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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Seilsystem für
Leuchten, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Seilsysteme der eingangs genannten
Art sind allgemein bekannt. Ein für ein derartiges Seilsystem
verwendete Seil weist zwei Versorgungsleitungen auf, die von einem
Isoliermaterial umgeben sind. Das Isoliermaterial dient der Isolierung
und Beabstandung der stromführenden
Versorgungsleitungen von einander. Um den für den Betrieb einer Leuchte
notwendigen Strom an den Versorgungsleitungen abzugreifen, wird
an dem Seil eine Adaptereinheit befestigt, die das die Versorgungsleitungen umgebende
Isoliermaterial mittels Kontaktelementen durchdringt, wodurch die
elektrisch leitende Kontaktierung der Versorgungsleitungen bewirkt
wird.
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Das Seilsystem zeichnet sich dadurch
aus, dass die an dem Seil anzubringenden Leuchten sehr flexibel
angeordnet werden können.
Jedoch ist das nachträgliche
Versetzen von bereits an dem Seil angeordneten Leuchten nicht möglich. Hierzu
müsste das
mittels der Kontaktelemente mit dem Seil in Verbindung stehende
Adapterelement von diesem getrennt werden. Durch die das Isoliermaterial
durchdringenden Kontaktelemente wird das Isoliermaterial derart
beschädigt,
dass an der Versorgungsleitung freiliegende Abschnitte entstehen,
die durch das Lösen
der Adaptereinheit von dem Seil freigegeben werden. Diese freiliegenden
Abschnitte der Versorgungsleitungen stellen ein besonderes Gefahrenpotential
dar, wenn jemand das stromführende
Seil an diesen Stellen umgreift, beziehungsweise mit einem Gegenstand
in diese Abschnitte eingreift.
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Um den gesetzlichen Vorschriften
hinsichtlich der Sicherheit derartiger Seilsysteme zu entsprechen,
muss gewährleistet
sein, dass eine an dem Seil angeordnete Leuchte nicht nachträglich an
einer anderen Stelle des Seils angebracht werden kann, sofern dadurch
freiliegende Abschnitte an den Versorgungsleitungen entstehen. Somit
besteht für
den Käufer
eines derartigen Seilsystems nur bei der Erstmontage die Möglichkeit,
die Leuchten seinen Vorstellungen entsprechend an dem Seil anzuordnen. Sieht
ein Hersteller eines derartigen Seilsystems die Möglichkeit
der nachträglichen
Umsetzung von Leuchten vor, ohne dabei das Entstehen von freiliegenden
Abschnitten an den Versorgungsleitungen zu vermeiden, stellt dies
eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften seitens des Herstellers
dar.
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Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Problem ist die Schaffung eines Seilsystems der eingangs genannten
Art, das eine nachträgliche Umsetzung
von bereits an dem Seilsystem angeordneten Leuchten ermöglicht.
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Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass die mindestens eine Adaptereinheit nach ihrer Anbringung
an dem Seil nicht mehr zerstörungsfrei
von diesem lösbar
ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Adaptereinheit
an dem Seil verbleibt und die Versorgungsleitungen somit keinen
Abschnitt aufweisen, in dem sie nicht von einem isolierenden Material
umgeben sind. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass durch ein
versehentliches Umgreifen des stromführenden Seils durch eine Person diese
mit den Versorgungsleitungen in Berührung kommt. Zur Umsetzung
der Leuchte wird eine weitere Adaptereinheit an einer anderen Stelle
des Seils angebracht, an welcher die Leuchte angeordnet werden soll.
Somit werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt und zugleich eine flexible
Anpassbarkeit der Anordnung der Leuchten an sich verändernde
Raumverhältnisse
erzielt.
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Darüber hinaus kann die mindestens
eine Adaptereinheit das Seil zumindest abschnittsweise formschlüssig umgeben.
Somit wird sichergestellt, dass zwischen das Seil und die das Seil
abschnittsweise umgebende Adaptereinheit kein Gegenstand einführbar ist,
insbesondere kein elektrisch leitfähiger Gegenstand, durch den
die Person der Gefahr eines elektrischen Stromschlags ausgesetzt
sein könnte.
