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DE20316979U1 - Zwischenspeicher - Google Patents

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DE20316979U1
DE20316979U1 DE20316979U DE20316979U DE20316979U1 DE 20316979 U1 DE20316979 U1 DE 20316979U1 DE 20316979 U DE20316979 U DE 20316979U DE 20316979 U DE20316979 U DE 20316979U DE 20316979 U1 DE20316979 U1 DE 20316979U1
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Germany
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conveyor
products
magazine
conveyor belts
transfer device
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DE20316979U
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Original Assignee
Harro Hofliger Verpackungsmaschinen GmbH
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Abstract

Zwischenspeicher (110) für Tablettenblister (124), Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, der in Transportrichtung (122) zwischen einer ersten und einer in Produktionsrichtung zweiten Produktionseinrichtung (112, 114) zwischenschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
– eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (116) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (112, 114) vorhanden ist,
– ein Unterdruckerzeuger (135) so an der Fördervorrichtung (116) wirksam vorhanden ist, dass die Produkte (124) an der Fördervorrichtung (116) ansaugbar haltbar sind,
– zumindest eine Übergabevorrichtung (138) für Produkte (124) unterhalb der Fördervorrichtung (116) vorhanden ist,
– in der von der Fördervorrichtung (116) abgefallene oder abgestoßene Produkte (124) übereinander einlagerbar sind und/oder
– aus der jeweils eingelagerte Produkte (124) wieder an die Fördervorrichtung (116) ansaugbar übergebbar sind.

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die Erfindung betrifft einen Zwischenspeicher für Tablettenblister, Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, die sich insbesondere nicht oder nur schwer übereinander stapeln lassen. Ein solcher Zwischenspeicher ist produktionsmäßig zwischen zwei Produktionseinrichtungen zwischengeschaltet. Er stellt eine Art Puffer dar, in den bei Störungen in der nachgeschalteten Produktionseinrichtung von der ersten Produktionseinrichtung ankommende Produkte zwischengespeichert und umgekehrt, bei Störungen in der vorgeschalteten Produktionseinrichtung, Produkte wieder ausgelagert werden können.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 94 08 634 ist ein Zwischenspeicher für Schokoladenriegel und dergleichen Lebensmittelteilchen bekannt. Diese Produkte werden zwangsweise immer durch den Speicher hindurchgeführt, auch wenn keine Störungen in den vorgelagerten oder nachgelagerten Produktionseinrichtungen vorhanden sind. Die einzelnen Produkte liegen während ihres Transportes durch den Speicher auf einzelnen Warentabletts, die zu mehreren in sogenannten Gondeln gemeinsam durch den Speicher hindurchtransportiert werden. Mit einem solchen Gondelspeicher können unterschiedliche Produktionsgeschwindigkeiten der vor- bzw. nachgelagerten Produktionseinrichtungen ausgeglichen werden. Um dies zu ermöglichen, sind sowohl im Speichereingang als auch im Speicherausgang getrennt voneinander arbeitende motorische Antriebe für das im Speicher endlos umlaufende Förderband vorhanden. Im Speicher ist ein Schlitten angeordnet, der vom Förderband umschlingend gehalten ist. Durch Verstellen dieses Schlittens kann das Förderband in seinem einen Bereich, der mit den Produkten bestückt wird, größer oder kleiner zur Verfügung gestellt werden. Sofern mehr Produkte in den Speicher pro Zeiteinheit eingeleitet werden, als pro Zeiteinheit dem Speicher wieder entnommen werden, wird der Schlitten so verstellt, dass der für die Produkte zur Verfügung stehende Speicherinhalt größer wird. Bei gleich großer Beschickungs- wie Entnahmeleistung bleibt der Schlitten praktisch in Ruhe. Ein solcher Speicher ist fortwährend in Betrieb, da die Produkte immer durch ihn hindurchlaufen müssen. Dadurch können die Antriebseinrichtungen für das im Speicher endlos umlaufende Förderband auch bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht energiemäßig abgeschaltet werden. Der Energiebedarf des Speichers ist dadurch vergleichsweise hoch.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen wirtschaftlich günstigen Zwischenspeicher der eingangs genannten Art anzugeben.
  • Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruches gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
  • Der erfindungsgemäße Zwischenspeicher hat den Vorteil, dass seine Übergabeeinrichtung und seine gegebenenfalls zusätzlich an der Übergabestation angeschlossene Magazineinrichtung, in die herein bei einer Störung Produkte eingelagert und bei Bedarf wieder ausgelagert werden können, bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht benötigt werden. Benötigt wird lediglich die zwischen den vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen als Überbrückungs-Transporteinrichtung vorgesehene Fördervorrichtung.
  • Damit ist bei störungsfreiem Betrieb, der der Regelfall ist, eine betriebswirtschaftlich günstige Einrichtung gegeben, bei der sofort, bei einer Störung, Produkte zwischengespeichert bzw. aus einem solchen Zwischenspeicher eingelagerte Produkte ausgelagert werden können und damit eine nach- oder vorgelagerte Störung in ihrer Wirkung auf den weiteren Produktionsablauf wirkungslos gemacht werden können.
  • Die beiden Produktionseinrichtungen, die dem Zwischenspeicher vor- bzw. nachgeschaltet sind, sind in aller Regel Transportmittel wie beispielsweise endlos umlaufende Förderbänder.
  • Zwischen diesen beiden vor- bzw. nachgeschalteten Transportmitteln kann als Überbrückungs-Transportmittel eine Fördervorrichtung in Form eines sogenannten Vakuumbandes angeordnet werden. Bei einem solchen Vakuumband können die Produkte angesaugt von dem einen Fördermittel zum anderen Fördermittel transportiert werden.
  • Nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Vakuumband zwei endlos umlaufende Transportbänder, die in einem gegenseitigen konstanten Abstand angeordnet sind. Eine Saugvorrichtung wirkt im Bereich neben den Transportbändern so ein, dass von ihr das jeweils zu transportierende Produkt an den beiden Bändern angesaugt werden und angesaugt gehalten werden kann. Diese Saugvorrichtung kann im Bereich zwischen den beiden Transportbändern wirksam vorhanden sein.
  • Sofern ein Produkt zwischengespeichert werden soll, kann eine Abwurfvorrichtung in Transportrichtung beispielsweise quer neben den beiden Transportbändern vorhanden sein. Durch diese Abwurfvorrichtung kann ein angesaugt an den beiden Bändern gehaltenes Produkt soweit von den Transportbändern nach unten wegbewegt werden, dass die Saugkraft unterbrochen wird und das Produkt nach unten von den Transportbändern wegfallen und in die Übergabeeinrichtung hineinfallen kann. Das Abwerfen durch die Abwurfvorrichtung kann damit bei nicht vorhandener Transportgeschwindigkeit des betreffenden Produktes erfolgen.
  • Das Anhalten des Produktes kann mittels einer der Abwurfvorrichtung vorgeschalteten Anhaltevorrichtung erfolgen. Diese Anhaltevorrichtung kann in Form von neben den Transportbändern angeordneter und aus der Ebene der Transportbänder herausbewegbarer Stifte verwirklicht werden. Ein an den Transportbändern angesaugt gehaltenes Produkt, das gegen solche Stifte stößt, wird in seiner Transportbewegung angehalten und anschließend von der Abwurfvorrichtung, die in Form von beispielsweise Leisten, die aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegbar sind, von den Transportbändern zumindest teilweise so weit wegbewegt, dass die das Produkt an den Förderbändern saugend haltende Haltekraft zu klein wird, um das Produkt an den Förderbändern weiterhin zu halten. Infolge dessen wird das Produkt nach unten von den Förderbändern abfallen.
