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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Sitz- und/oder Liegemöbel
für den
Außenbereich
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Sitz- und/oder Liegemöbel der
vorgenannten Art sind beispielsweise als Stuhl ausgebildet und können mit
einem Textilenbezug versehen sein, wobei zwei seitliche Streben
vorgesehen sind, die eine Nut aufweisen, in die jeweils verdickte
Enden des Textilenbezuges eingebracht sind. Falls der Textilenbezug
beschädigt
ist, kann aufgrund der großen Spannung,
unter der der Bezug an den Streben angebracht ist, eine Reparatur
zumeist nur werksseitig erfolgen, so dass mit einer derartigen Reparatur
hohe Kosten verbunden sind.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Problem ist die Schaffung eines Sitz- und/oder Liegemöbels der
eingangs genannten Art, das einfacher repariert werden kann.
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Dies wird erfindungsgemäß durch
ein Sitz- und/oder Liegemöbel
der eingangs genannten Art mit den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruchs 1 erreicht. Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Weiterbildungen
der Erfindung.
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Aufgrund der Tatsache, dass die insbesondere
seitlichen Streben zumindest abschnittsweise relativ zueinander
bewegt werden können,
kann die Spannung des Bezuges derart vermindert werden, dass der
Benutzer den Bezug selbst entfernen und durch einen neuen Bezug
ersetzen kann.
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Hierbei kann gemäß Anspruch 2 vorgesehen sein,
dass die Streben eine sich in deren Längsrichtung erstreckende Nut
aufweisen, in die insbesondere ein verdicktes Ende des Bezuges eingebracht
ist oder eingebracht werden kann.
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Weiterhin kann gemäß Anspruch
3 vorgesehen sein, dass die Streben über mindestens eine Querstrebe
miteinander verbunden sind.
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Gemäß Anspruch 4 kann dabei vorgesehen sein,
dass die Verbindung zwischen mindestens einer der Streben und der
mindestens einen Querstrebe lösbar
ist. Durch die Lösung
der Verbindung zwischen der Querstrebe und mindestens einer der
Streben kann die Spannung des Bezuges mit einfachsten Mitteln derart
vermindert werden, dass ein Austauschen des Bezuges möglich wird.
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Beispielsweise kann gemäß Anspruch
5 vorgesehen sein, dass die Verbindung zwischen mindestens einer
der Streben und der mindestens einen Querstrebe als Schraubverbindung
ausgebildet ist. Eine derartige Schraubverbindung lässt sich
seitens des Benutzers einfach lösen
und wieder herstellen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
gemäß Anspruch
6 kann vorsehen, dass mindestens eine der Streben und/oder die mindestens
eine Querstrebe mindestens eine Schräge aufweisen, die eine Spannung
des Bezuges bei Verbindung der Streben mit der mindestens einen
Querstrebe ermöglicht. Diese
mindestens eine Schräge
oder auch zwei miteinander in Wirkverbindung stehende Schrägen können dabei
derart angeordnet sein, dass beispielsweise bei dem Festziehen der
Schraubverbindung die Schrägen
derart aneinander längs
gleiten, dass der Bezug gespannt wird. Auf diese Weise lässt sich
mit einfachsten Mitteln das Spannen des Bezuges erzielen.
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Eine alternative Ausführungsform
gemäß Anspruch
7 kann vorsehen, dass das Sitz- und/oder Liegemöbel zusätzliche Verbindungsmittel mit
mindestens einer Schrägen
umfasst, die derart zu der Verbindung zwischen mindestens einer
der Streben und der mindestens einen Querstrebe beitragen, dass
eine Spannung des Bezuges bei Verbindung der Streben mit der mindestens
einen Querstrebe ermöglicht
wird. Die Anordnung der mindestens einen Schräge an zusätzlichen Verbindungsmitteln
kann die gleichen funktionellen Vorteile ergeben wie die Anordnung
der Schrägen
direkt an der mindestens einen Querstrebe und/oder mindestens einer
der Streben.
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Hierbei kann gemäß Anspruch 8 vorgesehen sein,
dass mindestens eines der Verbindungsmittel einen Stift aufweist,
der in ein entsprechendes Loch in der mindestens einen Querstrebe
eingreifen kann. Durch diesen Stift kann zumindest eines der Verbindungsmittel
mit einfachsten Mitteln an dem gewünschten Ort an der Querstrebe
positioniert werden.
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Gemäß Anspruch 9 kann vorgesehen
sein, dass das Sitz- und/oder Liegemöbel einen Querverbindungsbügel mit
zwei unteren Ansätzen
aufweist, die in obere Öffnungen
der mindestens zwei Streben einbringbar sind. Die Ansätze können sich
insbesondere nach unten konisch verjüngen, so dass durch das Einstecken
der Ansätze
in die Öffnungen
die oberen Enden der Streben auseinander gedrückt werden können, so
dass der Bezug gespannt wird.
