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Die vorliegende Erfindung befaßt sich
mit einer Adapterfassung für
Hochvolt-Halogenlampen.
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Halogenlampen erfreuen sich seit
langem großer
Beliebtheit, beispielsweise als Leuchtmittel in Schienen-Leuchtensystemen.
Dazu haben eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. ein höherer Wirkungsgrad, eine
höhere
Farbtemperatur des abgestrahlten Lichts und eine deutlich längere Lebensdauer,
gegenüber den
herkömmlichen
Glühlampen
beigetragen. In jüngster
Zeit ist ein gestiegenes Käuferinteresse
insbesondere an Hochvolt-Halogenlampen
zu erkennen. Diese können
ohne den für
Niedervolt-Halogenlampen notwendigen, brummenden und meist unansehnlichen
Transformator direkt an die Netzspannung von 230 Volt angeschlossen
werden und erlauben sogar den Betrieb an einer Dimmer-Anlage.
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Für
die Netzspannungs-Halogenlampen sind mehrere standardisierte Sockelformate
am Markt etabliert, die allerdings inkompatibel zu den weitverbreiteten
Gewinde-Lampenfassungen E27 und E14 sind. Damit scheidet eine direkte
Verwendung der Hochvolt-Halogenlampen in der ganz überwiegenden
Anzahl der bereits existierenden Leuchten aus. Um in den Genuß der technischen
Vorteile der Hochvolt-Halogenlampen zu kommen, mußte der
Endverbraucher bisher eine neue Leuchte mit passend genormter Fassung
erwerben.
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Ein aus Kostengründen für breite Käuferschichten besonders attraktives
Sockelformat wird durch den Standard G9 definiert, demgemäß bei Ausfall
einer Lampe nur das Leuchtmittel und nicht – wie etwa bei den Standards
GU10 und GZ10, auch der Reflektor ersetzt werden muß.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der in vorhandenen
Leuchten Hochvolt-Halogenlampen betrieben werden können, so
daß für die oftmals
verschieden genormten Fasssungen der Leuchten statt einer Mehrzahl
unterschiedlicher Leuchtmittelformate nur noch ein Lampentyp verwendet
und zum Ersatz vorrätig
gehalten werden muß.
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Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch
eine Adapterfassung mit einer Buchse für Hochvolt-Halogenlampen gemäß dem Anschluß-Standard
G9 und einem, vorzugsweise nach einem der Standards E14, E27, GU10
oder GZ10 genormten Sockel, der mit der Buchse elektrisch leitend verbunden
ist.
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Mittels einer solchen Adapterfassung,
deren Sockel nach einem bestimmten Standard ausgeführt ist,
lassen sich Hochvolt-Halogenlampen
nach dem G9-Standard (im folgenden kurz "G9-Lampen" genannt) in allen
Leuchten mit einer diesem bestimmten Sockelstandard entsprechenden
Fassung betreiben. Dazu muß lediglich
die Adapterfassung mit ihrem Sockel in die Leuchtenfassung eingeführt, beispielsweise – im Falle
des E27- bzw. E14-Standards – in eine herkömmliche
Glühlampen-Gewindefassung eingeschraubt
werden. Aber auch für
den Einsatz in Fassungen für
andere Hochvolt-Halogenlampentypen, wie z. B den Stecksockelfassungen
der Standards GU 10 und GZ 10, ist die erfindungsgemäße Adapterfassung
bei entsprechender Ausgestaltung ihres Sockels geeignet.
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Darüber hinaus läßt sich
dank der geringen Größe der G9-Lampe
für eine
Vielzahl von Sockelstandards eine Adapterfassung realisieren, deren Raumbedarf
bei eingesetzter G9-Lampe kleiner als der Raumbedarf des eigentlich
dem Sockelstandard entsprechenden Leuchtmittels ist. Damit können G9-Lampen
mittels erfindungsgemäßer Adapterfassungen
in nahezu allen verbreiteten Hochvolt-Leuchtenfassungen, insbesondere
aber in Fassungen der Typen E14, E27, GU10 und GZ10, verwendet werden.
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Der G9-Standard zeichnet sich durch
eine besonders einfache, federunterstützte Steck-Rast-Verbindung
des Lampensockels mit der Fassungsbuchse aus, wodurch ein Austausch
des Leuchtmittels auch dann problemlos möglich ist, wenn durch die Formgebung
der zu bestückenden Leuchte
seitlich nur wenig Raum zur Verfügung
steht.
