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DE202004007405U1 - Adapterfassung - Google Patents

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DE202004007405U1
DE202004007405U1 DE200420007405 DE202004007405U DE202004007405U1 DE 202004007405 U1 DE202004007405 U1 DE 202004007405U1 DE 200420007405 DE200420007405 DE 200420007405 DE 202004007405 U DE202004007405 U DE 202004007405U DE 202004007405 U1 DE202004007405 U1 DE 202004007405U1
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  • Fastening Of Light Sources Or Lamp Holders (AREA)
  • Connecting Device With Holders (AREA)

Abstract

Adapterfassung mit einer Buchse (12) für Hochvolt-Halogenlampen gemäß dem Anschluß-Standard G9, und einem nach einem der Standards E14, E27, GU10, GZ10 oder dergleichen genormten Sockel (14; 214), der mit der Buchse (12) elektrisch leitend verbunden ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit einer Adapterfassung für Hochvolt-Halogenlampen.
  • Halogenlampen erfreuen sich seit langem großer Beliebtheit, beispielsweise als Leuchtmittel in Schienen-Leuchtensystemen. Dazu haben eine Reihe von Vorteilen, wie z. B. ein höherer Wirkungsgrad, eine höhere Farbtemperatur des abgestrahlten Lichts und eine deutlich längere Lebensdauer, gegenüber den herkömmlichen Glühlampen beigetragen. In jüngster Zeit ist ein gestiegenes Käuferinteresse insbesondere an Hochvolt-Halogenlampen zu erkennen. Diese können ohne den für Niedervolt-Halogenlampen notwendigen, brummenden und meist unansehnlichen Transformator direkt an die Netzspannung von 230 Volt angeschlossen werden und erlauben sogar den Betrieb an einer Dimmer-Anlage.
  • Für die Netzspannungs-Halogenlampen sind mehrere standardisierte Sockelformate am Markt etabliert, die allerdings inkompatibel zu den weitverbreiteten Gewinde-Lampenfassungen E27 und E14 sind. Damit scheidet eine direkte Verwendung der Hochvolt-Halogenlampen in der ganz überwiegenden Anzahl der bereits existierenden Leuchten aus. Um in den Genuß der technischen Vorteile der Hochvolt-Halogenlampen zu kommen, mußte der Endverbraucher bisher eine neue Leuchte mit passend genormter Fassung erwerben.
  • Ein aus Kostengründen für breite Käuferschichten besonders attraktives Sockelformat wird durch den Standard G9 definiert, demgemäß bei Ausfall einer Lampe nur das Leuchtmittel und nicht – wie etwa bei den Standards GU10 und GZ10, auch der Reflektor ersetzt werden muß.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der in vorhandenen Leuchten Hochvolt-Halogenlampen betrieben werden können, so daß für die oftmals verschieden genormten Fasssungen der Leuchten statt einer Mehrzahl unterschiedlicher Leuchtmittelformate nur noch ein Lampentyp verwendet und zum Ersatz vorrätig gehalten werden muß.
  • Erfindungsgemäß gelöst wird diese Aufgabe durch eine Adapterfassung mit einer Buchse für Hochvolt-Halogenlampen gemäß dem Anschluß-Standard G9 und einem, vorzugsweise nach einem der Standards E14, E27, GU10 oder GZ10 genormten Sockel, der mit der Buchse elektrisch leitend verbunden ist.
  • Mittels einer solchen Adapterfassung, deren Sockel nach einem bestimmten Standard ausgeführt ist, lassen sich Hochvolt-Halogenlampen nach dem G9-Standard (im folgenden kurz "G9-Lampen" genannt) in allen Leuchten mit einer diesem bestimmten Sockelstandard entsprechenden Fassung betreiben. Dazu muß lediglich die Adapterfassung mit ihrem Sockel in die Leuchtenfassung eingeführt, beispielsweise – im Falle des E27- bzw. E14-Standards – in eine herkömmliche Glühlampen-Gewindefassung eingeschraubt werden. Aber auch für den Einsatz in Fassungen für andere Hochvolt-Halogenlampentypen, wie z. B den Stecksockelfassungen der Standards GU 10 und GZ 10, ist die erfindungsgemäße Adapterfassung bei entsprechender Ausgestaltung ihres Sockels geeignet.
