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DE10253925B3 - Drehgelenk - Google Patents

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DE10253925B3
DE10253925B3 DE10253925A DE10253925A DE10253925B3 DE 10253925 B3 DE10253925 B3 DE 10253925B3 DE 10253925 A DE10253925 A DE 10253925A DE 10253925 A DE10253925 A DE 10253925A DE 10253925 B3 DE10253925 B3 DE 10253925B3
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DE
Germany
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stop
base plate
swivel
bolts
joint according
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DE10253925A
Other languages
English (en)
Inventor
Eckhard Rudolf Tessmer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Blech Tech & Co KG GmbH
Blech-Tech & Co KG GmbH
Original Assignee
Blech Tech & Co KG GmbH
Blech-Tech & Co KG GmbH
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Publication date
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C11/00Pivots; Pivotal connections
    • F16C11/04Pivotal connections

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)

Abstract

Drehgelenke für das Überschwenken der Sitzfläche eines Stuhles gegenüber dem Rest des Stuhles müssen einfach, stabil und billig herstellbar sein, insbesondere für fest, insbesondere im Freien montierte Stühle, wie in Veranstaltungssälen oder Sportstadien. Um trotz niedriger Herstellungskosten eine hohe Belastbarkeit zu erzielen, werden die beiden Gelenkteile aus jeweils einer Basisplatte mit daran angeordneten Achsbolzen und Anschlagbolzen ausgebildet. Indem die Basisplatten je nach Bedarf hinsichtlich Größe und Stärke ausgestanzt bzw. ausgeschnitten werden können, und die Achsbolzen bzw. Anschlagbolzen durch Eintaumeln darin befestigt werden, ergibt sich eine einfache, variable Herstellungsmöglichkeit, die nur eine einfache Maschinenausstattung erfordert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Drehgelenk mit wenigstens einem Anschlag, so dass die beiden Gelenkteile nur begrenzt relativ zueinander verschwenkbar sind.
  • Derartige Drehgelenke werden in einer Vielzahl von Anwendungen – mit unterschiedlichen Anforderungen an Genauigkeit des Schwenkwinkels, Belastbarkeit des Drehgelenkes etc. – benötigt.
  • Ein typischer Anwendungsfall ist der Einsatz eines solchen Drehgelenkes in einem Klappstuhl, bei dem also die Sitzfläche relativ zum Rest des Stuhles verschwenkbar ist, und dabei insbesondere bei fest montierten Stühlen, wie sie in Veranstaltungssälen, insbesondere Stadien, montiert werden.
  • Angesichts der meist großen benötigten Anzahl derartiger Stühle und somit auch Drehgelenke ist es die Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung, ein Drehgelenk zu schaffen, welches einerseits hoch belastbar ist, so dass auch auf der Sitzfläche springende Personen nicht zur Zerstörung des Drehgelenkes führen, und andererseits die einfache und damit kostengünstige Herstellung und auch Montage des Drehgelenkes zu gewährleisten.
  • Die DE 198 56 684 A1 zeigt zwar ein Drehgelenk mit zwei gegeneinander um eine Schwenkachse verschwenkbaren Gelenkteilen, deren Verschwenkbarkeit auch durch Anschläge begrenzt ist. Die Gelenkteile sind jedoch kompliziert geformt und daher aufwendig in der Herstellung.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch die Ausbildung der beiden Gelenkteile aus jeweils einer Basisplatte, an der die entsprechenden Funktionselemente, also Achsbolzen, Anschlagbolzen oder andere Anschlagelemente, angeordnet sind, ergibt sich eine sehr einfache Herstellbarkeit, indem die Basisplatten je nach Bedarf in der gewünschten Form und Größe sowie Stärke ausgestanzt oder ausgeschnitten werden können. Die Lagerung des einen Gelenkteiles gegenüber dem anderen Gelenkteil erfolgt dabei vorzugsweise dadurch, dass in der Basisplatte des einen Gelenkteiles ein Achsbolzen von dieser Basisplatte abstrebend fest angeordnet ist, auf dessen freien Ende die andere Basisplatte mit einer entsprechenden Lagerbohrung gelagert ist.
