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DE20310748U1 - Saatpflegewerkzeug - Google Patents

Saatpflegewerkzeug Download PDF

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DE20310748U1 DE20310748U DE20310748U DE20310748U1 DE 20310748 U1 DE20310748 U1 DE 20310748U1 DE 20310748 U DE20310748 U DE 20310748U DE 20310748 U DE20310748 U DE 20310748U DE 20310748 U1 DE20310748 U1 DE 20310748U1
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B1/00Hand tools
    • A01B1/06Hoes; Hand cultivators
    • A01B1/08Hoes; Hand cultivators with a single blade

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Abstract

Saatpflegewerkzeug (1) zum Bekämpfen von unerwünschtem Pflanzenwuchs, umfassend
eine Halteeinrichtung (12) zum Handhaben des Saatpflegewerkzeugs durch einen Benutzer,
ein Führungselement (50) zum Führen des Saatpflegewerkzeugs (1) am Boden,
eine Schneideinrichtung (30) zum Abschneiden von Wurzeln des unerwünschtem Pflanzenwuchses.

Description

  • Art der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft ein Saatpflegewerkzeug im Allgemeinen und ein Saatpflegerad zum Bekämpfen von Bei- oder Unkraut durch Kappen der Wurzeln im Speziellen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Das Entfernen von unerwünschtem Pflanzenwuchs oder Unkraut spielt im Ackerbau seit jeher eine große Rolle.
  • Häufig werden zu dessen Bekämpfung chemische Mittel, sogenannte Herbizide eingesetzt. Diese sind jedoch teuer und unter Umständen aufgrund ihrer möglichen Gesundheitsschädlichkeit unerwünscht.
  • Alternativ werden Werkzeuge zur mechanischen Bekämpfung des Unkrauts eingesetzt. Typischer Weise werden hierzu gewöhnliche Gartenhacken verwendet.
  • Je nach Art der Hacke oder des zu entfernenden Unkrauts ist es für den Benutzer teilweise notwendig sich zu bücken, was die Arbeit mit diesen Werkzeugen sehr anstrengend macht.
  • Es sind aber auch Werkzeuge mit krallenartigen Dornen und einem mehr oder weniger langen Stiel bekannt, mittels welchen das Unkraut vollständig entfernt, genauer herausgerupft wird. Hierbei kann unter Umständen das Bücken entfallen.
  • Doch selbst mit diesen Werkzeugen wird nicht kontinuierlich gearbeitet, sondern es sind für jede Pflanze zumindest zwei Arbeitsschritte notwendig, nämlich Herausrupfen und Entfernen, so dass die Arbeit langwierig und mühselig bleibt.
  • Jedenfalls ist die Arbeit mit den bekannten Werkzeugen ineffizient und diese Werkzeuge sind weiter verbesserungsbedürftig.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung ein Saatpflegewerkzeug bereit zu stellen, welches ein einfaches und effizientes mechanisches Bekämpfen von Unkraut ermöglicht.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Saatpflegewerkzeug bereit zu stellen, welches besonders für im Wesentlichen gerade Saatreihen geeignet ist.
  • Noch eine Aufgabe der Erfindung ist es ein Saatpflegewerkzeug bereit zu stellen, welches die Nachteile bekannter Werkzeuge vermeidet oder zumindest mindert.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird in überraschend einfacher Weise bereits durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen definiert.
  • Erfindungsgemäß wird ein insbesondere handbetriebenes Saatpflegewerkzeug zum Bekämpfen von Unkraut bereit gestellt, welches eine Halteeinrichtung zum Handhaben des Saatpflegewerkzeugs durch einen Benutzer umfasst.
  • Die Halteeinrichtung ist insbesondere durch einen Stiel mit zumindest einem daran befestigten Handgriff realisiert, so dass der Benutzer das Saatpflegewerkzeug gut festhalten und führen kann.
  • Ferner umfasst das Saatpflegewerkzeug ein Führungselement, insbesondere eine Führungsscheibe zum Führen des Saatpflegewerkzeugs am oder teilweise im Boden. Vorzugsweise ist das Führungselement derart ausgebildet, dass es im Betrieb zumindest abschnittsweise und in eine vordefinierte Tiefe, je nach Boden und Ausführungsform bevorzugt zwischen 3 mm und maximal 40 mm in den Boden einsinkt.
