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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Gutaufnahmebehälter, insbesondere
für die Aufnahme
und Abgabe von Gewürzen,
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Ein
solcher Gutaufnahmebehälter
ist beispielsweise aus der
DE
295 01 666.3 oder der
DE 296
07 073.4 bekannt. Der bekannte Gutaufnahmebehälter weist
eine Entnahmeöffnung
auf, über
die das in dem Behälter
bevorratete Gut, beispielsweise ein Gewürz, abgegeben werden kann.
Der schwenkbare Deckel des bekannten Gutaufnahmebehälters hat
zwei unterschiedliche Stellungen: eine Schließstellung, in der er die Entnahmeöffnung verschließt, und
eine Freigabestellung, in der die Entnahmeöffnung frei liegt.
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Insbesondere
durch seinen schwenkbaren Deckel ist der aus der
DE 295 01 666.3 oder der
DE 296 07 073.4 bekannte
Gutaufnahmebehälter
sehr bedienfreundlich. Ein Nachteil entsteht jedoch hinsichtlich
der Abgabe von bestimmten Gütern,
die mal in großer
Menge, dann wieder fein dosiert abgegeben werden sollen. Wird der
Gutaufnahmebehälter als
Gewürzstreuer
eingesetzt, so kann dies beispielsweise dann auftreten, wenn beim
Zubereiten einer Speise zunächst
eine große
Menge eines Gewürzes abgegeben
werden soll und später
beim Feinabschmecken nur noch geringe Mengen des Gewürzes. Bei
dem bekannten Gutaufnahmebehälter
kann die abgegebene Menge des Gutes lediglich darüber variiert
werden, wie lange das Gut aus der Entnahmeöffnung abgegeben wird. Sollen
größere Mengen des
Gutes abgegeben werden, so kann die Abgabezeit möglicherweise relativ lang werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Gutaufnahmebehälter der
oben genannten Art mit konstruktiv möglichst einfachen Mitteln hinsichtlich
seiner Bedienfreundlichkeit zu verbessern, insbesondere im Hinblick
auf eine einstellbare Dosierung des abzugebenden Gutes.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch einen Gutaufnahmebehälter
mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälter wird
die Dosiermöglichkeit
für den
Benutzer dadurch entscheidend verbessert, dass eine Schüttöffnung und
eine Feinstreuöffnung
vorgesehen werden, die unterschiedlich große Öffnungen haben können. Die
Schüttöffnung hat
eine vergleichsweise große Öffnungsfläche und
dient dazu, in kurzer Zeit große
Mengen des in dem Behälter
aufgenommenen Gutes auszuschütten.
Die Feinstreuöffnung
hingegen besitzt eine kleine Öffnungsfläche, die
auch über eine
Mehrzahl von Einzelöffnungen
verteilt sein kann. Über
die Feinstreuöffnung
wird pro Zeiteinheit nur eine relativ geringe Menge des in dem Behälter aufgenommenen
Gutes abgegeben.
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Erfindungsgemäß kann der
Deckel des Behälters
drei unterschiedliche Stellungen einnehmen, wobei er entweder beide
Abgabeöffnungen
verschließt
oder genau eine der beiden Öffnungen
freigibt. Über
die Stellung des Deckels kann der Benutzer daher eindeutig wählen, ob
er das Gut ausschütten
oder ausstreuen oder jedoch den Behälter verschließen will.
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Vorzugsweise
ist der Deckel aus der Schließstellung
heraus in zwei zueinander entgegengesetzte Richtungen zur Schüttstellung
bzw. zur Streustellung verschwenkbar. In der Schließstellung
nimmt der Deckel folglich eine etwa mittige Stellung an, aus der heraus
er zu beiden Seiten verschwenkbar ist. Indem die Schüttstellung
und die Streustellung in unterschiedlichen Schwenkrichtungen erreicht
werden, wird die Handhabung des Gutaufnahmebehälters weiter erleichtert. Durch
die Wahl der Schwenkrichtung kann der Benutzer nun eindeutig vorgeben,
ob die Schüttöffnung oder
die Feinstreuöffnung
geöffnet wird.
