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DE20315217U1 - Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln - Google Patents

Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln Download PDF

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DE20315217U1
DE20315217U1 DE20315217U DE20315217U DE20315217U1 DE 20315217 U1 DE20315217 U1 DE 20315217U1 DE 20315217 U DE20315217 U DE 20315217U DE 20315217 U DE20315217 U DE 20315217U DE 20315217 U1 DE20315217 U1 DE 20315217U1
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locking
sliding
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sliding pieces
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DE20315217U
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BURG F.W. LUELING KG, DE
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Burg Schliesssysteme Fw Lueling KG
BURG SCHLIESSYSTEME F W LUELIN
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/46Locks or fastenings for special use for drawers
    • E05B65/462Locks or fastenings for special use for drawers for two or more drawers
    • E05B65/463Drawer interlock or anti-tilt mechanisms, i.e. when one drawer is open, at least one of the remaining drawers is locked
    • E05B65/464Drawer interlock or anti-tilt mechanisms, i.e. when one drawer is open, at least one of the remaining drawers is locked comprising two or more lock elements aligned in end-to-end abutting relation
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B47/00Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means

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Abstract

Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln, welche ausgerüstet sind mit einer senkrecht verlaufenden Schiene (10) befestigt an einer Innenseite vom Möbelkorpus und mit in der Führung (17) der Schiene (10) aufeinanderfolgend angeordneten, federbelasteten Schiebestücken (11), wobei mindestens ein linear verschiebbares Schiebestück (11) für jede Schublade vorgesehen ist und für jede Schublade ein mit der Schublade zusammenwirkendes Eingriffselement (13) vorgesehen ist, das in der eingeschobenen Stellung der Schublade die Position der Schiebestücke (11) nicht beeinflusst und welches durch die Öffnungsbewegung der Schublade die Schiebestücke (11) entgegen ihrer Federbelastung in der Führung (17) verschiebt, wobei die Verschlusseinrichtung ein Sperrelement (24) und ein Schließsystem umfasst, das Sperrelement (24) in seiner Ruhestellung eine Schiebebewegung der Schiebestücke (11) und damit eine Öffnungsbewegung der Schublade nicht ermöglicht und in einer Arbeitsstellung eine Schiebebewegung der Schiebestücke (11) ermöglicht, das Schließsystem zwischen einer Schließposition, in der keine Einwirkung auf das Sperrelement (24) erfolgt, und einer Freigabeposition, in der direkt oder mittels eines Arbeitselementes (28) das Sperrelement (24) aus der Ruhe- in die Freigabeposition verschoben ist, umstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließsystem aus einer elektronischen Einrichtung (31, 32) besteht, mit einer innerhalb des Möbelkorpus angeordneten elektronisch codierbaren Erkennungseinrichtung (31), die direkt oder indirekt mit dem Arbeitselement (28) verbunden ist und einer externen elektronischen Sendeeinrichtung (32), durch die ein codiertes Betriebssignal an die Erkennungseinrichtung (31) auslösbar ist, wodurch das Schließsystem in die Freigabeposition umstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln. Die Schrank- und Containermöbel werden in vielen Bereichen, z.B. als stationäre oder mobile Büro- bzw. Werkzeugschränke eingesetzt. Werden schwere Werkzeuge, Werkstücke oder Akten aufbewahrt, muss gewährleistet sein, dass beim Öffnen der Schubladen ein Kippen der Schränke verhindert wird. Es ist bekannt, derartige Schränke mit Sperrsystemen auszurüsten, die das gleichzeitige Herausziehen mehrerer Schubladen verhindern.