  • Um ein geeignetes Gewicht und damit ein angepasstes Einsinken des Saatpflegewerkzeug in den Erdboden zu erreichen, besteht das Führungselement aus einem Metall mit einer Dichte von 1,5 g/cm3 bis 10 g/cm3, insbesondere zwischen 7 g/cm3 und 9,5 g/cm3, vorzugsweise Eisen oder 1,5 g/cm3 und 3,5 g/cm3, vorzugsweise Leichtmetall, z.B. Aluminium.
  • Darüber hinaus ist eine Schneideinrichtung, welche im Betrieb, also z.B. wenn ein Benutzer das Saatpflegewerkzeug entlang von Saatreihen vor sich herschiebt, in einem bestimmten Abstand an dem Unkraut vorbeigeführt wird. Die Schneideirichtung gleitet dabei im Betrieb bevorzugt zumindest abschnittsweise in einer vordefinierten Tiefe im Wesentlichen horizontal unter der Bodenoberfläche entlang und schneidet die Wurzeln des Unkrauts ab oder kappt diese. Aufgrund der gekappten Nährstoffversorgung stirbt das Unkraut dann in kurzer Zeit von selbst ab.
  • Vorteilhafter Weise kann somit das Unkraut sehr effizient und mit geringem Kraftaufwand bekämpft werden. Das erfindungsgemäße Saatpflegewerkzeug eignet sich ferner besonders für den professionellen oder gewerblichen Einsatz oder den mehr oder weniger ambitionierten Heimgärtner für die Benutzung in langen und im Wesentlichen geraden Saatreihen, zwischen welchen das Unkraut sprießt. Es wird lediglich mit dem Saatpflegewerkzeug einmal in einem vordefinierten Abstand entlang jeder Saatreihe entlang gefahren.
  • Die Schneideinrichtung taucht vorteilhafter Weise gerade so tief in den Boden ein, dass das Unkraut sicher abgetötet oder zumindest dessen Wachstum erheblich behindert wird.
  • Mit dem Saatpflegewerkzeug können somit insbesondere die sich in unmittelbarer Nähe von sich in Keimblattstadium befindlichen Kulturpflanzen von Beikräutern (Unkraut) und Wildkräutern befreit werden, was mit anderen Hacken in der Regel nicht in diesem frühen Stadium der Saat oder Kulturpflanzen möglich ist.
  • Weiter vorteilhaft ist es, dass das Unkraut nicht mühselig herausgerupft und kompostiert werden muss, sondern lediglich abgetötet wird und damit nach dem Verrotten sogar noch als natürlicher Dünger für die zu pflegende Saat wirken kann.
  • Das Saatpflegewerkzeug läßt sich durch das Führungselement sehr präzise führen, so dass eine Schädigung der zu pflegenden Saat weitgehend vermieden werden kann.
  • Vorzugsweise ist das Führungselement eine metallische Führungsscheibe.
  • Der Durchmesser und die Dicke der Führungsscheibe bzw. des Führungselements sind an die jeweiligen Bodenverhältnisse angepasst, um eine geeignete Einsinktiefe bei der Führung des Werkzeugs zu erreichen. Die Erfinder haben herausgefunden, dass ein Durchmesser von 100 bis 500 mm, bevorzugt zwischen 150 und 300 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 230 mm und/oder eine Stärke von 1 mm bis 20 mm, bevorzugt zwischen 2 mm und 10 oder 5 mm, besonders bevorzugt im Bereich von 3 mm für die meisten Böden besonders geeignet sind.
  • Besonders bevorzugt ist das Führungselement rotierbar, insbesondere um eine im Wesentlichen horizontale Achse rotierbar ausgebildet. Mit anderen Worten ist die Führungsscheibe ein Führungsrad, mittels welchem das Saatpflegewerkzeug entlang einer Saatbahn rollbar ist. Dies erleichtert die Handhabung und erlaubt eine präzise Führung entlang der Saatbahn.
  • Ferner bevorzugt umfasst die Halteeinrichtung einen Stiel mit einer bevorzugten Länge von mindestens 120 cm besonders bevorzugt etwa 180 cm.
