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DE20311488U1 - Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten und Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern - Google Patents

Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten und Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern

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DE20311488U1
DE20311488U1 DE20311488U DE20311488U DE20311488U1 DE 20311488 U1 DE20311488 U1 DE 20311488U1 DE 20311488 U DE20311488 U DE 20311488U DE 20311488 U DE20311488 U DE 20311488U DE 20311488 U1 DE20311488 U1 DE 20311488U1
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packaging
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Description

Gebrauchsmusteranmeldung
Hartmut Hempel
Cämmerswalder Straße 31
01189 Dresden
Beschreibung
Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten und Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern
Die Erfindung betrifft Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten, insbesondere für flüssige Nahrungs- und Genussmittel, die aus aluminiumkaschiertem Material ausgebildet sind und wahlweise eine verschließbare Ausgießöffnung aufweisen, sowie eine Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern.
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Z.B. weisen herkömmliche quaderförmige, aus aluminiumkaschiertem Material, insbesondere Papier bzw. aluminiumkaschierter Pappe bestehende Verpackungsbehälter eine durchgehend undurchsichtige, weitgehend bedruckte Verpackungshülle auf, die in den meisten Fällen auf der Deckelwandung von einer Ausgießöffnung unterbrochen ist. Der Verpackungsbehälter weist einen Hohlraum - einen Verpackungsraum - auf, der von Wandungen umgeben ist, die abgedichtet zueinander gefaltet und verleimt sind. Die einfüllbare Flüssigkeit kann sich darin bei verschlossener Ausgießöffnung zumindest bis zum angegebenen Haltbarkeitsdatum in guter Qualität befinden.
Das Problem besteht darin, dass der anfängliche und jeweils augenblickliche Füllungsgrad bzw. Füllstand insbesondere in dem schon geöffneten Verpackungsbehälter schwer bzw. nicht kontrolliert werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten und eine Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern anzugeben, die derart geeignet ausgebildet sind, dass sie zu einem Verpackungsbehälter führen, bei dem in einfacher Weise der jeweilige Füllstand der Flüssigkeit im Verpackungsraum kontrolliert werden kann.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. An dem Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten, insbesondere für flüssige Nahrungs- und Genussmittel ist gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 an einem Bereich der Behälterhülle, insbesondere an einer Seitenwandung in das Verpackungsmaterial mindestens ein Sichtfenster eingebracht, durch das der
Füllstand der im Verpackungsraum vorhandenen Flüssigkeit sichtbar kontrollierbar ist.
An mindestens einer Seitenwandung in das Verpackungsmaterial ist von oben bis nach unten zumindest das Sichtfenster, das einen abgedichteten Hüllenschlitz und eine den Hüllenschlitz verschließende Einlagefolie aufweist, eingebracht, wobei die Einlagenfolie im Bereich des zugehörigen Hüllenschlitzes im Verpackungsmaterial mit der Flüssigkeit in Verbindung steht und den Füllstand der im Verpackungsraum vorhandenen Flüssigkeit ablesbar wiedergibt.