  • Ein solches Sperrsystem für Auszugsschubladen ist aus dem französischen Dokument FR 2 677 071 A1 bekannt. Dieses Sperrsystem besteht aus einer senkrecht verlaufenden Schiene, die an der Innenseite der Seiten- oder der Rückwand des Möbelkorpus befestigt ist. In einer nutartigen Führung der Schiene sind tonnenartige Schiebestücke aufeinanderfolgend angeordnet. Diese Schiebestücke sind federbelastet durch Federn am oberen und unteren Ende der Schiene und können durch Krafteinwirkung entgegen der Federkraft verschoben werden. Je Schublade ist eine Kugel vorgesehen, die oberhalb von jeweils zwei Schiebestücken positioniert ist und durch ein Hakensystem beim Öffnen der Schublade zwischen die Schiebestücke eingeschoben wird. Die Schiebestücke bewegen sich in diesem Fall entgegen der Federkraft in der Führung, so dass die Kugel vollständig in der Führung aufgenommen wird. Bei einer derartigen Verschiebung der Schiebestücke ergibt sich, dass die Kugeln der anderen Schubladen nicht mehr über zwei Schiebestücke zentriert sind, so dass ein Eindringen dieser Kugeln und damit ein Öffnen der entsprechenden Schubladen nicht möglich ist. Das Öffnen aller Schublade kann des Weiteren durch einen Verriegelungsmechanismus am oberen Ende der Schiene verhindert werden, indem das Verschieben des obersten Schiebestücks in einer Verriegelungsstellung blockiert ist. Eine Entriegelung der Blockade des obersten Schiebestücks wird durch Einstecken des passenden Schlüssels in einen Schließzylinder und Drehen dieses Schlüssels erzielt. Die Schließbewegung des Schlüssels wird vom Schließzylinder über eine Verbindungsstange auf ein Exzenterteil übertragen, welches durch die Drehung einen Mitnehmer des Endschiebestücks freigibt und damit die Bewegung der Schiebestücke ermöglicht. Es hat sich gezeigt, dass für bestimmte Einsatzzwecke der Schränke dieser Verriegelungsmechanismus keine ausreichende Sicherheit bietet. Da der entsprechende Schließzylinder von der Vorderseite des Möbelkorpus aus zugänglich ist, kann dieses bekannte Verschlusssystem durch Unberechtigte derart manipuliert werden, dass diese Zugang zu den Schubladeninhalten erzielen, beispielsweise durch Aufbohren des Schließzylinders. Für Möbel mit großen Schubladen, insbesondere Werkzeugschränken, ist des Weiteren die lange Verbindungsstange zwischen Schließzylinder und Exzenter von Nachteil, da in der obersten Schublade aufbewahrtes Werkzeug bei unsachgemäßer Lagerung eine Verbiegung der Verbindungsstange bewirken kann, was Einfluss auf die Entriegelung des Sperrsystems haben kann.
  • Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 198 16 091 A1 ist eine weitere Sperrvorrichtung für Schubladen in Möbeln bekannt. In diesem Fall ist eine Führungsschiene an der Innenseite einer Seitenwand befestigt. Je Schublade ist eine in der Führungsschiene linear verschiebbare Einrichtung vorgesehen. Zwischen zwei übereinander angeordneten Schubladen befinden sich in der Führungsschiene Schiebestücke zwischen diesen Einrichtungen. Wird eine Schublade ausgezogen, verursacht ein Bolzen, der an der jeweiligen Schublade befestigt ist, eine Verschiebung dieser Einrichtung und verursacht damit eine vertikale Verschiebung der Schiebestücke in der Führungsschiene nach oben. Auch bei dieser Vorrichtung sind Mittel zum Verschließen und Blockieren der gesamten Anordnung in ihrer Schließposition vorgesehen. Dazu ist ein Schließzylinder an der Vorderseite des Möbelkorpus angeordnet, der mit einem exzentrischen Ansatz versehen ist. Dieser wirkt bei Schließbewegungen des passenden Schlüssels mit der am oberen Ende der Führungsschiene vorgesehenen Sperreinrichtung zusammen. Der relativ kurze exzentrische Ansatz, der rückwärtig am Schließzylinder vorgesehen ist, kann in der Regel durch Werkzeug, welches in der oberen Schublade aufbewahrt wird, nicht beeinträchtigt werden. