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DE20312112U1 - Verschließbarer Behälter - Google Patents

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DE20312112U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Verschließbarer Behälter (1), insbesondere Kartonkunststoffmehrschichtverbundpackung zur Aufnahme flüssiger oder pastöser Stoffe, wie Milch, Milchprodukte, Säfte oder dergleichen, mit einem Kunststoff-Trinkverschluß (2) an einer Wand (3) des Behälterkörpers (4), bestehend aus einem Verschlußstutzen (5) und einem auf diesen aufsetzbaren und von diesem abnehmbaren Deckel (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (3) als Stirnwand (7) aus dem gleichen Kunststoff wie der Verschlußstutzen (5) und mit diesem aus einem Stück besteht, und daß die Stirnwand (7) einen peripheren Bund (8) aufweist, dessen Umfangsform der Umfangsform des angrenzenden Randes (9) des übrigen Behälterkörpers (4) und dessen äußere Abmessungen (D) den inneren Abmessungen (D) dieses Randes (9) des Behälterkörpers (4) im wesentlichen entsprechen, derart, daß der Bund (8) in den Rand (9) des Behälterkörpers (4) einsetzbar und mit dem an den Rand (9) angrenzenden Randbereich (9') desselben durch flächige Klebung bzw. Versiegelung abdichtend verbindbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen verschließbaren Behälter, insbesondere Kartonkunststoffmehrschichtverbundpackung zur Aufnahme flüssiger oder pastöser Stoffe, wie Milch, Milchprodukte, Säfte oder dergleichen, mit einem Kunststoff-Trinkverschluß an einer Wand des Behälterkörpers, bestehend aus einem Verschlußstutzen und einem auf diesen aufsetzbaren und von diesem abnehmbaren Deckel.
  • Es ist ein Behälter dieser Bauart bekannt, bei welchem die erwähnte Wand des Behälterkörpers die Oberseite ist und eine Stirnwand bildet, die aus dem gleichen Karton- bzw. Papiermaterial besteht wie der im Querschnitt oval ausgebildete übrige Behälterkörper. In dieser Stirnwand, die mit dem übrigen Behälterkörper verklebt ist, ist eine kreisförmige Durchbrechung vorgesehen, in welcher der Schraubstutzen sitzt. Dabei besteht eine abdichtende Verklebung zwischen dem behälterinneren Randbereich der Durchbrechung und einem an der Unterseite des Schraubstutzens mit diesem einstückig ausgebildeten Radialflansch. Bei der Herstellung wird der Schraubstutzen von unten her in die Durchbrechung der Stirnwand eingeführt, sodaß die Oberseite des Flansches an deren Unterseite angesiegelt werden kann.
  • Diese Ausgestaltung ist insofern verhältnismäßig aufwendig, als der Schraubstutzen mit der Stirnwand verbunden werden muß, bevor dieselbe ihrerseits längs ihres Randes mit dem zugehörigen Rand des Behälterkörpers verbunden werden kann.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird darin gesehen, einen wiederverschließbaren Behälter der genannten Art zu schaffen, der einfacher und preiswerter herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die genannte Wand des Behälterkörpers als Stirnwand aus dem gleichen Kunststoff wie der Verschlußstutzen und mit diesem aus einem Stück besteht, und daß die Stirnwand einen peripheren Bund aufweist, dessen Umfangsform der Umfangsform des angrenzenden Randes des übrigen Behälterkörpers und dessen äußere Abmessungen den inneren Abmessungen dieses Randes des Behälterkörpers im wesentlichen entsprechen, derart, daß der Bund in den Rand des Behälterkörpers einsetzbar und mit dem an den Rand angrenzenden Randbereich desselben durch flächige Klebung bzw. Versiegelung abdichtend verbindbar ist.
  • Statt der beim Stand der Technik vorhandenen zwei Siegelungen bzw. Klebungen, nämlich zum einen zwischen Verschlußstutzen und Stirnwand und zum anderen zwischen der Stirnwand und dem Randbereich des Behälterkörpers, ist gemäß der Erfindung nur noch eine Klebung bzw. Siegelung vorgesehen, nämlich zwischen dem Bund der mit dem Verschlußstutzen ein einstückiges Kunststoffteil bildenden Stirnwand und dem inneren Randbereich des übrigen Behälterkörpers.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Behälterkörper und damit sein Rand und auch der Bund der Stirnwand jeweils zylindrisch ausgebildet. Ferner kann die Stirnwand die Oberseite des Behälters bilden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung ist im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Die beigefügte einzige Figur zeigt einen Längsschnitt durch eine zylindrische Ausführungsform des Behälters nach der Erfindung.
  • Der gezeigte Behälter 1 besitzt als Kunststoff-Trinkverschluß einen Schraubverschluß 2 an der Oberseite 3 des in diesem Falle wiederverschließbaren Behälterkörpers 4, bestehend aus einem am Behälterkörper 4 angesiegelten Schraubstutzen 5 und einem auf diesen aufschraubbaren und von diesem abschraubbaren Schraubdeckel 6.
  • Erfindungsgemäß besteht die Wand 3 als Stirnwand 7 aus dem gleichen Kunststoff wie der Schraubverschluß 2 und mit diesem aus einem Stück, ferner weist die Stirnwand 7 einen peripheren Bund 8 auf, dessen Umfangsform der Umfangsform des angrenzenden Randes 9 des übrigen Behälterkörpers 4 und dessen äußere Abmessungen, im vorliegenden Falle einer zylindrischen Umfangsform vom äußeren Durchmesser D gebildet, den inneren Abmessungen des Randes 9 des Behälterkörpers 4, im vorliegenden Fall eines zylindrischen Behälterkörpers ebenfalls vom Durchmesser D gebildet, im wesentlichen entsprechen. Somit ist der Bund 8 in den Bereich 9' des Randes 9 des Behälterkörpers 4 einsetzbar und mit diesem Randbereich 9' durch flächige Klebung oder entsprechende Versiegelung abdichtend verbindbar.
  • Der Bund 8 der Stirnwand 7 weist vorteilhaft einen umlaufenden Absatz 11 auf, an dem der Rand 9 des Behälterkörpers 4 beim Einsetzen des Bundes 8 zur Anlage kommt. Durch den Absatz 11 wird einerseits infolge seiner Wirkung als Begrenzung ein exaktes Einsetzen des Bundes 8 in den Behälterkörper 4 gewährleistet, derart, daß der Bund 8 nicht zu weit in den Behälterkörper 4 hineinrutschen kann, andererseits erfolgt durch den Absatz 11 eine Abdeckung und ein Schutz des Randes 9 des empfindlichen Randes 9 des Behälterkörpers 4.
  • Bei den genannten Abmessungen handelt es sich, wie gesagt, um einen Durchmesser D, da es sich bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform um einen zylindrischen Behälterkörper 4, einen dementsprechend zylindrischen Randbereich 9' und sinngemäß auch um einen zylindrischen Bund 8 der Stirnwand 7 handelt. Es versteht sich jedoch, daß der Behälterkörper im Querschnitt auch ein Polygon bilden kann, und daß in diesem Falle auch die Stirnwand entsprechend polygonal auszubilden wäre, mit einem demzufolge polygonalen Bund. Dabei hätten dann Form und Abmessungen dieses Bundes längs seiner Peripherie der Form und den Abmessungen des inneren Randes nebst Randbereichs des polygonalen übrigen Behälterkörpers zu entsprechen.
  • Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ist die Mündung des Schraubverschlußstutzens vor dem Aufsetzen und Aufschrauben des Schraubverschlußdeckels mittels einer Siegelfolie bzw. Abdeckfolie 10 hermetisch versiegelbar, die sich vor Gebrauch abziehen läßt.
  • Gegebenenfalls kann es ausreichen, auf diese Abdeckfolie zu verzichten und nur den Schraubverschluß zu verwenden, wobei die Innenseite des Schraubdeckels beispielsweise zumindest in ihrem Berührungsbereich mit dem Mündungsrand des Verschlußstutzens in bekannter Weise mit einer elastischen Abdichtschicht versehen sein kann. Ein solcher Schraubverschluß ist zwar flüssigkeitsdicht, aber nicht hermetisch und schützt deshalb auf die Dauer nicht vor dem Eindringen von Mikroorganismen.
  • Zuweilen kann es auch genügen, wenn der Verschlußstutzen einfachheitshalber nur mittels einer angesiegelten Abdeckfolie 10 verschlossen wird, nämlich dann, wenn es insbesondere auf eine flüssigkeitsdichte Wiederverschließbarkeit nicht ankommt.

