DE20311019U1 - Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz - Google Patents
Zentralverriegelbarer Bildschirm-KompaktarbeitsplatzInfo
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
- A47B21/00—Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B65/00—Locks or fastenings for special use
- E05B65/46—Locks or fastenings for special use for drawers
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B47/00—Operating or controlling locks or other fastening devices by electric or magnetic means
Landscapes
- Storage Device Security (AREA)
Description
ZVBKA/IW0703
BESCHREIBUNG
Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz
STAND DER TECHNIK
Bildschirmarbeitsplätze im gängigen Erscheinungsbild bestehen überwiegend entweder aus
- einem handelsüblichen Büroschreibtisch, der einen integrierten Kabelkanal aufweisen kann, darauf sind meist frei positioniert Rechner, Monitor (Bildschirm), Tastatur (Keyboard), Mouse und ggf. Drucker und/oder Scanner,
- im Handel erhältlichen speziell konzipierten Einzelmöbeln, wie sogenannte PC-Tische, Druckertische und -wagen, die die elektronischen Arbeitsmittel und Geräte aufnehmen.
Die auf dem genannten Mobiliar sich befindenden elektronischen Arbeitsmittel und Geräte, die allgemein als handelsübliche Produkte erhältlich sind, werden üblicherweise von den Benutzern für den Bedarf lediglich ein- bzw. ausgeschaltet, was auch Unbefugten Zugang zu den Geräten verschaffen kann. Der sogenannte geistige Zugang zu den Geräten durch die Benutzer wird langläufig durch die Vergabe von Passwörtern ermöglicht, was jedoch keinen nahezu absoluten Sicherheitsfaktor, z.B. in Bezug auf Datenschutz und Geheimhaltung, darstellt.
Bei größerem oder vollständigem Platzbedarf auf den Arbeitsflächen der Schreibtische müssen die Geräte ggf. umständlich zur Seite geräumt oder verstaut werden, was sich im Raum selbst meist zusätzlich nachteilig auswirkt.
ZVBKA/IW0703
PROBLEM
Der in Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, einen Arbeitsplatz in kompakter Schreibtischform zu schaffen, der sowohl als Schreibtisch mit vollständig zur Verfügung stehender Arbeitsfläche, als auch als Bildschirmarbeitsplatz mit den vorrangigen Funktionen Schreiben und/oder Zeichnen, Drucken und/oder Scannen zu verwenden ist, wobei der körperliche und geistige Zugang aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung entweder einer einzelnen autorisierten Person oder eines autorisierten Personenkreises durch die Zentralverriegelbarkeit des Arbeitsplatzes vorbehalten bleiben.
LÖSUNG
Dieses Problem wird mit den in Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
ERREICHTE VORTEILE
Mit der Erfindung wird erreicht, dass der zentralverriegelbare Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz
- Unbefugten den körperlichen und geistigen Zugang kaum ermöglicht ,
- beispielsweise sowohl zur Textverarbeitung, als auch zur zeichnerischen Planung (Bereich Architektur, Ingenieurwesen, Graphik, usw.) eingesetzt werden kann,
- im sogenannten Ruhezustand als auch im Zustand des Benutzens ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild vermittelt
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WEITERE AUSGESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN DER ERFINDUNG
Eine vorteilhafte Variante der Erfindung ist in Schutzanspruch 2 angeführt. Hier wird die Möglichkeit beschrieben, den BiIdschirm-Kompaktarbeitsplatz so zu gestalten, dass der Einbau speziell von handelsüblichen elektronischen Arbeitsmitteln erfolgen kann, was sich z.B. kostengünstig auswirken kann.
Im Schutzanspruch 3 ist eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung angegeben.
Alle stromführenden Zuleitungen, die für die Funktion der in den Schutzansprüchen 1 und 2 angegebenen Erfindung notwendig sind, werden in einem integrierten Kabelkanal untergebracht, wobei dieser über die gesamte Länge des Arbeitsplatzes geführt werden kann, um die nachfolgend in Schutzanspruch 4 angeführten Erweiterungsmodule mit anzubinden, falls diese mit stromabhängigen elektronischen Arbeitsmitteln bestückt werden.
Eine zusätzlich vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in Schutzanspruch 4 angeführt.
