DE202004006811U1 - Faltbares Bauelement, insbesondere Möbelbauteil - Google Patents
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Abstract
Faltbares
Bauelement, insbesondere Möbelbauteil,
– mit mindestens zwei flächigen Teilelementen (2,2',2"),
– wobei die Teilelemente (2,2',2") erste Oberflächen (3) und zweite Oberflächen (4) aufweisen,
– wobei die Teilelemente (2,2',2") wenigstens eine Verbindungskante (5) und Außenkanten (6,7) aufweisen,
– wobei die Teilelemente (2,2',2") entlang der Verbindungskanten (5) schwenkbar miteinander verbunden sind und
– wobei wenigstens eine der Oberflächen (3,4) eines Teilelements (2,2',2") einer Oberfläche (3,4) eines weiteren Teilelements (2,2',2") gegenüberliegt,
dadurch gekennzeichnet,
– dass Fixiermittel vorgesehen sind und
– dass die Fixiermittel die Außenkante (6,7) eines der Teilelemente (2,2',2") mit einem weiteren Teilelement (2,2',2") verbinden.
– mit mindestens zwei flächigen Teilelementen (2,2',2"),
– wobei die Teilelemente (2,2',2") erste Oberflächen (3) und zweite Oberflächen (4) aufweisen,
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– dass die Fixiermittel die Außenkante (6,7) eines der Teilelemente (2,2',2") mit einem weiteren Teilelement (2,2',2") verbinden.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein faltbares Bauelement, insbesondere Möbelbauteil, umfassend eine Vielzahl von flächigen Teilelementen, wobei die Teilelemente erste Oberflächen und zweite Oberflächen aufweisen, wobei die Teilelemente wenigstens eine Verbindungskante und Außenkanten aufweisen, wobei die Teilelemente entlang der Verbindungskanten schwenkbar miteinander verbunden sind und wobei wenigstens eine der Oberflächen eines Teilelements einer Oberfläche eines weiteren Teilelements gegenüberliegt
- Bauelemente, insbesondere Möbelbauteile sind häufig faltbar ausgebildet, um so die Größe der Verpackung für die Bauelemente in einem akzeptablen Rahmen halten zu können. So sind beispielsweise Schrankrückwände aus einzelnen Teilelementen aufgebaut, die entlang einer Verbindungskante schwenkbar miteinander verbunden sind. Gleiches gilt für Rückwände von Regalen. Die Verbindung entlang der Verbindungskante weist eine „Scharnierfunktion" auf, so dass die beiden Teilelemente für das Verpacken zusammengeklappt werden können und die Oberflächen aneinander anliegen. Beim Zusammenbau können die Teilelemente dann auseinander geschwenkt werden, so dass das Bauelement wieder die volle Fläche einnimmt.
- Aus der
EP 0 759 839 B1 ist ein derartiges faltbares Bauelement bekannt. Zu dessen Herstellung werden beispielsweise in eine Holzfaserplatte zwei einander gegenüberliegende Längsnuten gefräst, wobei die Nutgründe zusammenfallen. Eine der Nuten wird mit einem Kleber gefüllt, der ebenfalls die notwendige Scharnierfunktion sicher stellt. Danach wird die Holzfaserplatte senkrecht zu der Nut in einzelne Bauelemente geschnitten, die nachfolgend zusammen- und wieder auseinander gefaltet werden können. Bei dieser Art der Herstellung ergibt sich das Problem, dass die Teilelemente im zusammengefalteten Zustand die Tendenz haben, nicht mit ihren Oberflächen aneinander zu liegen. Dies hat seinen Grund darin, dass der Kleber in dem Zustand aufgebracht wird, in dem die Oberflächen nicht aneinander anliegen, sondern das Bauteil auseinandergefaltet ist. - Aus der
DE 198 04 787 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung eines faltbaren Bauteils bekannt, bei dem die Rohplatte zunächst in zwei Teile geschnitten wird und diese Teile in der Folge aufeinander gelegt werden, wobei die Oberflächen, die später die Sichtseite bilden, aneinander anliegen. Dann wird entlang der beiden Verbindungskanten der Teilelemente der Kleber aufgebracht, der die Scharnierfunktion aufweist. Durch dieses Verfahren wird vermieden, dass die beiden Teilelemente das Bestreben haben, wieder auseinander zu klappen. - Die bekannten faltbaren Bauelemente weisen aber den Nachteil auf, dass sie mit gewöhnlichen aus der Möbelindustrie bekannten Vorrichtungen insbesondere im zusammengefalteten Zustand nicht kontrolliert zu handhaben sind. Beispielsweise ist das automatisierte Verpacken derartiger Bauteile nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich, da bei den gängigen Handhabungstechniken (Saugen von oben, Anheben, Transportieren und Ablegen) ein Teilelement nach unten klappt und somit nicht mehr definiert abgelegt werden kann. Dasselbe gilt für ein horizontales Verschieben der Faltplatte, bei der es zu Scherkräften kommen kann, die die mit dem Scharnier versehenen Verbindungskanten belasten.