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Vorzugsweise kann die mindestens
eine Adaptereinheit aus zwei gleichartig geformten Segmenten bestehen.
Die vorzugsweise als Spritzgussteile ausgeführten Segmente erfordern zu
ihrer Herstellung die Gestaltung von nur einer Spritzgussform, wodurch
die Herstellung vereinfacht und kostengünstiger wird.
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Insbesondere können die Segmente nach ihrer
Anbringung an dem Seil formschlüssig
miteinander in Eingriff stehen. Dabei können die Segmente jeweils auf
ihrer dem Seil zugewandten Seite einander entsprechende Rastmittel
aufweisen, auf Grund deren Verbindung miteinander die beiden Segmente nicht
mehr zerstörungsfrei
voneinander lösbar
sind. Somit ist gewährleistet,
dass die an dem Seil verbleibende Adaptereinheit keine Spalten oder
dergleichen aufweist, durch die ein Gegenstand, insbesondere ein
elektrisch leitender Gegenstand, einführbar ist.
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Des Weiteren können die Segmente zumindest
teilweise aus Kunststoff bestehen. Somit ist keine zusätzliche
Ummantelung der mindestens einen Adaptereinheit mit einem isolierenden
Material erforderlich, um diese nach außen hin zusätzlich zu isolieren.
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Weiterhin kann die mindestens eine
Adaptereinheit mindestens zwei parallel zur Längsachse der Adaptereinheit
verlaufende Buchsen aufweisen, die zu mindestens einer von dem Seil
abgewandten Seite der Adaptereinheit hin offen ausgeführt sind.
Die Buchsen bestehen aus einem leitfähigen Material, insbesondere
Metall. Die Anordnung der Buchsen kann derart gewählt sein,
dass diese in Längsrichtung
vollständig
von der Adaptereinheit umgeben sind, um eine Isolierung der Buchsen
zu gewährleisten.
Durch die Isolierung der Buchsen gegenüber der Kaschiervorrichtung
wird vermieden, dass beispielsweise durch eine metallische Beschichtung
der Kaschiervorrichtung die einzelnen Buchsen elektrisch miteinander
verbunden werden, wobei dann die Gefahr eines Kurzschlusses bestünde.
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Vorzugsweise können die im Wesentlichen dornförmig ausgeführten Kontaktelemente
mit der jeweiligen Buchse elektrisch leitend verbunden sein. Die
Form der Kontaktelemente vereinfacht bei der Anbringung der Adaptereinheit
an dem Seil die Durchdringung des Isoliermaterials, um die Versorgungsleitungen
elektrisch leitend zu kontaktieren. Die Verbindung der Kontaktelemente
mit der jeweiligen Buchse stellt die Stromversorgung mit einer im Verbindungsbereich
anordnenbaren Leuchte sicher.
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Weiterhin kann das Seil mindestens
eine Trägerleitung
aufweisen, die im Wesentlichen parallel zu den Versorgungsleitungen
angeordnet ist. Die Verwendung mindestens einer Trägerleitung
dient dazu, die stromführenden
Versorgungsleitungen zu entlasten, wenn das Seil mittels Seilspannern
gespannt wird.
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Insbesondere kann die mindestens
eine Trägerleitung
als flexible Stahllitze ausgeführt
sein. Die Stahllitze weist den Vorteil auf, dass es sich um ein kostengünstiges
und hoch zugfestes Material handelt. Die beim Spannen des Seils
in dieses eingeleiteten Zugkräfte
werden weitgehend von der Stahllitze aufgenommen, wodurch die Versorgungsleitungen entlastet
werden. Ein weiterer Vorteil der Stahllitze besteht darin, dass
es aufgrund der Elastizität
der Stahllitze nicht zu einer plastischen Verformung in Richtung
der auf das Seil ausgeübten
Zugkraft kommt. Dadurch kann das Durchhängen des Seils aufgrund dessen
Eigengewichts verringert werden.
