DE20304880U1 - Zwischenspeicher - Google Patents
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Description
HAHÖ-68gDE
25. März 2003
25. März 2003
BESCHREIBUNG
Zwischenspeicher TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft einen Zwischenspeicher für Tablettenblister, Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen übereinander stapelbare Produkte. Ein solcher Zwischenspeicher ist produktionsmäßig zwischen zwei Produktionseinrichtungen zwischengeschaltet. Er stellt eine Art Puffer dar, in den bei Störungen in der nachgeschalteten Produktionseinrichtung von der ersten Produktionseinrichtung ankommende Produkte zwischengespeichert und umgekehrt, bei Störungen in der vorgeschalteten Produktionseinrichtung, Produkte wieder ausgelagert werden können.
STAND DER TECHNIK
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 94 08 634 ist ein Zwischenspeicher für Schokoladenriegel und dergleichen Lebensmittelteilchen bekannt. Diese Produkte werden zwangsweise immer durch den Speicher hindurchgeführt, auch wenn keine Störungen in den vorgelagerten oder nachgelag<_rten P?~oduktionseinrichtungen vorhanden sind Die einzelnen Produkte liegen während ihres Transportes durch den Speicher auf einzelnen Warentabletts, die zu mehreren in sogenannten Gondeln gemeinsam durch den Speicher hindurchtransportiert werden. Mit einem solchen Gondelspeicher 0 können unterschiedliche Produktionsgeschwindigkeiten der vor- bzw. nachgelagerten Produktionseinrichtungen ausgeglichen werden. Um dies zu ermöglichen, sind sowohl im Speichereingang als auch im Speicherausgang getrennt voneinander arbeitende motorische Antriebe für das im
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Speicher endlos umlaufende Förderband vorhanden. Im Speicher ist ein Schlitten angeordnet, der vom Förderband umschlingend gehalten ist. Durch Verstellen dieses Schlittens kann das Förderband in seinem einen Bereich, der mit den Produkten bestückt wird, größer oder kleiner zur Verfügung gestellt werden. Sofern mehr Produkte in den Speicher pro Zeiteinheit eingeleitet werden, als pro Zeiteinheit dem Speicher wieder entnommen werden, wird der Schlitten so verstellt, dass der für die Produkte zur Verfügung stehende Speicherinhalt größer wird. Bei gleich großer Beschickungs- wie Entnahmeleistung bleibt der Schlitten praktisch in Ruhe. Ein solcher Speicher ist fortwährend in Betrieb, da die Produkte immer durch ihn hindurchlaufen müssen. Dadurch können die Antriebseinrichtungen für das im Speicher endlos umlaufende Förderband auch bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht energiemäßig abgeschaltet werden. Neben dem dadurch verursachten relativ großen Energiebedarf während des Betreibens eines solchen 0 Speichers, erweist sich ein solcher Speicher durch die Anordnung jeweils eines Tabletts für jedes einzelne Produkt als konstruktiv aufwändig und lässt sich damit nicht für jeden Zweck wirtschaftlich günstig verwenden.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen wirtschaftlich günstigen Zwischenspeicher der eingangs genannten Art anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruches gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich an diesen Anspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Der erfindungsgemäße Zwischenspeicher hat den Vorteil, dass die Produkte einzeln übereinander gestapelt zwischengespeichert werden können, so dass einzelne Tabletts für jedes Produkt nicht erforderlich sind. Außerdem wird die Stapeleinrichtung des Zwischenspeichers, in die herein bei einer Störung Produkte eingelagert und bei Bedarf wieder ausgelagert werden können, bei störungsfreiem Betrieb der vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen nicht benötigt. Benötigt wird lediglich die zwischen den vor- und nachgeschalteten Produktionseinrichtungen als Überbrückungs-Transporteinrichtung vorgesehene Fördervorrichtung.
Damit ist bei störungsfreiem Betrieb, der der Regelfall ist, eine betriebswirtschaftlich günstige Einrichtung gegeben, bei der sofort, bei einer Störung, Produkte zwischengespeichert bzw. aus einem solchen Zwischenspeicher eingelagerte Produkte ausgelagert werden können und damit eine nach- und vorgelagerte Störung in ihrer Wirkung auf den weiteren Produktionsablauf wirkungslos gemacht werden kann.
