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DE20316081U1 - Möbel für Festzelte, insbesondere Biertisch und/oder Sitzbank - Google Patents

Möbel für Festzelte, insbesondere Biertisch und/oder Sitzbank Download PDF

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DE20316081U1
DE20316081U1 DE20316081U DE20316081U DE20316081U1 DE 20316081 U1 DE20316081 U1 DE 20316081U1 DE 20316081 U DE20316081 U DE 20316081U DE 20316081 U DE20316081 U DE 20316081U DE 20316081 U1 DE20316081 U1 DE 20316081U1
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Abstract

Möbel (1) für Festzelte, nämlich Festzelttisch, -bank oder -garnitur (Tisch und Bänke), dadurch gekennzeichnet, dass die Tisch- und/oder Sitzbankplatte (3) aus einem mehrlagigen Paneel aufgebaut ist und punktuell mit dem tragenden Tisch- und/oder Sitzbank-Gestell (4) und/oder mit einer oder mehreren unterseitigen, leisten- oder schienenförmigen Trag- oder Stützelementen (6) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung richtet sich auf ein Möbel für Festzelte, insbesondere einen Biertisch, eine Sitzbank oder eine Festzeltgarnitur (Tisch und Bänke).
  • Festzeltgarnituren, im Volksmund auch als Biergartenbänke bezeichnet, sind bereits seit vielen Jahren bekannt und erfreuen sich in der Praxis einer ungebrochenen Beliebtheit, da sie die Möglichkeit schaffen, auf möglichst kleinem Raum eine möglichst große Anzahl von Sitzplätzen anzuordnen. Dadurch können alle an einer Veranstaltung interessierten Besucher untergebracht werden, und die Verpflegungsnachfrage steigt entsprechend an.
  • Da eine derartige Sitzbank von bis zu zehn Personen benutzt werden kann, so kann ihre Belastung bis zu etwa einer Tonne betragen, und das bei einer Gesamtlänge von bspw. 2,2 m mit nur zwei Standfüßen, zwischen denen sich eine Spannweite von bspw. 1,6 m befindet. Dieses Problem ist bspw. in dem deutschen Gebrauchsmuster 297 18 250 behandelt worden. Um derartige Kräfte zu beherrschen, wird dort – wie dies auch allgemein üblich ist – vorgeschlagen, die Platte eines derartigen Möbels aus Holz anzufertigen. Zwar lässt sich durch derartige, bohlenartige Holzbretter mit einer Stärke von bspw. 3 cm auch eine schwere Last mehrerer Personen einigermaßen sicher abstützen, wenn das Holz neu ist. Jedoch werden derartige Sitzbänke und Tische auch sehr häufig im Freien benutzt, insbesondere in Biergärten, wo sie dann bspw. während des gesamten Sommers stehen bleiben und allen Angriffen der Witterung weitgehend schutzlos preisgegeben sind. Nach einer gewissen Zeit kann das Holz auch trotz einer ursprünglichen Imprägnierung dem Eindringen von Regenwasser keinen Widerstand mehr entgegensetzen, wodurch eine Schwächung des Holzes eintritt und sich damit die Stabilität einer derartigen Sitzbank allmählich reduziert. Dies führt nicht nur zu einer starken Begrenzung der Betriebsdauer eines derartigen Möbels, sondern bringt auch die Gefahr mit sich, dass eine vollbesetzte Bank unter der übermäßigen Last zusammenbricht und damit bei den Betroffenen beträchtliche Verletzungen hervorrufen kann.
  • Aus dem beschriebene Stand der Technik resultiert das die Erfindung initiierende Problem, ein gattungsgemäßes Möbel für Festzelte und Biergärten derart weiterzubilden, dass auch bei einem langjährigen Gebrauch im Freien die Stabilität des Möbels nicht leidet, so dass die Sicherheit von Festzelt- und Biergartenbesuchern stets gewährleistet ist.
  • Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass die Tischplatte und/oder die Sitzbank selbst aus einem mehrlagigen Paneel aufgebaut ist und punktuell mit dem tragenden Tisch- und/oder Sitzbank-Gestell und/oder mit einer oder mehreren unterseitigen, leisten- oder schienenförmigen Versteifungselementen, insbesondere Trag- oder Stützelementen, verbunden ist.
  • Ein solches Paneel kann aus einem Kern bestehen und wenigstens einer, vorzugsweise zwei Deckschichten (sog. Sandwichbauweise). Die Kern- und Deckschichten sind miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, ggf. aber auch verklebt od. dgl. Insbesondere eine thermische Verbindung hat sich als äußerst widerstandsfähig erwiesen.
  • Bevorzugt besitzt der Kern eine Wabenstruktur ähnlich der von Bienenwaben. Durch die feste Verbindung von Kern und Deckschichten ergibt sich die Struktur lückenlos aneinandergereihter, in sich jeweils abgeschlossener Zellen. Diese Geometrie hat einerseits aufgrund der Hohlräume ein geringes Gewicht und einen geringen Materialbedarf; dennoch erhält man eine stark selbstversteifende Wirkung mit einer sehr hohen Festigkeit in Zellrichtung. Im Bereich besonders belasteter Stellen können die ansonsten hohlen Waben des Kerns zusätzlich mit einer ausgehärteten Verdichtungsmasse gefüllt sein.
  • Bevorzugt besteht der Kern aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen.
  • Bei der (den) Deckschichten) handelt es sich (jeweils) um eine geschlossene Platte oder Folie. Diese besteht ebenfalls aus Kunststoff, vorzugsweise ebenfalls aus Polypropylen.
  • Die Festigkeit wird noch weiter dadurch erhöht, dass in dem Werkstoff des Kerns und/oder der Deckschichten Armierungsfasern eingelagert sind, bspw. Glasfasern.
  • Eine zusätzliche Beschichtung auf der Außenseite sorgt für einen hohen Brandschutz. Zu diesem Zweck besteht die Beschichtung aus einem schwer entflammbaren Werkstoff, so dass das Möbel die Brandschutzklassen B2 oder B1 erfüllt. Eine solche Beschichtung kann im Tauchverfahren aufgebracht worden sein, auflaminiert, als Folie aufgezogen oder durch Lackierung hergestellt sein. Ein guter Brandschutz setzt voraus, dass die Beschichtung die Tischplatte und/oder Sitzbank vollständig umhüllt. Im Brandfall entstehen somit keine toxischen Wirkungen. Herkömmliche, verleimte Holzplatten entwickeln dagegen bei der Verbrennung Dioxin.
  • Ferner sorgt die Oberflächenbeschichtung für eine glatte Oberfläche. Das erfindungsgemäße System entspricht den Anforderungen der Lebensmittelhygiene, da das Eindringen von Speiseresten, welche eine Keimbildung hervorrufen können, ausgeschlossen ist. Die glatten Oberflächen können leicht abgewischt werden, wobei nahezu beliebige Putzmittel Verwendung finden können. Darüber hinaus ist eine Reinigung in Bandspülanlagen oder mit Hochdruckreinigern möglich. Im Gegensatz zu Holztischen und -bänken besteht keine Verletzungsgefahr durch Bruchstellen oder Holzspieße.
  • Durch Verwendung farbiger Beschichtungen ist die Herstellung von Garnituren in verschiedenen Farbvariationen möglich. Die Oberflächen können als Werbefläche verwendet werden. Es gibt eine durch Firmenlogos od. dgl. gekennzeichnete Ausführung, bspw. mit in Tisch und Bänken eingelassenem oder darauf mit Klebstoff fixiertem Firmenlogo. Solchenfalls erübrigt sich ein Eigentumsnachweis, da Verwechslungen hierdurch ausgeschlossen sind.
