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DE20316466U1 - Seilsystem für Leuchten - Google Patents

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DE20316466U1
DE20316466U1 DE20316466U DE20316466U DE20316466U1 DE 20316466 U1 DE20316466 U1 DE 20316466U1 DE 20316466 U DE20316466 U DE 20316466U DE 20316466 U DE20316466 U DE 20316466U DE 20316466 U1 DE20316466 U1 DE 20316466U1
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rope
adapter unit
cable system
supply lines
segments
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DE20316466U
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Briloner Leuchten GmbH
Original Assignee
Briloner Leuchten GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V23/00Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices
    • F21V23/06Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices the elements being coupling devices, e.g. connectors
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
    • F21S2/00Systems of lighting devices, not provided for in main groups F21S4/00 - F21S10/00 or F21S19/00, e.g. of modular construction
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
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    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/002Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips making direct electrical contact, e.g. by piercing
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Non-Portable Lighting Devices Or Systems Thereof (AREA)

Abstract

Seilsystem für Leuchten, umfassend
– mindestens ein Seil (4), mit Versorgungsleitungen (12), die von einem Isoliermaterial (16) umgeben sind;
– mindestens eine Adaptereinheit (17), die einen Verbindungsbereich für die Verbindung mit mindestens einer Leuchte sowie Kontaktelementen (23) für die elektrisch leitende Kontaktierung der Versorgungsleitungen (12) aufweist, wobei die Kontaktelemente (23) bei an dem Seil angebrachter Adaptereinheit (17) durch das Isoliermaterial (16) hindurchgreift;
dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Adaptereinheit (17) derart gestaltet ist, dass sie nach ihrer Anbringung an dem Seil (4) nicht mehr zerstörungsfrei von diesem lösbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Seilsystem für Leuchten, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Seilsysteme der eingangs genannten Art sind allgemein bekannt. Ein für ein derartiges Seilsystem verwendete Seil weist zwei Versorgungsleitungen auf, die von einem Isoliermaterial umgeben sind. Das Isoliermaterial dient der Isolierung und Beabstandung der stromführenden Versorgungsleitungen von einander. Um den für den Betrieb einer Leuchte notwendigen Strom an den Versorgungsleitungen abzugreifen, wird an dem Seil eine Adaptereinheit befestigt, die das die Versorgungsleitungen umgebende Isoliermaterial mittels Kontaktelementen durchdringt, wodurch die elektrisch leitende Kontaktierung der Versorgungsleitungen bewirkt wird.
  • Das Seilsystem zeichnet sich dadurch aus, dass die an dem Seil anzubringenden Leuchten sehr flexibel angeordnet werden können. Jedoch ist das nachträgliche Versetzen von bereits an dem Seil angeordneten Leuchten nicht möglich. Hierzu müsste das mittels der Kontaktelemente mit dem Seil in Verbindung stehende Adapterelement von diesem getrennt werden. Durch die das Isoliermaterial durchdringenden Kontaktelemente wird das Isoliermaterial derart beschädigt, dass an der Versorgungsleitung freiliegende Abschnitte entstehen, die durch das Lösen der Adaptereinheit von dem Seil freigegeben werden. Diese freiliegenden Abschnitte der Versorgungsleitungen stellen ein besonderes Gefahrenpotential dar, wenn jemand das stromführende Seil an diesen Stellen umgreift, beziehungsweise mit einem Gegenstand in diese Abschnitte eingreift.
  • Um den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Sicherheit derartiger Seilsysteme zu entsprechen, muss gewährleistet sein, dass eine an dem Seil angeordnete Leuchte nicht nachträglich an einer anderen Stelle des Seils angebracht werden kann, sofern dadurch freiliegende Abschnitte an den Versorgungsleitungen entstehen. Somit besteht für den Käufer eines derartigen Seilsystems nur bei der Erstmontage die Möglichkeit, die Leuchten seinen Vorstellungen entsprechend an dem Seil anzuordnen. Sieht ein Hersteller eines derartigen Seilsystems die Möglichkeit der nachträglichen Umsetzung von Leuchten vor, ohne dabei das Entstehen von freiliegenden Abschnitten an den Versorgungsleitungen zu vermeiden, stellt dies eine Verletzung der gesetzlichen Vorschriften seitens des Herstellers dar.
  • Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Problem ist die Schaffung eines Seilsystems der eingangs genannten Art, das eine nachträgliche Umsetzung von bereits an dem Seilsystem angeordneten Leuchten ermöglicht.
  • Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass die mindestens eine Adaptereinheit nach ihrer Anbringung an dem Seil nicht mehr zerstörungsfrei von diesem lösbar ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Adaptereinheit an dem Seil verbleibt und die Versorgungsleitungen somit keinen Abschnitt aufweisen, in dem sie nicht von einem isolierenden Material umgeben sind. Es besteht somit nicht die Gefahr, dass durch ein versehentliches Umgreifen des stromführenden Seils durch eine Person diese mit den Versorgungsleitungen in Berührung kommt. Zur Umsetzung der Leuchte wird eine weitere Adaptereinheit an einer anderen Stelle des Seils angebracht, an welcher die Leuchte angeordnet werden soll. Somit werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt und zugleich eine flexible Anpassbarkeit der Anordnung der Leuchten an sich verändernde Raumverhältnisse erzielt.
  • Darüber hinaus kann die mindestens eine Adaptereinheit das Seil zumindest abschnittsweise formschlüssig umgeben. Somit wird sichergestellt, dass zwischen das Seil und die das Seil abschnittsweise umgebende Adaptereinheit kein Gegenstand einführbar ist, insbesondere kein elektrisch leitfähiger Gegenstand, durch den die Person der Gefahr eines elektrischen Stromschlags ausgesetzt sein könnte.
  • Vorzugsweise kann die mindestens eine Adaptereinheit aus zwei gleichartig geformten Segmenten bestehen. Die vorzugsweise als Spritzgussteile ausgeführten Segmente erfordern zu ihrer Herstellung die Gestaltung von nur einer Spritzgussform, wodurch die Herstellung vereinfacht und kostengünstiger wird.
  • Insbesondere können die Segmente nach ihrer Anbringung an dem Seil formschlüssig miteinander in Eingriff stehen. Dabei können die Segmente jeweils auf ihrer dem Seil zugewandten Seite einander entsprechende Rastmittel aufweisen, auf Grund deren Verbindung miteinander die beiden Segmente nicht mehr zerstörungsfrei voneinander lösbar sind. Somit ist gewährleistet, dass die an dem Seil verbleibende Adaptereinheit keine Spalten oder dergleichen aufweist, durch die ein Gegenstand, insbesondere ein elektrisch leitender Gegenstand, einführbar ist.
  • Des Weiteren können die Segmente zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen. Somit ist keine zusätzliche Ummantelung der mindestens einen Adaptereinheit mit einem isolierenden Material erforderlich, um diese nach außen hin zusätzlich zu isolieren.
  • Weiterhin kann die mindestens eine Adaptereinheit mindestens zwei parallel zur Längsachse der Adaptereinheit verlaufende Buchsen aufweisen, die zu mindestens einer von dem Seil abgewandten Seite der Adaptereinheit hin offen ausgeführt sind. Die Buchsen bestehen aus einem leitfähigen Material, insbesondere Metall. Die Anordnung der Buchsen kann derart gewählt sein, dass diese in Längsrichtung vollständig von der Adaptereinheit umgeben sind, um eine Isolierung der Buchsen zu gewährleisten. Durch die Isolierung der Buchsen gegenüber der Kaschiervorrichtung wird vermieden, dass beispielsweise durch eine metallische Beschichtung der Kaschiervorrichtung die einzelnen Buchsen elektrisch miteinander verbunden werden, wobei dann die Gefahr eines Kurzschlusses bestünde.
  • Vorzugsweise können die im Wesentlichen dornförmig ausgeführten Kontaktelemente mit der jeweiligen Buchse elektrisch leitend verbunden sein. Die Form der Kontaktelemente vereinfacht bei der Anbringung der Adaptereinheit an dem Seil die Durchdringung des Isoliermaterials, um die Versorgungsleitungen elektrisch leitend zu kontaktieren. Die Verbindung der Kontaktelemente mit der jeweiligen Buchse stellt die Stromversorgung mit einer im Verbindungsbereich anordnenbaren Leuchte sicher.
  • Weiterhin kann das Seil mindestens eine Trägerleitung aufweisen, die im Wesentlichen parallel zu den Versorgungsleitungen angeordnet ist. Die Verwendung mindestens einer Trägerleitung dient dazu, die stromführenden Versorgungsleitungen zu entlasten, wenn das Seil mittels Seilspannern gespannt wird.
  • Insbesondere kann die mindestens eine Trägerleitung als flexible Stahllitze ausgeführt sein. Die Stahllitze weist den Vorteil auf, dass es sich um ein kostengünstiges und hoch zugfestes Material handelt. Die beim Spannen des Seils in dieses eingeleiteten Zugkräfte werden weitgehend von der Stahllitze aufgenommen, wodurch die Versorgungsleitungen entlastet werden. Ein weiterer Vorteil der Stahllitze besteht darin, dass es aufgrund der Elastizität der Stahllitze nicht zu einer plastischen Verformung in Richtung der auf das Seil ausgeübten Zugkraft kommt. Dadurch kann das Durchhängen des Seils aufgrund dessen Eigengewichts verringert werden.
