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DE1055861B - Hackschar - Google Patents

Hackschar

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Publication number
DE1055861B
DE1055861B DET10501A DET0010501A DE1055861B DE 1055861 B DE1055861 B DE 1055861B DE T10501 A DET10501 A DE T10501A DE T0010501 A DET0010501 A DE T0010501A DE 1055861 B DE1055861 B DE 1055861B
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DE
Germany
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bolt
elongated hole
deflector
bolts
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Prior art date
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Pending
Application number
DET10501A
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English (en)
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Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE1055861B publication Critical patent/DE1055861B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B39/00Other machines specially adapted for working soil on which crops are growing
    • A01B39/20Tools; Details
    • A01B39/22Tools; Mounting tools

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)

Description

DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf Hackschare, die in bekannter Weise mit einer Schneidklinge und einem Ablenkblech ausgebildet sind; die Schneidklinge hat dabei eine solche Form, daß die angehobene Erde wenigstens teilweise in seitlicher Richtung abgedrängt wird, während das Ablenkblech die Leitung der abgedrängtem Erde besorgt.
Hackschare der angegebenen Art sollen nach der Erfindung vervollkommnet werden, und zwar in der Weise, daß sie für verschiedene Arten der Bodenbearbeitung verwendbar sind, die einen sehr unterschiedlichen Seitwärtsfluß der angehobenen Erde erfordern. Wenn das Hackschar für das Hacken sehr junger Kulturen zur Verwendung kommt, darf die angehobene Erde nicht oder nur wenig seitwärts abgedrängt werden, damit die jungen Pflanzen nicht verschüttet werden und ersticken. Bei entwickelten Kulturen ist die Anhäufelung der Erde um die Pflanzenstiele erwünscht, so daß die Seitwärtsabdrängung der Erde zweckmäßig nicht behindert werden soll. Um diesen unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen und zugleich die Möglichkeit zu haben, bei der Einstellung des Hackschars die Besonderheiten des Bodens, insbesondere seine Feuchtigkeit, zu berücksichtigen.
Die erfindungsgemäße Besonderheit des Hackschars besteht nun darin, daß das Ablenkblech innerhalb seiner Ebene zwischen einer nach hinten gerichteten Lage, in welcher es den Seitwärtsfluß der Erde sperrt, und einer aufrechten Lage, in welcher es den Seitwärtsfluß der Erde freigibt, einstellbar ist.
In ihrer weiteren Ausbildung empfiehlt die Erfindung, daß das Ablenkblech die nach rückwärts weisende Verlängerung einer hochgeführten Abwinklung der Schneidklinge bildet und an dieser Abwinkelung schwenkbar befestigt ist. Es lassen sich dadurch besonders zweckdienliche Befestigungen der Schneidklinge und des Ablenkbleches verwirklichen.
In der Praxis hat es sich gezeigt, daß die Beeinflussung der seitwärtigen Abdrängung der Erde durch das Ablenkblech um so wirkungsvoller und genauer ist, je weniger hoch die Erde von der Schneidklinge angehoben wird. Es empfiehlt sich deshalb, die Hubhöhe möglichst klein zu halten. Das läßt sich erfindungsgemäß dadurch erreichen, daß die mit einer unterseitigen Zuschärfungsfläche versehene Schneidklinge eine nach oben konvexe Ausbauchung bildet, welche von der Schneidkante ab die oberseitige Neigung der Klinge verkleinert und die Anhebung der durchschnittenen Erde verringert.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, die Ausbauchung der Schneidklinge bis zu der Kehle einer Krümmung reichen zu lassen, welche zwischen der Sahneidklinge und dem hochstehenden
Anmelder:
Georges Alfred Thomas, Paris
Vertreter: Dipl.-Ing. H. Fechtr Patentanwalt,
Wiesbaden, Hohenlohestr. 21
Beanspruchte Priorität: Frankreich vom 29. Januar 1954
Anschilußteiil der Abwinklung der Schneidklinge liegt.
