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DE20313131U1 - Faltbares Bauelement, insbesondere Möbelbauteil - Google Patents

Faltbares Bauelement, insbesondere Möbelbauteil Download PDF

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DE20313131U1
DE20313131U1 DE20313131U DE20313131U DE20313131U1 DE 20313131 U1 DE20313131 U1 DE 20313131U1 DE 20313131 U DE20313131 U DE 20313131U DE 20313131 U DE20313131 U DE 20313131U DE 20313131 U1 DE20313131 U1 DE 20313131U1
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Abstract

Faltbares Bauelement (1), insbesondere Möbelbauteil,
– mit einem ersten Teilelement (2) und einem zweiten Teilelement (3),
– wobei die Teilelemente (2, 3) eine im Wesentlichen ebene Oberfläche (4, 5, 16, 17) aufweisen,
– wobei die Teilelemente (2, 3) eine Verbindungskante (6, 7) und Außenkanten (8, 9, 10, 11, 12, 13) aufweisen,
– wobei die Teilelemente (2, 3) entlang der Verbindungskanten (6, 7) schwenkbar miteinander verbunden sind und
– wobei die Oberflächen (4, 5, 16, 17) der Teilelemente (2, 3) einander gegenüberliegen, dadurch gekennzeichnet,
– dass Fixiermittel vorgesehen sind und
– dass die Fixiermittel sich von einer Außenkante (8, 10, 12) des ersten Teilelements (2) zu einer Außenkante (9, 11, 13) des zweiten Teilelements (3) erstrecken.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein faltbares Bauelement, insbesondere ein Möbelbauteil, mit einem ersten Teilelement und einem zweiten Teilelement, wobei die Teilelemente eine im Wesentlichen ebene Oberfläche aufweisen, wobei die Teilelemente eine Verbindungskante und Außenkanten aufweisen, wobei die Teilelemente entlang der Verbindungskanten schwenkbar miteinander verbunden sind und wobei die Oberflächen der Teilelemente einander gegenüberliegen.
  • Bauelemente, insbesondere Möbelbauteile sind häufig faltbar ausgebildet, um so die Größe der Verpackung für die Bauelemente in einem akzeptablen Rahmen halten zu können. So sind beispielsweise Schrankrückwände aus einzelnen Teilelementen aufgebaut, die entlang einer Verbindungskante schwenkbar miteinander verbunden sind. Die Verbindung entlang der Verbindungskante weist eine „Scharnierfunktion" auf, so dass die beiden Teilelemente für das Verpacken zusammengeklappt werden können und die Oberflächen aneinander anliegen. Beim Zusammenbau können die Teilelemente wieder auseinander geschwenkt werden, so dass das Bauelement wieder die volle Fläche einnimmt.
  • Aus der EP 0 759 839 B1 ist ein derartiges faltbares Bauelement bekannt. Zu dessen Herstellung werden beispielsweise in eine Holzfaserplatte zwei einander gegenüberliegende Längsnuten gefräst, wobei die Nutgründe zusammenfallen. Eine der Nuten wird mit einem Kleber gefüllt wird, der ebenfalls die notwendige Scharnierfunktion sicher stellt. Danach wird die Holzfaserplatte senkrecht zu der Nut in einzelne Bauelemente geschnitten, die nachfolgend zusammen- und wieder auseinander gefaltet werden können. Bei dieser Art der Herstellung ergibt sich das Problem, dass die Teilelemente im zusammengefalteten Zustand die Tendenz haben, nicht mit ihren Oberflächen aneinander zu liegen. Dies hat seinen Grund darin, dass der Kleber in dem Zustand aufgebracht wird, in dem die Oberflächen nicht aneinander anliegen, sondern das Bauteil auseinandergefaltet ist.
  • Aus der DE 198 04 787 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines faltbaren Bauteils bekannt, bei dem die Rohplatte zunächst in zwei Teile geschnitten wird und diese Teile in der Folge aufeinander gelegt werden, wobei die Oberflächen, die später die Sichtseite bilden, aneinander anliegen. Dann wird entlang der beiden Verbindungskanten der Teilelemente der Kleber aufgebracht, der die Scharnierfunktion aufweist. Durch dieses Verfahren wird vermieden, dass die beiden Teilelemente das Bestreben haben, wieder auseinander zu klappen.