Die beiden Produktionseinrichtungen, die dem Zwischenspeicher vor- bzw. nachgeschaltet sind, sind in aller Regel Transportmittel wie beispielsweise endlos umlaufende Förderbänder.
Zwischen diesen beiden vor- bzw. nachgeschalteten Transportmitteln kann als Überbrückungs-Transportmittel eine Fördervorrichtung in Form eines sogenannten Vakuumbandes angeordnet werden. Bei einem solchen Vakuumband können die Produkte angesaugt von dem einen Fördermittel zum anderen Fördermittel transportiert werden.
Nach einem auch in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Vakuumband zwei endlos umlaufende Transportbänder, die in einem gegenseitigen konstanten
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Abstand angeordnet sind. Eine Saugvorrichtung wirkt im Bereich neben den Transportbändern so ein, dass von ihr das jeweils zu transportierende Produkt an den beiden Bändern angesaugt werden und angesaugt gehalten werden kann. Diese Saugvorrichtung kann im Bereich zwischen den beiden Transportbändern wirksam vorhanden sein.
Sofern ein Produkt in die Stapelvorrichtung eingestapelt und damit das betreffende Produkt zwischengespeichert werden soll, kann eine Abwurfvorrichtung in Transportrichtung beispielsweise quer neben den beiden Transportbändern vorhanden sein. Durch diese Abwurfvorrichtung kann ein angesaugt an den beiden Bändern gehaltenes Produkt soweit von den Transportbändern nach unten wegbewegt werden, dass die Saugkraft unterbrochen wird und das Produkt nach unten von den Transportbändern wegfallen und in die Stapelvorrichtung hineinfallen kann. Das Abwerfen durch die Abwurfvorrichtung kann damit bei nicht vorhandener Transportgeschwindigkeit des betreffenden Produktes
20 erfolgen.
Das Anhalten des Produktes kann mittels einer der Abwurfvorrichtung vorgeschalteten Anhaltevorrichtung erfolgen. Diese Anhaltevorrichtung kann in Form von neben den Transportbändern angeordneter und aus der Ebene der Transportbänder herausbewegbarer Stifte verwirklicht werden. Ein an den Transportbändern angesaugt gehaltenes Produkt, das gegen solche Stifte stößt, wird in seiner Transportbewegung angehalten und anschließend von der Abwurfvorrichtung, die in Form von beispielsweise Leisten, die aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegbar sind, von den Transportbändern zumindest teilweise so weit wegbewegt, dass die das Produkt an den Förderbändern saugend haltende Haltekraft zu klein wird, um das Produkt an den 5 Förderbändern weiterhin zu halten. Infolge dessen wird das Produkt nach unten von den Förderbändern abfallen.
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Die unter den Förderbändern positionierte Stapelvorrichtung besitzt in Förderrichtung zumindest zwei Magazineinrichtungen, in die wahlweise Produkte eingelagert werden können. Jede dieser Magazineinrichtungen besitzt im vorliegenden Fall eine Reihe von Magazinen, in denen jedes einzelne Magazin unter der Fördervorrichtung positioniert werden kann. In jedes dieser Magazine kann eine bestimmte Anzahl von Produkten übereinander gestapelt als Produktstapel vorhanden sein. Nähere Einzelheiten zu der Bauweise solcher Magazineinrichtungen und zu der Ansteuerung zum Ein- und Auslagern von Produkten in die Magazine ist den Zeichnungen und der diesbezüglichen Figurenbeschreibung zu entnehmen.
