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Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung
für Schubladen
in Schrank- oder Containermöbeln.
Die Schrank- und Containermöbel
werden in vielen Bereichen, z.B. als stationäre oder mobile Büro- bzw.
Werkzeugschränke
eingesetzt. Werden schwere Werkzeuge, Werkstücke oder Akten aufbewahrt,
muss gewährleistet
sein, dass beim Öffnen der
Schubladen ein Kippen der Schränke
verhindert wird. Es ist bekannt, derartige Schränke mit Sperrsystemen auszurüsten, die
das gleichzeitige Herausziehen mehrerer Schubladen verhindern.
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Ein solches Sperrsystem für Auszugsschubladen
ist aus dem französischen
Dokument
FR 2 677 071
A1 bekannt. Dieses Sperrsystem besteht aus einer senkrecht
verlaufenden Schiene, die an der Innenseite der Seiten- oder der
Rückwand
des Möbelkorpus
befestigt ist. In einer nutartigen Führung der Schiene sind tonnenartige
Schiebestücke
aufeinanderfolgend angeordnet. Diese Schiebestücke sind federbelastet durch
Federn am oberen und unteren Ende der Schiene und können durch
Krafteinwirkung entgegen der Federkraft verschoben werden. Je Schublade
ist eine Kugel vorgesehen, die oberhalb von jeweils zwei Schiebestücken positioniert
ist und durch ein Hakensystem beim Öffnen der Schublade zwischen
die Schiebestücke
eingeschoben wird. Die Schiebestücke
bewegen sich in diesem Fall entgegen der Federkraft in der Führung, so
dass die Kugel vollständig
in der Führung
aufgenommen wird. Bei einer derartigen Verschiebung der Schiebestücke ergibt
sich, dass die Kugeln der anderen Schubladen nicht mehr über zwei
Schiebestücke
zentriert sind, so dass ein Eindringen dieser Kugeln und damit ein Öffnen der
entsprechenden Schubladen nicht möglich ist. Das Öffnen aller
Schublade kann des Weiteren durch einen Verriegelungsmechanismus
am oberen Ende der Schiene verhindert werden, indem das Verschieben
des obersten Schiebestücks
in einer Verriegelungsstellung blockiert ist. Eine Entriegelung
der Blockade des obersten Schiebestücks wird durch Einstecken des
passenden Schlüssels
in einen Schließzylinder
und Drehen dieses Schlüssels
erzielt. Die Schließbewegung
des Schlüssels
wird vom Schließzylinder über eine
Verbindungsstange auf ein Exzenterteil übertragen, welches durch die
Drehung einen Mitnehmer des Endschiebestücks freigibt und damit die
Bewegung der Schiebestücke
ermöglicht. Es
hat sich gezeigt, dass für
bestimmte Einsatzzwecke der Schränke
dieser Verriegelungsmechanismus keine ausreichende Sicherheit bietet.
Da der entsprechende Schließzylinder
von der Vorderseite des Möbelkorpus
aus zugänglich
ist, kann dieses bekannte Verschlusssystem durch Unberechtigte derart
manipuliert werden, dass diese Zugang zu den Schubladeninhalten
erzielen, beispielsweise durch Aufbohren des Schließzylinders.
Für Möbel mit
großen Schubladen,
insbesondere Werkzeugschränken,
ist des Weiteren die lange Verbindungsstange zwischen Schließzylinder
und Exzenter von Nachteil, da in der obersten Schublade aufbewahrtes
Werkzeug bei unsachgemäßer Lagerung
eine Verbiegung der Verbindungsstange bewirken kann, was Einfluss
auf die Entriegelung des Sperrsystems haben kann.
