DE20313345U1 - Einweg-Schuheinlage - Google Patents
Einweg-SchuheinlageInfo
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- A43—FOOTWEAR
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einweg-Schuheinlage, insbesondere zum Legen auf ein Schuhbett eines Schuhs.
Gemäß dem Stand der Technik sind Schuheinlagen bekannt, welche eine Oberschicht, beispielsweise bestehend aus einer Lederdecke, aufweisen, die auf einer Unterkonstruktion aus Polsterbereichen, Versteifungsmaterial und Füllmaterial angeordnet ist. Dabei werden die Schuheinlagen derart ausgebildet, dass die Einlage mit ihrer Unterseite vollflächig auf dem Schuhbett des Schuhs zum Aufliegen kommt.
Diese Schuheinlagen müssen für ein einfaches Einlegen derselben in die zu tragenden Schuhe genau der Form des Schuhbettes entsprechen, so dass ein bequemer Tragekomfort gewährleistet ist.
Gemäß dem Stand der Technik existieren ferner Schuheinlagen, welche individuell der entsprechenden Fußform der tragenden Person angepasst werden.
Diese Schuheinlagen sind teuer und werden daher von der tragenden Person über einen langen Zeitraum verwendet. Daher kann sich der Fußschweiß der tragenden Person über diesen Benutzungszeitraum in der Schuheinlage konzentrieren und für einen unerwünschten Geruch sorgen. Ferner erfolgt bei derartigen Schuheinlagen eine tägliche Benutzung, so dass die aufgrund des Fußschweißes entstehende Feuchtigkeit nicht vollständig trocknen kann und zu einem unhygienischen Zustand in dem jeweiligen Schuh führt, wodurch der Tragekomfort derartiger Schuheinlagen erheblich verschlechtert wird.
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Die Einlagen gemäß dem Stand der Technik weisen ferner den Nachteil auf, dass sich die Schuheinlage bei einer vom Schuhbett des zu tragenden Schuhs abweichenden Form in dem entsprechenden Schuh verschieben kann und einen unangenehmen Tragekomfort bzw. eine Blasenbildung an den Füßen der tragenden Person hervorrufen kann.
Somit ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schuheinlage zu schaffen, welche die oben genannten Nachteile beseitigt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, dass eine Einweg-Schuheinlage aus einem feuchtigkeits- und/oder geruchssorbierenden Material geschaffen wird, welche auf zumindest einer Seite eine Befestigungseinrichtung für eine lösbare und zumindest teilweise flächenhafte Befestigung an einem Schuhbett aufweist.
Die vorliegende Erfindung weist den Vorteil auf, dass die Schuheinlage einerseits günstig hergestellt werden kann und somit als Einweg-Schuheinlage herstellbar ist. Daher kann eine derartige Einweg-Schuheinlage nach einem bestimmten Tragezeitraum von beispielsweise einem Tag aus dem Schuh entfernt und durch eine neue Einweg-Schuheinlage ersetzt werden, ohne enorme Kosten in Kauf nehmen zu müssen.
Ferner wird durch das feuchtigkeits- und/oder geruchssorbierende Material der Fußschweiß und der Fußgeruch durch die Einweg-Schuheinlage sorbiert und zusammen mit der Einweg-Schuheinlage am Ende eines schweißtreibenden Tages entsorgt. Somit entsteht im Innenschuh keine Geruchsbildung und keine Verschmutzung. Das Schuhbett der getragenen Schuhe ist ferner
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stets trocken und weist einen sauberen hygienischen Zustand auf. Auch bei barfuß getragenen Schuhen kommt es somit nicht zu einer hinlänglich bekannten Geruchsbildung des Innenschuhs. Beispielsweise können somit Kinderturnschuhe länger getragen werden.
Ferner weist die vorliegende Erfindung den Vorteil auf, dass durch die Befestigungseinrichtung die Einweg-Schuheinlage auf einfache Weise lösbar mit dem Schuhbett derart verbunden werden kann, dass ein Rutschen der Einweg-Schuheinlage in dem Innenschuh verhindert wird.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Von den Figuren zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf eine Schuheinlage gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung; und
Figur 2
eine Unteransicht der Einweg-Schuheinlage in Figur 1.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten.
Figur 1 illustriert eine Draufsicht und Figur 2 eine Unteransicht einer Einweg-Schuheinlage gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung. Wie aus den Figuren ersichtlich ist, ist die Form der Einweg-Schuheinlage 1 grob der Fußform des menschlichen Körpers angepasst. Dabei kann die Größe der jeweiligen Einweg-Schuheinlage 1 derart gewählt werden, dass sie etwas kleiner als das jeweilige zugeordnete Schuhbett ausgebildet ist, auf den die Einweg-Schuheinlage 1 gelegt werden soll. Dadurch wird der Einsetz- und Herausnehm-
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Vorgang erheblich erleichtert und Druckstellen durch etwaige Knickstellen oder Überlappungen der Einweg-Schuheinlage vermieden.
