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DE20315154U1 - Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie - Google Patents

Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie Download PDF

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DE20315154U1
DE20315154U1 DE20315154U DE20315154U DE20315154U1 DE 20315154 U1 DE20315154 U1 DE 20315154U1 DE 20315154 U DE20315154 U DE 20315154U DE 20315154 U DE20315154 U DE 20315154U DE 20315154 U1 DE20315154 U1 DE 20315154U1
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    • E02HYDRAULIC ENGINEERING; FOUNDATIONS; SOIL SHIFTING
    • E02BHYDRAULIC ENGINEERING
    • E02B3/00Engineering works in connection with control or use of streams, rivers, coasts, or other marine sites; Sealings or joints for engineering works in general
    • E02B3/04Structures or apparatus for, or methods of, protecting banks, coasts, or harbours
    • E02B3/10Dams; Dykes; Sluice ways or other structures for dykes, dams, or the like
    • E02B3/106Temporary dykes

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Abstract

Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie, wobei einzelne Winkelelemente (WE) vorgesehen sind, die entlang der Hochwasserschutzlinie aneinanderreihbar sind, die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stauwand und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stützwand bildet, und das einzelne Winkelelement (WE) mit seiner Unterseite auf einer Grundfläche entlang der Hochwasserschutzlinie aufstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie.
  • Dem Hochwasserschutz kommt heute eine wachsende Bedeutung zu, nicht zuletzt deshalb, weil Überflutungen bedingt durch extrem starke Regenfälle immer häufiger vorkommen und katastrophale Schäden hinterlassen. Da stationäre Hochwasserschutzeinrichtungen, wie z.B. Dämme, Deiche, Rückhaltebecken, Spundwände usw., oft nur unzureichend oder überhaupt (noch) nicht vorhanden sind, kommen in der Regel mobile Hochwasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, die temporär, d.h. nur für den Zeitraum, den das Hochwassers andauert, errichtet werden.
  • Als eine mobile Hochwasserschutzeinrichtung sind Sandsäcke bekannt, die entlang einer Hochwasserschutzlinie gestapelt werden, um einen Damm zu errichten. Dabei besteht der grosse Nachteil, dass sowohl das Errichten, als auch der spätere Abbau eines solchen Damms, mit einem sehr hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sind. Ein weiterer Nachteil ist Unwirtschaftlichkeit, da die Sandsäcke nicht wiederverwertbar sind.
  • Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie zu schaffen, die vorgenannte Nachteile vermeidet, aber dennoch sicher und zuverlässig vor Hochwasser schützt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Vorrichtung vor, bei der einzelne Winkelelemente vorgesehen sind, die entlang der Hochwasserschutzlinie aneinanderreihbar sind, wobei die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes eine Stauwand und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes eine Stützwand bildet, und das einzelne Winkelelement mit seiner Unterseite auf einer Grundfläche entlang der Hochwasserschutzlinie aufstellbar ist.
  • Das einzelne Winkelelement weist einen dreieckförmigen Querschnitt auf. Da das einzelne Winkelelement mit seiner Unterseite auf der Grundfläche aufsteht, ist seine Vorderseite, die die Stauwand für das Hochwasser bildet, gegenüber der Grundfläche geneigt. Somit erzeugt der anstehende Wasserdruck für das einzelne Winkelelement eine vertikal in Richtung der Grundfläche wirkende Kraft-Komponente. Gleichfalls ist die Rückseite des einzelnen Winkelelementes, die die Stützwand zum Ableiten des auf die Stauwand wirkenden Wasserdrucks bildet, gegenüber der Grundfläche geneigt. Insgesamt betrachtet ergibt sich dadurch für die erfindungsgemässe Vorrichtung eine sehr hohe Standsicherheit.
  • Aufgrund seiner günstigen statischen Eigenschaften kann das einzelne Winkelelement an seinen Querseiten offen sein, da hier keine Kräfte abzuleiten sind, d.h. das einzelne Winkelelement lässt sich als einfaches Winkelprofil ausgestalten.
  • In besonders bevorzugter Weise ist die Unterseite des einzelnen Winkelelementes offen. Dadurch steht das einzelne Winkelelement mit den Unterkanten seiner Vorder- und Rückseite auf der Grundfläche auf. Weil sich dadurch die effektive Aufstandsfläche des einzelnen Winkelelementes erheblich reduziert, erhöht sich gleichfalls die vom Wasserdruck vertikal in Richtung auf die Grundfläche wirkende Kraft-Komponente, wodurch sich die Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung weiter erhöht.
  • Wegen der offenen Unterseite lassen sich die einzelnen Winkelelemente in besonders raumsparender Weise über- bzw. ineinander stapeln, so dass die erfindungsgemässe Vorrichtung in hochwasserfreien Zeiten, wenn sie nicht benötigt wird, nur einen geringen Lagerraum benötigt.
  • Ausserdem kann vorgesehen sein, dass die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes eine nach aussen abgewinkelte Stellkante aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft. Ebenso kann die Rückseite des einzelnen Winkelelementes eine nach aussen abgewinkelte Stellkante aufweisen, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft. Mittels solcher nach aussen abgewinkelter Stellkanten lassen sich die einzelnen Winkelelemente vor allem auf eben verlaufenden Grundflächen sicher aufstellen. Idealerweise weisen sowohl die Vorderseite, als auch die Rückseite der einzelnen Elemente solche nach aussen abgewinkelte Stellkanten auf.
  • Um die Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung noch weiter zu erhöhen, kann vorgesehen sein, dass zumindest die an der Rückseite nach aussen abgewinkelte Stellkante Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist. Mittels der Befestigungselemente, z.B. Schrauben, Bolzen und dergleichen, lassen sich die einzelnen Winkelelemente sicher auf der Grundfläche befestigen. Idealerweise weist auch die an der Vorderseite nach aussen abgewinkelte Stellkante Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen auf.