  • Als gegeneinander wirkende Anschlagelemente werden dabei einerseits Anschlagbolzen verwendet, die ebenfalls an einer der Basisplatten und von dieser abstrebend – beabstandet von der Schwenkachse – angeordnet werden, und die mit anderen Anschlagelementen, die an der anderen Basisplatte des anderen Gelenkteiles befestigt sind, je nach Drehlage zusammenwirken können.
  • Um die Kräfte auf diese Anschlagbolzen bzw. Anschlagelemente möglichst niedrig zu halten, werden die Anschlagelemente radial möglichst weit außen, also möglichst weit von der Schwenkachse entfernt, in der Basisplatte angeordnet. Die damit zusammenwirkenden Anschlagelemente sind Anschlagplatten, die radial verlaufen.
  • Eine besonders einfache und günstige Bauform ergibt sich, wenn dabei eine der Basisplatten, insbesondere diejenige, welche die Anschlagplatten trägt, Bestandteil eines topfförmigen Basisteiles ist, dessen freier Rand die gegenüberliegende Basisplatte des anderen Gelenkteiles erreicht, da bei dieser Bauform die Anschlagplatten nicht nur an ihrer radialen Außenkante sondern auch an einer ihrer stirnseitigen Kanten mit den Innenflächen dieses topfförmigen Basisteiles verbunden, insbesondere verschweißt werden, können.
  • Die Anschlagbolzen werden dagegen vorzugsweise am gleichen Gelenkteil angeordnet, welches auch den Achsbolzen trägt, wobei der Achsbolzen von der Basisplatte weiter abstehen muss als die Anschlagbolzen, und zwar wenigstens um die Dicke der auf ihm laufenden Basisplatte bzw. des topfförmigen Basisteiles.
  • Ein Faktor, der sowohl die Belastbarkeit als auch die Herstellkosten des Drehgelenkes, insbesondere des einen Gelenkteiles, maßgeblich beeinflußt ist die Art der Verbindung der Bolzen, also des Achsbolzens und/oder des wenigstens einen Anschlagbolzens – mit der sie tragenden Basisplatte.
  • Da die Basisplatte in der Regel eine Dicke von mehr als 5mm besitzt, ist ein stumpfes Anschweißen der Bolzen auf einer Fläche der Basisplatte nur durch Schweißen am Umfang des Bolzens möglich, was zeitaufwendig und teuer ist und auch einen starken Verzug der Basisplatte zur Folge hat und damit eine aufwendige Nacharbeitung.
  • Demgegenüber werden somit Befestigungsarten bevorzugt, bei denen die Bolzen durch entsprechend in der Basisplatte vorhandene Bohrungen gesteckt und in diesen fixiert werden.
  • Das einfache Verschrauben der Bolzen in einem entsprechenden Innengewinde der Bohrung der Basisplatte ist dabei immer noch vergleichsweise teuer für eine Massenfertigung.
  • Das kraftschlüssig lediglich Einpressen der Bolzen in eine entsprechende Bohrung mit dem notwendigen Übermaß hält in der Regel der Dauerbelastung nicht stand, da durch vielfaches Bewegen der Anschlagbolzen sich diese Presspassung löst, wobei zudem der Bolzen als Axialanschlag eine Schulter aufweisen muss, was dessen Herstellungskosten ebenfalls erhöht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform wird deshalb ein vorzugsweise ohne Schulter ausgebildeter, also z. B. zylindrischer Bolzen in eine entsprechende Bohrung eingesetzt und anschließend eine Formschlußverbindung durch Vergrößern des Außendurchmessers des Bolzens im Bereich der Bohrung und insbesondere eine Ausbildung eines verbreiterten Bolzenkopfes erreicht.
  • Zu diesem Zweck kann wenigstens das entsprechende stirnseitige Ende des Bolzens hohl ausgebildet sein und das Aufweiten mittels Einbringen eines mechanischen Aufweitdornes oder Ähnlichem in die Öffnung erfolgen.
  • Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Bolzen mittels Eintaumeln zu befestigen, wobei ein rotierendes Werkzeug auf das geringfügig überstehende Ende des in der Basisplatte stillstehenden Bolzens aufgesetzt und mittels axialen Druckes und/oder Vibrationen und/oder rotierender z. B, exzentrischer Bewegung des Werkzeuges ein Fließen des Materials im Inneren des Bolzens insbesondere im Dickenbereich der Bohrung in der Basisplatte, aber auch im überstehenden Bereich, bewirkt wird, was dort zur Bildung des verbreiterten Kopfes führt, falls ein solcher als Lösungsvorschlag nicht von Anfang an verwendet wird.
  • Das äußere Erscheinungsbild ähnelt nach der Fertigstellung derjenigen eines Nietkopfes, jedoch ist auf der gegenüberliegenden Seite der Basisplatte, also dem lang auskragenden Funktionsteil des Bolzens, weder eine Verformung noch eine Durchmesserverdickung wahrnehmbar.
  • Durch derartige kraftschlüssige Verbindungsverfahren kann einerseits die Dicke der Basisplatte sehr gering gehalten werden, und andererseits das benötigte „Fleisch" der Basisplatte um die Bolzen herum, also insbesondere der Abstand zwischen der Bohrung bzw. dem Bolzen und dem äußeren Rand der Basisplatte, sehr gering gehalten werden. Bei gleich geringem Abstand würde beim Einschweißen oder Aufschweißen der Bolzen bereits ein Dauerbruch der Platte in Betrieb auftreten.
  • Ein weiterer Vorteil ist, dass dabei der Durchmesser des ursprünglichen Bolzens und der Durchmesser der entsprechenden Bohrung nicht allzu genau aufeinander abgestimmt sein müssen, also keine Paßbohrungen vorgenommen werden müssen.
  • Darüber hinaus leidet auch die Belastbarkeit der Basisplatte durch die für die Bolzen vorgenommenen Bohrungen weniger als beim Einschweißen oder Einschrauben von Bolzen in die Bohrungen, aufgrund der innigen Verbindung zwischen der Mantelfläche des Bolzens und dem Innenumfang der entsprechenden Bohrungen der Basisplatte.
  • Dadurch ist es beispielsweise möglich, bei zwei Anschlagbolzen und einem Achsbolzen die beiden Anschlagbolzen bezüglich des Achsbolzens diametral einander gegenüber und somit die drei Bolzen auf einer gemeinsamen Linie anzuordnen, was normalerweise zu einer starken Reduzierung der Belastbarkeit gegen Biegung der Basisplatte um diese Linie herum führt.
  • Durch die kraftschlüssige Anlage des Außenumfanges der Bolzen im gesamten Innenumfang der entsprechenden Bohrungen ist hier eine so starke innere Abstützung gegeben, dass dies dennoch möglich ist.
  • Die Anordnung dieser drei Bolzen auf einer Linie hat jedoch andererseits den Vorteil, dass eine maschinelle Montage der Bolzen an der Basisplatte relativ einfach möglich ist, indem dabei die Basisplatte in Richtung der gemeinsamen Linie durch die drei Bolzen lediglich um die entsprechende Positionierung in einer Maschine oder in einem Montagewerkzeug verschoben werden muß.
  • Eine Ausführungsform gemäß der Erfindung ist im folgenden anhand der Figuren beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1a: eine Frontalansicht eines ersten erfindungsgemäßen Gelenkteils mit einem Achsbolzen und zwei Anschlagbolzen,
  • 1b: eine Seitenansicht auf das erste erfindungsgemäßes Gelenkteil aus 1a in der durch einen Pfeil B angedeuteten Richtung,
  • 2a: eine Frontalansicht eines zweiten erfindungsgemäßen Gelenkteils, das zu dem in den 1a und 1b gezeigten Gelenkteil komplementär ist und zwei Anschlagelemente aufweist,
  • 2b: eine Seitenansicht bzw. Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Gelenkteils aus 2a,
  • 3a: das Zusammenwirken der beiden erfindungsgemäßen Gelenkteile in der ersten End-Stellung, in der beide Anschläge zusammenwirken (durchgezogene Linien) sowie in der zweiten End-Stellung, in der nur ein Anschlag zusammenwirkt (gepunktete Linien),
  • 3b: eine Schnittansicht der ineinandergesteckten, zusammenwirkenden erfindungsgemäßen Gelenkteile.