Die Durchführung zur Herstellung von Kartonagen aus aluminumkaschierten Papier bzw. Pappe für Verpackungsbehälter, wobei Papier und dünne Aluminiumfolie in einem Vereinigungsvorgang, insbesondere einem Verklebungsvorgang von einer Rolle Papier und einer Rolle Aluminiumfolie sensorgesteuert zu aluminiumkaschiertem Material, insbesondere Papier zusammengeführt werden, kann folgenden Schritten durchgeführt werden:
1) vor dem Vereinigungsvorgang des wahlweise schon in einem Vorabdruckvorgang vorbedruckten Papierbogens und des AIuminiumfolienbogens sensorgesteuert mittels einer ersten Sensoreinheit in die Papierbögen einerseits und mittels einer zweiten Sensoreinheit in die Aluminiumfolienbögen ' andererseits etwa gleichgroße Freischlitze durch einen jeweiligen Stanzvorgang eingestanzt werden,
2) in einem Aufklebevorgang vor dem Vereinigungsvorgang wahlweise auf das Papier oder auf die Aluminiumfolie in dem Bereich, der die Freischlitze aufweist, ein Stück transparenter Einlagenfolie, die sensorgesteuert mittels einer Sensoreinheit von einer nebengeordneten Einlagenfo-
lienrolle abgenommen wird, sensorgesteuert mittels eine Sensoreinheit aufgeklebt wird,
3) danach werden der kaschierte Papierbogen und der Aluminiumfolienbogen bzw. ein kaschierter Aluminiumfolienbogen und der Papierbogen derart sensorgesteuert mittels einer Sensoreinheit in einem Vereinigungsvorgang vereinigt, dass die Freischlitze des Papierbogens und die Freischlitze des Aluminiumfolienbogens kongruent zueinander zugeordnet, nur getrennt durch die Einlagenfolie, und sich gegenüberliegend zu einem abgedichteten Hüllenschlitz angeordnet werden, so dass die Sichtfenster ausgebildet werden,
I) ein Aufrollvorgang des sichtfensterbestückten aluminiumkaschierten Materials auf eine Rolle oder die sofortige Verarbeitung des Verpackungs-Materialbogens in der Flüssigkeitsfüllstrecke durchgeführt wird.
Die erfindungsgemäße Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern, insbesondere des Verpackungsmaterials und des Verpakkungsträgers enthält folgende wesentliche Einrichtungen:
1) Stanzeinrichtungen für den wahlweise bedruckten Papierbogen und für den Aluminiumfolienbogen zur Einbringung der Freischlitze,
2) eine Abrolleinrichtung des Einlagenfolienbogens,
3) eine Klebevorrichtung für das Aufbringen der durch Trenneinrichtung abgetrennten Einlagenfolien in die Bereiche der Freischlitze,
4) eine Verklebeeinrichtung für beide Bögen mit Sensoreinrichtung zum Ausrichten, Zusammenführen und Übereinanderlegen der Bögen in Zuordnung zu den Freischlitzen zur Vereinigung zum Verpackungsmaterial,
5) eine Schnittbogeneinrichtung für die Bereitstellung eines Verpackungsträgerbogens und
6) eine Verarbeitungseinrichtung der einzelnen Verpackungsträger zu füllbaren Verpackungsbehältern.
Weiterbildungen der Erfindung sind in zusätzlichen Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung wird anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mittels Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung eines quaderförmigen Verpackungsbehälters mit einem Sichtfenster zur Flüssigkeitsüberwachung und Kontrolle des Füllstandes,
Fig. 2 einen quaderförmigen Verpackungsbehälter nach Fig. 1 im geöffneten Zustand mit einer darin verbliebenen Flüssigkeit,
20
Fig. 3 eine Darstellung eines zylinderförmigen Verpackungsbehälters (Dose) mit einem Sichtfenster,
Fig. 4 eine Darstellung eines tetraederförmigen Verpackungsbehälters mit einem Sichtfenster,
Fig. 5 einen schematischen Ablauf des Durchführens der Herstellung von Verpackungsbehältern mit einem Sichtfenster,
30
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer Anlage zur Herstellung
von Verpackungsbehältern mit mindestens einem
Sichtfenster und
Fig. 7
einen Längsschnitt durch das erste Sichtfenster des
ersten Verpackungsbehälters nach Fig. 1.
Im Folgenden werden die Fig. 1,2 unter Zuhilfenahme der Fig. 4 gemeinsam betrachtet. Der in Fig. 1 dargestellte Verpackungsbehälter 1 weist eine quaderförmige Form auf und besteht aus vier Seitenwandungen 2,3,4,5, aus einem Boden 6 und aus einer Dekkelwandung 7, die miteinander eine flüssigkeitsdichten Behälterhülle darstellen. Die Deckelwandung 7 hat entweder mindestens eine abreißbare Kante 8, wie sie ähnlich z.B. in Fig. 4 gezeigt ist, zur Durchführung der Behälteröffnung oder eine wiederverschließbare verschlossene Ausgießöffnung 9, so dass nach der erstmaligen Öffnung der Verpackungsbehälter 1 (11) geöffnet ist, und wahlweise durch mindestens ein an der Deckelwandung 7 angebrachtes Verschlusselement 10 gegebenenfalls wieder verfaltet oder verschlossen werden kann.