Ferner weist die Einweg-Schuheinlage 1 vorzugsweise eine Dicke auf, die ein Tragen des jeweiligen Schuhs nicht behindert und vorzugsweise in etwa 2 mm beträgt.
Wie in Figur 2 ersichtlich ist, weist die Einweg-Schuheinlage 1 an der Unterseite 3, d.h. an der dem Schuhbett zugewandten Seite 3, eine Befestigungseinrichtung 4 für eine lösbare Befestigung der Einweg-Schuheinlage 1 an dem zugeordneten Schuhbett auf. Die Befestigungseinrichtung 4 ist vorzugsweise als rechteckiger selbsthaftender Klebestreifen 4 ausgebildet, der beispielsweise in Längsrichtung der Einweg-Schuheinlage 1 mittig angeordnet ist. Der selbsthaftende Klebestreifen 4 gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel verläuft lediglich über einen Teilbereich der Längsausdehnung der Einweg-Schuheinlage 1. Für einen Fachmann ist es selbstverständlich, dass der Klebestreifen 4 jegliche erdenkbare Form und Ausdehnung annehmen kann, beispielsweise dass er über die gesamte Fläche der Einweg-Schuheinlage 1 oder als bis zu den Stirnseiten ausgedehnter Klebestreifen ausgebildet sein kann.
Beispielsweise ist der selbsthaftende Klebestreifen zusätzlich mit einer mittels einer Abziehlasche abzuziehenden Folie versehen, so dass der Benutzer auf einfache Weise den selbsthaftenden Klebestreifen 4 freilegen und mit dem Schuhbett in Kontakt bringen kann.
Ferner kann die Befestigungseinrichtung 4 beispielsweise auch als Klettverschluss bzw. Klettverschlüsse ausgebildet sein, welche vorzugsweise an mehreren voneinander beabstandeten Stellen an der Unterseite der Einweg-Schuheinlage 1 derart
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angeordnet sind, dass eine rutschfreie, lösbare Befestigung an dem Schuhbett des zu tragenden Schuhs gewährleistet ist.
Beispielsweise ist die Einweg-Schuheinlage 1 mit einer derar-
tigen Form ausgestaltet, dass zwischen der Umrandung der
Schuheinlage 1 und dem äußeren Rand des Schuhbettes des zu
tragenden Schuhs ein Freiraum von etwa 2 mm bis 3 mm entsteht.
Die Einweg-Schuheinlage 1 besteht vorzugsweise aus einem atmungsaktiven Material, welches insbesondere bezüglich Fußschweiß gute Feuchtigkeits- und Geruchssorptionseigenschaften aufweist. Als geeignetes Material kann beispielsweise das Material von handelsüblichen Slip-Einlagen verwendet werden. Denkbar sind auch Materialien, die eine Sorptionseigenschaft entsprechend derjenigen der Slip-Einlagen aufweist, welche jedoch eine geringere Dicke besitzen.
Ferner kann die Einweg-Schuheinlage 1 mit einem Duftaromastoff und/oder einem Aktivkohleeinsatz versehen sein, so dass ein etwaiger Fußgeruch überdeckt werden kann. Ferner kann die Farbe der Einweg-Schuheinlage 1 entsprechend der Farbe des Schuhbettes gewählt werden, oder im Falle eines Barfußtragens die Farbe weiß aufweisen.
Somit schafft die vorliegende Erfindung eine Einweg-Schuheinlage, welche auf einfache Weise eine Geruchsbildung und das Bilden eines unhygienischen Zustandes im Innenschuh verhindert, sogar beim Barfußtragen der jeweiligen Schuhe.
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Claims (10)
1. Einweg-Schuheinlage (1) bestehend aus einem feuchtigkeits- und/oder geruchssorbierenden Material, welche auf zumindest einer Seite (3) eine Befestigungseinrichtung (4) für eine lösbare und zumindest teilweise flächenhafte Befestigung an einem Schuhbett aufweist.
2. Einweg-Schuheinlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4) als selbsthaftender Klebestreifen (4) ausgebildet ist.
3. Einweg-Schuheinlage (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der selbsthaftende Klebestreifen (4) in Längsrichtung der Einweg-Schuheinlage (1) verläuft.
4. Einweg-Schuheinlage (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (4) als mindestens ein Klettverschluss ausgebildet ist.
5. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material zusätzlich als atmungsaktives Material ausgebildet ist.
6. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material als handelsübliches Slip-Einlagenmaterial ausgebildet ist.
7. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einweg-Schuheinlage (1) mit einem Duftaromastoff und/oder einem Aktivkohleeinsatz versehen ist.
8. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe der Einweg-Schuheinlage (1) der jeweiligen Schuhgröße bzw. der Fußkontur der die Schuheinlage benutzenden Person angepasst ist.
9. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einweg-Schuheinlage (1) etwas kleiner als das zugeordnete Schuhbett ausgebildet ist.
10. Einweg-Schuheinlage (1) nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Dicke von etwa 2 mm.
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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