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Aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 198 16 091 A1 ist
eine weitere Sperrvorrichtung für Schubladen
in Möbeln
bekannt. In diesem Fall ist eine Führungsschiene an der Innenseite
einer Seitenwand befestigt. Je Schublade ist eine in der Führungsschiene
linear verschiebbare Einrichtung vorgesehen. Zwischen zwei übereinander
angeordneten Schubladen befinden sich in der Führungsschiene Schiebestücke zwischen
diesen Einrichtungen. Wird eine Schublade ausgezogen, verursacht
ein Bolzen, der an der jeweiligen Schublade befestigt ist, eine Verschiebung
dieser Einrichtung und verursacht damit eine vertikale Verschiebung
der Schiebestücke
in der Führungsschiene
nach oben. Auch bei dieser Vorrichtung sind Mittel zum Verschließen und
Blockieren der gesamten Anordnung in ihrer Schließposition
vorgesehen. Dazu ist ein Schließzylinder
an der Vorderseite des Möbelkorpus
angeordnet, der mit einem exzentrischen Ansatz versehen ist. Dieser wirkt
bei Schließbewegungen
des passenden Schlüssels
mit der am oberen Ende der Führungsschiene
vorgesehenen Sperreinrichtung zusammen. Der relativ kurze exzentrische
Ansatz, der rückwärtig am
Schließzylinder
vorgesehen ist, kann in der Regel durch Werkzeug, welches in der
oberen Schublade aufbewahrt wird, nicht beeinträchtigt werden. Nachteilig bei
dieser Vorrichtung ist jedoch auch, die Zugänglichkeit der Schubladeninhalte
durch Unberechtigte, die ohne den passenden Schlüssel eine Entriegelung des
Sperrsystems vornehmen können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es daher, eine verbesserte Verschlusseinrichtung für Schubladen
in vorbekannten Schrank- oder Containermöbeln zur Verfügung zu
stellen, die es Unberechtigten erschwert, Zugang zu den Schubladeninhalten
zu erhalten.
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Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung
kann bei Schränken
mit Sperrsystemen für
Auszugsschubladen angewendet werden, die mit einer senkrecht verlaufenden
Schiene an einer Innenseite des Möbelkorpus versehen sind, in welcher
federbelastete Schiebestücke
verschiebbar, aufeinanderfolgend angeordnet sind. Es können ein oder
mehrere Schiebestücke
je Schublade vorgesehen sein, wobei die Schublade mit einem Eingriffselement
zusammenwirkt, das in der eingeschobenen Stellung der Schublade
die Position der Schieberstücke
nicht beeinflusst und durch die Öffnungsbewegung
der Schublade Schiebestücke
in der Führung entgegen
ihrer Federbelastung verschiebt. Dies bedeutet bei Anordnung einer
Feder am oberen Ende der Schiene nach oben und bei Anordnung von
zwei Federn am oberen und unteren Ende verschieben sich die Schiebestücke oberhalb
des Eingriffselements nach oben und die Schiebestücke unterhalb des
Eingriffselementes nach unten. Die erfindungsgemäße zentrale Verschlusseinrichtung
wirkt auf dieses Sperrsystem ein. Die Verschlusseinrichtung umfasst
ein Sperrelement und ein Schließsystem.
Das Sperrelement befindet sich in der Schließposition des Schließsystems
in seiner Ruhestellung. In dieser Ruhestellung ist mindestens ein
Schiebestück
blockiert, so dass eine Schiebebewegung der Schiebestücke nicht
möglich
ist und damit auch keine Öffnungsbewegung
der Schublade.
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Das Schließsystem der Verschlusseinrichtung
besteht aus einer elektronischen Einrichtung. Ein Teil, die elektronisch
codierbare Erkennungseinrichtung, ist innerhalb des Möbelkorpus
angeordnet und direkt oder indirekt mit einem Arbeitselement verbunden.
Ein weiterer Teil der elektronischen Einrichtung befindet sich außerhalb
des Möbelkorpus.