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Alternativ
dazu kann der Deckel aus der Schließstellung heraus auch in ein
und dieselbe Richtung zur Streustellung und zur Schüttstellung verschwenkbar
sein. Nach dem Verschwenken um einen ersten Winkel wäre dann
beispielsweise die Feinstreuöffnung
geöffnet,
während
nach dem Verschwenken des Deckels um einen weiteren Winkel die Schüttöffnung geöffnet wäre. Das
Freigeben der beiden Öffnungen
könnte
jedoch auch in umgekehrter Reihenfolge erfolgen.
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Gerade
bei letzterem Ausführungsbeispiel wäre es vorteilhaft,
wenn der Deckel mindestens eine Deckelöffnung aufweist, die in der
Schüttstellung
mit der Schüttöffnung und/oder
in der Streustellung mit der Feinstreuöffnung korrespondiert. So würde gewährleistet,
dass stets nur diejenige Abgabeöffnung frei
liegt, die gerade mit der Deckelöffnung
korrespondiert. Durch den übrigen
Teil des Deckels könnte die
jeweils andere Abgabeöffnung
verschlossen werden.
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Ist
der Deckel hingegen aus der Schließstellung heraus in zwei zueinander
entgegengesetzte Richtungen zur Schüttstellung und zur Streustellung verschwenkbar,
so kann auf eine Deckelöffnung
auch verzichtet werden. An zwei gegenüberliegenden Seiten des Deckels
kann dann jeweils eine Abgabeöffnung
freigelegt werden, indem der Deckel in die jeweils andere Richtung
verschwenkt wird und so von der jeweiligen Abgabeöffnung fortbewegt
wird.
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Zweckmäßig ist
es, wenn die Streufläche
mit den Abgabeöffnungen
an einem mit einem Gehäuse lösbar verbindbaren
Streukopf vorgesehen ist. Beispielsweise könnte der Streukopf mit dem
Gehäuse verrastbar
oder verschraubbar sein. Dies hätte
den Vorteil, dass nach dem Abnehmen des Streukopfes das Gehäuse leichter
befällt,
entleert oder gereinigt werden könnte.
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Günstig ist
es, wenn auch der Deckel lösbar am
Streukopf befestigt ist. Nach dem Abnehmen des Deckels kann dann
der Streukopf besser gereinigt werden.
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In
einer Variante der Erfindung ist am Deckel wenigstens ein Halteelement
vorgesehen, mit dem der Gutaufnahmebehälter an einer Haltevorrichtung, beispielsweise
einer Stange, befestigt werden kann.
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Als
Halteelemente eignen sich beispielsweise ein Haken, eine Öse und/oder
ein Magnet. Ein Magnet könnte
sogar im Inneren des Deckels versenkt werden, ohne nach außen vorzustehen,
und bietet sich dann an, wenn auch die äußere Haltevorrichtung magnetisch
ist.
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Um
die Bedienfreundlichkeit des erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters weiter
zu erhöhen, könnte in
der Schließstellung
das Halteelement in einer gemeinsamen Ebene mit der Schwenkachse
des Deckels und einem Schwerpunkt des leeren oder vollen Gutaufnahmebehälters sein.
Diese Ausbildung führt
dazu, dass sich der Gutaufnahmebehälter unter dem Einfluss der
Schwerkraft von selbst in seine Schließstellung begibt, wenn er mittels
des Halteelementes an der Haltevorrichtung befestigt wird. Er hängt dann
von der Haltevorrichtung so nach unten, dass sich der Deckel in
der Schließstellung
befindet und somit die Abgabeöffnungen
verschließt.