  • Zum Erzielen einer hohen Standsicherheit kann zusätzlich oder alternativ vorgesehen sein, dass zumindest die Rückseite mittels einer Verankerungsvorrichtung auf der Grundfläche befestigbar ist. Ein solche Verankerungsvorrichtung kann z.B. eine Klammer oder Kralle sein, die entweder eine entlang der Hochwasserschutzlinie durchgehend verlaufende Schiene ist, oder ein Schienenabschnitt, der vorzugsweise im Bereich der Stellen angeordnet ist, an denen die Winkelelemente aneinandergereiht sind. Das Befestigen der Verankerungsvorrichtung auf der Grundfläche kann mittels bekannter Befestigungselemente, z.B. Schrauben, Bolzen und dergleichen, erfolgen. Sofern zweckgeeignet kann auch eine ohnehin vorhandene Vorrichtung, z.B. eine entlang der Hochwasserschutzlinie verlaufende Bürgersteigkante, als Verankerungsvorrichtung dienen. Es versteht sich einem Fachmann, dass idealerweise auch die Vorderseite mittels einer Verankerungsvorrichtung auf der Grundfläche befestigbar ist. Ebenso versteht sich einem Fachmann, dass, sofern die Vorder- bzw. Rückseite eine nach aussen abgewinkelte Stellkante aufweist, die Verankerungsvorrichtung auch an dieser angreifen kann.
  • Ein gleichermassen vorder- und rückseitiges Befestigen bzw. Verankern der einzelnen Winkelelemente hat den grossen Sicherheitsvorteil, dass auch im Fall einer Überschwemmung, der zufolge beim Zurückgehen des eigentlichen Hochwassers ein Wasserdruck auf die als Stützwand ausgebildete Rückseite ausgeübt werden kann, ein sicherer Stand der erfindungsgemässen Vorrichtung gewährleistet bleibt.
  • Weil auch Dichtheit einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für die erfindungsgemässe Vorrichtung darstellt, kann zumindest zwischen der an der Vorderseite nach aussen abgewinkelten Stellkante und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung vorgesehen sein. Eine solche Dichtungsanordnung ist vorzugsweise aus einem säure- und seewasserbeständigen Material, das eine hohe Elastizität über einen breiten Temperaturbereich besitzt, hergestellt. Idealerweise ist auch zwischen der an der Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkante und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung vorgesehen.
  • Da das temporäre Errichten einer Hochwasserschutzlinie infolge eines kurzfristig bevorstehenden Hochwassers in der Regel stets unter einem enormen Zeitdruck stattfindet, ist ein ganz wesentlicher Sicherheitsaspekt, dass sich die Auftretenswahrscheinlichkeit von Fehlern beim Errichten der erfindungsgemässen Vorrichtung auf ein Minimum reduziert. Dies wird dadurch erreicht, dass die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes jeweils identisch ausgebildet sind. Von daher kann dem die erfindungsgemässe Vorrichtung errichtenden Personal beim Aufbau nicht der Fehler unterlaufen, dass Stau- und Stützwand verwechselt werden. Einer Verwechslung zwischen Stau- und Stützwand wird auch dadurch entgegengewirkt, wenn idealerweise wie schon erwähnt, Vorder- und Rückseite der einzelnen Elemente nach aussen abgewinkelte Stellkanten aufweisen, die an Vorder- und Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkanten identische Durchgangsöffnungen für Befestigungselemente aufweisen, zwischen den an der Vorder- und Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkanten und der Grundfläche jeweils eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist. Mit anderen Worten: Die einzelnen Winkelelemente der erfindungsgemässen Vorrichtung zeichnen sich durch einen im Querschnitt symetrischen Aufbau aus.
  • Wegen des symetrischen Aufbaus weisen die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes jeweils die gleichen Abmessungen auf.
  • Auch weisen die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes deshalb jeweils die gleichen Materialeigenschaften, z.B. hinsichtlich Stärke, Elastizität, Belastbarkeit usw., auf.
  • Insbesondere weist zumindest die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes die Gestalt eines rechteckigen Vierecks auf. Dies trifft aus den schon erwähnten Symetriegründen idealerweise auch für die Rückseite des einzelnen Winkelelementes zu. Denn aufgrund der rechteckigen Gestaltung zumindest der Vorderseite, lassen sich die einzelnen Winkelelemente bündig (dichtend) aneinanderreihen.
  • Als besonders praxisgerecht erweist sich, wenn die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes einen Winkel von vorzugsweise etwa 50 Grad einschliessen. Im Hinblick auf den schon erwähnten symetrischen Aufbau der einzelnen Elemente bedeutet dies, dass die Vorder- und Rückseite gegenüber der Grundfläche jeweils in einem Winkel von etwa 65 Grad geneigt ist. Dadurch ergibt sich eine nahezu idealer Kompromiss. Denn es ergibt sich einerseits eine ausreichend grosse vom Wasserdruck vertikal in Richtung auf die Grundfläche ausgeübte Kraft-Komponente, andererseits eine kompakte Stellfläche, die in Querrichtung zur Hochwasserschutzlinie bei einer Höhe des einzelnen Winkelelementes von etwa 1 Meter nur etwa 1 Meter beträgt.
  • Vorteilhafterweise sind die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes einstückig miteinander verbunden, wodurch die einzelnen Winkelelemente fertigungstechnisch mit einem verhältnismässig geringen Aufwand, z.B. im Spritzgussverfahren, herstellbar sind.
  • Dabei sind die einzelnen Winkelelementes bevorzugt aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt. Ein solches Material gewährleistet nicht nur die erforderlichen Eigenschaften hinsichtlich Elastizität und Belastbarkeit, sondern zeichnet sich durch ein verhältnismässig geringes Gewicht aus, wodurch sich der Arbeitsaufwand beim Errichten und Abbauen der Hochwasserschutzlinie erleichtert. Auch erlaubt ein solches Material ein einfaches Ablängen bzw. Kürzen der Winkelelemente, wenn dies für eine Anpassung der erfindungsgemässen Vorrichtung an den Verlauf der Hochwasserschutzlinie erforderlich sein sollte.
  • Damit die erfindungsgemässe Vorrichtung einen in sich stabilen und dichten Verbund bildet, ist vorgesehen, dass sich zumindest die Vorderseiten aneinandergereihter Winkelelemente in einem bestimmten Mass überdecken. Aus den schon erwähnten Symetriegründen gilt dies idealerweise auch für die Rückseiten der aneinandergereihten Winkelelemente. Die einzelnen Winkelelemente werden zum Aneinanderreihen also sozusagen zusammengesteckt.