Die Erfindung soll in Verbindung mit der Zeichnung näher erläutert werden. In der Zeichnung sind einige Ausführungsformen des ernndungsgemäßen Hackschars veranschaulicht.
Fig. 1 zeigt die perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform des Hackschars, wobei das zugehörige Ablenkblech in drei Einstellungen wiedergegeben ist;
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch die Schneidklinge des Schars nach Linie M-N der Fig. 1, wobei die Angriffsbedingungen der Klinge sowie das Anheben und Abgleiten der Erde veranschaulicht sind; Fig. 3 ist eine perspektivische, der Fig. 1 ähnliche Darstellung einer zweiten Ausführungsform des mit Ablenkblech ausgestatteten Hackschars;
Fig. 4 veranschaulicht eine andere Ausführungsform des Ablenkbleches, das bei einem Hackschar nach Fig. 3 Anwendung finden kann,
Fig. 5 veranschaulicht das Ablenkblech nach Fig. 4 in verschiedenen Lagen auf den Befestigungsbolzen des Hackschars.
Gemäß Fig. 1 besteht der übliche Werkzeugschaft 1 aus einem Eisenstab von rechteckigem Querschnitt, welcher an dem Fahrgestell der Hackmaschine in einer im wesentlichen senkrechten Lage befestigt ist, und zwar derart, daß er der Höhe nach verstellt werden kann. Am unteren Ende des Schaftes 1 sind zwei übereinanderliegende Querbolzen 2 und 3 vorgesehen, welche im Schnitt dargestellt sind und zur Befestigung der Hackschare dienen.
Das erfindungsgemäße Hackschar entspricht in seiner Gesamtform dem üblichen einfachen Hackschar,
909 507/168
d. h., es besteht aus einem gekröpften Metallblatt mit einem hochstehenden Anschlußteil 4 zur Befestigung an dem Schaft 1 und einem waagerechten Teil 5, welcher die Schneidklinge bildet. Die Schneidklinge 5 ist mit Bezug auf die Vorschubrichtung F schräg nach rückwärts eingestellt und ist in Richtung auf ihre Schneidkante nach unten geneigt.
Erfindungsgemäß ist die Klinge 5 ausgebaucht und weist im Querschnitt eine nach oben konvexe Form auf; sie besitzt eine unten liegende Zuschärfungsfläche 6, welche die Schneidkante 7 bildet.
Der hochstehende, im wesentlichen ebene und in seinem ol>eren Bereich senkrechte Anschlußteil 4 ist mit zwei Durchbrüchen versehen, durch welche die Befestigungsbolzen 2 und 3 hindurchgreifen. Der Durchbruch 8 hat eine senkrechte Lage, während der Durchbruch 9 waagerecht verläuft. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, die Klinge derart einzustellen, daß die Schneidkante 7 in horizontaler Richtung verläuft. Der untere Teil 10 des hochgeführten Anschlußteils ist in üblicher Weise, zweckmäßig in Richtung zu einem unteren, zur Horizontalen geneigten Rand 11 gewölbt, wodurch anschließend an die Schneidkante 7 ein nach vorn gerichteter Sporn oder ein kleines Pflugschar entsteht, welches am Rand des verarbeiteten Streifens in den Boden einschneidet. Die Ausbauchung der Klinge 5 und die Wölbung des Pflugschars 10 laufen in der Kehle 12 der Klingenkrümmung zusammen, in der Weise, daß diese Kehle an ihrem Austrittsende eine Art Ausbuchtung 13 bildet, und zwar nach Art einer Führung, die frei nach derjenigen Seite der Klinge gerichtet ist, die über den hochstehenden Teil der Klinge hinausführt.
