DE20315461U1 - Kindersitz - Google Patents
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Abstract
Kindersitz mindestens aufweisend:
– einen im Wesentlichen U-förmigen Träger (1) aus Seitenwänden (2a, 2b), die untenseitig starr miteinander verbunden sind,
– ein Sitzteil (3) und ein Rücklehnenteil (4) zwischen den Seitenwänden (2a, 2b), von denen mindestens der Rückenlehnenteil im Neigungswinkel verstellbar angeordnet ist, wobei mindestens die Rückenlehne aus einer unteren im Wesentlichen horizontalen und das Sitzteil (3) verlängernden Lage in eine aufgestellte, mit ihrem oberen Abschnitt die Oberseiten der Seitenwände (2a, 2b) überstehende Position verbringbar ist,
– Führungs- (5,6) und/oder Befestigungsmittel mindestens an der Rückseite des die Seitenwände (2a, 2b) in einer Gebrauchsposition überstehenden Abschnitts der Rückenlehne (4) und gegenüberliegend vorderseitig an den Seitenwänden (2a, 2b) oben- und/oder untenseitig oder untenseitig an den Verbindungsteilen der Seitenwände des Trägers (1) zur Verlaufsfestlegung des Schulter- und/oder Beckengurtes eines Fahrzeugsicherheitsgurtes, und
– Befestigungseinrichtungen (7, 8, 9a, 9b, 10) zum Fixieren des U-förmigen Trägers (1) an korrespondierenden Halteeinrichtungen an einem Kinderwagengestell.
– einen im Wesentlichen U-förmigen Träger (1) aus Seitenwänden (2a, 2b), die untenseitig starr miteinander verbunden sind,
– ein Sitzteil (3) und ein Rücklehnenteil (4) zwischen den Seitenwänden (2a, 2b), von denen mindestens der Rückenlehnenteil im Neigungswinkel verstellbar angeordnet ist, wobei mindestens die Rückenlehne aus einer unteren im Wesentlichen horizontalen und das Sitzteil (3) verlängernden Lage in eine aufgestellte, mit ihrem oberen Abschnitt die Oberseiten der Seitenwände (2a, 2b) überstehende Position verbringbar ist,
– Führungs- (5,6) und/oder Befestigungsmittel mindestens an der Rückseite des die Seitenwände (2a, 2b) in einer Gebrauchsposition überstehenden Abschnitts der Rückenlehne (4) und gegenüberliegend vorderseitig an den Seitenwänden (2a, 2b) oben- und/oder untenseitig oder untenseitig an den Verbindungsteilen der Seitenwände des Trägers (1) zur Verlaufsfestlegung des Schulter- und/oder Beckengurtes eines Fahrzeugsicherheitsgurtes, und
– Befestigungseinrichtungen (7, 8, 9a, 9b, 10) zum Fixieren des U-förmigen Trägers (1) an korrespondierenden Halteeinrichtungen an einem Kinderwagengestell.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Kindersitz, der universell einsetzbar ist.
- Kindersitze, insbesondere Kindersicherheitssitze für die Befestigung auf einem Fahrzeugsitz eines Kraftfahrzeuges, sind in verschiedensten Ausführungen bekannt. Es sind auch Autokindersicherheitssitze bekannt, die einen Basisträger aufweisen, in welchem im Neigungswinkel verstellbar eine Rückenlehne und ein Sitzteil angeordnet sind. Diese Sitze lassen sich auch als sogenannte Reboardsitze verwenden, d. h., dass entgegengesetzt der Fahrtrichtung das Kleinkind in einen solchen Sitz gesetzt werden kann. Der die Rückenlehne untergreifende und hieran befestigte Schultergurt des Dreipunktsicherheitsgurtes sichert dabei den Sitz. Ferner sind an dem Basisträger Führungen und/oder Befestigungsmittel für den Beckengurt des Sicherheitsgurtes vorgesehen.
- Es ist ferner bekannt, Kindersitze als sogenannte Babyträger auszubilden. Beispielhaft wird hier auf die
DE 42 08 599 C2 ,EP 0 371 524 A1 ,DE 34 39 679 A1 ,EP 0 218 444 B1 verwiesen. Es handelt sich dabei um tragbare Schalensitze, die Seitenwände aufweisen, die an der Unterseite gebogen sind, um eine Wippenwirkung zu erreichen. An den Seitenwänden ist ein Tragebügel schwenkbar befestigt, der in verschiedene Schwenkstellungen verbringbar ist. Zum Tragen des Babyträgers ist dieser Bügel nach oben geschwenkt und arretiert. Bei der Verwendung als Autokindersitz ist der Bügel abgeschwenkt, ebenso bei der Aufstellung als Babyträger auf einen Aufstellboden. Die Schalensitzteile sind fest integriert. - Es ist ferner bekannt, einen Kindersitz einteilig als Schalensitz auszubilden und an einem Kinderwagengestell zu befestigen.
- Darüber hinaus ist es allgemein bekannt, bei Kinderwagengestellen Befestigungseinrichtungen, insbesondere Längsträger mit Halteeinrichtungen vorzusehen, um daran Sportwagen- und/oder Liegewagenauf- oder -einsätze befestigen zu können. Zu diesem Zweck weisen die Träger senkrechte und/oder in Längsrichtung schlitzförmige Aufnahmen für seitlich vorstehende Bolzen an den Sportwagen- oder Liegewageneinsätzen sowie Verriegelungselemente auf, um einen gesicherten Halt zu gewährleisten.
- Ausgehend vom Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen Kindersitz so auszugestalten, dass er universell sowohl als Autokindersicherheitssitz als auch als Sportwagensitzeinsatz und als Liegewageneinsatz für Kinderwagen verwendbar ist.
- Die Aufgabe löst die Erfindung durch Ausgestaltung eines Kindersitzes gemäß der im Anspruch 1 angegebenen technischen Lehre.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen des Kindersitzes nach der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 49 angegeben, die Verwendung durch maßstabsentsprechende Ausgestaltung für Puppen in dem Anspruch 50.
- Durch Ausgestaltung des Kindersitzes nach der Erfindung kann dieser universell eingesetzt werden, nämlich als Kindersicherheitssitz für Kleinkinder auf einem Sitz in einem Kraftfahrzeug, und zwar sowohl als Reboardsitz als auch als Kindersicherheitssitz in Fahrtrichtung und als Kinderwageneinsatz, Sportwageneinsatz und als Babyträger. Der U-förmige Träger ist dazu auf den Fahrzeugsitz – in entsprechender Richtung ausgerichtet – aufzustellen und kann mittels der vorhandenen Sicherheitsgurte des Fahrzeugsitzes befestigt werden. Vorgesehene bekannte Hosenträgergurt- und Schrittgurtsysteme an dem Kindersitz sichern das Kleinkind hierin.