- Daher liegt der vorliegenden Erfindung ausgehend vom Stand der Technik das technische Problem zugrunde, ein faltbares Bauelement der eingangs genannten Art bereitzustellen, das sich mit gewöhnlichen Methoden zuverlässig und ohne großen Aufwand handhaben lässt.
- Dieses technische Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass Fixiermittel vorgesehen sind und dass die Fixiermittel die Außenkante eines der Teilelemente mit einem weiteren Teilelement verbinden.
- Durch die Fixiermittel werden die Teilelemente zusammengehalten, so dass diese nicht auseinander schwenken können, wenn das oberste Teilelement durch Anheben mit einer Saugvorrichtung nach oben bewegt wird. Dadurch wird ermöglicht, dass auch faltbare Bauelemente wie Schrankrückwände, Stellwände oder andere zerlegte Möbelteile mit Hilfe von bekannten Handhabungsmethoden transportiert und verpackt werden können.
- So fixiert verhält sich ein mit einer Verbindung mit „Scharnierfunktion" versehenes faltbares Bauteil wie eine einzelne Platte und kann damit einfach bewegt und transportiert werden, sei es von Hand beim Endkunden oder aber bei der Montage und Verpackung mit herkömmlichen Technologien beim Möbelhersteller. Selbst das Verpacken von Hand wird vereinfacht.
- In einer bevorzugten Ausführungsform liegen die Oberflächen der Teilelemente im zusammengeschwenkten Zustand aneinander an. Dann weist das Bauelement die Eigenschaften eines starren in sich stabilen Bauelements beispielsweise einer einzelnen Platte auf. Somit ist das Bauelement problemlos stapelbar. Es ist aber auch möglich, dass die Oberflächen zumindest teilweise beabstandet angeordnet sind, aber durch das Fixiermittel daran gehindert werden, weiter als ein vorgegebenes Maximum auseinander verschwenkt zu werden.
- In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist eine Außenkante eines der Teilelemente mit einer der Oberflächen eines weiteren Teilelements verbunden. Dadurch kann vermieden werden, dass das Fixiermittel über den seitlichen Rand des Bauteils vorsteht, so dass das Risiko, dass das Fixiermittel beim Transport beschädigt wird, reduziert ist.
- Alternativ kann auch eine Außenkante eines der Teilelemente mit einer Außenkante eines weiteren Teilelements verbunden sei. Dann kommen die Oberflächen der Teilelemente nicht in Kontakt mit dem Fixiermittel.
- Weiterhin ist es bevorzugt, als Fixiermittel einen Kleber zu verwenden. Um für die Montage das Bauteil auseinander zu schwenken, ist es lediglich erforderlich, den sich von der Außenkante weg erstreckenden Kleber aufzutrennen. Dies kann entweder mit einem Messer geschehen oder bei größeren Bauelementen allein durch Auseinanderspreizen der einzelnen Teilelemente. Außerdem ist das Aufbringen insbesondere von einzelnen Streifen eines Klebers in einfacher und damit kostengünstiger Weise möglich.
- Ein weiterer Vorteil des Klebers als Fixiermittel liegt darin, dass dieser die Dicke des Bauelements aus zusammengefalteten Teilelementen an keiner Stelle beeinflusst, so dass auch dann, wenn eine Vielzahl solcher Bauelemente übereinander gestapelt wird, dieser Stapel nicht instabil wird.