Mit dieser externen elektronischen Sendeeinrichtung kann ein Berechtigter
ein codiertes Betriebssignal an die Erkennungseinrichtung innerhalb
des Möbelkorpus
auslösen,
wodurch das Schließsystem
in die Freigabeposition umstellbar ist. In dieser Freigabeposition
wird das Sperrelement vorzugsweise mittels eines Arbeitselementes
verschoben, so dass die Blockade des Schiebestückes aufgehoben ist und eine Schiebebewegung
der Schiebestücke
möglich
wird.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird über
einen externen Handsender ein innerhalb des Möbelkorpus befindlicher Transponderempfänger aktiviert,
welcher zusammen mit einer Steuerelektronik auf einen Hubmagneten
oder auch einen Mikromotor einwirkt. Das Arbeitselement kann Teil
des Hubmagneten oder des Mikromotors sein. Beim Auslösen des
Hubmagneten oder des Mikromotors durch die Erkennungseinrichtung
wird das Arbeitselement bewegt und damit das mit dem Arbeitselement
verbundene Sperrelement aus der Ruhestellung in eine Arbeitsstellung
verschoben. Für
ein besonders gutes Zusammenwirken des Arbeitselementes mit dem Sperrelement
sind diese in ihrer Konstruktion aufeinander abgestimmt. In einer
bevorzugten Ausführungsform
findet der Kopf des Arbeitselementes seine Position in einem Aufnahmeteil
des Sperrelementes, so dass die Bewegung des Arbeitselementes eine
Verschiebung des Sperrelements bewirkt. Die Bewegung des Arbeitselementes
kann eine geradlinige Schiebebewegung ausgelöst durch den Hubmagneten oder
eine Dreh- bzw. Schwenkbewegung ausgelöst durch einen Mikromotor sein.
Es ist ausreichend, wenn beispielsweise die Rückzugsbewegung des Hubmagneten
für eine
kurze Zeit anhält,
die zum Öffnen
der Schubladen ausreicht und sich das Arbeitselement anschließend wieder
in seine Ausgangsstellung bewegt und damit das Sperrelement in seine Ruhestellung
verschiebt. Das Sperrelement bewegt sich dabei vorzugsweise horizontal,
d.h. quer zur vertikal verlaufenden Schiene. Ist nach dem Umstellen des
Schließsystem
von der Schließposition
in die Freigabeposition durch Auslösen des Handsenders eine Schublade
geöffnet
worden, befinden sich die Schiebestücke in einer verschobenen Position.
In dieser verschobenen Position ist es dem Sperrelement nicht möglich, sich
wieder in die Ausgangs-, d.h. in die Ruhestellung zu bewegen, da
in diesem Fall das entsprechende Schiebestück die vollständige Rückbewegung
des Sperrelementes verhindert. Das Sperrelement verbleibt in einer
Warteposition solange, bis die geöffnete Schublade wieder geschlossen
wird und die Schiebestücke
aufgrund der in der Schiene angeordneten Feder in ihre Ausgangsstellung
verschoben werden. Dann kann auch das Sperrstück seine Ruhestellung wieder
einnehmen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wirkt das Sperrelement auf das oberste Schiebestück, d.h. das Endschiebestück ein.
Das Sperrelement besitzt dazu eine Sperrfläche, die in der Ruhestellung
des Sperrelementes die Verschiebung des Endschiebestückes blockiert,
indem beispielsweise ein Mitnehmer des Endschiebestücks an der
Sperrfläche
des Sperrelements anschlägt
und so eine Schiebebewegung des Endschiebestücks sowie aller Schiebestücke verhindert.
In der Arbeitsstellung des Sperrelementes ist die Schiebebewegung
des Endstückes nicht
mehr blockiert. Dies wird dadurch erreicht, dass das Sperrelement
durch das Arbeitselement entweder soweit zurückgezogen wird, dass der Mitnehmer sich
am Sperrelement vorbeibewegen, oder in einer bevorzugten Ausführungsform
sich in eine Ausnehmung des Sperrelements verschieben kann. Diese Ausnehmung
am Sperrelement ist so gestaltet, dass sich das Endschiebestück soweit
bewegen lässt, dass
ein Eingriffselement ausreichend Platz zwischen zwei Schiebestücken findet.
Eine solche Ausnehmung hat des Weiteren den Vorteil, dass das Sperrelement
nicht vollständig
aus dem Bereich der Schiebebewegung der Schiebestücke herausgezogen
werden muss, sondern nur soweit, dass die Sperrfläche nicht
mehr die Bewegung des Endschiebestücks durch Blockieren des Mitnehmers
verhindert. Dies wird durch eine benachbarte Anordnung von Sperrfläche und
Ausnehmung am Sperrelement möglich.
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Eine andere Möglichkeit der Blockade des Endschiebestückes wird
mit einer Verschlusseinrichtung erzielt, bei der das Sperrelement
einen Mitnehmer aufweist, der das Verschieben des Endschiebestückes oder
eines anderen Schiebestückes
verhindert, indem er zwischen zwei Schiebestücke oder in eine Ausnehmung
eines Schiebestückes
eingreift und so in seiner Ruhestellung eine Schiebebewegung verhindert.