- Durch die schwenkbewegliche Anordnung sowohl des Rückenlehnen- als auch des Sitzteiles in dem U-förmigen Träger können diese Teile so in ihren Neigungswinkeln verstellt werden, dass eine Sitzposition, eine Relaxposition aber auch eine Liegeposition eingenommen werden können. Bei Anbringung von Befestigungsmitteln für einen Beckengurt eines Dreipunktsicherheitsgurtes, nämlich quer zur Längsrichtung des Trägers an der Unterseite des Trägers oder an einer Seitenwand, kann der Sitz auch als Liegebett in einem Fahrzeug, z. B. auf dem Rücksitz, quer aufgestellt und befestigt werden.
- Die Neigungswinkelverstellung zwischen Sitzteil und Rückenlehnenteil kann auch durch die Mitkopplung erfolgen, wenn der Sitzteil mit seinem hinteren Ende schwenkbeweglich am Rückenlehnenteil unten angelenkt ist und der Rückenlehnenteil um eine im unteren Bereich befindliche Schwenkachse an den Seitenwänden des Trägers verschwenkbar gelagert ist. Wird die Rückenlehne im Neigungswinkel verstellt, so erfolgt automatisch eine Bewegungstransformation auf den Sitzteil. Dieser ist zweckmäßigerweise über Bolzen in Führungsnuten in den Seitenwänden geführt gelagert, so dass keine weiteren Sicherungen für den Sitzteil erforderlich sind, um diesen in der jeweiligen Schrägposition zu halten. Die Rückenlehne ist im unteren Bereich oder an den Seitenwänden um eine Schwenkachse am U-förmigen Träger drehbar befestigt, während beabstandet hierzu auf einem Kreisbogen verlaufend Feststellmittel für eine stufenlose oder rastende Festlegung der Schrägstellungen oder in der unteren geraden Position vorgese hen sind. Diese Feststellmittel können in einer Führungskulisse oder Leitkurve in Bogenform eingreifen oder hindurchgesteckt sein. Ferner können auch auf Kreisbögen beabstandet Rastbohrungen in den Seitenwänden eingebracht sein, in die zur Sicherung federbelastete, seitlich an der Rückenlehne, vorstehende Bolzen einrasten, die durch Druck von außen auch wieder aus den Rastbohrungen ins Innere der Lager an der Rückenlehne hineingedrückt werden können, um so eine weitere Verstellung zu ermöglichen. Rastbohrungen und Führungskulissen können auch miteinander kombiniert sein, auch können Bolzen als Drucktaster ausgebildet sein, um eine leichte Bedienung zu ermöglichen.
- Die Schwenklager der Rückenlehne an den Seitenwänden des Trägers können zugleich auch die Lager eines verschwenkbaren Tragebügels sein, so dass der Sitz auch als Babyträger nutzbar ist. Dieser Tragebügel kann auch gesondert gelagert sein und als Prallschutzbügel oder auch als Sicherungsbügel dienen. Der Tragebügel und die Verstellmöglichkeiten in verschiedene Schwenkpositionen sind an sich bekannt.
- Die Länge des universell einsetzbaren Trägers ist, bezogen auf den Sitzteil, so gewählt, dass der Sitzteil gegenüber den vorderen Stirnseiten zurückgesetzt ist, wenn er sich in einer aufgestellten Schräglage befindet, so dass der überstehende Bodenteil, durch die Seitenwände begrenzt, eine Fußraste bildet, so dass ein Kleinkind bei der Verwendung des Sitzes als Reboardsitz sich nicht die Füße zwischen der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes und den Sitzteil einklemmen kann. In weiterer Ausgestaltung sind auch Abdeckungen und Schutzhauben anbringbar vorgesehen, so dass bei Verwendung des Kindersitzes als Liegewagen- oder Sportwageneinsatz die Füße und Beine und auch der Brustkorb des Kleinkindes durch Abdeckungen geschützt sind. Auch kann eine Kopfschutzhaube angebracht sein, die ebenfalls an dem Rückenlehnenteil, den Seitenwänden des Trägers oder aber auch am umklappbaren Tragebügel befestigt werden kann.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass alle Teile aus Kunststoff hergestellt und universell auch an unterschiedlichen Kinderwagengestellen befestigt werden können. Es ist auch möglich, durch entsprechende an der Unterseite des Bodens des U-förmigen Trägers vorgesehene Aufschiebe- und Clipteile eine Befestigung an Querstangen eines Kinderwagengestells vorzunehmen. Des Weiteren ist es auch möglich, unterhalb des Sitzteiles und der Rückenlehne einen hohlen Stauraum zu schaffen, um darin Gegenstände für die Versorgung des Kleinkindes deponieren zu können. Es ist auch möglich, einen zweiten Boden vorzusehen, um in den so gebildeten Zwischenraum ein solches Fach zu integrieren.
- In einfachster Ausführung ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass nur die Rückenlehne schwenkbar in dem U-förmigen Träger gelagert ist, während das Sitzteil aus einem Einlegekeil besteht, der am Boden oder aber auch an den Seitenwänden befestigt werden kann. Dieser Einlegekeil kann aus Hartschaumstoff oder Schaumstoff bestehen oder ein gepolstertes Sitzteil sein. Vorzugsweise sollte es Keilform besitzen und in Richtung zum vorderen Ende des Trägersansteigend verlaufend ausgebildet sein, um so eine Sitzfläche zu bilden, die bei Nutzung des Sitzes als Reboard-Sitz waagerecht oder leicht geneigt verläuft. Durch den Keil einerseits und durch die Führungsmittel an der Unterseite des Trägers im vorderen Abschnittsbereich des Sitzkeiles andererseits erfolgt ein Höhenausgleich. Ein solcher Höhenausgleich kann auch durch einen zusätzlichen Unterbau erreicht werden, wenn gegenüber der Aufstellfläche auf dem Fahrzeugsitz eine Überhöhung des Trägers gewünscht ist. Dieser Unterbau kann zugleich auch quer verlaufende Aufnahmen für den Beckengurt zum Fixieren des Sitzes auf dem Fahrzeugsitz aufweisen. Es ist auch möglich, anstelle solcher Unterbauten aufstellbare und ggf. auch in der Höhe veränderbare Stützen vorzusehen, die in den Aufstellpositionen mittels Fixiereinrichtung an den Seitenwänden oder unterhalb des Trägers fixierbar sind, so dass eine gewünschte Neigungswinkelverstellung gegeben ist. Letztere Ausführungen sind insbesondere dann von Vorteil, wenn anstelle eines Einlegekeils als Sitzteil nur ein flaches Polster auf dem Boden aufgelegt ist. Es ist ferner möglich, den Endabschnitt des Bodenteils im Sitzbereich in einem anderen Neigungswinkel gegenüber der Sitzfläche verlaufend auszubilden. Wenn in einem solchen Fall eine Wandlung des Sitzes zum Liegewageneinsatz gewünscht ist, empfiehlt es sich, hier durch Einlegen eines Keils einen Höhenausgleich vorzunehmen. Im Fall der Einbringung eines Einlegekeils als Sitzteil muss dieser bei Verwendung als Liegewageneinsatz entfernt werden. Er sollte deshalb auf einfache Weise mit an sich bekannten Mitteln, z.B. mittels Flächenreißverschlusselementen, an dem Boden des Trägers befestigt sein.
