DE20010707U1 - Leuchte - Google Patents
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Description
Gesthuysen & von Rohr
00.506.7.wa
Essen, den 23. Juni 2000
der Firma
mit der Bezeichnung
Hamacher GmbH Zum Bauhof 8
45701 Herten
"Leuchte"
Gesthuysen & von Rohr
Die Erfindung betrifft eine Leuchte, insbesondere für den untertägigen Bergbau, mit einem druckfesten Gehäuse, mit mindestens einer Lampe, mit mindestens einer die Lampe bzw. die Lampen nach außen abdeckenden, lichtdurchlässigen Lampenabdeckung und mit mindestens einer Leitungseinführung, wobei im Inneren des Gehäuses zumindest Anschlußelemente für elektrische Zuleitungen und ein bzw. mehrere Fassungen für die Lampe bzw. die Lampen angeordnet sind und wobei das Gehäuse Öffnungen aufweist, durch die die Lampe bzw. die Lampen aus dem Gehäuse herausragt bzw. herausragen.
An derartige Leuchten werden einerseits hohe Anforderungen an die Robustheit, Druckfestigkeit, Staubdichtigkeit und den Explosionsschutz gestellt, andererseits sollen die Leuchten jedoch auch einfach zu warten sein und möglichst leicht an unterschiedliche Anforderungen angepaßt werden können. Explosionsgeschützt ist eine solche Leuchte dadurch, daß sie ein Gehäuse aufweist, das bei einer eventuell im Inneren des Gehäuses auftretenden Explosion den dabei entstehenden Druck aushält und eine Übertragung der Explosion nach außen verhindert. Jede zusätzliche Öffnung im Gehäuse stellt dabei eine potentielle Gefahrenquelle dar, so daß bei jeder Öffnung die vorgegebenen Spaltabmessungen genau eingehalten werden müssen. Aus diesen Anforderungen folgt, daß die bekannten Leuchten mit großflächigen Lampenabdeckungen versehen sind, hinter denen eine bestimmte Anzahl von Lampen angeordnet ist. Derartige Leuchten bilden somit eine feste Einheit, die nicht an spezielle Gegebenheiten angepaßt werden kann.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine eingangs beschriebene Leuchte zur Verfugung zu stellen, die schnell und einfach an unterschiedliche Anforderungen angepaßt werden kann.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß zunächst dadurch gelöst, daß jeder Lampe genau eine Lampenabdeckung zugeordnet und daß für jede Lampe bzw. jede Lampenabdeckung eine Öffnung in dem Gehäuse ausgebildet ist. Hierdurch besteht die Möglichkeit, das Gehäuse mit einer bestimmten Anzahl von Öffnungen auszubilden und je nach Anforderung eine kleinere oder maximal gleich große Anzahl von Lampen bzw. Lampenabdeckungen in das Gehäuse einzusetzen. Damit kann ein und dasselbe Gehäuse mit einer unterschiedlichen Anzahl von Lampen ausgerüstet
Gesthuysen & von Rohr - 2 -
werden und so den jeweiligen Anforderungen besser angepaßt werden. Bei Beschädigung einer Lampenabdeckung muß nur diese eine ausgetauscht werden.
Der insbesondere für den untertägigen Bergbau geforderte Explosionsschutz kann vorteilhafterweise dadurch erreicht werden, daß die Öffnungen als Gewindebohrungen ausgebildet und in den Gewindebohrungen Buchsen eingeschraubt sind. Ein besonders einfaches Montieren und Demontieren einer Lampenabdeckung wird vorteilhafterweise dadurch erreicht, daß die Lampenabdeckung mittels eines Aufnahmekörpers und einer Führungsbuchse in die Buchse des Gehäuses einsetzbar ist, wobei der Aufnahmekörper ein Innengewinde und an seinem lampenabdeckungsseitigen Ende einen nach innen gerichteten Flansch aufweist und die Führungsbuchse in den Aufnahmekörper eingeschraubt ist. Durch eine derartige Ausgestaltung von Lampenabdeckung, Aufnahmekörper und Führungsbuchse entsteht eine feste Einheit, wobei die Lampenabdeckung zwischen dem Aufnahmekörper bzw. dessen nach innen gerichteten Flansch und der in den Aufnahmekörper eingeschraubten Führungsbuchse gehalten wird. Die Lampenabdeckung ist dabei glockenförmig oder haubenförmig ausgebildet und weist einen Auflagerand auf. Dieser Auflagerand kommt dann an der Innenseite des Flansches des Aufnahmekörpers zur Anlage. Zwischen der Lampenabdeckung und dem Aufnahmekörper auftretende Spalte werden verklebt.