- Bevorzugt wird als Kleber ein Polyurethankleber verwendet. Dann kann für das für die schwenkbare Verbindung notwendige Verbindungselement und für das Fixiermittel der gleiche Kleber eingesetzt werden, was den Aufwand für der Herstellung des Bauelements weiter verringert. Daneben kann selbstverständlich auch ein anderer Kleber eingesetzt werden, der beispielsweise nicht dauerelastisch zu sein braucht, wie es beim Kleber des Verbindungsmittels der Falls sein muss. Es kann also auch ein anderer PU-Kleber oder ein EVA-Kleber als Fixiermittel eingesetzt werden.
- Alternativ zu einem Kleber kann als Fixiermittel ein Klebeband oder ein um die Teilelemente umlaufendes Band, insbesondere auch elastisches Band eingesetzt werden. Eine solche Ausführungsform ist dann von Vorteil, wenn ein Kleber den Belastungen beispielsweise beim Anheben des Bauelements nicht Stand halten würde. Es ist auch möglich, als Fixiermittel Klammern vorzusehen, die die Teilelemente zusammenhalten. Die Stabilität der Fixierung wird dadurch erhöht und die Außenkanten werden nicht durch einen Kleber beeinträchtigt. Es kommt jedoch bei einer Stapelbildung eine Mehrzahl von fixierten Faltplatten zu einer ungleichmäßigen Anordnung der Bauelemente. Es muss also in jedem Einzelfall abgewägt werden, welche Art der Fixierung verwendet werden kann.
- Nach dem Auftrennen des Fixiermittels kann dieses in der Regel an den Außenkanten der Teilelemente verbleiben, da die Außenkanten nach dem Einbau bzw. Zusammenbau nicht direkt sichtbar sind und die Aussehen bspw. des Möbels nicht beeinträchtigen.
- Um die Stabilität des zusammengefalteten Bauteils zu erhöhen ist es weiterhin möglich, ein Vielzahl von Fixiermitteln entlang der Außenkante eines der Teilelemente anzuordnen. Alternativ kann sich zur Erhöhung der Stabilität das Fixierelement auch im Wesentlichen vollständig entlang der Außenkante erstrecken.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Teilelemente mittels Verbindungselementen miteinander verbunden, wobei diese Verbindungselemente als ein Kleberstreifen ausgeführt sein können. Dieser ist in einfacher Weise kostengünstig entlang der Verbindungskante aufzubringen.
- Dabei ist es bevorzugt, dass die Verbindungselemente eine in die gleiche Richtung wie die ersten Oberflächen weisende Schicht aufweisen, wobei diese Schichten die gleiche Farbe wie die ersten Oberflächen haben. Auf diese Weise ist nach dem Auftrennen des Fixiermittels und dem Auseinanderfalten sichergestellt, dass das Verbindungselement sich farblich nicht von der ersten Oberfläche der Teilelemente abhebt. Dadurch ist das Verbindungselement kaum zu erkennen, und es fällt nicht weiter auf, dass das Bauelement nicht einstückig ausgebildet ist. Ebenso ist es möglich, bewusst eine andere Farbe für das Verbindungselement zu wählen, um den Faltbereich besonders zu betonen. Es kommt darauf an, dass die Farbe frei gewählt werden kann.
- Weiter bevorzugt ist das Bauelement dreiteilig ausgebildet, wobei das mittlere Teilelement eine größere Breite in der Richtung senkrecht zu den Verbindungskanten aufweist, als die übrigen beiden Teilelemente. Bei einer solchen Dimensionierung überdecken die beiden äußeren Teilelemente im zusammengefalteten Zustand das mittlere Teilelement jeweils nicht vollständig. Dadurch kann beim Zusammenfalten ein Bauelement erreicht werden, dass zwei nahezu parallele Oberflächen aufweist.
- Muss das Verbindungselement hohen Belastungen, beispielsweise aufgrund des Gewichts der Teilelemente Stand halten, ist bevorzugt, dass das Verbindungselement sich senkrecht zu den Verbindungskanten erstreckende Streifen aufweist, wobei es sich in weiter bevorzugter Weise um ein Klebeband und/oder ein textiles Band handeln kann.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Oberfläche der Teilelemente durch eine Beschichtung beispielsweise eine Dekorfolie gebildet. In einem solchen Fall kann das Verbindungselement auch durch die Beschichtung gebildet werden, die über die Verbindungskanten hinweg zwischen den Teilelementen verläuft. Dann ist es nicht erforderlich, neben dem Aufbringen der Beschichtung bei der Herstellung des Bauteils weitere Schritte für das Vorsehen des Verbindungselements vorzusehen.