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Als Sitz- und/oder Liegemöbel im Sinne
der Erfindung können
gemäß Anspruch
10 beispielsweise ein Klappstuhl oder Stapelstuhl für den Außenbereich
oder auch eine Gartenliege oder dergleichen angesehen werden.
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Gemäß Anspruch 11 kann auch bei
dem erfindungsgemäßen Sitz-und/oder Liegemöbel der
Bezug im wesentlichen aus Textilen bestehen.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen als
Stuhl ausgeführten
Sitz- und/oder Liegemöbels;
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2 einen
Schnitt durch das Rückenteil des
in 1 abgebildeten Stuhles
im ungespannten Zustand des Bezuges;
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3 einen 2 entsprechenden Schnitt im
gespannten Zustand des Bezuges;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen als
Stuhl ausgeführten
Sitz- und/oder Liegemöbels;
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5 eine
Ansicht von hinten auf den Stuhl gemäß 4;
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6 eine
Seitenansicht des Stuhles gemäß 4;
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7 eine
Draufsicht auf eine Querstrebe des Stuhles gemäß 4;
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8 eine
Seitenansicht der Querstrebe gemäß 7 mit gestrichelt eingezeichneten
seitlichen Streben;
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9 eine
perspektivische Ansicht der Querstrebe gemäß 7;
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10 eine
Schnittansicht gemäß den Pfeilen
X – X
in 7;
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11 eine
perspektivische Ansicht der Ausführungsform
gemäß 4 mit abgenommenem Querverbindungsbügel;
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12 eine
Schnittansicht gemäß den Pfeilen
XII – XII
in 5.
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Der aus 1 ersichtliche Stuhl ist als Klappstuhl
ausgeführt.
Der Stuhl weist eine Rückenlehne 1 auf,
die gegenüber
einem Sitzteil 2 um eine Achse 3 verschwenkbar
ist. An der Rückenlehne 1 und
dem Sitzteil 2 sind in üblicher
Weise schwenkbar Armlehnen 4 und Stuhlbeine 5 angebracht.
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Sowohl die Rückenlehne 1 als auch
das Sitzteil 2 sind mit einem Bezug 6 versehen,
der insbesondere als Textilenbespannung ausgeführt ist. Der Bezug 6 ist
aus 2 und 3 ersichtlich. Sowohl das Rückenteil 1 als
auch das Sitzteil 2 umfassen äußere seitliche Streben 7, 8 an
denen der Bezug 6 angebracht werden kann. Dazu weisen die
Streben 7, 8 eine sich in Längsrichtung der Streben 7, 8 erstreckende
Nut 9 auf, in die beispielsweise von einem Ende her ein
verdicktes Ende 10 des Bezuges 6 einbringbar ist.
Das verdickte Ende kann beispielsweise durch einen insbesondere
flexiblen Stab realisiert werden, um den herum sich das Ende des
Bezuges 6 erstreckt.
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Die Streben 7, 8 sind
im Gebrauchszustand des Stuhles über
Querstreben 11 miteinander verbunden. Aus 1 ist ersichtlich, dass im Bereich der
Rückenlehne 1 zwei
Querstreben 11 angeordnet sind und im Bereich des Sitzteiles 2 drei
Querstreben 11 angeordnet sind, wobei die mittlere der
Querstreben 11 im Bereich des Sitzteiles 2 gleichzeitig
zur Anlenkung an die Stuhlbeine 5 dient.
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Der Gebrauchszustand des Stuhles
ist in 3 dargestellt,
in dem sich der Bezug 6 im gespannten Zustand befindet.
In diesem Zustand ist die Querstrebe 11 über eine
Schraube 12 und eine Blindnietmutter 13 fest mit
den als Längsstreben
ausgebildeten Streben 7, 8 verbunden. Zum Auswechseln des
Bezuges 6 können
beispielsweise einseitig die Schrauben 12 gelöst werden,
so dass beispielsweise die Strebe 7 von den Querstreben 11 abgenommen werden
kann. An dieser Seite kann dann das verdickte Ende 10 des
Bezuges einfach aus der Nut 9 herausgezogen werden, weil
der Bezug 6 dann nicht mehr unter Spannung steht. Daran
anschließend kann
dann auch das verdickte Ende 10 aus der Nut 9 der
gegenüberliegenden
Strebe 8 herausgezogen werden.
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Nach Einsetzen eines neuen Bezuges
kann die Strebe 7 wiederum mit den Querstreben 11 verbunden
werden. Durch das Anziehen der Schrauben 12 wird der Bezug
gespannt. Die Spannwirkung erfolgt insbesondere durch die aus 2 deutlich ersichtlichen
Schrägen 14 an
den Querstreben 11, die mit entsprechenden Schrägen 15 an
den Streben 7, 8 zusammenwirken.
