DE20310510U1 - Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie - Google Patents
Vorrichtung zum temporären Errichten einer HochwasserschutzlinieInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie.
Dem Hochwasserschutz kommt heute eine wachsende Bedeutung zu, nicht zuletzt deshalb, weil Überflutungen bedingt durch extrem starke Regenfälle immer häufiger vorkommen und katastrophale Schäden hinterlassen. Da stationäre Hochwasserschutzeinrichtungen, wie z.B. Dämme, Deiche, Rückhaltebecken, Spundwände usw., oft nur unzureichend oder überhaupt (noch) nicht vorhanden sind, kommen in der Regel mobile Hochwasserschutzeinrichtungen zum Einsatz, die temporär, d.h. nur für den Zeitraum, den das Hochwassers andauert, errichtet werden.
Als eine mobile Hochwasserschutzeinrichtung sind Sandsäcke bekannt, die entlang einer Hochwasserschutzlinie gestapelt werden, um einen Damm zu errichten. Dabei besteht der grosse Nachteil, dass sowohl das Errichten, als auch der spätere Abbau eines solchen Damms, mit einem sehr hohen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sind. Ein weiterer Nachteil ist Unwirtschaftlichkeit, da die Sandsäcke nicht wiederverwertbar sind.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie zu schaffen, die vorgenannte Nachteile vermeidet, aber dennoch sicher und zuverlässig vor Hochwasser schützt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung eine Vorrichtung vor, bei der einzelne Winkelelemente vorgesehen sind, die entlang der Hochwasserschutzlinie aneinanderreihbar sind, wobei die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes eine Stauwand und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes eine Stützwand bildet, und das einzelne Winkelelement mit seiner Unterseite auf einer Grundfläche entlang der Hochwasserschutzlinie aufstellbar ist.
Das einzelne Winkelelement weist einen dreieckförmigen Querschnitt auf. Da das einzelne Winkelelement mit seiner Unterseite auf der Grundfläche aufsteht, ist seine Vorderseite, die die Stauwand für das Hochwasser bildet, gegenüber der Grundfläche geneigt. Somit erzeugt der anstehende Wasserdruck für das einzelne Winkelelement eine vertikal in Richtung der Grundfläche wirkende Kraft-Komponente. Gleichfalls ist die Rückseite des einzelnen Winkelelementes, die die Stützwand zum Ableiten des auf die Stauwand wirkenden Wasserdrucks bildet, gegenüber der Grundfläche geneigt. Insgesamt betrachtet ergibt sich dadurch für die erfindungsgemässe Vorrichtung eine sehr hohe Standsicherheit.
Aufgrund seiner günstigen statischen Eigenschaften kann das einzelne Winkelelement an seinen Querseiten offen sein, da hier keine Kräfte abzuleiten sind, d.h. das einzelne Winkelelement lässt sich als einfaches Winkelprofil ausgestalten.
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In besonders bevorzugter Weise ist die Unterseite des einzelnen Winkelelementes offen. Dadurch steht das einzelne Winkelelement mit den Unterkanten seiner Vorder- und Rückseite auf der Grundfläche auf. Weil sich dadurch die effektive Aufstandsfläche des einzelnen Winkelelementes erheblich reduziert, erhöht sich gleichfalls die vom Wasserdruck vertikal in Richtung auf die Grundfläche wirkende Kraft-Komponente, wodurch sich die Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung weiter erhöht.
Wegen der offenen Unterseite lassen sich die einzelnen Winkelelemente in besonders raumsparender Weise über- bzw. ineinander stapeln, so dass die erfindungsgemässe Vorrichtung in hochwasserfreien Zeiten, wenn sie nicht benötigt wird, nur einen geringen Lagerraum benötigt.
Ausserdem kann vorgesehen sein, dass die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes eine nach aussen abgewinkelte Stellkante aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft. Ebenso kann die Rückseite des einzelnen Winkelelementes eine nach aussen abgewinkelte Stellkante aufweisen, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft. Mittels solcher nach aussen abgewinkelter Stellkanten lassen sich die einzelnen Winkelelemente vor allem auf eben verlaufenden Grundflächen sicher aufstellen. Idealerweise weisen sowohl die Vorderseite, als auch die Rückseite der einzelnen Elemente solche nach aussen abgewinkelte Stellkanten auf.
Um die Standsicherheit der erfindungsgemässen noch weiter zu erhöhen, kann vorgesehen sein, dass zumindest die an der
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Rückseite nach aussen abgewinkelte Stellkante Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist. Mittels der Befestigungselemente, z.B. Schrauben, Bolzen und dergleichen, lassen sich die einzelnen Winkelelemente sicher auf der Grundfläche befestigen. Idealerweise weist auch die an der Vorderseite nach aussen abgewinkelte Stellkante Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen auf.
Weil auch Dichtheit einen wesentlichen Sicherheitsaspekt für die erfindungsgemässe Vorrichtung darstellt, kann zumindest zwischen der an der Vorderseite nach aussen abgewinkelten Stellkante und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung vorgesehen sein. Eine solche Dichtungsanordnung ist vorzugsweise aus einem säure- und seewasserbeständigen Material, das eine hohe Elastizität über einen breiten Temperaturbereich besitzt, hergestellt. Idealerweise ist auch zwischen der an der Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkante und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung vorgesehen.