- Außerdem ist es bevorzugt, dass eine oberste, in die gleiche Richtung wie die Oberfläche der Teilelemente gewandte Schicht des Verbindungselements vorgesehen ist, die die gleiche Farbe wie die Oberflächen aufweist. Dies ist mit dem Vorteil verbunden, dass sich im auseinander gefalteten Zustand des Bauelements das Verbindungselement optisch nicht von der übrigen Oberfläche abhebt und damit kaum zu erkennen ist.
- Bei dem Material der Teilelemente handelt es sich vorzugsweise um Lignozellulosefasern enthaltendes Material wie Holzfaserplatten, insbesondere mitteldichte (MDF) und hochdichte (HDF) Faserplatten sowie Hartfaserplatten.
- Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung erläutert. In der Zeichnung zeigen
-
1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in Seitenansicht, -
2 das erste Ausführungsbeispiel eines Bauteils in Seitenansicht im auseinandergefalteten Zustand, -
3 das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in Seitenansicht, -
4 das erste Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung, -
5 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung, -
6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung, -
7 ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung, -
8 ein fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung, -
9 ein sechstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils in perspektivischer Darstellung. -
10 ein siebtes erfindungsgemäßes Bauteil in Seitenansicht, -
11 das siebte erfindungsgemäße Bauteil in Draufsicht, -
12 ein achtes erfindungsgemäßes Bauteil in Seitenansicht, -
13 das achte erfindungsgemäße Bauteil in Draufsicht und -
14 ein neuntes erfindungsgemäßes Bauteil in Seitenansicht. - In den
1 bis4 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils1 dargestellt. In diesem insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Bauteil1 drei flächige Teilelemente2 ,2' und2" . Es ist aber auch denkbar, dass das Bauteil mehr als drei Teilelemente umfasst. In bevorzugter Weise sind die Teilelemente2 ,2' ,2" aus Lignocellulosefasern enthaltendem Material gebildet, wobei es sich insbesondere um MDF-, HDF- oder Hartfaserplatte handeln kann. - Die Teilelemente
2 ,2' ,2" weisen eine erste Oberfläche3 und eine zweite Oberfläche4 auf (2 ), wobei die Oberflächen3 ,4 im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen. Während das mittlere Teilelement2 zwei Verbindungskanten5 aufweist, sind die beiden äußeren Teilelemente2' ,2" jeweils nur mit einer Verbindungskante5 versehen. Weiterhin weisen die Teilelemente2 ,2' ,2" Außenkanten6 auf, die senkrecht zu den Verbindungskanten5 verlaufen, und Außenkanten7 , die parallel zu den Verbindungskanten5 verlaufen. - Entlang der Verbindungskanten
5 sind benachbarte Teilelemente2 ,2' ,2" mittels eines Verbindungselements schwenkbar miteinander verbunden. Im insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Verbindungselement als ein Kleberstreifen8 ausgebildet. Dabei erstreckt sich der Kleberstreifen8 vollständig entlang der Verbindungskanten5 . Der Kleberstreifen8 besteht vorzugsweise aus einem Polyurethankleber, wodurch gewährleistet ist, dass die Teilelemente2 ,2' ,2" um die Verbindungskanten5 gegeneinander verschwenkt, also auseinander- und wieder zusammengefaltet werden können. Somit ist durch den Kleberstreifen8 eine Scharnierfunktion entlang der Verbindungskanten5 gegeben. Hierbei ist es grundsätzlich auch ausreichend, wenn sich der Kleberstreifen8 lediglich teilweise entlang der Verbindungskanten5 erstreckt. - Muss das Verbindungselement hohen Belastungen, beispielsweise aufgrund des Gewichts der Teilelemente (
2 ,2' ,2" ) Stand halten, kann der Kleberstreifen8 nicht dargestellte, sich senkrecht zu den Verbindungskanten5 erstreckende Streifen aufweisen, wobei es sich in weiter bevorzugter Weise um ein Klebeband und/oder ein textiles Band handeln kann. -