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist jedoch auch, die Zugänglichkeit der Schubladeninhalte durch Unberechtigte, die ohne den passenden Schlüssel eine Entriegelung des Sperrsystems vornehmen können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine verbesserte Verschlusseinrichtung für Schubladen in vorbekannten Schrank- oder Containermöbeln zur Verfügung zu stellen, die es Unberechtigten erschwert, Zugang zu den Schubladeninhalten zu erhalten.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung kann bei Schränken mit Sperrsystemen für Auszugsschubladen angewendet werden, die mit einer senkrecht verlaufenden Schiene an einer Innenseite des Möbelkorpus versehen sind, in welcher federbelastete Schiebestücke verschiebbar, aufeinanderfolgend angeordnet sind. Es können ein oder mehrere Schiebestücke je Schublade vorgesehen sein, wobei die Schublade mit einem Eingriffselement zusammenwirkt, das in der eingeschobenen Stellung der Schublade die Position der Schieberstücke nicht beeinflusst und durch die Öffnungsbewegung der Schublade Schiebestücke in der Führung entgegen ihrer Federbelastung verschiebt. Dies bedeutet bei Anordnung einer Feder am oberen Ende der Schiene nach oben und bei Anordnung von zwei Federn am oberen und unteren Ende verschieben sich die Schiebestücke oberhalb des Eingriffselements nach oben und die Schiebestücke unterhalb des Eingriffselementes nach unten. Die erfindungsgemäße zentrale Verschlusseinrichtung wirkt auf dieses Sperrsystem ein. Die Verschlusseinrichtung umfasst ein Sperrelement und ein Schließsystem. Das Sperrelement befindet sich in der Schließposition des Schließsystems in seiner Ruhestellung. In dieser Ruhestellung ist mindestens ein Schiebestück blockiert, so dass eine Schiebebewegung der Schiebestücke nicht möglich ist und damit auch keine Öffnungsbewegung der Schublade.
  • Das Schließsystem der Verschlusseinrichtung besteht aus einer elektronischen Einrichtung. Ein Teil, die elektronisch codierbare Erkennungseinrichtung, ist innerhalb des Möbelkorpus angeordnet und direkt oder indirekt mit einem Arbeitselement verbunden. Ein weiterer Teil der elektronischen Einrichtung befindet sich außerhalb des Möbelkorpus. Mit dieser externen elektronischen Sendeeinrichtung kann ein Berechtigter ein codiertes Betriebssignal an die Erkennungseinrichtung innerhalb des Möbelkorpus auslösen, wodurch das Schließsystem in die Freigabeposition umstellbar ist. In dieser Freigabeposition wird das Sperrelement vorzugsweise mittels eines Arbeitselementes verschoben, so dass die Blockade des Schiebestückes aufgehoben ist und eine Schiebebewegung der Schiebestücke möglich wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird über einen externen Handsender ein innerhalb des Möbelkorpus befindlicher Transponderempfänger aktiviert, welcher zusammen mit einer Steuerelektronik auf einen Hubmagneten oder auch einen Mikromotor einwirkt. Das Arbeitselement kann Teil des Hubmagneten oder des Mikromotors sein. Beim Auslösen des Hubmagneten oder des Mikromotors durch die Erkennungseinrichtung wird das Arbeitselement bewegt und damit das mit dem Arbeitselement verbundene Sperrelement aus der Ruhestellung in eine Arbeitsstellung verschoben. Für ein besonders gutes Zusammenwirken des Arbeitselementes mit dem Sperrelement sind diese in ihrer Konstruktion aufeinander abgestimmt. In einer bevorzugten Ausführungsform findet der Kopf des Arbeitselementes seine Position in einem Aufnahmeteil des Sperrelementes, so dass die Bewegung des Arbeitselementes eine Verschiebung des Sperrelements bewirkt. Die Bewegung des Arbeitselementes kann eine geradlinige Schiebebewegung ausgelöst durch den Hubmagneten oder eine Dreh- bzw. Schwenkbewegung ausgelöst durch einen Mikromotor sein. Es ist ausreichend, wenn beispielsweise die Rückzugsbewegung des Hubmagneten für eine kurze Zeit anhält, die zum Öffnen der Schubladen ausreicht