  • Um dabei eine hohe Dichtheit zu gewähren, kann zwischen sich überdeckenden Winkelelementen eine Dichtungsanordnung vorgesehen sein, die vorzugsweise aus einem säure- und seewasserbeständigen Material, das eine hohe Elastizität über einen breiten Temperaturbereich besitzt, hergestellt ist.
  • Zum Verbinden der erfindungsgemässen Vorrichtung zu einem stabilen und dichten Verbund kann zusätzlich oder alternativ vorgesehen sein, dass aneinandergereihte Winkelelemente mittels einer Verbindungsvorrichtung verbindbar sind. Eine solche Verbindungsvorrichtung kann z.B. Buchsen oder Bolzen umfassen, die querseitig an den Winkelelementen eingelassen oder befestigt sind, so dass die Winkelelemente mittels Bolzen oder Hülsen in einer Flucht aneinandergereiht werden können.
  • Vorteilhafterweise ist die Verbindungsvorrichtung im Bereich der äusseren Längskante der Winkelelemente angeordnet, da die Winkelelemente an dieser Stelle eine besonders hohe Stabilität aufweisen.
  • Um den Aufwand an Dichtungsordnungen, die z.B. zwischen aneinandergereihten oder sich überdeckenden Winkelelementen oder zwischen an Vorder- und/oder Rückseite einzelner Winkelelemente ausgebildeten Stellkanten und der Grundfläche angeordnet sind, zu reduzieren, besteht die Alternative, dass die aneinandergereihten Winkelelemente mittels einer Plane bzw. Folie abdeckbar sind, um Dichtheit zu erzielen. Die Dichtheit wird dadurch erzielt, dass die zumindest die als Stauwand dienenden Vorderseiten einandergereihter Winkelelemente eine im wesentlichen eben- bzw. glattflächige Anlagefläche für die Plane bilden. Denn aufgrund der eben- bzw. glattflächigen Anlagefläche unterliegt die Plane unter dem wirkenden Wasserdruck einem gleichmässigen Anpressdruck. Weil die Plane gleichmässig anliegt, ist auch das Risiko minimiert, dass die Plane von unter der Strömungswirkung des Hochwassers aufprallendem Treibgut eingerissen wird und so ihre Dichtheit verliert.
  • Es versteht sich einem Fachmann, dass die abdeckende Plane bzw. Folie mittels Halteelementen, z.B. Gewichten oder dergleichen, fixiert werden muss, um deren Abtreiben unter Einwirkung des Hochwassers zu verhindern. Da solche Halteelemente unter Einwirkung des Hochwassers eine Spannung der Plane zur Folge haben, ist vorgesehen, dass die äussere Längskante eines Winkelelementes einen Radius von vorzugsweise etwa 30 Millimetern aufweist. Dadurch besteht keine sozusagen scharfe Kante, an der die Plane einreissen könnte.
  • Um die Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung noch weiter zu erhöhen, kann vorgesehen sein, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung angeordnet ist, die die Vorderseite und Rückseite des einzelnen Winkelelementes miteinander verbindet. Mittels der wenigstens einen Verstrebungsvorrichtung können zusätzliche Abstützkräfte von der Vorderseite auf die Rückseite bzw. umgekehrt abgeleitet werden, wodurch sich die Stabilität in einem erheblichen Mass erhöht. Insbesondere dann, wenn die Unterseite der einzelnen Winkelelemente offen ist, wird durch die wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung ein Auseinanderspreizen der Vorder- und Rückseite der Winkeleleemente sicher verhindert.
  • In vorteilhafter Weise ist die wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung im Bereich der Stellen lösbar angeordnet, an denen die Winkelelemente aneinandergereiht sind. Da die einzelnen Winkelelemente in bevorzugter Weise an ihren Querseiten offen sind, können dort die Verstrebungsvorrichtungen beim Aneinanderreihen der Winkelelemente in einfacher und zeitsparenden Weise angebracht werden, z.B. in dem sie auf die Aussenkanten der Vorder- und Rückseite aufgesteckt werden.
  • Um auch hier Fehler beim Errichten der erfindungsgemässen Vorrichtung zu vermeiden, ist vorgesehen, dass die wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung symetrisch aufgebaut ist.
  • Zum Erhöhen der Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung kann desweiteren vorgesehen sein, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes eine erste Abstützvorrichtung angeordnet ist, die die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes abstützt. Die erste Abstützvorrichtung kann in vorteilhafter Weise als Winkelprofil ausgestaltet sein, auf dem das Winkelelementes mit seiner Vorderseite aufliegt, um sich abzustützen.
  • Ebenso kann ausserhalb des einzelnen Winkelelementes eine zweite Abstützvorrichtung angeordnet sein, die die Rückseite des einzelnen Winkelelementes abstützt. Die zweite Abstützvorrichtung kann in vorteilhafter Weise als Anschlag ausgestaltet sein, gegen den sich das Winkelelement mit der Unter- bzw. Stellkante seiner Rückseite abstützt.
  • Während die erste Abstützeinrichtung unmittelbar eine Verstärkung der Vorderseite (Stauwand) des Winkelelementes bewirkt, verhindert die zweite Abstützeinrichtung zuverlässig die Gefahr des Auseinanderspreizens der Vorder- und Rückseite des Winkelelementes, die mit zunehmender Wasserstand zunimmt. Aufgrund solcher Abstützeinrichtungen können die Materialstärken der Vorder- und Rückseite des Winkelelementes geringer ausgelegt werden, was eine Gewichtseinsparung mit sich bringt, die im Sinne einer Erleichterung des Arbeitsaufwands beim Errichten und Abbauen der Hochwasserschutzlinie ist.
  • Im Sinne einer Vereinfachung des Arbeitsaufwand ist auch, wenn die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung auf einem Trägerelement angeordnet sind, da sich auf diese Weise die Anzahl der zum Errichten bzw. Abbauen der Hochwasserschutzlinie erforderlichen Einzelteile reduziert.