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Der in 4 bis 12 abgebildete Stuhl ist als
sogenannter Stapelstuhl ausgebildet mit einem durchgehenden Gestell.
In den Figuren sind insbesondere gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen
wie in 1 bis 3.
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Der beispielsweise aus 4 ersichtliche Stuhl weist
ebenfalls eine Rückenlehne 1 und
ein Sitzteil 2 auf sowie Armlehnen 4 und Stuhlbeine 5. Weiterhin
sind Rückenlehne 1 und
Sitzteil 2 mit einem durchgehenden Bezug 6 versehen.
Der Bezug 6 wird von L-förmig gebogenen seitlichen Streben 16, 17 gehaltert.
Diese sind in dem abgebildeten Ausführungsbeispiel am oberen Ende
der Rückenlehne 1 durch
einen abnehmbaren Querverbindungsbügel 18 miteinander verbunden
(siehe dazu beispielsweise 4 und 11). Die auf einer Seite
angeordneten Stuhlbeine 5 sind miteinander über die
oberhalb der seitlichen Streben 16, 17 des Sitzteilbereichs
und im wesentlich parallel zu diesen verlaufenden Armlehnen 4 zu
einem Gestell miteinander verbunden.
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Im Bereich des Sitzteiles 2 sind
jeweils die auf einer Seite angeordneten Stuhlbeine 5 über fest mit
dem Gestell der Stuhlbeine 5 verschweißte Querstreben 19 mit
den auf der anderen Seite angeordneten Stuhlbeinen 5 verbunden.
Diese Querstreben 19 sind im Einzelnen aus 7 bis 10 deutlich
ersichtlich. Die Querstreben 19 und die im Bereich des Sitzteiles 2 angeordneten
Abschnitte der seitlichen Streben 16, 17 können über Verbindungsmittel 20, 21 miteinander
verbunden werden. Sowohl an dem Verbindungsmittel 20 als
auch an dem Verbindungsmittel 21 ist eine Schräge 22, 23 angeordnet,
wobei diese beiden Schrägen 22, 23 zur
Verspannung des zwischen den seitlichen Streben 16, 19 angeordneten Bezuges 6 aneinander
entlang gleiten können
und damit zusammenwirken.
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Die Verbindungsmittel 20, 21 können beispielsweise
aus Kunststoff gefertigt sein, insbesondere als Kunststoffformteile.
Das in 8 untere Verbindungsmittel 21 kann
insbesondere einen Stift 24 aufweisen, der in ein entsprechendes
Loch in der Querstrebe 19 eingreifen kann.
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Die Verbindungsmittel 20, 21 können ähnlich wie
die Strebe 7 mit den Querstreben 11 über eine Schraube 25 und
eine Blindnietmutter 26 miteinander verbunden werden (siehe
dazu beispielsweise 8, 10 und 12).
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Der Querverbindungsbügel 18 weist
zwei sich nach unten konisch verjüngende Ansätze 27, 28 auf,
die in entsprechende obere Öffnungen 29, 30 der seitlichen
Streben 16, 17 eingesteckt werden können (siehe
dazu 11). Nach dem Herausziehen
des Querverbindungsbügels 18 können die
oberen Enden der seitlichen Streben 16, 17 aufeinander
zu bewegt werden. Demgegenüber
können
aufgrund der Konizität
der Ansätze 27, 28 durch
Einschieben der Ansätze 27, 28 in
die oberen Öffnungen 29, 30 die seitlichen
Streben auseinander gedrückt
werden.
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Zur Abnahme des Bezuges 6 können somit die
Verbindungsmittel 20, 21, beispielsweise an einer der
beiden seitlichen Streben 16, 17 gelöst werden. Dadurch
können
die seitlichen Streben 16, 17 derart aufeinander
zu bewegt werden, dass die Spannung von dem Bezug 6 genommen
wird. Auf diese Weise kann der Bezug bequem aus den entsprechenden Nuten
der seitlichen Streben 16, 17 herausgenommen werden.
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Nach Einbringung eines neuen Bezuges 6 in die
entsprechenden Nuten der seitlichen Streben 16, 17 können die
Verbindungsmittel 20, 21 wieder miteinander verbunden
werden, wobei durch Zusammenwirken der Schrägen 22, 23 der
Bezug 6 wiederum gespannt wird. Weiterhin kann der Querverbindungsbügel 18 wieder
aufgesteckt werden, so dass dadurch auch die oberen Enden der seitlichen
Streben 16, 17 zur Spannung des Bezuges 6 auseinander
gedrückt
werden.
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Alternativ zu den vorgenannten Ausführungsformen
besteht die Möglichkeit,
die Erfindung auch auf Liegen für
den Gartenbereich oder dergleichen anzuwenden.