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Die Erfindung betrifft einen Beschlag
für Sitz- und/oder
Liegemöbel
mit einer am Korpus angeordneten Drehtraverse aus Stahl, an der
eine Antriebsklaue aus Stahl angeschweißt ist, bestehend aus zwei
flachen Stanzteilen, die parallel zueinander und mit Abstand voneinander
angeordnet sind und die die Drehtraverse in einem Teilbereich umfassen,
wobei die beiden Stanzteile an ihren den Teilbereich der Drehtraverse
umfassenden Enden durch parallel zur Drehachse der Drehtraverse
verlaufende Schweißnähte mit
dieser schweißverbunden
sind.
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Derartige Beschläge sind im Stand der Technik
vielfach bekannt. Hierbei ist insbesondere die Montagebefestigung
der Stanzteile an der Drehtraverse sehr aufwändig, da diese Teile einzeln
vorpositioniert und angeschweißt werden
müssen.
Dies führt nicht
nur zu relativ hohen Montagekosten, sondern auch zu Montagefehlern,
wenn nämlich
die Ausrichtung und Anschweißung
nicht exakt erfolgt. Dies ist wiederum für die Benutzung des Beschlages
nachteilig, da bei nicht ordnungsgemäß ausgerichteter Antriebsklaue
das mechanische Antreiben der Drehtraverse über die Antriebsklaue mittels
eines entsprechenden Stellantriebes zu Funktionsstörungen führen kann.
Darüber
hinaus müssen
die Stanzteile und auch die, -üblicherweise
durch ein Rohr gebildete-Drehtraverse
großzügig dimensioniert
werden, da ansonsten die bestimmungsgemäße Benutzung über längere Zeitdauer
nicht gewährleistet
ist.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag gattungsgemäßer Art
zu schaffen, dessen Montage bei gleichzeitiger Verbesserung der
Haltbarkeit erleichtert ist, und der die Verwendung dünnwandiger
Rohre ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung
vor, dass zwischen den beiden Stanzteilen ein Ergänzungsteil
in Form eines Stanz-Biege-Teils angeordnet ist, an dem die beiden
zueinander gerichteten Seiten der Stanzteile anliegen und mittels
dessen die drei Teile lagerichtig positioniert und voneinander beabstandet
sind, wobei die Teile in dieser Position eine gemeinsame parallel
zur Drehachse gerichtete Schweißkante
mindestens an einer Randkante ihres die Drehtraverse umfassenden
Bereiches aufweisen, die über
im wesentlichen ihre gesamte Länge
mit der Drehtraverse verschweißt
ist.
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Durch die Anordnung eines Ergänzungsteils zwischen
den beiden Stanzteilen wird die lagerichtige Positionierung vor
dem Verschweißen
wesentlich vereinfacht, da es nun lediglich notwendig ist, die aus den
drei Teilen gebildete Antriebsklaue lagerichtig zur Drehtraverse
auszurichten und diese anzuschweißen. Auf diese Weise sind Montagefehler
und daraus resultierende Funktionsstörungen weitestgehend vermieden.
Durch die große
Auflagefläche
der Drehtraverse auf dem Ergänzungsteil
und den Stanzteilen und durch die über die im Wesentlichen gesamte
Länge verlaufende
Schweißnaht
wird eine gute Druckverteilung der vom Stellantrieb ausgeübten Kräfte über die
Antriebsklaue auf die Drehtraverse ermöglicht.
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Bevorzugt ist vorgesehen, dass das
Ergänzungsteil
etwa U-förmig ausgebildet
ist, wobei dessen. gerundete Basis die Drehtraverse über einen Teil
ihres Umfangs umfasst und die Schenkel in ihrer Größe und Form
den Stanzteilen angepasst sind, sodass die Stanzteile an die Schenkel
fluchtend anlegbar sind.
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Diese Ausbildung bewirkt eine fast
zwingend korrekte Anordnung der Drehtraverse in dem durch die Stanzteile
und das Ergänzungsteil
gebildeten, etwa U-förmigen
Auflagebereich und eine exakte Ausrichtung der Teile zueinander.
Zur besonders stabilen Fixierung kann entlang der durch die Schenkelenden
der Stanzteile und des Ergänzungsteiles gebildeten
Randkante die Schweißnaht
zur Verbindung mit der Drehtraverse angebracht werden. Auch wird
hierdurch eine ausgezeichnete Druckverteilung bei der bestimmungsgemäßen Benutzung
gewährleistet.
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Weiter kann bevorzugt vorgesehen
sein, dass die Schenkel des Ergänzungsteils
und/oder die Stanzteile an ihren einander zugewandten Seitenflächen Positionierungshilfen,
z.B. Vorsprünge
und dazu passende Lochungen, aufweisen.