  • Der Stiel steckt insbesondere in einer Hülse eines Verbindungselements mit einer weiteren Aufnahme für einen sich senkrecht zu dem Stiel erstreckenden Achsbolzen, welcher die Rotationsachse des Führungselements definiert, so dass die Führungsscheibe um eine Achse senkrecht zu dem Stiel rotiert.
  • Die Schneideinrichtung umfasst insbesondere ein Schneidmesser, welches quer zur Achse in einem Winkel zwischen 95° und 175°, vorzugsweise zwischen 120° und 150°, besonders bevorzugt um 135° zu dem Stiel verläuft.
  • Dies sorgt dafür, dass im Betrieb das Schneidmesser im Wesentlichen vertikal verläuft, wenn der Stiel mit einem entsprechenden Winkel zur Erdoberfläche von dem Benutzer gehalten und geführt wird, was ein bequemes Arbeiten gestattet. Das Schneidmesser ist bevorzugt feststehend oder nicht mit der Führungsscheibe mitrotierend an dem Saatpflegewerkzeug lösbar befestigt.
  • Die Schneideinrichtung umfasst vorzugsweise einen zweiten sich in der Betriebsstellung abwärts erstreckenden ersten Halteabschitt und ein mit diesem, insbesondere lösbar verbundenes im Wesentlichen L-förmiges Schneidmesser.
  • Das L-förmige Schneidmesser wiederum umfasst einen in der Betriebsstellung im Wesentlichen vertikalen ersten Halteabschnitt und eine im Wesentlichen horizontale Klinge zum Abtrennen der Unkrautwurzeln. Die Klinge ist bevorzugt beidseits geschärft, so dass in Vorwärts- und Rückwärtsrichtung gearbeitet werden kann. Um die Stabilität des Schneidmessers zu erhöhen, verjüngt sich die Dicke des Schneidmessers von dem ersten Halteabschnitt zu der Klinge. Vorzugsweise ist lediglich eine Klinge auf einer Seite des Führungselements vorgesehen.
  • Um die Handhabung weiter zu verbessern, ist an dem Stiel ein Handgriff lösbar befestigt, welcher in der Höhe verstellbar ist und sich um den Stiel nach dem Lösen einer Spannschraube drehen lässt. Dadurch kann eine Einstellung auf Personen unterschiedlicher Größe und auf Rechts- und Linkshänder vorgenommen werden.
  • Für das erfindungsgemäße Saatpflegewerkzeug hat sich eine Höhe des Handgriffs im Bereich von 70 cm bis 120 cm von dem Achsbolzen als vorteilhaft erwiesen. Ferner bevorzugt läßt
    sich die Winkelposition des Handgriffs von zumindest etwa +45° bis etwa –45° in Bezug auf die Drehebene der Führungsscheibe in Bewegungsrichtung einstellen.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Schneidmesser in Bezug auf das Führungselement höhenverstellbar an dem Saatpflegewerkzeug befestigt, so dass eine Tiefeneinstellung der Klinge vorgenommen werden kann, um das Saatpflegewerkzeug an die jeweilige Unkrautart anzupassen.
  • Weiter vorzugsweise umfasst die Schneideinrichtung eine Hülse, welche auf dem Achsbolzen befestigt ist und einstückig mit dem quer zum Achsbolzen verlaufenden zweiten Halteabschnitt ausgebildet ist, an welchem wiederum das L-förmige Schneidmesser befestigt ist, so dass der Achsbolzen und die Schneideinrichtung im Wesentlichen eine U-Form bilden.
  • Die Klinge ist ferner bevorzugt in vertikaler Richtung zwischen dem äußeren Rand des Führungselements und 50 mm, vorzugsweise zwischen 10 mm und 25 mm oberhalb des äußeren Randes der Führungsscheibe angeordnet, so dass die Klinge relativ dicht unter der Bodenoberfläche schneidet. Hierzu ist bevorzugt der erste Halteabschnitt quer zu der Achse des Führungselements verschiebbar an dem zweiten Halteabschnitt zur Höhenverstellung lösbar befestigt.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist der Achsbolzen in einer Öffnung oder Querbohrung in dem Verbindungselement und die Schneideinrichtung mittels zumindest einer Schraube, auf dem Achsbolzen festgeklemmt. Zur Drehsicherung ist in den Achsbolzen eine Nut eingefräst, in welche die eine Schraube zur Dreharretierung eingreift.