  • Vorteilhafterweise sind die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung und das Trägerelement einstückig ausgebildet. Demzufolge sind die Abstützvorrichtungen und das Trägerelement aus dem gleichen Material herzustellen. Um dabei eine hohe Wertbeständigkeit zu gewährleisten, kommen wenigstens verzinkte Stahlbleche oder Metalle in Betracht, die korrosionsbeständig sind.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Trägerelement bzw. die Abstützvorrichtungen Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist. Mittels der Befestigungselemente, z.B. Schrauben, Bolzen und dergleichen, lässt sich das Trägerelement bzw. die Abstützvorrichtungen sicher auf der Grundfläche befestigen. Ist die Hochwasserschutzlinie aus der Erfahrung mit früheren Hochwassern bekannt, so können auch ortsfeste Befestigungselemente, z.B. in die Grundfläche eingelassene Schraubgewinde, vorgesehen werden.
  • Alternativ oder zusätzlich kann das Trägerelement wenigstens ein Halteelement umfassen, das in wenigstens eine Haltevorrichtung eingreift, die ortsfest in bzw. im Bereich der Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente aufstellbar sind, vorgesehen ist.
  • In vorteilhafter Weise ist dazu das wenigstens eine Halteelement als nach unten, also in Richtung zu der Grund- bzw. Aufstellfläche, abgewinkelte Kante ausgebildet.
  • Um die Anzahl an Einzelteilen gering zu halten, sind vorzugsweise die nach unten abgewinkelte Kante und das Trägerelement einstückig ausgebildet.
  • Sofern das wenigstens eine Halteelement als nach unten abgewinkelte Kante ausgestaltet ist, ist es besonders vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Haltevorrichtung als Nut ausgebildet ist, die wenigstens teilweise entlang der Hochwasserschutzlinie verläuft. Denn in eine derartige Nut kann das wenigstens eine Halteelement beim Errichten der erfindungsgemässen Vorrichtung auf einfache Weise eingesetzt werden.
  • Vorteilhaft ist, wenn die Nut von einem U-förmigen Profil gebildet wird. Ein solches U-förmiges Profil kann in die Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente aufstellbar sind, eingelassen sein, so dass es in hochwasserfreien Zeiten nicht stört.
  • In dem Fall, dass die erfindungsgemässe Vorrichtung dazu verwendet wird, eine bereits vorhandene stationäre Hochwasserschutzvorrichtung zu „verstärken", bietet es sich an, dass die bereits vorhandene stationäre Hochwasserschutzvorrichtung das U-förmige Profil umfasst. So kann die Nut bzw. das U-förmige Profil z.B. an einer Spundwand oder auf einer z.B. als Weg befestigten Deichkrone ortsfest vorgesehen werden, um diese Vorrichtungen im Hochwasserfall mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung temporär zu erhöhen, um einen zusätzlichen Schutz zu erreichen.
  • Für eine ausreichende Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung ist ausreichend, wenn mehrere Trägerelemente bzw. Abstützvorrichtungen quer zu der Hochwasserschutzlinie beabstandet angeordnet sind.
  • Dabei ist in bevorzugter Weise vorgesehen, dass die Trägerelemente bzw. die Abstützvorrichtungen im Bereich der Stellen angeordnet sind, an denen die Winkelelemente aneinandergereiht sind. Denn dort lässt sich die bestmögliche Abstützwirkung erzielen, wodurch im Fall sich überdeckender Winkelemente diese aneinandergepresst werden, so dass eine bessere Dichtwirkung erzielt wird, vor allem dann, wenn zwischen den sich überdeckenden Winkelelementen eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
  • Noch mehr Stabilität wird erreicht, wenn innerhalb des einzelnen Winkelelementes eine dritte Abstützvorrichtung angeordnet ist, die die Vorderseite (Stauwand) des einzelnen Winkelelementes längsseitig abstützt. Die dritte Abstützvorrichtung kann vorteilhafter als Winkelschiene ausgestaltet sein, die sich in Längsrichtung entlang der der Vorderseite des Winkelelementes erstreckt.
  • Mit einer solchen dritten Abstützvorrichtung wird verhindert, dass die Vorderseite nachgibt oder sogar eingedrückt wird, vor allem dann, wenn Treibgut aufprallt.
  • Vorteilhafterweise stützt sich die dritte Abstützvorrichtung über die zweite Abstützvorrichtung ab. Hierzu braucht eine als Winkelschiene ausgestaltete dritte Abstützvorrichtung einfach auf zwei benachbarte als Winkelprofil ausgestaltete zweite Abstützvorrichtungen aufgelegt zu werden. Dadurch verläuft die als Winkelschiene ausgestaltete dritte Abstützvorrichtung in Höhe des mittleren Bereichs der Vorderseite des Winkelelementes, wo sie die beste Wirkung besitzt.
  • Ein ganz wesentliches Merkmal der erfindungsgemässen Vorrichtung ist, dass sie an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie anpassbar ist.
  • Dies wird auf einfache Weise dadurch erreicht, dass einzelne Winkelelemente als Eckelemente ausgebildet sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen. Es werden also geeignete Eckelemente an entsprechenden Stellen eingesetzt, wo der Verlauf der Hochwasserschutzlinie eine Biegung oder Abknickung aufweist.
  • Die Vielfalt unterschiedlicher Typen von Eckelementen zu reduziert sich dadurch, dass die Eckelemente in Bezug auf den Verlauf der Hochwasserschutzlinie vorzugsweise einen Winkel in der Grössenordnung von 30, 45, 60 und 90 Grad aufweisen. So reichen in der Regel vier Typen von Eckelementen vollkommen aus.
  • Insbesondere dann, wenn die Winkelelemente im Querschnitt symetrisch aufgebaut sind, kann ein Eckelement sowohl als Innen-, als auch als Aussenecke verwendet werden, wodurch sich die Vielfalt unterschiedlicher Typen von Eckelementen erheblich reduziert.
  • Die Verwendung von Eckelementen zum Anpassen der erfindungsgemässen Vorrichtung an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie bietet sich insbesondere dann an, wenn der Verlauf der Hochwasserschutzlinie bekannt ist. Eine einfache und kostengünstige Alternative hierzu ist, dass die sich durch zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente ergebenden Unterbrechungen der Stauwand der Vorrichtung mittels Plattenelementen abdeckbar sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen. Diese Alternative bietet darüberhinaus ein grösstmögliches Mass an Flexibilität, was deshalb sehr wichtig ist, weil das temporäre Errichten einer Hochwasserschutzlinie in der Regel unter einem enormen Zeitdruck stattfindet. So kann ein Ablängen bzw. Kürzen einzelner Winkelelemente entfallen, da die Plattenelemente Unterbrechungen der Stauwand abdecken. Da ein Ablängen bzw. Kürzen entfällt, sind die Winkelelemente universell wiederverwendbar, was besonders wirtschftlich ist.