  • Vorteilhafter Weise kann die mindestens eine Trägerleitung zumindest abschnittsweise von dem Isoliermaterial umgeben sein. Dies vereinfacht die Anordnung der Trägerleitung an den Versorgungsleitungen, indem das der Ummantelung der Trägerleitung beziehungsweise den Versorgungsleitungen dienende Isoliermaterial zumindest abschnittsweise in Längsrichtung miteinander verschweißt wird. Auf diese Weise wird eine leitende Verbindung von einer der beiden Versorgungsleitungen mit der Trägerleitung für den Fall, dass die Isolation von zumindest einer der beiden Versorgungsleitungen beschädigt ist, weitgehend vermieden. Des Weiteren können die Versorgungsleitungen als flexible Kupferlitzen ausgeführt sein.
  • Vorzugsweise kann das Seilsystem mindestens eine Kaschiervorrichtung aufweisen, die die mindestens eine Adaptereinheit zumindest abschnittsweise umgibt. Die Kaschiervorrichtung beeinflusst das Aussehen des Seilsystems positiv, da die Kaschiervorrichtung als Blickfang vorgesehen ist und somit das gesamte Erscheinungsbild des Seilsystems maßgeblich prägt.
  • Insbesondere kann die Kaschiervorrichtung ein Außengehäuse umfassen, in dem eine Steckereinheit anordnenbar ist. Das Außengehäuse kann mit unterschiedlichen Dekoren versehen sein, so dass der optische Gesamteindruck des Seilsystems auf einfache Weise veränderbar ist.
  • Insbesondere kann die Steckereinheit mindestens zwei Federstecker aufweisen, die lösbar mit der mindestens einen Adaptereinheit verbunden sind. Die Federstecker dienen der elektrisch leitenden Kontaktierung der Adaptereinheit. Hierzu können die Federstecker in jeweils eine der Buchsen im Inneren der Adaptereinheit einschiebbar sein. Dies erlaubt die lösbare Anordnung der Steckereinheit an der mindestens einen an dem Seil angeordneten Adaptereinheit.
  • Weiterhin kann die Kaschiervorrichtung Mittel zur Anordnung von Leuchtmitteln aufweisen. Hierzu kann an dem Außengehäuse eine Durchtrittsöffnung vorgesehen sein, durch die die Leuchtmittel der Kaschiervorrichtung zuführbar und im Verbindungsbereich mit der Adaptereinheit verbindbar sind.
  • Vorzugsweise kann mindestens eine Einspeisung zur Stromversorgung des Seilsystems vorgesehen sein. Hierzu kann die Einspeisung unmittelbar an die Versorgungsleitungen angeschlossen werden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Steckereinheit Mittel zur Verbindung mit der mindestens einen Einspeisung aufweisen. Hierzu wird von der Einspeisung ausgehend eine Zuleitung durch die an dem Außengehäuse der Kaschiervorrichtung befindliche Durchtrittsöffnung in diese eingebracht und mit der Steckereinheit verbunden.
  • Insbesondere kann an dem Seilsystem mindestens ein Trennelement anbringbar sein, welches das Seil derart auftrennt, dass die Versorgungsleitungen vereinzelt werden können. Somit wird der Anschluss der Versorgungsleitungen an die Einspeisung vereinfacht.
  • Des Weiteren kann die Kaschiervorrichtung einen Deckel umfassen, durch dessen Anbringung und Festlegung an der Steckereinheit und/oder dem Außengehäuse die Kaschiervorrichtung an dem Seil lösbar anordnenbar ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Seilsystems;
  • 2a eine perspektivische Ansicht eines Seils des erfindungsgemäßen Seilsystems;
  • 2b eine Querschnittsansicht des Seils gemäß 2a;
  • 3 eine perspektivische Explosionsansicht einer an dem Seil gemäß 2a angeordneten Adaptereinheit mit einer Kaschiervorrichtung;
  • 4 eine perspektivische Explosionsansicht der Adaptereinheit gemäß 3;
  • 5 eine perspektivische Explosionsansicht der Kaschiervorrichtung gemäß 3;
  • 6 eine perspektivische Explosionsansicht einer Steckereinheit des Seilsystems;
  • 7a eine perspektivische Explosionsansicht eines endseitigen Abschnitts des Seils gemäß 2a;
  • 7b eine perspektivische Ansicht einer auf das Seil gemäß 7a aufgebrachten Zierkappe;
  • 8 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Einspeisung des Seilsystems;
  • 9 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform einer Einspeisung des Seilsystems;
  • 10a eine perspektivische Ansicht eines abschnittsweise aufgetrennten Seils des Seilsystems;
  • 10b eine perspektivische Ansicht eines auf das aufgetrennte Seil gemäß 10a aufgeschobenen Trennelements;
  • 11 eine perspektivische Explosionsansicht eines Seilspanners des Seilsystems gemäß 1;
  • 12 eine perspektivische Ansicht des Seilspanners gemäß 11 mit einem Abstandhalter;
  • 13 eine perspektivische Explosionsansicht eines Abstandhalters des Seilsystems gemäß 1;
  • 14a eine perspektivische Explosionsansicht eines Deckenhalters des Seilsystems gemäß 1;
  • 14b eine perspektivische Ansicht des Deckenhalters gemäß 14a.
