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DE20310254U1 - Speiche mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen - Google Patents

Speiche mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen Download PDF

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DE20310254U1
DE20310254U1 DE20310254U DE20310254U DE20310254U1 DE 20310254 U1 DE20310254 U1 DE 20310254U1 DE 20310254 U DE20310254 U DE 20310254U DE 20310254 U DE20310254 U DE 20310254U DE 20310254 U1 DE20310254 U1 DE 20310254U1
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Abstract

Eine Speiche (5) für den Gebrauch in einem Fahrradrad, welche eine Radfelge (3) und eine Radnabe (2) aufweist, wobei die Speiche (5) einen Speichenkörper mit einem Paar Verbindungsendbereiche (53, 52) aufweist, die einander in einer Längsrichtung gegenüberstehen und die vorgesehen sind zur jeweiligen Verbindung mit der Radfelge (3) und der Radnabe (2), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Kupplungsendbereiche (53, 52) röhrenförmig ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Speiche für ein Fahrradrad, genauer auf eine Speiche mit einem Speichenkörper, der mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen ausgebildet ist, die für die Verbindung mit einem entsprechenden Endbereich einer Radfelge und einer Radnabe eines Fahrradrades geeignet sind.
  • Ein herkömmliches Fahrradrad weist eine Radnabe, eine Radfelge, die um die Radnabe angeordnet ist und eine Vielzahl von Speichen, die die Radfelge und die Radnabe verbinden auf. Jede Speiche weist einen gebogenen Endbereich auf, der in die Radnabe in ein entsprechendes Montierloch derselben eingehakt wird. Jede Speiche weist weiterhin einen mit einem Gewinde versehenen Endbereich auf, der an der Radfelge mittels eines entsprechenden Speichenbefestigers befestigt wird. Die Speichen können auf diese Weise die Radnabe und die Radfelge in einem gespannten Zustand verbinden.
  • Dennoch kann, wenn das Fahrrad in Gebrauch ist, die von dem Fahrradrad ausgeübte Belastung, wie das Gewicht des Fahrers, zu einer leichten Verformung der Radfelge führen. Dies wiederum kann dazu führen, dass die Speichen zwischen gespannten und gelockerten Zuständen wechseln. Dabei tritt eine Verbiegung der Speichen auf, welche zu einem Bruch der Speichen an Teilen desselben führen kann. Dieses Phänomen ist allgemein als "Knicken" bekannt. Insbesondere kann ein Bruch des festen Metallspeichenkörpers der herkömmlichen Speiche leicht an der Biegung im gebogenen Endbereich auftreten, und an der Verbindung der Klappen und mit Gewinde versehenen Oberflächen an den mit Gewinde versehenen Endbereich.
  • Daher besteht die Notwendigkeit, den Aufbau der herkömmlichen Speiche zu verbessern, um sie widerstandsfähiger gegenüber Knicken zu machen.
  • Dabei ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Speiche vorzusehen, die einen Speichenkörper aufweist, der mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen gebildet ist, die geeignet für die Verbindung an eine Radfelge sind sowie an eine Radnabe, um so die Widerstandsfähigkeit der Speiche gegenüber Knicken zu verbessern.
  • Gemäß der vorliegenden Verbindung ist eine Speiche geeignet für den Gebrauch an einem Fahrradrad, welches eine Radfelge und eine Radnabe aufweist und einen Speichenkörper mit einem Paar Endbereichen, die einander gegenüberliegend in einer Längsrichtung liegen, die jeweils geeignet sind für die Verbindung an eine Radfelge und eine Radnabe. Wenigstens einer der Verbindungsendbereiche ist röhrenförmig.
  • In einer Ausführungsform weist der Speichenkörper weiterhin ein röhrenförmiges mittleres Speichensegment auf, das sich in der Längsrichtung erstreckt und das gegenüberliegende Enden aufweist, die gemeinsam und jeweils mit den Verbindungsendbereichen verbunden sind.