Mit beispielsweise zwei Magazineinrichtungen, so wie sie in der Zeichnung dargestellt sind, können Produkte wahlweise in einer der beiden Magazineinrichtungen und dort in das jeweils bereitstehende Magazin eingelagert werden. Andererseits ist es möglich, aus den Magazineinrichtungen 0 bzw. aus dem jeweils bereitstehenden Magazin den dort
vorhandenen Produktstapel auch wieder auszulagern, d. h. das jeweils oberste Produkt eines solchen Produktstapels nacheinander wieder den Transportbändern und damit der Saugvorrichtung "zuzuführen" und damit den Abtransport der /5 Produkte durch die Fördervorrichtung wieder zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist es möglich, mit der in Förderrichtung beispielsweise ersten Magazineinrichtung Produkte zwischenzuspeichern und gleichzeitig aus der in Transportrichtung 0 nachgeschalteten zweiten Magazineinrichtung eine
vergleichbare Anzahl von Produkten auszulagern. Die Stapelvorrichtung wird damit benutzt, obwohl keine Störung in den vor- oder nachgeschalteten Produktionseinrichtungen vorhanden ist. Solches kann sinnvoll sein, um Produkte, wie 35
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beispielsweise Blister auf ihren einwandfreien Zustand zu überprüfen. Diese dem Produktionsprozess entnommenen Produkte können dem Zwischenspeicher entnommen werden, ohne dass die überprüften Produkte den Produktstrom an weiter zu verarbeitenden Produkten unterbrechen würde; eine Störung im Betriebsablauf im Zusammenhang mit der Herstellung und beispielsweise der Verpackung der Produkte, hervorgerufen durch zu überprüfende Produkte, würde nicht eintreten. Bei der Überprüfung als Gut-Produkte festgestellte Produkte können wieder der weiteren Produktion zugeführt werden, indem sie beispielsweise in nicht vollständig gefüllte Magazine, die nicht unterhalb der Fördervorrichtung momentan positioniert sind, durch dritte Fördereinrichtungen eingelagert werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den sonstigen Merkmalen der Ansprüche sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutern. Es zeigen:
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Fig. 1 eine schematisierte, teilweise geschnittene Seitenansicht des Zwischenspeichers nach der Erfindung,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene schematisierte Draufsicht auf den Zwischenspeicher nach Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen Zwischenspeichers. 35
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Ein Zwischenspeicher 10 ist zwischen dem Auslaufband 12 einer Blisterherstellmaschine und dem Zuführband 14 einer Weiterverarbeitungsmaschine wie beispielsweise einer sogenannten Walletmaschine oder Kartoniermaschine angeordnet.
Der Zwischenspeicher 10 besitzt ein sogenanntes Vakuumband 16, dass mit seinem -linken- Einlaufbereich 18 über dem Auslaufband 12 und mit seinem -rechten- Auslaufbereich 2 0 über dem Zuführband 14 positioniert ist. Von dem Auslaufband 12 in Transportrichtung 22 dem Vakuumband 16 zugeführte Produkte, die im vorliegenden Beispielsfall Tablettenblister 24 sind, werden im Einlaufbereich 18 von dem Vakuumband 16 angesaugt und im Auslauf bereich 2 0 durch die dort nicht mehr vorhandene Saugkraft auf das Zuführband 14 überführt und von dort in Transportrichtung 22 beispielsweise einer nicht dargestellten Walletmaschine oder der Kartoniermaschine oder einer sonstigen weiteren Produktionseinrichtung zugeführt.
Das Vakuumband 16 besitzt ein linkes und rechtes jeweils endlos umlaufendes Transportband 26, 28. Diese beiden Transportbänder haben einen gegenseitigen Abstand 3 0 (Fig. 3). In diesem Abstand 3C ist dadurch ein Saugspalt 32 ausgebildet. Dieser Saugspalt 32 stellt die untere Öffnung einer im Saugband 16 ausgebildeten Unterdruckkammer 34 dar, in der über mit einer Unterdruckquelle 35 verbundene Sauganschlüsse, von denen in Fig. 1 ein Sauganschluss 3 6 0 dargestellt ist, ein Unterdruck hergestellt werden kann. Infolge eines solchen Unterdruckes können über das Auslaufband 12 zugeführte Tablettenblister 24 von den beiden Transportbändern 26, 2 8 angesaugt und an das Auslaufband 12 übergeben werden.
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Im Auslaufbereich 2 0 verliert ein solcher an den Transportbändern 26, 28 angesaugter Blister 24 seinen Kontakt mit den in das Innere der Kammer 3 4 umgelenkten Transportbändern 26, 2 8 und kommt auf dem oberen Trum des Zuführbandes 14 zu liegen, so dass er von dem Zuführband in Transportrichtung 22 weitertransportiert werden kann.