  • Die 1a und 1b zeigen das erste erfindungsgemäße Gelenkteil 1 mit seiner Basisplatte 1a. Die Basisplatte 1a weist einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt, wobei eine der Seiten des Rechtecks etwa als Halbkreis ausgebildet ist. Etwa im Mittelpunkt dieses Halbkreises befindet sich eine Achsbohrung 8 zur Aufnahme eines Achsbolzens 3, der auch die Schwenkachse 10 des Drehgelenks ist.
  • Diametral hinsichtlich der Achsbohrung 8 einander gegenüber sind z. B. auf einer zu der dem Halbkreis gegenüberliegenden Rechteckseite parallelen Linie zwei Anschlagbohrungen 9a, 9b angeordnet, die zur Aufnahme der Anschlagbolzen 5a, 5b dienen. Weiterhin weist die Basisplatte 1a zwischen der durch die Achsboh rung 8 und den beiden Anschlagbohrungen 9a, 9b definierten Linie und ihrer dem Halbkreis gegenüberliegenden Seite zwei Bohrungen 11 auf, mit Hilfe derer das Gelenkteil 1 gegebenenfalls an einem anderen Bauteil, z. B. einem festen Aufbau, befestigt werden kann.
  • Der Achsbolzen 3 sowie die Anschlagbolzen 5a, 5b sind, wie in 1b gezeigt, in der Achsbohrung 8 bzw. den Anschlagbohrungen 9a, 9b eingebracht und drehfest sowie axialfest befestigt. Die Befestigung erfolgt hierbei durch eine flächige, kraftschlüssige Verbindung der Bolzen mit den Bohrungen. In der vorliegenden Ausführungsform werden die in der Mantelfläche flächigen, kraftschlüssigen Verbindungen durch Eintaumeln erreicht. Aufgrund der bei diesem Vorgang auf die Bolzen 3, 5a, 5b wirkenden Kräfte können deren Kopfbereiche 3', 5a', 5b', wie in 1b gezeigt, geringfügig verbreitert sein.
  • Die 2a und 2b zeigen das erfindungsgemäße zweite Gelenkteil 2, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel in Form eines topfförmigen, runden, sogenannten Klöpperbodens 6 ausgebildet ist. Die Stirnseite des dosenartig geformten Klöpperbodens 6 bildet hierbei die Basisplatte 2a des Gelenkteils 2. Die Schwenkachse 10 des Drehgelenks verläuft hier durch den Mittelpunkt der im wesentlichen kreisförmigen Basisplatte 2a, in der zentral auch eine Lagerbohrung 4 ausgebildet ist. Beim Zusammenwirken der beiden Gelenkteile 1, 2 ist der Achsbolzen 3 in der Lagerbohrung 4 gelagert (vgl. 3b). Hierbei steht der Achsbolzen 3 nicht notwendigerweise in direktem Kontakt mit der Achsbohrung 4, gegebenenfalls wird dazwischen eine (nicht gezeigte) Hülse auf den Achsbolzen 3 gesetzt.
  • Von der Basisplatte 2a des Gelenkteils 2 streben in Richtung des Inneren des Klöpperbodens 6 erfindungsgemäße Anschlagelemente in Form zweier Anschlagplatten 7a, 7b ab. In der vorliegenden Ausführungsform erstrecken sich die Anschlagplatten 7a, 7b jeweils plattenförmig mit konstanter Dicke radial über den gesamten Abstand zwischen dem Rand der Lagerbohrung 4 und der Wand 12 des Klöpperbodens 6 und sind mit dieser sowie der Basisplatte 2a durchgehend fest verbunden, insbesondere verschweißt. Die Anschlagplatten 7a schließen in ihrer Höhe an der Wand 12 mit deren freiem Ende ab, jedoch nimmt ihre Höhe in Richtung der Lagerbohrung 4 ab.