  • In die unter den Förderbändern positionierte, eine oder in Förderrichtung hintereinander angeordnete mehrere Übergabeeinrichtungen können wahlweise Produkte eingelagert werden.
  • Dabei können an jeder Übergabeeinrichtung zusätzlich noch Magazineinrichtungen vorgesehen werden, in die ebenfalls Produkte ein- und ausgelagert werden können. Jede dieser Magazineinrichtungen kann im vorliegenden Fall eine Reihe von Magazinen besitzen. In jedes dieser Magazine kann eine bestimmte Anzahl von Produkten eingelagert werden. Nähere Einzelheiten zu der Bauweise solcher Magazineinrichtungen und zu der Ansteuerung zum Ein- und Auslagern von Produkten in die Magazine ist den Zeichnungen und der diesbezüglichen Figurenbeschreibung zu entnehmen.
  • Mit beispielsweise einer Magazineinrichtung, so wie sie in der Zeichnung dargestellt ist, können Produkte wahlweise in jedes ihrer Magazine eingelagert werden. Umgekehrt können aus der Magazineinrichtung bzw. aus dem jeweils bereitstehenden Magazin die dort vorhandenen Produkte auch wieder ausgelagert und das jeweils oberste Produkt einer solchen Produktgruppe nacheinander wieder den Transportbändern und damit der Saugvorrichtung zugeführt und der weitere Abtransport dieser Produkte durch die Fördervorrichtung ermöglicht werden.
  • Darüber hinaus ist es möglich, mit einer in Förderrichtung beispielsweise ersten Übergabeeinrichtung Produkte zwischenzuspeichern und gleichzeitig aus einer in Transportrichtung nachgeschalteten zweiten Übergabeeinrichtung eine vergleichbare Anzahl von Produkten auszulagern. Die Übergabeeinrichtungen werden damit benutzt, obwohl keine Störung in den vor- oder nachgeschalteten Produktionseinrichtungen vorhanden ist. Solches kann sinnvoll sein, um Produkte, wie beispielsweise Blister auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Diese dem Produktionsprozess zeitweise entnommenen Produkte können dem Zwischenspeicher entnommen werden, ohne dass die zu überprüfenden Produkte den Produktstrom unterbrechen würden; eine Störung im Betriebsablauf im Zusammenhang mit der Herstellung und beispielsweise der Verpackung der Produkte, hervorgerufen durch zu überprüfende Produkte, würde nicht eintreten. Bei der Überprüfung als Gut-Produkte festgestellte Produkte können wieder der weiteren Produktion zugeführt werden, indem sie beispielsweise wieder in nicht vollständig gefüllte Übergabeeinrichtungen oder Magazine eingelagert werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den sonstigen Merkmalen der Ansprüche sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutern. Es zeigen:
  • 1 eine schematisierte, teilweise geschnittene Seitenansicht des Zwischenspeichers nach der Erfindung,
  • 2 eine teilweise geschnittene schematisierte Draufsicht auf den Zwischenspeicher nach 1,
  • 3 eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen Zwischenspeichers,
  • 4 eine Teil-Draufsicht auf den Zwischenspeicher,
  • 5 eine Teil-Stirnansicht auf den Zwischenspeicher.
  • WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
  • Ein Zwischenspeicher 110 ist zwischen dem Auslaufband 112 einer Blisterherstellmaschine und dem Zuführband 114 einer Weiterverarbeitungsmaschine wie beispielsweise einer sogenannten Walletmaschine oder Kartoniermaschine angeordnet.