  • Die oberflächige Beschichtung besteht vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus einer Polypropylen-Folie. Die Folie ist witterungsbeständig und kratzfest. Die Plattenoberflächen sind beständig gegen UV-Strahlung. Die Lagerung der Garnituren ist deshalb auch außerhalb von Gebäuden ohne schädliche Witterungseinflüsse möglich. Die Herstellung und Entsorgung ist umweltschonend, da Polypropylen zu 100% recyclingfähig ist. Paneele können zurückgenommen und zu weiteren technischen Produkten wie verwertet werden. Die Instandhaltungskosten sind verhältnismäßig gering, da kein Abschleifen, Lackieren, Einlassen, Fetten usw. Erforderlich ist. Demnach entfallen die Transporte in Überholungswerkstätten.
  • An der Unterseite des mehrlagigen Paneels sind zur Erhöhung der Biegefestigkeit ein oder mehrere langgestreckter Träger angeordnet, vorzugsweise aus Stahl. Dieser Träger kann ein nach oben offenes U-Profil oder ein umgekehrtes Hut-Profil aufweisen, dessen Mittelteil nach unten ausgebaucht ist. Aus statischen Gründen sollte(n) der (die) Träger etwa parallel zu der Längsrichtung des betreffenden Möbels verlaufen.
  • Innerhalb eines derartigen Trägers, insbesondere Hut-Profils, läßt sich ein neu konstruierter Aufstellmechanismus für die Füße des Möbels unterbringen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass in einem oder beiden Träger(n) oder in einer oder mehreren, punktuell mit der Tischplatte oder Sitzbank selbst verbindbaren Verankerungen) mindestens je ein Langloch vorhanden ist, in welches eine Querstrebe od. dgl. eines mit einem Standfuß gekoppelten Verstrebungsbügels od. dgl. eingreift, die beim Auf- und Zuklappen eines Standfußes entlang des Langlochs verschiebbar ist. Diese Strebe, die innerhalb des Langlochs des Hut-Profils verschiebt, wird im „Auf-Zustand" durch einen Hebel verriegelt. Nach dem Entriegeln werden die Beine im „Zu-Zustand" durch einen Magnet oder eine sonstige Verriegelungsmechanik gesichert. In die Beine kann auf Wunsch der Firmenname eingesetzt werden.
  • Indem die punktuellen Verbindungen zwischen der Tischplatte oder der Sitzbank selbst und einem unterseitigen Trag- oder Stützelement und/oder Tisch- bzw. Sitzbank-Gestell mittels in die Tischplatte oder Sitzbank eingreifender Elemente realisiert sind, wird die Deckschicht entlastet, die bspw. bei einer reinen Klebeverbindung möglicherweise überstrapaziert würde.
  • Zur Aufnahme der Verankerungsmittel für ein Gestell ist der Kern der Tischplatte oder Sitzbank sowie eine oder beide Deckschichten im Bereich einer punktuellen Verbindung durchbohrt. Um die Verankerungsmittel in einer solchen Bohrung des Kerns der wabenförmigen Tisch- oder Sitzbankplatte unverrückbar festlegen zu können, ist vorgesehen, dass der Kern der Tischplatte oder Sitzbank im Bereich einer punktuellen Verbindung verdichtet ist, bspw. durch eine eingespritzte und ausgehärtete Masse.
  • In eine solche Verankerungsbohrung des Kerns kann ein Niet eingesetzt sein, dessen Kopf ein Teil des Gestells oder Trag- oder Stützelements umgreift und gegen die Tischplatte oder Sitzbank preßt. Ein Niet kann bspw. widerhakenförmige Erhebungen an seiner Mantelseite aufweisen, so dass er sich nach einmaligem Einschlagen in eine Bohrung aus dieser nicht mehr lösen kann.
  • Andererseits läßt sich in eine solche Bohrung des Kerns auch eine Schraube, insbesondere eine Schraube mit einem selbstschneidenden Gewinde, einschrauben, deren Kopf ein Teil des Gestells oder Trag- oder Stützelements umgreift und gegen die Tischplatte oder Sitzbank gepreßt wird.