  • Ein Plattenelement besteht aus wenigstens drei Segmenten, von denen die äusseren Segmente gegenüber einem mittleren Segement abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen anzuliegen. Die einzelnen Elemente können z.B miteinander verschweisst sein. Besonders vorteilhaft ist jedoch, wenn ein Plattenelement bzw. dessen wenigstens drei Segmente einstückig ausgebildet ist. In diesem Fall lässt sich die Abwinklung eines Segmentes gegenüber einem anderem Segment auf einfache Weise duch einen Biegevorgang herstellen.
  • Vorteilhafter Weise kann vorgesehen werden, dass die sich aufgrund der Abwinklungen der äusseren Segmenten gegenüber einem mittleren Segment ergebenden Kanten eine Perforierung, vorzugsweise eine Längsperforierung, aufweisen. Hierdurch ist der Biegevorgang leichter und mit einfacheren Werkzeugen durchführbar, so dass das Abwinkeln an Ort und Stelle, also beim Errichten einer Hochwasserschutzlinie leicht ausführen zu können, ausgeführt werden kann. Insbesondere kann dadurch das Plattenelement bzw. dessen Abwinkelungen möglichst genau an den winkligen Verlauf der Hochwasserschutzlinie angepasst werden.
  • Um Dichtheit zu gewährleisten, kann auch vorgesehen sein, dass zwischen den äusseren Segmenten und den Vorderseiten von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen wenigstens eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist. Sofern wie schon erwähnt eine Abdeckung mittels einer Plane bzw. Folie vorgesehen ist, kann auf die wenigstens einer Dichtungsanordnung verzichtet werden.
  • Zwecks einer Positionierung des Plattenelementes in Bezug auf die Winkelelemente, kann vorgesehen sein, dass ein Plattenelement mittels Befestigungselementen an zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen befestigbar ist. Besonders geeignete Befestigungselemente können z.B. Haken sein, mittels denen sich das Plattenelement idelerweise an den äusseren Längskanten der Winkelelemente eingehängen lässt.
  • Einer Verformung bzw. Durchbiegung des Plattenelemenents aufgrund des anstehenden Wasserdruckes wird entgegengewirkt, wenn ein Plattenelement eine weiteres Segment umfasst, das gegenüber dem mittleren Segement abgewinkelt sind. Auf diese Weise wird eine Verstärkung des Plattenelementes bewirkt.
  • Eine zusätzliche oder alternative Möglichkeit einer Verformung bzw. Durchbiegung des Plattenelementes entgegenzuwirken, besteht darin, dass ein Plattenelement rückseitig mittels einer Stützvorrichtung gegen die Grundfläche abstützbar ist.
  • Die Plattenelemente können wie die Winkelelemente aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt sein. Bevozugt ist jedoch vorgesehen, dass ein Plattenelement aus einem korrosionsbeständigem Material, vorzugsweise einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist. Insbesondere Aluminium vereint die Vorteile einer hohen Stabilität bei geringem Gewicht.
  • Es versteht sich, dass mittels der Plattenelemente auch solche Unterbrechungen der Stauwand abdeckbar sind, die sich durch ein in Bezug auf eine ortsfeste Wand winklig ausgerichtetes Winkelelemente ergeben.
  • Für den Fall, dass die Hochwasserschutzlinie im wesentlichen senkrecht in Bezug auf eine ortsfeste Wand verläuft. kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung mittels Anschlusselementen an ortsfeste Wände anpassbar bzw. befestigbar ist. Solche Anschlusselemente sind einfacher als die Plattenelemente ausgeführt, da sie in der Regel lediglich zwei Segmente zu umfassen brauchen, die Gegeneinander abgewinkelt sind.Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der skizzierten Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 ein einzelnes Winkelelement und zugehörige Trägerelemente in einer perspektivischen Darstellung,
  • 2a bis 2d vorteilhafte Merkmale der erfindungsgemässen Vorrichtung,
  • 3 eine mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung errichtete Hochwasserschutzlinie,
  • 4 ein Ausführungsbeispiel, wobei ein Trägerelement von einer ortsfesten Haltevorrichtung aufgenommen ist,
  • 5a bis 5d wie zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente mittels Plattenelementen verbunden werden, und
  • 6 in perspektivischer Darstellung ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel, wie Winkelelemente mittels geigneter Vorrichtungen aneinanderreih- bzw. verbindbar sind.
  • In 1 ist ein einzelnes Winkelelement WE perspektivisch dargestellt. Das Winkelelement WE weist eine Vorderseite VS und eine Rückseite RS auf, die entlang einer Längskante LK einstückig miteinander verbunden sind. Die Längskante ist ist nicht scharfkantig, sondern mit einem äusseren Radius von etwa 30 Millimetern abgerundet ausgeführt, weshalb der innere Durchmesser entlang der Längskante etwa 50 Millimeter beträgt. Die Vorder- und die Rückseite VS, RS sind identisch ausgebildet, wobei sie die Gestalt eines rechteckigen Vierecks aufweisen.
  • Damit das Winkelelement WE zuverlässig mit einem benachbarten Winkelelement aneinanderreih- bzw. verbindbar ist, weist es im Bereich einer Querseite auf seiner Vorder- und Rückseite VS, RS einen stufenförmigen Absatz AB auf, der dem benachbarten Winkelelement eine bestimmte Auflage bietet, so dass sich die Vorder- und Rückseiten aneinandergereihter Winkelelemente überdecken.
  • Das Winkelelement WE ist an seinen Querseiten und seiner Unterseite offen, um ein Winkelprofil zu bilden, das mit den Unterkanten seiner Vorder- und Rückseite VS, RS auf einer Grundfläche aufsteht. Um eine bestimmte Aufstellfläche zu bilden, weisen die Vorder- und Rückseite VS, RS des Winkelelements WE jeweils nach aussen abgewinkelte Stellkanten SKV, SKR auf. Zwischen der an der der Vorderseite VS abgewinkelten Stellkante SKV und der Grundfläche ist eine Dichtungsanordnung DA vorgesehen.