Durch ein solches Vakuumband 16 können bei störungsfreiem Betrieb der vor- bzw. nachgeschalteten Produktionseinrichtungen die Tablettenblister 24 vom Auslaufband 12 zum Zuführband 14 kontinuierlich transportiert werden.
Unterhalb des Vakuumbandes 16 ist eine linke und rechte Magazineinrichtung 40, 42 vorhanden. Jede der beiden Magazineinrichtungen 40, 42 besitzt mehrere, in Reihe hintereinander liegende einzelne Magazine 44 bzw. 46. Die Magazine 44 der linken Magazineinrichtung 40 sind auf einer linken Verfahrschiene 50 und die Magazine 46 der rechten Magazineinrichtung 42 auf einer rechten Verfahrschiene 52 0 verfahrbar. Diese beiden Verfahrschienen 50, 52 sind im vorliegenden Fall in Querrichtung 54, die rechtwinklig zur Transportrichtung 22 vorhanden ist, unterhalb des Vakuumbandes 16 ausgerichtet.
Auf jeder der beiden Schienen 50, 52 ist eine der Anzahl der Magazine 44 bzw. 46 entsprechende Anzahl von Schlitten 56 bzw. 58 vorhanden. Auf jedem Schlitten 56, 58 ist ein Magazin 44 bzw. 46 fest angebracht.
Jedes Magazin 44, 46 besitzt zwei Seitenwände 60, 62, die in Querrichtung 54 einen derartigen lichten Abstand 64 aufweisen, dass ein zwischen ihnen eingelagerter Tablettenblister 24 von ihnen mit Spiel seitlich eingerahmt werden kann.
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Jede Seitenwand 60, 62 ist U-förmig im Querschnitt geformt und besitzt eine untere Umkantung 68. Die Seitenwände 60, könnten auch jeweils L-förmig geformt sein. Auf den beiden Umkantungen 68 werden die zwischen den Seitenwänden 60, 62 befindlichen, in dem entsprechenden Magazin 44 bzw. 46 eingelagerten Blister 24 unterstützend gehalten.
Zwischen den Seitenwänden 60, 62 und dabei zwischen ihren unteren Umkantungen 68 hindurch lässt sich ein Magazin-Teller 70 in Verstellrichtung 72, nach oben und unten, relativ zu den Seitenwänden 60, 62 verstellen. Mit Hilfe des Tellers 7 0 kann der zwischen den Seitenwänden 60, 62 vorhandene Stapel 7 6 von übereinander gestapelten Blistern 24 in Verstellrichtung 72 nach oben oder unten bewegt werden, und zwar innerhalb des Magazins 44 bzw. 46. Das Verstellen des Tellers 70 erfolgt in Abhängigkeit davon, ob ein Blister 24 in ein Magazin eingelagert werden soll oder ob der jeweils oberste Blister eines Stapels 78 gegen das Vakuumband 16 hochgehoben und von dem Vakuumband 16 wieder 0 angesaugt und wegtransportiert werden soll, wie noch nachstehend näher beschrieben wird.
Das Einlagern von Blistern 24 erfolgt mittels einer Abwurfvorrichtung 80 und einer derselben in Transportrichtung vorgelagerten Aniialtevorrichtung 82.
Über einem unterhalb des Vakuumbandes 16 bereitgestellten Magazin 44 der linken Magazineinrichtung 40 und oberhalb eines ebenfalls unterhalb des Vakuumbandes 16 bereitgestellten Magazins 46 der rechten Magazineinrichtung 42 ist jeweils eine Abwurfvorrichtung 80 und eine solche Anhaltevorrichtung 82 neben den beiden Transportbändern 26, 28 vorhanden. In Fig. 6 sind lediglich nur eine Abwurfvorrichtung 80 und nur eine Anhaltevorrichtung 82 dargestellt.