- Um den Sitz im Falle der Verwendung als Reboardsitz auch mittels Kraftfahrzeug eigenen Sicherheitsgurten fixieren zu können, deren Befestigungs- und Schlosspunkte für den Beckengurtabschnitt höher liegen als die Sitzoberfläche des Fahrzeugsitzes, auf dem der Kindersitz aufgestellt werden soll, ist alternativ zu einer Fixierung des Beckengurtes bzw, des Beckengurtabschnittes eines Dreipunktsicherheitsgurtes an der Unterseite vorgesehen, dass Führungs- und/oder Befestigungsmittel an den oberen Seiten der Seitenwände, und zwar im vorderen Bereich, in welchem sich das Sitzteil befindet, angeordnet sind. In diese wird der querverlaufende Beckengurt eingelegt. Anstelle einer Führung kann dabei z.B. auch ein Klemmhalter vorgesehen sein, in welchem der Beckengurt eingeklemmt wird. In einer weiteren Alternative hierzu ist vorgesehen, dass, um die oberen Flächen bzw. Kanten der Seitenwände als Armlehnen nutzen zu können, die Führungs- und/oder Befestigungsmittel für den Beckengurt oder Beckengurtabschnitt an dem Tragebügel, nämlich an den Schenkeln der beiden Tragebügel, angebracht sind, und zwar in einer solchen Höhe zum Schwenklager, dass sie in der Gebrauchsstellung oberhalb der Seitenwände liegen. Diese Lösung hat den Vorteil, dass der Tragebügel in eine Schrägstellung verbracht werden kann, in der der Querteil, nämlich der Trageteil des Bügels, zugleich auch an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anliegen kann. Wenn darüber hinaus die Längenabstimmung gegenüber der Länge des U-förmigen Trägers bzw. seines Bodenteils so gewählt ist, dass auch dieser mit seiner Vorderkante an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anliegt, so ist eine statische Fixierung insbesondere bei auftretender Beschleunigung gegen die Vorderseite des Kindersitzes gegeben.
- Damit nun der Bügel in der bestimmten Schrägstellung während der gesamten Nutzung gehalten ist, sind Anschläge an beiden Seitenwänden vorgesehen, an die die Schenkel anschlagen. Hier können aber auch Rasteinrichtungen vorgesehen sein, um den Bügel in dieser Stellung rastend festzuhalten. Es ist aber auch möglich, das Lager des Bügels mit einem Winkeleinstellmechanismus zu versehen, der es gestattet, den Bügel in verschiedenen Winkelstellungen rastend im Lager zu fixieren. Solche Rasteinstellungen sind beispielsweise aus der
DE 42 08 599 C2 bekannt. - Um eine besonders kompakte Bauweise des Trägers zu erreichen, kann dieser auch vorn und hinten die Seitenwände überstehende Verlängerung am Bodenteil aufweisen, von denen die eine Verlängerung den Trageteil für die heruntergeklappte Rückenlehne bildet. Der andere überstehende Teil kann eine definierte Länge aufweisen, so dass zwischen Sitzteil und Rückenlehne des Fahrzeugsitzes ein größerer Abstand gegeben ist, welcher ausreichend ist, um die Füße des Kleinkindes aufzunehmen. Es versteht sich dabei von selbst, dass die Längendimensionierung insbe sondere im vorderen Teil mit der Bügellänge so abzustimmen ist, dass die gewünschte Anlage sowohl des Bügels als auch der vorderen Kante des U-förmigen Trägers gegeben ist.
- Um den Kindersitz auch als Liege- und Sportwageneinsatz für Kinderwagengestelle unterschiedlicher Breite und Länge verwenden zu können, können die Befestigungseinrichtungen, die an Fixpunkten der Seitenwände oder des Bodensteiles seitlich vorstehend befestigt sind, auch austauschbar ausgeführt sein. Beispielsweise kann ein Haltebügel angebracht sein, dessen Befestigungsenden durch Löcher hindurch gesteckt und beispielsweise an einem Verstärkungsrücken im Boden oder an der Wand selbst befestigt sind. Der Bügel weist vorstehende bolzenartige Abschnitte auf, die dann zur Befestigung verwendet werden können. Soll nun eine Breitenanpassung erfolgen, so ist es nur erforderlich, den Bügel weiter herauszuziehen und ihn beispielsweise mit Schrauben in dem U-förmigen Träger zu sichern. Soll eine Anpassung an ein Wagengestell mit Halterungen erfolgen, deren Abstand von den Abständen der Bohrungen in den Seitenwänden abweichen, so kann der Bügel auch durch Kröpfung der Enden angepasst werden, so dass ein längerer Bügel mit gleichen Befestigungspunkten angebracht werden kann, der an den Endabschnitten tragende Querbolzen aufweist, die in die entsprechenden Ausnehmungen der Haltevorrichtung an dem Gestell einhängbar sind.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
- In den Zeichnungen zeigen:
-
1 in schematischer Darstellung einen Kindersitz nach der Erfindung in der Seitenansicht, -
2 den in1 dargestellten Kindersitz in perspektivischer Darstellung mit Kopfschutzhaube und weiteren Befestigungseinrichtungen, -
3 einen Kindersitz nach den1 und2 , weiterhin mit einer Abdeckung und als Liegewageneinsatz, -
4 einen Kindersitz mit einem Einlegekeil als Sitzteil, -
5 einen Kindersitz mit einem Unterbau im Bereich des Sitzteiles und Ausbildung des Bodenverbindungsteils des Trägers als Sitzteil, -
6 den in5 dargestellten Kindersitz zur Verwendung als Liegewageneinsatz, und -
7 eine Variante eines Kindersitzes nach der Erfindung in. der Seitenansicht mit einem Tragebügel, an dessen Schenkel sich Führungsmittel für einen Beckengurt befinden. - Der Kindersitz gemäß den Figuren besteht im Wesentlichen aus einem U-förmigen Träger
1 , der ein Bodenteil22 und Seitenwände2a ,2b aufweist. Die beiden Seitenwände2a ,2b sind innenseitig im Wesentlichen gerade ausgebildet und weisen keine Anstoßkanten auf, so dass der Sitzteil3 und der Rückenlehnenteil4 , die beide Seitenwände23a ,23b und11a ,11b aufweisen und beispielsweise als Kunststoffformteil jeweils einteilig ausgebildet sind, eingesetzt werden können, ohne dass die Neigungswinkelverstellung durch entsprechende vorstehende Teile beeinträchtigt wird. - Wie insbesondere aus der Darstellung in
