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DE20019509U1 - Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur

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DE20019509U1
DE20019509U1 DE20019509U DE20019509U DE20019509U1 DE 20019509 U1 DE20019509 U1 DE 20019509U1 DE 20019509 U DE20019509 U DE 20019509U DE 20019509 U DE20019509 U DE 20019509U DE 20019509 U1 DE20019509 U1 DE 20019509U1
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keyboard
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support beams
shelf
attached
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DE20019509U
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ROGER ELEKTRONIKBAUTEILE GmbH
Original Assignee
ROGER ELEKTRONIKBAUTEILE GmbH
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Publication date
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    • A47B21/03Tables or desks for office equipment, e.g. typewriters, keyboards with substantially horizontally extensible or adjustable parts other than drawers, e.g. leaves
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MÜNCHEN-JENA
Büro München /Munich Offices:
Perhamerstraße 31 ■ D-80687 München -Telefon: (089) 5 461520 -Telefax: (089) 5460392 · e-mail: gefepat.muc@t-online.de
Büro Jena//ena Offices:
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(Anwaltsakte: GM 3239/7-00) 17. November 2000
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Roger-Elektronikbauteile GmbH Zum Gerlen / Ensheim
D-66131 Saarbrücken Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur
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Roger Elektronikbauteile GmbH 17. November 2000
(Anwaltsakte: GM 3239/7-00) A/22/jj (ah)
Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur an einem insbesondere in einem Schaltschrank aufgenommenen Metall-Einschubregal, das zur Aufnahme von mit Frontplatten versehenen Einschüben zwei im bestimmten Abstand zueinander vertikal verlaufende Tragholme aufweist, an denen die Frontplatten der Einschübe in einer Montageebene angebracht sind, wobei die Tragholme auch der Anbringung einer Tastatur dienen, die zwischen einer aus dem Einschubregal vorstehenden Arbeitsstellung, in der die Tasten bedienbar freigegeben sind, und einer Ruhestellung, in der die Tasten nicht bedienbar sind, bewegt werden kann.
Die erwähnten Einschubregale werden im Industriebereich zur Aufnahme elektrischer Geräte verwendet. Dabei haben sich Regale nach 19"-Norm (IEC 297 oder DIN 41494) ebenso wie Regale mit metrischen Abmessungen (DIN 43356 oder DIN EN 60917) durchgesetzt.
Wesentlich für diese Einschubregale ist es, daß an den zwei vertikal verlaufenden Tragholmen Frontplatten von Einschüben befestigt werden. Die Lage der Frontplatten definiert die sogenannte Montageebene, von der die Einschübe sich nach innen in das Einschubregal fortsetzen.
In solchen Einschubregalen untergebrachte elektrische Anlagen werden heutzutage vermehrt computergesteuert. Für ihre Bedienung sind in der Regel eine Tastatur sowie ein Computer-Zeigegerät, beispielsweise eine sogenannte Maus, unumgänglich. Dies gilt auch für elektrische Anlagen, bei denen die genannten Einschubregale in Schränken untergebracht sind. Meist wird eine solche Tastatur während des Betriebes einer Anlage jedoch nicht ständig benötigt, oftmals ist ein Zugriff auf die Tastatur nur zur Wartungsarbeiten erforderlich. Da solche Einschubregale darüber hinaus oft in stark verschmutzungsanfälliger Umgebung eingesetzt werden, möchte man die Tastatur verstauen können, wenn sie nicht benötigt wird.
Der Stand der Technik kennt dazu zwei Lösungen, entweder wird die Tastatur im Einschubregal in einem besonders ausgebildeten Auszug untergebracht oder ein das Einschubregal aufnehmender Schrank wird geeignet gestaltet, so daß im Schrank auch die Tastatur Platz findet.