  • 15a eine perspektivische Ansicht einer Umlenkung des Seilsystems gemäß 1;
  • 15b eine perspektivische Explosionsansicht der Umlenkung gemäß 15a;
  • 15c eine perspektivische Ansicht der Umlenkung gemäß 15a mit daran angeordnetem Seil.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Das erfindungsgemäße Seilsystem umfasst zwei Einspeisungen 1, die unmittelbar oder mittelbar über eine Zuleitung 11 mit dem Seilsystem verbunden sind, mindestens ein Seil 4, das zwischen mindestens zwei Seilspannern 2 angeordnet ist, sowie mindestens einen Deckenhalter 5.
  • Das erfindungsgemäße Seilsystem umfasst weiterhin eine Umlenkung 6 sowie eine an dem Seil 4 angeordnete Kaschiervorrichtung 7, die das Seil 4 zumindest abschnittsweise umgibt. An dem Seilsystem ist mindestens eine Leuchte 8 angeordnet, beispielsweise in Form eines Strahlers. Die Anordnung der Leuchte 8 erfolgt vorzugsweise an dem Kaschiervorrichtung 7. Das Seil 4 ist an seinen dem jeweiligen Seilspanner 2 zugewandten Enden mit einem Trennelement 9 oder einer Zierkappe 10 versehen.
  • Aus 1 ist weiterhin ersichtlich, dass das Seilsystem mittels der endseitig an dem Seil 4 angeordneten Seilspannern 2 und dem mindestens einen Deckenhalter 5 an der Decke und/oder Wand eines Raumes befestigbar ist. Um eine abschnittsweise abgewinkelte Anordnung des gespannten Seils 4 zu erzielen, ist mindestens eine Umlenkung 6 vorgesehen.
  • Die 2a und 2b stellen den Aufbau des Seils 4 dar. Das Seil 4 umfasst mindestens zwei Versorgungsleitungen 12 und mindestens eine Trägerleitung 13. Die Versorgungsleitungen 12 und die Trägerleitung 13 sind jeweils von einem Isoliermaterial 16 umgeben, das die Versorgungsleitung 12 und die Trägerleitung 13 voneinander beabstandet. Insbesondere ist das Isoliermaterial 16 elastisch ausgeführt, wodurch das Seil 4 beliebig biegbar ist. Die Anordnung der Versorgungsleitungen 12 und der Trägerleitung 13 zueinander ist derart, dass sich die Trägerleitung 13 zwischen den zueinander parallel verlaufenden Versorgungsleitungen 12 befindet. Somit wird eine im Wesentlichen bandförmige Form des Seils 4 erzielt. Die Versorgungsleitungen 12 sind als flexible Kupferlitze 14 ausgeführt, während die Trägerleitung 13 als eine flexible Stahllitze 15 ausgeführt ist.
  • 3 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht der Kaschiervorrichtung 7. Die Kaschiervorrichtung 7 umfasst eine Adaptereinheit 17, ein Außengehäuse 18 sowie einen Deckel 19. Das Außengehäuse 18 weist zwei einander gegenüberliegende Durchtrittsöffnungen auf, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Außengehäuses 18 angeordnet sind. Die Durchtrittsöffnungen weisen in der vorliegenden Ausführungsform voneinander abweichende Formen auf, wobei die Durchtrittsöffnung mit dem kleineren Öffnungsquerschnitt im Wesentlichen kreisförmig ausgeführt ist, während die andere Durchtrittsöffnung einen im Wesentlichen ovalen Öffnungsquerschnitt auf. Die Durchtrittsöffnung mit dem im Wesentlichen ovalen Öffnungsquerschnitt ist durch den im Wesentlichen an die Form des Öffnungsquerschnitts angepassten Deckel 19 verschließbar. Die Adaptereinheit 17 ist an dem Seil 4 angeordnet und umgibt das Seil 4 zumindest abschnittsweise formschlüssig.