Diese zuvor beschriebene Einheit wird dann mit dem vorteilhafterweise als Spaltfläche bearbeiteten Teil der Führungsbuchse in die - in das Gehäuse eingeschraubte Buchse eingeschoben. Die Befestigung der Einheit an dem Gehäuse kann dann beispielsweise durch Verschrauben erfolgen. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Schrauben in einem Schutzkragen im Aufnahmekörper versenkbar sind, so daß eine Beschädigung der Schrauben verhindert wird. Die Montage der Lampenabdeckung ist somit schnell und einfach durchführbar, ohne daß Spezialwerkzeug benötigt wird.
Bei der erfindungsgemäßen Leuchte können somit bei einem festen Gehäuse je nach Anforderung unterschiedlich viele Lampen und Lampenabdeckungen angeordnet werden. Durch eine geeignete Ausgestaltung der Lampenabdeckungen und der Öffnungen in dem Gehäuse kann darüber hinaus die Druckfestigkeit des Gehäuses insgesamt und damit die Explosionssicherheit der Leuchte gewährleistet werden. Bei
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Gesthuysen & von Rohr - 3 -
einer Leuchte mit einem Gehäuse mit mehreren Öffnungen, wobei die Leuchte weniger Lampen bzw. Lampenabdeckungen als Öffnungen aufweist, werden die Öffnungen, die nicht mit Lampen besetzt sind, vorteilhafterweise mit je einem Blindflansch verschlossen. Ein derartiger Blindflansch kann ebenso wie die Lampenabdeckungen mittels Schrauben an dem Gehäuse befestigt werden. Der zur Innenseite der Buchse korrespondierende Bereich des Blindflansches ist dabei vorteilhafterweise ebenfalls als Spaltfläche bearbeitet. Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Leuchte ist ein einen Schalter aufweisender Flansch in eine der Buchsen einsetzbar.
Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die erfindungsgemäße Leuchte auszugestalten und weiterzubilden. Hierzu wird verwiesen auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche sowie auf die Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Leuchte in
Draufsicht,
Fig. 2 die Leuchte aus Fig. 1 von vorne,
Fig. 3 ein vergrößerter Ausschnitt einer Lampeneinheit aus Fig. 1,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfingungsgemäßen Leuchte in
Draufsicht,
Fig. 5 die Leuchte aus Fig. 4 von der Seite,
Fig. 6 ein Ausschnitt einer Leuchte mit einem Blindflansch,
Fig. 7 ein Ausschnitt einer Leuchte mit einem als Schalter ausgebildeten
Flansch,
Fig. 8 ein drittes Ausfuhrungsbeispiel einer Leuchte in Seitenansicht,
Fig. 9 die Leuchte aus Fig. 6 von der Seite jedoch im Vergleich zu Fig. 6 um
90° gedreht und
Gesthuysen & von Rohr - 4 -
Fig. 10 schematisch, zwei weitere Ausführungsbeispiele der erfmdungsgemäßen Leuchte.
Die Fig. 1, 2, 4, 5 und 8 bis 10 zeigen verschiedene Ausführungsbeispiele der erfmdungsgemäßen Leuchte 1, wobei die Leuchten 1 je ein Gehäuse 2 mit mehreren Lampen 3 - in den dargestellten Ausführungsbeispielen zwei bis sechs Lampen 3 sowie eine der Anzahl der Lampen 3 entsprechende Anzahl von Lampenabdeckungen 4 aufweisen. In dem Gehäuse 2 ist zumindest eine Öffnung 5 für eine Leitungseinführung 6 vorgesehen. Im Inneren des mit einem Deckel 7 verschlossenen Gehäuses 2 befinden sich - hier nicht dargestellt - Anschlußelemente für die elektrischen Zuleitungen, gegebenenfalls weitere Elektronikbauteile und mehrere Fassungen für die Lampen 3. Die Lampen 3 sind in den im Inneren des Gehäuses 2 angeordneten Fassungen eingeschraubt, ragen ansonsten jedoch durch Öffnungen in dem Gehäuse 2 aus diesem heraus. Um die Lampen 3 vor Beschädigungen zu schützen, ist erfindungsgemäß jeder Lampe 3 genau eine Lampenabdeckung 4 zugeordnet, wobei für jede Lampe 3 bzw. jede Lampenabdeckung 4 eine Öffnung in dem Gehäuse 2 ausgebildet ist.