Da das temporäre Errichten einer Hochwasserschutzlinie infolge eines kurzfristig bevorstehenden Hochwassers in der Regel stets unter einem enormen Zeitdruck stattfindet, ist ein ganz wesentlicher Sicherheitsaspekt, dass sich die Auftretenswahrscheinlichkeit von Fehlern beim Errichten der erfindungsgemässen Vorrichtung auf ein Minimum reduziert. Dies wird dadurch erreicht, dass die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes jeweils identisch ausgebildet sind. Von daher kann dem die erfindungsgemässe Vorrichtung errichtenden Personal beim Aufbau nicht der
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Fehler unterlaufen, dass Stau- und Stützwand verwechselt werden. Einer Verwechslung zwischen Stau- und Stützwand wird auch dadurch entgegengewirkt, wenn idealerweise wie schon erwähnt, Vorder- und Rückseite der einzelnen Elemente nach aussen abgewinkelte Stellkanten aufweisen, die an Vorder- und Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkanten identische Durchgangsöffnungen für Befestigungselemente aufweisen, zwischen den an der Vorder- und Rückseite nach aussen abgewinkelten Stellkanten und der Grundfläche jeweils eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist. Mit anderen Worten: Die einzelnen Winkelelemente der erfindungsgemässen Vorrichtung zeichnen sich durch einen im Querschnitt symetrischen Aufbau aus.
Wegen des symetrischen Aufbaus weisen die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes jeweils die gleichen Abmessungen auf.
Auch weisen die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes deshalb jeweils die gleichen Materialeigenschaften, z.B. hinsichtlich Stärke, Elastizität, Belastbarkeit usw., auf.
Insbesondere weist zumindest die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes die Gestalt eines rechteckigen Vierecks auf. Dies trifft aus den schon erwähnten Symetriegründen idealerweise auch für die Rückseite des einzelnen Winkelelementes zu. Denn aufgrund der rechteckigen Gestaltung zumindest der Vorderseite, lassen sich die einzelnen Winkelelemente bündig (dichtend) aneinanderreihen.
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Als besonders praxisgerecht erweist sich, wenn die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes einen Winkel von vorzugsweise etwa 50 Grad einschliessen. Im Hinblick auf den schon erwähnten symetrischen Aufbau der einzelnen Elemente bedeutet dies, dass die Vorder- und Rückseite gegenüber der Grundfläche jeweils in einem Winkel von etwa 65 Grad geneigt ist. Dadurch ergibt sich eine nahezu idealer Kompromiss. Denn es ergibt sich einerseits eine ausreichend grosse vom Wasserdruck vertikal in Richtung auf die Grundfläche ausgeübte Kraft-Komponente, andererseits eine kompakte Stellfläche, die in Querrichtung zur Hochwasserschutzlinie bei einer Höhe des einzelnen Winkelelementes von etwa 1 Meter nur etwa 1 Meter beträgt.
Vorteilhafterweise sind die Vorderseite und die Rückseite des einzelnen Winkelelementes einstückig miteinander verbunden, wodurch die einzelnen Winkelelemente fertigungstechnisch mit einem verhältnismässig geringen Aufwand, z.B. im Spritzgussverfahren, herstellbar sind.
Dabei sind die einzelnen Winkelelementes bevorzugt aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt. Ein solches Material gewährleistet nicht nur die erforderlichen Eigenschaften hinsichtlich Elastizität und Belastbarkeit, sondern zeichnet sich durch ein verhältnismässig geringes Gewicht aus, wodurch sich der Arbeitsaufwand beim Errichten und Abbauen der Hochwasserschutzlinie erleichtert. Auch erlaubt ein solches Material ein einfaches Ablängen bzw. Kürzen der Winkelelemente, wenn dies für eine Anpassung der
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erfindungsgemässen Vorrichtung an den Verlauf der Hochwasserschutzlinie erforderlich sein sollte.
Damit die erfindungsgemässe Vorrichtung einen in sich stabilen und dichten Verbund bildet, ist vorgesehen, dass sich zumindest die Vorderseiten aneinandergereihter Winkelelemente in einem bestimmten Mass überdecken. Aus den schon erwähnten Symetriegründen gilt dies idealerweise auch für die Rückseiten der aneinandergereihten Winkelelemente. Die einzelnen Winkelelemente werden zum Aneinanderreihen also sozusagen zusammengesteckt.
Um dabei eine hohe Dichtheit zu gewähren, kann zwischen sich überdeckenden Winkelelementen eine Dichtungsanordnung vorgesehen sein, die vorzugsweise aus einem säure- und seewasserbeständigen Material, das eine hohe Elastizität über einen breiten Temperaturbereich besitzt, hergestellt ist.
Um den Aufwand an Dichtungsordnungen, die z.B. zwischen aneinandergereihten oder sich überdeckenden Winkelelementen oder zwischen an Vorder- und/oder Rückseite einzelner Winkelelemente ausgebildeten Stellkanten und der Grundfläche angeordnet sind, zu reduzieren, besteht die Alternative, dass die aneinandergereihten Winkelelemente mittels einer Plane bzw. Folie abdeckbar sind, um Dichtheit zu erzielen. Die Dichtheit wird dadurch erzielt, dass die zumindest die als Stauwand dienenden Vorderseiten einandergereihter Winkelelemente eine im wesentlichen eben- bzw. glattflächige Anlagefläche für die Plane bilden. Denn aufgrund der eben- bzw. glattflächigen Anlagefläche
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unterliegt die Plane unter dem wirkenden Wasserdruck einem gleichmässigen Anpressdruck. Weil die Plane gleichmässig anliegt, ist auch das Risiko minimiert, dass die Plane von unter der Strömungswirkung des Hochwassers aufprallendem Treibgut eingerissen wird und so ihre Dichtheit verliert.