Das Hackschar ist an dem Schaft 1 befestigt und so eingestellt, daß die Schneidkante 7 horizontal verläuft. Wenn die Hackmaschine in Bewegung ist, dringt die Klinge 5 in den Boden ein, und zwar in einer Tiefe, welche von der Höheneinstellung des Schaftes abhängt. Bei dem Vorschub durchschneidet die Klinge eine Erdschicht T, welche über die Klinge hinweggleitet und hinter der Klinge wieder abgelegt wird (Fig. 2). Aus der Darstellung der Fig. 2 kann man ersehen, daß bei einem passenden Angriffswinkel, welcher wegen der untenliegenden Zuschärfurigsfläche der ausreichenden Neigunga der Oberseite der Klinge zur Schneidkante 7 entspricht, die Ausbauchung der Klinge dafür sorgt, daß der rückwärtige Klingenrand nur wenig ol>erhall> der Schneidkante 7 gehalten wird. Die angehobene Erdschicht kann auf diese Weise leicht über die Klinge gleiten, ohne daß die Gefahr einer Stauung besteht. Eine solche Stauung der angehobenen Erde hat l>ekanntlich zur Folge, daß die an dem kleinen Pflugschar 10 vorbeigeführte Erde einen seitlichen, gegen den hochgeführten Teil des Hackschars gerichteten Druck ausübt. Sie folgt somit dem gewölbten Gang der Kehle 12, verbreitert sich in seitlicher Richtung durch die Ausbuchtung 13 in der durch den Pfeil / veranschaulichten Richtung über den ansteigenden Teil des Hackschars hinaus. Wenn man demgemäß die Klinge nach der Erfindung zum Hacken bereits entwickelter Pflanzen verwendet, so erhält man infolge der Wölbung des hohen Teils der Kehle 12 eine seitliche Ausbreitung der Erde durch die Ausbuchtung 13. Diese Ausbreitung ist stärker, regelmäßiger und besser ausgerichtet, als es bei gewöhnlichen Hacksoharen der Fall ist. Bei dem beschriebenen Hackschar, welches infolge der an sich bekannten untenliegenden Zuschärfungsfläche seine Schneidkante auch bei Abnutzung behält, hat die Wölbung der Klinge, welche sich bis in die Kehle
der Krümmung fortsetzt, somit einen doppelten Zweck. Einerseits wird das Gleiten der Erdschicht auf der Klinge unter Vermeidung jeglicher Stauung erleichtert, andererseits wird die seitliche Ausbreitung der Erde durch die vorgesehene Ausbuchtung besser gerichtet und verstärkt, um ein gutes Anhäufeln der Wurzelteile oder Stiele der Pflanzen bei Bodenbearbeitungen der zweiten Art sicherzustellen.
Der obere flache Bereich des hochstehenden Anschlußteils 4 des Hackschars weist erfindungsgemäß eine rückwärtige, oberhalb der Ausbuchtung 13 liegende Verbreiterung 14 auf, welche die Anbringung eines einstellbaren Ablenkbleches 15 ermöglicht. Dieses erstreckt sich in seiner Wirkstellung nach rückwärts und ist mit Hilfe von zwei im Schnitt dargestellten Bolzen 16 und 17 befestigt. Einer dieser Bolzen 16 greift durch Bohrungen der Verbreiterung 14 und des Ablenkbleches 15 hindurch und bildet für letzteres eine Schwenkachse. Der andere Bolzen 17 liegt in einem gewissen Abstand unterhalb des ersten Bolzens 16; er greift durch eine Bohrung der Verbreiterung 14 und ein kreisbogenförmiges Langloch 18 des Ablenkbleches 15. Das Langloch 18 verläuft konzentrisch zur Achse des Bolzens 16. Die Bolzen 16 und 17 ermögliehen eine Festlegung des Ablenkbleches 15 in jeder Schwenkstellung zwischen der in vollen Linien dargestellten, nach hinten gerichteten Lage^-ί und der in strichpunktierten Linien veranschaulichten aufrechten Lage C.
