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Die Erfindung betrifft eine Natursteinverbundplatte
aus mehreren, miteinander verklebten Schichten, wobei die Trägerschicht
aus einem Leichtträgermaterial
besteht.
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Die Verwendung von Naturstein ist
wegen seines Aussehens sehr beliebt, jedoch problematisch, da er
mechanischen Belastungen während Montage
und Benutzung nur sicher standhält,
wenn er massiv in genügender
Dicke vorliegt, was durch seine Dichte große Gewichte zur Folge hat.
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Durch die Verklebung von dünnen Schichten Natursteins
mit leichterem Material kann das Gewicht bei gleicher optischer
Wirkung deutlich reduziert werden, wenn das leichtere Material eine
ausreichende Belastbarkeit der Konstruktion gewährleistet.
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Die Erfindung wird vorzugsweise für den Einsatz
als Küchenarbeitsplatte
angewandt, ist aber ebenso sehr gut einsetzbar für Verkleidungen aller Art wie
beispielsweise an Wänden,
Fußböden, Decken
und Fassaden.
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Im Stand der Technik sind diverse
Natursteinplatten bekannt, die sowohl in den für die inneren Schichten verwandten
Materialien als auch in der insgesamten Anzahl der Schichten stark
variieren. Möglichst
belastbare Materialien sind dabei zu bevorzugen hinsichtlich des
Einsatzes der Platten, während
eine möglichst
geringe Anzahl von Schichten für einen
geringstmöglichen
Aufwand bei der Herstellung der Platten zu bevorzugen ist.
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Aus der
DE 42 18 481 A1 ist ein
Verfahren zum Herstellen einer Verbundplatte mit außenliegenden
Steinplatten bekannt, bei dem die Rückseite der Steinplatte eine
Epoxidharzschicht erhält,
die eine Armierung enthalten kann und mit der die Verbundplatte
an Oberflächen
befestigt werden kann.
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Nachteilig an den in diesem Verfahren
hergestellten Verbundplatten ist, dass sie keine eine hohe Stabilität verleihende
Schicht enthalten, während
die massive Gestalt der Epoxidharzschicht, zumal mit einer Metallarmierung,
ein hohes Gewicht der Platten zur Folge hat. Daher sind diese Platten
auch nicht für Küchenarbeitsplatten
vorgesehen. Zudem ist eine getrennte Bearbeitung von Naturstein-
und Epoxidharzschicht nicht möglich.
Die Umweltverträglichkeit beziehungsweise
Wiederverwertbarkeit der Trägerschicht
ist nicht gewährleistet.
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In der
DE 195 47 123 A1 ist eine
Verbundplatte aus Naturstein und Holz beschrieben, bei der eine
Natursteinschicht mittels einer faserverstärkten Klebeschicht mit einer
Trägerplatte
aus Holz verbunden wird.
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Nachteilig daran ist, dass die massive
Trägerplatte
aus Holz zwar eine hohe Stabilität
der Konstruktion, dafür
jedoch auch ein sehr hohes Gesamtgewicht bewirkt. Zudem ist Holz
ein teures, hochwertiges Material.
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Aus
DE
25 08 628 ist ein Fußbodenelement bekannt,
bestehend aus einer Holzspanplatte, auf deren Unterseite eine durchgehende
Platte aus verschäumtem
Kunststoff aufgeleimt ist, die an der oberen und unteren Lagerfläche parallele,
nutförmige Ausnehmungen
hat.
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Die Nachteile dieses Fußbodenelements sind
das relativ hohe Gewicht dadurch, dass der Kunststoff bis auf die
schmalen, flachen Ausnehmungen, die nur dem Ableiten von Wasserdampf
und der Schalldämpfung
dienen sollen, massiv ist, und die durch die Ausnehmungen verringerte
Kraftübertragung
vor allem für
horizontale, aber auch vertikale Kräfte.
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Die
DE 197 26 502 C1 zeigt ein plattenförmiges Halbzeug,
das aus einer Natursteinschicht und einer Steinimitatschicht aufgebaut
ist, wobei die Steinimitatschicht aus einer aufgeschäumten Mischung aus
Polyurethan, Quarzmehl-Partikeln und Zusatzstoffen wie Flammschutzmitteln
und Farbpigmenten besteht.
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An diesem Halbzeug ist nachteilig,
dass die aufgeschäumte
Steinimitatschicht einem massiven Körper mit einem entsprechend
hohen Gewicht bei nicht optimaler Kräftestabilität ähnlich ist, woraus sich auch
ein hohes Gesamtgewicht des Halbzeugs ergibt, während die Belastbarkeit durch äußere Kräfte nicht
optimal ist. Weiterhin ist die Umweltverträglichkeit beziehungsweise Wiederverwertbarkeit
des ausgehärteten
Schaums nicht gegeben.
