DE20316979U1 - Zwischenspeicher - Google Patents
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Abstract
Zwischenspeicher (110) für Tablettenblister (124), Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, der in Transportrichtung (122) zwischen einer ersten und einer in Produktionsrichtung zweiten Produktionseinrichtung (112, 114) zwischenschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
– eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (116) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (112, 114) vorhanden ist,
– ein Unterdruckerzeuger (135) so an der Fördervorrichtung (116) wirksam vorhanden ist, dass die Produkte (124) an der Fördervorrichtung (116) ansaugbar haltbar sind,
– zumindest eine Übergabevorrichtung (138) für Produkte (124) unterhalb der Fördervorrichtung (116) vorhanden ist,
– in der von der Fördervorrichtung (116) abgefallene oder abgestoßene Produkte (124) übereinander einlagerbar sind und/oder
– aus der jeweils eingelagerte Produkte (124) wieder an die Fördervorrichtung (116) ansaugbar übergebbar sind.
– eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (116) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (112, 114) vorhanden ist,
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– in der von der Fördervorrichtung (116) abgefallene oder abgestoßene Produkte (124) übereinander einlagerbar sind und/oder
– aus der jeweils eingelagerte Produkte (124) wieder an die Fördervorrichtung (116) ansaugbar übergebbar sind.
Description
- TECHNISCHES GEBIET
- Die Erfindung betrifft einen Zwischenspeicher für Tablettenblister, Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, die sich insbesondere nicht oder nur schwer übereinander stapeln lassen. Ein solcher Zwischenspeicher ist produktionsmäßig zwischen zwei Produktionseinrichtungen zwischengeschaltet. Er stellt eine Art Puffer dar, in den bei Störungen in der nachgeschalteten Produktionseinrichtung von der ersten Produktionseinrichtung ankommende Produkte zwischengespeichert und umgekehrt, bei Störungen in der vorgeschalteten Produktionseinrichtung, Produkte wieder ausgelagert werden können.
- STAND DER TECHNIK
- Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 94 08 634 ist ein Zwischenspeicher für Schokoladenriegel und dergleichen Lebensmittelteilchen bekannt. Diese Produkte werden zwangsweise immer durch den Speicher hindurchgeführt, auch wenn keine Störungen in den vorgelagerten oder nachgelagerten Produktionseinrichtungen vorhanden sind. Die einzelnen Produkte liegen während ihres Transportes durch den Speicher auf einzelnen Warentabletts, die zu mehreren in sogenannten Gondeln gemeinsam durch den Speicher hindurchtransportiert werden. Mit einem solchen Gondelspeicher können unterschiedliche Produktionsgeschwindigkeiten der vor- bzw. nachgelagerten Produktionseinrichtungen ausgeglichen werden. Um dies zu ermöglichen, sind sowohl im Speichereingang als auch im Speicherausgang getrennt voneinander arbeitende motorische Antriebe für das im Speicher endlos umlaufende Förderband vorhanden. Im Speicher ist ein Schlitten angeordnet, der vom Förderband umschlingend gehalten ist. Durch Verstellen dieses Schlittens kann das Förderband in seinem einen Bereich, der mit den Produkten bestückt wird, größer oder kleiner zur Verfügung gestellt werden. Sofern mehr Produkte in den Speicher pro Zeiteinheit eingeleitet werden, als pro Zeiteinheit dem Speicher wieder entnommen werden, wird der Schlitten so verstellt, dass der für die Produkte zur Verfügung stehende Speicherinhalt größer wird. Bei gleich großer Beschickungs- wie Entnahmeleistung bleibt der Schlitten praktisch in Ruhe. Ein solcher Speicher ist fortwährend in Betrieb, da die Produkte immer durch ihn hindurchlaufen müssen. Dadurch können die Antriebseinrichtungen für das im Speicher endlos umlaufende Förderband auch bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht energiemäßig abgeschaltet werden. Der Energiebedarf des Speichers ist dadurch vergleichsweise hoch.
- DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen wirtschaftlich günstigen Zwischenspeicher der eingangs genannten Art anzugeben.
- Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruches gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
- Der erfindungsgemäße Zwischenspeicher hat den Vorteil, dass seine Übergabeeinrichtung und seine gegebenenfalls zusätzlich an der Übergabestation angeschlossene Magazineinrichtung, in die herein bei einer Störung Produkte eingelagert und bei Bedarf wieder ausgelagert werden können, bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht benötigt werden. Benötigt wird lediglich die zwischen den vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen als Überbrückungs-Transporteinrichtung vorgesehene Fördervorrichtung.
