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Die Erfindung bezieht sich auf eine
Speiche für
ein Fahrradrad, genauer auf eine Speiche mit einem Speichenkörper, der
mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen
ausgebildet ist, die für
die Verbindung mit einem entsprechenden Endbereich einer Radfelge
und einer Radnabe eines Fahrradrades geeignet sind.
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Ein herkömmliches Fahrradrad weist eine Radnabe,
eine Radfelge, die um die Radnabe angeordnet ist und eine Vielzahl
von Speichen, die die Radfelge und die Radnabe verbinden auf. Jede
Speiche weist einen gebogenen Endbereich auf, der in die Radnabe
in ein entsprechendes Montierloch derselben eingehakt wird. Jede
Speiche weist weiterhin einen mit einem Gewinde versehenen Endbereich auf,
der an der Radfelge mittels eines entsprechenden Speichenbefestigers
befestigt wird. Die Speichen können
auf diese Weise die Radnabe und die Radfelge in einem gespannten
Zustand verbinden.
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Dennoch kann, wenn das Fahrrad in
Gebrauch ist, die von dem Fahrradrad ausgeübte Belastung, wie das Gewicht
des Fahrers, zu einer leichten Verformung der Radfelge führen. Dies
wiederum kann dazu führen,
dass die Speichen zwischen gespannten und gelockerten Zuständen wechseln.
Dabei tritt eine Verbiegung der Speichen auf, welche zu einem Bruch
der Speichen an Teilen desselben führen kann. Dieses Phänomen ist
allgemein als "Knicken" bekannt. Insbesondere
kann ein Bruch des festen Metallspeichenkörpers der herkömmlichen
Speiche leicht an der Biegung im gebogenen Endbereich auftreten,
und an der Verbindung der Klappen und mit Gewinde versehenen Oberflächen an
den mit Gewinde versehenen Endbereich.
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Daher besteht die Notwendigkeit,
den Aufbau der herkömmlichen
Speiche zu verbessern, um sie widerstandsfähiger gegenüber Knicken zu machen.
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Dabei ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Speiche vorzusehen, die einen Speichenkörper aufweist, der mit röhrenförmigen Verbindungsendbereichen
gebildet ist, die geeignet für
die Verbindung an eine Radfelge sind sowie an eine Radnabe, um so
die Widerstandsfähigkeit
der Speiche gegenüber
Knicken zu verbessern.
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Gemäß der vorliegenden Verbindung
ist eine Speiche geeignet für
den Gebrauch an einem Fahrradrad, welches eine Radfelge und eine
Radnabe aufweist und einen Speichenkörper mit einem Paar Endbereichen,
die einander gegenüberliegend in
einer Längsrichtung
liegen, die jeweils geeignet sind für die Verbindung an eine Radfelge
und eine Radnabe. Wenigstens einer der Verbindungsendbereiche ist
röhrenförmig.
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In einer Ausführungsform weist der Speichenkörper weiterhin
ein röhrenförmiges mittleres Speichensegment
auf, das sich in der Längsrichtung erstreckt
und das gegenüberliegende
Enden aufweist, die gemeinsam und jeweils mit den Verbindungsendbereichen
verbunden sind.
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In einer weiteren Ausführungsform
weist der Speichenkörper
weiterhin einen festen Zwischenbereich auf, der sich in der Längsrichtung
erstreckt und der gegenüberliegende
Enden aufweist, die gemeinsam und jeweils mit den Verbindungsendbereichen verbunden
sind.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden aus der vorliegenden detaillierten
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen durch Bezugnahme
auf die Begleitfiguren sichtbar, dabei zeigen:
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1 eine
schematische teilweise Querschnittsansicht eines Fahrradrades, das
die erste bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche
aufweist;
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2 eine
Längsquerschnittsansicht
der Speiche der ersten bevorzugten Ausführungsform;
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3 eine
weitere Querschnittsansicht der Speiche der ersten bevorzugten Ausführungsform, entlang
einer Ebene, die senkrecht zur Längsrichtung
steht;
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4 eine
Längsquerschnittsansicht
der zweiten bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Speiche;
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5 eine
Längsquerschnittsansicht
der dritten bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche;
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6 eine
Querschnittsansicht der vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Speiche, entlang
einer in der Längsrichtung
der Speiche querliegenden Ebene;
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7 eine
Querschnittsansicht der fünften bevorzugten
Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche
entlang einer in der Längsrichtung der
Speiche querliegenden Ebene;
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8 eine
Querschnittsansicht der sechsten bevorzugten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche
entlang einer zu der Längsrichtung der
Achse querliegenden Ebene; und
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9 eine
teilweise schematische Querschnittsansicht eines Fahrradrades, welches
die fünfte
bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche
aufweist.