Bei Festlegung des Ablenkbleches in der Stellung^ sperrt es die Ausbuchtung 13 vollends ab und bildet mit seinem unteren rückwärtigen Ende ein Ableukorgan. Seine untere Kante 19 befindet sich in der nach hinten gerichteten Einstellung A in einer so weit oberhalb der Schneidkante 7 befindlichen Lage, daß sie gerade oberhalb des Bodens geführt wird. Bei der aufrechten Einstellung C wird die Ausbuchtung 13 vollständig freigegeben, und die Erde hat die Möglichkeit, über den hochstehenden Teil der Klinge 5 hinauszufallen. Beim Übergang aus der aufrechten in die nach hinten gerichtete Stellung sperrt das Ablenkblech 15 die Ausbuchtung 13 in zunehmender Weise ab; gleichzeitig setzt seine Funktion als Ablenkmittel ein, um die abgeworfene Erde bei rascher Vorschubbewegung abzufangen.
Für Bodenbearbeitungen der erstgenannten Art befindet sich das Ablenkblech 15 in horizontaler Lage, und die angehobene Erde kann sich nicht auf die Pflanzen ablagern. Bei Bodenbearbeitungen der zweiten Art läßt das Ablenkblech die Erde frei durchtreten, damit ein Anhäufeln um die Wurzelteile und Stiele der Pflanzen stattfinden kann. Bei einer Zwischenstellung, z. B. bei der Stellung B, wird die Seitwärtsausbreitung der Erde in einer solchen Weise geregelt, wie es der Entwicklung der zu hackenden Pflanzenkulturen entspricht. Dabei wird der Beschaffenheit des Bodens Rechnung getragen, da ein sandiger und trockener Boden sich viel leichter ausbreitet als ein fetter und feuchter Boden. Statt des bogenförmigen Langlochs 18 genügt es zur Führung des Bolzens 17, wenn man an dem Ablenkblech nur den Innenbogen des Langlochs vorsieht und den außerhalb des Außenbogens des Langlochs befindlichen Teil des Ablenkbleches fortfallen läßt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 werden die Bolzen 2 und 3, welche das Hackschar am Stiel 1 befestigen, gleichzeitig für die Festlegung des einstellbaren Ablenkbleches benutzt. In diesem Fall ist der hochstehende Anschlußteil des Hackschars in üblicher Weise ausgebildet, d. h., er ist nicht mit einer

Claims (6)

rückwärtigen Verbreiterung versehen, wie das bei der Ausführungsform nach Fig. 1 der Fall ist. Das Ablenkblech 15 trägt ein nach vorn weisendes Verlängerungsstück 20, welches eine Bohrung für die Durchführung des Bolzens 3 aufweist. Der Bolzen 3 dient als Schwenkzapfen des Ablenkbleches 15, das mit einem den Bolzen 2 berührendem Kreisbogen 21 versehen ist. Das Ablenkblech ist vorzugsweise zwischen dem Hackschar und dem Schaft angebracht und wird durch Anziehen der Bolzen 2 und 3 in der jeweiligen Einstellage festgelegt. Man könnte natürlich für den Durchtritt des Bolzens 2 auch ein Langloch an dem Ablenkblech vorsehen, wie es bei dem ersten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Die Ausführungsform des Ablenkbleches gemäß Fig. 4 und 5 ist für eine Anordnung der Art bestimmt, bei der das Ablenkblech mittels der Bolzen 2 und 3 festgelegt ist, die gleichzeitig das Hackschar halten. An dem vorderen Ende des Ablenkbleches 15 ist den Bolzen eine Durchtrittsmöglichkeit in Form von zwei ao Langlöchern 22 und 23 gegeben, deren Weite, Richtung und Form sich aus folgendem ergeben: Der Mittelpunkt 25 des rechten Endbogens des oberen und der Mittelpunkt 24 des linken Endbogens des unteren Langlodhs liegen auf einer Geraden, a5 welcher auf der Unterkante 19 des Ablenkbleches 15 senkrecht steht. Der Abstand der Punkte 24 und 25 entspricht dem Mittenabstand der an dem Schaft des Hackschars angebrachten Bolzen. Die