und sich das Arbeitselement anschließend wieder in seine Ausgangsstellung bewegt und damit das Sperrelement in seine Ruhestellung verschiebt. Das Sperrelement bewegt sich dabei vorzugsweise horizontal, d.h. quer zur vertikal verlaufenden Schiene. Ist nach dem Umstellen des Schließsystem von der Schließposition in die Freigabeposition durch Auslösen des Handsenders eine Schublade geöffnet worden, befinden sich die Schiebestücke in einer verschobenen Position. In dieser verschobenen Position ist es dem Sperrelement nicht möglich, sich wieder in die Ausgangs-, d.h. in die Ruhestellung zu bewegen, da in diesem Fall das entsprechende Schiebestück die vollständige Rückbewegung des Sperrelementes verhindert. Das Sperrelement verbleibt in einer Warteposition solange, bis die geöffnete Schublade wieder geschlossen wird und die Schiebestücke aufgrund der in der Schiene angeordneten Feder in ihre Ausgangsstellung verschoben werden. Dann kann auch das Sperrstück seine Ruhestellung wieder einnehmen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wirkt das Sperrelement auf das oberste Schiebestück, d.h. das Endschiebestück ein. Das Sperrelement besitzt dazu eine Sperrfläche, die in der Ruhestellung des Sperrelementes die Verschiebung des Endschiebestückes blockiert, indem beispielsweise ein Mitnehmer des Endschiebestücks an der Sperrfläche des Sperrelements anschlägt und so eine Schiebebewegung des Endschiebestücks sowie aller Schiebestücke verhindert. In der Arbeitsstellung des Sperrelementes ist die Schiebebewegung des Endstückes nicht mehr blockiert. Dies wird dadurch erreicht, dass das Sperrelement durch das Arbeitselement entweder soweit zurückgezogen wird, dass der Mitnehmer sich am Sperrelement vorbeibewegen, oder in einer bevorzugten Ausführungsform sich in eine Ausnehmung des Sperrelements verschieben kann. Diese Ausnehmung am Sperrelement ist so gestaltet, dass sich das Endschiebestück soweit bewegen lässt, dass ein Eingriffselement ausreichend Platz zwischen zwei Schiebestücken findet. Eine solche Ausnehmung hat des Weiteren den Vorteil, dass das Sperrelement nicht vollständig aus dem Bereich der Schiebebewegung der Schiebestücke herausgezogen werden muss, sondern nur soweit, dass die Sperrfläche nicht mehr die Bewegung des Endschiebestücks durch Blockieren des Mitnehmers verhindert. Dies wird durch eine benachbarte Anordnung von Sperrfläche und Ausnehmung am Sperrelement möglich.
  • Eine andere Möglichkeit der Blockade des Endschiebestückes wird mit einer Verschlusseinrichtung erzielt, bei der das Sperrelement einen Mitnehmer aufweist, der das Verschieben des Endschiebestückes oder eines anderen Schiebestückes verhindert, indem er zwischen zwei Schiebestücke oder in eine Ausnehmung eines Schiebestückes eingreift und so in seiner Ruhestellung eine Schiebebewegung verhindert. Auch in diesem Fall kann durch Rückziehen des Sperrelementes die Schiebebewegung der Schiebestücke freigegeben werden.
  • Durch die Verwendung einer elektronischen Einrichtung für die Verschlusseinrichtung ergibt sich der Vorteil, dass ein Teil der Einrichtung, nämlich der externe Handsender, Unberechtigten nicht zugänglich ist. Die Schrank- und Containermöbel bieten von außen keinen Angriffspunkt um die Verschlusseinrichtung zu entriegeln, wie es bei einem mechanischen Schließsystem, wie beispielsweise Schließzylinder, Druckknopf, Zahlenschloss, durch Aufbohren der entsprechenden Vorrichtung möglich ist. Ein weiterer Vorteil der Vorrichtung besteht darin, dass auf sperrige mechanische Übertragungssysteme, wie beispielsweise Hebegestänge oder Getriebe, verzichtet werden kann. Bei der erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung wird durch das richtige Betriebssignal eine Entriegelung bewirkt, wobei Empfänger, Steuerelektronik, Arbeitselement und Sperrelement in einem eng begrenzten Raum angeordnet werden können.