1 ersichtlich ist, sind der Sitzteil3 und der Rückenlehnenteil4 über ein Schwenklager28 miteinander verbunden. Dieses Schwenklager ist am hinteren Ende des Sitzteiles3 unten- und rückseitig und am unteren Ende des Rückenlehnenteils4 untenseitig vorgesehen. Über dieses Schwenklager28 erfolgt auch eine Bewegungstransformation bei Neigungswinkelverstellung des Rückenlehnenteils4 . Der Rückenlehnenteil4 ist schwenkbeweglich um Lagerstellen12 , die beidseitig in den Seitenwänden2a ,2b vorgesehen sind und somit eine Schwenkachse bilden, verschwenkbar gelagert. Im Ausführungsbeispiel ist die Lagerstelle12 zentrisch in dem Lager18 für den Tragebügel17 vorgesehen. Die Lagerzylinder des Tragebügels17 bilden zugleich die Aufstecklager für die Lagerbohrungen in den Seitenwänden1 ,1a ,1b des Rückenlehnenteils4 . Der Tragebügel17 weist beidseitig und außenseitig an den Seitenwänden2a ,2b geführte Schenkel auf, die über ein obenseitiges Querteil19 miteinander verbunden sind. Das Lager18 ist in bekannter Weise so ausgebildet, dass der Tragebügel17 in verschiedene Schwenkstellungen verbringbar ist, z. B. aus der dargestellten senkrechten Schwenkstellung in die aus3 ersichtliche hintere Schwenkstellung, in der der Tragebügel17 mit dem Querteil einen Prallschutz bildet. Er ist ferner auch nach vorne schwenkbar, und, falls die Schenkel teleskopartig ineinanderschiebbar sind, verkürzbar, so dass er auch als Sicherungsbügel – auf den Oberseiten der Seitenwände2a ,2b aufliegend – für ein Kind verwendbar ist. Verwendbare Rastverstellungen sind z. B. aus derDE 42 08 599 C2 bekannt. - Die Lagerstelle
12 sowie die Lager18 sollten zweckmäßigerweise im Schwerpunkt des Gesamtgebildes angebracht sein, um den Kindersitz als Babyträger verwenden zu können. - Um den Rückenlehnenteil
4 in der jeweiligen Schrägstellung auch fixieren zu können, sind Rastbolzen13 vorgesehen. In der Ausführung in2 ist dies ein Gewindebolzen, auf den eine Spannschraube aufschraubbar ist bzw. eine Spannschraube mit Gewindebolzen, die in eine Gewin debohrung in dem Rückenlehnenteil einschraubbar ist. Dieser Rastbolzen13 in1 weist einen Abschnitt auf, der als Führungsabschnitt in der Leitkurve15 gleitet, die auf einer Radiusbahn zur Lagerstelle12 angebracht ist. Ein dahinter sich anschließender Abschnitt weist einen größeren Durchmesser auf und rastet automatisch in die als Verbreiterungsstellen in die in die Leitkurve15 eingebrachten Durchbrüche14 ein. In1 ist dies die oberste Stellung. Der Rastbolzen13 ist gegen eine Feder in einer Lagerungsbohrung in einem Ansatz an der Unterseite des Rückenlehnenteiles4 gelagert. Beidseitig sind solche Rastbolzen13 vorgesehen, so dass durch Drücken auf die außenseitig an den Rastbolzen vorgesehenen Druckkappen16 die Abschnitte mit den größeren Durchmessern aus den Durchbrüchen14 jeweils gleiten und das Rückenlehnenteil4 dann nach unten geführt werden kann. Durch die auf die Rastbolzen13 wirkenden Federkräfte werden diese automatisch in die nächstfolgenden Durchbrüche14 in den Leitkurven15 gedrückt. In der unteren Stellung ist der Rückenlehnenteil abgeklappt und nimmt die aus3 ersichtliche, im Wesentlichen horizontale Position ein, wie sie bei der Verwendung als Liegewageneinsatz in einem Kinderwagengestell erforderlich ist. Der mitgeführte und bewegungsgekoppelte Sitzteil3 wird ebenfalls im Neigungswinkel verstellt. Er weist zu diesem Zweck seitliche Führungsbolzen21 auf, die feste Führungsbolzen sein können, z. B. Schraubbolzen, die in ein Lager in der Unterseite des Sitzteiles eingeschraubt sind. Diese Bolzen21 sind beidseitig vorgesehen und gleiten in Führungsleitkurven20 , die geradlinig und schräg ausgeführt sind, und zwar von vorne nach hinten ansteigend, so dass aus der dargestellten Position beim Einstellen eines geringeren Neigungswinkels des Rückenlehnenteils auch der Neigungswinkel des Sitzteiles3 gegenüber dem Boden sich verringert. In der unteren Position bilden Rückenlehnenteil4 und Sitzteil3 eine ebene Liegefläche, wie aus3 ersichtlich. - Damit nun der Sitz als Kindersicherheitssitz und auch als Reboardsitz verwendbar ist, sind, wie aus den Figuren ersichtlich, an der Unterseite des Bodenteils
22 im Bereich des Sitzteiles3 querverlaufende Führungsmittel6 vorgesehen, in die ein Beckengurt eines Dreipunktsicherheitsgurtes, z. B. des Beifahrersitzes, in einem Fahrzeug eingehängt wird. Der Sitz befindet sich dann in der Reboardaufstellposition. Der Schultergurt des Dreipunktsicherheitsgurtes wird zur weiteren Sicherung des Kindersitzes durch die an der Rückseite des Rückenlehnenteils4 sich befindenden querverlaufenden Führungsmittel5 eingeführt. Diese weisen entsprechende Einführschlitze auf und sind hakenförmig ausgeführt, so dass der Sicherheitsgurtabschnitt nicht ohne Zwangsführung herausgleiten kann. Der Kindersitz ist also in dieser Position gesichert gehalten. Zusätzlich kann der Tragebügel17 nach links verschwenkt werden und bildet einen zusätzlichen Prallschutz bei normalen Bremsungen und kann sich beispielsweise am Armaturenbrett eines Fahrzeuges abstützen. Es versteht sich von selbst, dass der aus Kunststoff geformte Sitzteil3 und der Rückenlehnenteil4 eine geschäumte Einlage aufweisen und innenseitig gepolstert sein sollten. Auch kann der Träger einteilig aus Kunststoff gefertigt sein. Bei dünnwandiger Ausführung der Teile sollten Randverstärkungen vorgesehen sein, die durch drei Striche in1 verdeutlicht sind. - Zur Befestigung des U-förmigen Trägers
1 am Kinderwagengestell sind seitlich Bolzen7 und8 vorgesehen, die in den2 und3 deutlich sichtbar sind. Diese Bolzen7 ,8 sind mit Abzugssicherungen versehen und können in Schlitze auf Trägern des Wagengestells eingesetzt und daran in bekannter Weise gesichert werden. - Anstelle solcher Befestigungen können aber auch Aufrast- und Clipbefestigungen vorgesehen sein. Dies ist aus den
2 und3 ersichtlich. Mittels der Befestigungseinrichtung9a und9b ist der Sitz auf einen Querholm eines Wagengestells aufschiebbar, mittels der weiterhin vorgesehenen Befestigungseinrichtung10 , die als Cliphalter vorgesehen ist, an einem parallelen Querholm lösbar befestigbar. - Aus
1 , aber auch aus den2 und3 , ist ersichtlich, dass der Führungsbolzen21 nicht extra fixiert werden muss. Bei der Mitkopplung über das Schwenklager28 ist eine zusätzliche Befestigung nicht erforderlich. - Das Ausführungsbeispiel in