Wie in der vergrößerten und geschnittenen Darstellung in Fig. 3 zu erkennen ist, sind die Öffnungen, durch die die Lampen 3 aus dem Gehäuse 2 herausragen, als Gewindebohrungen 8 ausgebildet und sind in diese Gewindebohrungen 8 Buchsen 9 eingeschraubt. Die Lampenabdeckung 4 wird nun mit Hilfe eines Aufnahmekörpers 10 und einer Führungsbuchse 11 in die in dem Gehäuse 2 eingeschraubte Buchse 9 eingesetzt. Hierzu weist der Aufnahmekörper 10 ein Innengewinde 12 und an seinem lampenabdeckungsseitigen Ende einen nach innen gerichteten Flansch 13 auf. Die Führungsbuchse 11 ist über einen Teilbereich ihrer Längserstreckung mit einem Außengewinde 14 versehen, so daß die Führungsbuchse 11 in den Aufhahmekörper 10 eingeschraubt werden kann. Die Lampenabdeckung 4 ist glockenförmig oder haubenförmig ausgebildet und weist an ihrem unteren, offenen Ende einen Auflagerand 15 auf. Beim Zusammenbau dieser Lampenabdeckungseinheit 16 wird nun zunächst die Lampenabdeckung 4 so in den Aufnahmekörper 10 eingeführt, daß der Auflagerand 15 am Flansch 13 anliegt. Dann wird die Führungsbuchse 11 in den Aufnahmekörper 10 eingeschraubt, wodurch die Lampenabdeckung 4 in dem Aufnah-
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mekörper 10 festgesetzt wird. Eventuell vorhandene Spalte zwischen der Lampenabdeckung 4 und dem Aufnahmekörper 10 bzw. zwischen dem Flansch 13 und dem Auflagerand 15 werden, vorzugsweise mit Lotcite 480, verklebt. Die so entstandene fest verbundene Lampenabdeckungseinheit 16, bestehend aus einer Lampenabdekkung 4, dem Aufnahmekörper 10 und der Führungsbuchse 11, wird mit dem der Lampenabdeckung 4 abgewandten Ende der Führungsbuchse 11 in die in dem Gehäuse 2 eingeschraubte Buchse 9 eingesteckt. Um die erwünschte Druckfestigkeit des Gehäuses 2 zu erhalten, sind die Innenseite 17 der Buchse 9 und die dazu korrespondierende Außenseite 18 der Führungsbuchse 11 als Spaltflächen bearbeitet. Die Lampenabdeckungseinheit 16 und damit auch die Lampenabdeckung 4 wird nun mittels Schrauben 19 an dem Gehäuse 2 befestigt. Um die Schrauben 19 vor Beschädigungen zu schützen, sind diese in einem Schutzkragen 20 in den Aufnahmekörper 10 versenkbar.
Während bei der in den Fig. 4 und 5 dargestellten Leuchte 1 nur zwei Lampen 3 vorgesehen sind und somit auch nur zwei Lampenabdeckungen 4 an dem Gehäuse 2 befestigt sind, zeigen die Fig. 1 und 2 eine Leuchte 1 mit drei Lampen 3 und dementsprechend auch drei Lampenabdeckungen 4. Darüber hinaus sind bei der in den Fig.
1 und 2 dargestellten Leuchte 1 nicht alle Lampen 3 an derselben Seite des Gehäuses
2 angeordnet, sondern zwei Lampen 3 befinden sich an der Längsseite 21 und eine Lampe 3 an der Schmalseite 22 des Gehäuses 2. Insgesamt weisen beide Gehäuse 2 der in den Fig. 1,2 bzw. 4, 5 dargestellten Leuchten 1 insgesamt vier Öffnungen auf, so daß bei Bedarf diese Leuchten 1 mit bis zu vier Lampen 3 ausgestattet werden könnten. Die nicht für Lampen 3 vorgesehenen und somit auch nicht mit Lampenabdeckungen 4 verschlossenen Öffnungen in dem Gehäuse 2 werden mit einem Blindflansch 23 oder einem einen Schalter 24 aufweisenden Flansch 25 verschlossen.