In dieser inaktiven Stellung des Gutaufnahmebehälters wird das Eindringen von
Feuchtigkeit oder Staub über
die Abgabeöffnungen
in das Innere des Behälters
verhindert.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der Deckel in der Schließstellung und/oder der Schüttstellung
und/oder der Streustellung verrastbar ist. Durch die Verrastung wird
dem Benutzer ein fühlbares
Zeichen gegeben, wann eine bestimmte Stellung erreicht ist. Zudem wird
der Deckel in dieser Stellung dann über die Verrastung festgehalten,
ohne dass der Benutzer selbst den Deckel in einer bestimmten Stellung
festhalten muss. Dies erleichtert die Bedienung des Gutaufnahmebehälters weiter,
da beispielsweise auch eine einhändige
Bedienung möglich
ist.
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Zur
Verrastung können
auf der Streufläche und/oder
am Deckel mindestens eine Rastlinse und an dem jeweils anderen Teil,
d.h. dem Deckel oder der Streufläche,
mindestens eine zur Rastlinse korrespondierende Rastmulde vorgesehen
sein. Die Rastmulde könnte
dabei eine Tiefe aufweisen, die der Höhe der Rastlinse entspricht.
Die Rastmulden könnten
insbesondere so angeordnet sein, dass eine bestimmte Rastlinse in
der Schließstellung
des Deckels in der einen Rastmulde und in der Schütt- oder
Streustellung in einer anderen Rastmulde einrastet.
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Gegenüberliegend
zu den Rastlinsen könnte in
dem anderen Teil auch eine Nut zur Führung der Rastlinse vorgesehen
sein. Diese Nut könnte
eine geringere Tiefe als die Rastmulden haben. Die Nut würde die
Schwenkbewegung des Deckels unterstützen, indem sie ein seitliches
Ausbrechen der Rastlinsen und damit eine seitliche Relativbewegung
zwischen Deckel und Streufläche
verhindert.
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Eine
weitere Möglichkeit
zur Verbesserung der Bedienfreundlichkeit ergibt sich dadurch, dass ein
Anzeigeelement zum Anzeigen der Schüttstellung und/oder der Streustellung
vorgesehen werden kann. Auch dann, wenn in der Schließstellung
des Behälters
keine der beiden Abgabeöffnungen
freiliegt, kann der Bediener anhand des Anzeigeelementes sofort
erkennen, in welche Richtung er den Deckel zur Freigabe der Schüttöffnung oder
der Feinstreuöffnung
bewegen muss. Das Anzeigeelement könnte dabei am Deckel, am Streukopf
oder auf der Streufläche
angeordnet werden.
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Vorzugsweise
ist das Anzeigeelement als Vorsprung auf dem Deckel ausgebildet.
Der Vorsprung könnte
dabei die gleiche Form wie die jeweils darunter liegende Abgabeöffnung aufweisen.
Durch die Ausbildung als Vorsprung kann der Benutzer das Anzeigeelement
sogar erfühlen.
Er kann den Gutaufnahmebehälter
daher auch ohne einen direkten Sichtkontakt bedienen.
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Die
Streufläche
und eine daran angepasste Schließfläche des Deckels können jeweils
ein kreissegmentförmiges
Profil aufweisen, wenn die Streufläche und die Schließfläche Ausschnitte
aus Zylindermantelflächen
sind. Diese Ausbildung führt
dazu, dass die Streufläche
und die Schließfläche stets
in Anlage bleiben, wenn die Schwenkachse des Deckels konzentrisch
zu diesen beiden Flächen
angeordnet ist. Damit kann gewährleistet
werden, dass zwischen der Streufläche und der Schließfläche des Deckels
kein Gut austreten kann.
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Insbesondere
kann das Profil des Deckels etwa 15% bis 40% eines Kreises beschreiben,
vorzugsweise etwa einen Viertelkreis oder etwas mehr. Beschreibt
die Streufläche
einen Halbkreis, so kann der Deckel seitlich weit genug verschwenkt
werden, um entweder die Schüttöffnung oder
die Feinstreuöffnung
freizugeben.