3 ist zu entnehmen, dass in diesem insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel die erste Oberfläche3 der Teilelemente2 ,2' ,2" mit einer Dekorschicht9 versehen ist. Außerdem ist der Kleberstreifen8 mit einer Schicht10 versehen, die im auseinandergefalteten Zustand in die gleiche Richtung weist, wie die Dekorschicht9 und damit die erste Oberfläche3 . Dabei hat die Schicht10 die gleiche Farbe wie die Dekorschicht9 . Dadurch ist sichergestellt, dass sich die erste Oberfläche3 und die in die Richtung der ersten Oberfläche3 weisende Seite des Kleberstreifens8 nicht voneinander abheben. - Im zusammengefalteten Zustand (
1 ) liegt die erste Oberfläche3 des mittleren Teilelements2 der ersten Oberfläche3 des rechten Teilelements2" gegenüber, während die zweite Oberfläche4 des rechten Teilelements2" der ersten Oberfläche des linken Teilelements2' gegenüberliegt. - Um zu verhindern, dass das Bauteil
1 auseinander klappt, wenn es mittels einer Saugvorrichtung über die zweite Oberfläche4 des linken Teilelements2' angehoben wird, sind Fixiermittel vorgesehen, die die Außenkante7 des linken Teilelements2' mit der zweiten Oberfläche4 des rechten Teilelements2" verbinden (4 ). Die Fixiermittel sind im ersten Ausführungsbeispiel als ein Kleber11 ausgebildet. Als Kleber11 kommen hier synthetische Kleber, insbesondere Schmelzkleber oder Polyurethankleber in Frage. Letzterer hat den Vorteil, dass für das Fixiermittel das gleiche Material verwendet werden kann wie für das Verbindungselement. - Da der Kleber
11 entlang einer parallel zur Verbindungskante5 verlaufenden Außenkante7 angeordnet ist, steht das Fixiermittel nicht über den Rand des Bauelements1 über, so dass das Fixiermittel beim Verpacken nicht beschädigt werden kann. - Im dargestellten ersten Ausführungsbeispiel sind entlang der Außenkante
7 mehrere Fixiermittel in Form des Klebers11 angeordnet. Es ist aber auch möglich, dass sich der Kleber11 vollständig entlang der Außenkante7 des Teilelements2' erstreckt. - Wie insbesondere
1 zeigt, ist in diesem insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel das mittlere Teilelement2 breiter als die beiden äußeren Teilelemente2' ,2" . Dadurch wird erreicht, dass das erfindungsgemäße Bauelement1 im zusammengefalteten Zustand zwei im Wesentlichen parallele Oberflächen auf der Oberseite und der Unterseite aufweist. Dies wird dadurch ermöglicht, dass sich das linke Teilelement2' und das mittlere Teilelement2 in dem Bereich wölben können, wo das rechte Teilelement2" nicht das mittlere Teilelement2 überdeckt. Durch diesen „Rücksprung" wird zudem vermieden, dass durch die Verbindung der Außenkante7 des linken Teilelements2' mit der zweiten Oberfläche4 des rechten Teilelements2" der Kleberstreifen8 zu stark belastet wird. - In den
5 bis9 sind weitere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Bauelemente1 dargestellt, wobei im Folgenden im Vergleich zum ersten Ausführungsbeispiel identische Bezugzeichen für gleiche Teile verwendet werden. - Das zweite, in
5 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel dadurch, dass der Kleber11 hier nicht entlang der parallel zur Verbindungskante5 verlaufenden Außenkante6 des linken Teilelements2' aufgebracht ist, sondern jeweils an den Außenkanten6 , die senkrecht zu den Verbindungskanten5 verlaufen. Somit sind beim zweiten Ausführungsbeispiel die Außenkanten6 der Teilelemente2 ,2' ,2" miteinander verbunden. - Bei den in den
6 und7 dargestellten Ausführungsbeispielen ist das Fixiermittel als ein Klebeband12 ausgebildet. Insbesondere bei großen und damit schweren Teilelementen2 ,2' ,2" kann der Einsatz eines Klebebandes12 vorteilhaft sein, da dieses größeren Belastungen Stand hält als ein Kleber11 , so dass die Stabilität der Fixierung erhöht wird. Im dritten Ausführungsbeispiel (6 ) sind durch das Klebeband12 die Außenkanten6 der Teilelemente2 ,2' ,2" miteinander verbunden. Gemäß dem vierten Ausführungsbeispiel (7 ) ist die parallel zur Verbindungskante5 verlaufende Außenkante7 des linken Teilelements2' mittels des Klebebandes12 mit der zweiten Oberfläche4 des rechten Teilelements2" verbunden. - Bei dem in