  • Die bekannten faltbaren Bauelemente weisen aber den Nachteil auf, dass sie mit gewöhnlichen aus der Möbelindustrie bekannten Vorrichtungen insbesondere im zusammengefalteten Zustand nicht kontrolliert zu handhaben sind. Beispielsweise ist das Verpacken derartiger Bauteile nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich, da bei den gängigen Handhabungstechniken (Saugen von oben, Anheben, Transportieren und Ablegen) ein Teilelement nach unten klappt und somit nicht mehr definiert abgelegt werden kann. Dasselbe gilt für ein horizontales Verschieben der Faltplatte, bei der es zu Scherkräften kommen kann, die die mit dem Scharnier versehenen Verbindungskanten belasten.
  • Daher liegt der vorliegenden Erfindung ausgehend vom Stand der Technik das technische Problem zugrunde, ein faltbares Bauelement der eingangs genannten Art bereitzustellen, das sich mit gewöhnlichen Methoden zuverlässig und ohne großen Aufwand handhaben lässt.
  • Dieses technische Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass Fixiermittel vorgesehen sind und dass die Fixiermittel sich von einer Außenkante des ersten Teilelements zu einer Außenkante des zweiten Teilelements erstrecken.
  • Durch die Fixiermittel werden die Teilelemente zusammengehalten, so dass das untere Teilelement beispielsweise nicht nach unten schwenken kann, wenn das Obere durch Anheben mit einer Saugvorrichtung nach oben bewegt wird. Dadurch wird ermöglicht, dass auch faltbare Bauelemente wie Schrankrückwände, Stellwände oder andere zerlegte Möbelteile mit Hilfe von bekannten Handhabungsmethoden transportiert und verpackt werden können.
  • So fixiert verhält sich ein mit Verbindung mit „Scharnierfunktion" versehenes faltbares Bauteil wie eine einzelne Platte und kann damit einfach bewegt und transportiert werden, sei es von Hand beim Endkunden oder aber bei der Montage und Verpackung mit herkömmlichen Technologien beim Möbelhersteller. Selbst das Verpacken von Hand wird vereinfacht.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform liegen die Oberflächen der Teilelemente im zusammengeschwenkten Zustand aneinander an. Dann weist das Bauelement die Eigenschaften eines starren in sich stabilen Bauelements beispielsweise einer einzelnen Platte auf. Somit ist das Bauelement problemlos stapelbar. Es ist aber auch möglich, dass die Oberflächen zumindest teilweise beabstandet angeordnet sind, aber durch das Fixiermittel daran gehindert werden, weiter als ein vorgegebenes Maximum auseinander verschwenkt zu werden.
  • Ferner ist es bevorzugt, als Fixiermittel einen Kleber zu verwenden. Um für die Montage das Bauteil auseinander zu schwenken, ist es lediglich erforderlich, den sich über die Außenkanten erstreckenden Kleber aufzutrennen. Dies kann entweder mit einem Messer geschehen oder bei größeren Bauelementen allein durch Auseinanderspreizen der einzelnen Teilelemente. Außerdem ist das Aufbringen insbesondere von einzelnen Streifen eines Klebers in einfacher und damit kostengünstiger Weise möglich.
  • Bevorzugt wird als Kleber ein Polyurethankleber verwendet. Dann kann für das Verbindungselement und das Fixiermittel der gleiche Kleber eingesetzt werden, was den Aufwand für der Herstellung des Bauelements weiter verringert. Daneben kann selbstverständlich auch ein anderer Kleber eingesetzt werden, der beispielsweise nicht dauerelastisch zu sein braucht, wie es beim Kleberdes Verbindungsmittels der Falls sein muss. Es kann also auch ein anderer PU-Kleber oder ein EVA-Kleber als Fixiermittel eingesetzt werden.