  • Die Erfindung wird nachfolgend durch die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen erleichtert. Diese zeigen:
  • 1 eine Ansicht der Verschlusseinrichtung mit dem Sperrsystem,
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II – II von 1 mit der Verschlusseinrichtung in Schließposition,
  • 3 eine Ansicht der Verschlussvorrichtung gemäß 2 in Freigabeposition,
  • 4 eine vergrößerte Ansicht des Sperrelementes.
  • Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung 20 ist in der 1 als Zentralverschluss in ihrem Zusammenwirken mit einem bekannten Sperrsystem gezeigt, bei dem sich Schiebestücke 11 innerhalb einer Führung 17 in einer Schiene 10 bewegen. Diese Schiene 10 ist in Längsrichtung an einer Innenseite des Möbelkorpus befestigt. Dies kann sowohl eine Seitenwand als auch eine Rückwand sein. Der Möbelkorpus und die Schubladen sind nicht gezeigt. Bei den aufeinanderfolgend angeordneten, federbelasteten Schiebestücken 11 kann es sich sowohl um tonnenartige Schiebestücke 11, wie in diesem Beispiel gezeigt, als auch um anders geformte Schiebestücke handeln. Je Schublade muss mindestens ein Schiebestück vorgesehen werden, wobei die Anzahl der Schiebestücke je Schublade bei Möbeln mit unterschiedlich hohen Schubladen variieren kann. In 1 ist als Eingriffselement 13 eine Kugel gezeigt, die oberhalb der Führung 17 so positioniert ist, dass sie über den sich berührenden Enden zweier Schiebestücke 11 liegt. Die Kugel 13 lässt sich zwischen diese zwei Schiebestücke 11 in die Führung 17 einbringen, wenn die Schiebebewegung der Schiebestücke 11 nicht durch die Verschlusseinrichtung 20 blockiert ist. Die Schiebestücke oberhalb des Eingriffselements 13 bewegen sich nach oben, wobei eine Kraft F2 ausgeübt werden muss, die der Federkraft F1 der am oberen Ende der Schiene 10 vorgesehenen Feder 12 entgegengesetzt ist. Ist auch am unteren Ende der Schiene 10 eine Feder angeordnet, so bewegen sich die Schiebestücke 11 unterhalb des Eingriffselements 13 aufgrund einer Kraft F3 nach unten. Ansonsten erfolgt eine Schiebebewegung ausschließlich in eine Richtung. Das Eingriffselement 13 kann in bekannter Weise, beispielsweise mittels eines Hakensystems, durch die Öffnungsbewegung der Schublade in die Führung 17 eingedrückt werden. Hierzu ist jedoch die Entriegelung mittels der Verschlusseinrichtung 20 notwendig. 1 zeigt ein Endschiebestück 16, das einen Mitnehmer 15 aufweist, der durch das Sperrelement 24 an einer Schiebebewegung nach oben gehindert wird. Dieses Sperrelement 24 ist oberhalb der Führung 17 angeordnet, d.h. blockiert in diesem Beispiel ausschließlich den axial vom Endschiebestück 16 abragenden Mitnehmer 15. Die Einwirkung der Feder 12 auf das Endschiebestück 16 wird vom Sperrelement 24 nicht beeinträchtigt. Ohne Einfluss des Eingriffselements 13 befinden sich alle Schiebestücke 11 in einer Position, die durch die Federbelastung der Feder 12 gegeben ist und erst durch die Öffnungsbewegung der Schublade, die ein Eindrücken des Eingriffselements 13 in die Führung 17 bewirkt, wird eine Schiebebewegung der Schiebestücke 11 und des Endschiebestücks 16 ausgelöst. In Schieberichtung des Mitnehmers 15, in 1 nach oben, besitzt das Sperrelement 24 eine Sperrfläche 26 und benachbart dazu eine