  • Im Inneren des Außengehäuses 18 ist im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Außengehäuses 18 eine Steckereinheit 20 angeordnet. Die in dem Außengehäuse 18 befindliche Steckereinheit 20 ist zumindest abschnittsweise auf die Adaptereinheit 17 aufschiebbar. Das Außengehäuse 18 und die Steckereinheit 20 weisen auf ihrer dem Seil 4 zugewandten Seite sich jeweils im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Außengehäuses 18 erstreckende Aussparungen 21 auf, durch die das Seil 4 zumindest abschnittsweise hindurchführbar ist. Der Deckel 19 ist an dem Außengehäuse 18 vorzugsweise durch Verschrauben befestigbar, wobei alternativ an dem Außengehäuse 18 und dem Deckel 19 Rastelemente vorgesehen sein können, mittels derer das Außengehäuse 18 und der Deckel 19 verbindbar sind.
  • 4 stellt die Adaptereinheit 17 vor der Anbringung an dem Seil 4 dar. Die Adaptereinheit 17 besteht vorzugsweise aus zwei gleichartig geformten Segmenten 22. Die Anordnung der beiden Segmenten 22 erfolgt im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Seils 4 an diesem. Die Segmente 22 weisen jeweils mindestens ein dornförmiges Kontaktelement 23 auf, das aus einem elektrisch leitfähigen Material besteht. Das Kontaktelement 23 ist im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Segments 22 auf der dem Seil 4 zugewandten Seite des Segments 22 angeordnet. Bei der Anbringung der beiden Segmente 22 an dem Seil 4 dringt das Kontaktelement 23 des jeweiligen Segments 22 in die jeweils an dem Kontaktelemente 23 anliegende Versorgungsleitung 12 durch das Isoliermaterial 16 hindurch in die Kupferlitze 14 ein. Die Kontaktelemente 23 sind jeweils mit einer Buchse 24 verbunden, die sich jeweils im Wesentlichen parallel zur Längsachse des Segments 22 erstrecken.
  • Weiterhin sind an den Segmenten 22 jeweils Rastmittel angeordnet, die in der an dem Seil 4 angeordneten Position der Adaptereinheit 17 formschlüssig miteinander in Eingriff stehen. Zur Anordnung der Adaptereinheit 17 an dem Seil 4 wird eines der beiden Segmente 22 um 180° in Bezug auf die Längsachse des Seils 4 gedreht. Anschließend werden die beiden Segmente 22 an das Seil 4 angelegt und zusammengedrückt. Beim Zusammendrücken der Segmente 22 treten die Rastmittel derart formschlüssig miteinander in Eingriff, dass die Segmente 22 nur noch zerstörend voneinander lösbar sind. Zugleich durchdringen die Kontaktelemente 23 das die jeweiligen Versorgungsleitungen 12 umgebende Isoliermaterial 16.
  • Die 5 und 6 zeigen die Kaschiervorrichtung 7 sowie die Steckereinheit 20. Die Steckereinheit 20 umfasst eine Bodenplatte 25, mittels derer die Steckereinheit 20 im Inneren des Außengehäuses 18 anschraubbar ist, sowie eine auf der Bodenplatte 25 angeordnete Kontaktplatine 26 und ein Innengehäuse 28. Die Kontaktplatine 26 ist mit mindestens zwei Federsteckern 27 versehen, die im Wesentlichen senkrecht zur Kontaktplatine 26 auf der von der Bodenplatte 25 abgewandten Seite angeordnet sind. Das Innengehäuse 28 weist einen im Wesentlichen hohlzylindrischen, nach beiden Seiten hin offenen Abschnitt auf, der sich parallel zur Längsachse des Außengehäuses 18 erstreckt. Das Innengehäuse 28 weist auf seiner der Bodenplatte 25 zugewandten Seite Klemmabschnitte auf, mittels derer das Innengehäuse 28 und die Kontaktplatine 26 an der Bodenplatte 25 klemmend festlegbar sind.
  • In den hohlzylindrischen Abschnitt des Innengehäuses 28 erstrecken sich die auf der Bodenplatte 25 angeordneten Federstecker 27 hinein. Die Öffnungen des hohlzylindrischen Abschnitts entsprechen hinsichtlich ihrer Abmessungen und ihrer Form dem Querschnitt der Adaptereinheit 17 derart, dass die Adaptereinheit 17 passend von der von der Bodenplatte 25 abgewandten Öffnung des Abschnitts aufgenommen werden kann. Die beiden Federstecker 27 werden dabei in die jeweiligen Buchsen 24 eingeführt. Somit wird eine elektrisch leitende Verbindung zwischen den Versorgungsleitungen 12 des Seils 4 und der an der Kaschiervorrichtung 7 anordnenbaren Leuchte 8 bereitgestellt.