  • Kurzbeschreibung der Figuren
  • Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Querschnitt durch das erfindungsgemäße Saatpflegewerkzeug,
  • 2 eine schematische Seitenansicht des Saatpflegewerkzeugs, gesehen von rechts in 1,
  • 3 eine schematische Seitenansicht des Saatpflegewerkzeugs, gesehen von links in 1 und
  • 4 eine schematische Draufsicht auf den Stiel mit einem Handgriff.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Bezugnehmend auf 1 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Saatpflegewerkzeugs oder Saatpflegerads 1 dargestellt. Das Saatpflegewerkzeug 1 umfasst einen etwa 180 cm langen Gerätestiel 12, welcher z.B. aus Holz, Metall oder Kunststoff besteht. Der Gerätestiel 12 ist mit einem unteren Ende 14 mit einer Länge von etwa 7 cm in einer Hülse 16 eines Verbindungselements 18 fixiert. Die Fixierung kann auch lösbar sein, z.B. mit einem Standardanschluss von Gardena® oder ähnlichem. Das Verbindungselement 18 weist ferner einen Achsaufnahmeabschnitt 20 mit einer Achsbohrung 22 auf, in welche ein Achsbolzen oder eine Welle 24 eingeführt ist.
  • Das Verbindungselement 18 besitzt eine Länge von etwa 18 cm, wovon die Hülse 16 eine Länge von etwa 7 cm und der Achsaufnahmeabschnitt 20 die verbleibenden etwa 11 cm ausmachen. Der Achsaufnahmeabschnitt 20 ist aus Vollmaterial z.B. Stahl gefertigt und ist quer zu der Welle 24 abgeflacht. Die Achsbohrung 22 befindet sich etwa 2,5 cm vom unteren Ende des Verbindungselements 18 entfernt und weist einen Durchmesser von etwa 20 mm auf.
  • Wie am besten in 3 zu sehen ist, ist das untere Ende des Achsaufnahmeabschnitts 20 bis zur Bohrung 22 eingeschlitzt und die Welle 24 mit einer Inbusschraube 26 festgespannt.
  • Wieder Bezug nehmend auf 1 besitzt die Welle 24 eine Länge von etwa 150 mm und weist eine eingefräste Nut 28 zur Arretierung der Schneideinrichtung 30 auf.
  • Die Schneideinrichtung 30 umfasst einen Hülsenabschnitt oder Messerhalter 32 mit einer etwa 42 mm langen Bohrung, welche über die Welle 24 gestülpt ist.
  • Der Hülsenabschnitt 32 ist mit zwei Schrauben 34, welche in die Nut 28 eingreifen, arretiert und justiert. Durch die Arretierung wird eine hohe Drehfestigkeit der Schneideinrichtung 30 gegenüber dem Stiel 12 erzielt.
  • Der Hülsenabschnitt 32 weist an seinem äußeren Rand einen etwa 35 mm langen und 30 mm breiten und etwa 4 mm dicken Halteabschnitt 36 auf, welcher einstückig mit dem Hülsenabschnitt 32 ausgebildet ist und sich im Wesentlichen vertikal oder senkrecht zur Welle 24 erstreckt.
  • In dem flachen Halteabschnitt 36 ist ein etwa 5 mm breites und etwa 25 mm langes Langloch 38 vorgesehen. Das L-förmige Schneidmesser 40 ist mittels zweier Schrauben 42 an dem Langloch 38 befestigt, so dass das Schneidmesser 40 höhenverstellbar ist.
  • Das Schneidmesser 40 umfasst einen vertikalen Halteabschnitt 44 und eine mit diesem einstückig ausgebildete horizontale Klinge 46. Der vertikale Halteabschnitt 44 weist eine Länge von etwa 80 mm und die horizontale Klinge eine Länge von etwa 45 mm auf. Die Breite des vertikalen Halteabschnitts 44 beträgt etwa 25 bis 30 mm und die Stärke etwa 5 mm. Die Breite der Klinge 46 beträgt etwa 20 mm und die Stärke etwa 2 mm, wobei die Klinge beidseitig oder in und entgegen der Vorwärtsrichtung schräg angeschliffen oder geschärft ist, um vorwärts und rückwärts arbeiten zu können.