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Bevor die vorliegende Erfindung genauer
beschrieben wird, wird darauf hingewiesen, dass vergleichbare Elemente
mit den gleichen Bezugszeichen innerhalb der ganzen Offenbarung
bezeichnet sind.
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1 zeigt
ein Fahrradrad, welches einen Satz Speichen 5 gemäß der ersten
bevorzugten Ausführungsform
dieser Erfindung aufweist. Das Fahrradrad weist eine Radnabe 2 und
eine Radfelge 3 auf, die um die Radnabe 2 angeordnet
ist.
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Jede der Speichen 5 ist
angeordnet, um die Radnabe 2 und die Radfelge 3 zu
verbinden. Unter weiterer Bezugnahme auf 2 weist jede der Speichen 5 einen
integral ausgebildeten schlanken Speicherkörper auf, der aus einem Material
hergestellt ist, wie zum Beispiel einem Metall, und ein Paar röhrenförmiger Verbindungsendbereiche 52, 53 aufweist, die
in der Längsrichtung
einander gegenüber
stehen und die jeweils geeignet sind zur Verbindung mit der Radnabe 2 und
der Radfelge 3. Der Speichenkörper weist ferner ein röhrenförmiges mittleres
Speichensegment 51 auf, das sich in der Längsrichtung
erstreckt und das gegenüberliegenden
Enden aufweist, die jeweils gemeinsam mit den Verbindungsendbereichen 52 und 53 verbunden
sind. In dieser Ausführungsform
ist der Verbindungsendbereich 52 mit einer Biegung 520 versehen,
und weist ein entferntes Ende 521 auf, welches von dem
anderen Verbindungsendbereich 53 entfernt ist und mit einem
radialen Endflansch 522 versehen ist. Entsprechend kann der
Verbindungsendbereich 52 auf der Radnabe 2 in einem
entsprechenden Montageloch 21 derselben eingehakt werden.
Weiterhin ist in dieser Ausführungsform
der Verbindungsendbereich 53 mit einem Außenschraubgewinde 534 versehen
und ist mit der Radfelge 3 über einen entsprechenden Speichenbefestiger 4 gesichert,
der über
ein Gewinde, das Außenschraubengewinde 534,
eingreift. Der Verbindungsendbereich 53 weist weiterhin
ein entferntes Ende 531, welches entfernt von dem anderen
Verbindungsbereich 52 ist, auf. Daher ist unter Berücksichtigung
der röhrenförmigen Konfigurationen
des integral verbundenen Verbindungsbereichs 52, 53 und im
mittleren Speichensegment 51 der Speichenkörpers der
erfindungsgemäßen Speiche 5 mit
einem Längsdurchgangsloch 54 gebildet,
durch das sich von einem entfernten Ende 521, 531 durch
das andere der entfernten Enden 521, 531 erstreckt.
Unter Bezugnahme auf 3 weist
das mittlere Speichenelement 51 des Speichenkörpers eine äußere Wandfläche mit
einem kreisförmigen
Querschnitt in einer zu der Längsrichtung
querliegenden Ebene auf, das über
die Länge
des mittleren Speichensegments 51 hinweg gleichmäßig ist.
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Wenn die Verbindungsendbereiche 52, 53 der
Speichen 5 die Radnabe 2 und die Radfelge 3 in einem
gespannten Zustand verbinden, wird, wegen der röhrenförmigen Konfiguration der Verbindungsendbereiche 52, 53 die
Starrheit der Verbindungsendbereiche 52, 53 in
der Längsrichtung
im Vergleich zu der des festen Speichenkörpers der vorher erwähnten herkömmlichen
Speiche verbessert, was so zu einer verbesserten Widerstandsfähigkeit
der Speichen 5 gegenüber
Knicken führt.
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4 zeigt
die zweite bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche 5.