  • Im Querschnitt betrachtet besitzt das Winkelelement WE einen symetrischen Aufbau. Da dabei die Vorder- und Rückseite VS, RS einen Winkel von etwa 50 Grad einschliessen, sind die Vorder- und Rückseite jeweils in einem Winkel von etwa 65 Grad gegenüber der Grundfläche geneigt.
  • Besonders praxisgerecht erweisen sich die angegebenen Abmessungen des Winkelelementes WE. So weist das Winkelelement WE eine Gesamtlänge von etwa 2000 Millimetern auf. Daraus ergibt sich abzüglich der Breite des stufenförmigen Absatzes AB von etwa 150 Millimetern eine effektive Länge von etwa 1850 Millimetern; d.h. in Bezug eine zu errichtende Hochwasserschutzlinie deckt ein Winkelelement WE einen Längsabschnitt von etwa 1850 Millimetern ab. Auf Grundlage der angegebenen Winkel und einer Höhe des Winkelelementes von etwa 1000 Millimetern nimmt das Winkelelement WE in Querrichtung zur Hochwasserschutzlinie betrachtet eine Stellfläche mit einer Gesamtbreite von etwa 1250 Millimetern ein, wobei für die nach aussen abgewinkelten Stellkanten SKV, SKR jeweils eine Breite von etwa 100 Millimetern eingerechnet ist.
  • Die zugehörigen Trägerelemente TE, TE* sind quer zur Längskante LK, die im wesentlichen dem Verlauf der Hochwasserschutzlinie entspricht, des Winkelelementes WE angeordnet. Dabei sind die Trägerelemente (vgl. TE*) beabstandet im Bereich der Stellen angeordnet, an denen benachbarte Winkelelemente aneinandergereiht bzw. verbunden sind; also an der Stelle, wo sich die Vorder- und Rückseiten aneinandergereihter Winkelelemente überdecken. Die Trägerelemente TE, TE* weisen eine erste und zweite Abstützvorrichtung AV1, AV2 für das Winkelelement WE auf.
  • Die erste Abstützvorrichtung AV1 ist als Winkelprofil ausgestaltet, dessen Seitenflächen im wesentlichen parallel zu der Vorder- und Rückseite VS, RS des Winkelelementes WE verlaufen, demzufolge die erste Abstützvorrichtung AV1 im Querschnitt betrachtet die gleiche Geometrie wie das Winkelelement WE aufweist. Dabei ist die erste Abstützvorrichtung AV1 so angeordnet, dass die Vorderseite VS des Winkelelementes WE auf der vorderen Seitenfläche der ersten Abstützvorrichtung AV1 aufliegen kann, um sich abzustützen.
  • Die zweite Abstützvorrichtung AV2 ist als Anschlag ausgestaltet, der sich z.B. durch Abwinkeln des Trägerelementes TE auf einfache Weise herstellen lässt. Gegen diesen Anschlag stützt sich die Rückseite RS des Winkelelementes WE über ihre nach aussen abgewinkelte Stellkante SKR ab, wobei das Trägerelement TE der Stellkante SKR eine Gleitfläche bietet, falls sich z.B. aufgrund von Hochwasserwellen oder aufprallendem Treibgut schwankende Abstützkräfte ergeben. Um der Rückseite RS bzw. der nach aussen abgewinkelten Stellkante SKR einen sicheren Sitz zu bieten, beträgt die Abwinkelung des Anschlags etwa 15 Grad gegenüber der Senkrechten bzw. etwa 75 Grad in Bezug auf das Trägerelement TE.
  • Das Trägerelement TE bzw. die Abstützvorrichtungen AV1, Av2 sind mit etwa 300 Millimetern ausreichend breit, um sich um etwa 150 Millimeter überdeckende Winkelelemente zuverlässig aufnehmen zu können. Dabei beträgt die Höhe der ersten Abstützvorrichtung AV1 etwa 600 Millimetern, so dass sie sich bis in den mittleren Bereich der Vorderseite VS des Winkelelementes WE erstreckt.
  • Eine dritte Abstützvorrichtung AV3, die als Winkelschiene ausgestaltet ist, liegt zwischen den benachbarten Trägerelemente TE, TE* bzw. zweiten Abstützvorrichtungen AV2 auf, und verläuft somit längsseitig in Höhe des mittleren Bereichs der Vorderseite VS.
  • Anhand von 2a bis 2d wird auf weitere vorteilhafte Merkmale eingegangen.
  • So zeigt 2a wie sehr platzsparend die einzelnen Winkelelemente der erfindungsgemässen Vorrichtung über- bzw. ineinander stapelbar sind, um in hochwasserfreien Zeiten möglichst wenig Lagerraum einzunehmen.
  • 2b zeigt ein Beispiel, bei dem die Winkelelemente mit einer Plane bzw. Folie PL zusätzlich abgedeckt sind.
  • 2c zeigt Beispiele zweier als Eckelemente WE*, WE** ausgestalteter Winkelelemente, die dann eingesetzt werden, wenn die erfindungsgemässe Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen ist.
  • 2d zeigt ein Wandanschlusselement WA, mittels dem die erfindungsgemässe Vorrichtung an vorhandene ortsfeste Wände angepasst bzw. an diesen befestigt werden kann. Das Wandanschlusselement WA ist als Platte ausgestaltet, die zwei Segmente umfasst, die in einem im wesentlichen rechten Winkel gegeneinander abgewinkelt sind.
  • Eine mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung errichtete Hochwasserschutzlinie ist in 3 dargestellt. Die Hochwasserschutzlinie ist hier zwischen einem Fluss und einer Sporteinrichtung errichtet, um die Sporteinrichtung zu schützen. Die Hochwasserschutzlinie weist einen rechtwinklig abknickenden Verlauf auf, weshalb an entsprechender Stelle ein Eckelement WE** eingesetzt ist. Wie gezeigt kann die Rückseite der Winkelemente auch einem weiteren Nutzen, nämlich als Werbefläche, dienen.