Im Allgemeinen, z.B. im Falle einer Lagerung, steht der gefüllte Verpackungsbehälter 1 auf dem Boden 6, der die Standfläche darstellt, und zeigt die Ausgießöffung 9 nach oben. Die Seitenwandungen 2,3,4,5 stehen bei quaderförmigen Verpackungsbehältern 1 senkrecht zum Boden 6 und stehen bei einem tetraederförmigen Verpackungsbehälter 11 zum Boden 6 geneigt nach oben verlaufend.
Erfindungsgemäß ist an mindestens einer Seitenwandung 2,3,4,5 in das Verpackungsmaterial von oben bis nach unten zumindest
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eine Sichtfenster 14, das einen Hüllenschlitz 16 und eine den Hüllenschlitz 16 verschließende Einlagenfolie 13 aufweist, eingebracht. Die Einlagenfolie 13 steht im Bereich des zugehörigen Hüllenschlitzes 16 im Verpackungsmaterial mit der Flüssigkeit 18 in Verbindung und gibt die den Füllstand der im Verpackungsraum 12 vorhandenen Flüssigkeit 18 ablesbar wieder. In Fig. 1 ist in der Seitenwandung 3 ein mit der ersten Einlagefolie 13 hinterlegter Hüllenschlitz als Sichtfenster 14 eingebracht, das wahlweise mit einer Füllstands-Messskala 15 versehen ist.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Sichtfenster 14,20,24 werden aus den im Verpackungsmaterial vorhandenen Hüllenschlitzen 16,27,28 und aus den die Hüllenschlitzen 16,27,28 dicht verschließenden transparenten Einlagenfolien 13,22,25 gebildet.
In Fig. 3 ist ein zylindrischer Verpackungsbehälter (Dose) 19 mit einem zweiten Sichtfenster 20 in der Mantelwandung 21 hergestellt. Der mit der Einlagefolie 22 versehene Hüllenschlitz 27 und somit das ausgebildete Sichtfenster 20 kann wahlweise mit einer zweiten Messskala 23 versehen sein.
De in Fig. 4 dargestellte tetraederförmige Verpackungsbehälter 11 (Tetraeder) weist ein drittes Sichtfenster 24 auf, das z.B. mit einem keilartigen Hüllenschlitz 28 und einer dritten Einlagenfolie 25 gebildet ist. Anstelle eine eingebrachten Verschlusses wie für die vorgenannten Verpackungsbehälter 1,19 kann hier ein Abriss der Tetraederspitze 29 zur Öffnung des Tetraeders 11 führen.
Im Folgenden wird die Durchführung zur Herstellung von Kartonagen aus aluminumkaschierten Papier bzw. Pappe für die erfin-
dungsgemüßen Verpackungsbehälter anhand eines Ablaufplans in Fig. 5 in seinen wesentlichen Merkmalen näher erläutert:
Herkömmlich werden Papier und dünne Aluminiumfolie in einem Vereinigungsvorgang 30, insbesondere einem Verklebungsvorgang von einer Rolle 41 Papier 78 und einer Rolle 42 Aluminiumfolie sensorgesteuert zu aluminiumkaschiertem Material, insbesondere Papier zusammengeführt.