Bei der Lösung mit Auszug wird eine Teleskopführung verwendet, die die Tastatur sowie ein Computerzeigegerät aufnimmt. Im eingeschobenen Zustand ist die Tastatur dann im Einschubregal verschmutzungssicher untergebracht. Möchte man an der Tastatur Eingaben vornehmen, kann sie wie eine Schublade aus dem Einschubregal herausgezogen werden. Bei dieser Unterbringungsart ergibt sich jedoch das Problem, daß der zur Verfügung stehende Einbauraum in einem Einschubregal nur eine maximale Innenbreite von z. B. 450 mm bei einem 19"-Regal zuläßt. Die für die Tastatur zur Verfügung stehende Breite ist somit durch dieses Maß begrenzt, wobei zusätzlich noch der nötige Bauraum für den Teleskopauszug vorgesehen werden muß. Dies führt dazu, daß bekannte Standardtastaturen herkömmlicher Computer bei den genannten Einschubregalen nicht verwendet werden können, da sie regelmäßig breiter als die zur Verfügung stehende Breite sind. Man ist somit auf Sondertastaturen verwiesen, die zum einen teuer sind und zum anderen aufgrund der geringeren Breite nicht den Tastenumfang vorsehen, der bei Standardtastaturen üblich und in den meisten Programmen auch vorausgesetzt wird.
Um die Tastatur in einem auch das Einschubregal beherbergenden Schrank unterzubringen, werden Türkonstruktionen eingesetzt, bei denen die Tastatur in einer speziellen als Klappe ausgebildeten Tür befestigt wird. Diese Konstruktion erfordert jedoch speziell ausgebildete Schränke. Für Einschubregale ohne Türen oder Schränke mit Standardtüren ist diese Lösung nicht geeignet.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur an einem insbesondere in einem Schaltschrank aufgenommenen Metall-Einschubregal zu schaffen, bei der unabhängig von einer Türkonstruktion Standardtastaturen verwendet werden können.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Tastatur an der Vorderseite der Tragholme des Einschubregales vor der Montageebene verschwenkbar befestigt ist, wobei die Tastatur von einer vor die Tragholme geklappten Lage, die die Ruhestellung darstellt, in eine um im wesentlichen 90° dazu liegenden Lage, die die Arbeitsstellung darstellt, verschwenkbar ist.
Die Erfindung nimmt vom herkömmlichen Konzept, eine Tastatur so im Einschubregal unterzubringen, daß sie mit einem Teleskopauszug herausgezogen werden kann, Abstand und sieht statt dessen eine verschwenkbare Befestigung der Tastatur an der Vorderseite des Einschubregals vor. Es wird also nicht, wie bislang bei Einschubregalen üblich, von der Montageebene in den Schrank hineingebaut, sondern davor angebaut. Da andererseits die Tastatur nicht in einer Tür befestigt ist, ist die Vorrichtung universell anwendbar.
Ein weiterer Vorteil durch die Montage der Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur vor der eigentlichen Montageebene des Einschubregals liegt darin, daß der in der Vertikalen nutzbare Raum, der für Einschübe zur Verfügung steht, durch die Befestigung der Tastatur nicht eingeschränkt wird. Da die Tastatur zum Verbringen in die Ruhestellung nicht von der Montageebene in das Einschubregal hineingeschoben wird, sondern vor andere, im Einschubregal aufgenommenen Einschübe geschwenkt wird, wird die für Einschübe zur Verfügung stehende Bauhöhe in keiner Weise eingeschränkt. Natürlich sollte allerdings in der direkt hinter der Tastatur befindlichen Frontplatte auf Bedien- oder Anzeigeelemente verzichtet werden, da diese durch die Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur abgedeckt würden. Damit wird als zusätzlicher Vorteil erreicht, daß die Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur auch an bestehenden Schaltschränke nachgerüstet werden kann, da die Tastatur sowohl unabhängig von bereits montierten Einschüben als auch von etwaigen Türkonstruktionen befestigt werden kann.
In der Ruhestellung, in der die Tasten nicht zugänglich sind, ist die Tastatur nach oben vor das Einschubregal geklappt. Zum Bedienen wird sie dann nach unten geklappt. Dadurch ist die mögliche Breite der Tastatur nunmehr nicht durch die Breite des für Einschübe im Einschubregal zur Verfügung stehenden Einbauraums beschränkt, sondern nur noch durch die gesamte Breite des Einschubregals. Die Tastatur kann also über die Einbaubreite hinaus auch vor die vertikal verlaufenden Tragholme, die zur Aufnahme von Einschüben vorgesehen sind, überstehen. Damit kann eine Normtastatur Verwendung finden. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß die Tastatur im Falle eines Fehlers, der insbesondere in stark verschmutzungsträchtigter Umgebung nicht auszuschließen ist, leichter ausgetauscht werden kann, da sie nicht mehr fest in einem Teleskopauszug eingebaut ist.