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Bevorzugt
wird der Deckel des Gutaufnahmebehälters außerhalb der Streufläche angeordnet sein.
So werden die Bedienung des Deckels und der Verschwenkmechanismus
besonders einfach, indem der Benutzer direkt am Deckel selbst angreift.
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Denkbar
wäre es
jedoch auch, dass der Deckel innerhalb der Streufläche angeordnet
und mittels einer von außen
bedienbaren Handhabe schwenkbar ist. Diese Variante hätte den
Vorteil, dass der bewegliche Deckel im Inneren des Behälters angeordnet
ist. Reste des Gutes, die zwischen dem Deckel und die Streufläche geraten
sollten, könnten
dann in den Behälter
zurückfallen.
Die Bewegung der Handhabe könnte
auf den im In neren des Behälters
angeordneten Deckel übertragen
werden, indem die Schwenkachse des Deckels von der Außenseite
zur Innenseite des Streukopfes hindurchläuft.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Im
einzelnen zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht
auf ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters in
der Schließstellung,
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2 das Ausführungsbeispiel
aus 1 in der Streustellung,
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3 das Ausführungsbeispiel
aus 1, in der Schüttstellung,
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4 eine perspektivische Ansicht
des Streukopfes des in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiels,
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5 eine perspektivische Ansicht
auf die Innenseite des Deckels des in den 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsbeispiels,
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6 eine perspektivische Ansicht
eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters,
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7 einen Vertikalschnitt
durch den Streukopf und den Deckel des zweiten Ausführungsbeispiels
und
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8 einen Vertikalschnitt
durch den Streukopf und den Deckel eines dritten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters.
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Gleiche
Komponenten werden in den Figuren jeweils mit gleichen Bezugszeichen
bezeichnet.
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1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters 1. Dieser
weist ein zylindrisches Gehäuse 2 auf,
auf das ein Streukopf 3 aufgeschraubt ist. Dazu weisen
das Gehäuse 2 ein
Außengewinde
(nicht dargestellt) und der Streukopf 3 ein Innengewinde 4 (siehe 7, 8) auf. Auf seiner vom Gehäuse 2 abgewandten
Seite weist der Streukopf 3 eine Streufläche 5 auf.
Die Streufläche 5 ist
ein Ausschnitt aus einer Zylindermantelfläche und daher hier konvex.
In 1 ist die Streufläche 5 weitgehend
von einem Deckel 6 verdeckt. Dieser Deckel 6 ist
schwenkbar am Streukopf 3 des Gutaufnahmebehälters 1 gelagert.
Insbesondere ist er um eine Schwenkachse 7 schwenkbar,
die senkrecht zu der Längsachse
des zylindrischen Gehäuses 2 steht,
und die etwa die Längsmittelachse desjenigen
Zylinders bildet, von dessen Mantelfläche die Streufläche 5 ein
Ausschnitt ist.
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Der
Deckel 6 hat das Profil eines Kreissegments. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
beschreibt das Profil des Deckels 6 etwa einen Viertelkreis.
Die konkave Innenseite des Deckels 6 ist der Form der konvexen
Streufläche 5 des
Streukopfes 3 angepasst.
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Zur
Verbindung mit der Schwenkachse 7 weist der Deckel 6 zwei
seitliche, etwa dreiecksförmige
Laschen 8 auf. Am unteren Ende jeder Lasche 8 ist
ein nach innen weisender Stift 9 angeformt (siehe 5), der in eine Achsöffnung 10 (siehe 4) am Streukopf 3 eingreift.
Die Schwenkachse 7 des Deckels 6 geht dann durch
die beiden Achsöffnungen 10 bzw.
durch die Stifte 9 hindurch. Zur Aufnahme und Führung der
Laschen 8 sind an den beiden Seiten des Streukopfes 3 je
eine Aussparung 11 vorgesehen. Die Innenfläche jeder
Lasche 8 gleitet an der Außenfläche der vorzugsweise ebenen
Aussparung 11 entlang, wenn der Deckel 6 um die
Schwenkachse 7 verschwenkt. Auf diese Weise wird der Deckel 6 an einer
seitlichen translatorischen Bewegung gehindert.
