DE20311684U1 - Teller - Google Patents
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Classifications
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47G—HOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
- A47G19/00—Table service
- A47G19/02—Plates, dishes or the like
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Description
-1-
(19 061)
Teller
Die Neuerung betrifft einen Teller, bestehend aus einer von einem Zugriffsrand umgebenen Speisenaufnahmemulde.
Teller der genannten Art und aus den verschiedensten Materialien bestehend sind hinlänglich bekannt, und in Benutzung, so daß es diesbezüglich keines besonderen druckschriftlichen Nachweises bedarf. Getragen werden gefüllte Teller, abgesehen vom Transport auf Tabletts, in der Regel von Hand, wobei der Zugriffsrand von den Fingern einer Hand oder beider Hände Untergriffen ist und der bzw. die Daumen auf dem mehr oder weniger breiten Zugriffsrand aufliegt(en). Diese bislang, soweit bekannt, einzig geübte Tragpraxis, kann dazu führen, daß der Teller mit seinem relativ schmalen Rand aus der haltenden Hand rutscht oder daß der aufliegende Daumen mit heißer Speise in Berührung kommt, was im schlimmsten Fall zum Los- und damit zum Fallenlassen des Tellers führen kann. Das mit dem Daumen einer Bedienungsperson in Berührungkommen von Speisen ist natürlich beim Servieren von Tellern, sei es in Restaurants oder Kantinen letztlich nicht hinnehm- bzw. nicht zumutbar.
Der Neuerung liegt somit die Aufgabe zugrunde, diesen mißlichen Umständen soweit wie möglich abzuhelfen und Teller dahingehend auszubilden, daß zum Einen eine bessere Griffsicherheit gegeben ist und zum Anderen die Gefahr, daß der auf dem Tellerrand aufliegende Daumen mit der aufgetragenen Speise in Berührung kommen kann, weitestgehend reduziert ist.
Diese Aufgabe ist an Tellern der eingangs genannten Art nach der Neuerung dadurch gelöst, daß im Zugriffsrand mindestens eine in Bezug auf die Oberfläche des Zugriffsrandes und die Speisenaufnahmemulde abgegrenzte Daumenzugriffsfläche angeordnet ist.
Eine davon unabhängige zweite Lösung, bei der der gleiche Effekt durch mindestens eine einfache Tellerrandverbreiterung erreichbar ist, wird im spewziellen Beschreibungsteil noch näher erläutert.
Vorteilhafte Weiterbildungen zur Umsetzung dieser grundsätzlichen und neuartigen Maßgabe in die Praxis bestehen in Folgendem :
Die Zugriffsfläche für den Daumen ist in Form einer Zugriffseintiefung im Zugriffsrand des Tellers ausgebildet, d.h., die Eintiefungsränder bilden die Begrenzung der Zugriffsfläche. Dabei kann die Zugriffseintiefung mit einem zum Außenrandumfang des Zugriffsrandes hin auslaufenden Wulstrand umgeben sein.
Eine solche Begrenzung der Daumenzugriffsfläche gegen die Tellerrandebene ist aber auch lediglich durch einen zum Außenrandumfang des Zugriffsrandes hin erstreckten Wulstrand zu verwirklichen, d.h., die Daumenzugriffsfläche bleibt hierbei in der Tellerrandebene.
Ferner ist es möglich, die Daumenzugriffsfläche durch zwei zur Mitte der Speisenaufnahmemulde orientierte Tellerrandwellen zu definieren.
Um bei allen diesen Ausführungsformen die bei Tellern übliche Stapelbarkeit mehrerer Teller beibehalten zu können, entsprechen vorteilhaft die die Daumenzugriffsfläche definierenden Tellerrandausformungen in ihrer Wandstärke der Wandstärke des Tellerzugriffsrandes.
Um schließlich die Griffigkeit der Daumenzugriffsfläche zusätzlich zu erhöhen, kann diese mit einer die Rutschsicherheit erhöhenden Strukturierung versehen sein.
Der insoweit neuartige Teller wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig.
Fig.
Fig.