8 dargestellten fünften Ausführungsbeispiel ist das Fixiermittel als eine Klammer13 ausgebildet, durch die die Außenkanten6 der Teilelemente2 ,2' ,2" miteinander verbunden sind. Alternativ zu den Klammern13 ist im sechsten, in9 dargestellten Ausführungsbeispiel als Fixiermittel ein umlaufendes Band14 vorgesehen. Dabei kann das Band14 aus einem elastischen oder inelastischen Material sein. Auch durch Klammern13 oder ein umlaufendes Band14 wird die Stabilität der Fixierung im Vergleich zu einem Kleber erhöht. Durch die Klammern13 oder das umlaufende Band wird allerdings die Stapelbarkeit der Bauelemente1 beeinträchtigt. - Während in den dargestellten Ausführungsbeispielen die Verbindungskanten der Teilelemente
2 ,2' ,2" jeweils parallel zueinander verlaufen, ist die Erfindung keineswegs auf solche Ausführungsformen beschränkt. Es ist auch denkbar, dass die Verbindungskanten5 winklig zueinander verlaufen. - Durch die Fixiermittel werden die Teilelemente
2 ,2' ,2" zusammengehalten und es wird ein unbeabsichtigtes Auseinanderschwenken während der Handhabung der Bauelemente1 verhindert. Ein faltbares Bauelement1 gemäß der dargestellten Ausführungsbeispiele kann in der Weise angehoben werden, dass das obere Teilelement2' zunächst auf der von der zweiten Oberfläche4 , bzw. der Dekorschicht9 abgewandten Seite durch eine Saugvorrichtung erfasst wird. Beim Anheben selbst, wenn das unterste Teilelement2 nicht mehr auf einer Fläche aufliegt, werden die Teilelemente2 ,2' ,2" durch die Fixiermittel zusammengehalten, so dass sich das Bauelement1 wie eine starre Platte verhält. Somit können die erfindungsgemäßen faltbaren Bauelemente1 problemlos mit gängigen Handhabungstechniken transportiert und verpackt werden. - In
10 und11 ist ein siebtes erfindungsgemäßes Bauelement1 dargestellt, dass ein erstes Teilelement2 und ein zweites Teilelement2' umfasst. Die Teilelemente2 ,2' bestehen aus einem Lignozellulosefasern enthaltenden Material, wobei es sich beispielsweise um eine mitteldichte (MDF) oder hochdichte (HDF) Faserplatte sowie um eine Hartfaserplatte handeln kann. Die Teilelemente2 ,2' weisen jeweils eine im Wesentliche ebene Oberfläche3 ,4 auf, wobei die Oberflächen3 ,4 im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel nicht nur einander gegenüberliegen, sondern sogar aneinander anliegen. - Die Teilelemente
2 ,2' weisen jeweils eine Verbindungskante5 und Außenkanten6 und7 auf, wobei die Außenkanten6 und7 zueinander paarweise parallel verlaufen, wenn die Teilelemente2 ,2' aneinander anliegen. - Entlang der Verbindungskanten
5 sind die Teilelemente2 ,2' schwenkbar miteinander verbunden. Dazu ist ein Verbindungselement vorgesehen, das im insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel als ein Kleberstreifen8 ausgebildet ist. Dabei erstreckt sich der Kleberstreifen8 vollständig entlang der Verbindungskanten5 . Der Kleberstreifen8 besteht vorzugsweise aus einem Polyurethankleber, wodurch gewährleistet ist, dass die Teilelemente2 ,2' um die Verbindungskanten5 gegeneinander verschwenkt, also auseinander- und wieder zusammengefaltet werden können. Somit ist durch den Kleberstreifen8 eine Scharnierfunktion entlang der Verbindungskanten5 gegeben. Hierbei ist es grundsätzlich auch ausreichend, wenn sich der Kleberstreifen8 lediglich teilweise entlang der Verbindungskanten5 erstreckt. - An den Außenkanten
7 , die den Verbindungskanten5 gegenüber liegen, ist im insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Kleber11 als Fixiermittel angebracht, der sich von der Außenkante7 des ersten Teilelements2 zu der Außenkante7 des zweiten Teilelements2' erstreckt. Dabei ist der Kleber11 streifenförmig entlang der Außenkanten7 angeordnet, so dass eine Vielzahl von Fixiermitteln vorgesehen sind, die im Wesentlichen gleichmäßig verteilt sind. Durch den Kleber11 werden die Teilelemente2 ,2' relativ zueinander fixiert, so dass im in10 dargestellten Beispiel das untere zweite Teilelement2' nicht mehr nach unten wegschenken kann. - Ist das Fixiermittel als Kleber