Für die Arbeitsstellung ist es wesentlich, daß die Tastatur gut zugänglich ist. In der Regel wird deshalb die Tastatur in der Arbeitsstellung einen Winkel von etwa 90° zu den vertikal verlaufenden Tragholmen einnehmen. Natürlich kann dieser Winkel auch größer gewählt sein, so daß die Tastatur in Art einer Konsole nach vorne geneigt ist. Letztendlich ist die genaue Lage der Arbeitsstellung jedoch von den ergonomischen Gesichtspunkten für eine gegebene Anwendung abhängig, insbesondere von der Höhe, in der die Tastatur angebracht ist.
Die Tastatur kann prinzipiell auf verschiedenste Weise verschwenkbar am Einschubregal angebracht werden. So ist eine direkte Befestigung einer entsprechenden, mit den Tragholmen verbundenen Schwenkvorrichtung am Tastaturkörper möglich. Dazu muß die Tastatur jedoch die nötige Stabilität aufweisen. Bei besonders kostengünstigen Kunststofftastaturen ist dies nicht immer der Fall. Für solche Anwendungsfälle ist es vorzuziehen, daß die Tastatur in eine an den Tragholmen verschwenkbar befestigte Schwenkhalterung eingelegt ist. Die Tastatur ist dann zweckmäßigerweise geeignet in der Schwenkhalterung gegen Herausfallen gesichert,
beispielsweise durch eine geeignete Verklebung, einen Klettverschlufi oder eine Rast- bzw. Schnappverbindung. Bei dieser Weiterbildung muß man an die Festigkeit der Tastatur keinerlei Anforderung zu stellen.
Der Schwenkmechanismus kann auf beliebig geeignete Art und Weise ausgebildet sein. Besonders zu bevorzugen ist es jedoch, zum Verschwenken ein Schwenkscharnier einzusetzen. In einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltung umfaßt ein solches Schwenkscharnier zwei an den Tragholmen befestigte, jeweils ein Loch aufweisende Winkel, wobei die zwei Löcher die Schwenkachse festlegen. Optional können anstelle der Löcher auch entsprechende Zapfen vorgesehen werden. Die Winkel können einfach an den Tragholmen befestigt werden, beispielsweise an den ohnehin dort zur Aufnahme von Einschüben vorgesehen Lochreihen.
Natürlich kann die Tastatur auch an einer an den Tragholmen angebrachten Frontplatte befestigt werden. Dadurch erreicht man den Vorteil, daß nur noch ein Normteil, wie es eine
Frontplatte üblicherweise darstellt, mit bekannten Befestigungsmitteln am Einschubregal angebracht werden muß. Eine etwaige Justierung kann bereits werkseitig bei der Befestigung der Schwenkvorrichtung an der Frontplatte vorgenommen werden. Möchte man dabei das oben erwähnte Schwenkscharnier verwenden, so kann dieses an der Frontplatte befestigt werden.
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Die Tastatur kann direkt am Schwenkscharnier befestigt werden, indem entsprechende Gegenstücke am Tastaturkörper angebracht werden. Diese Gegenstücke umfassen vorteilhafterweise zwei Zapfen oder eine Achse, die drehbar in den Löchern der Winkel aufgenommen sind/ist. Weisen die Winkel Zapfen auf, sind natürlich die Gegenstücke mit den entsprechenden Löchern ausgestattet. Zweckmäßigerweise sind die Zapfen bzw. die Löcher an der Schwenkhalterung vorgesehen.