  • Durch die kreisförmige Durchtrittsöffnung des Außengehäuses 18 ist die Zuleitung 11 führbar, deren Leitungsadern durch das Aufstecken von Abdeckkappen 29 an dem Innengehäuse 28 festlegbar sind. Die Abdeckkappen 29 können derart angeordnet werden, dass sie eine geknickte Leitungsführung erzwingen und somit eine Labyrinth-Zugentlastung der Zuleitung 11 bewirken.
  • Die 7a und 7b zeigen einen endseitigen Abschnitt des Seils 4, der zur Anbringung an einem der Seilspanner 2 vorgesehen ist. Die parallel zu der Trägerleitung 13 verlaufenden Versorgungsleitungen 12 werden gegenüber der Trägerleitung 13 in ihrer Länge gekürzt. Das Isoliermaterial 16 wird zumindest abschnittsweise von der Trägerleitung 13 entfernt, so dass die Stahllitze 15 frei liegt.
  • Von dem endseitigen Abschnitt des Seils 4 ausgehend wird ein Endstück 30 über die Trägerleitung 13 geschoben, durch die die Stahllitze 12 hindurchführbar ist. Die Enden der Versorgungsleitungen 12 befinden sich im Inneren des Endstücks 30. An dem Endstück 30 ist eine durch eine Gewindebohrung an dem Endstück 30 durchgreifende Madenschraube 31 vorgesehen, mittels derer das Endstück 30 an dem die Stahllitze 15 umgebenden Isoliermaterial 16 fixierbar ist. Über das Endstück 30 wird die Zierkappe 10 aufgeschoben und vorzugsweise lösungssicher auf diesem aufgeclipst.
  • In den 8 und 9 sind zwei Ausführungsformen zur Verbindung der Einspeisung 1 mit dem Seilsystem dargestellt. 8 stellt die Direkteinspeisung des Seilsystems dar, wobei durch die Auftrennung des Seils 4 mittels eines Trennelements 33 die Versorgungsleitungen 12 von der Trägerleitung 13 separiert werden. Die Trägerleitung 13 ist dem an dem Ende des Seils 4 angeordneten Seilspanners 2 zuführbar und an diesem befestigbar. Die von der Trägerleitung 13 getrennten Versorgungsleitungen 12 werden der Einspeisung 1 zugeführt und mit dieser unmittelbar verbunden.
  • 9 stellt eine mittelbare Verbindung der Einspeisung 1 mit dem Seilsystem über die Zuleitung 11 dar, die an die Kaschiervorrichtung 7 angeschlossen ist. Hierzu wird die Zuleitung 11 durch die Durchtrittsöffnung des Außengehäuses 18 hindurch in das Innere der Kaschiervorrichtung 7 geführt und ist in bereits beschriebener Weise mit der Steckereinheit 20 verbind bar.
  • Aus den 10a und 10b ist die Anordnung des Trennelements 9 an dem Seil 4 ersichtlich. Um das Trennelement 9 auf das Seil 4 aufschieben zu können, werden die Trägerleitung 13 und die Versorgungsleitungen 12 zumindest abschnittsweise voneinander getrennt. Die voneinander gelösten Abschnitte der Trägerleitung 13 und der Versorgungsleitungen 12 erstrecken sich durch das Trennelement 9 hindurch, wobei die Versorgungsleitungen 12 unter einem Winkel zur Trägerleitung 13 von dieser weggeführt werden. Das Trennelement 9 weist eine Madenschraube 32 auf, die durch eine Gewindebohrung des Trennelements 9 durchgreifen kann, mittels derer das Trennelement 9 an dem Seil 4 fixierbar ist.
  • In 11 ist der Seilspanner 2 dargestellt. Dieser umfasst einen Sockel 35, der der Anbringung des Seilspanners 2 an einer Decke oder Wand dient, sowie eine an dem Sockel 35 schwenkbar angelenkte Stange 36. Die Stange 36 ist in einem Einstellbereich von 0° bis 90° gegenüber der Decke oder der Wand durch Schwenken verstellbar. An dem von dem Sockel 35 abgewandten Ende der Stange 36 ist ein Gewindeabschnitt 37 vorgesehen, auf dem ein Aufnahmeteil 38 anschraubbar ist. Das Aufnahmeteil 38 dient der Befestigung der Trägerleitung 13 an dem Seilspanner 2. Durch zwei Madenschrauben, die durch Gewindebohrungen in dem Aufnahmeteil 38 durchgreifen können, kann die von dem Aufnahmeteil 38 abschnittsweise aufgenommene Trägerleitung 13 lösbar festgelegt werden. Das Aufnahmeteil 38 ist entlang des Gewindeabschnitts 37 in Längsrichtung der Stange 36 verstellbar, wodurch das Seil 4 gespannt werden kann.