  • Der Abstand zu den Kulturpflanzen beträgt im Betrieb etwa 0,5 cm bis 1,0 cm, die Arbeitsbreite oder Klingenlänge von dieser Linie aus gemessen beträgt bevorzugt maximal 5 cm. Dieses Maß ist angepasst an den typischen Saatreihenabstand von mindestens 12 cm. Der Abstand von 12 cm der Saatreihen gilt z.B. für Radieschen, Feldsalat, Kresse. Selbstverständlich ist das Saatpflegewerkzeug auch für andere Kulturen einsetzbar. Bei einem Saatreihenabstand von mehr als 12 cm kann eine längere Klinge verwendet werden oder der verbleibende Mittelbereich mit einer z.B. Radhacke bearbeitet werden.
  • Auf der Welle 24 ist eine Führungsscheibe 50 mit einem Durchmesser von etwa 230 mm drehbar zwischen dem Verbindungselement 18 und der Schneideinrichtung 30 gelagert. Die Führungsscheibe 50 umfasst einen äußeren Ringabschnitt 52 mit einer Stärke von etwa 3 mm und einem inneren Lagerabschnitt 54. Zur Verbesserung der Lagerung oder Verminderung der Rollreibung ist ein Kunststofflager 56 z.B. aus Teflon vorgesehen.
  • Die Größe der Führungsscheibe 50 und die Stärke des äußeren Ringabschnitts 52 sind dahingehend optimiert, dass relativ wenig Erde beim Betrieb der Vorrichtung aufgeschleudert und gegebenenfalls auf die zu pflegenden Kulturpflanzen verteilt wird.
  • Ferner sorgt die gewählte Größe für eine gute Führung und Laufruhe, so dass exakt entlang einer Saatreihe gearbeitet werden kann.
  • Ferner besteht die Führungsscheibe 50 aus Eisen oder Stahl, was in Verbindung mit dem Volumen der Scheibe ein vordefiniertes Eigengewicht ergibt, welches in diesem Beispiel für mittelschwere bis leicht lehmhaltige oder leicht sandige Böden im Hinblick auf die Einsinktiefe der Führungsscheibe und der Klinge 46 optimiert ist.
  • Die Klinge 46 ist in einem vertikalen Abstand von etwa 1 cm bis etwa 2,5 cm vom unteren Rand 56 der Führungsscheibe 50 einstellbar. Der horizontale Abstand der Klinge 46 von der Führungsscheibe 50 beträgt vorzugsweise weniger als 10 cm, besonders bevorzugt weniger als 2 cm und am meisten bevorzugt weniger als 1 cm.
  • Das Einsinken der Führungsscheibe 50 und des Schneidmessers 40 in den Boden 60 ist am besten in den 2 und 3 zu sehen.
  • Für sehr sandige Böden ist eine leichtere Ausführung, z.B. mit einer Führungsscheibe aus Leichtmetall vorteilhaft.
  • Wieder Bezug nehmend auf die 2 und 3 wird das Saatpflegewerkzeug 1 in Vorwärtsrichtung V geschoben, wobei das Verbindungselement 18 bzw. der Stiel 12 einen Winkel von etwa α = 45° zur Horizontalen definieren.
  • Die Schneideinrichtung 30 bzw. der vertikale Halteabschnitt 44 des Schneidmessers 40 sind im Betrieb etwa senkrecht ausgerichtet. Mit anderen Worten ist der Stiel 12 unter einem Winkel von 100° bis 170° zur Schneideinrichtung 30, in diesem Beispiel etwa 135°, angeordnet.
  • Bezug nehmend auf 4 ist ein Haltegriff 70 dargestellt, welcher mittels einer Spannschraube 72 und einer Flügelmutter 74 an dem Stiel 12 lösbar festgespannt ist.
  • Der Handgriff umfasst einen im Wesentlichen U-förmigen Metallhalter 76 und einen dazwischen befestigten zylindrischen Holzgriff 78.
  • Durch das lösbare Festspannen des Handgriffs 70 ist dieser höhenverstellbar und um den Stiel 12 drehbar befestigbar.