- Damit ist bei störungsfreiem Betrieb, der der Regelfall ist, eine betriebswirtschaftlich günstige Einrichtung gegeben, bei der sofort, bei einer Störung, Produkte zwischengespeichert bzw. aus einem solchen Zwischenspeicher eingelagerte Produkte ausgelagert werden können und damit eine nach- oder vorgelagerte Störung in ihrer Wirkung auf den weiteren Produktionsablauf wirkungslos gemacht werden können.
- Die beiden Produktionseinrichtungen, die dem Zwischenspeicher vor- bzw. nachgeschaltet sind, sind in aller Regel Transportmittel wie beispielsweise endlos umlaufende Förderbänder.
- Zwischen diesen beiden vor- bzw. nachgeschalteten Transportmitteln kann als Überbrückungs-Transportmittel eine Fördervorrichtung in Form eines sogenannten Vakuumbandes angeordnet werden. Bei einem solchen Vakuumband können die Produkte angesaugt von dem einen Fördermittel zum anderen Fördermittel transportiert werden.
- Nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Vakuumband zwei endlos umlaufende Transportbänder, die in einem gegenseitigen konstanten Abstand angeordnet sind. Eine Saugvorrichtung wirkt im Bereich neben den Transportbändern so ein, dass von ihr das jeweils zu transportierende Produkt an den beiden Bändern angesaugt werden und angesaugt gehalten werden kann. Diese Saugvorrichtung kann im Bereich zwischen den beiden Transportbändern wirksam vorhanden sein.
- Sofern ein Produkt zwischengespeichert werden soll, kann eine Abwurfvorrichtung in Transportrichtung beispielsweise quer neben den beiden Transportbändern vorhanden sein. Durch diese Abwurfvorrichtung kann ein angesaugt an den beiden Bändern gehaltenes Produkt soweit von den Transportbändern nach unten wegbewegt werden, dass die Saugkraft unterbrochen wird und das Produkt nach unten von den Transportbändern wegfallen und in die Übergabeeinrichtung hineinfallen kann. Das Abwerfen durch die Abwurfvorrichtung kann damit bei nicht vorhandener Transportgeschwindigkeit des betreffenden Produktes erfolgen.
- Das Anhalten des Produktes kann mittels einer der Abwurfvorrichtung vorgeschalteten Anhaltevorrichtung erfolgen. Diese Anhaltevorrichtung kann in Form von neben den Transportbändern angeordneter und aus der Ebene der Transportbänder herausbewegbarer Stifte verwirklicht werden. Ein an den Transportbändern angesaugt gehaltenes Produkt, das gegen solche Stifte stößt, wird in seiner Transportbewegung angehalten und anschließend von der Abwurfvorrichtung, die in Form von beispielsweise Leisten, die aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegbar sind, von den Transportbändern zumindest teilweise so weit wegbewegt, dass die das Produkt an den Förderbändern saugend haltende Haltekraft zu klein wird, um das Produkt an den Förderbändern weiterhin zu halten. Infolge dessen wird das Produkt nach unten von den Förderbändern abfallen.
- In die unter den Förderbändern positionierte, eine oder in Förderrichtung hintereinander angeordnete mehrere Übergabeeinrichtungen können wahlweise Produkte eingelagert werden.
- Dabei können an jeder Übergabeeinrichtung zusätzlich noch Magazineinrichtungen vorgesehen werden, in die ebenfalls Produkte ein- und ausgelagert werden können. Jede dieser Magazineinrichtungen kann im vorliegenden Fall eine Reihe von Magazinen besitzen. In jedes dieser Magazine kann eine bestimmte Anzahl von Produkten eingelagert werden. Nähere Einzelheiten zu der Bauweise solcher Magazineinrichtungen und zu der Ansteuerung zum Ein- und Auslagern von Produkten in die Magazine ist den Zeichnungen und der diesbezüglichen Figurenbeschreibung zu entnehmen.
- Mit beispielsweise einer Magazineinrichtung, so wie sie in der Zeichnung dargestellt ist, können Produkte wahlweise in jedes ihrer Magazine eingelagert werden. Umgekehrt können aus der Magazineinrichtung bzw. aus dem jeweils bereitstehenden Magazin die dort vorhandenen Produkte auch wieder ausgelagert und das jeweils oberste Produkt einer solchen Produktgruppe nacheinander wieder den Transportbändern und damit der Saugvorrichtung zugeführt und der weitere Abtransport dieser Produkte durch die Fördervorrichtung ermöglicht werden.