Es versteht sich einem Fachmann, dass die abdeckende Plane bzw. Folie mittels Halteelementen, z.B. Gewichten oder dergleichen, fixiert werden muss, um deren Abtreiben unter Einwirkung des Hochwassers zu verhindern. Da solche Halteelemente unter Einwirkung des Hochwassers eine Spannung der Plane zur Folge haben, ist vorgesehen, dass die äussere Längskante eines Winkelelementes einen Radius von vorzugsweise etwa 30 Millimetern aufweist. Dadurch besteht keine sozusagen scharfe Kante, an der die Plane einreissen könnte.
Um die Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung noch weiter zu erhöhen, kann innerhalb des einzelnen Winkelelementes eine erste Abstützvorrichtung angeordnet sein, die die Vorderseite des einzelnen Winkelelementes abstützt. Die erste Abstützvorrichtung kann in vorteilhafter Weise als Winkelprofil ausgestaltet sein, auf dem das Winkelelementes mit seiner Vorderseite aufliegt, um sich abzustützen.
Ebenso kann ausserhalb des einzelnen Winkelelementes eine zweite Abstützvorrichtung angeordnet sein, die die Rückseite des einzelnen Winkelelementes abstützt. Die zweite Abstützvorrichtung kann in vorteilhafter Weise als Anschlag ausgestaltet sein, gegen den sich das
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Winkelelement mit der Unter- bzw. Stellkante seiner Rückseite abstützt.
Während die erste Abstützeinrichtung unmittelbar eine Verstärkung der Vorderseite (Stauwand) des Winkelelementes bewirkt, verhindert die zweite Abstützeinrichtung zuverlässig die Gefahr des Auseinanderspreizens der Vorder- und Rückseite des Winkelelementes, die mit zunehmender Wasserstand zunimmt. Aufgrund solcher Abstützeinrichtungen können die Materialstärken der Vorder- und Rückseite des Winkelelementes geringer ausgelegt werden, was eine Gewichtseinsparung mit sich bringt, die im Sinne einer Erleichterung des Arbeitsaufwands beim Errichten und Abbauen der Hochwasserschutzlinie ist.
Im Sinne einer Vereinfachung des Arbeitsaufwand ist auch, wenn die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung auf einem Trägerelement angeordnet sind, da sich auf diese Weise die Anzahl der zum Errichten bzw. Abbauen der Hochwasserschutzlinie erforderlichen Einzelteile reduziert.
Vorteilhafterweise sind die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung und das Trägerelement einstückig ausgebildet. Demzufolge sind die Abstützvorrichtungen und das Trägerelement aus dem gleichen Material herzustellen. Um dabei eine hohe Wertbeständigkeit zu gewährleisten, kommen wenigstens verzinkte Stahlbleche oder Metalle in Betracht, die korrosionsbeständig sind.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass das Trägerelement bzw, die Abstützvorrichtungen Öffnungen zum Durchgang von
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Befestigungselementen aufweist. Mittels der Befestigungselemente, z.B. Schrauben, Bolzen und dergleichen, lässt sich das Trägerelement bzw. die Abstützvorrichtungen sicher auf der Grundfläche befestigen. Ist die Hochwasserschutzlinie aus der Erfahrung mit früheren Hochwassern bekannt, so können auch ortsfeste Befestigungselemente, z.B. in die Grundfläche eingelassene Schraubgewinde, vorgesehen werden.
Alternativ oder zusätzlich kann das Trägerelement wenigstens ein Halteelement umfassen, das in wenigstens eine Haltevorrichtung eingreift, die ortsfest in bzw. im Bereich der Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente aufstellbar sind, vorgesehen ist.
In vorteilhafter Weise ist dazu das wenigstens eine Halteelement als nach unten, also in Richtung zu der Grundbzw. Aufstellfläche, abgewinkelte Kante ausgebildet.
Um die Anzahl an Einzelteilen gering zu halten, sind vorzugsweise die nach unten abgewinkelte Kante und das Trägerelement einstückig ausgebildet.
Sofern das wenigstens eine Halteelement als nach unten abgewinkelte Kante ausgestaltet ist, ist es besonders vorteilhaft, wenn die wenigstens eine Haltevorrichtung als Nut ausgebildet ist, die wenigstens teilweise entlang der Hochwasserschutzlinie verläuft. Denn in eine derartige Nut kann das wenigstens eine Halteelement beim Errichten der erfindungsgemässen Vorrichtung auf einfache Weise eingesetzt werden.
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Vorteilhaft ist, wenn die Nut von einem U-förmigen Profil gebildet wird. Ein solches U-förmiges Profil kann in die Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente aufstellbar sind, eingelassen sein, so dass es in hochwasserfreien Zeiten nicht stört.
In dem Fall, dass die erfindungsgemässe Vorrichtung dazu verwendet wird, eine bereits vorhandene stationäre Hochwasserschutzvorrichtung zu „verstärken", bietet es sich an, dass die bereits vorhandene stationäre Hochwasserschutzvorrichtung das U-förmige Profil umfasst. So kann die Nut bzw. das U-förmige Profil z.B. an einer Spundwand oder auf einer z.B. als Weg befestigten Deichkrone ortsfest vorgesehen werden, um diese Vorrichtungen im Hochwasserfall mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung temporär zu erhöhen, um einen zusätzlichen Schutz zu erreichen.