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Die Abwurfvorrichtung 80 besteht jeweils aus einer rechten und linken Abwurfleiste 84, 86, die in Transportrichtung 22 außen neben dem rechten Transportband 28 bzw. seitlich außen neben dem linken Transportband 2 6 vorhanden sind. In Transportrichtung vor diesen beiden Abwurf leisten 84, 86 sind zwei Anhaltestifte 88, 89 vorhanden, die aus der Ebene der Transportbänder 26, 28 nach unten ausgefahren werden können. Im ausgefahrenen Zustand stößt ein an den Transportbändern 26, 28 angesaugt anhängender Blister 24 mit seiner vorderen Stirnseite gegen diese Stifte 88, 89.
Anschließend werden die Abwurf leisten 84, 86 aus der Ebene der Transportbänder nach unten herausbewegt und dadurch ein Blister 24 entweder vollständig oder teilweise von den Transportbändern 26, 2 8 abgedrückt. Dadurch kann die Saugkraft nicht mehr auf den Blister 24 haltend einwirken mit der Folge, dass derselbe in das unterhalb der Abwurfleisten und der Anhaltestifte 88, 89 bereitstehende Magazin 44 hineinfallen kann. Dies Hineinfallen kann durch die Schubkraft der Abwurfleisten unterstützt werden, so dass 0 neben dem selbständigen Hineinfallen auch ein mehr oder weniger Hineinstoßen erfolgen kann.
Eine solche Abwurfvorrichtung und Anhaltevorrichtung 82 ist auch über dem Magazin 46 vorhanden.
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Über seitlich neben dem zu befüllenden oder zu entleerenden Magazin 44, 46 positionierte Sensoreinrichtungen 90, 92 (Fig. 1) kann eine Lichtschranke 94 durch den Speicherraum des Magazins 44 bzw. 46 hindurch erzeugt werden. Beim 0 Einstapeln wird diese Sensoreinrichtung 90, 92 aktiviert mit der Folge, dass bei Unterbrechen der Lichtschranke 94 durch einen von oben in das Magazin 40 einfallenden Blister 24 der Teller 7 0 dieses Magazins 40 schrittweise nach unten bewegt wird, bis die Lichtschranke 94 wieder frei, d. h. nicht mehr unterbrochen ist. Der Abstand 96 dieser Lichtschranke 94 und
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damit der Sensoreinrichtung 90, 92 von den unteren Transportbändern 26, 28 und damit vom Vakuumband 16 ist im vorliegenden Beispielsfall kleiner, als es der Länge 98 eines Blisters 24 in Transportrichtung 22 entspricht. Dadurch wird verhindert, dass ein von dem Vakuumband 16 in ein Magazin hineinfallender bzw. hineingestoßener Blister kopfüber umgestürzt eingestapelt werden könnte.
Sofern das in Fig. 1 ersichtliche Magazin 44 vollständig gefüllt ist, wird dieses Magazin 44 der linken Magazineinrichtung 40 in Querrichtung 54 soweit transportiert, bis das dem Magazin 44 benachbarte Magazin 44 unter dem Vakuumband 16 positioniert ist. Während dieses Auswechselns der Magazine 44 der linken Magazineinrichtung 40 werden bei entsprechendem Bedarf die Magazine 46 der zweiten Magazineinrichtung 42 in vergleichbarer Weise gefüllt.
Zum Auslagern von Blistern 42 aus Magazinen 44 bzw. 46 wird das dazu jeweils vorgesehene Magazin - in Fig. 1 das entsprechende Magazin 46 - unter dem Vakuumband 16 positioniert und dazu entsprechend auf der Schiene 52 verfahren.
Anschließend wird der Teller 70 des Magazins 46 der Fig. in Verstellrichcung 72 nach oben verfahren, so dass der jeweils oberste Blister 24 wieder von dem Vakuumband 16 angesaugt und dann auf das Zuführband 14 weiter transportiert werden kann. Das Ansteuern des Magazin-Tellers 70 des beispielsweise Magazins 46 erfolgt mittels einer zweiten Sensoreinrichtung 91, 93, die ebenfalls bei der linken Magazineinrichtung 40 vorhanden ist. Durch diese Sensoreinrichtung wird ebenfalls eine Lichtschranke 95 erzeugt. Der Abstand 97 dieser Lichtschranke 95 von den
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beiden Transportbändern 26, 28 ist derart, dass bei Unterschreiten dieses Abstandes der jeweils oberste Blister des betreffenden Blisterstapels 78 wieder von dem Vakuumband 16 angesaugt werden kann.