  • Für die Befestigung eines Gestells oder Trag- oder Stützelements an einer Tisch- oder Sitzbankplatte eignen sich ferner in die betreffenden Bohrungen eingesetzte Dübel, in welchen je eine Schraube derart verankerbar ist, dass ihr Kopf ein Teil des Gestells oder Trag- oder Stützelements umgreift und gegen die Tisch- oder Sitzbankplatte preßt.
  • Im Rahmen einer anderen Ausführungsform ist durch die Bohrung des Kerns und beider Deckschichten der Schaft einer Schraube hindurchgesteckt, insbesondere einer Maschinenschraube, auf deren Schaftende eine die Tisch- oder Sitzbankplatte umgreifende Mutter oder ein sonstiges Gewindeelement aufgedreht ist, und deren Kopf ein Teil des Gestells oder Trag- oder Stützelements umgreift und gegen die Tischplatte oder Sitzbank preßt. Damit solchenfalls keine Erhebung an der Oberseite der Tisch- oder Sitzbankplatte verbleibt, kann der oberseitige Bereich einer durchgehenden Bohrung in einer Tisch- oder Sitzbankplatte mit einem größeren Querschnitt ausgeführt sein als der darunterliegende, so dass eine auf die Maschinenschraube aufgedrehte Mutter od. dgl. versenkt ist.
  • Als Alternative zur Fixierung des Gestells, Tragelements od. dgl. mittels schrauben- oder nietförmiger Elemente läßt sich das Gestell oder ein Trag- oder Stützelement an der Tischplatte oder Sitzbank festklammern.
  • Wenn sich wenigstens eine punktuelle Verbindung eines Gestells und/oder (leisten- oder schienenförmigen) Trag- oder Stützelements etwa im Bereich der Mitte der Längserstreckung des betreffenden Möbels befindet, so bleibt das betreffende Element in diesem Bereich der stärksten Durchbiegung der belasteten Tisch- oder Sitzbankplatte fest mit letzterer verbunden und erlaubt somit nur ein geringstmögliches Spiel.
  • Indem punktuelle Verbindungen eines Gestells und/oder (leisten- oder schienenförmigen) Trag- oder Stützelements etwa symmetrisch zu einer das Möbel zwischen dessen beiden schmalen Stirnseiten halbierenden Mittelebene angeordnet sind, ergibt sich eine übersichtliche Konstruktion. Am besten hat sich eine Verteilung der Verbindungen mit gleichmäßigem Abstand bewährt, da solchenfalls die maximale Durchbiegung in allen Abschnitten auf ein etwa gleiches Maß reduziert ist.
  • Eine optimale Konstruktion ergibt sich, wenn zu beiden Seiten eines langgestreckten Gestell-, Trag- oder Stützelements mit hutförmigem Querschnitt jeweils eine Reihe von etwa fünf punktuellen Verbindungen vorgesehen ist.
  • Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass im Bereich beider Stirnseiten an der Unterseite der Tischplatte oder Sitzbank je ein leisten- oder quaderförmiger Abstandhalter festgelegt ist, vorzugsweise mit zwei oder drei punktuellen Verbindungen. Diese Abstandhalter erleichtern die Aufeinanderstapelung der zusammengeklappten Möbel.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten, Vorteile und Wirkungen auf der Basis der Erfindung ergeben sich anhand der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Festzeltmöbels schräg von unten;
  • 2 eine abgebrochene Darstellung des Möbels aus 1 in der Ansicht von vorn;
  • 3 die Unterseite einer Tischplatte mit einer in einzelnen Punkten daran befestigten Versteifungsschiene, in abgebrochenem Zustand;
  • 4 eine Darstellung der Wabenstruktur des Kerns der Tischplatte im Bereich eines Befestigungspunktes;
  • 5 einen Schnitt durch die 3 entlang der Linie V – V;
  • 6 eine der 5 entsprechende Darstellung einer anderen Ausführungsform der Erfindung; sowie
  • 7 eine wiederum abgewandelte Ausführungsform in einer der 5 entsprechenden Darstellung.