  • 12 zeigt einen endseitigen Abschnitt des Seils 4, der von der Zierkappe 10 umgeben ist. Die sich durch die Zierkappe 10 hindurch erstreckende Trägerleitung 13 ist an dem Seilspanner 2 befestigt. Um bei dem an der Decke montierten Seilspanners 2 eine gleichmäßige Beabstandung des Seils 4 zur Decke zu erzielen, wird zwischen der Zierkappe 10 und dem Seilspanner 2 der Abstandhalter 3 an dem Seil 4 angeordnet.
  • 13 stellt die perspektivische Explosionsansicht des Abstandhalters 3 dar. Der Abstandhalter 3 umfasst einen Sockel 39, zur Montage an der Decke oder Wand, sowie eine im Wesentlichen zylindrische Stange 40. An der von der Decke abgewandten Seite der Stange 40 ist eine Rolle 41 drehbar an einem U-förmigen Endabschnitt des Abstandhalters 3 gelagert. Die Rolle 41 weist eine umlaufende, kreisabschnittförmige Nut auf, in der die Trägerleitung 13 zumindest abschnittsweise im Wesentlichen formschlüssig anliegt.
  • In den 14a und 14b ist der Deckenhalter 5 dargestellt. Der Deckenhalter 5 weist einen Sockel zur Befestigung an der Decke auf, an dem ein Draht oder eine Stange angeordnet ist. Der Draht weist an seinem dem Sockel abgewandten Ende eine Öse auf. Weiterhin umfasst der Deckenhalter 5 ein im Wesentlichen U-förmiges Aufnahmeteil 43, in das das Seil 4 eingelegt wird. Das Aufnahmeteil 43 weist endseitig an seinen einander gegenüberliegenden Schenkeln Durchbohrungen auf, durch die ein Stift hindurchführbar ist. Zur Anbringung des Aufnahmeteils 43 an dem Draht wird die Öse derart zwischen den beiden Schenkeln angeordnet, dass der Stift durch die Durchbohrungen und die dazwischen angeordnete Öse hindurchgeschoben werden kann. Vorzugsweise ist der Stift mit einem Gewindeabschnitt zur Verschraubung mit einer in einem der beiden Schenkel als Gewindebohrung ausgeführten Durchbohrungen ausgeführt.
  • Den 15a bis 15c ist die mindestens eine Umlenkung 6 zu entnehmen, mittels derer das Seil 4 abschnittsweise umlenkbar ist, um Richtungsänderungen des zu spannenden Seils 4 zu ermöglichen. Die Umlenkung 6 umfasst zwei Sockel 43, an denen eine Stützstrebe 44 und Stange 45 angeordnet sind. Die Sockel 43 dienen der Befestigung der Umlenkung 6 durch Verschrauben an der Wand oder der Decke. An der Stange 46 ist auf der dem Sockel 43 abgewandten Seite eine Umlenkrolle 47 angeordnet, die mehrere, der Anzahl der Leitungen des Seils 4 entsprechende kreisabschnittförmige Nuten aufweist. Das Seil 4 liegt zumindest abschnittsweise formschlüssig in den Nuten der Umlenkrolle 47 an.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Einspeisung
    2
    Seilspanner
    3
    Abstandhalter
    4
    Seil
    5
    Deckenhalter
    6
    Umlenkung
    7
    Kaschiervorrichtung
    8
    Leuchte
    9
    Trennelement
    10
    Zierkappe
    11
    Zuleitung
    12
    Versorgungsleitungen
    13
    Trägerleitung
    14
    Kupferlitze
    15
    Stahllitze
    16
    Isoliermaterial
    17
    Adaptereinheit
    18
    Außengehäuse
    19
    Deckel
    20
    Steckereinheit
    21
    Aussparung
    22
    Segment
    23
    Kontaktelement
    24
    Buchse
    25
    Bodenplatte
    26
    Kontaktplatine
    27
    Federstecker
    28
    Innengehäuse
    29
    Abdeckkappe
    30
    Endstück
    31
    Madenschraube
    32
    Gewindebohrung
    33
    Madenschraube
    34
    Gewindebohrung
    35
    Sockel
    36
    Stange
    37
    Gewindeabschnitt
    38
    Aufnahmeteil
    39
    Sockel
    40
    Stützstrebe
    41
    Stange
    42
    Umlenkrolle

Claims (21)

  1. Seilsystem für Leuchten, umfassend – mindestens ein Seil (4), mit Versorgungsleitungen (12), die von einem Isoliermaterial (16) umgeben sind; – mindestens eine Adaptereinheit (17), die einen Verbindungsbereich für die Verbindung mit mindestens einer Leuchte sowie Kontaktelementen (23) für die elektrisch leitende Kontaktierung der Versorgungsleitungen (12) aufweist, wobei die Kontaktelemente (23) bei an dem Seil angebrachter Adaptereinheit (17) durch das Isoliermaterial (16) hindurchgreift; dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Adaptereinheit (17) derart gestaltet ist, dass sie nach ihrer Anbringung an dem Seil (4) nicht mehr zerstörungsfrei von diesem lösbar ist.