Die Durchführung der Herstellung von Kartonagen aus aluminumkaschierten Papier bzw. Pappe für Verpackungsbehälter weist folgende Schritte auf:
1) vor dem Vereinigungsvorgang 30 des wahlweise schon in einem Vorabdruckvorgang 35 vorbedruckten Papierbogens 48 und des Aluminiumfolienbogens 49 sensorgesteuert mittels einer ersten Sensoreinheit 44 in die Papierbögen 48 einerseits und mittels einer zweiten Sensoreinheit 45 in die Aluminiumfolienbögen 4 9 andererseits etwa gleichgroße Freischlitze 76,77 durch einen jeweiligen Stanzvorgang 31,32 eingestanzt werden,
2) in einem Aufklebevorgang 35 vor dem Vereinigungsvorgang 30 wahlweise auf das Papier oder auf die Aluminiumfolie in dem Bereich, der die Freischlitze 76,77 aufweist, ein Stück transparenter Einlagenfolie 13, die sensorgesteuert mittels einer Sensoreinheit 75 von einer nebengeordneten Einlagenfolienrolle 43 abgenommen wird, sensorgesteuert
mittels eine Sensoreinheit 75 aufgeklebt wird,
3) danach werden der kaschierte Papierbogen 73 und der Aluminiumfolienbögen 72 bzw. ein kaschierter Aluminiumfolienbögen 73 und der Papierbogen 71 derart sensorgesteuert mittels einer Sensoreinheit 56 in einem Vereinigungsvorgang 30 vereinigt, dass die Freischlitze 76 des Papierbo-
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gens und die Freischlitze 77 des Aluminiumfolienbogens kongruent zueinander zugeordnet, nur getrennt durch die Einlagenfolie 13, und sich gegenüberliegend zu einem abgedichteten Hüllenschlitz 79 angeordnet werden, so dass die Sichtfenster 14 ausgebildet werden,
4) ein Aufrollvorgang 34 des sichtfensterbestückten aluminiumkaschierten Materials 74 auf eine Rolle 59 oder die sofortige Verarbeitung 37 des Verpackurigs-Materialbogens 47 in der Flüssigkeitsfüllstrecke durchgeführt wird.
Während des ersten Vorabdruckvorgangs 35 der Kennzeichnung des Verpackungsbehälters vor dem Stanzvorgang 31 kann der vorgesehene Hüllenschlitzbereich, dem die transparente Einlagenfolie zugeordnet werden kann, druckfrei bleiben oder es wird in einem zweiten Druckvorgang 36 vorzugsweise eine Messskala z.B. mit Ziffern und Füll-Maßeinheit auf die transparente Folie des Sichtfensters aufgedruckt, wobei der Aufdruckvorgang 36 gleichzeitig, zu verschiedener Zeit vor oder auch nach der Flüssigkeits-/Mengen - und Firmenkennzeichnung und hier wiederum sensorgesteuert erfolgen kann.
Zeitliche Abweichungen in der Bedruckungsrangfolge zu den Bearbeitungsvorgängen sowohl der Papierseite als auch der Einlagen 13,22,25 in den Sichtfenstern 14,20,24 mit den Messskalen 15,23,26 können vorhanden sein.
In der in Fig. 6 dargestellten erfindungsgemäßen Anlage 40 zur Herstellung von Verpackungsbehältern 1,11,19 kann die Größe der eingebrachten transparenten Folie 13,22,25 von einer Rolle 43 ausgehen, deren Breite derart dimensioniert ist, dass sie etwas breiter als die unmittelbaren Bereiche der Hüllenschlitze sein
kann bis zu einem Stück, das der Größe/Breite der zu vereinigenden Bögen 41,42 angepasst ist, so dass schließlich ein AIuminium-Folien-kaschiertes Material, insbesondere Papier zur Verpackungsbehälterherstellung 37 zur Verfügung steht. 5
In der erfindungsgemäßen Anlage 40 zur Herstellung von Verpakkungsbehältern sind folgende wesentliche Einrichtungen enthalten:
1) Stanzeinrichtungen 50,51 für den wahlweise bedruckten Papierbogen 48 und für den Aluminiumfolienbogen 49 zur Einbringung der Freischlitze 76 bzw. 77,
2) eine Abrolleinrichtung 52 für einen Einlagenfolien-Bogen 70,
3) eine Klebeeinrichtung 54 für das Aufbringen der durch
Trenneinrichtung 53 abgetrennten Einlagenfolie 13 in die Bereiche des Freischlitzes 76 oder 77 des ausgewählten Bogens 48 oder 49 zu einem einlagenfolienkaschierten Papierbogen 73 oder einlagenfolienkaschierten Aluminumfolienbogen,
4) eine Verklebeeinrichtung 55 für beide Bögen 73,72 oder 73,71 mit Sensoreinrichtung 56 zum Ausrichten, Zusammenführen und Übereinanderlegen der Bögen 73-72 oder 73-71 in Zuordnung zu den Freischlitzen 76,77 zur Vereinigung zu dem Verpackungsmaterial,
5) eine Schnittbogeneinrichtung 57 für die Bereitstellung eines Verpackungsträgerbogens,
6) eine Verarbeitungseinrichtung 58 der einzelnen Verpakkungsträger zu füllbaren Verpackungsbehältern 1,11,19.