- Darüber hinaus ist es möglich, mit einer in Förderrichtung beispielsweise ersten Übergabeeinrichtung Produkte zwischenzuspeichern und gleichzeitig aus einer in Transportrichtung nachgeschalteten zweiten Übergabeeinrichtung eine vergleichbare Anzahl von Produkten auszulagern. Die Übergabeeinrichtungen werden damit benutzt, obwohl keine Störung in den vor- oder nachgeschalteten Produktionseinrichtungen vorhanden ist. Solches kann sinnvoll sein, um Produkte, wie beispielsweise Blister auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Diese dem Produktionsprozess zeitweise entnommenen Produkte können dem Zwischenspeicher entnommen werden, ohne dass die zu überprüfenden Produkte den Produktstrom unterbrechen würden; eine Störung im Betriebsablauf im Zusammenhang mit der Herstellung und beispielsweise der Verpackung der Produkte, hervorgerufen durch zu überprüfende Produkte, würde nicht eintreten. Bei der Überprüfung als Gut-Produkte festgestellte Produkte können wieder der weiteren Produktion zugeführt werden, indem sie beispielsweise wieder in nicht vollständig gefüllte Übergabeeinrichtungen oder Magazine eingelagert werden.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den sonstigen Merkmalen der Ansprüche sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutern. Es zeigen:
-
1 eine schematisierte, teilweise geschnittene Seitenansicht des Zwischenspeichers nach der Erfindung, -
2 eine teilweise geschnittene schematisierte Draufsicht auf den Zwischenspeicher nach1 , -
3 eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen Zwischenspeichers, -
4 eine Teil-Draufsicht auf den Zwischenspeicher, -
5 eine Teil-Stirnansicht auf den Zwischenspeicher. - WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
- Ein Zwischenspeicher
110 ist zwischen dem Auslaufband112 einer Blisterherstellmaschine und dem Zuführband114 einer Weiterverarbeitungsmaschine wie beispielsweise einer sogenannten Walletmaschine oder Kartoniermaschine angeordnet. - Der Zwischenspeicher
110 besitzt ein sogenanntes Vakuumband116 , dass mit seinem -linken- Einlaufbereich118 über dem Auslaufband112 und mit seinem -rechten- Auslaufbereich120 über dem Zuführband114 positioniert ist. Von dem Auslaufband112 in Transportrichtung122 dem Vakuumband116 zugeführte Produkte, die im vorliegenden Beispielsfall Tablettenblister124 sind, werden im Einlaufbereich118 von dem Vakuumband116 angesaugt und im Auslaufbereich120 durch die dort nicht mehr vorhandene Saugkraft auf das Zuführband114 überführt und von dort in Transportrichtung122 beispielsweise einer nicht dargestellten Walletmaschine oder der Kartoniermaschine oder einer sonstigen weiteren Produktionseinrichtung zugeführt. - Die Tablettenblister
124 besitzen eine derartige Gestalt, dass sie sich nicht übereinanderliegend stapeln lassen. - Das Vakuumband
116 besitzt ein linkes und rechtes jeweils endlos umlaufendes Transportband126 ,128 . Diese beiden Transportbänder haben einen gegenseitigen Abstand130 (3 ). In diesem Abstand130 ist dadurch ein Saugspalt132 ausgebildet. Dieser Saugspalt132 stellt die untere Öffnung einer im Saugband116 ausgebildeten Unterdruckkammer134 dar, in der über mit einer Unterdruckquelle135 verbundene Sauganschlüsse, von denen in1 ein Sauganschluss136 dargestellt ist, ein Unterdruck hergestellt werden kann. Infolge eines solchen Unterdruckes können über das Auslaufband112 zugeführte Tablettenblister124 von den beiden Transportbändern126 ,128 angesaugt und an das Auslaufband112 übergeben werden. - Im Auslaufbereich
120 verliert ein solcher an den Transportbändern126 ,128 angesaugter Blister124 seinen Kontakt mit den in das Innere der Kammer134 umgelenkten Transportbändern126 ,128 und kommt auf dem oberen Trum des Zuführbandes114 zu liegen, so dass er von dem Zuführband114 in Transportrichtung122 weitertransportiert werden kann. - Durch ein solches Vakuumband