  • Der Zwischenspeicher 110 besitzt ein sogenanntes Vakuumband 116, dass mit seinem -linken- Einlaufbereich 118 über dem Auslaufband 112 und mit seinem -rechten- Auslaufbereich 120 über dem Zuführband 114 positioniert ist. Von dem Auslaufband 112 in Transportrichtung 122 dem Vakuumband 116 zugeführte Produkte, die im vorliegenden Beispielsfall Tablettenblister 124 sind, werden im Einlaufbereich 118 von dem Vakuumband 116 angesaugt und im Auslaufbereich 120 durch die dort nicht mehr vorhandene Saugkraft auf das Zuführband 114 überführt und von dort in Transportrichtung 122 beispielsweise einer nicht dargestellten Walletmaschine oder der Kartoniermaschine oder einer sonstigen weiteren Produktionseinrichtung zugeführt.
  • Die Tablettenblister 124 besitzen eine derartige Gestalt, dass sie sich nicht übereinanderliegend stapeln lassen.
  • Das Vakuumband 116 besitzt ein linkes und rechtes jeweils endlos umlaufendes Transportband 126, 128. Diese beiden Transportbänder haben einen gegenseitigen Abstand 130 (3). In diesem Abstand 130 ist dadurch ein Saugspalt 132 ausgebildet. Dieser Saugspalt 132 stellt die untere Öffnung einer im Saugband 116 ausgebildeten Unterdruckkammer 134 dar, in der über mit einer Unterdruckquelle 135 verbundene Sauganschlüsse, von denen in 1 ein Sauganschluss 136 dargestellt ist, ein Unterdruck hergestellt werden kann. Infolge eines solchen Unterdruckes können über das Auslaufband 112 zugeführte Tablettenblister 124 von den beiden Transportbändern 126, 128 angesaugt und an das Auslaufband 112 übergeben werden.
  • Im Auslaufbereich 120 verliert ein solcher an den Transportbändern 126, 128 angesaugter Blister 124 seinen Kontakt mit den in das Innere der Kammer 134 umgelenkten Transportbändern 126, 128 und kommt auf dem oberen Trum des Zuführbandes 114 zu liegen, so dass er von dem Zuführband 114 in Transportrichtung 122 weitertransportiert werden kann.
  • Durch ein solches Vakuumband 116 können bei störungsfreiem Betrieb der vor- bzw. nachgeschalteten Produktionseinrichtungen die Tablettenblister 124 vom Auslaufband 112 zum Zuführband 114 kontinuierlich transportiert werden.
  • Unterhalb des Vakuumbandes 116 ist im vorliegenden Beispielsfall eine einzige Übergabeeinrichtung 138 mit einer Magazineinrichtung 140 vorhanden. Die Magazineinrichtung 140 besitzt mehrere, in Reihe hintereinander liegende einzelne Magazine 144. Die Magazine 144 sind längs einer Verfahrschiene 150 verfahrbar. Die Verfahrschiene 150 ist im vorliegenden Fall in Querrichtung 154, die rechtwinklig zur Transportrichtung 122 vorhanden ist, unterhalb des Vakuumbandes 116 ausgerichtet.
  • Längs der Schiene 150 ist ein Schlitten 156 verfahrbar, auf dem die Magazine 144 fest angebracht sind.
  • Jedes Magazin 144 besitzt zwei Seitenwände 160, 162, die in Querrichtung 154 einen derartigen lichten Abstand 164 aufweisen, dass ein zwischen ihnen eingelagerter Tablettenblister 124 von ihnen mit Spiel seitlich eingerahmt werden kann. An den Seitenwänden 160, 162 sind jeweils Wandstummel 165, 166 fest angebracht. Auf jeweils einem Wandstummel 165 und einem Wandstummel 166 lagert jeweils ein Tablettenblister 124 auf . Die Wandstummel 165 haben untereinander einen gegenseitigen Abstand, so dass sich eingelagerte Blister 124 nicht berühren. Gleiches gilt für die Wandstummel 166. Die Wandstummel 165, 166 besitzen eine Anlaufschräge 167 zum erleichternden Einlagern von Blistern 124 aus der vorgelagerten Übergabeeinrichtung, wie noch nachstehend näher beschrieben wird.