Wie vorstehend erwähnt, wird ein Computerzeigegerät zur Bedienung von Programmen mehr und mehr unverzichtbar. In einer bevorzugten Weiterbildung ist deshalb an der Schwenkhalterung eine Schublade zur Aufnahme eines Computerzeigegerätes angebracht, die in der Arbeitsstellung unter der Tastatur herausziehbar und in der Ruhestellung eingeschoben ist. Diese Option bietet den Vorteil, daß das Computerzeigegerät in unmittelbarer Reichweite von der Tastatur untergebracht ist. Darüber hinaus ist die im Schubladenboden liegende Auflagefläche bei eingeschobener Schublade vor Verschmutzung geschützt, was insbesondere bei der Verwendung einer Maus vorteilhaft ist, die bekanntermaßen sehr empfindlich auf Verschmutzungen der Oberfläche reagiert, auf der die in der Maus befindliche Kugel rollt. Um beim Einschieben eine Beschädigung des unter der Tastaturbefestigung liegenden Einschubs zu verhindern, ist zweckmäßigerweise ein Mechanismus vorgesehen, der verhindert, daß die Schublade beim Einschieben gegen das Einschubregal stoßen kann. Besonders vorteilhaft
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kann dies durch einen Anschlag erreicht werden, der die Einschiebtiefe der Schublade begrenzt.
Die Tastatur soll sowohl in der Ruhestellung, in der sie vor das Einschubregal geklappt ist, als auch in der Arbeitsstellung, die im wesentlichen im 90° Winkel dazu liegt, so gesichert sein, daß sie in dieser Stellung verbleibt. Eine zusätzliche Sicherung gegen unbefugte Benutzung bzw. Bedienung wird erreicht, wenn diese Sicherung so gestaltet ist, daß sie nur von befugten Personen gelöst werden kann. Besonders zweckmäßig für diese Aufgabe hat sich ein entsprechendes Schloß erwiesen, mit dem die Tastatur in der Ruhestellung gesichert ist und das erst gelöst werden muß, um die Tastatur in die Arbeitsstellung zu bringen, in der die Tasten bedienbar freigegeben sind.
Im einfachsten Fall sind für die Fixierung in der Arbeitsstellung ein Anschlag, der ein Verschwenken über die Arbeitsstellung hinaus unmöglich macht, und für die Ruhestellung eine Sperre ausreichend. Bevorzugterweise ist eine Arretiereinrichtung vorgesehen, mit der die Tastatur in der Ruhestellung und/oder der Arbeitsstellung gegen Verschwenken sicherbar ist. Besonders zweckmäßig ist es, das Schwenkscharnier in der Ruhe- und/oder der Arbeitsstellung arretierbar auszubilden. Dann kann einfach durch Einwirkung auf die Arretiervorrichtung des Schwenkscharniers die Tastatur in der nach oben geklappten Ruhestellung gesichert werden.
In der Arbeitsstellung ist durch den Arretiermechanismus erreicht, daß die Tastatur nicht ungewollt nach unten klappt.
Eine besonders flexible Anpassungsmöglichkeit auf die ergonomischen Randbedingungen der Verwendung eines Einschubregales erreicht man, wenn die Lage der Arbeitsstellung verstellbar ist. Bei der Fixierung der Arbeitsstellung durch einen Anschlag kann dies durch einen verstellbaren Anschlag erreicht werden. Bei der Verwendung einer Arretiereinrichtung ist eine in verschiedenen Stellungen vornehmbare Arretierung zweckmäßig.
Je nach Anwendung werden Einschubregale in Schränken mit Türen untergebracht. Ein Eingriff in die Türkonstruktion wirkt sich auf die Schutzartklasse eines solchen Schrankes aus. In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist deshalb die Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur so ausgebildet, daß die Tastatur in der Ruhestellung zwischen der Montageebene und der Türrückseite liegt. Diese Ausgestaltung verdeutlicht die universelle Nachrüstbarkeit der Vorrichtung zur Tastaturbefestigung: Sie ist sowohl für Einschubregale ohne Türkonstruktion als auch für Einschubregale, die sich hinter Türen befinden, ohne Veränderung brauchbar. Die Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur befindet sich bei Einschubregalen mit Tür hinter der Türebene, so daß die zum Schutz des Einschubregales vorgesehen Tür weiter verwendet, d. h. geschlossen werden kann. Die Tastatur befindet sich bei geschlossener Tür also im geschützten Raum hinter der Tür. Dadurch können behördlich oder normativ vorgeschriebene
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Anforderungen zum Erfüllen bestimmter Schutzartklassen eingehalten werden. Der das Einschubregal beherbergende Schrank ist im geschlossenen Zustand unverändert. Sondertürkonstruktionen sind unnötig, insbesondere können über die ganze Höhe des Einschubregales reichende Türen verwendet werden.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer an einem 19"-Einschubregal befestigen Tastatur in der Arbeitsstellung;
Fig. 2 eine Darstellung der Vorrichtung der Figur 1 in Seitenansicht;
Fig. 3 eine Seitenansicht ähnlich der Figur 2, jedoch mit eingeschobener Schublade;
Fig. 4 eine Darstellung ähnlich der Figur 3, jedoch mit in Ruhestellung geschwenkter Tastatur, und
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der in Ruhestellung befindlichen
Vorrichtung.