  • In einer weiteren Ausführungsform weist der Speichenkörper weiterhin einen festen Zwischenbereich auf, der sich in der Längsrichtung erstreckt und der gegenüberliegende Enden aufweist, die gemeinsam und jeweils mit den Verbindungsendbereichen verbunden sind.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der vorliegenden detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen durch Bezugnahme auf die Begleitfiguren sichtbar, dabei zeigen:
  • 1 eine schematische teilweise Querschnittsansicht eines Fahrradrades, das die erste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche aufweist;
  • 2 eine Längsquerschnittsansicht der Speiche der ersten bevorzugten Ausführungsform;
  • 3 eine weitere Querschnittsansicht der Speiche der ersten bevorzugten Ausführungsform, entlang einer Ebene, die senkrecht zur Längsrichtung steht;
  • 4 eine Längsquerschnittsansicht der zweiten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Speiche;
  • 5 eine Längsquerschnittsansicht der dritten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche;
  • 6 eine Querschnittsansicht der vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche, entlang einer in der Längsrichtung der Speiche querliegenden Ebene;
  • 7 eine Querschnittsansicht der fünften bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche entlang einer in der Längsrichtung der Speiche querliegenden Ebene;
  • 8 eine Querschnittsansicht der sechsten bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche entlang einer zu der Längsrichtung der Achse querliegenden Ebene; und
  • 9 eine teilweise schematische Querschnittsansicht eines Fahrradrades, welches die fünfte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche aufweist.
  • Bevor die vorliegende Erfindung genauer beschrieben wird, wird darauf hingewiesen, dass vergleichbare Elemente mit den gleichen Bezugszeichen innerhalb der ganzen Offenbarung bezeichnet sind.
  • 1 zeigt ein Fahrradrad, welches einen Satz Speichen 5 gemäß der ersten bevorzugten Ausführungsform dieser Erfindung aufweist. Das Fahrradrad weist eine Radnabe 2 und eine Radfelge 3 auf, die um die Radnabe 2 angeordnet ist.
  • Jede der Speichen 5 ist angeordnet, um die Radnabe 2 und die Radfelge 3 zu verbinden. Unter weiterer Bezugnahme auf 2 weist jede der Speichen 5 einen integral ausgebildeten schlanken Speicherkörper auf, der aus einem Material hergestellt ist, wie zum Beispiel einem Metall, und ein Paar röhrenförmiger Verbindungsendbereiche 52, 53 aufweist, die in der Längsrichtung einander gegenüber stehen und die jeweils geeignet sind zur Verbindung mit der Radnabe 2 und der Radfelge 3. Der Speichenkörper weist ferner ein röhrenförmiges mittleres Speichensegment 51 auf, das sich in der Längsrichtung erstreckt und das gegenüberliegenden Enden aufweist, die jeweils gemeinsam mit den Verbindungsendbereichen 52 und 53 verbunden sind. In dieser Ausführungsform ist der Verbindungsendbereich 52 mit einer Biegung 520 versehen, und weist ein entferntes Ende 521 auf, welches von dem anderen Verbindungsendbereich 53 entfernt ist und mit einem radialen Endflansch 522 versehen ist. Entsprechend kann der Verbindungsendbereich 52 auf der Radnabe 2 in einem entsprechenden Montageloch 21 derselben eingehakt werden. Weiterhin ist in dieser Ausführungsform der Verbindungsendbereich 53 mit einem Außenschraubgewinde 534 versehen und ist mit der Radfelge 3 über einen entsprechenden Speichenbefestiger 4 gesichert, der über ein Gewinde, das Außenschraubengewinde 534, eingreift. Der Verbindungsendbereich 53 weist weiterhin ein entferntes Ende 531, welches entfernt von dem anderen Verbindungsbereich 52 ist, auf. Daher ist unter Berücksichtigung der röhrenförmigen Konfigurationen des integral verbundenen Verbindungsbereichs 52, 53 und im mittleren Speichensegment 51 der Speichenkörpers der erfindungsgemäßen Speiche 5 mit einem Längsdurchgangsloch 54 gebildet, durch das sich von einem entfernten Ende 521, 531 durch das andere der entfernten Enden 521, 531 erstreckt. Unter Bezugnahme auf 3 weist das mittlere Speichenelement 51 des Speichenkörpers eine äußere Wandfläche mit einem kreisförmigen Querschnitt in einer zu der Längsrichtung querliegenden Ebene auf, das über die Länge des mittleren Speichensegments 51 hinweg gleichmäßig ist.