  • Rückseitig können die Magazine 144 durch eine in Querrichtung 154 sich erstreckende Wand 161 verschlossen sein, die ortsfest vorhanden ist und nicht mit den Magazinen 144 verbunden ist. Eine solche Wand 161 ist nicht im Bereich der Übergabeeinrichtung 138 vorhanden, um das Auslagern von Blistern 124 aus einem bereitstehenden Magazin zu ermöglichen.
  • Die Übergabeeinrichtung 138 besitzt zwei endlos umlaufende Fördereinrichtungen 210, 212 mit jeweils zwei endlos umlaufenden, jeweils um eine obere Umlenkrolle 214 und eine untere Umlenkrolle 216 umlaufenden Förderbändern 213. Die beiden Umlenkrollen 214, 216 jeder Fördereinrichtung 210, 212 sind seitlich versetzt unterhalb der beiden Transportbänder 126, 128 angeordnet. An jedem Förderband 213 sind in gleichen Abständen 211 Kragböden 215 befestigt. Die beiden Förderbänder 213 haben einen derartigen gegenseitigen lichten Abstand 218, der in etwa dem lichten Abstand zwischen gegenüberliegenden Wandstummeln 165, 166 eines Magazins 144 entspricht, das von den beiden Transportbändern 126, 128 nach unten auf jeweils bereitstehende, gegenüberliegende Kragböden 215 von oben auffallende Tablettenblister 124 in der Übergabeeinrichtung 138 eingelagert und beim gegenläufigen, synchronen Umlaufen der beiden Förderbänder 213 mit ihren aufeinander zugerichteten Förderbandabschnitten die nacheinander auf den Kragböden 215 aufliegenden, eingespeicherten Tablettenblister 124 nach unten beziehungsweise beim Aufstapeln wieder in Richtung der Transportbänder 126, 128 gemeinsam nach oben transportieren zu können, so dass diese Tablettenblister 124 dann anschließend wieder an die Transportbänder 126, 128 angesaugt werden können.
  • Sobald eine Gruppe von Tablettenblister 124 in der Übergabeeinrichtung 138 eingespeichert ist, wobei die Anzahl der eingespeicherten Tablettenblister 124 nicht größer ist, als sie von einem Magazin 144 aufgenommen werden können, wird diese Gruppe von Tablettenblistern 124 mittels eines in Transportrichtung 122 bewegbaren Schiebers 220 aus dem Bereich der Kragböden 215 der beiden Förderbänder 213 herausgeschoben und auf die Wandstummel 165, 166 eines in Transportrichtung 122 bereitstehenden Magazins 144 aufgeschoben. In umgekehrter Richtung kann eine in diesem Magazin 144 bereitstehende Gruppe von Blisterpackungen 124 mittels eines rückseitig an dem Magazin 144 vorhandenen Schiebers 222 wieder zurück auf die Kragböden 215 der beiden Förderbänder 213 geschoben werden. Mittels der beiden Schieber 220, 222 kann eine Gruppe von Tablettenblistern 124 aus der Übergabeeinrichtung 138 in ein jeweils bereitstehendes Magazin 144 hineingeschoben beziehungsweise aus einem solchen Magazin wieder in die Übergabeeinrichtung 138 zurückgeschoben werden.
  • Es wäre möglich, zwei Magazineinrichtungen 144 parallel nebeneinander anzuordnen, so dass dann beispielsweise mittels des Schiebers 220 eine Gruppe von Tablettenblistern 124 nicht in ein Magazin der in der Zeichnung dargestellten einzigen Magazineinrichtung 140, sondern – mit einem etwa doppelten Verschiebeweg – in ein Magazin einer parallel hinter der Magazineinrichtung 140 angeordneten weiteren Magazineinrichtung hineingeschoben werden können. Eine solche zweite Magazineinrichtung könnte auch – bezogen auf die 3 und 4 – auf der linken Seite der Übergabeeinrichtung 138 angeordnet werden. Die Schieber müssten dann gegebenenfalls nicht nur in einer Richtung sondern auch in der dazu senkrechten Richtung beweglich ausgebildet werden, um das Hin- und Herschieben nicht zu behindern.