  • In 4 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei ein Trägerelement TE von einer ortsfesten Haltevorrichtung aufgenommen ist. Dazu umfasst das Trägerelement TE wenigstens ein Halteelement, das hier als nach unten, also in Richtung zu der Grund- bzw. Aufstellfläche, abgewinkelte Kante TEK ausgebildet ist. Die nach unten abgewinkelte Kante TEK grift in eine Nut ein, die hier von einem U-förmigen Profil UP gebildet wird. Das U-förmige Profil ist Bestandteil einer stationären Hochwasserschutzvorrichtung, hier der oberen Abdeckplatte ASW einer Spundwand.
  • 5a bis 5d zeigt wie zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente WE mittels Plattenelementen PE verbunden werden. Dabei ist in 5c der Fall dargestellt, das die Vorderseiten der Winkelelmente WE eine Winkel von kleiner als 180 Grad einschliessen, so dass das Plattenelement als Innenecke PEI auszuführen ist.
  • Demgegenüber ist in 5d der Fall dargestellt, dass die Vorderseiten der Winkelelemente WE ein Winkel von grösser als 180 Grad einschlieesen, so dass das Plattenelement als Aussenecke PEA auszuführen ist.
  • In 5a ist das als Innenecke PEI ausgeführte Plattenelement gemäss 5c für sich gezeigt. Es umfasst drei Segmente SL, SM, SR, von denen die äusseren Segmente SL, SR jeweils gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten VS der Winkelelemente WE aufliegen zu können.
  • In 5b ist das als Aussenecke PEA ausgeführte Plattenelement gemäss 5d für sich gezeigt. Es umfasst wie das als Innenecke PEI ausgeführte Plattenelement gemäss 5c drei Segmente SL, SM, SR, von denen die äusseren Segmente SL, SR jeweils gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten VS der Winkelelemente WE aufliegen zu können. Darüberhinaus umfasst das Plattenelement PEA ein viertes Segment SK, das gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt ist, um das Plattenelement zu verstärken, damit Verformungen bzw. Durchbiegungen, verursacht durch einen anstehenden Wasserdruck, verhindert werden.
  • In 6 ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel perspektivisch dargestellt, wie Winkelelemente WE mittels geeigneter Vorrichtungen VAV, VBV und VSV aneinanderreih- bzw. verbindbar sind.
  • Die Winkelelemente WE weisen auch hier eine Vorder- und Rückseite VS, RS auf, die entlang einer Längskante LK einstückig miteinander verbunden sind. Auch ist der Aufbau der Winkelemente WE symetrisch, wobei die Unterseite offen ist, und die Vorder- und Rückseite VS, RS jeweils nach aussen abgewinkelte Stellkanten SKV, SKR aufweisen.
  • Damit die Winkelelemente WE zuverlässig aneinanderreihbar sind, ist an einer offenen Querseite ein Absatz AB ausgebildet, der mit einem an der anderen offenen Querseite ausgebildeten Gegenabsatz AB' (strichpunktiert angedeutet) so zusammenwirkt, das sich die Winkelelemente WE im aneinandergereihten Zustand, wie schon erwähnt, um in bestimmtes Mass überdecken bzw. überlappen.
  • Bevor die Winkelelemente aneinandergereiht werden, wird eine Verstrebungsvorrichtung VSV auf der Querseite des einen Winkelelementes WE eingesetzt. Dazu umfasst die Verstrebungsvorrichtung VSV zwei Profile PR und PV, die mittels einer Strebe ST fest miteinander verbunden sind. Die Profile PR und PV weisen entsprechende Aussparungen auf, so dass sie auf die Aussenkanten AKR und AKV der Rück- und Vorderseite RS, VS aufgesetzt werden können. Entsprechend dem symetrischen Aufbau der Winkelelemente WE ist auch der Aufbau der Verstrebungsvorichtung VSV symetrisch ausgestaltet.
  • Im Bereich der Längskante LK weisen die Winkelelemente zusätzlich oder alternativ eine Verbindungsvorrichtung VBV auf, die hier Buchsen BU und Bolzen BO umfassen. Die Buchsen BU sind hier in die Querseiten der Winkelelemente WE eingelassen, und können Bolzen BO aufnehmen, so dass die Winkelelemente WE beim Aneinanderreihen auf einfache Weise in einer Flucht entlang der Hochwasserschutzlinie ausgerichtet werden können. Es versteht sich einem Fachmann, dass anstelle der Buchsen BU auch Bolzen BO in die Querseiten der Winkelelemente WE eingelassen sein können, die dann über Hülsen miteinander verbunden werden können, bzw. in Buchsen, die in dem benachbarten Winkelelement eingelassen sind, einsteckbar sind. Vorteilhaft ist, dass die Bolzen BO gleichfalls als Tragegriff zum Erleichtern des Transportierens der Winkelelemente WE verwendet werden können.
  • Zum sicheren Befestigen der Winkelelemente WE auf der Grundfläche dienen Verankerungsvorrichtungen VAV, um zumindest die Rückseite RS über deren nach aussen abgewandte Stellkante SKR zu verankern. Die Verankerungsvorrichtung VAV ist als Klammer bzw. winkliges Profil ausgestaltet, das Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen BM, z.B. Schrauben, Bolzen, Nägel und dergleichen, aufweist, mittels der die Verankerungsvorrichtung VAV auf der Grundfläche befestigbar ist. Wenn auch hier nicht näher dargestellt, so versteht es sich einem Fachmann, dass ebenfalls die Vorderseite VS über deren nach aussen abgewinkelte Stellkante SKV mittels einer Verankerungsvorrichtung VAV verankerbar ist, um eine besonders hohe Standfestigkeit für die Winkelelemente WE zu erzielen. Idealerweise sind die Verankerungsvorrichtungen VAV im Bereich der Stellen angeordnet, an denen die aneinandergereihten Winkelelemente WE aneinanderstossen, wie in der Zeichnung anhand des Pfeils PF (strichpunktiert) angedeutet.