116 können bei störungsfreiem Betrieb der vor- bzw. nachgeschalteten Produktionseinrichtungen die Tablettenblister124 vom Auslaufband112 zum Zuführband114 kontinuierlich transportiert werden. - Unterhalb des Vakuumbandes
116 ist im vorliegenden Beispielsfall eine einzige Übergabeeinrichtung138 mit einer Magazineinrichtung140 vorhanden. Die Magazineinrichtung140 besitzt mehrere, in Reihe hintereinander liegende einzelne Magazine144 . Die Magazine144 sind längs einer Verfahrschiene150 verfahrbar. Die Verfahrschiene150 ist im vorliegenden Fall in Querrichtung154 , die rechtwinklig zur Transportrichtung122 vorhanden ist, unterhalb des Vakuumbandes116 ausgerichtet. - Längs der Schiene
150 ist ein Schlitten156 verfahrbar, auf dem die Magazine144 fest angebracht sind. - Jedes Magazin
144 besitzt zwei Seitenwände160 ,162 , die in Querrichtung154 einen derartigen lichten Abstand164 aufweisen, dass ein zwischen ihnen eingelagerter Tablettenblister124 von ihnen mit Spiel seitlich eingerahmt werden kann. An den Seitenwänden160 ,162 sind jeweils Wandstummel165 ,166 fest angebracht. Auf jeweils einem Wandstummel165 und einem Wandstummel166 lagert jeweils ein Tablettenblister124 auf . Die Wandstummel165 haben untereinander einen gegenseitigen Abstand, so dass sich eingelagerte Blister124 nicht berühren. Gleiches gilt für die Wandstummel166 . Die Wandstummel165 ,166 besitzen eine Anlaufschräge167 zum erleichternden Einlagern von Blistern124 aus der vorgelagerten Übergabeeinrichtung, wie noch nachstehend näher beschrieben wird. - Rückseitig können die Magazine
144 durch eine in Querrichtung154 sich erstreckende Wand161 verschlossen sein, die ortsfest vorhanden ist und nicht mit den Magazinen144 verbunden ist. Eine solche Wand161 ist nicht im Bereich der Übergabeeinrichtung138 vorhanden, um das Auslagern von Blistern124 aus einem bereitstehenden Magazin zu ermöglichen. - Die Übergabeeinrichtung
138 besitzt zwei endlos umlaufende Fördereinrichtungen210 ,212 mit jeweils zwei endlos umlaufenden, jeweils um eine obere Umlenkrolle214 und eine untere Umlenkrolle216 umlaufenden Förderbändern213 . Die beiden Umlenkrollen214 ,216 jeder Fördereinrichtung210 ,212 sind seitlich versetzt unterhalb der beiden Transportbänder126 ,128 angeordnet. An jedem Förderband213 sind in gleichen Abständen211 Kragböden215 befestigt. Die beiden Förderbänder213 haben einen derartigen gegenseitigen lichten Abstand218 , der in etwa dem lichten Abstand zwischen gegenüberliegenden Wandstummeln165 ,166 eines Magazins144 entspricht, das von den beiden Transportbändern126 ,128 nach unten auf jeweils bereitstehende, gegenüberliegende Kragböden215 von oben auffallende Tablettenblister124 in der Übergabeeinrichtung138 eingelagert und beim gegenläufigen, synchronen Umlaufen der beiden Förderbänder213 mit ihren aufeinander zugerichteten Förderbandabschnitten die nacheinander auf den Kragböden215 aufliegenden, eingespeicherten Tablettenblister124 nach unten beziehungsweise beim Aufstapeln wieder in Richtung der Transportbänder126 ,128 gemeinsam nach oben transportieren zu können, so dass diese Tablettenblister124 dann anschließend wieder an die Transportbänder126 ,128 angesaugt werden können. - Sobald eine Gruppe von Tablettenblister
124 in der Übergabeeinrichtung138 eingespeichert ist, wobei die Anzahl der eingespeicherten Tablettenblister124 nicht größer ist, als sie von einem Magazin144 aufgenommen werden können, wird diese Gruppe von Tablettenblistern124 mittels eines in Transportrichtung122 bewegbaren Schiebers220 aus dem Bereich der Kragböden215 der beiden Förderbänder213 herausgeschoben und auf die Wandstummel165 ,166 eines in Transportrichtung122 bereitstehenden Magazins144 aufgeschoben. In umgekehrter Richtung kann eine in diesem Magazin144 bereitstehende Gruppe von Blisterpackungen124 mittels eines rückseitig an dem Magazin144 vorhandenen Schiebers222 wieder zurück auf die Kragböden215 der beiden Förderbänder213 geschoben werden. Mittels der beiden Schieber220 ,222 kann eine Gruppe von Tablettenblistern124 aus der Übergabeeinrichtung138 in ein jeweils bereitstehendes Magazin144 hineingeschoben beziehungsweise aus einem solchen Magazin wieder in die Übergabeeinrichtung138 zurückgeschoben werden. - Es wäre möglich, zwei Magazineinrichtungen