  • Eine bevorzugte Festzeltgarnitur hat folgende Abmessungen:
    Bank: L x B x H = 2200 x 250 x 450 mm
    Tisch: L x B x H = 2200 x 500 x 780 mm
  • Dabei ergibt sich das folgende Gewicht:
    Bank : 13,5 kg
    Tisch: 20,3 kg
    Garnitur gesamt: 47,3 kg
  • Ein erfindungsgemäßes Möbel 1 – Tisch oder Sitzbank – weist eine von Standfüßen 2 getragene Platte 3 auf. Als Paneeloberfläche für Tischplatte und Sitzbank wird ein Polypropylenpaneel mit einem flächenbezogenen Gewicht von 4,4 kg/m2 und bspw. mit gerundeten Kanten verwendet. Der Kantenradius beträgt 12,5 mm, der Eckradius 25 mm.
  • Das Paneel hat einen Schichtaufbau mit einem Kern mit einer wabenförmigen Struktur. An dessen Flachseiten ist zunächst je eine glasfaserverstärkte Deckschicht, ebenfalls aus Polypropylen auflaminiert. Zumindest auf der oberseitigen, glasfaserverstärkten Deckschicht kann sodann eine unverstärkte und damit glatte Polypropylenschicht auflaminiert sein. Schließlich können Firmenlogos aufgeklebt sein, ggf. auch unterhalb einer sodann durchsichtigen, äußersten Deckschicht. Entlang der ggf. abgerundeten Kanten wird ebenfalls eine Abdeckung befestigt, bspw. aufgeklebt oder anderweitig befestigt.
  • Das Gestell 4 unterhalb der Polypropylenpaneele 3 besteht bei der Bank sowie auch bei dem Tisch aus KTL-beschichteten Stahlprofilen. (KTL Stärke 25-30 μm) Sie sind somit korrosions-, kratzfest und witterungsbeständig.
  • Die Standflächen sind zusätzlich mit abriebfesten Kunststoffkappen 5 gegen Bodenbeschädigung gesichert.
  • Unterhalb des langgestreckten Paneels 2 ist zu dessen Abstützung ein in dessen Längsrichtung verlaufender Träger 6 festgelegt. An diesem Träger 6 sind die Fußgestelle 4 angelenkt, und zwar um eine horizontal sowie quer zu der Träger-Längsachse verlaufende Achse verschwenkbar. An der Innenseite der Fußgestelle 4 ist je ein vorzugsweise bügelförmiges Stabilisierungselement 7 angelenkt, dessen verschwenkbares Ende vorzugsweise zwei zueinander parallele Langlöcher 8 durchsetzt und darin geführt ist. Dieser Stabilisierungsbügel 7 gleitet beim Zusammenlegen des Möbels 1 in Richtung zu dem proximalen Ende des betreffenden Langlochs 8, beim Auseinanderklappen zu dem distalen Ende des Langlochs 8. Ein Hebel 9 hakt sich in dieser Position hinter den Mittelteil des Stabilisierungsbügels 7 und hält diesen fest und fixiert damit die ausgeklappte Position der Fußgestelle 4.
  • Bei dem Hebel 9 handelt es sich um einen zweiarmigen Hebel, dessen äußeres Ende aus der Stirnseite des Hohl- oder Zwischenraums innerhalb des (der) Träger 6 herausragt. Durch Herabschwenken dieses Hebelendes wird dessen gegenüberliegendes, hakenförmiges Ende aus dem Bereich des hinterhakten Stabilisierungsbügels 7 weggeschwenkt und gibt diesen für eine Bewegung entlang des Langlochs frei, wie sie beim Zusammenlegen der Fußgestelle 4 erforderlich ist.