Ausnehmung 27. Das Sperrelement 24 ist in einer vergrößerten Darstellung in 4 gezeigt. Das Sperrelement 24 ist quer zur Bewegungsrichtung des Endschiebestückes 16 bewegbar. In Ruhestellung des Sperrelementes 24 befindet sich das Sperrelement 24 unmittelbar oberhalb der Führung 17 und die Sperrfläche 26 des Sperrelementes 24 vor dem Mitnehmer 15, der an diese Sperrfläche 26 anschlägt. Dies ist aus 1 und 2 ersichtlich. In der 2 wurde der Bereich des Mitnehmers 15, der durch die Sperrfläche 26 blockiert wird, gestrichelt eingezeichnet. Wird das Sperrelement 24 durch das Arbeitselement 28 zurückgezogen, wird der Weg für den Mitnehmer 15 frei. Dieser kann sich in die Ausnehmung 27 des Sperrelementes 24 verschieben. Diese Ausnehmung 27 ist in der 1 in gestrichelter Linie angedeutet. Die Ausnehmung 27 ist so groß, dass der Mitnehmer so weit einfahren kann, bis alle oberhalb des Eingriffselements 13 angeordneten Schiebestücke 11 soweit nach oben verschoben sind, dass das Eingriffselement 13 in der Führung 17 zwischen zwei Schiebestücken 11 seinen Platz findet.
  • Der 4 ist zu entnehmen, dass das Sperrelement 24 des Weiteren ein Aufnahmeteil 25 besitzt, in dem ein Ende des Arbeitselementes 28 gelagert ist, beispielsweise wie in diesem Fall der Kopf 29 des Arbeitselementes 28, das durch einen Hubmagneten 30 in einer im wesentlichen horizontalen Richtung bewegt werden kann. Das Arbeitselement 28 ist mit einer nicht gezeigten Feder in Richtung Schiene 10 kraftbeaufschlagt. Diese Federkraft ist geringer als die vom Hubmagneten 30 ausgehende Kraft.
  • Die erfindungsgemäße Verschlusseinrichtung 20 enthält mechanische Elemente, die oben beschrieben wurden, und des Weiteren eine elektronische Einrichtung, die in der 1 angedeutet wurde. Außerhalb des Möbelkorpus befindet sich der Sender 32, von dem das codierte Signal an den Transponderempfänger 31 übermittelt wird. Dieser Empfänger 31 befindet sich innerhalb des Möbelkorpus, vorzugsweise in unmittelbarer Nähe der mechanischen Elemente der Verschlusseinrichtung 20. Das vom Sender 32 ausgesendete Betriebssignal wird vom Empfänger aufgenommen, mit einem vorgegebenen Code verglichen und gegebenenfalls über eine Steuerelektronik umgewandelt weitergeleitet. In diesem Fall wird ein Hubmagnet 30 aktiviert. Teil dieses Hubmagneten 30 ist das Arbeitselement 28, welches beim Auslösen des Hubmagneten 30 vom Hubmagneten 30 angezogen, d.h. zurückgezogen wird. Durch die Rückbewegung des Arbeitselementes 28 wird das mit dem Arbeitselement 28 verbundene Sperrelement 24 aus der Ruhestellung oberhalb der Führung 17 wegbewegt und gibt damit den Schiebeweg für den Mitnehmer 15 frei. Dieser Vorgang ist aus den 2 und 3 ersichtlich. In der 2 befindet sich das Arbeitselement 28 in ausgeschobener Stellung sichtbar an dem freien Raum im Hubmagneten am Ende des Arbeitselementes 28. Dieses Arbeitselement 28 wird vom Hubmagneten 30 bei Auslösen eines Signals in den Hubmagneten 30 hineingezogen. Das aus dem Hubmagneten 30 herausragende Ende des Arbeitselementes 28 mit dem Kopf 29 ist im Sperrelement 24 gelagert und zieht das Sperrelement 24 in die Richtung des Hubmagneten 30, wodurch die Sperrfläche 26 vom Mitnehmer 15 wegbewegt wird, der nun in die Aufnahme 27 des Sperrelementes 24 einfahren kann.