Die Magazineinrichtungen 40, 42 ruhen über den beiden Verfahrschienen 50, 52 auf einem kastenförmigen Unterbau auf, in dem die erforderlichen Antriebs- und Steuerungsaggregate untergebracht sind. Das durch einen motorischen Antrieb 102 angetriebene Vakuumband 16 kann über eine Haltekonstruktion ebenfalls auf dem Unterbau 100 aufruhen.
Claims (17)
1. Zwischenspeicher (10) für Tablettenblister (24), Kunststoffetuis, Schachteln und dergleichen übereinander stapelbarer Produkte, der in Transportrichtung (22) zwischen einer ersten und einer in Produktionsrichtung zweiten Produktionseinrichtung (12, 14) zwischenschaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass
- eine endlos umlaufende Fördervorrichtung (16) zwischen den beiden Produktionseinrichtungen (12, 14) vorhanden ist,
- ein Unterdruckerzeuger (35) so an der Fördervorrichtung (16) wirksam vorhanden ist, dass die Produkte (24) an der Fördervorrichtung (16) ansaugbar haltbar sind,
- zumindest eine Stapelvorrichtung (40, 42) für Produkte (24) unterhalb der Fördervorrichtung (16) vorhanden ist,
- in der von der Fördervorrichtung (16) abgefallene oder abgestoßene Produkte (24) übereinander gestapelt einlagerbar sind und/oder
- aus der jeweils eingelagerte Produkte (24) wieder an die Fördervorrichtung (16) ansaugbar übergebbar sind,
- die Stapelvorrichtung (40, 42) höhenmäßig verstellbar ist, so dass der lichte Abstand (96, 97) zwischen der Fördervorrichtung (16) und dem jeweils obersten Produkt (24) eines in der Stapelvorrichtung vorhandenen Produktstapels (76, 78) vorbestimmte Werte nicht über- oder unterschreitet.
2. Zwischenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
- die beiden Produktionseinrichtungen jeweils ein Transportmittel (12, 14) für die Produkte enthalten,
- die Fördervorrichtung (16) zwischen den beiden Transportmitteln (12, 14) funktionsmäßig zwischengeschaltet ist.
3. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Fördervorrichtung ein Vakuumband (16) besitzt, an dem die Produkte (24) von der ersten Produktionseinrichtung (12) ansaugbar haltbar sind.
4. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- das Vakuumband (16) zwei endlos umlaufende Transportbänder (26, 28) besitzt, die einen gegenseitigen seitlichen konstanten Abstand (30) aufweisen,
- eine Saugvorrichtung (32) in Transportrichtung quer neben den beiden Transportbändern vorhanden ist,
- eine Abwurfvorrichtung (80) in Transportvorrichtung (22) quer neben den beiden Transportbändern (26, 28) vorhanden ist, durch die jeweils ein Produkt (24) von den Transportbändern (26, 28) so nach unten wegbewegbar ist, dass die dieses Produkt (24) an den Transportbändern (26, 28) saugend haltende Haltekraft unwirksam wird,
- eine Anhaltevorrichtung (82) in Transportrichtung (22) vor der Abwurfvorrichtung (80) vorhanden ist, die aus der Ebene der Transportbänder (26, 28) so weit nach unten herausbewegbar ist, dass ein Weitertransport eines an den Transportbändern (26, 28) angesaugt hängenden Produktes (24) unterbrechbar ist.
5. Zwischenspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Anhaltevorrichtung (82) zwei aus- und einfahrbare Stifte (88, 89) besitzt.
6. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Stapelvorrichtung (40, 42) zumindest zwei in Transportrichtung hintereinander angeordnete Magazineinrichtungen (40, 42) besitzt,
- zu einem Produktstapel (76, 78) übereinander stapelbare Produkte (24) in jede Magazineinrichtung (40, 42) einlagerbar bzw. aus derselben auslagerbar sind.