  • Die beiden Anschlagplatten 7a, 7b bilden zueinander einen Zwischenwinkel β.
  • Im Betrieb des Drehgelenks sind die beiden komplementären Gelenkteile 1,2 entlang der Schwenkachse 10 ineinandergesteckt, wie in 3b gezeigt wird.
  • Hierbei wird das Gelenkteil 1 mit seiner die Bolzen aufweisenden Seite in die der Basisplatte 2a des Gelenkteils 2 gegenüberliegende Öffnung eingeführt, bis die Lagerbohrung 4, wie oben beschrieben, den Achsbolzen 3 aufnimmt und der topfförmige Klöpperkörper 6 das Gelenkteil 1 umschließt, entweder umfassend, wie in 3a gezeichnet, oder aufsitzend, wie in 3b gezeichnet.
  • Hierbei greifen die beiden Gelenkteile 1, 2 derart ineinander, das jeweils eine der Anschlagplatten 7a, 7b in 3a oberhalb bzw. unterhalb der gedachten Verbindungslinie zwischen den beiden Anschlagbolzen 5a, 5b angeordnet ist. Somit ist gewährleistet, dass die Schwenkbewegung der Gelenkteile 1, 2 durch zwei Anschlagpositionen begrenzt ist.
  • Die erste dieser beiden möglichen Anschlagpositionen ist in 3a durch die durchgezogenen Linien dargestellt. In dieser Situation wirken sowohl die Anschlagplatte 7a mit dem Anschlagbolzen 5a als auch die Anschlagplatte 7b mit dem Anschlagbolzen 5b zusammen, wodurch ein in Pfeilrichtung S wirkendes Drehmoment auf beide Anschläge verteilt wird, um eine höhere Belastung des Drehgelenks zu ermöglichen. Bei Verwendung des Drehgelenks in einem Klappstuhl würde vorzugsweise diese Anschlagposition für die Situation gewählt werden, in der der Stuhl aufgeklappt und mit einem entsprechenden Körpergewicht der daraufsitzenden Person belastet wird.
  • In der zweiten, in 3a durch die gepunkteten Linien dargestellten Anschlagposition wirkt hingegen nur die Anschlagplatte 7a mit dem Anschlagbolzen 5b zusammen, sofern der Zwischenwinkel β zwischen den Anschlagbolzen 5 bzw. den Anschlagplatten 7 kleiner als 180° ist. Aufgrund der in dieser Situation geringeren von dem Drehgelenk aufnehmbaren Belastung, würde diese Anschlagposition für die Ruhestellung eines Klappstuhls, also für seine nach oben weggeklappte Stellung, verwendet werden.
  • Aus 3a wird ersichtlich, dass der dem Drehgelenk zur Verfügung stehende Schwenkwinkel α unter anderem von dem Zwischenwinkel β zwischen den Anschlagplatt 7a und 7b abhängig ist, sodass eine Einstellung des maximalen Schwenkbereichs durch geeignete Wahl des Zwischenwinkels β, der Dicke und Exzentrizität der Anschlagbolzen 5 und/oder der Dicke der Anschlagplatten 7 ermöglicht wird.