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Vorteilhafter Weise kann die mindestens
eine Trägerleitung
zumindest abschnittsweise von dem Isoliermaterial umgeben sein.
Dies vereinfacht die Anordnung der Trägerleitung an den Versorgungsleitungen,
indem das der Ummantelung der Trägerleitung
beziehungsweise den Versorgungsleitungen dienende Isoliermaterial
zumindest abschnittsweise in Längsrichtung
miteinander verschweißt
wird. Auf diese Weise wird eine leitende Verbindung von einer der
beiden Versorgungsleitungen mit der Trägerleitung für den Fall,
dass die Isolation von zumindest einer der beiden Versorgungsleitungen
beschädigt
ist, weitgehend vermieden. Des Weiteren können die Versorgungsleitungen
als flexible Kupferlitzen ausgeführt
sein.
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Vorzugsweise kann das Seilsystem
mindestens eine Kaschiervorrichtung aufweisen, die die mindestens
eine Adaptereinheit zumindest abschnittsweise umgibt. Die Kaschiervorrichtung
beeinflusst das Aussehen des Seilsystems positiv, da die Kaschiervorrichtung
als Blickfang vorgesehen ist und somit das gesamte Erscheinungsbild
des Seilsystems maßgeblich
prägt.
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Insbesondere kann die Kaschiervorrichtung ein
Außengehäuse umfassen,
in dem eine Steckereinheit anordnenbar ist. Das Außengehäuse kann
mit unterschiedlichen Dekoren versehen sein, so dass der optische
Gesamteindruck des Seilsystems auf einfache Weise veränderbar
ist.
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Insbesondere kann die Steckereinheit
mindestens zwei Federstecker aufweisen, die lösbar mit der mindestens einen
Adaptereinheit verbunden sind. Die Federstecker dienen der elektrisch
leitenden Kontaktierung der Adaptereinheit. Hierzu können die
Federstecker in jeweils eine der Buchsen im Inneren der Adaptereinheit
einschiebbar sein. Dies erlaubt die lösbare Anordnung der Steckereinheit
an der mindestens einen an dem Seil angeordneten Adaptereinheit.
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Weiterhin kann die Kaschiervorrichtung
Mittel zur Anordnung von Leuchtmitteln aufweisen. Hierzu kann an
dem Außengehäuse eine
Durchtrittsöffnung
vorgesehen sein, durch die die Leuchtmittel der Kaschiervorrichtung
zuführbar
und im Verbindungsbereich mit der Adaptereinheit verbindbar sind.
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Vorzugsweise kann mindestens eine
Einspeisung zur Stromversorgung des Seilsystems vorgesehen sein.
Hierzu kann die Einspeisung unmittelbar an die Versorgungsleitungen
angeschlossen werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Steckereinheit Mittel zur Verbindung mit der mindestens
einen Einspeisung aufweisen. Hierzu wird von der Einspeisung ausgehend
eine Zuleitung durch die an dem Außengehäuse der Kaschiervorrichtung befindliche
Durchtrittsöffnung
in diese eingebracht und mit der Steckereinheit verbunden.
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Insbesondere kann an dem Seilsystem
mindestens ein Trennelement anbringbar sein, welches das Seil derart
auftrennt, dass die Versorgungsleitungen vereinzelt werden können. Somit
wird der Anschluss der Versorgungsleitungen an die Einspeisung vereinfacht.