  • Darüber hinaus läßt sich dank der geringen Größe der G9-Lampe für eine Vielzahl von Sockelstandards eine Adapterfassung realisieren, deren Raumbedarf bei eingesetzter G9-Lampe kleiner als der Raumbedarf des eigentlich dem Sockelstandard entsprechenden Leuchtmittels ist. Damit können G9-Lampen mittels erfindungsgemäßer Adapterfassungen in nahezu allen verbreiteten Hochvolt-Leuchtenfassungen, insbesondere aber in Fassungen der Typen E14, E27, GU10 und GZ10, verwendet werden.
  • Der G9-Standard zeichnet sich durch eine besonders einfache, federunterstützte Steck-Rast-Verbindung des Lampensockels mit der Fassungsbuchse aus, wodurch ein Austausch des Leuchtmittels auch dann problemlos möglich ist, wenn durch die Formgebung der zu bestückenden Leuchte seitlich nur wenig Raum zur Verfügung steht.
  • Eine aus Gründen der Handhabbarkeit besonders bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Querschnitt der Adapterfassung im Bereich der Buchse größer als der Querschnitt des Sockels ist. Dadurch läßt sich eine im Buchsenbereich verbreiterte Adapterfassung bequem greifen, ohne daß die Finger in Gefahr geraten, eine eingesetzte Halogenlampe zu berühren, was insbesondere beim Ausbau der Adapterfassung nach längerem Betrieb wegen der hohen Resttemperatur der Halogenlampe schmerzhaft sein kann. Zweckmäßigerweise sollte die Fassung in den dem Benutzer zugänglichen Bereichen elektrisch und thermisch isoliert sein. Auch beim Einbau führt eine Fingerberührung der Halogenlampenoberfläche u.U. zu Fettablagerungen, die sich im nachfolgenden Betrieb einbrennen und dauerhaft Schleier oder Schatten im abgestrahlten Lichtkegel werfen können.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung weist die Adapterfassung einen Kragen auf, der eine in die Buchse eingesetzte Halogenlampe teilweise umschließt. Der Kragen dient neben dem Schutz der Halogenlampe vor allem auch der Gestaltung des von dieser ausgehenden Lichtkegels, beispielsweise durch Reflexion, Streuung oder Filterung. Um einen besonders großen Öffnungswinkel des von der Halogenlampe ausgehenden Lichtkegels zu erreichen, ist es vorteilhaft, wenn sich der Innenquerschnitt des Kragens zu einem Rand hin erweitert. Eine besonders hohe Lichtausbeute erzielt man, wenn, wie bevorzugt, der Kragen in diesem Bereich einen Reflektor bildet, zum Beispiel, indem er innenseitig mit einer reflektierenden Schicht versehen ist.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung steht der Kragen über eine in die Buchse der Adapterfassung eingesetzte G9-Lampe hervor und gewährt dieser, gegebenenfalls in Verbindung mit einer lichtdurchlässigen Abdeckscheibe, optimalen Schutz vor unsachgemäßer Berührung und Beschädigung. Dabei ist es bevorzugt, daß die Abdeckscheibe undurchlässig für UV-Strahlung ist.
  • Eine weitere, besonders bevorzugte Ausführung der Erfindung besteht darin, daß die Adapterfassung eine im wesentlichen durchgängige, wenigstens teilweise lichtdurchlässige Abdekkung aufweist, die eine in die Buchse eingesetzte Halogenlampe umschließt. Mit Hilfe dieser Ausführungsform der Erfindung läßt sich insbesondere beim Einsatz der Adapterfassung in Glühlampenfassungen des Typs E14 oder E27 das bislang gewohnte optische Erscheinungsbild bewahren, indem man beispielsweise kugel- oder kerzenförmige Abdeckungen verwendet, die den bekannten Glühlampenformen nachempfunden sind. Vorteil haft ist es, wenn die Abdeckung das von der Halogenlampe ausgestrahlte Licht diffus streut, um, ähnlich wie bei einer Glühlampe aus Mattglas, ein Blenden des Benutzers zu vermeiden. Darüber hinaus kann die Abdeckung alle von herkömmlichen Glühlampen bekannten Gestaltungsformen, wie z. B. Verspiegelungen, Färbungen, Filtereffekte, aufweisen. Eine im Glühlampenbereich nicht realisierbare Gestaltung stellt das Vorsehen von Belüftungsöffnungen in der Abdeckung dar, wodurch die Temperaturbelastung von Lampe und Abdeckung gesenkt werden kann.