Figur 1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines 19"-Metall-Einschubregales, das zwei vertikal verlaufende Tragholme 1 aufweist, in denen sich zwei Reihen von Bohrungen 2 befinden. Die Tragholme dienen zur Aufnahme von 19"-Einschüben. Der zwischen den Tragholmen zur Verfügung stehende Einbauraum ist für Einschübe mit einer maximalen Frontplattenbreite von 482,6 mm geeignet; die lichte Breite, die zwischen den Tragholmen 1 freibleibt, beträgt bei einem 19"-Einschubregal 450 mm. Das in Figur 1 dargestellte Einschubregal ist jedoch nur beispielhaft zur verstehen, anstelle eines 19"-Einschubregals, wie es in der Norm DIN 41494 oder IEC 297 beschrieben ist, ist auch ein Einschubregal anderer Abmessungen möglich, beispielsweise nach metrischer Norm, wie in DIN 43356 oder DIN EN 60917 beschrieben.
Ein Einschub wird zur Befestigung zwischen die Tragholme 1 eingeschoben und mit seiner Frontplatte 3, in der sich Befestigungslöcher 4 befinden, an den Bohrungen 2 der Tragholme 1 angebracht. Alternativ zu den Bohrungen 2 sind stufenlos vertikal verstellbare Befestigungsmechanismen mit sogenanntem Gleitmuttersystem bekannt. Auf die genaue Ausbildung der Befestigung kommt es insoweit hier nicht an. Die Frontplatten 3 definieren eine Montageebene, von der aus die Einschübe in das Einschubregal hinein gebaut sind.
Zum Anbringen einer Tastatur sind Winkel 5 vorgesehen, die auf einer Frontplatte 3 angebracht
; sind. An den Winkeln 5 ist eine Schwenkhalterung 6, die später noch näher erläutert wird und
die eine Tastatur 7 trägt, gegenüber dem Einschubregal schwenkbar befestigt. Die Tastatur 7 ist also nicht, wie alle anderen in Einschüben vorgesehenen Bauelemente hinter der Montageebene innerhalb des Einschubregales angeordnet, sondern ist an den Tragholmen 1 vor der Montageebene liegend angebracht. Dies gilt, wie in Figur 4 gut zu erkennen ist, sowohl für die Arbeits- als auch die Ruhestellung.
Die Tastatur 7 liegt in der Schwenkhalterung 6 und ist dort gegen Herausfallen gesichert. Dies erfolgt im Ausführungsbeispiel durch einen Klettverschluß, jedoch ist auch jede beliebige andere Fixierung möglich, beispielsweise eine Verklebung, eine Rast- oder eine Schnappverbindung.
Die Schwenkhalterung 6 mit der darauf liegenden Tastatur 7 kann zwischen zwei Stellungen verschwenkt werden. In der in Figur 1 dargestellten Arbeitsstellung sind die Tasten zugänglich. Das Überführen in die Ruhestellung erfolgt aus der Arbeitsstellung durch Verschwenken der Schwenkhalterung 6 nach oben, so daß die Tastatur 7 mit den Tasten zum Einschubregal weisend nach oben geklappt ist.