Ein solcher Blindflansch 23 ist in Fig. 6 und ein einen Schalter 24 aufweisender Flansch 25 ist in Fig. 7 jeweils als Schnittdarstellung gezeigt. Die Fig. 6 und 7 zeigen einen Teil des Gehäuses 2 mit einer Gewindebohrung 8 und einer darin eingeschraubten Buchse 9. Die Innenseite 17 der Buchse 9 ist wiederum als Spaltfläche bearbeitet, so daß zusammen mit der ebenfalls als Spaltfläche bearbeiteten korrespondierenden Außenseite 26 des Blindflansches 23 bzw. der Außenseite 27 des Flansches 25 die Druckfestigkeit des Gehäuses 2 gewährleistet ist. Darüber hinaus besteht dadurch,
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Gesthuysen & von Rohr
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daß die Abmaße des Blindflansches 23 den entsprechenden Abmaßen des Aufnahmekörpers 10 bzw. der Führungsbuchse 11 der Lampenabdeckungseinheit 16 entsprechen, die Möglichkeit, je nach den erforderlichen Anforderungen am Einsatzort in ein und dasselbe Gehäuse 2 entweder eine Lampe 3 und eine Lampenabdeckungseinheit 16 oder einen Blindflansch 23 einzusetzen.
Die Außenabmaße des den Schalter 24 aufweisenden Flansches 25 entsprechen den Außenabmaßen des Blindflansches 23, so daß jeweils dieselbe Buchse 9 in die Gewindebohrung 8 des Gehäuses 2 eingeschraubt werden kann. Der Flansch 25 weist einen zylindrischen Ansatz 28 mit einer Bohrung für eine Schalterwelle 29 auf. Wenn in dem Gehäuse 2 elektrische Vorschaltgeräte mit integrierten Fassungen eingebaut sind, können diese Vorschaltgeräte mit Hilfe des Schalters 24 von außerhalb des Gehäuses 2 spannungsfrei geschaltet werden. Damit können die Lampenabdeckungseinheiten 16 abmontiert werden, so daß die Lampen 3 frei zugänglich sind und eine defekte Lampe 3 gewechselt werden kann, und durch die Anordnung der Vorschaltgeräte sind dann alle noch spannungsführenden Teile in der Schutzart IP 30 abgedeckt.
Die Fig. 8 und 9 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Leuchte 1 mit sechs Lampen 3 und entsprechend auch sechs Lampenabdeckungen 4 sowie einen einen Schalter 24 aufweisenden Flansch 25. Die in den Fig. 8 und 9 dargestellte Leuchte 1 weist ein längliches Gehäuse 2 auf, an welches ein separater Anschlußkasten 30 angeschweißt ist. Dieser Anschlußkasten 30 weist einen Deckel 31 und zwei Leitungseinführungen 6 auf. An dem die Lampen 3 tragenden Gehäuse 2 sind an beiden Seiten jeweils ein Reflektor 32 angeschraubt. Mit Hilfe dieser Reflektoren 32 wird somit das von den Lampen 3 in alle Richtungen ausgestrahlte Licht im wesentlichen nur nach vorne - von der Leuchte 1 weg - reflektiert.
Schließlich zeigt Fig. 10 schematisch zwei weitere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Leuchte 1, wobei beide Ausführungsbeispiele jeweils von oben und von vorne dargestellt sind. Bei dem einen in Fig. 10a dargestellten Ausführungsbeispiel einer Leuchte 1 ist an dem eigentlichen Gehäuse 2 noch ein separater Gehäusevorbau 33 befestigt. Die Anordnung dieses Gehäusevorbaus 33 ermöglicht es, daß die Lampen 3 nicht wie bei den anderen Ausführungsbeispielen senkrecht vom Ge-
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häuse 2 wegstehen, sondern parallel zur Längsseite 21 des Gehäuses 2 verlaufen. Dadurch, daß die Lampen 3 bei dieser Ausführung weniger stark von dem Gehäuse 2 abstehen, ist die Gefahr einer Beschädigung der Lampen 3 bzw. der Lampenabdekkungen 4 verringert.