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Durch die
DE 295 08 697 U1 wird eine
großflächige Dünnschiefer-Leichtbauplatte
beschrieben, die aus einer Schieferschicht und einem damit verklebten
Leichtträgermaterial
besteht, wobei das Leichtträgermaterial
ein Hohlkörper,
eine Wabenkern-Verbundplatte oder ein Rost sein kann und aus Hartschaumstoff,
Aluminium oder Kunststoff bestehen kann, wobei der Kunststoff glasfaserverstärkt, ein
Epoxidharz oder ein Hartschaumstoff sein kann.
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Nachteilig ist, dass diese Konstruktion
bei Verwendung eines Hohlkörpers
als Trägermaterial zwar
leicht, aber nicht stabil ist, während
eine Wabenkern-Verbundplatte zwar eine deutlich höhere Belastbarkeit
aufweist, die jedoch nicht optimal ist, da keine durch die gesamte
Platte durchlaufende Kraftlinie vorhanden ist. Außerdem ist
die Fläche,
die zur Verklebung mit der Schieferplatte genutzt werden kann, in
allen Varianten des Trägermaterials
klein, so dass eine sichere Aufnahme horizontaler Kräfte nicht stattfindet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
leichte, gegen alle äußeren Belastungen
stabile Natursteinverbundplatte, die sowohl während der Herstellung, Montage
und Benutzung, aber auch unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes
sinnvoll, einfach und praktisch verwendet werden kann, anzugeben.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer Anordnung,
welche die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale enthält, gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind
in den Unteransprüchen
angegeben.
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Vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Anordnung
ist, dass die Lagerung, Produktion und Verarbeitung der Natursteinschicht
und der Trägerschicht
jeweils zeitlich und räumlich
getrennt erfolgen können,
dass die Produktion der Verbundplatte durch die geringe Anzahl von
zwei Schichten plus einer Klebeschicht sehr einfach, schnell und
kostengünstig
ist und dass die Natursteinschichten im Prinzip beliebig dünn sein
können,
woraus zusammen mit der leichten Bauweise der Trägerschicht ein äußerst niedriges Gesamtgewicht
resultiert.
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Weiterhin ist die Belastbarkeit der
Natursteinverbundplatte durch die Eigenschaften des Hohlprofilkörpers sehr
groß,
was durch die vollflächig mögliche Verklebung
mit der Steinschicht auch bestmöglich
ausgenutzt wird. Speziell entlang der längeren Kante einer Verbundplatte
sind die durch die erfindungsgemäße Konstruktion
aufnehmbaren Kräfte deutlich
größer als
bei allen bekannten Verbundplatten mit zellenförmig hohlen Trägermaterialien.
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Die Röhren der Hohlprofile können außerdem zur
Verlegung von Kabeln oder ähnlichem
genutzt werden.
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Die Verwendung einer Faserstoff-Kunststoff-Materialmischung
für den
Hohlprofilkörper
ermöglicht
eine sehr kostengünstige
Produktion desselben und bedeutet eine weitgehende Temperaturunempfindlichkeit
der gesamten Verbundplatte, was vor allem beim Einsatz in der Küche eine
wichtige Eigenschaft ist.
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Dabei verbilligen Vorfertigung und
Lagerung in größeren Stückzahlen,
die durch die einfache Verarbeitbarkeit möglich werden, die ohnehin sehr
kostengünstigen
Trägerplatten.
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Hinzukommt, dass das Trägermaterial
einfach und günstig
in seinem Produktionsprozess wiederverwertet werden kann, indem
die Trennung von der Steinplatte erfolgt und die Trägerschicht
einfach zermahlen wird.
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Die Anordnung der Röhrenachsen
des Hohlprofilkörpers
parallel zur längeren
Seite einer erfindungsgemäßen Natursteinverbundplatte
hat zum einen maximale Stabilität
in dieser Richtung zur Folge, zum anderen wird diese Stabilität auch bei
der Ausnahme einer Öffnung
beziehungsweise eines Ausschnittes wie für ein Spülbecken bestmöglich aufrechterhalten.
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Weiterhin können auf beiden Flächenseiten der
Trägerschicht
im gleichen Produktionsprozess je eine Natursteinplatte verklebt
werden, so dass der optische Eindruck einer massiven Steinplatte
entsteht, welcher bei Einzelverwendung voraussetzt, dass noch zusätzliche
Natursteinblenden auf den Kantenstreifen verklebt werden, was durch
die flächigen,
planen Abschlüsse
auf allen Seiten des Hohlkörperprofils
sehr einfach ist. Werden Ausschnitte oder Öffnungen aus der Platte ausgenommen,
können auch
die Innenkantenstreifen mit Natursteinblenden belegt werden, um
ein realistisches Aussehen hervorzurufen.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand
eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
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Dazu zeigen
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1 eine
Draufsicht einer erfindungsgemäßen Natursteinverbundplatte,
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2 einen
Querschnitt derselben entlang der Verbindung AB,
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3 einen
Querschnitt derselben entlang der Verbindung CD und
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4 einen
vergrößerten Ausschnitt
des Querschnitts aus 2.