  • Das Einlagern von Blistern 124 erfolgt mittels einer Abwurfvorrichtung 180 und einer derselben in Transportrichtung vorgelagerten Anhaltevorrichtung 182. Die Abwurfvorrichtung 180 ist oberhalb der Übergabeeinrichtung 138 vorhanden.
  • Die Abwurfvorrichtung 180 besteht jeweils aus einer rechten und linken Abwurfleiste 184, 186, die in Transportrichtung 122 außen neben dem rechten Transportband 128 bzw. seitlich außen neben dem linken Transportband 126 vorhanden sind. In Transportrichtung vor diesen beiden Abwurfleisten 184, 186 sind zwei Anhaltestifte 188, 189 vorhanden, die aus der Ebene der Transportbänder 126, 128 nach unten ausgefahren werden können. Im ausgefahrenen Zustand stößt ein an den Transportbändern 126, 128 angesaugt anhängender Blister 124 mit seiner vorderen Stirnseite gegen diese Stifte 188, 189. Anschließend werden die Abwurfleisten 184, 186 aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegt und dadurch ein Blister 124 entweder vollständig oder teilweise von den Transportbändern 126, 128 abgedrückt. Dadurch kann die Saugkraft nicht mehr auf den Blister 124 haltend einwirken mit der Folge, dass derselbe nach unten auf bereitstehende zwei Kragböden 215 fallen kann. Dies Hineinfallen kann durch die Schubkraft der Abwurfleisten unterstützt werden, so dass neben dem selbständigen Fallen auch ein mehr oder weniger Stoßen erfolgen kann.
  • Durch zueinander entgegengesetztes Antreiben der beiden Förderbänder 213 kann jeweils ein oberer freier Platz zwischen den beiden Förderbändern 213 zum Einlagern eines nächsten Blisters 124 bereitgestellt werden.
  • Sobald die zwischen den beiden Förderbändern 213 zum Zwischenlagern von Blistern 124 vorhandene Gasse mit einer Gruppe von Blistern 124 voll belegt ist, wobei die Anzahl der Blister 124 einer Gruppe maximal der Aufnahmekapazität eines Magazins 144 entspricht, wird diese Gruppe von Blistern 124 mittels des Schiebers 220 in ein bereitstehendes Magazin 144 hineingeschoben. Der rückseitig des bereitstehenden Magazins 144 vorhandene Schieber 222 verhindert, dass bei dieser Schubbewegung die Blister 124 rückwärts aus dem Magazin 144 herausfallen können.
  • Nach dem Befüllen eines Magazins 144 werden alle Magazine 144 dieser Magazineinrichtung in Querrichtung 154 so weit verschoben, dass ein weiteres, leeres Magazin 144 zum Befüllen in Förderrichtung 122 fluchtend mit der Übergabeeinrichtung 138 bereitsteht. Nach dem Zurückfahren des Schiebers 220 in seine in 3 und 4 dargestellte Position können dann neue, weitere Blister 124 in die Übergabeeinrichtung 138 hinein zwischengespeichert werden.
  • Zum Auslagern der in den Magazinen 144 eingelagerten Blister 124 wird ein mit solchen Blistern gefülltes Magazin 144 so auf der Verfahrschiene 150 verfahren, dass das betreffende Magazin in Transportrichtung 122 fluchtend zur Übergabeeinrichtung 138 ausgerichtet ist. In dieser Position, die in 3 und 4 dargestellt ist, ist die die Magazine ansonsten rückwärtig begrenzende Wand 161 nicht mehr vorhanden, so dass mittels des Schiebers 222 diese Gruppe von Blistern 124 aus dem betreffenden Magazin 144 wieder in die Übergabeeinrichtung 138 und dort auf bereitstehende Kragböden 215 aufgeschoben werden können. Durch gegenüber dem Einlagerungsvorgang nunmehr entgegengesetztes Antreiben der beiden Förderbänder 213 können dann die in der Übergabeeinrichtung 138 vorhandenen Blister 124 nacheinander wieder nach oben gegen die beiden Transportbänder 126, 128 des Vakuumbandes 116 hintransportiert, von diesem 126, 128 angesaugt und in Transportrichtung 122 weitertransportiert werden.