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Die Ausbildung von Positionierungshilfen
an den einander zugewandten Seitenflächen ermöglichen einerseits eine schnelle
und einfache Vorpositionierung und gewährleisten andererseits den
lagerichtigen Sitz beim Verschweißen mit der Drehtraverse. Zudem
wird die Belastbarkeit durch den an der Antriebsklaue angreifenden
Antrieb noch verbessert.
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Auch kann bevorzugt vorgesehen sein,
dass an den Stanzteilen und an dem Ergänzungsteil ein abragender Bereich
ausgebildet ist, der einen Angriff für einen Antrieb bildet.
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Darüber hinaus kann besonders bevorzugt vorgesehen
sein, dass der abragende Bereich durch einen Mitnahmevorsprung für einen
Antrieb gebildet ist, der an den Schenkeln der Stanzteile und des
Ergänzungsteils
angeordnet ist.
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Hierbei kann beispielsweise eine
Antriebsspindel zwischen den Schenkeln des Ergänzungsteils angeordnet sein,
wodurch eine besonders flache Bauweise ermöglicht ist, und dennoch ein
Platz sparender Eingriff eines Stellantriebes gewährleistet
ist.
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Als weitere Erleichterung zur Vorpositionierung
und lagerichtigen Anordnung der Stanzteile und des Ergänzungsteiles
ist zudem vorgesehen, dass an dem den Mitnahmevorsprung bildenden
Bereich der Schenkel der Stanzteile und des Ergänzungsteiles Positionierungshilfen,
z.B. Vorsprünge
und dazu passende Lochungen, ausgebildet sind. Dies fördert auch
die Stabilität
der Antriebsklaue.
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Insbesondere kann bevorzugt vorgesehen sein,
dass die beiden Stanzteile und das dazwischen angeordnete Ergänzungsteil
mit der Drehtraverse an der durch den Antrieb stark belasteten Randkante durchgehend
und an der anderen Randkante nur in einem Bereich, indem die Teile
aneinander liegen, mit dieser verschweißt sind.
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Abhängig von den zu übertragenden
Kräften kann
es hierbei ausreichend sein, nur die durch den Antrieb stärker belastete
Randkante, welches üblicherweise
die Zugbelastete Randkante ist, über
die gesamte durch die Stanzteile und das dazwischen angeordnete
Ergänzungsteil
gebildete Länge
mit der Drehtraverse zu verschweißen und die weniger stark belastete
Randkante nur in dem Bereich zu verschweißen, in dem die Stanzteile
das Ergänzungsteil berühren.
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Weiterhin kann besonders bevorzugt
vorgesehen sein, dass die Drehtraverse durch ein dünnwandiges
Rohr gebildet. ist.
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Schließlich kann besonders bevorzugt
vorgesehen sein, dass die Drehtraverse durch ein dünnwandiges
Rohr mit einer Wandstärke
von etwa 2mm gebildet ist.
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Die Verwendung von dünnwandigen
Rohren stellt einerseits eine Materialeinsparung dar und ermöglicht andererseits
eine besonders schlanke Ausgestaltung.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben.
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Es zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Antriebsklaue mit
Ergänzungsteil
in Einzelteilen von vorne gesehen;
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2 das
Ausführungsbeispiel
aus 1 von hinten gesehen;
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3 das
Ausführungsbeispiel
in der Montagesolllage an einer Drehtraverse von vorne gesehen;
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4 das
Ausführungsbeispiel
in der Montagesolllage an einer Drehtraverse von hinten gesehen.
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In den Figuren ist ein Beschlag für Sitz- und/oder
Liegemöbel
mit einer am Korpus angeordneten Drehtraverse 1 aus Stahl
gezeigt. An der Drehtraverse 1 ist eine Antriebsklaue aus
Stahl angeschweißt.
Die Antriebsklaue besteht aus zwei flachen Stanzteilen 2,3,
die parallel zueinander und mit Abstand voneinander angeordnet sind.
Die zwei flachen Stanzteile 2,3 umfassen die Drehtraverse 1 in
einem Teilbereich. Dabei sind die beiden Stanzteile 2,3 an ihren
den Teilbereich der Drehtraverse 1 umfassenden Enden durch
parallel zur Drehachse der Drehtraverse 1 verlaufende Schweißnähte mit
der Drehtraverse 1 schweißverbunden. Die Antriebsklaue
kann mittels eines in den Zeichnungen nicht gezeigten Stellantriebes
verschwenkt werden, um die Drehtraverse 1 zu drehen und
somit entsprechende Teile des Möbels
zu verstellen. Auf diese Weise kann beispielsweise das Kopfteil
eines Lattenrostes oder das Fußteil
eines Lattenrostes in verschiedene Neigungswinkel eingestellt werden.
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Erfindungsgemäß ist zwischen den beiden Stanzteilen 2,3 ein
Ergänzungsteil 4 in
Form eines Stanz-/Biegeteils angeordnet. In der Montagesolllage,
wie insbesondere aus 3 und 4 ersichtlich, liegen die
zueinander gerichteten Seiten der Stanzteile 2,3 an
den Schenkeln des Ergänzungsteiles 4 an.