Claims (14)

  1. Drehgelenk mit zwei gegeneinander um eine Schwenkachse (10) verschwenkbaren Gelenkteilen (1, 2) und wenigstens einem Anschlag zur Begrenzung der Verschwenkbarkeit, dadurch gekennzeichnet, dass – das erste Gelenkteil (1) eine Basisplatte (1a) und einen davon abstrebenden, mit der Basisplatte (1a) fest verbundenen, Achsbolzen (3) umfasst, – das zweite Gelenkteil (2) eine Basisplatte (2a) umfasst, die mit einer Lagerbohrung (4) auf dem Achsbolzen (3) des Gelenkteiles (1) schwenkbar gelagert ist, – an einem der Gelenkteile (1 oder 2) wenigstens ein Anschlagbolzen (5a ..) von dessen Basisplatte (1a oder 2a) abstrebend, exzentrisch zur Schwenkachse (10), fest an dieser Basisplatte (1a oder 2a) angeordnet ist und – am anderen Gelenkteil (2 oder 1) wenigstens ein Anschlagelement von dessen Basisplatte (2a oder 1a) abstrebend, exzentrisch zur Schwenkachse (10), fest angeordnet ist, so dass das Anschlagelement mit dem wenigstens einen Anschlagbolzen (5a ..) zusammenwirken kann.
  2. Drehgelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsbolzen (3) und/oder der wenigstens eine Anschlagbolzen (5a ..) in der Basisplatte (1a bzw. 2a) kraftschlüssig, insbesondere mittels Eintaumeln, befestigt ist.
  3. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagelement eine Anschlagplatte (7a, b) ist.
  4. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlagelement (2) um einen Zwischenwinkel (β) relativ zur Schwenkachse (10) verschwenkte Anschlagplatten (7a, b) sind und das andere Gelenkteil (2) Anschlagbolzen (5a, b) so positioniert aufweist, dass in wenigstens einer der Anschlagstellungen jeweils eine Anschlagplatte (7a, b) an jeweils einem Anschlagbolzen (5a, b) anliegt.
  5. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Anschlagbolzen (5a, b) diametral einander gegenüberliegend bezüglich der Schwenkachse (10) und damit zusammen mit dem Achsbolzen (3) auf einer gemeinsamen Linie liegend angeordnet sind.
  6. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatte (2a), an welcher die Anschlagplatten (7a, b) angeordnet sind, Bestandteil eines topfförmigen Basisteiles, insbesondere eines sog. Klöppelbodens (6), ist und die Anschlagplatten (7a, b) sowohl radial außen als auch stirnseitig mit den entsprechenden Innenflächen des topfförmigen Basisteiles, insbesondere Klöppelboden (6) verschweißt sind.
  7. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagplatten (7a, b) radial nach Innen nahe bis, insbesondere an die Lagerbohrung (4) heranreichen.
  8. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die axiale Erstreckung des Klöppelbodens (6) so groß ist, dass deren stirnseitiger freier Rand im montierten Zustand die Basisplatte (1a) des anderen Gelenkteiles (1) erreicht und insbesondere übergreift, und dabei insbesondere an den freien stirnseitigen Enden der Anschlagbolzen (5a, b) anliegt.
  9. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatten (1a, b) aus Metall, insbesondere aus Stahl und/oder der Achsbolzen (3) und/oder die Anschlagbolzen (5a, b) aus Metall, insbesondere Stahl, bestehen.
  10. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine Anschlagbolzen (5a ..) sowie der Achsbolzen (3) an der gleichen Basisplatte (1a) des gleichen Gelenkteiles (1) befestigt sind.
  11. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Basisplatten (1a, 2a) in ihrem Verlauf eine gleichmäßige Dicke aufweisen und der wenigstens eine Anschlagbolzen (5a) wenigstens um die Dicke der anderen Basisplatte (2a) kürzer ist als der Achsbolzen (3).
  12. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Achsbolzen (3) und Lagerbohrung (4) eine Buchse aus gut gleitfähigem Material, insbesondere Kunststoff, insbesondere Teflon, angeordnet ist.
  13. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenwinkel (β) zwischen den Anschlagplatten (7a, b) zwischen 180° und 90°, insbesondere zwischen 60° und 90°, beträgt.
  14. Drehgelenk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den Anschlagbohrungen (9a, b) und dem äußeren Rand der sie tragenden Basisplatte (1a) kleiner als der 1,5-fache Durchmesser der Anschlagbolzen (5), insbesondere kleiner als das 1,0-fache der Anschlagbolzen (5), beträgt.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19856684A1 (de) * 1998-12-09 2000-06-29 Loh Kg Rittal Werk Gelenk

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