Unter der Schwenkhalterung 6 befindet sich eine Schublade 8, die mittels einer Teleskopführung 9 an der Schwenkhalterung 6 befestigt ist. Die Schublade 8 verfügt über eine Unterteilung 10 und nimmt eine Maus 11 auf, die als Computerzeigegerät dient. Die Unterteilung 10 trennt den Bereich, auf dem die Maus 11 läuft, ab und schafft somit die Möglichkeit zur zusätzlichen Aufnahme anderer Utensilien. Die Schublade 8 weist an ihrer Vorderseite ein Griffloch 12 auf, das das Herausziehen der Schublade 8 unter der Schwenkhalterung 6 erleichtert. Die Zuleitungen zur Maus 11 bzw. zur Tastatur 7 laufen durch eine als Loch in der Frontplatte 3 ausgebildete Kabeldurchführung 13 in das Einschubregal hinein.
Die Verschwenkbarkeit der Schwenkhalterung 6, die an den Winkeln 5 befestigt ist, wird durch den in Figur 2 dargestellten Mechanismus erreicht. Die Winkel 5 weisen Langlöcher 14 auf, in denen an der Schwenkhalterung befestigte Zapfen 15 drehbar aufgenommen sind. Die Winkel 5 mit den Langlöchern 14 sowie die darin liegenden Zapfen 15, die an der Schwenkhalterung 6 angebracht sind, bilden zusammen ein Schwenkscharnier, das es ermöglicht, die Schwenkhalterung 6 von den in Figuren 1 und 2 dargestellten Arbeitsstellung in die erwähnte Ruhestellung nach oben zu schwenken.
Die Verschwenkung in die Ruhestellung ist durch das Einschubregal selbst begrenzt, da eine Verschwenkung nur bis zur Anlage der Tastatur am Einschubregal möglich ist. Eine solche
£ automatische Schwenkbegrenzung existiert jedoch für die Arbeitsstellung nicht. In der
Arbeitsstellung ist deshalb eine geeignete Sicherung gewährleistet, die verhindert, daß die Tastatur zu weit aus der Ruhestellung nach unten geklappt wird. Die Sicherung in der Arbeitsstellung kann entweder durch (einen nicht dargestellten) Anschlag oder durch eine (nicht dargestellte) Arretiervorrichtung erreicht werden.
Die Teleskopführung 9, die ein Herausziehen der Schublade 8 unter der Schwenkhalterung 6 ermöglicht, begrenzt die Ausziehtiefe der Schublade 8. Das Hineinschieben der Schublade 8 ist andererseits durch einen in Figur 3 gut zu erkennenden Anschlag 16 limitiert. Dadurch ist verhindert, daß durch zu weites Hineinschieben der Schublade 8 diese an die Tragholme 1 oder die Frontplatte 3 eines im Einschubregal aufgenommenen Einschubes stößt.
Um die Tastatur in die Ruhestellung zu bringen, wird sie nach oben vor das Einschubregal geklappt. Diese Stellung ist in der Seitenansicht der Figur 4 gut zu erkennen. In dieser Darstellung wird eine zweite Funktion des Anschlages 16 deutlich. Dieser an einem die Zapfen 15 tragenden Querträger 17 der Schwenkhalterung 6 befindliche Anschlag 16 verhindert, daß die Schublade 8 in der nach oben geklappten Ruhestellung nach unten rutscht. Da herkömmliche Teleskopauszüge, wie sie für den Teleskopführung 9 in der beschriebenen Ausführungsform Anwendung finden, nur in einer Richtung eine Auszugsbegrenzung aufweisen, wäre dies ansonsten möglich.
Figur 5 zeigt in perspektivischer Darstellung die die Tastatur aufnehmende Vorrichtung in der Ruhestellung. Dabei ist zu sehen, daß die Schublade 8 an der Unterseite weitere Grifföffnungen 18 aufweist, die das Herunterklappen der gesamten Vorrichtung erleichtern.
In der Ruhestellung kann die Vorrichtung gegen ungewolltes Verschwenken gesichert werden. In der gezeigten Ausführungsform ist dies durch das Langloch 14 erreicht, in dem die Zapfen 15 in der Ruhestellung etwas vom Metallregal weggerückt sind, so daß die gesamte Vorrichtung an das Einschubregal noch oben gelehnt geklappt verbleibt. Alternativ kann ein beispielsweise als Riegel ausgebildeter Arretiermechanismus vorgesehen werden, um die Vorrichtung in der Ruhestellung zu sichern. Optional ist die Tastatur 7 dabei in der Ruhestellung gegen unbefugten Zugriff gesichert, z. B. durch ein geeignetes Schloß.