11 ausgebildet, der sich von der einen Außenkante7 des Teilelementes2 zur anderen Außenkante7 des Teilelementes2' erstreckt, kann das Fixiermittel leicht wieder aufgetrennt werden. Als Kleber11 kommen hier synthetische Kleber, insbesondere Schmelzkleber oder Polyurethankleber in Frage. Letzterer hat den Vorteil, dass für das Fixiermittel das gleiche Material verwendet werden kann wie für das Verbindungselement. Es ist aber auch möglich, statt des Klebers11 ein Klebeband zu verwenden. Alternativ können auch Klammern vorgesehen sein, die die Teilelemente2 ,2' zusammenhalten. - Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel sind eine Vielzahl von Fixiermitteln entlang der Außenkanten
7 angeordnet. Damit die durch die Fixiermittel hergestellte Verbindung zwischen den Teilelementen2 ,2' auch größeren Belastungen Stand hält, ist es möglich, dass sich der Kleber statt streifenförmig angeordnet zu sein im Wesentlichen vollständig entlang der Außenkanten6 und7 erstreckt. - In den
12 und13 ist ein achtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauelements1 dargestellt, wobei im Folgenden im Vergleich zum siebten Ausführungsbeispiel identische Bezugzeichen für gleiche Teile verwendet werden. - Im Unterschied zum siebten Ausführungsbeispiel werden die Oberflächen der Teilelemente
2 ,2' jeweils durch eine als Dekorfolie9 ausgebildete Beschichtung gebildet. Außerdem ist auf dem ebenfalls einen Kleberstreifen8 aufweisenden Verbindungselement eine oberste Schicht10 vorgesehen, die im auseinandergeklappten Zustand des Bauelements1 in die gleiche Richtung weist wie die als Dekorfolie9 ausgebildete Oberfläche der Teilelemente2 ,2' . Dabei hat die oberste Schicht10 die gleiche Farbe wie die Dekorfolie9 , so dass sich das Verbindungselement farblich nicht von der Dekorfolie9 abhebt. - Außerdem weist das den Kleberstreifen
8 umfassende Verbindungselement zusätzlich sich senkrecht zu den Verbindungskanten5 erstreckende Streifen20 auf, die neben dem Kleberstreifen8 die Teilelemente2 ,2' miteinander verbinden. Dies führt dazu, dass die schwenkbare Verbindung größeren Belastungen Stand halten kann. Die Streifen20 können dabei ein Klebeband und/oder ein textiles Band sein. - Im achten Ausführungsbeispiel ist als Fixiermittel ein um die Teilelemente
2 ,2' umlaufendes Band14 vorgesehen. Das Band14 umgibt die Teilelemente2 ,2' und erstreckt sich wie der Kleber11 im ersten Ausführungsbeispiel auch von einer Außenkante7 des ersten Teilelements2 zu einer Außenkante7 des zweiten Teilelements2' . Das Band14 kann entweder aus einem elastischen Material sein oder aus einem inelastischen. Dies hängt davon ab, ob sichergestellt sein soll, dass die Teilelemente2 ,2' dauerhaft aneinander anliegen oder nicht. - Somit werden auch durch das umlaufende Band
14 als Fixiermittel die Teilelemente2 ,2' zusammengehalten und es wird ein unbeabsichtigtes Auseinanderschwenken während der Handhabung der Bauelemente1 verhindert. - Ein faltbares Bauelement
1 gemäß des siebten und achten Ausführungsbeispiels kann in der Weise angehoben werden, dass das obere Teilelement2 zunächst auf der von der Oberfläche3 ,4 , bzw. der Dekorfolie9 abgewandten Seite21 durch eine Saugvorrichtung erfasst wird. Beim Anheben selbst, wenn das untere zweite Teilelement2' nicht mehr auf einer Fläche aufliegt, werden die Teilelemente2 ,2' durch die Fixiermittel zusammengehalten, so dass das Bauelement1 wie eine starre Platte verhält. Somit können die erfindungsgemäßen faltbaren Bauelemente1 problemlos mit gängigen Handhabungstechniken transportiert und verpackt werden. -
14 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, bei dem wie bei den beiden zuvor erläuterten Ausführungsbeispielen die beiden Teilelemente2 und2' die gleiche Breite aufweisen, so dass die Seitenkanten7 aneinander grenzen. Statt eines Klebers oder eines Klebebandes ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel seitlich in die Außenkanten7 Klammern13 eingebracht. Die Klammern13 umgreifen die beiden Teilelemente nicht, sondern sie sind im Material der Teilelemente2 ,2' angeordnet. Für ein Lösen der fixierten Position müssen die Klammern13 herausgezogen werden. Dadurch wird zwar der Aufwand beim Entfalten der Platten vergrößert, die Haltekraft der Klammern kann jedoch größer als die eines Klebers sein.