  • Alternativ zu einem Kleber kann als Fixiermittel ein Klebeband oder ein um die Teilelemente umlaufendes Band, insbesondere auch elastisches Band eingesetzt werden. Eine solche Ausführungsform ist dann von Vorteil, wenn ein Kleber den Belastungen beispielsweise beim Anheben des Bauelements nicht Stand halten würde. Es ist auch möglich, als Fixiermittel Klammern vorzusehen, die die Teilelemente zusammenhalten. Die Stabilität der Fixierung wird dadurch erhöht und die Außenkanten werden nicht durch einen Kleber beeinträchtigt. Es kommt jedoch bei einer Stapelbildung eine Mehrzahl von fixierten Faltplatten zu einer ungleichmäßigen Anordnung der Platten. Es muss also in jedem Einzelfall abgewägt werden, welche Art der Fixierung verwendet werden kann.
  • Nach dem Auftrennen des Fixiermittels kann dieses in der Regel an den Schmalseiten der Teilelemente verbleiben, da die Schmalseiten nach dem Einbau bzw. Zusammenbau nicht direkt sichtbar sind und die Aussehen bspw. des Möbels nicht beeinträchtigen.
  • In weiter bevorzugter Weise kann eine hohe Stabilität des zusammengefalteten Bauelements auch dadurch erreicht werden, dass eine Vielzahl von Fixiermitteln über die Außenkanten verteilt angeordnet werden. Alternativ ist es auch möglich, dass sich das Fixiermittel, beispielsweise der Kleber, über die gesamte Länge der Außenkanten erstreckt.
  • Bei dem Material der Teilelemente handelt es sich vorzugsweise um Lignozellulosefasern enthaltendes Material wie Holzfaserplatten, insbesondere mitteldichte (MDF) und hochdichte (HDF) Faserplatten sowie Hartfaserplatten.
  • Die Teilelemente sind in einer bevorzugten Ausführungsform über ein Verbindungselement miteinander schwenkbar verbunden, wobei das Verbindungselement als ein Kleberstreifen ausgeführt sein kann. Dieser ist in einfacher Weise kostengünstig entlang der Verbindungskante aufzubringen.
  • Muss das Verbindungselement hohen Belastungen, beispielsweise aufgrund des Gewichts der Teilelemente Stand halten, ist bevorzugt, dass das Verbindungselement sich senkrecht zu den Verbindungskanten erstreckende Streifen aufweist, wobei es sich in weiter bevorzugter Weise um ein Klebeband und/oder ein textiles Band handeln kann.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Oberfläche der Teilelemente durch eine Beschichtung beispielsweise eine Dekorfolie gebildet. In einem solchen Fall kann das Verbindungselement auch durch die Beschichtung gebildet werden, die über die Verbindungskanten hinweg zwischen den Teilelementen verläuft. Dann ist es nicht erforderlich, neben dem Aufbringen der Beschichtung bei der Herstellung des Bauteils weitere Schritte für das Vorsehen des Verbindungselements vorzusehen.
  • Außerdem ist es bevorzugt, dass eine oberste, in die gleiche Richtung wie die Oberfläche der Teilelemente gewandte Schicht des Verbindungselements vorgesehen ist, die die gleiche Farbe wie die Oberflächen aufweist. Dies ist mit dem Vorteil verbunden, dass sich im auseinander gefalteten Zustand des Bauelements das Verbindungselement optisch nicht von der übrigen Oberfläche abhebt und damit kaum zu erkennen ist.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand einer lediglich zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 ein erstes erfindungsgemäßes Bauteil in Seitenansicht,
  • 2 das erste erfindungsgemäße Bauteil in Draufsicht,
  • 3 ein zweites erfindungsgemäßes Bauteil in Seitenansicht und
  • 4 das zweite erfindungsgemäße Bauteil in Draufsicht.
  • In 1 und 2 ist ein erstes erfindungsgemäßes Bauelement 1 dargestellt, dass ein erstes Teilelement 2 und ein zweites Teilelement 3 umfasst. Die Teilelemente 2, 3 bestehen aus einem Lignozellulosefasern enthaltenden Material, wobei es sich beispielsweise um eine mitteldichte (MDF) oder hochdichte (HDF) Faserplatte sowie um eine Hartfaserplatte handeln kann. Die Teilelemente 2, 3 weisen jeweils eine im Wesentliche ebene Oberfläche 4, 5 auf, wobei die Oberflächen 4, 5 im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel nicht nur einander gegenüberliegen, sondern sogar aneinander anliegen.