  • Zur flexiblen Anpassung an verschiedene Leuchtengeometrien kann es empfehlenswert sein, daß die Adapterfassung aus mehreren Teilen besteht, von denen wenigstens einer, beispielsweise der Kragen oder die Abdeckung, abnehmbar ist. Dabei sollte die Verbindung zwischen dem abnehmbaren Teil und dem Rest der Adapterfassung jederzeit lösbar gesichert sein, etwa durch eine Rast-Verbindung.
  • In einer noch weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß in die Adapterfassung eine elektrische Schaltung integriert ist. Dabei kann es sich z. B. um einen einfachen Ein-Aus-Schalter, aber auch um eine Sicherung oder einen Widerstand zur Begrenzung des am Lebensdauerende der Halogenlampe auftretenden Stromimpulses, der u. U. auf parallel geschaltete Lampen eine schädliche Wirkung ausüben kann, handeln.
  • Nachstehend werden einige Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in Draufsicht eine Adapterfassung mit einem E14-Sockel und einer G9-Buchse;
  • 2 einen Schnitt nach Linie II–II in
  • 1;
  • 3 eine Seitenansicht einer Adapterfassung mit einem GZ10-Sockel und einer G9-Buchse;
  • 4 eine kugelförmige Abdeckung;
  • 5 eine kerzenförmige Abdeckung:
  • In 1 ist in Draufsicht eine Adapterfassung 10 mit einer G9-Buchse 12 und einem in dieser Ansicht verdeckten, durch gestrichelte Linien angedeuteten E14-Sockel 14 abgebildet. Die Linie II–II kennzeichnet den Verlauf des in 2 dargestellten Längsschnitts durch die Adapterfassung. In 2 erkennt man, daß es sich bei dem Standard E14 um einen handelsüblichen Glühlampen-Gewindesockel 14 mit einem Gewinde 16 und einen am unteren Sockelende in bekannter Weise angebrachten Kontakt 18 handelt. Der Sockel 14 bildet in der Darstellung der 2 den Unterteil der Adapterfassung 10, deren Oberteil im wesentlichen aus einem breiten Kragen 20 besteht, der die Buchse 12 umschließt. Die Buchse 12 und der Kragen 20 einerseits und der Sockel 14 andererseits sind über einen Übergangsteil 22 miteinander mechanisch verbunden. Die elektrische Verbindung zwischen Buchse 12 und Sockel 14 ist hier der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Der Kragen 20 ist so dimensioniert, daß die Adapterfassung 10 an seinen Außenseiten beim Ein- oder Ausschrauben in eine oder aus einer Leuchtenfassung bequem und mit ausreichendem Abstand zwischen den Fingern und der eingesetzten Halogenlampe gegriffen werden kann. Überdies dient der breite, seitlich über den Sockel 14 hervorstehende Kragen 20 bei eingeschraubter Adapterfassung 10 dem Abdecken der Leuchtenfassung, wie man sich leicht anhand der Darstellung der 1 veranschaulicht. Aus Sicherheitsgründen ist der Kragen 20 wie auch der Übergangsteil 22 aus elektrisch und thermisch isolierenden Kunststoffen hergestellt. Bei der Buchse 12 handelt es sich um einen Buchsenkörper 24 aus isolierendem Kunststoff, in dem eine dem G9-Standard gemäße Ausnehmung 26 zur Aufnahme einer G9-Halogenlampe ausgespart ist.