2 unterscheidet sich von dem in1 ferner dadurch, dass anstelle eines Rastbolzens eine Spannschraube29 zur Fixierung in der Leitkurve15 vorgesehen ist. Die Spannschraube kann als Mutter oder aber auch als Schraube ausgebildet sein. Das entsprechende Widerlager befindet sich auf einem Bolzen oder in einer Gewindebohrung am Rückenlehnenteil4 . - Wie weiterhin aus den Figuren ersichtlich, sind Befestigungspunkte
25 , z. B. Druckknöpfe, vorgesehen. Anstelle solcher Druckknöpfe können aber auch Flächenreißverschlusselemente oder auch umlaufende Reißverschlusselemente vorgesehen sein, um daran mittels korrespondierender Befestigungsmittel eine Abdeckung24 befestigen zu können. Die Abdeckung24 ist in3 dargestellt. Die Abdeckung kann ein Kunststoffformteil oder aber auch ein textiles Teil mit verstärkten Rändern sein, die die entsprechenden Befestigungsgegenmittel zur Befestigung an den Befestigungspunkten25 aufweisen oder durch die hindurch aufsteckbare Befestigungsmittel eindrückbar sind. Die Abdeckung24 bietet den Vorteil, dass bei Verwendung des Kindersitzes als Liegewageneinsatz zugleich eine vorderseitige Fußabschnittsdichtung gegeben ist. Die Abdeckung24 kann über die gesamte Beinlänge bis hin zum Körper in etwa in Höhe der Abwicklungsstelle zwischen Rückenlehnenteil und Sitzteil geführt sein. Um das Kind in der Liegeposition weiterhin zu schützen, ist eine Schutzabdeckung27 integriert, die aus einem flexiblen Textil bestehen kann oder aber auch aus einem verschiebbaren Kunststoffteil, das unter oder in die Abdeckung24 einschiebbar ist, wenn diese beispielsweise aus Kunststoff besteht. - Die
2 und3 zeigen ferner, dass auch eine Kopfschutzhaube26 vorgesehen sein kann. Diese kann aus einem Formteil bestehen oder aber auch in bekannter Weise eine zusammenfaltbare Haube sein. Die Befestigung ist im Detail nicht angegeben. Die Befestigung kann einerseits an den Seitenwänden11a und11b des Rückenlehnenteils erfolgen oder aber auch an diesen und an den Seitenwänden2a und2b des U-förmigen Trägers1 . Sie kann sogar an den Schenkeln des Tragebügels17 und dem Querteil desselben befestigt sein. - Durch die angegebene erfinderische Lehre ist es erstmals möglich, einen Kindersitz so auszugestalten, dass dieser als Kindersicherheitssitz, als Babyträger und als Kinderwagenaufsatz, nämlich Sportwagenaufsatz, und auch als Liegewagenaufsatz, verwendet werden kann. Aus
1 ist ferner ersichtlich, dass der Träger zugleich auch als Fußraste dienen kann. Im hochgestellten Zustand des Sitzteiles3 ist ein ausreichender Abstand zur Vorderkante der Seitenwände2a und2b gegeben: Dieser Abstand entspricht mindestens der Fußlänge des darin sitzenden Kleinkindes, so dass auch bei der Verwendung als Reboardsitz die Füße nicht eingeklemmt werden können. - Weitere Beispiele einfacher Ausgestaltungen des Trägers und des Sitzteiles sind in den
4 bis6 dargestellt.4 zeigt eine Ausführungsform, bei der in dem Träger lediglich die Rückenlehne4 verschwenkbar angeordnet ist. Die Verstellung erfolgt in gleicher Weise wie anhand1 beschrieben. Zu diesem Zweck ist eine Leitkurve15 über die gesamte Höhe in die Seitenwände eingebracht. Im vorderen Bereich ist ein Einlegekeil30 als Sitzpolster eingelegt. Dieser Keil besteht z.B. aus Hartschaumstoff und ist mit einem Textil überspannt. Der Keil kann z.B. mittels Flächenreißverschlusselementen am Boden des Trägers befestigt sein. Die Keilform ist vom Gelenk der Rückenlehne4 beginnend ansteigend ausgeführt, so dass ein Kind, das darin sitzt, eine Relax-Position einnehmen kann. Selbiges ist auch möglich, wenn der Sitz in umgekehrter Richtung auf ein Fahrzeug aufgesetzt wird. Durch den Sitzkeil30 und die an der Unterseite vorgesehenen Führungsmittel für den Beckengurt des Dreipunktsicherheitsgurtes ist ein Ausgleich der in der Regel schräg nach hinten und unten verlaufenden Sitzfläche des Fahrzeugsitzes gegeben. - Ein Höhenausgleich kann aber auch durch Anbringung eines Unterbaus
31 am vorderen Ende des Trägers1 realisiert werden, der in den5 und6 dargestellt ist und z. B. auch hakenförmige Aufnahmen für einen quer einsetzbaren Beckengurt aufweisen kann. Dieser Unterbau sollte insbesondere dann angebracht sein, wenn der Sitz – wie aus5 ersichtlich – einen Sitzteil aufweist, der bodeneben ausgeführt bzw. leicht erhöht ist, wodurch ein einheitliches Höhenniveau mit der Rückenlehne4 gegeben ist, wenn die Rückenlehne heruntergeklappt ist. Der Endbereich des Trägers1 ist im Bodenbereich abgewinkelt gegenüber dem übrigen Bodenbereich, wodurch eine Bein- oder Fußstütze realisiert ist. Soll dieser Bereich für eine Liegeversion mit genutzt werden, so empfiehlt es sich, den aus6 ersichtlichen Einlegekeil32 anzubringen, um eine geschlossene durchgehende Fläche zu erhalten. - In
7 ist eine weitere Variante eines erfindungsgemäßen Kindersitzes dargestellt, die sich von den anderen Beispielen, insbesondere von den1 und2 , dadurch unterscheidet, dass das Bodenteil22 seitlich gegenüber den Seitenwänden2a ,2b verlängert ist. Die überstehenden Enden sind leicht bogenförmig ausgeführt. Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass an dem Tragebügel17 , und zwar an den beiden Schenkeln, die durch das Querteil19 miteinander verbunden sind, im Ausführungsbeispiel obenseitig sich Führungsmittel6 alternativ zu den Führungsmitteln6 in1 befinden. Diese sind so angebracht, dass in der dargestellten Schrägstellung die Führungsmittel oberhalb der oberen Kante der Seitenwand für die Einführung des Beckengurtes zugänglich sind. Der Beckengurt wird also hochgelegt. Der Tragebügel17 greift beim Verschwenken gegen einen Anschlag33 , der an der Seitenwand2a befestigt ist. Eine gleiche konstruktive Ausführung befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite, nämlich an der Seitenwand2b , diese ist nicht sichtbar. Die Länge des Tragebügels17 ist so gewählt, dass der Querteil19 einen bestimmten Bezug zu der äußeren Kante des vorstehenden Teils des Bodenteils22 aufweist, so dass der Sitz, wenn er auf einen Fahrzeugsitz aufgestellt wird, mit zwei Punkten, nämlich mit der unteren Kante des Bodenteils22 und mit dem Querteil19 , an der Rückenlehne anliegt, wenn er in dieser Reboardposition mittels des Beckengurtes oder des Beckengurtabschnittes des Fahrzeugsitzes fixiert wird. Die Abbildung zeigt ferner, dass anstelle der in1 vorgesehenen Arretierungsbolzen7 und8 ein Haltebügel34 vorgesehen ist. Dieser weist vorstehende Endabschnitte auf, so dass auch hierüber eine Befestigung an den Halteholmen eines Kinderwagengestells oder an Fixpunkten in diesem möglich ist. Durch die Verwendung eines Haltebügels34 ist eine zusätzliche stabilere Ausführung gegeben. Darüber hinaus kann durch Austausch des eingezeichneten Haltebügels34 durch solche mit abweichend geformten Kröpfungen eine Anpassung an unterschiedliche Haltepunkte in Kinderwagengestellen auf einfache Weise erfolgen. Ferner sind Befestigungsmittel35 für eine Falthaube bekannter Ausführung vorgesehen. - Bezugszeichenliste