144 parallel nebeneinander anzuordnen, so dass dann beispielsweise mittels des Schiebers220 eine Gruppe von Tablettenblistern124 nicht in ein Magazin der in der Zeichnung dargestellten einzigen Magazineinrichtung140 , sondern – mit einem etwa doppelten Verschiebeweg – in ein Magazin einer parallel hinter der Magazineinrichtung140 angeordneten weiteren Magazineinrichtung hineingeschoben werden können. Eine solche zweite Magazineinrichtung könnte auch – bezogen auf die3 und4 – auf der linken Seite der Übergabeeinrichtung138 angeordnet werden. Die Schieber müssten dann gegebenenfalls nicht nur in einer Richtung sondern auch in der dazu senkrechten Richtung beweglich ausgebildet werden, um das Hin- und Herschieben nicht zu behindern. - Das Einlagern von Blistern
124 erfolgt mittels einer Abwurfvorrichtung180 und einer derselben in Transportrichtung vorgelagerten Anhaltevorrichtung182 . Die Abwurfvorrichtung180 ist oberhalb der Übergabeeinrichtung138 vorhanden. - Die Abwurfvorrichtung
180 besteht jeweils aus einer rechten und linken Abwurfleiste184 ,186 , die in Transportrichtung122 außen neben dem rechten Transportband128 bzw. seitlich außen neben dem linken Transportband126 vorhanden sind. In Transportrichtung vor diesen beiden Abwurfleisten184 ,186 sind zwei Anhaltestifte188 ,189 vorhanden, die aus der Ebene der Transportbänder126 ,128 nach unten ausgefahren werden können. Im ausgefahrenen Zustand stößt ein an den Transportbändern126 ,128 angesaugt anhängender Blister124 mit seiner vorderen Stirnseite gegen diese Stifte188 ,189 . Anschließend werden die Abwurfleisten184 ,186 aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegt und dadurch ein Blister124 entweder vollständig oder teilweise von den Transportbändern126 ,128 abgedrückt. Dadurch kann die Saugkraft nicht mehr auf den Blister124 haltend einwirken mit der Folge, dass derselbe nach unten auf bereitstehende zwei Kragböden215 fallen kann. Dies Hineinfallen kann durch die Schubkraft der Abwurfleisten unterstützt werden, so dass neben dem selbständigen Fallen auch ein mehr oder weniger Stoßen erfolgen kann. - Durch zueinander entgegengesetztes Antreiben der beiden Förderbänder
213 kann jeweils ein oberer freier Platz zwischen den beiden Förderbändern213 zum Einlagern eines nächsten Blisters124 bereitgestellt werden. - Sobald die zwischen den beiden Förderbändern
213 zum Zwischenlagern von Blistern124 vorhandene Gasse mit einer Gruppe von Blistern124 voll belegt ist, wobei die Anzahl der Blister124 einer Gruppe maximal der Aufnahmekapazität eines Magazins144 entspricht, wird diese Gruppe von Blistern124 mittels des Schiebers220 in ein bereitstehendes Magazin144 hineingeschoben. Der rückseitig des bereitstehenden Magazins144 vorhandene Schieber222 verhindert, dass bei dieser Schubbewegung die Blister124 rückwärts aus dem Magazin144 herausfallen können. - Nach dem Befüllen eines Magazins
144 werden alle Magazine144 dieser Magazineinrichtung in Querrichtung154 so weit verschoben, dass ein weiteres, leeres Magazin144 zum Befüllen in Förderrichtung122 fluchtend mit der Übergabeeinrichtung138 bereitsteht. Nach dem Zurückfahren des Schiebers220 in seine in3 und4 dargestellte Position können dann neue, weitere Blister124 in die Übergabeeinrichtung138 hinein zwischengespeichert werden. - Zum Auslagern der in den Magazinen