  • 3 zeigt in Seitenansicht eine Adapterfassung 210 mit einer G9-Buchse 12 und einem Stecksockel 214 nach dem Standard GZ10 für Hochvolt-Halogenlampen. Der Sockel 214 hat zwei Kontakte 218. In diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung erstreckt sich ein Kragen 220 sowohl seitlich über den Sockel 214 als auch in axialer Richtung über die Buchse 12 samt eingesetzter G9-Lampe hinaus. Dabei erweitert sich sein Innenquerschnitt von der Oberseite der Buchse 212 bis zu einer Stirnseite 228 kontinuierlich, wodurch der Kragen 220 in an sich bekannter Weise einen Reflektor 230 bildet, der auf seiner Innenseite 232 mit einer das Licht einer eingesetzten Halogenlampe reflektierenden, z. B. metallischen Schicht belegt ist. Optional kann die Adapterfassung 210 an der Stirnseite 228 des Reflektors 230 mit einer (nicht gezeigten) durchsichtigen, zweckmäßigerweise UV-Strahlung absorbierenden Abdeckscheibe verschlossen sein. Der Sockel 214 besteht, abgesehen von den Kontakten 218 und den daran angeschlossenen elektrischen Verbindungselementen, z.B. aus Keramik, Glas oder Kunststoff, wohingegen ein Übergangsteil 222 und der Kragen 220 aus den von handelsüblichen Halogen-Leuchten bekannten durchsichtigen Kunststoffen gefertigt sind.
  • In den 4 und 5 sind Abdeckungen 436 bzw. 536 für erfindungsgemäße Adapterfassungen gezeigt, deren Gestaltung herkömmlichen Glühlampen nachempfunden ist. Dabei entspricht die in 4 dargestellte Abdeckung 436 mit einem kugelförmigen Dom 438 der klassischen Glühbirnenform. Der Dom 438 ist aus strapazierfähigem Kunststoff, in einer gehobenen Ausstattungsvariante aus Glas oder jedem anderen geeigneten Material gefertigt. Er ist über einen Hals 440 mit einem Stutzen 442 verbunden, die jeweils aus anderen Materialien hergestellt sein können. Der Stutzen 442 ist (nicht gezeigt) so ausgestaltet, daß er in einer an der Adapterfassung in geeigneter Weise vorgesehenen Aufnahmevorrichtung (nicht gezeigt) jederzeit lösbar sicher befestigt werden kann.
  • 5 zeigt analog eine der bekannten Glühkerzenform nachempfundene Abdeckung 536.

Claims (19)

  1. Adapterfassung mit einer Buchse (12) für Hochvolt-Halogenlampen gemäß dem Anschluß-Standard G9, und einem nach einem der Standards E14, E27, GU10, GZ10 oder dergleichen genormten Sockel (14; 214), der mit der Buchse (12) elektrisch leitend verbunden ist.
  2. Adapterfassung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Adapterfassung im Bereich der Buchse (12) größer als der Querschnitt des Sockels (14; 214) ist.
  3. Adapterfassung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Kragen (20; 220) aufweist, der eine in die Buchse (12) eingesetzte Halogenlampe teilweise umschließt.
  4. Adapterfassung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Innenquerschnitt des Kragens (220) zu einem Rand hin erweitert.
  5. Adapterfassung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen (220) einen Reflektor (230) bildet.
  6. Adapterfassung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen (220) innenseitig mit einer reflektierenden Schicht versehen ist.
  7. Adapterfassung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen (220) mit einem Ende über die Halogenlampe hervorsteht.
  8. Adapterfassung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Kragen am über die Halogenlampe hervorstehenden Ende eine lichtdurchlässige Abdeckscheibe aufweist.
  9. Adapterfassung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckscheibe im wesentlichen undurchlässig für UV-Strahlung ist.
  10. Adapterfassung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine im wesentlichen durchgängige, wenigstens teilweise lichtdurchlässige Abdeckung (436; 536) aufweist, die eine in die Buchse (12) eingesetzte Halogenlampe umschließt.
  11. Adapterfassung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (436) Kugelform hat.
  12. Adapterfassung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung(536) Kerzenform hat.
  13. Adapterfassung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (436; 536) das von der Halogenlampe ausgestrahlte Licht diffus streut.
  14. Adapterfassung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung Belüftungsöffnungen aufweist.
  15. Adapterfassung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adapterfassung aus mehreren Teilen besteht, von denen einer abnehmbar ist.
  16. Adapterfassung nach Anspruch 15 und einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (436; 536) einen abnehmbaren Teil bildet.
  17. Adapterfassung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine lösbare Befestigungsvorrichtung für die Abdeckung aufweist.
  18. Adapterfassung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Adapterfassung in einem Griffbereich elektrisch und/oder thermisch isoliert ist.
  19. Adapterfassung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Adapterfassung eine elektrische Schaltung integriert ist.
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