  • Vorzugsweise ist die Schwenkachse 10 des Hebels 9 mit der Schwenkachse des betreffenden Fußgestells 4 identisch. Dies gilt sowohl bei einer Ausführungsform mit nur einem Träger als auch mit zwei zueinander parallelen Trägern, zwischen denen die betreffende Schwenkachse 10 sodann gelagert ist.
  • In der Unteransicht auf die Unterseite einer Tisch- oder Sitzbankplatte 3 gemäß 3 ist der Schichtaufbau derselben angedeutet. Rechts oben ist ein Schnitt durch den Kern 11 der Platte 3 zu sehen, mit der typischen Wabenstruktur. In der linken oberen Ecke ist die Deckschicht 12 zu sehen, bei welcher ein Geflecht aus einander überkreuzenden Fasern, insbesondere Glasfasern 13, welche in ein erhärtetes Kunstharz eingebettet sind, für eine maximale Formbeständigkeit sorgt.
  • Ferner ist im unteren Bereich der 3 eine Versteifungsschiene 6 mit hutförmigem Querschnitt wiedergegeben, die möglichst innig mit der Tisch- oder Sitzbankplatte 3 zu verbinden ist, um diese zu versteifen. Hierzu dienen Befestigungspunkte 14, von denen in 3 zwei zu sehen sind.
  • Aus 5 ist zu entnehmen, dass an jedem Befestigungspunkt 14 ein Niet 15 vorhanden ist, der eine Bohrung der Hutschiene 6 durchgreift und in eine Bohrung 16 des Kerns 11 eingeschlagen ist.
  • 4 wiederum zeigt die Umgebung der Bohrung 16 in dem Kern 11 zur Aufnahme eines Befestigungselements 15. Zunächst ist ein Bereich der Wabenstruktur des Kerns 11 verdichtet worden, bspw., indem eine aushärtende Masse 17, bspw. ein Kunstharz, vorzugsweise unter Druck in eine Wabe eingespritzt wird. Durch den Druck können die Zellwände zu den benachbarten Waben platzen, und die betreffende Masse 17 dringt ebenfalls in diese Waben ein, so dass bspw. eine Gruppe von sieben oder noch mehr Waben mit der Verdichtungsmasse 17 angefüllt wird. Nach Aushärten der Verdichtungsmasse 17 wird sodann ein Loch 16, vorzugsweise ein Sackloch, eingebohrt, das der Aufnahme eines Verankerungselements 15 dient.
  • Wie die 5 bis 7 zeigen, kommen verschiedene Verankerungselemente in Betracht: Einerseits Nietstifte 15 mit rundumlaufenden Bünden 18 von widerhakenförmigem Querschnitt (vgl. 5), so dass sich die einmal in eine Bohrung 16 eingeschlagenen Niete 15 nicht mehr lösen können; andererseits Schrauben 19 mit einem sich in die ausgehärtete Verdichtungsmasse einschneidenden Gewinde 20, bspw. nach Art von Holzschrauben (vgl. 6); schließlich Dübel 21, in welche Schrauben 22 eingedreht werden können (vgl. 7) .
  • Eine andere, in der Zeichnung nicht dargestellte Befestigungstechnik umfaßt die Tisch- oder Sitzbankplatte 3 vollständig durchgreifende Maschinenschrauben, die an ihrem oberen oder schaftseitigen Ende mit einer aufgeschraubten Mutter od. dgl. gekontert werden, wobei das Konterelement bspw. in einem oberen Abschnitt der Bohrung mit erhöhtem Querschnitt Platz finden kann, so dass es etwa bündig mit der Tisch- oder Sitzbankoberfläche abschließt.
  • Vorzugsweise wird die Tisch- oder Sitzbankplatte vor dem Befestigen des Gestells 4 oder der unterseitigen, schienenförmigen Tragelemente 6 mit einem feuerhemmenden Werkstoff allseitig beschichtet, damit das die Waben und/oder die Deckschichten) bildende Material schwer entflammbar wird gemäß Brandschutzklasse B2 oder B1.