Die seitlichen Abschlüsse des Bildschirm-Kompaktarbeitsplatzes bestehen, neben der Arbeitsplatzkante, aus vorzugsweise jeweils einem großflächigen sogenannten Tischbein, das wie ein rechteckförmiges Leerrohr ausgebildet ist, um bei Bedarf weitere Kabel und Zuleitungen unterbringen zu können, und auch, um dem Arbeitsplatz Halt und Stabilität zu geben. Der Abstand der Tischbeine von Außenkante zu Außenkante ist mit der Länge des Arbeitsplatzes identisch, um ggf. Erweiterungsmodule mit den gleichen Konstruktionsmerkmalen anschließen zu können. Die Hauptbefestigung zwischen zwei Modulen erfolgt vorzugsweise über eine Art Schrauben-Laschen-System, das unsichtbar im Bereich unterhalb der Arbeitsflächen montiert ist und so konstruiert ist, dass bei Zusammenbau oder Abbau der Module dieses leicht zu handhaben ist und Beschädigungen an Teilen und Geräten weitestgehend vermieden werden können.
ZVBKA/IW0703
BESCHREIBUNG VON AUSFÜHRUNGSBEISPIELEN
Fig. 1 zeigt in schematischer Darstellung den zentralverriegelbaren Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz in der Draufsicht:
Arbeitsfläche (a) mit zu öffnendem Kabelkanal (b), den vorderen teil des Rechners (c) mit der unterhalb des Flachbildschirmes (d) liegenden Tastatur, sowie unterhalb der Arbeitsfläche (a) den eingebauten Drucker und/oder Scanner (f), auf Schienensystem ausziehbar
Fig. 2 zeigt in schematischer Darstellung die stirnseitige Ansicht des Arbeitsplatzes (die dem Benutzer gegenüberliegt) :
Arbeitsfläche (a), Rechner mit Tastatur (c), Menüleiste (e) mit Vorrichtung für die Zentralverriegelung, Drucker und/oder Scanner (f), Tischbein (g) in Leerrohrform
Fig. 3 zeigt in schematischer Darstellung einen Schnitt durch:
Rechner mit Tastatur (c), den klappbaren Flachbildschirm (d), den zu öffnenden Kabelkanal (b) und in der Seitenansicht Tischbein (g) in Leerrohrform
Fig. 4 zeigt in schematischer Darstellung einen Schnitt durch:
Arbeitsfläche (a), die sogenannte Einbaunische (k) für Rechner und Tastatur (c) und Flachbildschirm (d), Tischbein (g) in Leerrohrform
Fig. 5 zeigt in schematischer Darstellung die Anbindungsmöglichkeit zwischen Erweiterungsmodulen mit den gleichen Konstruktionsmerkmalen, hier z.B. zwischen
ZVBKA/IW0703
dem Modul 5 und den Modulen 1 (oder 3, oder 4): Arbeitsfläche (a), Tischbein in Leerrohrform (g), Schrauben-Laschen-System (m)
Fig. 6 zeigt in schematischer Darstellung einen Schnitt durch die Arbeitsfläche (a) und den zu öffnenden Kabelkanal (b), in der Seitenansicht Tischbein (g)
Fig. 7 zeigt in schematischer Darstellung als Draufsicht den zentralverriegelbaren Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz, hier als Modul 1 gekennzeichnet, mit den möglichen Erweiterungsmodulen, z.B.:
Modul 2 Erweiterung z.B. als Anbau mit Schubladen (n), die über die Menüleiste (e) nach Entriegelung des Arbeitsplatzes ausziehbar sind, die Arbeitsfläche (a) und den zu öffnenden Kabelkanal (b)
Modul 3 Erweiterung mit in der Arbeitsfläche (a) integrierter sogenannter Touch-Screen-Fläche (i), sowie den zu öffnenden Kabelkanal (b)
Modul 4 Erweiterung mit Besprechungstisch, der die Arbeitsfläche (a) aufweist, sowie den zu öffnenden Kabelkanal (b), in dem hier z.B. Anschlüsse für Laptops (Notebooks) vorgesehen werden können
Modul 5 Erweiterung mit Eckmodulen, hier vorzugsweise in runder Form, mit Arbeitsfläche (a), den zu öffnenden Kabalkanal (b), durch die runde Form ggf. nicht durchgängig zu öffnen, sowie säulenartigem Tischbein (h)
ZVBKA/IW0703
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HINWEIS
Alle angeführten Begriffe, die mit den Buchstaben b, c, d, f und i gekennzeichnet sind, können nach Bedarf über die Menüleiste (e) nach Entriegelung des Arbeitsplatzes aktiviert werden .