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Des Weiteren kann die Kaschiervorrichtung einen
Deckel umfassen, durch dessen Anbringung und Festlegung an der Steckereinheit
und/oder dem Außengehäuse die
Kaschiervorrichtung an dem Seil lösbar anordnenbar ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Seilsystems;
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2a eine
perspektivische Ansicht eines Seils des erfindungsgemäßen Seilsystems;
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2b eine
Querschnittsansicht des Seils gemäß 2a;
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3 eine
perspektivische Explosionsansicht einer an dem Seil gemäß 2a angeordneten Adaptereinheit
mit einer Kaschiervorrichtung;
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4 eine
perspektivische Explosionsansicht der Adaptereinheit gemäß 3;
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5 eine
perspektivische Explosionsansicht der Kaschiervorrichtung gemäß 3;
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6 eine
perspektivische Explosionsansicht einer Steckereinheit des Seilsystems;
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7a eine
perspektivische Explosionsansicht eines endseitigen Abschnitts des
Seils gemäß 2a;
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7b eine
perspektivische Ansicht einer auf das Seil gemäß 7a aufgebrachten Zierkappe;
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8 eine
perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Einspeisung
des Seilsystems;
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9 eine
perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Einspeisung
des Seilsystems;
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10a eine
perspektivische Ansicht eines abschnittsweise aufgetrennten Seils
des Seilsystems;
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10b eine
perspektivische Ansicht eines auf das aufgetrennte Seil gemäß 10a aufgeschobenen Trennelements;
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11 eine
perspektivische Explosionsansicht eines Seilspanners des Seilsystems
gemäß 1;
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12 eine
perspektivische Ansicht des Seilspanners gemäß 11 mit einem Abstandhalter;
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13 eine
perspektivische Explosionsansicht eines Abstandhalters des Seilsystems
gemäß 1;
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14a eine
perspektivische Explosionsansicht eines Deckenhalters des Seilsystems
gemäß 1;
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14b eine
perspektivische Ansicht des Deckenhalters gemäß 14a.
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15a eine
perspektivische Ansicht einer Umlenkung des Seilsystems gemäß 1;
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15b eine
perspektivische Explosionsansicht der Umlenkung gemäß 15a;
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15c eine
perspektivische Ansicht der Umlenkung gemäß 15a mit daran angeordnetem Seil.
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Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Das erfindungsgemäße Seilsystem
umfasst zwei Einspeisungen 1, die unmittelbar oder mittelbar über eine
Zuleitung 11 mit dem Seilsystem verbunden sind, mindestens
ein Seil 4, das zwischen mindestens zwei Seilspannern 2 angeordnet
ist, sowie mindestens einen Deckenhalter 5.
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Das erfindungsgemäße Seilsystem umfasst weiterhin
eine Umlenkung 6 sowie eine an dem Seil 4 angeordnete
Kaschiervorrichtung 7, die das Seil 4 zumindest
abschnittsweise umgibt. An dem Seilsystem ist mindestens eine Leuchte 8 angeordnet,
beispielsweise in Form eines Strahlers. Die Anordnung der Leuchte 8 erfolgt
vorzugsweise an dem Kaschiervorrichtung 7. Das Seil 4 ist
an seinen dem jeweiligen Seilspanner 2 zugewandten Enden
mit einem Trennelement 9 oder einer Zierkappe 10 versehen.
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Aus 1 ist
weiterhin ersichtlich, dass das Seilsystem mittels der endseitig
an dem Seil 4 angeordneten Seilspannern 2 und
dem mindestens einen Deckenhalter 5 an der Decke und/oder
Wand eines Raumes befestigbar ist. Um eine abschnittsweise abgewinkelte
Anordnung des gespannten Seils 4 zu erzielen, ist mindestens
eine Umlenkung 6 vorgesehen.
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Die 2a und 2b stellen den Aufbau des Seils 4 dar.
Das Seil 4 umfasst mindestens zwei Versorgungsleitungen 12 und
mindestens eine Trägerleitung 13.
Die Versorgungsleitungen 12 und die Trägerleitung 13 sind
jeweils von einem Isoliermaterial 16 umgeben, das die Versorgungsleitung 12 und
die Trägerleitung 13 voneinander
beabstandet. Insbesondere ist das Isoliermaterial 16 elastisch ausgeführt, wodurch
das Seil 4 beliebig biegbar ist. Die Anordnung der Versorgungsleitungen 12 und
der Trägerleitung 13 zueinander
ist derart, dass sich die Trägerleitung 13 zwischen
den zueinander parallel verlaufenden Versorgungsleitungen 12 befindet.