Für eine ausreichende Standsicherheit der erfindungsgemässen Vorrichtung ist ausreichend, wenn mehrere Trägerelemente bzw. Abstützvorrichtungen quer zu der Hochwasserschutzlinie beabstandet angeordnet sind.
Dabei ist in bevorzugter Weise vorgesehen, dass die Trägerelemente bzw. die Abstützvorrichtungen im Bereich der Stellen angeordnet sind, an denen die Winkelelemente aneinandergereiht sind. Denn dort lässt sich die bestmögliche Abstützwirkung erzielen, wodurch im Fall sich überdeckender Winkelemente diese aneinandergepresst werden, so dass eine bessere Dichtwirkung erzielt wird, vor allem
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dann, wenn zwischen den sich überdeckenden Winkelelementen eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
Noch mehr Stabilität wird erreicht, wenn innerhalb des einzelnen Winkelelementes eine dritte Abstützvorrichtung angeordnet ist, die die Vorderseite (Stauwand) des einzelnen Winkelelementes längsseitig abstützt. Die dritte Abstützvorrichtung kann vorteilhafter als Winkelschiene ausgestaltet sein, die sich in Längsrichtung entlang der der Vorderseite des Winkelelementes erstreckt.
Mit einer solchen dritten Abstützvorrichtung wird verhindert, dass die Vorderseite nachgibt oder sogar eingedrückt wird, vor allem dann, wenn Treibgut aufprallt.
Vorteilhafterweise stützt sich die dritte Abstützvorrichtung über die zweite Abstützvorrichtung ab. Hierzu braucht eine als Winkelschiene ausgestaltete dritte Abstützvorrichtung einfach auf zwei benachbarte als Winkelprofil ausgestaltete zweite Abstützvorrichtungen aufgelegt zu werden. Dadurch verläuft die als Winkelschiene ausgestaltete dritte Abstützvorrichtung in Höhe des mittleren Bereichs der Vorderseite des Winkelelementes, wo sie die beste Wirkung besitzt.
Ein ganz wesentliches Merkmal der erfindungsgemässen Vorrichtung ist, dass sie an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie anpassbar ist.
Dies wird auf einfache Weise dadurch erreicht, dass einzelne Winkelelemente als Eckelemente ausgebildet sind,
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um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen. Es werden also geeignete Eckelemente an entsprechenden Stellen eingesetzt, wo der Verlauf der Hochwasserschutzlinie eine Biegung oder Abknickung aufweist.
Die Vielfalt unterschiedlicher Typen von Eckelementen zu reduziert sich dadurch, dass die Eckelemente in Bezug auf den Verlauf der Hochwasserschutzlinie vorzugsweise einen Winkel in der Grössenordnung von 30, 45, 60 und 90 Grad aufweisen. So reichen in der Regel vier Typen von Eckelementen vollkommen aus.
Insbesondere dann, wenn die Winkelelemente im Querschnitt symetrisch aufgebaut sind, kann ein Eckelement sowohl als Innen-, als auch als Aussenecke verwendet werden, wodurch sich die Vielfalt unterschiedlicher Typen von Eckelementen erheblich reduziert.
Die Verwendung von Eckelementen zum Anpassen der erfindungsgemässen Vorrichtung an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie bietet sich insbesondere dann an, wenn der Verlauf der Hochwasserschutzlinie bekannt ist. Eine einfache und kostengünstige Alternative hierzu ist, dass die sich durch zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente ergebenden Unterbrechungen der Stauwand der Vorrichtung mittels Plattenelementen abdeckbar sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen. Diese Alternative bietet darüberhinaus ein grösstmögliches Mass an Flexibilität, was deshalb sehr wichtig ist, weil das temporäre Errichten
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einer Hochwasserschutzlinie in der Regel unter einem enormen Zeitdruck: stattfindet. So kann ein Ablängen bzw. Kürzen einzelner Winkelelemente entfallen, da die Plattenelemente Unterbrechungen der Stauwand abdecken. Da ein Ablängen bzw. Kürzen entfällt, sind die Winkelelemente universell wiederverwendbar, was besonders wirtschftlich ist.
Ein Plattenelement besteht aus wenigstens drei Segmenten, von denen die äusseren Segmente gegenüber einem mittleren Segement abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen anzuliegen. Die einzelnen Elemente können z.B miteinander verschweisst sein. Besonders vorteilhaft ist jedoch, wenn ein Plattenelement bzw. dessen wenigstens drei Segmente einstückig ausgebildet ist. In diesem Fall lässt sich die Abwinklung eines Segmentes gegenüber einem anderem Segment auf einfache Weise duch einen Biegevorgang herstellen.
Vorteilhafter Weise kann vorgesehen werden, dass die sich aufgrund der Abwinklungen der äusseren Segmenten gegenüber einem mittleren Segment ergebenden Kanten eine Perforierung, vorzugsweise eine Längsperforierung, aufweisen. Hierdurch ist der Biegevorgang leichter und mit einfacheren Werkzeugen durchführbar, so dass das Abwinkein an Ort und Stelle, also beim Errichten einer Hochwasserschutzlinie leicht ausführen zu können, ausgeführt werden kann. Insbesondere kann dadurch das Plattenelement bzw. dessen Abwinkelungen möglichst genau an den winkligen Verlauf der Hochwasserschutzlinie angepasst werden.
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Um Dichtheit zu gewährleisten, kann auch vorgesehen sein, dass zwischen den äusseren Segmenten und den Vorderseiten von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen wenigstens eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist. Sofern wie schon erwähnt eine Abdeckung mittels einer Plane bzw. Folie vorgesehen ist, kann auf die wenigstens einer
Dichtungsanordnung verzichtet werden.