Fig. 3
eine Draufsicht auf den Teller;
einen Schnitt durch den Teller längs Linie II-II
in Fig.1;
in Fig.1;
einen entsprechenden Schnitt durch eine andere
Ausführungsform;
Ausführungsform;
einen Draufsicht auf den Tellerrand;
einen Schnitt längs Linie V-V in Fig.4;
vergrößert einen Schnitt durch eine besondere Ausführungsform;
einen Schnitt längs Linie V-V in Fig.4;
vergrößert einen Schnitt durch eine besondere Ausführungsform;
einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform und eine Draufsicht auf den Teller mit der Randverbreitenach der zweiten Lösung.
Der Teller besteht nach wie vor aus einer von einem Zugriffsrand 1 umgebenen Speisenaufnahmemulde 2.
Für einen solchen Teller ist nun nach der Neuerung und unter Verweis auf Fig.l wesentlich, daß im Zugriffsrand 1 mindestens eine in Bezug auf die Oberfläche 3 des Zugriffsrandes 1 und die Speisenaufnahmemulde 2 abgegrenzte Daumenzugriffsfläche 4 angeordnet ist.
Diese Abgrenzung wird unter Verweis auf Fig.2 bspw. dadurch erreicht, daß die Zugriffsfläche 4 in Form einer Zugriffseintiefung 5 im Zugriffs- bzw. Tellerrand 1 ausgebildet und diese zum Rand 2' der Aufnahmemulde 2 hin geschlossen ist. In Fig.2 ist dabei die Eintiefung 5 der Einfachheit halber gestrichelt mittig und in Bezug auf Fig.l um 90° versetzt mit angedeutet.
Gemäß Fig. 3 kann die Zugriff seintiefung 5 auch mit einem sich zum Außenumfang 1' des Zugriffsrandes 1 hin erstreckenden
Wulstrand 6 umgeben sein, der also die Oberfläche des Zugriffsrandes bspw. in der Größenordnung von zwei bis drei mm überragt. Dieser kleine Wulstrand 6 stellt gewissermaßen eine kleine Barriere gegen das Einlaufen von Suppe oder Soße in die Eintiefung 5 dar.
Gemäß der Fig.4,5 kann die Abgrenzung gegen die Tellerrandoberfläche einfach auch dadurch erzielt werden, daß die in der Tellerrandebene E erstreckte Daumenzugriffsflache 4 gegen die
Tellerrandeben E allein durch einen bspw. zum Außenrandumfang 1' des Zugriffsrandes 1 hin auslaufenden Wulstrand 6 gebildet wird.
Ferner ist es möglich, die Daumenzugriffsfläche 4 durch zwei zur Mitte M der Speisenaufnahmemulde 2 orientierte Tellerrandwellen 7 (siehe schematische Schnittdarstellung in Fig.6) zu definieren bzw. auszubilden.
Fig. 7 verdeutlicht, daß die kleine Daumenzugriffsmulde 9, egal in welcher Form diese gestaltet sein mag, grundsätzlich zum oberen Rand 2' der Speisenaufnahmemulde 2 hin abgeschirmt ausgebildet ist.
Damit derartig ausgebildete Teller, wie einleitend erwähnt, stapelbar bleiben, entsprechen die die Daumenzugriffsfläche 4 definierenden bzw. begrenzenden Tellerrandausformungen in ihrer Wandstärke S der Wandstärke des Zugriffs- bzw. Tellerrandes 1 bzw. sind durch entsprechende Konizität so gestaltet, daß sie beim Stapeln ineinander passen.
Die ebenfalls vorerwähnte Strukturierung 8 der Daumenzugriffsfläche 4 zur Erhöhung der Griffigkeit ist lediglich durch eine Kreuzschraffur in Fig.l angedeutet, kann aber bei allen Ausführungsformen zur Anwendung kommen. Außerdem kann eine solche Strukturierung auch fingeranlageseitig, d.h., unter dem Tellerrand 1 vorgesehen werden.
Die Daumenzugriffsflache 4 bzw. die diese definierenden Elemente können im übrigen daumenrichtungsorientiert angeordnet werden. Beim Untergreifen eines Tellerrandes mit den Fingern einer Hand ist nämlich der Daumen bei zwangloser Haltung nicht radial zur Tellermitte gerichtet sondern nimmt eher eine tangentiale Richtung ein.