  • Wenn die Verbindungsendbereiche 52, 53 der Speichen 5 die Radnabe 2 und die Radfelge 3 in einem gespannten Zustand verbinden, wird, wegen der röhrenförmigen Konfiguration der Verbindungsendbereiche 52, 53 die Starrheit der Verbindungsendbereiche 52, 53 in der Längsrichtung im Vergleich zu der des festen Speichenkörpers der vorher erwähnten herkömmlichen Speiche verbessert, was so zu einer verbesserten Widerstandsfähigkeit der Speichen 5 gegenüber Knicken führt.
  • 4 zeigt die zweite bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche 5. Im Vergleich zu der vorausgegangenen Ausführungsform hat der Speichenkörper der Speiche 5 der vorliegenden Ausführungsform ein Paar röhrenförmiger Verbindungsendbereiche 52, 53, die einander in einer Längsrichtung gegenüberliegen und die geeignet sind für die Verbindung an die (nicht gezeigte) Radnabe und die (auch nicht gezeigte) Radfelge beziehungsweise an ein festes Mittelspeichensegment 51, das sich in die Längsrichtung erstreckt und das gegenüberliegende Enden aufweist, die integral und jeweils mit den Verbindungsendbereichen 52 und 53 verbunden werden. Der Verbindungsendbereich 52 ist mit der Krümmung 520 gebildet und weist ein entferntes Ende 521 auf, welches entfernt von dem anderen Verbindungsendbereich 53 ist und mit den radialen Endflanschen 522 gebildet ist. Der Verbindungsendbereich 52 grenzt ein Blindloch 524 ab, das sich vom entfernten Ende 521 erstreckt, und das einen konkaven Boden 523 aufweist. Der Verbindungsendbereich 53 ist mit dem Außenschraubgewinde 534 gebildet und weist ein entferntes Ende 531 auf, welches entfernt von dem anderen Verbindungsbereich 52 ist. Der Verbindungsendbereich 53 begrenzt in ähnlicher Weise ein Blindloch 532, das sich von dem entfernten Ende 531 erstreckt und in einem konkaven Boden 533 aufgebaut ist.
  • 5 zeigt die dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Speiche 5. Im Vergleich zu der ersten bevorzugten Ausführungsform ist der röhrenförmige Verbindungsendbereich 53 des Speicherkörpers dieser Ausführungsform mit einem Innenschraubgewinde 534 versehen, um geschraubt mit einem entsprechenden Speichenbefestiger (nicht gezeigt) auf eine Radfelge (nicht gezeigt) eines Fahrradrades einzugreifen.
  • Der Querschnitt des mittleren Speichensegments 51 der erfindungsgemäßen Speiche 5 des Speichenkörpers sollte nicht auf den kreisförmigen Querschnitt der ersten bevorzugten Ausführungsform begrenzt sein. Der Querschnitt des mittleren Speichensegments 51 des Speichenkörpers kann geändert werden, um wie in der Form eines gleichseitigen Polygons, um die Steife des Speichenkörpers sowohl in der Längsrichtung als auch in Richtungen senkrecht zu Längsrichtungen zu stärken.
  • 6 zeigt die vierte bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche 5. Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform eine äußere Wandfläche mit einem Querschnitt auf, der in einer Ebene liegt, die quer zur Längsrichtung der Speiche 5 liegt, wobei der Querschnitt die Gestalt eines gleichseitigen Dreiecks aufweist.
  • 7 zeigt die fünfte bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Speiche 5. Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform eine äußere Wandoberfläche mit einer senkrecht zur Längsrichtung liegenden Ebene der Speiche 5 auf, wobei der Querschnitt die Gestalt eines gleichseitigen Fünfecks aufweist.
  • 8 zeigt die sechste bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche 5. Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform eine äußere Wandoberfläche auf, mit einem kreisförmigen Querschnitt in einer senkrecht zu der Längsrichtung der Speiche 5 liegenden Ebene, und ist mit einem Satz winkelig beabstandeter hervorstehender Rippen 55 gebildet. Bei dieser Ausführungsform gibt es vier hervorstehende Rippen 55, wobei jede davon eine konvexe Oberfläche 550 in einer zu der Längsrichtung liegenden Ebene aufweist.