Auch in diesem Fall kann durch Rückziehen
des Sperrelementes die Schiebebewegung der Schiebestücke freigegeben
werden.
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Durch die Verwendung einer elektronischen Einrichtung
für die
Verschlusseinrichtung ergibt sich der Vorteil, dass ein Teil der
Einrichtung, nämlich
der externe Handsender, Unberechtigten nicht zugänglich ist. Die Schrank- und
Containermöbel
bieten von außen
keinen Angriffspunkt um die Verschlusseinrichtung zu entriegeln,
wie es bei einem mechanischen Schließsystem, wie beispielsweise
Schließzylinder,
Druckknopf, Zahlenschloss, durch Aufbohren der entsprechenden Vorrichtung
möglich
ist. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung besteht darin, dass auf sperrige
mechanische Übertragungssysteme,
wie beispielsweise Hebegestänge
oder Getriebe, verzichtet werden kann. Bei der erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung
wird durch das richtige Betriebssignal eine Entriegelung bewirkt,
wobei Empfänger,
Steuerelektronik, Arbeitselement und Sperrelement in einem eng begrenzten
Raum angeordnet werden können.
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Die Erfindung wird nachfolgend durch
die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen erleichtert. Diese zeigen:
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1 eine
Ansicht der Verschlusseinrichtung mit dem Sperrsystem,
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2 einen
Schnitt entlang der Linie II – II von 1 mit der Verschlusseinrichtung
in Schließposition,
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3 eine
Ansicht der Verschlussvorrichtung gemäß 2 in Freigabeposition,
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4 eine
vergrößerte Ansicht
des Sperrelementes.
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Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung 20 ist
in der 1 als Zentralverschluss
in ihrem Zusammenwirken mit einem bekannten Sperrsystem gezeigt,
bei dem sich Schiebestücke 11 innerhalb
einer Führung 17 in
einer Schiene 10 bewegen. Diese Schiene 10 ist
in Längsrichtung
an einer Innenseite des Möbelkorpus
befestigt. Dies kann sowohl eine Seitenwand als auch eine Rückwand sein.
Der Möbelkorpus
und die Schubladen sind nicht gezeigt. Bei den aufeinanderfolgend
angeordneten, federbelasteten Schiebestücken 11 kann es sich
sowohl um tonnenartige Schiebestücke 11,
wie in diesem Beispiel gezeigt, als auch um anders geformte Schiebestücke handeln.
Je Schublade muss mindestens ein Schiebestück vorgesehen werden, wobei
die Anzahl der Schiebestücke
je Schublade bei Möbeln
mit unterschiedlich hohen Schubladen variieren kann. In 1 ist als Eingriffselement 13 eine
Kugel gezeigt, die oberhalb der Führung 17 so positioniert ist,
dass sie über
den sich berührenden
Enden zweier Schiebestücke 11 liegt.
Die Kugel 13 lässt
sich zwischen diese zwei Schiebestücke 11 in die Führung 17 einbringen,
wenn die Schiebebewegung der Schiebestücke 11 nicht durch
die Verschlusseinrichtung 20 blockiert ist. Die Schiebestücke oberhalb
des Eingriffselements 13 bewegen sich nach oben, wobei
eine Kraft F2 ausgeübt
werden muss, die der Federkraft F1 der am oberen Ende der
Schiene 10 vorgesehenen Feder 12 entgegengesetzt
ist. Ist auch am unteren Ende der Schiene 10 eine Feder
angeordnet, so bewegen sich die Schiebestücke 11 unterhalb des Eingriffselements 13 aufgrund
einer Kraft F3 nach unten. Ansonsten erfolgt eine Schiebebewegung ausschließlich in
eine Richtung. Das Eingriffselement 13 kann in bekannter
Weise, beispielsweise mittels eines Hakensystems, durch die Öffnungsbewegung der
Schublade in die Führung 17 eingedrückt werden.