  • Es hat sich bewährt, für Rechtshänder den Handgriff 70 unter einem Winkel β von etwa –45° in Bezug auf die Vorwärtsrichtung oder die durch die Führungsscheibe definierte Ebene 80 festzusetzen. Für Linkshänder kann der Handgriff 70 in die Winkelposition 82 (β= +45°) gebracht werden. Sowohl die Höhe als auch die Winkelposition des Handgriffs 70 sind stufenlos einstellbar. Der Abstand des Handgriffs 70 von der Welle 24 sollte in Abhängigkeit von der Körpergröße zwischen zumindest 70 cm und 150 cm einstellbar sein, wobei sich ein Abstand von etwa 100 cm für eine Person mit einer Körpergröße von etwa 1,90 m als geeignet erwiesen hat.
  • Es ist dem Fachmann ersichtlich, dass die vorstehend beschriebenen Ausführungsformen beispielhaft zu verstehen sind, und die Erfindung nicht auf diese beschränkt ist, sondern in vielfältiger Weise variiert werden kann, ohne den Geist der Erfindung zu verlassen.

Claims (19)

  1. Saatpflegewerkzeug (1) zum Bekämpfen von unerwünschtem Pflanzenwuchs, umfassend eine Halteeinrichtung (12) zum Handhaben des Saatpflegewerkzeugs durch einen Benutzer, ein Führungselement (50) zum Führen des Saatpflegewerkzeugs (1) am Boden, eine Schneideinrichtung (30) zum Abschneiden von Wurzeln des unerwünschtem Pflanzenwuchses.
  2. Saatpflegewerkzeug (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement eine Führungsscheibe (50) ist.
  3. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (50) rotierbar ausgebildet ist.
  4. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung einen Stiel (12) umfasst.
  5. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Verbindungselement (18) mit einer ersten Aufnahme (12) für einen Achsbolzen (24), welcher die Rotationsachse des Führungselements (50) definiert und einer zweiten Aufnahme (16) für den Stiel (12), wobei die erste und zweite Aufnahme (22, 16) im Wesentlichen senkrecht zueinander angeordnet sind.
  6. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stiel (12) und die Schneideinrichtung (30) einen Winkel zwischen 95° und 175° einschließen.
  7. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Stiel (12) ein Handgriff (70) befestigt ist.
  8. Saatpflegewerkzeug (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Position des Handgriffs (70) entlang der Längsachse des Stiels (12) verstellbar ist.
  9. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Winkelstellung (β) des Handgriffs (70) um den Stiel (12) verstellbar ist.
  10. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (30) feststehend an dem Saatpflegewerkzeug (1) befestigt ist.
  11. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (30) ein im Wesentlichen L-förmiges Schneidmesser (40) mit einem ersten Halteabschnitt (44) und einer Klinge (46) umfasst, wobei sich in der Betriebsstellung der erste Halteabschnitt (44) abwärts und die Klinge (46) im Wesentlichen horizontal erstrecken.
  12. Saatpflegewerkzeug (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Dicke des Schneidmessers (40) von dem ersten Halteabschnitt (44) zu der Klinge (46) verjüngt.
  13. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge (46) beidseitig geschärft ist.
  14. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (30) höhenverstellbar an dem Saatpflegewerkzeug (1) befestigt ist.
  15. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klinge (46) in vertikaler Richtung zwischen dem äußeren Rand (56) des Führungselements (50) und 50 mm oberhalb des äußeren Randes (56) des Führungselements (50) angeordnet ist.
  16. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schneideinrichtung (30) eine Hülse (32), welche auf dem Achsbolzen (24) befestigt ist und einen quer zum Achsbolzen (24) verlaufenden zweiten Halteabschnitt (36) umfasst.
  17. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Achsbolzen (24) in einer Öffnung (22) in dem Verbindungselement (18) und die Schneideinrichtung (30) mittels zumindest einer Schraube (34), auf dem Achsbolzen (24) festgeklemmt ist und der Achsbolzen (24) eine Nut (28) aufweist, in welche die zumindest eine Schraube (34) zur Dreharretierung eingreift.
  18. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (50) einen Durchmesser von 100 bis 500 mm aufweist.
  19. Saatpflegewerkzeug (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungselement (50) ein Material mit einer Dichte von 1, 5 g/cm3 bis 10 g/cm3 umfasst.
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