  • Es ist herauszustellen, dass die Speichen 5 in erster Linie die Funktion haben, die Radfelge 3 zu stärken und die Radnabe 2 in Bezug auf die Mitte der Radfelge 3 zu positionieren. Daher sollte die spezielle Verbindung zwischen jeder der röhrenförmigen Endbereiche 52, 53 des Speichenkörpers, der Speiche 5 und dem entsprechenden der Radnabe 2 und der Radfelge 3 nicht auf die Verbindungen in der ersten bevorzugten Ausführungsform begrenzt sein.
  • 9 zeigt ein Fahrradrad, das einen Satz Speichen 5 entsprechend der siebten Ausführungsform dieser Erfindung aufweist. Im Vergleich zu dem Fahrradrad aus 1 ist die Radnabe 2 mit den Speichenbefestigern 4 zur geschraubten Verbindung mit den röhrenförmigen Kupplungsendbereichen 53 der Speicher 5 versehen. Weiterhin ist die Radfelge 3 mit Montageverbindungslöchern 31 versehen, um die röhrenförmigen Kupplungsendbereiche 52 der Speichen 5 daran zu verankern.
  • In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Speiche ist jeder der röhrenförmigen Verbindungsendbereiche des Speichenkörpers mit einem Schraubengewinde versehen, für den geschraubten Eingriff mit einem entsprechenden Speichenbefestiger auf jeweils der Radfelge oder der Radnabe eines Fahrradrades.

Claims (12)

  1. Eine Speiche (5) für den Gebrauch in einem Fahrradrad, welche eine Radfelge (3) und eine Radnabe (2) aufweist, wobei die Speiche (5) einen Speichenkörper mit einem Paar Verbindungsendbereiche (53, 52) aufweist, die einander in einer Längsrichtung gegenüberstehen und die vorgesehen sind zur jeweiligen Verbindung mit der Radfelge (3) und der Radnabe (2), dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Kupplungsendbereiche (53, 52) röhrenförmig ist.
  2. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkörper weiter ein röhrenförmiges mittleres Speichensegment (51) aufweist, das sich in der Längsrichtung erstreckt und das gegenüberliegende Enden aufweist, die jeweils integral mit den Verbindungsendbereichen (53, 52) verbunden sind.
  3. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkörper weiter ein festes mittleres Segment (51) aufweist, das sich in der Längsrichtung erstreckt und das gegenüberliegende Enden aufweist, die jeweils und integral mit den Verbindungsendbereichen (53, 52) verbunden sind.
  4. Speiche (5) gemäß Anspruch 3, weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Verbindungsendbereiche (53, 52) ein Blindloch (532, 524) begrenzt, wobei das Blindloch (532, 524) mit einem konkaven Boden (533, 523) versehen ist.
  5. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Verbindungsendbereiche (53) mit einem äußeren Schraubengewinde (534) gebildet ist.
  6. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, weiterhin dadurch gekennzeichnet, dass einer der Verbindungsendbereiche (53) mit einem inneren Schraubengewinde (534) gebildet ist.
  7. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, dass einer der Verbindungsendbereiche (52) mit einer Krümmung (520) gebildet ist und ein entferntes Ende (521) aufweist, welches entfernt von dem anderen der Verbindungsendbereiche (53) ist und einen radialen Endflansch (522) bildet.
  8. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkörper eine äußere Wandfläche mit einem kreisförmigen Querschnitt auf einer senkrecht zur Längsrichtung liegenden Ebene aufweist.
  9. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkörper eine äußere Wandoberfläche mit einem in einer senkrecht zu der Längsrichtung liegenden Querschnitt in Gestalt eines gleichseitigen Polygons aufweist.
  10. Speiche (5) gemäß Anspruch 9, ferner dadurch gekennzeichnet, dass das Polygon entweder ein Dreieck oder ein Fünfeck ist.
  11. Speiche (5) gemäß Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, dass der Speichenkörper eine äußere Wandfläche mit einem kreisförmigen Querschnitt an einer senkrecht zu der Längsrichtung liegenden Ebene aufweist, und mit einem Satz winkelig beabstandeter, hervorstehender Rippen (55) gebildet ist.
  12. Speiche (5) gemäß Anspruch 11, ferner dadurch gekennzeichnet, dass jede der hervorstehenden Rippen (55) eine konvexe Oberfläche (550) in einer quer zu der Längsrichtung liegenden Ebene aufweist.
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