In der Anlage 40 kann eine Aufroll-Lagerungseinrichtung 59 für eine zwischenzeitliche Lagerung die Verpackungsträgerrolle 74 vorhanden sein.
In Fig. 7 ist ein Längsschnitt durch das Sichtfenster 14 des ersten Verpackungsbehälters 1 als Beispiel für alle Sichtfensterausbildungen dargestellt.
Die zugehörige Verpackungswandung 79 besteht im Bereich des' Sichtfensters 14 aus der der Flüssigkeit zugewandten Aluminiumfolie 75, aus dem mit ihr verleimten Papier 78 sowie aus der Einlagenfolie 13. Der Freischlitz 76 im Papier 78 und der Freischlitz 76 in der Aluminumfolie 75 begrenzen das Sichtfenster 14 und bilden mit der Einlagenfolie 13 den flüssigkeitsabgedichteten Hüllenschlitz 16. Die Freischlitze 76,77 brauchen nicht unbedingt gleiche Maße aufweisen, entscheidend für die Durchsicht sind die Maße des Papierfreischlitzes 76. In Richtung 80 (Pfeil) kann der Füllstand der Flüssigkeit 18 im Verpackungsbehälter 1 festgestellt werden.
Die Erfindung eröffnet die Möglichkeit, dass beim Kaufen des gefüllten Verpackungsbehälters und/oder nach dem Öffnen des gefüllten Verpackungsbehälters und nach Ausgießen einer bestimmten Menge der Flüssigkeit, der augenblickliche Füllstand der verbliebenen Flüssigkeit sichtbar angegeben wird.
Damit ist auch eine Information vorhanden, ob erstens ausreichend Flüssigkeit für den weiteren Gebrauch und Verbrauch vorhanden ist. Außerdem ist bei vielen flüssigen Nahrungs- und Genussmitteln zum Teil erkennbar, ob die Flüssigkeit noch die Qualität aufweist, ohne dass sich die trinkende Person der Gefahr der Aufnahme einer ungenießbaren Flüssigkeit aussetzt.