  2. Seilsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Adaptereinheit (17) das Seil (4) zumindest abschnittsweise formschlüssig umgibt.
  3. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Adaptereinheit (17) aus zwei gleichartig geformten Segmenten (22) besteht.
  4. Seilsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (22) nach ihrer Anbringung an dem Seil (4) formschlüssig miteinander in Eingriff stehen.
  5. Seilsystem nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (22) jeweils auf ihrer dem Seil (4) zugewandten Seite einander entsprechende Rastmittel aufweisen, auf Grund deren Verbindung miteinander die beiden Segmente (22) nicht mehr zerstörungsfrei voneinander lösbar sind.
  6. Seilsystem nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Segmente (22) zumindest teilweise aus Kunststoff bestehen.
  7. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Adaptereinheit (17) mindestens zwei parallel zur Längsachse der Adaptereinheit (17) verlaufende Buchsen (24) aufweist, die zu mindestens einer von dem Seil (4) abgewandten Seiten der Adaptereinheit (17) hin offen ausgeführt sind.
  8. Seilsystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen dornförmig ausgeführten Kontaktelemente (23) mit der jeweiligen Buchse (24) elektrisch leitend verbunden sind.
  9. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Seil (4) mindestens eine Trägerleitung (13) aufweist, die im Wesentlichen parallel zu den Versorgungsleitungen (12) angeordnet ist.
  10. Seilsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Trägerleitung (13) als flexible Stahllitze (15) ausgeführt ist.
  11. Seilsystem nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Trägerleitung (13) zumindest abschnittsweise von dem Isoliermaterial (16) umgeben ist.
  12. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Versorgungsleitungen (12) als flexible Kupferlitzen (14) ausgeführt sind.
  13. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Seilsystem (4) mindestens eine Kaschiervorrichtung (7) aufweist, die die mindestens eine Adaptereinheit (17) zumindest abschnittsweise umgibt.
  14. Seilsystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschiervorrichtung (7) ein Außengehäuse (18) umfasst, in dem eine Steckereinheit (20) anordnenbar ist.
  15. Seilsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (20) mindestens zwei Federstecker (27) aufweist, die lösbar mit der mindestens einen Adaptereinheit (17) verbunden sind.
  16. Seilsystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Federstecker (27) in die jeweilige Buchse (24) der mindestens einen Adaptereinheit (17) einschiebbar sind.
  17. Seilsystem nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschiervorrichtung (7) Mittel zur Anordnung von Leuchtmitteln aufweist.
  18. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Einspeisung (1) zur Stromversorgung des Seilsystems vorgesehen ist.
  19. Seilsystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckereinheit (20) Mittel zur Verbindung mit der mindestens einen Einspeisung (1) aufweist.
  20. Seilsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Seil (4) ein Trennelement (9) anbringbar ist, welches das Seil (4) derart auftrennt, dass die Versorgungsleitungen (12) vereinzelt werden können.
  21. Seilsystem nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kaschiervorrichtung (7) einen Deckel (19) umfasst, durch dessen Anbringung und Festlegung an der Steckereinheit (20) und/oder dem Außengehäuse (18) die Kaschiervorrichtung (7) an dem Seil (4) lösbar anordnen bar ist.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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EP1710496A1 (de) 2005-04-07 2006-10-11 Paulmann Licht GmbH Adaptervorrichtung für die Kontaktierung mindestens einer elektrischen Versorgungsleitung insbesondere eines Leuchtsystems
IT201800003635A1 (it) * 2018-03-15 2019-09-15 Linea Light S R L Apparato di connessione elettrica

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