  • Die Teilelemente 2, 3 weisen jeweils eine Verbindungskante 6, 7 auf und Außenkanten 8, 9, 10, 11, 12 und 13, wobei die Außenkanten 8 und 9, 10 und 11 sowie 12 und 13 zueinander parallel verlaufen, wenn die Teilelemente 2, 3 aneinander anliegen.
  • Entlang der Verbindungskanten 6, 7 sind die Teilelemente 2, 3 schwenkbar miteinander verbunden. Dazu ist ein Verbindungselement vorgesehen, das im insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel als ein Kleberstreifen 14 ausgebildet ist. Dabei erstreckt sich der Kleberstreifen 14 vollständig entlang der Verbindungskanten 6, 7. Der Kleberstreifen besteht vorzugsweise aus einem Polyurethankleber, wodurch gewährleistet ist, dass die Teilelemente 2, 3 um die Verbindungskanten 6, 7 gegeneinander verschwenkt, also auseinander- und wieder zusammengefaltet werden können. Somit ist durch den Kleberstreifen 14 eine Scharnierfunktion entlang der Verbindungskanten 6, 7 gegeben. Hierbei ist es grundsätzlich auch ausreichend, wenn sich der Kleberstreifen 14 lediglich teilweise entlang der Verbindungskanten 6, 7 erstreckt.
  • An den Außenkanten 8, 9, die den Verbindungskanten 6, 7 gegenüber liegen, ist im insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Kleber 15 als Fixiermittel angebracht, der sich von der Außenkante 8 des ersten Teilelements 2 zu der Außenkante 9 des zweiten Teilelements 3 erstreckt. Dabei ist der Kleber 15 streifenförmig entlang der Außenkanten 8, 9 angeordnet, so dass eine Vielzahl von Fixiermitteln vorgesehen sind, die im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind. Durch den Kleber 15 werden die Teilelemente 2, 3 relativ zueinander fixiert, so dass im in 1 dargestellten Beispiel das untere zweite Teilelement 3 nicht mehr nach unten wegschenken kann.
  • Ist das Fixiermittel als Kleber 15 ausgebildet, der sich von der einen Außenkante 8 zur anderen Außenkante 9 erstreckt, kann das Fixiermittel leicht wieder aufgetrennt werden. Als Kleber 15 kommen hier synthetische Kleber, insbesondere Schmelzkleber oder Polyurethankleber in Frage. Letzterer hat den Vorteil, dass für das Fixiermittel das gleiche Material verwendet werden kann wie für das Verbindungselement. Es ist aber auch möglich, statt des Klebers 15 ein Klebeband zu verwenden. Alternativ können auch Klammern vorgesehen sein, die die Teilelemente 2, 3 zusammenhalten.
  • Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind eine Vielzahl von Fixiermitteln entlang der Außenkanten 8, 9 angeordnet. Damit die durch die Fixiermittel hergestellte Verbindung zwischen den Teilelementen 2, 3 auch größeren Belastungen Stand hält, ist es möglich, dass sich der Kleber statt streifenförmig angeordnet zu sein im Wesentlichen vollständig entlang der Außenkanten 8, 9, 10, 11, 12, 13 erstreckt.
  • In den 3 und 4 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauelements 1 dargestellt, wobei im Folgenden im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel identische Bezugzeichen für gleiche Teile verwendet werden.
  • Im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel werden die Oberflächen der Teilelemente 2, 3 jeweils durch eine als Dekorfolie 16, 17 ausgebildete Beschichtung gebildet. Außerdem ist auf dem ebenfalls einen Kleberstreifen 14 aufweisenden Verbindungselement eine oberste Schicht 18 vorgesehen, die im auseinandergeklappten Zustand des Bauelements 1 in die gleiche Richtung weist wie die als Dekorfolie 16, 17 ausgebildete Oberfläche der Teilelemente 2, 3. Dabei hat die oberste Schicht 18 die gleiche Farbe wie die Dekorfolie 16, 17, so dass sich das Verbindungselement farblich nicht von der Dekorfolie 16, 17 abhebt.