Claims (15)
- Faltbares Bauelement, insbesondere Möbelbauteil, – mit mindestens zwei flächigen Teilelementen (
2 ,2' ,2" ), – wobei die Teilelemente (2 ,2' ,2" ) erste Oberflächen (3 ) und zweite Oberflächen (4 ) aufweisen, – wobei die Teilelemente (2 ,2' ,2" ) wenigstens eine Verbindungskante (5 ) und Außenkanten (6 ,7 ) aufweisen, – wobei die Teilelemente (2 ,2' ,2" ) entlang der Verbindungskanten (5 ) schwenkbar miteinander verbunden sind und – wobei wenigstens eine der Oberflächen (3 ,4 ) eines Teilelements (2 ,2' ,2" ) einer Oberfläche (3 ,4 ) eines weiteren Teilelements (2 ,2' ,2" ) gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, – dass Fixiermittel vorgesehen sind und – dass die Fixiermittel die Außenkante (6 ,7 ) eines der Teilelemente (2 ,2' ,2" ) mit einem weiteren Teilelement (2 ,2' ,2" ) verbinden. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkante (
7 ) eines der Teilelemente (2 ,2' ,2" ) mit einer der Oberflächen (4 ) des weiteren Teilelements (2 ,2' ,2" ) verbunden ist. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkante (
6 ) eines der Teilelemente (2 ,2' ,2" ) mit der Außenkante (6 ) des weiteren Teilelements (2 ,2' ,2" ) verbunden ist. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel ein Kleber (
11 ) ist. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (
11 ) ein synthetischer Kleber, insbesondere Schmelzkleber ist. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kleber (
11 ) ein Polyurethankleber ist. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als Klebeband (
12 ) ausgebildet ist. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als Klammer (
13 ) ausgebildet ist. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixiermittel als ein um die Teilelemente (
2 ,2' ,2" ) umlaufendes Band (14 ) ausgebildet ist. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Fixiermitteln über die Außenkanten (
6 ,7 ) verteilt angeordnet sind. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Fixiermittel im Wesentlichen vollständig entlang der Außenkanten (
6 ,7 ) erstreckt. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente (
2 ,2' ,2" ) mittels Verbindungselementen schwenkbar verbunden sind, dass die Verbindungselemente eine in die gleiche Richtung wie die ersten Oberflächen (3 ) weisende Schicht (10 ) aufweisen und dass die Schichten (10 ) die gleiche Farbe wie die ersten Oberflächen (3 ) aufweisen. - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauelement (
1 ) drei Teilelemente (2 ,2' ,2" ) aufweist und dass das mittlere Teilelement (2 ) senkrecht zu den Verbindungskanten (5 ) eine größere Breite aufweist als die weiteren Teilelemente (2' ,2" ). - Faltbares Bauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente (
2 ,2' ,2" ) aus Lignocellulosefasern enthaltendem Material gebildet sind. - Faltbares Bauelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilelemente (
2 ,2' ,2" ) als MDF- oder HDF-Platte oder als Hartfaserplatte ausgebildet sind.
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