  • Die Übergabeeinrichtung 138 und die Magazineinrichtung 140 ruhen mit der Verfahrschiene 150 auf einem kastenförmigen Unterbau 200 auf, in dem die erforderlichen Antriebs- und Steuerungsaggregate untergebracht sind. Das durch einen motorischen Antrieb 202 angetriebene Vakuumband 116 kann über eine Haltekonstruktion ebenfalls auf dem Unterbau 200 aufruhen.
  • Die Übergabeeinrichtung 138 mit der zumindest einen Magazineinrichtung 140 kann auch – bezogen auf die Darstellung der 3 – um 90 Grad gedreht unterhalb der beiden Transportbänder 126, 128 angeordnet werden.

Claims (17)

  1. Zwischenspeicher (110) für Tablettenblister (124), Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen Produkte, der in Transportrichtung (122) zwischen einer ersten und einer in Produktionsrichtung zweiten Produktionseinrichtung (112, 114) zwischenschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (116) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (112, 114) vorhanden ist, – ein Unterdruckerzeuger (135) so an der Fördervorrichtung (116) wirksam vorhanden ist, dass die Produkte (124) an der Fördervorrichtung (116) ansaugbar haltbar sind, – zumindest eine Übergabevorrichtung (138) für Produkte (124) unterhalb der Fördervorrichtung (116) vorhanden ist, – in der von der Fördervorrichtung (116) abgefallene oder abgestoßene Produkte (124) übereinander einlagerbar sind und/oder – aus der jeweils eingelagerte Produkte (124) wieder an die Fördervorrichtung (116) ansaugbar übergebbar sind.
  2. Zwischenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – die beiden Produktionseinrichtungen jeweils ein Transportmittel (112, 114) für die Produkte enthalten, – die Fördervorrichtung (116) zwischen den beiden Transportmitteln (112, 114) funktionsmäßig zwischengeschaltet ist.
  3. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Fördervorrichtung ein Vakuumband (116) besitzt, an dem die Produkte (124) von der ersten Produktionseinrichtung ansaugbar haltbar sind.
  4. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – das Vakuumband (116) zwei endlos umlaufende Transportbänder (126, 128) besitzt, die einen gegenseitigen seitlichen konstanten Abstand (130) aufweisen, – eine Abwurfvorrichtung (180) in Transportvorrichtung (122) quer neben den beiden Transportbändern (126, 128) vorhanden ist, durch die jeweils ein Produkt (124) von den Transportbändern (126, 128) so nach unten wegbewegbar ist, dass die dieses Produkt (124) an den Transportbändern (126, 128) saugend haltende Haltekraft unwirksam wird, – eine Anhaltevorrichtung (182) in Transportrichtung (122) vor der Abwurfvorrichtung (180) vorhanden ist, die aus der Ebene der Transportbänder (126, 128) so weit nach unten herausbewegbar ist, dass ein Weitertransport eines an den Transportbändern (126, 128) angesaugt hängenden Produktes (124) unterbrechbar ist.
  5. Zwischenspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Saugvorrichtung (132) in Transportrichtung quer neben den beiden Transportbändern vorhanden ist.
  6. Zwischenspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass – die Anhaltevorrichtung (182) aus- und einfahrbare Stifte (188, 189) besitzt.