Claims (35)

  1. Möbel (1) für Festzelte, nämlich Festzelttisch, -bank oder -garnitur (Tisch und Bänke), dadurch gekennzeichnet, dass die Tisch- und/oder Sitzbankplatte (3) aus einem mehrlagigen Paneel aufgebaut ist und punktuell mit dem tragenden Tisch- und/oder Sitzbank-Gestell (4) und/oder mit einer oder mehreren unterseitigen, leisten- oder schienenförmigen Trag- oder Stützelementen (6) verbunden ist.
  2. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tisch- und/oder Sitzbankplatte (3) einen Kern (11) und wenigstens eine, vorzugsweise zwei Deckschichten (12) aufweist (sog. Sandwichbauweise).
  3. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (11) eine Wabenstruktur besitzt ähnlich der von Bienenwaben mit zu den beiden Flachseiten hin offenen, über Stege voneinander abgegrenzten Zellen.
  4. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (11) im Bereich der Stirnflächen dieser Stege mit der (den) Deckschichten) (12) verbunden ist, insbesondere verschweißt, ggf. aber auch verklebt od. dgl.
  5. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Waben des Kerns (11) hohl sind und/oder (bereichsweise) mit einer ausgehärteten Verdichtungsmasse (17) gefüllt.
  6. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (11) bzw. die Stege der Waben aus Kunststoff besteht (-en), insbesondere aus Polypropylen.
  7. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschichten) (12) (jeweils) durch eine geschlossene Platte oder Folie gebildet ist (sind), vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen.
  8. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Werkstoff des Kerns (11) und/oder der Deckschichten (12) Armierungsfasern (13) eingelagert sind, bspw. Glasfasern.
  9. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine zusätzliche Beschichtung auf der Außenseite, vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen, bspw. in Form einer Polypropylen-Folie.
  10. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung aus einem schwer entflammbaren Werkstoff besteht, so dass das Möbel (1) die Brandschutzklassen B2 oder B1 erfüllt.
  11. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung im Tauchverfahren aufgebracht worden ist.
  12. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung auflaminiert ist.
  13. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung als Folie aufgezogen ist.
  14. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung durch Lackierung hergestellt ist.
  15. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung die Tisch- und/oder Sitzbankplatte (3) vollständig umhüllt.
  16. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des mehrlagigen Paneels (3) zur Erhöhung der Biegefestigkeit wenigstens ein langgestreckter Träger (6) angeordnet ist, oder zwei oder mehrere, zueinander parallele Träger (6), insbesondere aus Stahl.
  17. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der (die) Träger (6) etwa parallel zu der Längsrichtung des betreffenden Möbels (1) verläuft (verlaufen).
  18. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (6) ein nach oben offenes U-Profil oder ein umgekehrtes Hut-Profil aufweist, dessen Mittelteil nach unten ausgebaucht ist.
  19. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Tisch- und/oder Sitzbank-Gestell (4) einen Aufstellmechanismus für die Füße (2) des Möbels (1) aufweist.
  20. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass in einem oder beiden Träger(n) (6) oder in einer oder mehreren, punktuell mit der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) selbst verbindbaren Verankerungen) mindestens je ein Langloch (8) vorhanden ist, in welches eine Querstrebe od. dgl. eines mit einem Standfuß (2) gekoppelten Verstrebungsbügels (7) od. dgl. eingreift, die beim Auf- und Zuklappen eines Standfußes (2) entlang des Langlochs (8) verschiebbar ist.
  21. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch eine Verriegelungsmechanik für ein in ein Langloch (8) eines Trägers (6) eingreifendes Element eines Verstrebungselements (7) für einen Standfuß (2).
  22. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 21, gekennzeichnet durch einen Verriegelungshebel für das in ein Langloch (8) eines Trägers (6) eingreifende Element eines Verstrebungselements (7) für einen Standfuß (2).