In einer Weiterbildung ist das Einschubregal in einem Schrank mit einer (in den Figuren nicht dargestellten) Tür aufgenommen, die um eine vertikale Achse verschwenkbar am Schrank angelenkt ist. Sie ist zwischen einer offenen Stellung, in der die Vorderseite des Einschubregales zugänglich ist, und einer geschlossenen Stellung, in der die Vorderseite des
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Einschubregales vor Zugriff und Verschmutzung gesichert ist, verschwenkbar. Der Abstand zwischen der geschlossenen Tür und der durch die Frontplatten 3 definierten Montageebene beträgt im vorliegenden Ausführungsbeispiel 100 mm und ist verstellbar, da die Lage der Tragholme innerhalb des Schrankes verändert werden kann. In der nach oben geklappten Ruhestellung befindet sich die Tastatur 7 in diesem Zwischenraum zwischen der Montageebene und der durch die Rückseite der Tür gebildeten Türebene. Dadurch verschließt die Tür im geschlossenen Zustand auch die Vorrichtung samt Tastatur 7. Damit ist die durch die Tür erreichte Schutzart durch die Vorrichtung zur Befestigung der Tastatur 7 in keiner Weise beeinträchtigt.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur Befestigung einer Tastatur an einem insbesondere in einem Schaltschrank aufgenommenen Metall-Einschubregal, das zur Aufnahme von mit Frontplatten versehenen Einschüben zwei im bestimmten Abstand zueinander vertikal verlaufende Tragholme aufweist, an denen die Frontplatten der Einschübe in einer Montageebene angebracht sind, wobei die Tragholme auch der Anbringung einer Tastatur dienen, die zwischen einer aus dem Einschubregal vorstehenden Arbeitsstellung, in der die Tasten bedienbar freigegeben sind, und einer Ruhestellung, in der die Tasten nicht bedienbar sind, bewegt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastatur (7) an der Vorderseite der Tragholme (1) vor der Montageebene verschwenkbar befestigt ist, wobei die Tastatur (7) von einer vor die Tragholme (1) geklappten Lage, die die Ruhestellung darstellt, in eine um im wesentlichen 90° dazu liegenden Lage, die die Arbeitsstellung darstellt, verschwenkbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tastatur (7) in eine an den Tragholmen (1) verschwenkbar befestigte Schwenkhalterung (6) eingelegt ist.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschwenken ein Schwenkscharnier (5, 14, 15) vorgesehen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkscharnier zwei an den Tragholmen (1) befestigte, jeweils ein Loch (14) aufweisende Winkel (5) umfaßt, wobei die zwei Löcher (14) die Schwenkachse festlegen.
5. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 und 4, gekennzeichnet durch zwei an der Schwenkhalterung (6) befestigte Zapfen (15), die drehbar in den Löchern (14) aufgenommen sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 2, gekennzeichnet durch eine Schublade (8) zur Aufnahme eines Computer-Zeigegerätes (11), die an der Schwenkhalterung (6) angebracht und in der Arbeitsstellung unter der Tastatur (7) herausziehbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch einen Anschlag (16), der die Einschiebtiefe der Schublade (8) begrenzt.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Arretiereinrichtung, mittels der die Tastatur (7) in der Ruhe- und/oder der Arbeitsstellung gegen Verschwenken sicherbar, insbesondere versperrbar, ist.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkscharnier (5, 14, 15) in der Ruhe- und/oder der Arbeitsstellung arretierbar ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Tragholmen (1) eine Frontplatte (3) angebracht ist, an der die Tastatur (7) befestigt ist.
11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkscharnier (14, 15) an der Frontplatte (3) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Tür zum Verschließen des Einschubregales vorgesehen ist, die im geschlossenen Zustand vor der Montageebene liegt, und daß die Tastatur (7) in der Ruhestellung bei geschlossener Tür zwischen der Montageebene und der Türrückseite liegt.
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