Hierdurch sind die drei Teile lagerichtig positioniert und bilden
in dieser Position eine gemeinsame parallel zur Drehachse gerichtete
Schweißkante 5,
die mindestens an einer Randkante ihres die Drehtraverse 1 umfassenden
Bereiches im Wesentlichen über
ihre gesamte Länge
mit der Drehtraverse 1 verschweißt ist.
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Vorzugsweise ist das Ergänzungsteil 4 etwa U-förmig ausgebildet.
Die gerundete Basis 6 des etwa U-förmigen Ergänzungsteiles 4 umfasst
die Drehtraverse 1 über
einen Teil ihres Umfangs. Dabei sind die Schenkel 7,8 des
Ergänzungsteils 4 in
ihrer Größe und Form
den Stanzteilen 2,3 angepasst, so dass die Stanzteile 2,3 an
die Schenkel 7,8 fluchtend anlegbar sind.
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Wie insbesondere aus den 1 und 2 ersichtlich, sind an den Schenkeln 7,8 des
Ergänzungsteils 4 und
an den Stanzteilen 2,3 an ihren einander zugewandten
Seitenflächen
Positionierungshilfen in Form von Vorsprüngen 9 und dazu passenden
Lochungen 10 ausgebildet. Derartige Positionierungshilfen
ermöglichen
ein schnelles und einfaches Zusammenführen der einzelnen Teile und
erleichtern somit erheblich die lagerichtige Positionierung beim Verschweißen mit
der Drehtraverse 1. zudem verbessern sie den Zusammenhalt
und damit die Stabilität
der Antriebsklaue insgesamt.
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Weiter ist aus den Figuren ersichtlich,
dass an den Stanzteilen 2,3 und an dem Ergänzungsteil 4 ein
abragender Bereich, der einen Angriff für einen Antrieb bildet, ausgebildet
ist. Der abragende Bereich ist im Ausführungsbeispiel durch einen
Mitnahmevorsprung 11 für
einen Antrieb gebildet und an den Schenkeln der Stanzteile 2,3 und
des Ergänzungsteiles 4 angeordnet.
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Wie insbesondere aus 1 und 3 ersichtlich
ist, sind an dem den Mitnahmevorsprung 11 bildenden Bereich
der Schenkel der Stanzteile 2,3 und des Ergänzungsteiles 4 Positionierungshilfen
in Form von Vorsprüngen 12 und dazu
passenden Lochungen 13 ausgebildet. Auch diese Positionierungshilfen
ermöglichen
ein schnelles und einfaches und insbesondere lagerichtiges Vorpositionieren
der Stanzteile 2,3 und des Ergänzungsteiles 4. Hierdurch werden
Montagefehler und daraus resultierende Funktionsstörungen weitestgehend
vermieden. Auch entsteht durch das Ineinanderführen der Vorsprünge in dazu
passende Lochungen ein Formschluss, so dass eine gleichmäßige Druckverteilung
der vom Stellantrieb ausgeübten
Kräfte
gewährleistet
ist und die Antriebsklaue und das Ergänzungsteil über lange Zeitdauer funktionstüchtig bei
bestimmungsgemäßer Benutzung
bleibt.
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Wie insbesondere aus 3 ersichtlich, sind die beiden Stanzteile 2,3 und
das dazwischen angeordnete Ergänzungsteil 4 mit
der Drehtraverse 1 an der durch den Antrieb stark belasteten
Randkante durchgehend bei 5 und an der anderen Randkante nur
in einem Bereich 14, in dem die Teile aneinander liegen,
verschweißt.
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Bei der in den 1 bis 4 gezeigten
Anordnung entstehen durch den Antrieb, der üblicherweise durch eine in
den Figuren nicht gezeigte Antriebsspindel, welche im Bereich des
Mitnahmevorsprungs 11 angeordnet ist, bei 5 hohe
Zugkräfte
und bei 14 weniger hohe Druckkräfte.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Drehtraverse 1 durch
ein dünnwandiges
Rohr mit einer Wandstärke
von etwa 2mm gebildet.
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Durch die große Auflagefläche zwischen dem
Rohr und den Stanzteilen 2,3 und dem dazwischen
angeordneten Ergänzungsteil 4 und
die dadurch ermöglichte
lange Schweißverbindung 5 wird eine
ausgezeichnete Druckverteilung bei der bestimmungsgemäßen Benutzung
gewährleistet
und somit die Verwendung von dünnwandigen
Rohren ermöglicht.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung
wird eine besonders leicht und lagerichtig zu montierende Beschlagausbildung
zur Verfügung
gestellt, die über lange
Zeit funktionstüchtig
ist und aufgrund der Druckverteilung bei der bestimmungsgemäßen Benutzung äußerst haltbar
ist und die Verwendung dünnwandiger
Rohre ermöglicht.
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Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung
offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich
angesehen.