Somit wird eine im Wesentlichen bandförmige Form des Seils 4 erzielt.
Die Versorgungsleitungen 12 sind als flexible Kupferlitze 14 ausgeführt, während die
Trägerleitung 13 als
eine flexible Stahllitze 15 ausgeführt ist.
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3 zeigt
eine perspektivische Explosionsansicht der Kaschiervorrichtung 7.
Die Kaschiervorrichtung 7 umfasst eine Adaptereinheit 17,
ein Außengehäuse 18 sowie
einen Deckel 19. Das Außengehäuse 18 weist zwei
einander gegenüberliegende Durchtrittsöffnungen
auf, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Außengehäuses 18 angeordnet
sind. Die Durchtrittsöffnungen
weisen in der vorliegenden Ausführungsform
voneinander abweichende Formen auf, wobei die Durchtrittsöffnung mit dem
kleineren Öffnungsquerschnitt
im Wesentlichen kreisförmig
ausgeführt
ist, während
die andere Durchtrittsöffnung
einen im Wesentlichen ovalen Öffnungsquerschnitt
auf. Die Durchtrittsöffnung
mit dem im Wesentlichen ovalen Öffnungsquerschnitt
ist durch den im Wesentlichen an die Form des Öffnungsquerschnitts angepassten
Deckel 19 verschließbar.
Die Adaptereinheit 17 ist an dem Seil 4 angeordnet
und umgibt das Seil 4 zumindest abschnittsweise formschlüssig.
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Im Inneren des Außengehäuses 18 ist im Wesentlichen
parallel zur Längsachse
des Außengehäuses 18 eine
Steckereinheit 20 angeordnet. Die in dem Außengehäuse 18 befindliche
Steckereinheit 20 ist zumindest abschnittsweise auf die
Adaptereinheit 17 aufschiebbar. Das Außengehäuse 18 und die Steckereinheit 20 weisen
auf ihrer dem Seil 4 zugewandten Seite sich jeweils im Wesentlichen
senkrecht zur Längsachse
des Außengehäuses 18 erstreckende Aussparungen 21 auf,
durch die das Seil 4 zumindest abschnittsweise hindurchführbar ist.
Der Deckel 19 ist an dem Außengehäuse 18 vorzugsweise
durch Verschrauben befestigbar, wobei alternativ an dem Außengehäuse 18 und
dem Deckel 19 Rastelemente vorgesehen sein können, mittels
derer das Außengehäuse 18 und
der Deckel 19 verbindbar sind.
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4 stellt
die Adaptereinheit 17 vor der Anbringung an dem Seil 4 dar.
Die Adaptereinheit 17 besteht vorzugsweise aus zwei gleichartig
geformten Segmenten 22. Die Anordnung der beiden Segmenten 22 erfolgt
im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse
des Seils 4 an diesem. Die Segmente 22 weisen
jeweils mindestens ein dornförmiges
Kontaktelement 23 auf, das aus einem elektrisch leitfähigen Material
besteht. Das Kontaktelement 23 ist im Wesentlichen senkrecht
zur Längsachse
des Segments 22 auf der dem Seil 4 zugewandten
Seite des Segments 22 angeordnet. Bei der Anbringung der
beiden Segmente 22 an dem Seil 4 dringt das Kontaktelement 23 des
jeweiligen Segments 22 in die jeweils an dem Kontaktelemente 23 anliegende
Versorgungsleitung 12 durch das Isoliermaterial 16 hindurch
in die Kupferlitze 14 ein. Die Kontaktelemente 23 sind
jeweils mit einer Buchse 24 verbunden, die sich jeweils
im Wesentlichen parallel zur Längsachse
des Segments 22 erstrecken.