Claims (57)

  1. Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie, wobei einzelne Winkelelemente (WE) vorgesehen sind, die entlang der Hochwasserschutzlinie aneinanderreihbar sind, die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stauwand und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stützwand bildet, und das einzelne Winkelelement (WE) mit seiner Unterseite auf einer Grundfläche entlang der Hochwasserschutzlinie aufstellbar ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des einzelnen Winkelelementes (WE) offen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKV) aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKR) aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die an der Rückseite (RS) nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKR) Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Rückseite (RS) mittels einer Verankerungsvorrichtung (VAV) auf der Grundfläche befestigbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwischen der an der Vorderseite (VS) nach aussen abgewinkelten Stellkante (SKV) und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung (DA) vorgesehen ist.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils identisch ausgebildet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils die gleichen Abmessungen aufweisen.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils die gleichen Materialeigenschaften aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) die Gestalt eines rechteckigen Vierecks aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) einen Winkel von vorzugsweise etwa 50 Grad einschliessen.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) einstückig miteinander verbunden sind.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Winkelelementes (WE) aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt sind.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest die Vorderseiten (VS) aneinandergereihter Winkelelemente (WE) in einem bestimmten Mass überdecken.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen sich überdeckenden Winkelelementen (WE) eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass aneinandergereihte Winkelelemente (WE) mittels einer Verbindungsvorrichtung (VBV) verbindbar sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (VBV) im Bereich der äusseren Längskante (LK) der Winkelelemente (WE) angeordnet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinandergereihten Winkelelemente (WE) mittels einer Plane bzw. Folie (PL) abdeckbar sind.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Längskante (LK) eines Winkelelementes (WE) einen Radius von vorzugsweise etwa 30 Millimetern aufweist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung (VSV) angeordnet ist, die die Vorderseite (VS) und Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) miteinander verbindet.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung (VSV) im Bereich der Stellen angeordnet ist, an denen die Winkelelemente (WE) aneinandergereiht sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Verstrebungsvorrichtung (VSV) symetrisch aufgebaut ist.
  24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine erste Abstützvorrichtung (AV1) angeordnet ist, die die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) abstützt.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abstützvorrichtung (AVl) als Winkelprofil ausgestaltet ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass ausserhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine zweite Abstützvorrichtung (AV2) angeordnet ist, die die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) abstützt.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abstützvorrichtung (AV2) als Anschlag ausgestaltet ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung (AV1, AV2) auf einem Trägerelement (TE) angeordnet sind.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung (AV1, AV2) und das Trägerelement (TE) einstückig ausgebildet sind.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (TE) Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist.
  31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (TE) wenigstens ein Halteelement umfasst, das in wenigstens eine Haltevorrichtung eingreift, die ortsfest in bzw. im Bereich der Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente (WE) aufstellbar sind, vorgesehen ist.
  32. Vorrichtung nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Halteelement als nach unten – in Richtung zu der Grund- bzw. Aufstellfläche – abgewinkelte Kante (TEK) ausgebildet ist.
  33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten abgewinkelte Kante (TEK) und das Trägerelement (TE) einstückig ausgebildet sind.
  34. Vorrichtung nach Anspruch 32 oder 33, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Haltevorrichtung als Nut ausgebildet ist, die wenigstens teilweise entlang der Hochwasserschutzlinie verläuft.
  35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, das die Nut von einem U-förmigen Profil (UP) gebildet wird.
  36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das U-förmige Profil (UP) in die Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente (WE) aufstellbar sind, eingelassen ist.
  37. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine stationäre Hochwasserschutzvorrichtung das U-förmige Profil (UP) umfasst.
  38. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 28 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Trägerelemente (TE) quer zu der Hochwasserschutzlinie beabstandet angeordnet sind.
  39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerelemente (TE) im Bereich der Stellen angeordnet sind, an denen die Winkelelemente (WE) aneinandergereiht sind.
  40. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 24 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine dritte Abstützvorrichtung (AV3) angeordnet ist, die die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) längsseitig abstützt.
  41. Vorrichtung nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Abstützvorrichtung (AV3) als Winkelschiene ausgestaltet ist.
  42. Vorrichtung nach Anspruch 40 oder 41, dadurch gekennzeichnet, dass sich die dritte Abstützvorrichtung (AV3) über die zweite Abstützvorrichtung (AV2) abstützt.
  43. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie anpassbar ist.
  44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Winkelelemente als Eckelemente (WE*, WE**) ausgebildet sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen.
  45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckelemente (WE*, WE**) in Bezug auf den Verlauf der Hochwasserschutzlinie einen Winkel in der Grössenordnung von 30, 45, 60 und 90 Grad aufweisen.
  46. Vorrichtung nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass ein Eckelement (WE*, WE**) als Innen- und als Aussenecke verwendbar ist.
  47. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die sich durch zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente (WE) ergebenden Unterbrechungen der Stauwand der Vorrichtung mittels Plattenelementen (PE) abdeckbar sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen.
  48. Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) aus wenigstens drei Segmenten (SL, SM, SR) besteht, von denen die äusseren Segmente (SL, SR) gegenüber einem mittleren Segement (SM) abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten (VS) von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) anzuliegen.
  49. Vorrichtung nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) bzw. dessen wenigstens drei Segmente (SL, SM, SR) einstückig ausgebildet ist.
  50. Vorrichtung nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, dass die sich aufgrund der Abwinklungen der äusseren Segmenten (SL, SR) gegenüber einem mittleren Segment (SM) ergebende Kanten eine Perforierung, vorzugsweise eine Längsperforierung, aufweisen.
  51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 48 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den äusseren Segmenten (SL, SR) und den Vorderseiten (VS) von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) wenigstens eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
  52. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) mittels Befestigungselementen an zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) befestigbar ist.
  53. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 52, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) eine weiteres Segment (SK) umfasst, das gegenüber dem mittleren Segement (SM) abgewinkelt sind.
  54. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 53, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) rückseitig mittels einer Stützvorrichtung gegen die Grundfläche abstützbar ist.
  55. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 54, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) aus einem korrosionsbeständigem Material, vorzugsweise einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist.
  56. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 47 bis 55, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Plattenelemente (PE) auch solche Unterbrechungen der Stauwand abdeckbar sind, die sich durch ein in Bezug auf eine ortsfeste Wand winklig ausgerichtetes Winkelelemente (WE) ergeben.
  57. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mittels Anschlusselementen (WA) an ortsfeste Wände anpassbar bzw. befestigbar ist.
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