144 eingelagerten Blister124 wird ein mit solchen Blistern gefülltes Magazin144 so auf der Verfahrschiene150 verfahren, dass das betreffende Magazin in Transportrichtung122 fluchtend zur Übergabeeinrichtung138 ausgerichtet ist. In dieser Position, die in3 und4 dargestellt ist, ist die die Magazine ansonsten rückwärtig begrenzende Wand161 nicht mehr vorhanden, so dass mittels des Schiebers222 diese Gruppe von Blistern124 aus dem betreffenden Magazin144 wieder in die Übergabeeinrichtung138 und dort auf bereitstehende Kragböden215 aufgeschoben werden können. Durch gegenüber dem Einlagerungsvorgang nunmehr entgegengesetztes Antreiben der beiden Förderbänder213 können dann die in der Übergabeeinrichtung138 vorhandenen Blister124 nacheinander wieder nach oben gegen die beiden Transportbänder126 ,128 des Vakuumbandes116 hintransportiert, von diesem126 ,128 angesaugt und in Transportrichtung122 weitertransportiert werden. - Die Übergabeeinrichtung
138 und die Magazineinrichtung140 ruhen mit der Verfahrschiene150 auf einem kastenförmigen Unterbau200 auf, in dem die erforderlichen Antriebs- und Steuerungsaggregate untergebracht sind. Das durch einen motorischen Antrieb202 angetriebene Vakuumband116 kann über eine Haltekonstruktion ebenfalls auf dem Unterbau200 aufruhen. - Die Übergabeeinrichtung
138 mit der zumindest einen Magazineinrichtung140 kann auch – bezogen auf die Darstellung der3 – um 90 Grad gedreht unterhalb der beiden Transportbänder126 ,128 angeordnet werden.
Claims (17)
- Zwischenspeicher (
110 ) für Tablettenblister (124 ), Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, der in Transportrichtung (122 ) zwischen einer ersten und einer in Produktionsrichtung zweiten Produktionseinrichtung (112 ,114 ) zwischenschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (116 ) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (112 ,114 ) vorhanden ist, – ein Unterdruckerzeuger (135 ) so an der Fördervorrichtung (116 ) wirksam vorhanden ist, dass die Produkte (124 ) an der Fördervorrichtung (116 ) ansaugbar haltbar sind, – zumindest eine Übergabevorrichtung (138 ) für Produkte (124 ) unterhalb der Fördervorrichtung (116 ) vorhanden ist, – in der von der Fördervorrichtung (116 ) abgefallene oder abgestoßene Produkte (124 ) übereinander einlagerbar sind und/oder – aus der jeweils eingelagerte Produkte (124 ) wieder an die Fördervorrichtung (116 ) ansaugbar übergebbar sind. - Zwischenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Produktionseinrichtungen jeweils ein Transportmittel (
112 ,114 ) für die Produkte enthalten, – die Fördervorrichtung (116 ) zwischen den beiden Transportmitteln (112 ,114 ) funktionsmäßig zwischengeschaltet ist. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Fördervorrichtung ein Vakuumband (
116 ) besitzt, an dem die Produkte (124 ) von der ersten Produktionseinrichtung ansaugbar haltbar sind. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – das Vakuumband (
116 ) zwei endlos umlaufende Transportbänder (126 ,128 ) besitzt, die einen gegenseitigen seitlichen konstanten Abstand (130 ) aufweisen, – eine Abwurfvorrichtung (180 ) in Transportvorrichtung (122 ) quer neben den beiden Transportbändern (126 ,128 ) vorhanden ist, durch die jeweils ein Produkt (124 ) von den Transportbändern (126 ,128 ) so nach unten wegbewegbar ist, dass die dieses Produkt (124 ) an den Transportbändern (126 ,128 ) saugend haltende Haltekraft unwirksam wird, – eine Anhaltevorrichtung (182 ) in Transportrichtung (122 ) vor der Abwurfvorrichtung (180 ) vorhanden ist, die aus der Ebene der Transportbänder (126 ,128 ) so weit nach unten herausbewegbar ist, dass ein Weitertransport eines an den Transportbändern (126 ,128 ) angesaugt hängenden Produktes (124 ) unterbrechbar ist. - Zwischenspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Saugvorrichtung (
132 ) in Transportrichtung quer neben den beiden Transportbändern vorhanden ist. - Zwischenspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – die Anhaltevorrichtung (
182 ) aus- und einfahrbare Stifte (188 ,189 ) besitzt. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – mehrere in Transportrichtung hintereinander angeordnete Übergabeeinrichtungen (