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Weiterhin sind an den Segmenten 22 jeweils Rastmittel
angeordnet, die in der an dem Seil 4 angeordneten Position
der Adaptereinheit 17 formschlüssig miteinander in Eingriff
stehen. Zur Anordnung der Adaptereinheit 17 an dem Seil 4 wird
eines der beiden Segmente 22 um 180° in Bezug auf die Längsachse
des Seils 4 gedreht. Anschließend werden die beiden Segmente 22 an
das Seil 4 angelegt und zusammengedrückt. Beim Zusammendrücken der
Segmente 22 treten die Rastmittel derart formschlüssig miteinander
in Eingriff, dass die Segmente 22 nur noch zerstörend voneinander
lösbar
sind. Zugleich durchdringen die Kontaktelemente 23 das
die jeweiligen Versorgungsleitungen 12 umgebende Isoliermaterial 16.
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Die 5 und 6 zeigen die Kaschiervorrichtung 7 sowie
die Steckereinheit 20. Die Steckereinheit 20 umfasst
eine Bodenplatte 25, mittels derer die Steckereinheit 20 im
Inneren des Außengehäuses 18 anschraubbar
ist, sowie eine auf der Bodenplatte 25 angeordnete Kontaktplatine 26 und
ein Innengehäuse 28.
Die Kontaktplatine 26 ist mit mindestens zwei Federsteckern 27 versehen,
die im Wesentlichen senkrecht zur Kontaktplatine 26 auf
der von der Bodenplatte 25 abgewandten Seite angeordnet
sind. Das Innengehäuse 28 weist
einen im Wesentlichen hohlzylindrischen, nach beiden Seiten hin
offenen Abschnitt auf, der sich parallel zur Längsachse des Außengehäuses 18 erstreckt.
Das Innengehäuse 28 weist
auf seiner der Bodenplatte 25 zugewandten Seite Klemmabschnitte
auf, mittels derer das Innengehäuse 28 und
die Kontaktplatine 26 an der Bodenplatte 25 klemmend
festlegbar sind.
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In den hohlzylindrischen Abschnitt
des Innengehäuses 28 erstrecken
sich die auf der Bodenplatte 25 angeordneten Federstecker 27 hinein.
Die Öffnungen
des hohlzylindrischen Abschnitts entsprechen hinsichtlich ihrer
Abmessungen und ihrer Form dem Querschnitt der Adaptereinheit 17 derart,
dass die Adaptereinheit 17 passend von der von der Bodenplatte 25 abgewandten Öffnung des
Abschnitts aufgenommen werden kann. Die beiden Federstecker 27 werden
dabei in die jeweiligen Buchsen 24 eingeführt. Somit
wird eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen 12 des Seils 4 und
der an der Kaschiervorrichtung 7 anordnenbaren Leuchte 8 bereitgestellt.
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Durch die kreisförmige Durchtrittsöffnung des
Außengehäuses 18 ist
die Zuleitung 11 führbar, deren
Leitungsadern durch das Aufstecken von Abdeckkappen 29 an
dem Innengehäuse 28 festlegbar sind.
Die Abdeckkappen 29 können
derart angeordnet werden, dass sie eine geknickte Leitungsführung erzwingen
und somit eine Labyrinth-Zugentlastung der
Zuleitung 11 bewirken.
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Die 7a und 7b zeigen einen endseitigen Abschnitt
des Seils 4, der zur Anbringung an einem der Seilspanner 2 vorgesehen
ist. Die parallel zu der Trägerleitung 13 verlaufenden
Versorgungsleitungen 12 werden gegenüber der Trägerleitung 13 in ihrer Länge gekürzt. Das
Isoliermaterial 16 wird zumindest abschnittsweise von der
Trägerleitung 13 entfernt,
so dass die Stahllitze 15 frei liegt.
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Von dem endseitigen Abschnitt des
Seils 4 ausgehend wird ein Endstück 30 über die
Trägerleitung 13 geschoben,
durch die die Stahllitze 12 hindurchführbar ist. Die Enden der Versorgungsleitungen 12 befinden
sich im Inneren des Endstücks 30. An
dem Endstück 30 ist
eine durch eine Gewindebohrung an dem Endstück 30 durchgreifende
Madenschraube 31 vorgesehen, mittels derer das Endstück 30 an
dem die Stahllitze 15 umgebenden Isoliermaterial 16 fixierbar
ist. Über
das Endstück 30 wird
die Zierkappe 10 aufgeschoben und vorzugsweise lösungssicher
auf diesem aufgeclipst.