  23. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die punktuellen Verbindungen zwischen der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) und einem unterseitigen Trag- oder Stützelement (6) und/oder Tisch- bzw. Sitzbank-Gestell (4) mittels in die Tischplatte oder Sitzbank (1) eingreifender Elemente erfolgt.
  24. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (11) der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) im Bereich einer punktuellen Verbindung (14) verdichtet ist, bspw. durch eine eingespritzte und ausgehärtete Masse (17).
  25. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kern (11) der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) sowie eine oder beide Deckschichten (12) im Bereich einer punktuellen Verbindung (14) durchbohrt (16) ist.
  26. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass in die Bohrung (16) des Kerns (11) ein Niet (15) eingesetzt ist, dessen Kopf ein Teil des Gestells (4) oder Trag- oder Stützelements (6) umgreift und gegen die Tisch- oder Sitzbankplatte (3) preßt.
  27. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass in die Bohrung (16) des Kerns (11) eine Schraube (19), insbesondere mit einem selbstschneidenden Gewinde (20), eingeschraubt ist, deren Kopf ein Teil des Gestells (4) oder Trag- oder Stützelements (6) umgreift und gegen die Tisch- oder Sitzbankplatte (3) preßt.
  28. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass in die Bohrung (16) des Kerns (11) ein Dübel (21) eingesetzt ist, in welchem eine Schraube (22) verankert ist, deren Kopf ein Teil des Gestells (4) oder Trag- oder Stützelements (6) umgreift und gegen die Tisch- oder Sitzbankplatte (3) preßt.
  29. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Bohrung (16) des Kerns (11) und beider Deckschichten (12) der Schaft einer Schraube hindurchgesteckt ist, insbesondere einer Maschinenschraube, auf deren Schaftende eine die Tisch- oder Sitzbankplatte (3) umgreifende Mutter oder ein sonstiges Gewindeelement aufgedreht ist, und deren Kopf ein Teil des Gestells (4) oder Trag- oder Stützelements (6) umgreift und gegen die Tisch- oder Sitzbankplatte (3) preßt.
  30. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass der oberseitige Bereich einer durchgehenden Bohrung (16) in einer Tisch- oder Sitzbankplatte (3) mit einem größeren Querschnitt ausgeführt ist als der darunterliegende, so dass eine auf die Maschinenschraube aufgedrehte Mutter od. dgl. etwa bündig mit dem umgebenden Bereich der Tisch- oder Sitzbankoberfläche abschließt.
  31. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (4) oder ein Trag- oder Stützelement (6) an der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) festgeklammert ist.
  32. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich wenigstens eine punktuelle Verbindung (14) eines Gestells (4) und/oder (leisten- oder schienenförmigen) Trag- oder Stützelements (6) etwa im Bereich der Mitte der Längserstreckung des betreffenden Möbels (1) befindet.
  33. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch punktuelle Verbindungen (14) eines Gestells (4) und/oder (leisten- oder schienenförmigen) Trag- oder Stützelements (6), die etwa symmetrisch zu einer das Möbel (1) zwischen dessen beiden schmalen Stirnseiten halbierenden Mittelebene angeordnet sind.
  34. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich zu beiden Seiten eines langgestreckten Gestell-, Trag- oder Stützelements (4, 6) mit U-förmigem Querschnitt und nach außen umgebogenen Längskanten sich jeweils eine Reihe von etwa fünf punktuellen Verbindungen (14) befindet.
  35. Festzelttisch, -bank oder -garnitur nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Tisch- oder Sitzbankplatte (3) im Bereich beider Stirnseiten des Möbels (1) je ein die Aufeinanderstapelung der zusammengeklappten Möbel (1) erleichternder, leisten- oder quaderförmiger Abstandhalter festgelegt ist, vorzugsweise mit zwei oder drei punktuellen Verbindungen nach einem der Ansprüche 25 bis 31.
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