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Eine aus Gründen der Handhabbarkeit besonders
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, daß der
Querschnitt der Adapterfassung im Bereich der Buchse größer als
der Querschnitt des Sockels ist. Dadurch läßt sich eine im Buchsenbereich
verbreiterte Adapterfassung bequem greifen, ohne daß die Finger
in Gefahr geraten, eine eingesetzte Halogenlampe zu berühren, was
insbesondere beim Ausbau der Adapterfassung nach längerem Betrieb
wegen der hohen Resttemperatur der Halogenlampe schmerzhaft sein
kann. Zweckmäßigerweise
sollte die Fassung in den dem Benutzer zugänglichen Bereichen elektrisch
und thermisch isoliert sein. Auch beim Einbau führt eine Fingerberührung der
Halogenlampenoberfläche
u.U. zu Fettablagerungen, die sich im nachfolgenden Betrieb einbrennen
und dauerhaft Schleier oder Schatten im abgestrahlten Lichtkegel
werfen können.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführung
der Erfindung weist die Adapterfassung einen Kragen auf, der eine
in die Buchse eingesetzte Halogenlampe teilweise umschließt. Der
Kragen dient neben dem Schutz der Halogenlampe vor allem auch der
Gestaltung des von dieser ausgehenden Lichtkegels, beispielsweise
durch Reflexion, Streuung oder Filterung. Um einen besonders großen Öffnungswinkel
des von der Halogenlampe ausgehenden Lichtkegels zu erreichen, ist
es vorteilhaft, wenn sich der Innenquerschnitt des Kragens zu einem
Rand hin erweitert. Eine besonders hohe Lichtausbeute erzielt man,
wenn, wie bevorzugt, der Kragen in diesem Bereich einen Reflektor
bildet, zum Beispiel, indem er innenseitig mit einer reflektierenden
Schicht versehen ist.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung
der Erfindung steht der Kragen über
eine in die Buchse der Adapterfassung eingesetzte G9-Lampe hervor
und gewährt
dieser, gegebenenfalls in Verbindung mit einer lichtdurchlässigen Abdeckscheibe,
optimalen Schutz vor unsachgemäßer Berührung und
Beschädigung.
Dabei ist es bevorzugt, daß die
Abdeckscheibe undurchlässig
für UV-Strahlung ist.
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Eine weitere, besonders bevorzugte
Ausführung
der Erfindung besteht darin, daß die
Adapterfassung eine im wesentlichen durchgängige, wenigstens teilweise
lichtdurchlässige
Abdekkung aufweist, die eine in die Buchse eingesetzte Halogenlampe umschließt. Mit
Hilfe dieser Ausführungsform
der Erfindung läßt sich
insbesondere beim Einsatz der Adapterfassung in Glühlampenfassungen
des Typs E14 oder E27 das bislang gewohnte optische Erscheinungsbild
bewahren, indem man beispielsweise kugel- oder kerzenförmige Abdeckungen
verwendet, die den bekannten Glühlampenformen
nachempfunden sind. Vorteil haft ist es, wenn die Abdeckung das von
der Halogenlampe ausgestrahlte Licht diffus streut, um, ähnlich wie
bei einer Glühlampe
aus Mattglas, ein Blenden des Benutzers zu vermeiden. Darüber hinaus
kann die Abdeckung alle von herkömmlichen
Glühlampen
bekannten Gestaltungsformen, wie z. B. Verspiegelungen, Färbungen,
Filtereffekte, aufweisen. Eine im Glühlampenbereich nicht realisierbare
Gestaltung stellt das Vorsehen von Belüftungsöffnungen in der Abdeckung dar,
wodurch die Temperaturbelastung von Lampe und Abdeckung gesenkt
werden kann.
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Zur flexiblen Anpassung an verschiedene Leuchtengeometrien
kann es empfehlenswert sein, daß die
Adapterfassung aus mehreren Teilen besteht, von denen wenigstens
einer, beispielsweise der Kragen oder die Abdeckung, abnehmbar ist.
Dabei sollte die Verbindung zwischen dem abnehmbaren Teil und dem
Rest der Adapterfassung jederzeit lösbar gesichert sein, etwa durch
eine Rast-Verbindung.
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In einer noch weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, daß in die Adapterfassung eine
elektrische Schaltung integriert ist. Dabei kann es sich z. B. um
einen einfachen Ein-Aus-Schalter, aber auch um eine Sicherung oder
einen Widerstand zur Begrenzung des am Lebensdauerende der Halogenlampe
auftretenden Stromimpulses, der u. U. auf parallel geschaltete Lampen
eine schädliche
Wirkung ausüben
kann, handeln.