Hierzu ist jedoch die Entriegelung mittels der Verschlusseinrichtung 20 notwendig. 1 zeigt ein Endschiebestück 16,
das einen Mitnehmer 15 aufweist, der durch das Sperrelement 24 an
einer Schiebebewegung nach oben gehindert wird. Dieses Sperrelement 24 ist
oberhalb der Führung 17 angeordnet,
d.h. blockiert in diesem Beispiel ausschließlich den axial vom Endschiebestück 16 abragenden Mitnehmer 15.
Die Einwirkung der Feder 12 auf das Endschiebestück 16 wird
vom Sperrelement 24 nicht beeinträchtigt. Ohne Einfluss des Eingriffselements 13 befinden
sich alle Schiebestücke 11 in
einer Position, die durch die Federbelastung der Feder 12 gegeben
ist und erst durch die Öffnungsbewegung
der Schublade, die ein Eindrücken
des Eingriffselements 13 in die Führung 17 bewirkt,
wird eine Schiebebewegung der Schiebestücke 11 und des Endschiebestücks 16 ausgelöst. In Schieberichtung
des Mitnehmers 15, in 1 nach
oben, besitzt das Sperrelement 24 eine Sperrfläche 26 und
benachbart dazu eine Ausnehmung 27. Das Sperrelement 24 ist
in einer vergrößerten Darstellung
in 4 gezeigt. Das Sperrelement 24 ist
quer zur Bewegungsrichtung des Endschiebestückes 16 bewegbar.
In Ruhestellung des Sperrelementes 24 befindet sich das
Sperrelement 24 unmittelbar oberhalb der Führung 17 und
die Sperrfläche 26 des
Sperrelementes 24 vor dem Mitnehmer 15, der an
diese Sperrfläche 26 anschlägt. Dies
ist aus 1 und 2 ersichtlich. In der 2 wurde der Bereich des
Mitnehmers 15, der durch die Sperrfläche 26 blockiert wird,
gestrichelt eingezeichnet. Wird das Sperrelement 24 durch
das Arbeitselement 28 zurückgezogen, wird der Weg für den Mitnehmer 15 frei.
Dieser kann sich in die Ausnehmung 27 des Sperrelementes 24 verschieben.
Diese Ausnehmung 27 ist in der 1 in gestrichelter Linie angedeutet.
Die Ausnehmung 27 ist so groß, dass der Mitnehmer so weit
einfahren kann, bis alle oberhalb des Eingriffselements 13 angeordneten
Schiebestücke 11 soweit
nach oben verschoben sind, dass das Eingriffselement 13 in
der Führung 17 zwischen
zwei Schiebestücken 11 seinen
Platz findet.
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Der 4 ist
zu entnehmen, dass das Sperrelement 24 des Weiteren ein
Aufnahmeteil 25 besitzt, in dem ein Ende des Arbeitselementes 28 gelagert
ist, beispielsweise wie in diesem Fall der Kopf 29 des
Arbeitselementes 28, das durch einen Hubmagneten 30 in
einer im wesentlichen horizontalen Richtung bewegt werden kann.
Das Arbeitselement 28 ist mit einer nicht gezeigten Feder
in Richtung Schiene 10 kraftbeaufschlagt. Diese Federkraft
ist geringer als die vom Hubmagneten 30 ausgehende Kraft.
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Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung 20 enthält mechanische
Elemente, die oben beschrieben wurden, und des Weiteren eine elektronische
Einrichtung, die in der 1 angedeutet
wurde. Außerhalb
des Möbelkorpus
befindet sich der Sender 32, von dem das codierte Signal
an den Transponderempfänger 31 übermittelt
wird. Dieser Empfänger 31 befindet
sich innerhalb des Möbelkorpus,
vorzugsweise in unmittelbarer Nähe
der mechanischen Elemente der Verschlusseinrichtung 20.