140 ) vorhanden sind, – in jede Übergabeeinrichtung (140 ) unabhängig voneinander Produkte einlagerbar bzw. aus derselben wieder auslagerbar sind. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Produkte einer Übergabeeinrichtung (
140 ) in Magazine (144 ) einlagerbar sind, die jeweils einzeln so positionierbar sind, dass Produkte aus der Übergabeeinrichtung in jedes Magazin, und umgekehrt, Produkte aus jedem Magazin wieder in eine Übergabeeinrichtung schiebbar sind. - Zwischenspeicher nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass – die Magazine (
144 ) jeder Übergabeeinrichtung (138 ) längs einer Verfahrschiene (150 ) gemeinsam verstellbar sind. - Zwischenspeicher nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – jedes Magazin (
144 ) auf einem Verfahrschlitten (156 ) fest angebracht ist, – der Verfahrschlitten (156 ) längs einer Verfahrschiene (150 ) verstellbar ist. - Zwischenspeicher nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – jedes Magazin als Verfahrschlitten ausgebildet und längs einer Verfahrschiene verstellbar ist.
- Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Magazin (
144 ) übereinander angeordnete Auflager (165 ,166 ) besitzt, die so vorhanden sind, dass auf jeweils zwei Auflager (165 ,166 ), die aufeinander zugerichtet sind, ein Produkt an seinen zwei Randbereichen abstützbar einlagerbar ist. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Übergabeeinrichtung (
138 ) zwei um Umlenkrollen (214 ,216 ) endlos umlaufende, wenigstens eine Geradstrecke aufweisende Förderbänder (213 ) besitzt, die in Transportrichtung (122 ) unterhalb der Fördervorrichtung (116 ) vorhanden ist, – jedes Förderband (213 ) rechtwinklig abstehende Kragböden (215 ) aufweist, – eine Antriebseinrichtung zur synchronen Umlaufbewegung der beiden Förderbänder (213 ) in beiden Umlaufrichtungen vorhanden ist, – eine Schiebereinrichtung (220 ,222 ) zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Förderbändern (213 ) einer Übergabevorrichtung (138 ) so vorhanden ist, dass zwischen den aufeinander zugerichteten Geradstrecken dieser beiden Förderbänder (213 ) befindliche, auf ihren Kragböden (215 ) aufliegende Produkte, als Produktgruppe aus dem Bereich der Übergabeeinrichtung (138 ) in einer ersten Schieberbewegung in ein Magazin (144 ) oder in einer zweiten Schieberbewegung aus dem Magazin (144 ) wieder zurück in eine Übergabeeinrichtung (138 ) schiebbar sind. - Zwischenspeicher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Schiebereinrichtung zwei Schieber (
220 ,222 ) besitzt, von denen durch den einen Schieber (220 ) Produkte aus einer Übergabeeinrichtung (138 ) in ein Magazin (144 ) hineinschiebbar sind, und von denen durch den anderen Schieber (222 ) Produkte aus einem Magazin (144 ) wieder zurück in die Übergabeeinrichtung (138 ) hineinschiebbarsind. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – parallel zur Verstellrichtung (
154 ) der Magazine (144 ) zumindest auf einer Seite Seitenwände (161 ) vorhanden sind, die die in den Magazinen (144 ) eingelagerten Produkte seitlich einrahmen. - Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Förderbänder (
213 ) einer Übergabeeinrichtung (138 ) so ansteuerbar sind, dass die jeweils obersten beiden der sich in ihren Geradstrecken befindlichen, aufeinander zugerichteten Kragböden (215 ) einen jeweils vorgegebenen Abstand zu der Fördervorrichtung, wie insbesondere zu den Transportbändern (126 ,128 ) aufweisen. - Zwischenspeicher nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass – Übergabeeinrichtung (
138 ) und Magazineinrichtung (140 ) so ausgerichtet sind, dass die Schieberichtung, mit der Produkte aus einer Übergabeeinrichtung (138 ) in eine Magazineinrichtung (140 ) schiebbar sind, parallel oder quer zur Transportrichtung (122 ) ausgerichtet ist.
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