Im Vergleich zu der vorausgegangenen Ausführungsform hat der Speichenkörper der
Speiche 5 der vorliegenden Ausführungsform ein Paar röhrenförmiger Verbindungsendbereiche 52, 53,
die einander in einer Längsrichtung
gegenüberliegen
und die geeignet sind für
die Verbindung an die (nicht gezeigte) Radnabe und die (auch nicht
gezeigte) Radfelge beziehungsweise an ein festes Mittelspeichensegment 51, das
sich in die Längsrichtung
erstreckt und das gegenüberliegende
Enden aufweist, die integral und jeweils mit den Verbindungsendbereichen 52 und 53 verbunden
werden. Der Verbindungsendbereich 52 ist mit der Krümmung 520 gebildet
und weist ein entferntes Ende 521 auf, welches entfernt
von dem anderen Verbindungsendbereich 53 ist und mit den
radialen Endflanschen 522 gebildet ist. Der Verbindungsendbereich 52 grenzt
ein Blindloch 524 ab, das sich vom entfernten Ende 521 erstreckt,
und das einen konkaven Boden 523 aufweist. Der Verbindungsendbereich 53 ist
mit dem Außenschraubgewinde 534 gebildet
und weist ein entferntes Ende 531 auf, welches entfernt
von dem anderen Verbindungsbereich 52 ist. Der Verbindungsendbereich 53 begrenzt in ähnlicher
Weise ein Blindloch 532, das sich von dem entfernten Ende 531 erstreckt
und in einem konkaven Boden 533 aufgebaut ist.
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5 zeigt
die dritte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Speiche 5.
Im Vergleich zu der ersten bevorzugten Ausführungsform ist der röhrenförmige Verbindungsendbereich 53 des
Speicherkörpers
dieser Ausführungsform
mit einem Innenschraubgewinde 534 versehen, um geschraubt
mit einem entsprechenden Speichenbefestiger (nicht gezeigt) auf
eine Radfelge (nicht gezeigt) eines Fahrradrades einzugreifen.
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Der Querschnitt des mittleren Speichensegments 51 der
erfindungsgemäßen Speiche 5 des Speichenkörpers sollte
nicht auf den kreisförmigen Querschnitt
der ersten bevorzugten Ausführungsform
begrenzt sein. Der Querschnitt des mittleren Speichensegments 51 des
Speichenkörpers
kann geändert
werden, um wie in der Form eines gleichseitigen Polygons, um die
Steife des Speichenkörpers sowohl
in der Längsrichtung
als auch in Richtungen senkrecht zu Längsrichtungen zu stärken.
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6 zeigt
die vierte bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche 5.
Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere
Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform
eine äußere Wandfläche mit
einem Querschnitt auf, der in einer Ebene liegt, die quer zur Längsrichtung
der Speiche 5 liegt, wobei der Querschnitt die Gestalt
eines gleichseitigen Dreiecks aufweist.
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7 zeigt
die fünfte
bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Speiche 5.
Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere
Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform
eine äußere Wandoberfläche mit
einer senkrecht zur Längsrichtung
liegenden Ebene der Speiche 5 auf, wobei der Querschnitt
die Gestalt eines gleichseitigen Fünfecks aufweist.
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8 zeigt
die sechste bevorzugte Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Speiche 5.
Im Vergleich zur ersten bevorzugten Ausführungsform weist das mittlere
Speichensegment 51 des Speichenkörpers dieser Ausführungsform
eine äußere Wandoberfläche auf,
mit einem kreisförmigen
Querschnitt in einer senkrecht zu der Längsrichtung der Speiche 5 liegenden
Ebene, und ist mit einem Satz winkelig beabstandeter hervorstehender
Rippen 55 gebildet. Bei dieser Ausführungsform gibt es vier hervorstehende
Rippen 55, wobei jede davon eine konvexe Oberfläche 550 in
einer zu der Längsrichtung liegenden
Ebene aufweist.
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Es ist herauszustellen, dass die
Speichen 5 in erster Linie die Funktion haben, die Radfelge 3 zu stärken und
die Radnabe 2 in Bezug auf die Mitte der Radfelge 3 zu
positionieren. Daher sollte die spezielle Verbindung zwischen jeder
der röhrenförmigen Endbereiche 52, 53 des
Speichenkörpers,
der Speiche 5 und dem entsprechenden der Radnabe 2 und der
Radfelge 3 nicht auf die Verbindungen in der ersten bevorzugten
Ausführungsform
begrenzt sein.
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9 zeigt
ein Fahrradrad, das einen Satz Speichen 5 entsprechend
der siebten Ausführungsform
dieser Erfindung aufweist. Im Vergleich zu dem Fahrradrad aus 1 ist die Radnabe 2 mit
den Speichenbefestigern 4 zur geschraubten Verbindung mit
den röhrenförmigen Kupplungsendbereichen 53 der
Speicher 5 versehen. Weiterhin ist die Radfelge 3 mit
Montageverbindungslöchern 31 versehen,
um die röhrenförmigen Kupplungsendbereiche 52 der
Speichen 5 daran zu verankern.
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In einer weiteren Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Speiche
ist jeder der röhrenförmigen Verbindungsendbereiche
des Speichenkörpers
mit einem Schraubengewinde versehen, für den geschraubten Eingriff
mit einem entsprechenden Speichenbefestiger auf jeweils der Radfelge
oder der Radnabe eines Fahrradrades.