Dichtungsanordnung verzichtet werden.
Zwecks einer Positionierung des Plattenelementes in Bezug auf die Winkelelemente, kann vorgesehen sein, dass ein
Plattenelement mittels Befestigungselementen an zwei
winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen
befestigbar ist. Besonders geeignete Befestigungselemente können z.B. Haken sein, mittels denen sich das
Plattenelement mittels Befestigungselementen an zwei
winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen
befestigbar ist. Besonders geeignete Befestigungselemente können z.B. Haken sein, mittels denen sich das
Plattenelement idelerweise an den äusseren Längskanten der Winkelelemente eingehängen lässt.
Einer Verformung bzw. Durchbiegung des Plattenelemenents aufgrund des anstehenden Wasserdruckes wird
entgegengewirkt, wenn ein Plattenelement eine weiteres
Segment umfasst, das gegenüber dem mittleren Segement
abgewinkelt sind. Auf diese Weise wird eine Verstärkung des Plattenelementes bewirkt.
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Segment umfasst, das gegenüber dem mittleren Segement
abgewinkelt sind. Auf diese Weise wird eine Verstärkung des Plattenelementes bewirkt.
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Eine zusätzliche oder alternative Möglichkeit einer
Verformung bzw. Durchbiegung des Plattenelementes
entgegenzuwirken, besteht darin, dass ein Plattenelement rückseitig mittels einer Stützvorrichtung gegen die
Grundfläche abstützbar ist.
Verformung bzw. Durchbiegung des Plattenelementes
entgegenzuwirken, besteht darin, dass ein Plattenelement rückseitig mittels einer Stützvorrichtung gegen die
Grundfläche abstützbar ist.
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Die Plattenelemente können wie die Winkelelemente aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt sein. Bevozugt ist jedoch vorgesehen, dass ein Plattenelement aus einem korrosionsbeständigem Material, vorzugsweise einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist. Insbesondere Aluminium vereint die Vorteile einer hohen Stabilität bei geringem Gewicht.
Es versteht sich, dass mittels der Plattenelemente auch solche Unterbrechungen der Stauwand abdeckbar sind, die sich durch ein in Bezug auf eine ortsfeste Wand winklig ausgerichtetes Winkelelemente ergeben.
Für den Fall, dass die Hochwasserschutzlinie im wesentlichen senkrecht in Bezug auf eine ortsfeste Wand verläuft, kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung mittels Anschlusselementen an ortsfeste Wände anpassbar bzw. befestigbar ist. Solche Anschlusselemente sind einfacher als die Plattenelemente ausgeführt, da sie in der Regel lediglich zwei Segmente zu umfassen brauchen, die Gegeneinander abgewinkelt sind.Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemässen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der skizzierten Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein einzelnes Winkelelement und
zugehörige Trägerelemente in einer perspektivischen Darstellung,
Fig. 2a bis 2d vorteilhafte Merkmale der erfindungsgemässen Vorrichtung,
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Fig. 3
eine mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung errichtete Hochwasserschutzlinie,
Fig. 4
ein Ausführungsbeispiel, wobei ein Trägerelement von einer ortsfesten Haltevorrichtung aufgenommen ist,
Fig. 5a bis 5d
wie zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente mittels Plattenelementen verbunden werden.
In Fig. 1 ist ein einzelnes Winkelelement WE perspektivisch dargestellt. Das Winkelelement WE weist eine Vorderseite VS und eine Rückseite RS auf, die entlang einer Längskante LK einstückig miteinander verbunden sind. Die Längskante ist ist nicht scharfkantig, sondern mit einem äusseren Radius von etwa 30 Millimetern abgerundet ausgeführt, weshalb der innere Durchmesser entlang der Längskante etwa 50 Millimeter beträgt. Die Vorder- und die Rückseite VS, RS sind identisch ausgebildet, wobei sie die Gestalt eines rechteckigen Vierecks aufweisen.
Damit das Winkelelement WE zuverlässig mit einem benachbarten Winkelelement aneinanderreih- bzw. verbindbar ist, weist es im Bereich einer Querseite auf seiner Vorder- und Rückseite VS, RS einen stufenförmigen Absatz AB auf, der dem benachbarten Winkelelement eine bestimmte Auflage bietet, so dass sich die Vorder- und Rückseiten aneinandergereihter Winkelelemente überdecken.
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Das Winkelelement WE ist an seinen Querseiten und seiner Unterseite offen, um ein Winkelprofil zu bilden, das mit den Unterkanten seiner Vorder- und Rückseite VS, RS auf
einer Grundfläche aufsteht. Um eine bestimmte
einer Grundfläche aufsteht. Um eine bestimmte
Aufstellfläche zu bilden, weisen die Vorder- und Rückseite VS, RS des Winkelelements WE jeweils nach aussen
abgewinkelte Stellkanten SKV, SKR auf. Zwischen der an der der Vorderseite VS abgewinkelten Stellkante SKV und der
Grundfläche ist eine Dichtungsanordnung DA vorgesehen.
abgewinkelte Stellkanten SKV, SKR auf. Zwischen der an der der Vorderseite VS abgewinkelten Stellkante SKV und der
Grundfläche ist eine Dichtungsanordnung DA vorgesehen.