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Nachstehend werden einige Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 in
Draufsicht eine Adapterfassung mit einem E14-Sockel und einer G9-Buchse;
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2 einen
Schnitt nach Linie II–II
in
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1;
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3 eine
Seitenansicht einer Adapterfassung mit einem GZ10-Sockel und einer
G9-Buchse;
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4 eine
kugelförmige
Abdeckung;
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5 eine
kerzenförmige
Abdeckung:
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In 1 ist
in Draufsicht eine Adapterfassung 10 mit einer G9-Buchse 12 und
einem in dieser Ansicht verdeckten, durch gestrichelte Linien angedeuteten
E14-Sockel 14 abgebildet. Die Linie II–II kennzeichnet den Verlauf
des in 2 dargestellten Längsschnitts
durch die Adapterfassung. In 2 erkennt
man, daß es
sich bei dem Standard E14 um einen handelsüblichen Glühlampen-Gewindesockel 14 mit
einem Gewinde 16 und einen am unteren Sockelende in bekannter
Weise angebrachten Kontakt 18 handelt. Der Sockel 14 bildet
in der Darstellung der 2 den
Unterteil der Adapterfassung 10, deren Oberteil im wesentlichen
aus einem breiten Kragen 20 besteht, der die Buchse 12 umschließt. Die Buchse 12 und
der Kragen 20 einerseits und der Sockel 14 andererseits
sind über
einen Übergangsteil 22 miteinander
mechanisch verbunden. Die elektrische Verbindung zwischen Buchse 12 und
Sockel 14 ist hier der Übersichtlichkeit
halber nicht dargestellt. Der Kragen 20 ist so dimensioniert,
daß die
Adapterfassung 10 an seinen Außenseiten beim Ein- oder Ausschrauben
in eine oder aus einer Leuchtenfassung bequem und mit ausreichendem
Abstand zwischen den Fingern und der eingesetzten Halogenlampe gegriffen
werden kann. Überdies
dient der breite, seitlich über
den Sockel 14 hervorstehende Kragen 20 bei eingeschraubter
Adapterfassung 10 dem Abdecken der Leuchtenfassung, wie
man sich leicht anhand der Darstellung der 1 veranschaulicht. Aus Sicherheitsgründen ist
der Kragen 20 wie auch der Übergangsteil 22 aus
elektrisch und thermisch isolierenden Kunststoffen hergestellt.
Bei der Buchse 12 handelt es sich um einen Buchsenkörper 24 aus
isolierendem Kunststoff, in dem eine dem G9-Standard gemäße Ausnehmung 26 zur
Aufnahme einer G9-Halogenlampe
ausgespart ist.
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3 zeigt
in Seitenansicht eine Adapterfassung 210 mit einer G9-Buchse 12 und
einem Stecksockel 214 nach dem Standard GZ10 für Hochvolt-Halogenlampen.
Der Sockel 214 hat zwei Kontakte 218. In diesem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung erstreckt sich ein Kragen 220 sowohl seitlich über den
Sockel 214 als auch in axialer Richtung über die
Buchse 12 samt eingesetzter G9-Lampe hinaus. Dabei erweitert
sich sein Innenquerschnitt von der Oberseite der Buchse 212 bis
zu einer Stirnseite 228 kontinuierlich, wodurch der Kragen 220 in
an sich bekannter Weise einen Reflektor 230 bildet, der
auf seiner Innenseite 232 mit einer das Licht einer eingesetzten
Halogenlampe reflektierenden, z. B. metallischen Schicht belegt
ist. Optional kann die Adapterfassung 210 an der Stirnseite 228 des
Reflektors 230 mit einer (nicht gezeigten) durchsichtigen,
zweckmäßigerweise
UV-Strahlung absorbierenden Abdeckscheibe verschlossen sein. Der
Sockel 214 besteht, abgesehen von den Kontakten 218 und
den daran angeschlossenen elektrischen Verbindungselementen, z.B.
aus Keramik, Glas oder Kunststoff, wohingegen ein Übergangsteil 222 und
der Kragen
220 aus den von handelsüblichen Halogen-Leuchten bekannten
durchsichtigen Kunststoffen gefertigt sind.
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In den 4 und 5 sind Abdeckungen 436 bzw. 536 für erfindungsgemäße Adapterfassungen gezeigt,
deren Gestaltung herkömmlichen
Glühlampen
nachempfunden ist. Dabei entspricht die in 4 dargestellte Abdeckung 436 mit
einem kugelförmigen Dom 438 der
klassischen Glühbirnenform.
Der Dom 438 ist aus strapazierfähigem Kunststoff, in einer
gehobenen Ausstattungsvariante aus Glas oder jedem anderen geeigneten
Material gefertigt. Er ist über
einen Hals 440 mit einem Stutzen 442 verbunden,
die jeweils aus anderen Materialien hergestellt sein können. Der
Stutzen 442 ist (nicht gezeigt) so ausgestaltet, daß er in
einer an der Adapterfassung in geeigneter Weise vorgesehenen Aufnahmevorrichtung
(nicht gezeigt) jederzeit lösbar
sicher befestigt werden kann.
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5 zeigt
analog eine der bekannten Glühkerzenform
nachempfundene Abdeckung 536.