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1 zeigt
in der Draufsicht eine erfindungsgemäße Natursteinverbundplatte 1,
in der sich eine Offnung bzw. ein Ausschnitt 2 für ein Spülbecken
befindet. Unter der Natursteinschicht 3 ist die Klebeschicht 4 erkennbar,
darunter die Hohlprofilkörper
der Trägerschicht 5.
Um diesen herum sind weitere Klebeschichten 4 und darauf
Natursteinblenden 8 angeordnet, so dass die Platte im montieren
Zustand, also von oben oder der Seite aus gesehen, wie eine massive
Natursteinplatte wirkt. Die langen Hohlräume 6 längs der
längeren
Seite der Verbundplatte sind im Hohlprofilkörper 5 angedeutet.
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In 2 ist
ein Querschnitt durch die Platte 1 gezeigt, in dem die
Anordnung von Natursteinschicht 3, Klebeschichten 4,
Hohlprofilkörper 5 und
Natursteinblenden 8 noch klarer wird. Innerhalb des Hohlprofilkörpers 5 befinden
sich die langen Hohlräume 6, in
denen beispielsweise Kabel 7 unauffällig verlegt werden können. Außen sind
auf den Klebeschichten 4 wiederum die Natursteinblenden 8 erkennbar.
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In 3 ist
wiederum ein Querschnitts durch die Platte 1 dargestellt,
in diesem Fall sind die verbliebenen Stege des Hohlprofilkörpers zu
sehen, auf die innen und außen
mittels Klebeschichten 4 Natursteinblenden 8 aufgebracht
wurden, um eine vollständige,
optische Wirkung zu erzielen.
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4 ist
eine vergrößerte Abbildung
des Querschnitts der Platte 1 analog zu 2 zur besseren Erkennbarkeit des Aufbaus
des Hohlprofilkörpers 5 mit
den Hohlräumen 6.
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Die Hohlprofilkörper können für die Produktion in großen Mengen
entweder in bestimmten Breiten und/oder Längen bevorratet werden, um
auf Anforderung mit den gewünschten
Natursteinplatten wie beispielsweise verschiedenfarbigem Marmor oder
Schiefer verklebt zu werden. Außer
dem Zuschnitt des Natursteins ist also je nach Anzahl der zu verblendenden
Seitenteile nur noch ein minimaler Restaufwand für das Verkleben notwendig.
Die Produkte sind also sehr günstig
herzustellen, was durch je nach Benutzung durch den Einsatz von
sehr dünnen
Natursteinschichten noch verbessert werden kann. Dennoch sind die
so gebauten Verbundplatten sehr steif und höchst belastbar, selbst an Stellen,
an denen Teile der Platte entfernt wurden, um Spülbecken oder Herdplatte einzufassen.
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Die Hohlprofile können prinzipiell eine beliebige
Querschnittsform aufweisen, insbesondere kann diese quadratisch
sein, um eine optimale Kräfteübertragung
und/oder -verteilung zu erreichen. Die Innenweiten und Wandstärken der
Hohlräume
können
prinzipiell jeweils ebenfalls beliebig sein. Für die Innenweiten sind 20 bis
45 mm, vorzugsweise 30 mm, für
die Wandstärken
2-10 mm, vorzugsweise 4 mm, besonders geeignet, um ein möglichst
gutes Verhältnis
von Belastbarkeit und Gewichtsersparnis zu erreichen.
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Trotz der geringen Masse der Trägerschicht lassen
sich die Verbundplatten gut am Nutzungsort befestigen, zum Beispiel
durch normale Schrauben.
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Statt Natursteinschichten können auch
beliebige andere Steinschichten wie beispielsweise aus Kunststein
eingesetzt werden.
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Um die Belastbarkeit zu erhöhen, können in die
Hohlprofile auch Rohre eingelassen oder Karbonfaserkevlar-Streifen
vorzugsweise an der Oberseite eingeklebt werden.
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Bei Bedarf, also beispielsweise bei
freistehender Verwendung, können
mit derselben, günstigen
Produktionsweise beide Seiten der Platte mit Naturstein versehen
werden, ebenso wie die Kantenstreifen rundum.
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BEZUGSZEICHENLISTE
- 1
- Natursteinverbundplatte
- 2
- Spülbeckenöffnung/-ausschnitt
- 3
- Natursteinschicht
- 4
- Klebstoffschicht
- 5
- Hohlprofilkörper
- 6
- Hohlräume
- 7
- Kabel
- 8
- Natursteinblende