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Claims (4)
1. Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz zur Aufnahme von elektronischen Arbeitsmitteln (z. B. Computer, Drucker und dgl.), bei welchem diese bei Nichtbedarf für den Benutzer oder Betrachter unsichtbar verstaut, bei Bedarf jedoch umgehend betriebsbereit sind, wobei
- die Ver- und Entriegelung des Arbeitsplatzes entweder mittels mechanischem Schloß, oder Zahlencode-Tastatur, oder Magnetkarte oder Fernbedienung erfolgen kann,
- die Verfüg- und Bedienbarkeit der elektronischen Arbeitsmittel über eine sogenannte Menüleiste nach Entriegelung des Arbeitsplatzes aktiviert werden,
- die Menüleiste vorzugsweise stirnseitig im Bereich der Abschlußkante des Arbeitsplatzes untergebracht ist (d. h. dem Benutzer gegenüber) und durch eine beispielsweise klappbare Abdeckung vor versehentlichem Berühren der Elektronik, auch im entriegelten Zustand des Arbeitsplatzes, geschützt ist,
- die Vorrichtung für die Zentralverriegelung und die Menüleiste sich vorzugsweise auf einer Ebene befinden,
- die Arbeitsfläche des Arbeitsplatzes bei heruntergeklapptem Flachbildschirm planeben komplettiert ist,
- der Rechner und die Tastatur (Keyboard) z. B. wie bei einem handelsüblichen Laptop (Notebook) mit dem Flachbildschirm verbunden sind, und im entriegelten Zustand des Arbeitsplatzes sich die Tastatur auf Arbeitsplatzhöhe befindet, um Hand- und Armfreiheit während des Arbeitens zu ermöglichen,
- Drucker und/oder Scanner so unterhalb der Arbeitsfläche installiert sind, vorzugsweise mittels eines ausziehbaren Schienensystems, dass eine ungehinderte Entnahme bzw. Bestückung, z. B. von Papiergut, nach Entriegelung des Arbeitsplatzes gegeben ist,
- dessen elektronische Arbeitsmittel so gestaltet und installiert sind, dass sie z. B. bei auftretenden Funktionsstörungen oder Defekten ggf. ausbaubar und/oder ersetzbar sind.
2. Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz nach Schutzanspruch 1, dessen eingebaute elektronische Arbeitsmittel als handelsübliche Produkte erhältlich sind.
3. Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz nach Schutzanspruch 1 und 2, dessen eingebaute elektronische Arbeitsmittel über im integrierten Kabelkanal sich befindenden Leitungen miteinander verbunden bzw. vernetzbar sind.
4. Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz nach Schutzanspruch 1, 2 und 3, dessen Abschlußkanten so ausgestaltet sind, dass an diesen Erweiterungsmodule mit den gleichen Konstruktionsmerkmalen wie in den Schutzansprüchen 1, 2 und 3 angeführt, montiert werden können.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20311019U DE20311019U1 (de) | 2003-07-18 | 2003-07-18 | Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20311019U DE20311019U1 (de) | 2003-07-18 | 2003-07-18 | Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20311019U1 true DE20311019U1 (de) | 2003-10-02 |
Family
ID=28799269
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE20311019U Expired - Lifetime DE20311019U1 (de) | 2003-07-18 | 2003-07-18 | Zentralverriegelbarer Bildschirm-Kompaktarbeitsplatz |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20311019U1 (de) |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8615373U1 (de) | 1986-06-06 | 1986-07-31 | C. & H. Leuthäußer Inh. Hilmar Leuthäußer, 8631 Wiesenfeld | Arbeitstisch |
| DE4115151A1 (de) | 1991-05-08 | 1992-11-12 | Licentia Gmbh | Schreibtischkombination |
| DE10049487A1 (de) | 2000-10-05 | 2001-06-21 | Bernd Kuenne | Möbelstück zur Aufnahme der Komponenten eines Computer-Arbeitsplatzes |
-
2003
- 2003-07-18 DE DE20311019U patent/DE20311019U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE8615373U1 (de) | 1986-06-06 | 1986-07-31 | C. & H. Leuthäußer Inh. Hilmar Leuthäußer, 8631 Wiesenfeld | Arbeitstisch |
| DE4115151A1 (de) | 1991-05-08 | 1992-11-12 | Licentia Gmbh | Schreibtischkombination |
| DE10049487A1 (de) | 2000-10-05 | 2001-06-21 | Bernd Kuenne | Möbelstück zur Aufnahme der Komponenten eines Computer-Arbeitsplatzes |
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