  • Das Sperrelement 24, das Arbeitselement 28 und der Hubmagnet 30 befinden sich vorzugsweise in einem Gehäuse 21, das an der Schiene 10 befestigt ist. Dieses Gehäuse 21 besitzt im Bereich oberhalb der Führung 17 einen Durchbruch 23 für die Bewegung der Schiebestücke 11. Quer zur Führung 17 ist im Gehäuse 21 eine Aufnahme 22 für den Hubmagneten mit dem Arbeitselement 28 vorgesehen. Diese Aufnahme 22 kann Teil des Gehäuses 21 sein oder separat am Gehäuse 21 befestigt werden. In der 1 wurde die obere Abdeckung des Gehäuses 21 und der Aufnahme 22 weggelassen, um die Wirkungsweise der im Gehäuse 21 und der Aufnahme 22 enthaltenen Elemente darstellen zu können.
  • Die oben beschriebene Ausführungsform der Erfindung gibt diese nur beispielsweise wieder und ist nicht auf diese Ausführung beschränkt. Es sind vielmehr weitere Ausgestaltungsmöglichkeiten für das Sperrelement und insbesondere für das Arbeitselement denkbar. Die Bewegung des Arbeitselementes kann neben einer geradlinigen Schubbewegung auch eine Drehbewegung oder Schwenkbewegung sein, abhängig davon welches Antriebsmittel für das Arbeitselement eingesetzt wird. Auch ist es möglich das Sperrelement direkt vom Antriebsmittel bewegen zu lassen.
  • Die erfinderische Verschlusseinrichtung ermöglicht eine verbesserte Absicherung von Schrank- und Containermöbel. Es kann weiterhin gewährleistet werden, dass nur eine Schublade ausziehbar ist, was ein Kippen des Möbelstücks behindert. Ein solches Kippen kann unter der Last von zwei oder mehr herausgezogenen Schubladen, insbesondere bei schweren Schubladeninhalten, beispielsweise Werkzeugen, vorkommen. Bekannte Sperrsysteme in Schrank- oder Containermöbeln, die auf eine Verschiebung von Schiebestücken in einem Schienensystem beruhen, können mit der erfindungsgemäßen Verschlusseinrichtung in einfacher Weise nachgerüstet werden.
  • Bezugszeichenliste :
  • 10
    Schiene
    11
    Schiebestück
    12
    Feder
    13
    Eingriffselement, Kugel
    15
    Mitnehmer
    16
    Endschiebestück
    17
    Führung
    20
    Verschlusseinrichtung
    21
    Gehäuse
    22
    Aufnahme für 28
    23
    Durchbruch
    24
    Sperrelement
    25
    Aufnahmeteil für 29
    26
    Sperrfläche für 15
    27
    Ausnehmung für 15
    28
    Arbeitselement
    29
    Kopf von28
    30
    Hubmagnet
    31
    Empfänger
    32
    Sender
    F1
    Federkraft
    F2
    Kraft
    F3
    Kraft

Claims (8)

  1. Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln, welche ausgerüstet sind mit einer senkrecht verlaufenden Schiene (10) befestigt an einer Innenseite vom Möbelkorpus und mit in der Führung (17) der Schiene (10) aufeinanderfolgend angeordneten, federbelasteten Schiebestücken (11), wobei mindestens ein linear verschiebbares Schiebestück (11) für jede Schublade vorgesehen ist und für jede Schublade ein mit der Schublade zusammenwirkendes Eingriffselement (13) vorgesehen ist, das in der eingeschobenen Stellung der Schublade die Position der Schiebestücke (11) nicht beeinflusst und welches durch die Öffnungsbewegung der Schublade die Schiebestücke (11) entgegen ihrer Federbelastung in der Führung (17) verschiebt, wobei die Verschlusseinrichtung ein Sperrelement (24) und ein Schließsystem umfasst, das Sperrelement (24) in seiner Ruhestellung eine Schiebebewegung der Schiebestücke (11) und damit eine Öffnungsbewegung der Schublade nicht ermöglicht und in einer Arbeitsstellung eine Schiebebewegung der Schiebestücke (11) ermöglicht, das Schließsystem zwischen einer Schließposition, in der keine Einwirkung auf das Sperrelement (24) erfolgt, und einer Freigabeposition, in der direkt oder mittels eines Arbeitselementes (28) das Sperrelement (24) aus der Ruhe- in die Freigabeposition verschoben ist, umstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schließsystem aus einer elektronischen Einrichtung (31, 32) besteht, mit einer innerhalb des Möbelkorpus angeordneten elektronisch codierbaren Erkennungseinrichtung (31), die direkt oder indirekt mit dem Arbeitselement (28) verbunden ist und einer externen elektronischen Sendeeinrichtung (32), durch die ein codiertes Betriebssignal an die Erkennungseinrichtung (31) auslösbar ist, wodurch das Schließsystem in die Freigabeposition umstellbar ist.