Das vom Sender 32 ausgesendete Betriebssignal wird vom
Empfänger
aufgenommen, mit einem vorgegebenen Code verglichen und gegebenenfalls über eine
Steuerelektronik umgewandelt weitergeleitet. In diesem Fall wird
ein Hubmagnet 30 aktiviert. Teil dieses Hubmagneten 30 ist
das Arbeitselement 28, welches beim Auslösen des
Hubmagneten 30 vom Hubmagneten 30 angezogen, d.h.
zurückgezogen
wird. Durch die Rückbewegung
des Arbeitselementes 28 wird das mit dem Arbeitselement 28 verbundene Sperrelement 24 aus
der Ruhestellung oberhalb der Führung 17 wegbewegt
und gibt damit den Schiebeweg für
den Mitnehmer 15 frei. Dieser Vorgang ist aus den 2 und 3 ersichtlich. In der 2 befindet sich das Arbeitselement 28 in
ausgeschobener Stellung sichtbar an dem freien Raum im Hubmagneten am
Ende des Arbeitselementes 28. Dieses Arbeitselement 28 wird
vom Hubmagneten 30 bei Auslösen eines Signals in den Hubmagneten 30 hineingezogen.
Das aus dem Hubmagneten 30 herausragende Ende des Arbeitselementes 28 mit
dem Kopf 29 ist im Sperrelement 24 gelagert und
zieht das Sperrelement 24 in die Richtung des Hubmagneten 30,
wodurch die Sperrfläche 26 vom
Mitnehmer 15 wegbewegt wird, der nun in die Aufnahme 27 des
Sperrelementes 24 einfahren kann.
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Das Sperrelement 24, das
Arbeitselement 28 und der Hubmagnet 30 befinden
sich vorzugsweise in einem Gehäuse 21,
das an der Schiene 10 befestigt ist. Dieses Gehäuse 21 besitzt
im Bereich oberhalb der Führung 17 einen
Durchbruch 23 für
die Bewegung der Schiebestücke 11.
Quer zur Führung 17 ist
im Gehäuse 21 eine
Aufnahme 22 für
den Hubmagneten mit dem Arbeitselement 28 vorgesehen. Diese
Aufnahme 22 kann Teil des Gehäuses 21 sein oder
separat am Gehäuse 21 befestigt
werden. In der 1 wurde
die obere Abdeckung des Gehäuses 21 und
der Aufnahme 22 weggelassen, um die Wirkungsweise der im
Gehäuse 21 und
der Aufnahme 22 enthaltenen Elemente darstellen zu können.
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Die oben beschriebene Ausführungsform
der Erfindung gibt diese nur beispielsweise wieder und ist nicht
auf diese Ausführung
beschränkt.
Es sind vielmehr weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten für das Sperrelement
und insbesondere für
das Arbeitselement denkbar. Die Bewegung des Arbeitselementes kann
neben einer geradlinigen Schubbewegung auch eine Drehbewegung oder
Schwenkbewegung sein, abhängig
davon welches Antriebsmittel für
das Arbeitselement eingesetzt wird. Auch ist es möglich das
Sperrelement direkt vom Antriebsmittel bewegen zu lassen.
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Die erfinderische Verschlusseinrichtung
ermöglicht
eine verbesserte Absicherung von Schrank- und Containermöbel. Es
kann weiterhin gewährleistet
werden, dass nur eine Schublade ausziehbar ist, was ein Kippen des
Möbelstücks behindert.
Ein solches Kippen kann unter der Last von zwei oder mehr herausgezogenen
Schubladen, insbesondere bei schweren Schubladeninhalten, beispielsweise
Werkzeugen, vorkommen. Bekannte Sperrsysteme in Schrank- oder Containermöbeln, die
auf eine Verschiebung von Schiebestücken in einem Schienensystem
beruhen, können
mit der erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung
in einfacher Weise nachgerüstet
werden.
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Bezugszeichenliste :
- 10
- Schiene
- 11
- Schiebestück
- 12
- Feder
- 13
- Eingriffselement,
Kugel
- 15
- Mitnehmer
- 16
- Endschiebestück
- 17
- Führung
- 20
- Verschlusseinrichtung
- 21
- Gehäuse
- 22
- Aufnahme
für 28
- 23
- Durchbruch
- 24
- Sperrelement
- 25
- Aufnahmeteil
für 29
- 26
- Sperrfläche für 15
- 27
- Ausnehmung
für 15
- 28
- Arbeitselement
- 29
- Kopf
von28
- 30
- Hubmagnet
- 31
- Empfänger
- 32
- Sender
- F1
- Federkraft
- F2
- Kraft
- F3
- Kraft