Bezugszeichenliste
I erster quaderförraiger Verpackungsbehälter (Box) 2 erste Seitenwandung
3 zweite Seitenwandung
4 dritte Seitenwandung
5 vierte Seitenwandung
6 Boden
7 Deckelwandung
8 Abreißkante
9 Verschlossene Öffnung
10 Verschlusselement
II Tetraederförmiger Verpackungsbehälter (Tetraeder) 12 Verpackungsraum
13 Erste Folien-Einlage
14 Erstes Sichtfenster
15 Erste Messskala
16 Erster Hüllenschlitz 17 Füllstand
18 Flüssigkeit
19 Zylinderförmiger Verpackungsbehälter (Dose)
20 zweites Sichtfenster
21 Mantelwandung . 22 Zweite Einlage
23 Zweite Messskala
24 Drittes Sichtfenster
25 Dritte Folien-Einlage
26 Punktmessskala
27 Zweiter Hüllenschlitz
28 Dritter Hüllenschlitz
29 Tetraederspitze
30 Vereinigungsvorgang
31 Papierstanzvorgang
32 Aluminiumfolien-Stanzvorgang 33 Aufklebungsvorgang
34 Aufrollvorgang
35 Erster Druckvorgang
36 Zweiter Druckvorgang
37 Verpackungsbehälter-Herstellungsvorgang aus Verpackungsträgerbogen
40 Anlage
41 Papierrolle
42 Aluminiumfolien-Rolle
43 Folien-Einlagen-Rolle 44 Erste Sensoreinheit
45 Zweite Sensoreinheit
46 Dritte Sensoreinheit
47 Verpackungsträgerbogen
48 Papierbogen
4 9 Aluminiumfolienbogen
50 erste Stanzeinrichtung für Papier
51 zweite Stanzeinrichtung für Aluminiumfolie
52 Abrolleinrichtung
53 Trenneinrichtung 54 Klebevorrichtung
55 Verklebeeinrichtung
56 Sensoreinrichtung
57 Schnittbogeneinrichtung
58 Verarbeitungseinrichtung
59 Aufroll-Lagerungseinrichtung
60 Vereinigungseinrichtung
70 Einlagenfolienbogen
71 freischlitzgestanzter Papierbogen
72 freischlitzgestanzter Aluminiumfolienbogen
73 Einlagenfolienkaschierter Papierbogen
74 Aluminium-einlagenfolienkaschiertes Papier
75 Aluminiumfolie
76 Papierfreischlitz
77 Aluminiumfolienfreischlitz
78 Papier
79 Verpackungswandung
80 Sichtrichtung (Pfeil).

Claims (12)

1. Verpackungsbehälter für Flüssigkeiten, insbesondere für flüssige Nahrungs- und Genussmittel, die aus aluminiumkaschiertem Material ausgebildet sind und wahlweise eine verschließbare Ausgießöffnung aufweisen, wobei die Aluminiumseite des Materials der Flüssigkeit zugewandt ist, dadurch gekennzeichnet, dass an einem Bereich der Behälterhülle, insbesondere an einer Seitenwandung (3, 21,) in das Verpackungsmaterial mindestens ein Sichtfenster (14, 20, 24) eingebracht ist, durch das der Füllstand der im Verpackungsraum vorhandenen Flüssigkeit (18) sichtbar kontrollierbar ist.
2. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungsbehälter () eine quaderförmige Form aufweist und aus vier Seitenwandungen (2, 3, 4, 5), aus einem Boden (6) und aus einer Deckelwandung (7) besteht, die miteinander eine flüssigkeitsdichte Behälterhülle darstellen, wobei die Deckelwandung (7) entweder mindestens eine abreißbare Kante (8) zur Durchführung der Behälteröffnung oder eine wiederverschließbare verschlossene Ausgießöffnung (9) hat, so dass nach der erstmaligen Öffnung der Verpackungsbehälter (1) geöffnet ist, und wahlweise durch mindestens ein an der Deckelwandung (7) angebrachtes Verschlusselement (10) gegebenenfalls wieder verfaltet oder verschlossen werden kann.
3. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Seitenwandung (2, 3, 4, 5) in das Verpackungsmaterial von oben bis nach unten zumindest ein Sichtfenster (14), das einen abgedichteten Hüllenschlitz (16) und eine den Hüllenschlitz (16) verschließende Einlagefolie (14) aufweist, eingebracht, wobei die Einlagenfolie (13) im Bereich des zugehörigen Hüllenschlitzes (16) im Verpackungsmaterial mit der Flüssigkeit (18) in Verbindung steht und den Füllstand der im Verpackungsraum (12) vorhandenen Flüssigkeit (18) ablesbar wiedergibt.
4. Verpackungsbehälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Seitenwandung (3) ein mit der ersten Einlagefolie (13) hinterlegter Hüllenschlitz (16) als Sichtfenster (14) eingebracht ist, das wahlweise mit einer Füllstands- Messskala (15) versehen ist.
5. Verpackungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Sichtfenster (14, 20, 24) aus den im Verpackungsmaterial eingebrachten Hüllenschlitzen (16, 27, 28) und aus den die Hüllenschlitzen (16, 27, 28) dicht verschließenden transparenten Einlagenfolien (13, 22, 25) gebildet sind.
6. Verpackungsbehälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zylindrischer Verpackungsbehälter (Dose) (19) ein Sichtfenster (20) in der Mantelwandung (21) aufweist, wobei der mit der Einlagenfolie (22) versehene Hüllenschlitz (27) und somit das ausgebildete Sichtfenster (20) wahlweise eine Messskala (23) aufweist.
7. Verpackungsbehälter nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein tetraederförmiger Verpackungsbehälter (11) (Tetraeder) ein Sichtfenster (24) aufweist, das aus einem vorzugsweise keilartigen Hüllenschlitz (28) und einer Einlagenfolie (25) besteht, wobei wahlweise anstelle eine eingebrachten Verschlusses wie für die vorgenannten Verpackungsbehälter (1, 19) vorzugsweise ein Abriss der Tetraederspitze (29) zur Öffnung des Tetraeders (11) führt.
8. Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie folgende wesentliche Einrichtungen aufweist:
1. Stanzeinrichtungen (50, 51) für den wahlweise bedruckten Papierbogen (48) und für den Aluminiumfolienbogen (49) zur Einbringung der Freischlitze (76) bzw. (77),
2. eine Abrolleinrichtung (52) für den Einlagenfolien-Bogen (70),
3. eine Klebeeinrichtung (54) für das Aufbringen der durch Trenneinrichtung (53) abgetrennten Einlagenfolie (13) in die Bereiche des Freischlitzes (76 oder 77) des ausgewählten Bogens (48 Oder 49) zu einem einlagenfolienkaschierten Papierbogen (73) oder einlagenfolienkaschierten Aluminumfolienbogen,
4. eine Verklebeeinrichtung (55) für beide Bögen (73, 72 oder 73, 71) mit Sensoreinrichtung (56) zum Ausrichten, Zusammenführen und Übereinanderlegen der Bögen (73, 72 oder 73, 71) in Zuordnung zu den Freischlitzen (76, 77) zur Vereinigung zu dem Verpackungsmaterial,
5. eine Schnittbogeneinrichtung (57) für die Bereitstellung eines Verpackungsträgerbogens,
6. eine Verarbeitungseinrichtung (58) der einzelnen Verpackungsträger zu füllbaren Verpackungsbehältern (1, 11, 19).
9. Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufroll-Lagerungseinrichtung (59) für die Verpackungsträgerrolle (74) vorhanden ist.
10. Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Größe/Breite der eingebrachten transparenten Einlagenfolie (13, 22, 25), die von einer Rolle (43) ausgeht, derart dimensioniert ist, dass die Einlagenfolie (13, 22, 25) etwas breiter als die unmittelbaren Bereiche der Hüllenschlitze bis zu einem Stück ist, das der Größe/Breite der zu vereinigenden Bögen (48, 49) angepasst ist, so dass schließlich ein Aluminium-Einlagenfolien-kaschiertes Material, insbesondere Papier zur Verpackungsbehälterherstellung (37) zur Verfügung steht.
11. Anlage zur Herstellung von Kartonagen aus aluminumkaschierten Papier bzw. Pappe für Verpackungsbehälter mit einer Rolle Papier bzw. Pappe und einer Rolle Aluminiumfolie nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einheit zur Bedruckung des Papiers oder der Pappe vorzugsweise der Rolle (41) mit Papier oder Pappe (78) vorgeordnet ist.
12. Anlage zur Herstellung von Verpackungsbehältern nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Druckeinheit zum Aufdrucken einer Messskala z. B. mit Ziffern und Füll-Maßeinheit auf die transparente Einlagenfolie (13) des Sichtfensters (14) vorhanden ist, die mit einer zugeordneten Sensoreinheit zum wahlweise gleichzeitigen oder zu verschiedener Zeit vor oder auch nach der Flüssigkeits-/Mengen- und Firmenkennzeichnung erfolgenden Aufdrucken in Verbindung steht.
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