- 1
- U-förmiger Träger
- 2a
- Seitenwand
- 2b
- Seitenwand
- 3
- Sitzteil
- 4
- Rückenlehnenteil
- 5
- Führungsmittel
- 6
- Führungsmittel
- 7
- Befestigungseinrichtung
- 8
- Befestigungseinrichtung
- 9a
- Befestigungseinrichtung
- 9b
- Befestigungseinrichtung
- 10
- Befestigungseinrichtung
- 11a
- Seitenwand (Rückenlehne)
- 11b
- Seitenwand (Rückenlehne)
- 12
- Lagerstelle
- 13
- Rastbolzen
- 14
- Durchbrüche
- 15
- Leitkurve
- 16
- Druckkappen
- 17
- Tragebügel
- 18
- Lager
- 19
- Querteil
- 20
- Führungsleitkurve
- 21
- Führungsbolzen
- 22
- Bodenteil
- 23a
- Seitenwände
- 23b
- Seitenwände
- 24
- Abdeckung
- 25
- Befestigungspunkt
- 26
- Kopfschutzhaube
- 27
- Schutzabdeckung
- 28
- Schwenklager
- 29
- Spannschraube
- 30
- Keil
- 31
- Unterbau
- 32
- Einlegekeil
- 33
- Anschlag
- 34
- Haltebügel
- 35
- Befestigungsmittel
Claims (50)
- Kindersitz mindestens aufweisend: – einen im Wesentlichen U-förmigen Träger (
1 ) aus Seitenwänden (2a ,2b ), die untenseitig starr miteinander verbunden sind, – ein Sitzteil (3 ) und ein Rücklehnenteil (4 ) zwischen den Seitenwänden (2a ,2b ), von denen mindestens der Rückenlehnenteil im Neigungswinkel verstellbar angeordnet ist, wobei mindestens die Rückenlehne aus einer unteren im Wesentlichen horizontalen und das Sitzteil (3 ) verlängernden Lage in eine aufgestellte, mit ihrem oberen Abschnitt die Oberseiten der Seitenwände (2a ,2b ) überstehende Position verbringbar ist, – Führungs- (5 ,6 ) und/oder Befestigungsmittel mindestens an der Rückseite des die Seitenwände (2a ,2b ) in einer Gebrauchsposition überstehenden Abschnitts der Rückenlehne (4 ) und gegenüberliegend vorderseitig an den Seitenwänden (2a ,2b ) oben- und/oder untenseitig oder untenseitig an den Verbindungsteilen der Seitenwände des Trägers (1 ) zur Verlaufsfestlegung des Schulter- und/oder Beckengurtes eines Fahrzeugsicherheitsgurtes, und – Befestigungseinrichtungen (7 ,8 ,9a ,9b ,10 ) zum Fixieren des U-förmigen Trägers (1 ) an korrespondierenden Halteeinrichtungen an einem Kinderwagengestell. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzteil (
3 ) im Neigungswinkel verstellbar angeordnet und mit dem Rückenlehnenteil (4 ) bewegungsgekoppelt oder unabhängig verstellbar angeordnet ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der Rückenlehnenteil (
4 ) Seitenwände (11a ,11b ) aufweist, die sich abschnittsweise parallel an den Innenseiten der Seitenwände (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) erstrecken und einen seitlichen Aufprallschutz bilden. - Kindersitz nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenlehnenteil (
4 ) mit dem unteren, im U-förmigen Träger (1 ) liegenden Abschnitt oder die Seitenwände (11a ,11b ) des Rückenlehnenteils (4 ) mit den unteren Abschnitten schwenkbeweglich an Lagerstellen (12 ) an den Seitenwänden (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) gelagert ist bzw. sind und dass beabstandet zur Schwenkachse des Rückenlehnenteils (4 ), querverlaufend zur Rückenlehnenlängsachse, an der Rückseite des Rückenlehnenteils (4 ) oder in der Rückenlehnenwand oder in den Seitenwänden (11a ,11b ) Lager für jeweils einen, gegen die Kraft einer Feder eindrückbaren Rastbolzen (13 ) vorgesehen sind, die in konturenangepasste Durchbrüche (14 ), die auf einer Radiusbahn zur Lagerstelle (12 ) angeordnet sind, beim Verschwenken einrasten und durch Druck mittels Finger auf die Stirnflächen ausrastbar sind, wobei die Anzahl der in Reihe angeordneten Durchbrüche (14 ) die gewünschten Schrägstellungen definiert und die untersten seitlichen Durchbrüche derart angeordnet sind, dass die Rückenlehne eine horizontale oder nahezu horizontale Ausrichtung aufweist. - Kindersitz nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass beabstandet zu den Lagerstellen (
12 ) oder der Schwenkachse deckungsgleich verlaufende kreisbogenförmige Leitkurven (15 ) in die Seitenwände (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) eingebracht sind, in die jeweils ein an der Rückenlehne (4 ) axial verschieblich gelagerter oder festmontierter Rastbolzen (13 ) oder ein Schraubzapfen einer Spannschraube eingreift, der bzw. die in der Leitkurve (15 ) geführt sind und in unterschiedlichen Verstellpositionen der Rückenlehne (4 ) durch Feststellmittel oder durch Feststellenfixiert sind. - Kindersitz nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Leitkurve (
15 ) vergrößerte Lagerstellen in Form von Durchbrüchen (14 ) vorgesehen sind, und dass ein erster Rastbolzenabschnitt eines längsverschieblich gelagerten Rastbolzens (13 ) in der Leitkurve (15 ) gleitet und ein in Verlängerung vorgesehener zweiter Rastabschnitt des Rastbolzens (13 ) mit größerem Durchmesser rastend in die Durchbrüche (14 ) greift. - Kindersitz nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rastbolzen (
13 ) außenseitig an dem die jeweilige Seitenwand (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) überstehenden Ende eine Druckkappe aufweist, deren Durchmesser größer als der Durchmesser der Durchbrüche (14 ) ist. - Kindersitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außenseitig an den Seitenwänden (
2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) ein um eine quer zur Längsachse des U-förmigen Trägers (1 ) verlaufende, im Wesentlichen im Schwerpunkt des Kindersitzes angeordnete Achse verschwenkbarer und mindestens in der senkrechtern Stellung arretierbarer Trägerbügel (17 ) vorgesehen ist. - Kindersitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Lager (