Claims (7)

  1. Verschließbarer Behälter (1), insbesondere Kartonkunststoffmehrschichtverbundpackung zur Aufnahme flüssiger oder pastöser Stoffe, wie Milch, Milchprodukte, Säfte oder dergleichen, mit einem Kunststoff-Trinkverschluß (2) an einer Wand (3) des Behälterkörpers (4), bestehend aus einem Verschlußstutzen (5) und einem auf diesen aufsetzbaren und von diesem abnehmbaren Deckel (6), dadurch gekennzeichnet, daß die Wand (3) als Stirnwand (7) aus dem gleichen Kunststoff wie der Verschlußstutzen (5) und mit diesem aus einem Stück besteht, und daß die Stirnwand (7) einen peripheren Bund (8) aufweist, dessen Umfangsform der Umfangsform des angrenzenden Randes (9) des übrigen Behälterkörpers (4) und dessen äußere Abmessungen (D) den inneren Abmessungen (D) dieses Randes (9) des Behälterkörpers (4) im wesentlichen entsprechen, derart, daß der Bund (8) in den Rand (9) des Behälterkörpers (4) einsetzbar und mit dem an den Rand (9) angrenzenden Randbereich (9') desselben durch flächige Klebung bzw. Versiegelung abdichtend verbindbar ist.
  2. Verschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälterkörper (4) mit seinem Rand (9), sowie der Bund (8) der Stirnwand (7), jeweils zylindrisch ausgebildet sind.
  3. Verschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bund (8) der Stirnwand (7) einen umlaufenden Absatz (11) aufweist, an dem der Rand (9) des Behälterkörpers (4) beim Einsetzen des Bundes (8) zur Anlage kommt .
  4. Verschließbarer Behälter (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnwand (7) die Oberseite des Behälters (1) bildet.
  5. Verschließbarer Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff-Trinkverschluß (2) ein Schraubverschluß mit einem Schraubverschlußstutzen (5) und einem dazu passenden Schraubverschlußdeckel (6) ist.
  6. Verschließbarer Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung des Schraubverschlußstutzens (5) vor dem Aufsetzen des Schraubverschlußdeckels (6) mittels einer Abdeckfolie (11) hermetisch versiegelbar ist.
  7. Verschließbarer Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Mündung des Verschlußstutzens (5) mittels einer Abdeckfolie (11) hermetisch versiegelbar ist.
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R152 Term of protection extended to 10 years
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