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In
der konvexen Streufläche 5 des
Streukopfes 3 sind zwei Abgabeöffnungen 12 vorgesehen, aus
denen das in dem Behälter
aufgenommene Gut, beispielsweise ein Gewürz, entnommen oder abgegeben
werden kann. Wie nachfolgend anhand der 2 bis 4 verdeutlicht
wird, sind die Abgabeöffnungen
12 im vorliegenden Ausführungsbeispiel
als eine Feinstreuöffnung 13 und
eine Schüttöffnung 14 ausgebildet.
Die Schüttöffnung 14 ist
kreisrund und hat eine vergleichsweise große Fläche. Die Feinstreuöffnung 13 hingegen
besteht aus einer Vielzahl von kleinen Einzelöffnungen 15. Die Gesamtfläche der
Feinstreuöffnung 13,
die sich aus den Flächen
der Einzelöffnungen 15 zusammensetzt,
ist kleiner als die Fläche
der Schüttöffnung 14.
Pro Zeiteinheit kann daher über
die Schüttöffnung 14 mehr
von dem Gut abgegeben werden als über die Feinstreuöffnung 13.
In der Schließstellung,
in der sich der Deckel 6 in 1 befindet,
sind beide Abgabeöffnungen 12 mittels
des Deckels verschlossen.
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Wie
weiter aus 1 zu erkennen
ist, weist der Deckel 6 auf seiner Außenseite zwei als Vorsprünge ausgebildete
Anzeigeelemente 16 auf, die in der Schließstellung
jeweils über
einer Abgabeöffnung 12 angeordnet
sind. Das über
der Schüttöffnung 14 liegende
Anzeigeelement weist eine relativ großflächige Erhebung auf, während das über der
Feinstreuöffnung 13 liegende
Anzeigeelement 16 aus einer Mehrzahl von kleineren Vorsprüngen besteht.
Die Form der Anzeigeelemente 16 entspricht daher etwa der
Form der unter ihnen liegenden Abgabeöffnung 12. Auf diese
Weise wird dem Benutzer des Gutaufnahmebehälters 1 signalisiert,
in welche Richtung er den Deckel 6 verschwenken muss, um
die Feinstreuöffnung 13 oder
die Schüttöffnung 14 zu öffnen.
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Auf
gegenüberliegenden
Seiten befindet sich an der Peripherie des Deckels 6 jeweils
ein hier als Vorsprung ausgebildetes Betätigungselement 17.
Indem es über
die Außenfläche des
Deckels 6 hervorsteht, erleichtert es dem Benutzer das
Angreifen am Deckel 6 und damit das Verschwenken des Deckels 6.
Das Verschwenken des Deckels 6 aus der Schließstellung
heraus in zwei zueinander entgegengesetzte Richtungen wird weiter
dadurch erleichtert, dass in jeder der beiden Richtungen an der
Peripherie des Deckels 6 je eines der Betätigungselemente 17 angeordnet
ist.
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In 2 befindet sich der Gutaufnahmebehälter 1 in
seiner Streustellung. In diese Streustellung ist er gebracht worden,
indem der Deckel 6 aus der in 1 gezeigten Schließstellung in der Richtung P um
ca. 40° um
seine Schwenkachse 7 verschwenkt wurde, bis die Feinstreuöffnung 13 auf
der Streufläche 5 nicht
mehr vom Deckel 6 verdeckt wird. Vielmehr liegt die Feinstreuöffnung 13 hier
frei, so dass das im Gutaufnahmebehälter 1 enthaltene
Gut ausgestreut werden kann. Während
des Verschwenkens in der durch den Pfeil P angedeuteten Richtung
bleibt die Innenseite, d.h. die Schließfläche, des Deckels 6 stets
in Anlage mit der Streufläche 5.