Im Querschnitt betrachtet besitzt das Winkelelement WE
einen symetrischen Aufbau. Da dabei die Vorder- und
Rückseite VS, RS einen Winkel von etwa 50 Grad
einschliessen, sind die Vorder- und Rückseite jeweils in einem Winkel von etwa 65 Grad gegenüber der Grundfläche
geneigt.
einen symetrischen Aufbau. Da dabei die Vorder- und
Rückseite VS, RS einen Winkel von etwa 50 Grad
einschliessen, sind die Vorder- und Rückseite jeweils in einem Winkel von etwa 65 Grad gegenüber der Grundfläche
geneigt.
Besonders praxisgerecht erweisen sich die angegebenen
Abmessungen des Winkelelementes WE. So weist das
Abmessungen des Winkelelementes WE. So weist das
Winkelelement WE eine Gesamtlänge von etwa 2000 Millimetern auf. Daraus ergibt sich abzüglich der Breite des
stufenförmigen Absatzes AB von etwa 150 Millimetern eine effektive Länge von etwa 1850 Millimetern; d.h. in Bezug eine zu errichtende Hochwasserschutzlinie deckt ein
stufenförmigen Absatzes AB von etwa 150 Millimetern eine effektive Länge von etwa 1850 Millimetern; d.h. in Bezug eine zu errichtende Hochwasserschutzlinie deckt ein
Winkelelement WE einen Längsabschnitt von etwa 1850
Millimetern ab. Auf Grundlage der angegebenen Winkel und einer Höhe des Winkelelementes von etwa 1000 Millimetern nimmt das Winkelelement WE in Querrichtung zur
Hochwasserschutzlinie betrachtet eine Stellfläche mit einer Gesamtbreite von etwa 1250 Millimetern ein, wobei für die
Hochwasserschutzlinie betrachtet eine Stellfläche mit einer Gesamtbreite von etwa 1250 Millimetern ein, wobei für die
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nach aussen abgewinkelten Stellkanten SKV, SKR jeweils eine Breite von etwa 100 Millimetern eingerechnet ist.
Die zugehörigen Trägerelemente TE, TE* sind quer zur Längskante LK, die im wesentlichen dem Verlauf der Hochwasserschutzlinie entspricht, des Winkelelementes WE angeordnet. Dabei sind die Trägerelemente (vgl. TE*) beabstandet im Bereich der Stellen angeordnet, an denen benachbarte Winkelelemente aneinandergereiht bzw. verbunden sind; also an der Stelle, wo sich die Vorder- und Rückseiten aneinandergereihter Winkelelemente überdecken. Die Trägerelemente TE, TE* weisen eine erste und zweite Abstützvorrichtung AVl, AV2 für das Winkelelement WE auf.
Die erste Abstützvorrichtung AVl ist als Winkelprofil ausgestaltet, dessen Seitenflächen im wesentlichen parallel zu der Vorder- und Rückseite VS, RS des Winkelelementes WE verlaufen, demzufolge die erste Abstützvorrichtung AVl im Querschnitt betrachtet die gleiche Geometrie wie das Winkelelement WE aufweist. Dabei ist die erste Abstützvorrichtung AVl so angeordnet, dass die Vorderseite VS des Winkelelementes WE auf der vorderen Seitenfläche der ersten Abstützvorrichtung AVl aufliegen kann, um sich abzustützen.
Die zweite Abstützvorrichtung AV2 ist als Anschlag ausgestaltet, der sich z.B. durch Abwinkein des Trägerelementes TE auf einfache Weise herstellen lässt. Gegen diesen Anschlag stützt sich die Rückseite RS des Winkelelementes WE über ihre nach aussen abgewinkelte Stellkante SKR ab, wobei das Trägerelement TE der
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Stellkante SKR eine Gleitfläche bietet, falls sich z.B. aufgrund von Hochwasserwellen oder aufprallendem Treibgut schwankende Abstützkräfte ergeben. Um der Rückseite RS bzw. der nach aussen abgewinkelten Stellkante SKR einen sicheren Sitz zu bieten, beträgt die Abwinkelung des Anschlags etwa 15 Grad gegenüber der Senkrechten bzw. etwa 75 Grad in Bezug auf das Trägerelement TE.
Das Trägerelement TE bzw. die Abstützvorrichtungen AVl, Av2 sind mit etwa 300 Millimetern ausreichend breit, um sich um etwa 150 Millimeter überdeckende Winkelelemente zuverlässig aufnehmen zu können. Dabei beträgt die Höhe der ersten Abstützvorrichtung AVl etwa 600 Millimetern, so dass sie sich bis in den mittleren Bereich der Vorderseite VS des Winkelelementes WE erstreckt.
Eine dritte Abstützvorrichtung AV3, die als Winkelschiene ausgestaltet ist, liegt zwischen den benachbarten Trägerelemente TE, TE* bzw. zweiten Abstützvorrichtungen AV2 auf, und verläuft somit längsseitig in Höhe des mittleren Bereichs der Vorderseite VS.
Anhand von Fig. 2a bis 2d wird auf weitere vorteilhafte Merkmale eingegangen.
So zeigt Fig. 2a wie sehr platzsparend die einzelnen Winkelelemente der erfindungsgemässen Vorrichtung über- bzw. ineinander stapelbar sind, um in hochwasserfreien Zeiten möglichst wenig Lagerraum einzunehmen.
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Fig. 2b zeigt ein Beispiel, bei dem die Winkelelemente mit einer Plane bzw. Folie PL zusätzlich abgedeckt sind.