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In den 8 und 9 sind zwei Ausführungsformen
zur Verbindung der Einspeisung 1 mit dem Seilsystem dargestellt. 8 stellt die Direkteinspeisung
des Seilsystems dar, wobei durch die Auftrennung des Seils 4 mittels
eines Trennelements 33 die Versorgungsleitungen 12 von
der Trägerleitung 13 separiert
werden. Die Trägerleitung 13 ist
dem an dem Ende des Seils 4 angeordneten Seilspanners 2 zuführbar und
an diesem befestigbar. Die von der Trägerleitung 13 getrennten Versorgungsleitungen 12 werden
der Einspeisung 1 zugeführt
und mit dieser unmittelbar verbunden.
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9 stellt
eine mittelbare Verbindung der Einspeisung 1 mit dem Seilsystem über die
Zuleitung 11 dar, die an die Kaschiervorrichtung 7 angeschlossen
ist. Hierzu wird die Zuleitung 11 durch die Durchtrittsöffnung des
Außengehäuses 18 hindurch
in das Innere der Kaschiervorrichtung 7 geführt und
ist in bereits beschriebener Weise mit der Steckereinheit 20 verbind
bar.
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Aus den 10a und 10b ist
die Anordnung des Trennelements 9 an dem Seil 4 ersichtlich.
Um das Trennelement 9 auf das Seil 4 aufschieben
zu können,
werden die Trägerleitung 13 und
die Versorgungsleitungen 12 zumindest abschnittsweise voneinander
getrennt. Die voneinander gelösten
Abschnitte der Trägerleitung 13 und
der Versorgungsleitungen 12 erstrecken sich durch das Trennelement 9 hindurch,
wobei die Versorgungsleitungen 12 unter einem Winkel zur
Trägerleitung 13 von
dieser weggeführt
werden. Das Trennelement 9 weist eine Madenschraube 32 auf,
die durch eine Gewindebohrung des Trennelements 9 durchgreifen
kann, mittels derer das Trennelement 9 an dem Seil 4 fixierbar
ist.
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In 11 ist
der Seilspanner 2 dargestellt. Dieser umfasst einen Sockel 35,
der der Anbringung des Seilspanners 2 an einer Decke oder
Wand dient, sowie eine an dem Sockel 35 schwenkbar angelenkte
Stange 36. Die Stange 36 ist in einem Einstellbereich
von 0° bis
90° gegenüber der
Decke oder der Wand durch Schwenken verstellbar. An dem von dem
Sockel 35 abgewandten Ende der Stange 36 ist ein
Gewindeabschnitt 37 vorgesehen, auf dem ein Aufnahmeteil 38 anschraubbar
ist. Das Aufnahmeteil 38 dient der Befestigung der Trägerleitung 13 an
dem Seilspanner 2. Durch zwei Madenschrauben, die durch
Gewindebohrungen in dem Aufnahmeteil
38 durchgreifen können, kann
die von dem Aufnahmeteil 38 abschnittsweise aufgenommene
Trägerleitung 13 lösbar festgelegt
werden. Das Aufnahmeteil 38 ist entlang des Gewindeabschnitts 37 in
Längsrichtung der
Stange 36 verstellbar, wodurch das Seil 4 gespannt
werden kann.
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12 zeigt
einen endseitigen Abschnitt des Seils 4, der von der Zierkappe 10 umgeben
ist. Die sich durch die Zierkappe 10 hindurch erstreckende Trägerleitung 13 ist
an dem Seilspanner 2 befestigt. Um bei dem an der Decke
montierten Seilspanners 2 eine gleichmäßige Beabstandung des Seils 4 zur
Decke zu erzielen, wird zwischen der Zierkappe 10 und dem
Seilspanner 2 der Abstandhalter 3 an dem Seil 4 angeordnet.