Ein weiteres Verschwenken in der durch den Pfeil P angedeuteten Richtung
aus der Streustellung heraus wird dadurch verhindert, dass der Deckel 6 mit
seiner Peripherie bereits an der Außenseite des Streukopfes 3 anliegt.
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In 3 ist der Gutaufnahmebehälter 1 in der
Schüttstellung
zu sehen. Von der in 1 gezeigten
Schließstellung
wird der Gutaufnahmebehälter 1 in
die Schüttstellung
gebracht, indem der Deckel 6 in der durch den Pfeil S angedeuteten
Richtung um die Schwenkachse 7 um einen Winkel von etwa
40° verschwenkt
wird. Die Schwenkrichtung S ist genau entgegengesetzt zur Schwenkrichtung
P. In der dargestellten Schüttstellung
liegt die Schüttöffnung 14 frei,
sie wird also nicht mehr durch den Deckel 6 verschlossen.
Das im Gutaufnahmebehälter 1 enthaltene
Gut kann nun über
die Schüttöffnung 14 ausgeschüttet werden.
Nach dem Ausschütten
kann der Deckel 6 durch Verschwenken in der Schwenkrichtung
P wieder in seine Schließstellung
gebracht werden.
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4 zeigt in vergrößerter Darstellung
den Streukopf 3 des in den 1 bis 3 gezeigten Gutaufnahmebehälters 1.
In der konvexen Streufläche 5 sind
symmetrisch zu deren Scheitellinie die beiden Abgabeöffnungen 12 ausgebildet,
d.h. die Feinstreuöftnung 13 und
die Schüttöffnung 14.
Geringfügig
zu jeder Abgabeöffnung 12 versetzt
ist ein Rastelement 20 angeordnet, das hier als kleine,
vorspringende Rastlinse ausgebildet ist. Indem die Rastlinsen 20 mit
entsprechenden Rastmulden 21 (siehe 5) auf der Innenseite des Deckels 6 in
Eingriff gelangen, kann der Deckel 6 in seinen verschiedenen
Stellungen verrasten. Durch eine leichte Krafteinwirkung ist die
Verrastung jedoch schnell wieder zu lösen.
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Im
unteren Bereich der ebenen Aussparungen 11, die seitlich
am Streukopf 3 ausgebildet sind, sind die Achsöffnungen 10 zu
erkennen. In diese werden die an der Lasche 8 des Deckels 6 ausgebildeten
Stifte eingesteckt, um so die Schwenkachse 7 zu bilden.
Unterhalb der Achsöffnung 10 kann
das untere Ende der Lasche 8 in einer etwa halbkreisförmigen Lagermulde 22 aufgenommen
werden.
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5 zeigt in perspektivischer
Ansicht die Innenseite des Deckels 6 des in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiels. Die Innenseite
oder Schließfläche 23 des
Deckels 6 ist konkav. Sie ist an die konvexe Streufläche 5 angepasst.
Fast über
die gesamte Länge
der Schließfläche 23 zieht
sich eine geradlinige Nut 24. Ihre Tiefe ist etwas geringer
als die Höhe
der Rastlinsen 20. Die Rastlinsen 20 können daher
wie in einer Schiene in der Nut 24 geführt werden, wenn der Deckel 6 in
eine der beiden Schwenkrichtungen P, S verschwenkt wird. Die Führung der
Rastlinsen 20 in der Nut 24 erleichtert die Schwenkbewegung,
da ein seitliches Ausbrechen des Deckels 6 verhin dert wird.