  2. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung (31) ein Transponder-Empfänger ist, welcher zusammen mit einer Steuerelektronik über einen Handsender (32) aktiviert wird.
  3. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitselement (28) Teil eines Hubmagneten (30) ist und bei Auslösen des Hubmagneten (30) durch die Erkennungseinrichtung (31) zurückgezogen wird.
  4. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (29) des Arbeitselementes (28) in einem Aufnahmeteil (25) des Sperrelementes (24) gelagert ist, so dass durch die vom Hubmagneten (30) ausgelöste Rückzugsbewegung des Arbeitselementes (28) eine Verschiebung des Sperrelementes (24) in seine Arbeitsstellung bewirkt wird.
  5. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitselement (28) Teil eines Mikromotor ist und bei Auslösen des Mikromotors durch die Erkennungseinrichtung (31) bewegt wird.
  6. Verschlusseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (24) auf das Endschiebestück (16) einwirkt.
  7. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrelement (24) eine Ausnehmung (27) und benachbart zur Ausnehmung (27) eine Sperrfläche (26) für einen Mitnehmer (15) des Endschiebestückes (16) besitzt, wobei in der Ruhestellung des Sperrelementes (24) der Mitnehmer (15) an der Sperrfläche (26) anschlägt und so eine Schiebebewegung des Endschiebestückes (16) sowie aller Schiebestücke (11) verhindert ist und in der Arbeitsstellung des Sperrelementes (24) der Mitnehmer (15) nach einer Verschiebung des Endschiebestücks (16) in der Ausnehmung (27) angeordnet ist.
  8. Verschlusseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Endschiebestück (16) eine Ausnehmung für einen Mitnehmer des Sperrelement (24) besitzt, wobei in der Ruhestellung des Sperrelementes (24) der Mitnehmer in der Ausnehmung des Endschiebestückes (16) angeordnet ist und so eine Schiebebewegung des Endschiebestückes (16) sowie aller Schiebestücke (11) verhindert ist und in der Arbeitsstellung des Sperrelementes (24) der Mitnehmer aus der Ausnehmung herausgezogen ist, wodurch eine Schiebebewegung des Endschiebestücks (16) ermöglicht ist.
DE20315217U 2003-10-02 2003-10-02 Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln Expired - Lifetime DE20315217U1 (de)

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DE20315217U DE20315217U1 (de) 2003-10-02 2003-10-02 Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln
FR0410344A FR2860540B3 (fr) 2003-10-02 2004-09-30 Dispositif de fermeture pour tiroirs dans des meubles de type armoires, buffets ou conteneurs

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE20315217U DE20315217U1 (de) 2003-10-02 2003-10-02 Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE20315217U1 true DE20315217U1 (de) 2003-12-04

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DE20315217U Expired - Lifetime DE20315217U1 (de) 2003-10-02 2003-10-02 Verschlusseinrichtung für Schubladen in Schrank- oder Containermöbeln

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