Die in Fig. 10b dargestellte Leuchte 1 weist insgesamt drei Lampen 3 und somit auch drei Lampenabdeckungen 4 sowie einen Schalter 24 auf. Dabei ist eine Lampe 3 a nicht wie die übrigen Lampen 3 an der Längsseite 21 oder der Schmalseite 22 des Gehäuses 2 sondern auf dem Deckel 7 angeordnet. Eine solche Lampe 3 a kann beispielsweise als Warnlampe ausgebildet sein, so daß entweder die Lampe 3a selber oder die Lampenabdeckung 4a sich in der Farbe von den übrigen Lampen 3 bzw. Lampenabdeckungen 4 unterscheidet. Außer den in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen kann die erfindungsgemäße Leuchte 1 noch in weiteren unterschiedlichen Varianten mit unterschiedlichen Gehäuseabmessungen und einer unterschiedlichen Anzahl an Lampen ausgebildet sein.
Claims (13)
1. Leuchte, insbesondere für den untertägigen Bergbau, mit einem druckfesten Gehäuse (2), mit mindestens einer Lampe, mit mindestens einer die Lampe bzw. die Lampen (3) nach außen abdeckenden, lichtdurchlässigen Lampenabdeckung (4) und mit mindestens einer Leitungseinführung (6), wobei im Inneren des Gehäuses (2) zumindest Anschlußelemente für elektrische Zuleitungen und ein bzw. mehrere Fassungen für die Lampe bzw. die Lampen (3) angeordnet sind und wobei das Gehäuse (2) Öffnungen (5) aufweist, durch die die Lampe bzw. die Lampen (3) aus dem Gehäuse (2) herausragt bzw. herausragen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Lampe genau eine Lampenabdeckung (4) zugeordnet ist und daß für jede Lampe bzw. jede Lampenabdeckung (4) eine Öffnung in dem Gehäuse (2) ausgebildet ist.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (5) als Gewindebohrungen (8) ausgebildet sind und daß in den Gewindebohrungen (8) Buchsen (9) eingeschraubt sind.
3. Leuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchsen (9) in den Gewindebohrungen (8) zusätzlich durch Verkleben, insbesondere mit Lotctite 275, befestigt sind.
4. Leuchte nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampenabdeckung (4) mittels eines Aufnahmekörpers (10) und einer Führungsbuchse (11) in die Buchse (9) des Gehäuses (2) einsetzbar ist, wobei der Aufnahmekörper (10) ein Innengewinde (12) und an seinem lampenabdeckungsseitigen Ende einen nach innen gerichteten Flansch (13) aufweist und die Führungsbuchse (11) in den Aufnahmekörper (10) eingeschraubt ist.
5. Leuchte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampenabdeckung (4) glockenförmig oder haubenförmig ausgebildet ist und an ihrem unteren, offenen Ende einen Auflagerand (15) aufweist.
6. Leuchte nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite (17) der Buchse (9) und die dazu korrespondierende Außenseite (18) der Führungsbuchse (18) als Spaltflächen bearbeitet sind.
7. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampenabdeckungen (4) mittels Schrauben (19) an dem Gehäuse (2) befestigbar sind.
8. Leuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben (19) in einen Schutzkragen (20) im Aufnahmekörper (10) versenkbar sind.
9. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einem Gehäuse (2) mit mehreren Öffnungen (5), wobei die Leuchte weniger Lampen (3) bzw. Lampenabdeckungen (4) als Öffnungen (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (5) die nicht mit Lampen (3) besetzt sind, mit je einem Blindflansch (23) verschlossen sind.
10. Leuchte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des Blindflansches (23) als Spaltfläche bearbeitet ist, wobei dieser Teil zur ebenfalls als Spaltfläche bearbeiteten Innenseite der Buchse (9) korrespondiert.
11. Leuchte nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein einen Schalter (24) aufweisender Flansch (25) in eine der Buchsen (9) einsetzbar ist.
12. Leuchte nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (25) einen zylindrischen Ansatz (28) mit einer Bohrung für eine Schalterwelle (29) aufweist.
13. Leuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Fassungen für die Lampen (3) in elektrischen Vorschaltgeräten integriert sind.
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- 2000-06-23 DE DE20010707U patent/DE20010707U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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