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13 stellt
die perspektivische Explosionsansicht des Abstandhalters 3 dar.
Der Abstandhalter 3 umfasst einen Sockel 39, zur
Montage an der Decke oder Wand, sowie eine im Wesentlichen zylindrische
Stange 40. An der von der Decke abgewandten Seite der Stange 40 ist
eine Rolle 41 drehbar an einem U-förmigen Endabschnitt des Abstandhalters 3 gelagert.
Die Rolle 41 weist eine umlaufende, kreisabschnittförmige Nut
auf, in der die Trägerleitung 13 zumindest
abschnittsweise im Wesentlichen formschlüssig anliegt.
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In den 14a und 14b ist der Deckenhalter 5 dargestellt.
Der Deckenhalter 5 weist einen Sockel zur Befestigung an
der Decke auf, an dem ein Draht oder eine Stange angeordnet ist.
Der Draht weist an seinem dem Sockel abgewandten Ende eine Öse auf.
Weiterhin umfasst der Deckenhalter 5 ein im Wesentlichen
U-förmiges
Aufnahmeteil 43, in das das Seil 4 eingelegt wird.
Das Aufnahmeteil 43 weist endseitig an seinen einander
gegenüberliegenden Schenkeln
Durchbohrungen auf, durch die ein Stift hindurchführbar ist.
Zur Anbringung des Aufnahmeteils 43 an dem Draht wird die Öse derart zwischen den
beiden Schenkeln angeordnet, dass der Stift durch die Durchbohrungen
und die dazwischen angeordnete Öse
hindurchgeschoben werden kann. Vorzugsweise ist der Stift mit einem
Gewindeabschnitt zur Verschraubung mit einer in einem der beiden
Schenkel als Gewindebohrung ausgeführten Durchbohrungen ausgeführt.
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Den 15a bis 15c ist die mindestens eine Umlenkung 6 zu
entnehmen, mittels derer das Seil 4 abschnittsweise umlenkbar
ist, um Richtungsänderungen
des zu spannenden Seils 4 zu ermöglichen. Die Umlenkung 6 umfasst
zwei Sockel 43, an denen eine Stützstrebe 44 und Stange 45 angeordnet
sind. Die Sockel 43 dienen der Befestigung der Umlenkung 6 durch
Verschrauben an der Wand oder der Decke. An der Stange 46 ist
auf der dem Sockel 43 abgewandten Seite eine Umlenkrolle 47 angeordnet, die
mehrere, der Anzahl der Leitungen des Seils 4 entsprechende
kreisabschnittförmige
Nuten aufweist. Das Seil 4 liegt zumindest abschnittsweise formschlüssig in
den Nuten der Umlenkrolle 47 an.
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Bezugszeichenliste
- 1
- Einspeisung
- 2
- Seilspanner
- 3
- Abstandhalter
- 4
- Seil
- 5
- Deckenhalter
- 6
- Umlenkung
- 7
- Kaschiervorrichtung
- 8
- Leuchte
- 9
- Trennelement
- 10
- Zierkappe
- 11
- Zuleitung
- 12
- Versorgungsleitungen
- 13
- Trägerleitung
- 14
- Kupferlitze
- 15
- Stahllitze
- 16
- Isoliermaterial
- 17
- Adaptereinheit
- 18
- Außengehäuse
- 19
- Deckel
- 20
- Steckereinheit
- 21
- Aussparung
- 22
- Segment
- 23
- Kontaktelement
- 24
- Buchse
- 25
- Bodenplatte
- 26
- Kontaktplatine
- 27
- Federstecker
- 28
- Innengehäuse
- 29
- Abdeckkappe
- 30
- Endstück
- 31
- Madenschraube
- 32
- Gewindebohrung
- 33
- Madenschraube
- 34
- Gewindebohrung
- 35
- Sockel
- 36
- Stange
- 37
- Gewindeabschnitt
- 38
- Aufnahmeteil
- 39
- Sockel
- 40
- Stützstrebe
- 41
- Stange
- 42
- Umlenkrolle