  7. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – mehrere in Transportrichtung hintereinander angeordnete Übergabeeinrichtungen (140) vorhanden sind, – in jede Übergabeeinrichtung (140) unabhängig voneinander Produkte einlagerbar bzw. aus derselben wieder auslagerbar sind.
  8. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Produkte einer Übergabeeinrichtung (140) in Magazine (144) einlagerbar sind, die jeweils einzeln so positionierbar sind, dass Produkte aus der Übergabeeinrichtung in jedes Magazin, und umgekehrt, Produkte aus jedem Magazin wieder in eine Übergabeeinrichtung schiebbar sind.
  9. Zwischenspeicher nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass – die Magazine (144) jeder Übergabeeinrichtung (138) längs einer Verfahrschiene (150) gemeinsam verstellbar sind.
  10. Zwischenspeicher nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – jedes Magazin (144) auf einem Verfahrschlitten (156) fest angebracht ist, – der Verfahrschlitten (156) längs einer Verfahrschiene (150) verstellbar ist.
  11. Zwischenspeicher nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass – jedes Magazin als Verfahrschlitten ausgebildet und längs einer Verfahrschiene verstellbar ist.
  12. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – ein Magazin (144) übereinander angeordnete Auflager (165, 166) besitzt, die so vorhanden sind, dass auf jeweils zwei Auflager (165, 166), die aufeinander zugerichtet sind, ein Produkt an seinen zwei Randbereichen abstützbar einlagerbar ist.
  13. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Übergabeeinrichtung (138) zwei um Umlenkrollen (214, 216) endlos umlaufende, wenigstens eine Geradstrecke aufweisende Förderbänder (213) besitzt, die in Transportrichtung (122) unterhalb der Fördervorrichtung (116) vorhanden ist, – jedes Förderband (213) rechtwinklig abstehende Kragböden (215) aufweist, – eine Antriebseinrichtung zur synchronen Umlaufbewegung der beiden Förderbänder (213) in beiden Umlaufrichtungen vorhanden ist, – eine Schiebereinrichtung (220, 222) zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Förderbändern (213) einer Übergabevorrichtung (138) so vorhanden ist, dass zwischen den aufeinander zugerichteten Geradstrecken dieser beiden Förderbänder (213) befindliche, auf ihren Kragböden (215) aufliegende Produkte, als Produktgruppe aus dem Bereich der Übergabeeinrichtung (138) in einer ersten Schieberbewegung in ein Magazin (144) oder in einer zweiten Schieberbewegung aus dem Magazin (144) wieder zurück in eine Übergabeeinrichtung (138) schiebbar sind.
  14. Zwischenspeicher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass – eine Schiebereinrichtung zwei Schieber (220, 222) besitzt, von denen durch den einen Schieber (220) Produkte aus einer Übergabeeinrichtung (138) in ein Magazin (144) hineinschiebbar sind, und von denen durch den anderen Schieber (222) Produkte aus einem Magazin (144) wieder zurück in die Übergabeeinrichtung (138) hineinschiebbarsind.
  15. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – parallel zur Verstellrichtung (154) der Magazine (144) zumindest auf einer Seite Seitenwände (161) vorhanden sind, die die in den Magazinen (144) eingelagerten Produkte seitlich einrahmen.
  16. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die Förderbänder (213) einer Übergabeeinrichtung (138) so ansteuerbar sind, dass die jeweils obersten beiden der sich in ihren Geradstrecken befindlichen, aufeinander zugerichteten Kragböden (215) einen jeweils vorgegebenen Abstand zu der Fördervorrichtung, wie insbesondere zu den Transportbändern (126, 128) aufweisen.
  17. Zwischenspeicher nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass – Übergabeeinrichtung (138) und Magazineinrichtung (140) so ausgerichtet sind, dass die Schieberichtung, mit der Produkte aus einer Übergabeeinrichtung (138) in eine Magazineinrichtung (140) schiebbar sind, parallel oder quer zur Transportrichtung (122) ausgerichtet ist.
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