7. Zwischenspeicher nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass
- jede Magazineinrichtung (40, 42) eine Reihe von Magazinen (44, 46) besitzt, die jeweils einzeln nacheinander unter der Fördervorrichtung (16) positionierbar sind.
8. Zwischenspeicher nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Magazine (44, 46) jeder Magazineinrichtung (40, 42) längs einer Verfahrschiene (50, 52) gemeinsam verstellbar sind.
9. Zwischenspeicher nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
- jedes Magazin (44, 46) auf einem Verfahrschlitten (56, 58) fest angebracht ist,
- die Verfahrschlitten (56, 58) längs einer Verfahrschiene (50, 52) verstellbar sind.
10. Zwischenspeicher nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass
1. das Magazin (44, 46) zumindest zwei voneinander beabstandete Seitenwände (60, 62) besitzt, durch die die jeweils eingelagerten Produkte (24) eines Produktstapels (76, 78) seitlich eingerahmt werden,
- im Bodenbereich des Magazins (44, 46), grundrissmäßig zwischen den Seitenwänden (60, 62), ein in der Höhe verstellbarer Magazin-Teller (70) vorhanden ist.
11. Zwischenspeicher nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
1. eine Stapelhöhe-Überwachungseinrichtung (90, 92, 94; 91, 93, 95) mit der Verstellvorrichtung für den Magazin- Teller (70) so steuerungsmäßig verbunden ist, dass beim Unterschreiten eines ersten vorgegebenen Abstandes (96) zwischen dem jeweils obersten Produkt eines Produktstapels (76) und den Transportbändern (26, 28) der Teller (70) soweit bzw. solange abgesenkt wird, bis dieser vorgegebene erste Abstand nicht mehr unterschritten wird.
12. Zwischenspeicher nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
- der vorgegebene erste Abstand (96) einerseits größer ist als der Ausfahrweg der Abwurfvorrichtung (80) sowie der der Anhaltevorrichtung (82) und andererseits kleiner ist als die Länge (98) eines Produktes (24) in Transportrichtung (22).
13. Zwischenspeicher nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Stapelhöhe-Überwachungseinrichtung (90, 92, 94; 91, 93, 95) mit der Verstellvorrichtung für den Magazin- Teller (70) so steuerungsmäßig verbunden ist, dass beim Überschreiten eines zweiten vorgegebenen Abstandes (97) zwischen dem jeweils obersten Produkt eines Produktstapels (78) und den Transportbändern (26, 28) der Teller (70) soweit bzw. solange abgehoben wird, bis dieser vorgegebene zweite Abstand (97) nicht mehr überschritten wird.
14. Zwischenspeicher nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
- der vorgegebene zweite Abstand (97) der vorhandenen Saugkraft der Saugvorrichtung (35) so angepasst ist, dass ein Produkt (24), das diesen Abstand von den Transportbändern (26, 28) unterschreitet, von der Saugvorrichtung (35) an die Transportbänder (26, 28) haltbar angesaugt wird.
15. Zwischenspeicher nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass
- durch die Stapelhöhe-Überwachungseinrichtung (90, 92, 94; 91, 93, 95) zwei den Lichtraum des Magazins (44, 46) durchkreuzende Lichtschranken (94, 95) erzeugbar sind,
- die erste Lichtschranke (94) bei Wirksamwerden des ersten Abstandes (96) und die zweite Lichtschranke (95) bei Wirksamwerden des zweiten Abstandes (97) unterhalb der Transportbänder (26, 28) jeweils herstellbar ist.
- 16 Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- bei Störungen im Betrieb der zweiten Produktionseinrichtung (14) aktivierbar ist:
- die Anhaltevorrichtung (80) und die Abwurfvorrichtung (82) und anschließend,
- die Verstellvorrichtung für einen Magazin-Teller (70) zum Einstapeln von Produkten (24).
17. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- bei Störungen im Betrieb der ersten Produktionseinrichtung (12) aktivierbar ist:
- die Verstellvorrichtung für Magazin-Teller (70) zum Ausstapeln von Produkten (24).
18. Zwischenspeicher nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
- die Fördervorrichtung bzw. das Vakuumband (16) kontinuierlich betreibbar ist.
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