Fig. 2c zeigt Beispiele zweier als Eckelemente WE*, WE** ausgestalteter Winkelelemente, die dann eingesetzt werden, wenn die erfindungsgemässe Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen ist.
Fig. 2d zeigt ein Wandanschlusselement WA, mittels dem die erfindungsgemässe Vorrichtung an vorhandene ortsfeste Wände angepasst bzw. an diesen befestigt werden kann. Das Wandanschlusselement WA ist als Platte ausgestaltet, die zwei Segmente umfasst, die in einem im wesentlichen rechten Winkel gegeneinander abgewinkelt sind.
Eine mittels der erfindungsgemässen Vorrichtung errichtete Hochwasserschutzlinie ist in Fig. 3 dargestellt. Die Hochwasserschutzlinie ist hier zwischen einem Fluss und einer Sporteinrichtung errichtet, um die Sporteinrichtung zu schützen. Die Hochwasserschutzlinie weist einen rechtwinklig abknickenden Verlauf auf, weshalb an entsprechender Stelle ein Eckelement WE** eingesetzt ist. Wie gezeigt kann die Rückseite der Winkelemente auch einem weiteren Nutzen, nämlich als Werbefläche, dienen.
In Fig. 4 ist ein Ausführungsbeispiel dargestellt, wobei ein Trägerelement TE von einer ortsfesten Haltevorrichtung aufgenommen ist. Dazu umfasst das Trägerelement TE wenigstens ein Halteelement, das hier als nach unten, also in Richtung zu der Grund- bzw. Aufstellfläche, abgewinkelte Kante TEK ausgebildet ist. Die nach unten abgewinkelte
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Kante TEK grift in eine Nut ein, die hier von einem U-förmigen Profil UP gebildet wird. Das U-förmige Profil ist Bestandteil einer stationären Hochwasserschutzvorrichtung, hier der oberen Abdeckplatte ASW einer Spundwand. 5
Fig. 5a bis 5d zeigt wie zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente WE mittels Plattenelementen PE verbunden werden. Dabei ist in Fig. 5c der Fall dargestellt, das die Vorderseiten der Winkelelmente WE eine Winkel von kleiner als 180 Grad einschliessen, so dass das Plattenelement als Innenecke PEI auszuführen ist. Demgegenüber ist in Fig. 5d der Fall dargestellt, dass die Vorderseiten der Winkelelemente WE ein Winkel von grosser als 180 Grad einschlieesen, so dass das Plattenelement als Aussenecke PEA auszuführen ist.
In Fig. 5a ist das als Innenecke PEI ausgeführte Plattenelement gemäss Fig. 5c für sich gezeigt. Es umfasst drei Segmente SL, SM, SR, von denen die äusseren Segmente SL, SR jeweils gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten VS der Winkelelemente WE aufliegen zu können.
In Fig. 5b ist das als Aussenecke PEA ausgeführte Plattenelement gemäss Fig. 5d für sich gezeigt. Es umfasst wie das als Innenecke PEI ausgeführte Plattenelement gemäss Fig. 5c drei Segmente SL, SM, SR, von denen die äusseren Segmente SL, SR jeweils gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten VS der Winkelelemente WE aufliegen zu können. Darüberhinaus umfasst das Plattenelement PEA ein viertes Segment SK, das
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gegenüber dem mittleren Segment SM abgewinkelt ist, um das Plattenelement zu verstärken, damit Verformungen bzw. Durchbiegungen, verursacht durch einen anstehenden Wasserdruck, verhindert werden.
Claims (51)
1. Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie, wobei einzelne Winkelelemente (WE) vorgesehen sind, die entlang der Hochwasserschutzlinie aneinanderreihbar sind, die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stauwand und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine Stützwand bildet, und das einzelne Winkelelement (WE) mit seiner Unterseite auf einer Grundfläche entlang der Hochwasserschutzlinie aufstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des einzelnen Winkelelementes (WE) offen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKV) aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) eine nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKR) aufweist, die im wesentlichen parallel zu der Grundfläche verläuft.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die an der Rückseite (RS) nach aussen abgewinkelte Stellkante (SKR) Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwischen der an der Vorderseite (VS) nach aussen abgewinkelten Stellkante (SKV) und der Grundfläche eine Dichtungsanordnung (DA) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils identisch ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils die gleichen Abmessungen aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) jeweils die gleichen Materialeigenschaften aufweisen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) die Gestalt eines rechteckigen Vierecks aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) einen Winkel von vorzugsweise etwa 50 Grad einschliessen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (VS) und die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) einstückig miteinander verbunden sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Winkelelementes (WE) aus einem Kunststoff, der vorzugsweise mit Glasfasern verstärkt ist, hergestellt sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich zumindest die Vorderseiten (VS) aneinandergereihter Winkelelemente (WE) in einem bestimmten Mass überdecken.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen sich überdeckenden Winkelelementen (WE) eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die aneinandergereihten Winkelelemente (WE) mittels einer Plane bzw. Folie (PL) abdeckbar sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die äussere Längskante (LK) eines Winkelelementes (WE) einen Radius von vorzugsweise etwa 30 Millimetern aufweist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine erste Abstützvorrichtung (AV1) angeordnet ist, die die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) abstützt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Abstützvorrichtung (AV1) als Winkelprofil ausgestaltet ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ausserhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine zweite Abstützvorrichtung (AV2) angeordnet ist, die die Rückseite (RS) des einzelnen Winkelelementes (WE) abstützt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Abstützvorrichtung (AV2) als Anschlag ausgestaltet ist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung (AV1, AV2) auf einem Trägerelement (TE) angeordnet sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und/oder die zweite Abstützvorrichtung (AV1, AV2) und das Trägerelement (TE) einstückig ausgebildet sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (TE) Öffnungen zum Durchgang von Befestigungselementen aufweist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (TE) wenigstens ein Halteelement umfasst, das in wenigstens eine Haltevorrichtung eingreift, die ortsfest in bzw. im Bereich der Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente (WE) aufstellbar sind, vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Halteelement als nach unten - in Richtung zu der Grund- bzw. Aufstellfläche - abgewinkelte Kante (TEK) ausgebildet ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die nach unten abgewinkelte Kante (TEK) und das Trägerelement (TE) einstückig ausgebildet sind.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Haltevorrichtung als Nut ausgebildet ist, die wenigstens teilweise entlang der Hochwasserschutzlinie verläuft.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, das die Nut von einem U-förmigen Profil (UP) gebildet wird.
30. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das U-förmige Profil (UP) in die Grundfläche, auf der die einzelnen Winkelelemente (WE) aufstellbar sind, eingelassen ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass eine stationäre Hochwasserschutzvorrichtung das U-förmige Profil (UP) umfasst.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 22 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Trägerelemente (TE) quer zu der Hochwasserschutzlinie beabstandet angeordnet sind.
33. Vorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerelemente (TE) im Bereich der Stellen angeordnet sind, an denen die Winkelelemente (WE) aneinandergereiht sind.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 18 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des einzelnen Winkelelementes (WE) eine dritte Abstützvorrichtung (AV3) angeordnet ist, die die Vorderseite (VS) des einzelnen Winkelelementes (WE) längsseitig abstützt.
35. Vorrichtung nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Abstützvorrichtung (AV3) als Winkelschiene ausgestaltet ist.
36. Vorrichtung nach Anspruch 34 oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass sich die dritte Abstützvorrichtung (AV3) über die zweite Abstützvorrichtung (AV2) abstützt.
37. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an jeden beliebigen Verlauf der Hochwasserschutzlinie anpassbar ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Winkelelemente als Eckelemente (WE*, WE**) ausgebildet sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen.
39. Vorrichtung nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckelemente (WE*, WE**) in Bezug auf den Verlauf der Hochwasserschutzlinie einen Winkel in der Grössenordnung von 30, 45, 60 und 90 Grad aufweisen.
40. Vorrichtung nach Anspruch 38 oder 39, dadurch gekennzeichnet, dass ein Eckelement (WE*, WE**) als Innen- und als Aussenecke verwendbar ist.
41. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die sich durch zwei winklig zueinander ausgerichtete Winkelelemente (WE) ergebenden Unterbrechungen der Stauwand der Vorrichtung mittels Plattenelementen (PE) abdeckbar sind, um die Vorrichtung an eine winklig verlaufende Hochwasserschutzlinie anzupassen.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) aus wenigstens drei Segmenten (SL, SM, SR) besteht, von denen die äusseren Segmente (SL, SR) gegenüber einem mittleren Segement (SM) abgewinkelt sind, um an den Vorderseiten (VS) von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) anzuliegen.
43. Vorrichtung nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) bzw. dessen wenigstens drei Segmente (SL, SM, SR) einstückig ausgebildet ist.
44. Vorrichtung nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die sich aufgrund der Abwinklungen der äusseren Segmenten (SL, SR) gegenüber einem mittleren Segment (SM) ergebende Kanten eine Perforierung, vorzugsweise eine Längsperforierung, aufweisen.
45. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 42 bis 44, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den äusseren Segmenten (SL, SR) und den Vorderseiten (VS) von zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) wenigstens eine Dichtungsanordnung vorgesehen ist.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) mittels Befestigungselementen an zwei winklig zueinander ausgerichteten Winkelelementen (WE) befestigbar ist.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 46, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) eine weiteres Segment (SK) umfasst, das gegenüber dem mittleren Segement (SM) abgewinkelt sind.
48. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 47, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) rückseitig mittels einer Stützvorrichtung gegen die Grundfläche abstützbar ist.
49. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass ein Plattenelement (PE) aus einem korrosionsbeständigem Material, vorzugsweise einer Aluminiumlegierung, hergestellt ist.
50. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Plattenelemente (PE) auch solche Unterbrechungen der Stauwand abdeckbar sind, die sich durch ein in Bezug auf eine ortsfeste Wand winklig ausgerichtetes Winkelelemente (WE) ergeben.
51. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mittels Anschlusselementen (WA) an ortsfeste Wände anpassbar bzw. befestigbar ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310510U DE20310510U1 (de) | 2003-02-07 | 2003-07-09 | Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
| DE20301875 | 2003-02-07 | ||
| DE20310510U DE20310510U1 (de) | 2003-02-07 | 2003-07-09 | Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie |
Publications (1)
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|---|---|
| DE20310510U1 true DE20310510U1 (de) | 2003-09-18 |
Family
ID=28459080
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20310510U Expired - Lifetime DE20310510U1 (de) | 2003-02-07 | 2003-07-09 | Vorrichtung zum temporären Errichten einer Hochwasserschutzlinie |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20310510U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005040504A1 (en) * | 2003-10-27 | 2005-05-06 | Manfred Laufer | Flood barrier |
-
2003
- 2003-07-09 DE DE20310510U patent/DE20310510U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2005040504A1 (en) * | 2003-10-27 | 2005-05-06 | Manfred Laufer | Flood barrier |
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