18 ) für den Tragebügel (17 ) zugleich die Lagerstelle (12 ) für die Rückenlehne (4 ) an den jeweiligen Seitenwänden (11a ,llb ) bildet. - Kindersitz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragebügel (
17 ) mindestens in einer Schwenkstellung , in welcher sich der Sitzteil (3 ) befindet, den vorderen Teil des U-förmigen Trägers (1 ) überragt und sich bei Verwendung des Kindersitzes als Reboardsitz an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes abstützt und arretiert ist oder an einem Anschlag (33 ) an der Seitenwand (2a ,2b ) anliegt oder lösbar befestigt ist. - Kindersitz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einem der Schenkel des Tragebügels (
17 ) mindestens ein Führungs- (5 ,6 ) und/oder Befestigungsmittel für den Beckengurt oder den Beckengurtabschnitt des Fahrzeugsicherheitsgurtsystems vorgesehen ist. - Kindersitz nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderkante des Trägers (
1 ) oder die der Seitenwände (2a ,2b ) oder des vorderen Verbindungsteils bzw. Bodenteils (22 ) mit dem Tragegriff des Tragebügels (17 ) an der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anliegen. - Kindersitz nach einem der Ansprüche 1, 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenteil (
22 ) mindestens vorderseitig die Seitenwände (2a ,2b ) übersteht und geradlinig oder gebogen ausgeführt ist. - Kindersitz nach Anspruch 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel des Tragebügels (
17 ) teleskopartig ineinander schiebbare Abschnitte aufweisen, die eine Verkürzung bzw. Verlängerung des Tragebügels (17 ) ermöglichen, und dass in einer verkürzten Stellung dieser nach vorne geschwenkt als Schutzbügel sich über die Oberbeine eines in dem Kindersitz sitzenden Kindes erstreckt. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) mit seinem hinteren Ende schwenkbeweglich an den Seitenwänden (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers befestigt und vorderseitig durch Neigungswinkelverstelleinrichtung in verschiedene Positionen verschwenkbar ist. - Kindersitz nach einem der Ansprüche 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) schwenkbeweglich an dem unteren Ende der Rückenlehne (4 ) mit seinem hinteren Ende angelenkt ist. - Kindersitz nach den Ansprüchen 1 bis 7, 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) vorderseitig mit seitlichen Führungsbolzen (21 ) in Führungsleitkurven (20 ) bzw. Kulissen in den Seitenwänden (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) geführt und darin in verschiedenen Positionen fixiert oder fixierbar ist. - Kindersitz nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Sitzteiles (
3 ) eine Aufstellstütze im vorderen Bereich vorgesehen ist, die schwenkbar angelenkt ist oder feststellbar vorgesehen ist und mit der Unterseite auf ein Querverbindungsteil im unteren Randbereich der Seitenteile (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) aufgreift und in mindestens eine höchste und eine niedrigste Aufstellposition verbringbar ist, in welcher letzteren die Sitzfläche des Sitzteiles (3 ) eine im Wesentlichen horizontale Position einnimmt, oder dass eine Anordnung einer Aufstellstütze am Querverbindungsteil vorgesehen ist, die in kinematischer Umkehr wirkend ausgebildet ist und schwenk- oder feststellbar an dem Sitzteil vorgesehen ist. - Kindersitz nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstellstütze mittels eines verstellbaren Rastgelenkes an dem Sitzteil (
3 ) befestigt ist oder die Unterseite der Aufstellstütze in konturenangepasste Rastausnehmungen an dem Querverbindungsteil zwischen den beiden Seitenwänden (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) wieder lösbar einrastbar ist. - Kindersitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsteil zwischen den Seitenwänden (
2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) ein im Wesentlichen durchgehender Bodenteil (22 ) ist. - Kindersitz nach Anspruch 1 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Bodenteils (
22 ) und beabstandet hierzu eine die Seitenwände (2a ,2b ) der U-förmige Träger (1 ) verbindende Bodenplatte vorgesehen ist und dass der Zwischenraum als Staufach ausgebildet ist und vorderseitig und/oder rückseitig die Einlegeöffnung mittels einer Klappe verschließbar ist und dass die Führungsmittel für die Gurte an der Unterseite der Bodenplatte vorgesehen sind. - Kindersitz nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden des U-förmigen Trägers (
1 ) in Längsrichtung durchgebogen ausgeführt ist. - Kindersitz nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Abschnitt unterhalb des Sitzteiles (
3 ) einen im Wesentlichen geraden Verlauf aufweist und als Aufstellfläche auf einen Fahrzeugsitz bei Verwendung als Reboardsitz dient. - Kindersitz nach Anspruch 1 oder 13, dadurch gekennzeichnet , dass mindestens die Seitenwände (
2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) den Sitzteil (3 ) mindestens in einer angehobenen Position vorderseitig um die Fußhöhe eines Kleinkindes überstehen und dass der Überstandsabschnitt des Bodenteils (22 ) oder des Verbindungsteils zwischen den Seitenwänden (2a ,2b ) als Fußstütze für das Kleinkind ausgebildet ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Träger (
1 ) einteilig als Formteil aus Kunststoff hergestellt ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rückenlehnenteil (
3 ) ein Kunst stoffformteil, insbesondere ein Hartkunststoffteil, ein geschäumtes Kunststoffteil oder ein geblasenes Kunststoffteil ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) mit oder ohne Seitenwände (23a ,23b ) ein einteiliges Kunststoffformteil, insbesondere ein Hartkunststoffteil, ein geschäumtes Kunststoffteil oder ein geblasenes Kunststoffteils ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, 26 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die obenseitigen Ränder der Teile nach außen gewölbte oder verdickte Abschlussverstärkungen aufweisen.
