlagenen Stirninnenwand (9 ) bestehen, die sich mit ihrer freien Kante (10 ) am Boden (4 ) abstützt. - Fleischverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Enden jeder Stirnaußenwand (
7 ) eine Klebelasche (14 ) rechtwinklig abgekantet ist, die jeweils an der benachbarten Zargenseitenwand (5 ) befestigt, vorzugsweise angeklebt ist und dass an beiden Enden jeder Stirninnenwand (9 ) rechtwinklig eine Stützlasche (15 ) angelenkt ist, die an der Innenseite der zugeordneten Klebelasche (14 ) angeordnet ist. - Fleischverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirninnenwand (
9 ) mit den beiden Stützlaschen (15 ) jeweils über einen schräg dazu verlaufenden Eckstützstreifen (16 ) verbunden ist. - Fleischverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützlasche (
15 ) lose an der Innenseite der Klebelasche (14 ) angeordnet ist. - Fleischverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnaußenwand (
7 ) in Teilbereichen ihrer Oberkante (8 ) jeweils zu einer nach oben ragenden Zentrierlasche (11 ) verlängert ist, die aus dem anschließenden Bereich der Stirninnenwand (9 ) ausgestanzt ist, und dass der Deckel (2 ) Zentrier-Randeinschnitte (12 ) aufweist, die jeweils eine Zentrierlasche (11 ) aufnehmen. - Fleischverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnaußenwand (
7 ) an ihrer Unterkante Zentrierausschnitte (13 ) aufweist, die in ihrer Anordnung und in ihren Abmessungen jeweils einer Zentrierlasche (11 ) entsprechen.
Priority Applications (1)
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| WO2009132075A1 (en) * | 2008-04-25 | 2009-10-29 | Georgia-Pacific Corrugated Llc | Polygonal tray having reinforced corners |
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2003
- 2003-10-23 DE DE20316273U patent/DE20316273U1/de not_active Expired - Lifetime
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