An zwei Stellen ist die Nut 24 zu Rastmulden 21 vertieft,
deren Tiefe der Höhe
der Rastlinsen 20 entspricht. Befindet sich der Deckel 6 in
der Schließstellung,
so stehen die beiden Rastlinsen 20 gerade mit den beiden
Rastmulden 21 in Eingriff, so dass der Deckel 6 in
dieser Schließstellung
verrastet. Es ist denkbar, die Rastlinsen 20 und die Rastmulden 21 so
anzuordnen, dass auch in der Streustellung und/oder der Schüttstellung
zumindest eine der Rastlinsen 20 mit einer der Rastmulden 21 in
Eingriff gelangt und so ein Verrasten bewirkt.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel haben
die Laschen 8 an ihrer Verbindungskante 25 zum
Deckel 6 eine geringere Wandstärke als im Bereich der Enden
mit den Stiften 9. Dies führt dazu, dass die Laschen 8 elastisch
um geringe Winkel um die Verbindungskanten 25 ausgelenkt
werden können.
Beim Aufsetzen des Deckels auf den Streukopf 3 können die
Laschen 8 daher elastisch aufgespreizt werden, bis sie
mit den Stiften 9 in die Achsöffnungen 10 einschnappen
und sich dabei an die Aussparungen 11 anschmiegen. Durch
Aufspreizen der Laschen 8 kann der Deckel 6 auch
wieder vom Gutaufnahmebehälter 1 abgenommen
werden.
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6 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters 30.
Von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel unterscheidet
sich der Gutaufnahmebehälter 30 lediglich
darin, dass an seinem Deckel 6 ein Halteelement 31 vorgesehen
ist, mit dem der Gutaufnahmebehälter 30 an
einer externen Vorrichtung, beispielsweise einer Stange 32 befestigt
werden kann. Das Halteelement 31 könnte beispielsweise ein Haken
oder eine Öse
sein. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
ist es jedoch als länglicher
Magnet ausgebildet, mit dem der Gutaufnahmebehälter 30 an einer ebenfalls
magnetischen oder magnetisierbaren Stange 32 befestigt
werden kann.
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In
der in 6 gezeigten inaktiven
bzw. Hänge-Stellung
hängt der
Gutaufnahmebehälter 30 von der
Stange 32 nach unten herab. Das Halteelement 31 ist
dabei so am Deckel 6 angeordnet, dass der Gutaufnahmebehälter 30 sich
in dieser inaktiven Stellung in seiner Schließstellung befindet. Dies wird dadurch
erreicht, dass das Halteelement 31 mit der Schwenkachse 7 und
einem Schwerpunkt M des Gutaufnahmebehälters 30 in einer
gemeinsamen, hier vertikalen, Ebene liegt. Nach dem Aufhängen des
Gutaufnah mebehälters 30 mittels
des Halteelementes 31 richtet er sich bedingt durch die
Schwerkraft also stets so aus, dass er seine Schließstellung annimmt.
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7 zeigt den Streukopf 3 des
in 6 gezeigten Ausführungsbeispiels
in einem Vertikalschnitt. Zu erkennen ist dabei zunächst das
Innengewinde 4, mit dem der Streukopf 3 auf das
Gehäuse 2 aufgeschraubt
wird. Ferner sind die Feinstreuöffnung 13 und
die Schüttöffnung 14 zu
sehen, die in der Streufläche 5 des
Streukopfes 3 ausgebildet sind.
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Auf
der Außenseite
des Deckels 6 sind die Betätigungselemente 17,
die Anzeigeelemente 16 und das hier als Magnet ausgebildete
Halteelement 31 dargestellt. Die Oberseite des Halteelementes 31 ist
konkav geformt, um sich der konvexen Form der Stange 32 anzupassen.
In der dargestellten Schließstellung
ist der Deckel 6 verrastet, indem die beiden Rastlinsen 20 am
Streukopf 3 in die beiden Rastmulden 21 am Deckel 6 eingreifen.