- Kindersitz nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenflächen der Rückenlehne (
4 ) und/oder des Sitzteiles (3 ) gepolstert sind oder geschäumte Kunststoffeinlegeteile aufweisen. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Rückenlehnenteil (
4 ) spiegelbildlich zwei Reihen von Längsdurchbrüchen für die verstellbare Lagerung eines Hosenträgergurtes und an dem Sitzteil mittig eine Reihe von Löchern und/oder eine Befestigungseinrichtung für einen Schrittgurt vorgesehen sind, wobei beide Gurtsysteme in bekannter Weise miteinander verbunden oder zur Sicherung des Kleinkindes in dem Sitz verbindbar sind. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungseinrichtung (
7 ,8 ) vorstehende Arretierungsbolzen oder ein vorstehender, vorzugsweise nach unten abgewinkelter Haltebügel (34 ) vorgesehen sind, die durch längere und/oder durch solche mit längeren Lagerzapfen austauschbar sind, die mit gekröpften Ausbildungsabschnitten in Aufnahmen in Haltern in einem Kinderwagengestell einhängbar und darin gesichert gelagert oder in Führungsaufnahmen an Trägern einsetzbar und darin gesichert gehalten sind, welche Träger im Wagengestell befestigt sind. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungseinrichtung (
9a ,9b ,10 ) an der Unterseite des Bodenteils (22 ) Aufsteckklemmvorrichtungen (11 ) vorgesehen sind, die auf Querstangen im Wagengestell aufschiebbar bzw. aufklippbar oder befestigbar sind. - Kindersitz nach Anspruch 1 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass Höhenlagen der stirnseitig vorgesehenen Bodenverbindungsteile oder der Abstände zwischen den Seitenwänden (
2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) so gelegt sind, dass bei heruntergeklapptem Rückenlehnenteil (4 ) und Sitzteil (3 ) eine durchgehende, ebene Liegefläche gegeben ist. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (
5 ) für den querverlaufenden Schultergurt des Fahrzeugsicherheitsgurtes an der Rückseite des Rückenlehnenteils (4 ) so positioniert sind, dass diese im abgeklappten Zustand des Rückenlehnenteils (4 ) zwischen den Seitenwänden (2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) nicht zugänglich sind. - Kindersitz nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsleitkurven (
20 ) bzw. Kulissen im Wesentlichen schrägverlaufend, und zwar von vorne nach hinten aufsteigend, in den Seitenwänden (2a ,2b ) angeordnet sind. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenwänden (
2a ,2b ) des U-förmigen Trägers (1 ) mindestens im Bereich des Sitzteiles Befestigungspunkte (25 ) zur Fixierung einer Abdeckung (24 ) und/oder einer Schutzhaube außenseitig vorgesehen sind, an denen die Abdeckung oder Schutzhaube aus textilem oder Kunststoffmaterial befestigbar ist, welche Abdeckung (24 ) oder Kunststoffhaube mindestens den Fuß- und einen Teilbereich der Beine des Kleinkindes schützend übergreift. - Kindersitz nach Anspruch 1, 8 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass an den Seitenwänden (
2a ,2b ) im hinteren Bereich und/oder an dem Rückenlehnenteil (4 ) und/oder an den Seitenwänden (11a ,11b ) des Rückenlehnenteils (4 ) mindestens Befestigungspunkte und Mittel zur Fixierung einer Kopfschutzhaube (26 ) vorgesehen sind. - Kindersitz nach Anspruch 1 oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass im Randbereich des überstehenden Kopfteiles der Rückenlehne (
4 ) Befestigungsmittel (35 ) zur Befestigung eines Querwandteiles oder für die Kopfschutzhaube (26 ) vorgesehen sind. - Kindersitz nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Haube eine Falthaube oder eine einteilige Haube aus Kunststoff und als Formteil hergestellt ist.
- Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er an der Unterseite des Bodenteils (
22 ) und/oder mindestens an einer der Seitenwände (2a ,2b ) des Trägers (1 ) obenseitig in Längsrichtung versetzt angeordnete Führungen oder Befestigungsmittel für die Aufnahme eines Beckengurtes eines Fahrzeugsicherheitsgurtes aufweist und dass hierüber der Kindersitz als in Längsrichtung auf den Fahrzeugsitz aufgestelltes Kinderbett befestigt ist. - Kindersitz nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungs- (5, 6) und Befestigungsmittel so angeordnet sind, dass der Träger (
1 ) mit dem Rückenlehnen- (4 ) und Sitzteil (3 ) auch als Reboardsitz auf dem Beifahrersitz oder dem Rücksitz eines Kraftfahrzeuges aufstellbar und daran gesichert gehalten ist. - Kindersitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass außenseitig an den Seitenwänden (
2a ,2b ) weitere Halter zur Befestigung von Ansteckteilen vorgesehen sind. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) aus einem vor dem unteren Ende des Rückenlehnenteils (4 ) in den U-förmigen Träger (1 ) eingelegten Keil (30 ) besteht, der vorzugsweise ein aus Kunststoff-Schaum oder Hartschaum gebildetes Sitzpolster ist, das zum äußeren Ende des Trägers (1 ) ansteigt. - Kindersitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (
3 ) als Bodenteil des Trägers (1 ) ausgeformt ist und aus einem Sitzabschnitt und einem die Oberschenkel des Kindes unterstützenden, vorderseitig abfallenden Bein/Fußabschnitt besteht. - Kindersitz nach Anspruch 1, 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (
1 ) am Sitzende einen den Bodenwinkel veränderbaren Unterbau (31 ) oder eine ausklappbare Stütze aufweist, die das Ende gegenüber dem hinteren Auflagepunkt anhebt. - Kindersitz nach Anspruch 40 in Verbindung mit Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einlegeteil (
32 ) eine Sitzflächenverlängerung bildet. - Kindersitz nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückenlehnenteil (
4 ) im Neigungswinkel mittels verstellbarer und vorzugsweise arretierbarer Stützelemente zwischen Rückenlehnenteil (4 ) und Bodenteil (22 ) einstellbar ist. - Kindersitz nach Anspruch 47, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente am Bodenteil (
22 ), dem Querverbindungsteil oder am Rückenlehnenteil (4 ), insbesondere an der Unterseite, verankert und/oder schwenkbar befestigt sind und an Lagerstellen an dem korrespondierenden Teil befestigbar sind. - Kindersitz nach Anspruch 47 oder 48, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützelemente und deren Befestigungen nach Anspruch 18 und/oder 19 ausgelegt sind.
- Kindersitz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Puppensitz im entsprechenden Maßstab ausgebildet ist.
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