Was nun die einleitend angesprochene zweite Lösung betrifft, so wird dazu auf Fig.8 verwiesen, die eine mögliche Ausführungsform einer solchen Tellerrandverbreiterung 10 zeigt. Abgesehen davon, daß sich diese Verbreiterung 10, die vorteilhaft mit sanften Übergängen 11 in die Tellerrandkontur übergeht, in der gleichen Ebene wie der Tellerrand 1 erstrecken kann, ist es auch möglich, die Verbreiterung 10 sich bspw. 2-3 mm über oder unter dem Tellerrand 1 erstrecken zu lassen.
Außerdem können an bzw. in einer solchen Verbreiterung 10 wahlweise sämtliche vorbeschriebenen Merkmals zur begrenzten Definition der Daumenauflagefläche 4 vorgesehen werden. Dies ist im Einzelnen weder zu beschreiben noch ist dies dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar.
Claims (11)
1. Teller, bestehend aus einer von einem Tellerrand (1) umgebenen Speisenaufnahmemulde (2), dadurch gekennzeichnet, daß im Tellerrand (1) mindestens eine in Bezug auf die Oberberfläche (3) des Tellerrandes (1) und die Speisenaufnahmemulde (2) abgegrenzte Daumenzugriffsfläche (4) angeordnet ist.
2. Teller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugriffsfläche (4) in Form einer Zugriffseintiefung (5) im Tellerrand (1) ausgebildet ist.
3. Teller nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugriffseintiefung (5) mit einem Wulstrand (6) umgeben ist.
4. Teller nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wulstrand (6) zum Außenrandumfang (1') des Tellerrandes (1) hin, flacher werdend, auslaufend ausgebildet ist.
5. Teller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die sich in der Tellerrandebene (E) erstreckende Daumenzugriffsfläche (4) gegen die Tellerrandebene (E) und den oberen Rand (2') der Speisenaufnahmemulde (2) durch einen zum Außenrandumfang (1') des Tellerrandes (1) hin auslaufenden Wulstrand (6) umgeben ist.
6. Teller nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Daumenzugriffsfläche (4) durch zwei Tellerrandwellen (7) definiert und abgegrenzt ist.
7. Teller nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Daumenzugriffsfläche (4) definierenden Tellerrandausformungen in ihrer Wandstärke (S) der Wandstärke des Tellerrandes (1) entsprechen und durch entsprechende Konizität ineinader stapelbar ausgebildet sind.
8. Teller nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Daumenzugriffsfläche (4) mindestens daumenauflageseitig mit einer Griffigkeitsstrukturierung (8) versehen ist.
9. Teller nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Daumenzugriffsfläche (4) daumenrichtungsorientiert, d. h., im Wesentlichen parallel zu einer Tellerumfangstangente orientiert angeordnet ist.
10. Teller, bestehend aus einer von einem Tellerrand (1) umgebenen Speisenaufnahmemulde (2), dadurch gekennzeichnet, daß der Tellerrand (1) mit mindestens einer Randverbreiterung (10) als Daumenzugriffs- und Fingeruntergreifungsfläche (11) ausgebildet ist.
11. Teller nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das eine oder andere Merkmal nach den Ansprüchen 2 bis 9 an der mindestens einen Randverbreiterung (10) vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20311684U DE20311684U1 (de) | 2003-07-28 | 2003-07-28 | Teller |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE20311684U DE20311684U1 (de) | 2003-07-28 | 2003-07-28 | Teller |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE20311684U1 true DE20311684U1 (de) | 2003-10-02 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE20311684U Expired - Lifetime DE20311684U1 (de) | 2003-07-28 | 2003-07-28 | Teller |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE20311684U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005028098A1 (de) * | 2005-06-17 | 2006-12-21 | Oliver Baltes | Teller mit Randerhöhung in stapelbarer Ausführung |
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-
2003
- 2003-07-28 DE DE20311684U patent/DE20311684U1/de not_active Expired - Lifetime
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