  • Außerdem weist das den Kleberstreifen 14 umfassende Verbindungselement zusätzlich sich senkrecht zu den Verbindungskanten 6, 7 erstreckende Streifen 19 auf, die neben dem Kleberstreifen 14 die Teilelemente 2, 3 miteinander verbinden. Dies führt dazu, dass die schwenkbare Verbindung größeren Belastungen Stand halten kann. Die Streifen 19 können dabei ein Klebeband und/oder ein textiles Band sein.
  • Im zweiten Ausführungsbeispiel ist als Fixiermittel ein um die Teilelemente 2, 3 umlaufendes Band 20 vorgesehen. Das Band 20 umgibt die Teilelemente 2, 3 und erstreckt sich wie der Kleber 15 im ersten Ausführungsbeispiel auch von einer Außenkante 10, 12 des ersten Teilelements 2 zu einer Außenkante 11, 13 des zweiten Teilelements 3. Das Band 20 kann entweder aus einem elastischen Material sein oder aus einem inelastischen. Dies hängt davon ab, ob sichergestellt sein soll, dass die Teilelemente 2, 3 dauerhaft aneinander anliegen oder nicht.
  • Somit werden auch durch das umlaufende Band 20 als Fixiermittel die Teilelemente 2, 3 zusammengehalten und es wird ein unbeabsichtigtes Auseinanderschwenken während der Handhabung der Bauelemente 1 verhindert.
  • Ein faltbares Bauelement 1 gemäß einem der beiden dargestellten Ausführungsbeispiele kann in der Weise angehoben werden, dass das obere Teilelement 2 zunächst auf der von der Oberfläche 4, bzw. der Dekorfolie 16 abgewandten Seite 21 durch eine Saugvorrichtung erfasst wird. Beim Anheben selbst, wenn das untere zweite Teilelement 3 nicht mehr auf einer Fläche aufliegt, werden die Teilelemente 2, 3 durch die Fixiermittel zusammengehalten, so dass das Bauelement 1 wie eine starre Platte verhält. Somit können die erfindungsgemäßen faltbaren Bauelemente 1 problemlos mit gängigen Handhabungstechniken transportiert und verpackt werden.

Claims (12)

  1. Faltbares Bauelement (1), insbesondere Möbelbauteil, – mit einem ersten Teilelement (2) und einem zweiten Teilelement (3), – wobei die Teilelemente (2, 3) eine im Wesentlichen ebene Oberfläche (4, 5, 16, 17) aufweisen, – wobei die Teilelemente (2, 3) eine Verbindungskante (6, 7) und Außenkanten (8, 9, 10, 11, 12, 13) aufweisen, – wobei die Teilelemente (2, 3) entlang der Verbindungskanten (6, 7) schwenkbar miteinander verbunden sind und – wobei die Oberflächen (4, 5, 16, 17) der Teilelemente (2, 3) einander gegenüberliegen, dadurch gekennzeichnet, – dass Fixiermittel vorgesehen sind und – dass die Fixiermittel sich von einer Außenkante (8, 10, 12) des ersten Teilelements (2) zu einer Außenkante (9, 11, 13) des zweiten Teilelements (3) erstrecken.
  2. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächen (4, 5, 16, 17) der Teilelemente (2, 3) aneinander anliegen.
  3. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel ein Kleber (15) ist.
  4. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (15) ein synthetischer Kleber, insbesondere Schmelzkleber ist.
  5. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (15) ein Polyurethankleber ist.
  6. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als Klebeband ausgebildet ist.
  7. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als Klammer ausgebildet ist.
  8. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als ein um die Teilelemente (2, 3) umlaufendes Band (20) ausgebildet ist.
  9. Faltbares Bauelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Fixiermitteln über die Außenkanten (8, 9, 10, 11, 12, 13) verteilt angeordnet sind.
  10. Faltbares Bauelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fixiermittel im Wesentlichen vollständig entlang der Außenkanten(8, 9, 10, 11, 12, 13) erstreckt.
  11. Faltbares Bauelement (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente (2, 3) aus Lignocellulosefasern enthaltendem Material gebildet sind.
  12. Faltbares Bauelement (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente (2, 3) als MDF- oder HDF-Platte oder als Hartfaserplatte ausgebildet sind.
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