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Der
Streukopf 3 eines dritten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Gutaufnahmebehälters ist
im Vertikalschnitt in 8 dargestellt. Ein
signifikanter Unterschied gegenüber
den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen besteht darin,
dass der Deckel 6 bei diesem Ausführungsbeispiel im Inneren des
Streukopfes 3 angeordnet ist. Die Schließfläche des
Deckels 6 ist hier demnach seine konvexe Außenseite,
die mit der konkaven Innenseite des Streukopfes 3 in Anlage
ist. In dem Streukopf 3 sind auch hier eine Feinstreuöffnung 13 und
eine Schüttöffnung 14 ausgebildet,
die in der dargestellten Schließstellung
vom Deckel 6 verschlossen sind. Im Deckel 6 ist
eine Deckelöffnung 40 vorgesehen.
Durch Verschwenken des Deckels 6 in der Schwenkrichtung
S kann die Deckelöffnung 40 zunächst mit
der Feinstreuöffnung 13 in Überdeckung gebracht
werden. So wird die Feinstreuöffnung 13 freigegeben,
während
die Schüttöffnung 14 weiterhin geschlossen
bleibt. Wird der Deckel 6 weiter in der Richtung S um seine
Schwenkachse 7 herum verschwenkt, so gelangt die Deckelöffnung 40 in Übereinstimmung
mit der Schüttöffnung 14,
so dass nun die Schüttöffnung 14 freigegeben
wird. In dieser Schüttstellung
ist auch die Feinstreuöffnung 13 freigegeben.
Es wäre
jedoch auch durch eine geeignete Anordnung der Deckelöffnung 40 und
der beiden Abgabeöffnungen 12 zu
erreichen, dass die Feinstreuöffnung 13 in
der Schüttstellung
wieder verschlossen wird. Im Unterschied zu den in den 1 bis 7 gezeigten Ausführungs beispielen wird der Deckel 6 aus der
in 8 gezeigten Schließstellung
zunächst durch
Verschwenken in der Richtung S in die Streustellung und anschließend durch
abermaliges Verschwenken in der gleichen Richtung S in die Schüttstellung
gebracht.
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Das
Verschwenken des Deckels erfolgt, indem der Benutzer auf der Außenseite
des Streukopfes 3 eine Handhabe 41 verschwenkt,
deren Schwenkbewegung über
die Schwenkachse 7 ins Innere des Streukopfes 3 und über Streben 42 weiter auf
den Deckel 6 übertragen
wird. Die Handhabe 41 ist hier mittels einer Öse 43 gleichzeitig
als Halteelement ausgebildet.
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Ausgehend
von den dargestellten Ausführungsbeispielen
kann der erfindungsgemäße Gutaufnahmebehälter 1, 30 weiter
verändert
werden. Auch in dem auf der Außenseite
des Streukopfes 3 angeordneten Deckel 6 könnte eine
Deckelöffnung 40 vorgesehen
werden, um die Abgabeöffnungen 12 freizugeben.
Ebenso könnte
auch der auf der Außenseite des
Streukopfes 3 angeordnete Deckel 6 so gestaltet werden,
dass er durch zweimaliges Verschwenken in der gleichen Schwenkrichtung
S von der Schließstellung
in die Streustellung und die Schüttstellung
gebracht wird. Die Halteelemente 31, 41, die Betätigungselemente 17,
die Anzeigeelemente 16 und die Rastelemente 20, 21 zwischen
Deckel 6 und Streukopf 3 können in beliebiger Weise miteinander
kombiniert werden. Beispielsweise könnten die Rastlinsen 20 auch
im Bereich der Aussparung 11 am Streukopf 3 angeordnet
sein, wobei dann die Laschen 8 über entsprechende Rastmulden 21 vertilgen,
um in bestimmten Stellungen eine Verrastung zwischen dem Deckel 6 und
dem Streukopf 3 zu erzielen. Schließlich wäre es auch denkbar, dass der
Streukopf 3 entweder einstückig mit dem Gehäuse 2 ausgebildet
wird oder auf das Gehäuse
aufrastbar ist, beispielsweise mittels einer Schnappverbindung.