Langlöcher erstrecken sich mit Bezug auf die genannte Gerade in entgegengesetzter Richtung. Das untere Langloch 22, das breiter ist als es dem Bolzendurchmesser entspricht, verläuft bogenförmig um den Punkt 24 und bildet bis zum Mittelpunkt 26 des rechten Endes einen Winkel von wenigstens 30° in bezug auf den Punkt 25. Das obere Langloch 23 ist geradlinig begrenzt und erstreckt sich von Punkt 25 schräg nach hinten unten. Die Mittelpunkte 25 und 27 seiner End profile bilden mit dem Punkt 26 ein gleichschenkeliges Dreieck, dessen Scheitelwintel wenigstens 30° beträgt. Wie Fig. 5 erkennen läßt, ist das in Fig. 4 gezeichnete Ablenkblech 15 an dem Schaft 1 des Hackschars festgelegt, dessen hochstehender Anschluß teil 4 in strichpunktierten Linien dargestellt ist. Die Langlöcher 22 und 23 nehmen die Bolzen 2 und 3 auf. Unter dem Einfluß seines Eigengewichts stellt sich das Ablenkblech in seine nach hinten gerichtete Arbeitsstellung A ein, wobei sich der Bolzen 3 am oberen Ende des Langlochs 23 bei Punkt 25 befindet, während der Bolzen 2 am hinteren Ende des Langlochs 22 bei Punkt 24 liegt. Das Ablenkblech kann in eine Mittelstellung B übergeführt werden, indem man es um den Bolzen 3 verschwenkt, wobei sich das Langloch 22 an dem Bolzen 2 bis zum Punlct 26 entlangbewegt. Beim Übergang von der einen zur anderen Stellung wird die Ausbuchtung 13 in zunehmendem Maße freigegeben, während das Ablenkblech immer mehr angehoben wird. Danach kann die Verschwenkung um den Bolzen 2 bis zum Erreichen der aufrechten Stellung C, d. h. bis zur vollständigen Freigabe fortgesetzt werden. Der Bolzen 2 behält dabei seine Lage in dem Langloch 22 bei, während sich das Langloch 23 längs des Bolzens 3 verlagert. Der letzterwähnte Bewegungsvorgang ist möglich, obwohl das Langloch 23 im Interesse der Vereinfachung der Herstellung geradlinig begrenzt ist; denn das Langloch 22 ist genügend groß, um dem Bolzen 2 eine Querverschiebung zu gestatten. Das Langloch 23 könnte auch als Kreisbogen mit dem Punkt 26 als Mittelpunkt ausgebildet sein, und umgekehrt könnte das Langloch 22 bei entsprechender Weite geradlinig begrenzt sein. Die Weite des Langlochs 22, welche größer ist als der Durchmesser des zugehörigen Bolzens, gleicht darüber hinaus Abweichungen hinsichtlich des Abstandes zwischen den Bolzen aus und bietet demgemäß die Möglichkeit, das Ablenkblech an Schäften von Hackscharen anzupassen, deren Haltebolzen unterschiedlichen Abstand voneinander haben. Das Langloch 23 könnte auch als weites Langloch ausgebildet sein. Die erläuterte zweite Ausführungsform gemäß Fig. 3 bis 5, wobei die gleichen Bolzen für die Befestigung des Hackschars und die Festlegung des Ablenkbleches dienen, veranschaulicht die Möglichkeit der Anpassung eines Ablenkbleches an vorhandene Hackschare, welche nicht für die Anbringung eines solchen eingerichtet waren; die Ausführung nach Fig. 3 bis 5 bietet aber nicht die bei der ersten Ausführungsform bestehende Möglichkeit, das Ablenkblech einzustellen, ohne das bereits für sich eingestellte Hackschar zu lösen. Es sind noch eine Reihe anderer Ausführungsformen möglich, und es ist klar, daß die Erfindung alle solche Ausführungsmöglichkeiten umfassen soll. Patentansprüche:
1. Hackschar mit einer Schneidklinge solcher Form, daß die angehobene Erde wenigstens teilweise in seitlicher Richtung abgedrängt wird, und einem Ablenkblech, welches die abgedrängte Erde leitet, dadurch gekennzeichnet, daß das Ablenkblech (15) innerhalb seiner Ebene zwischen einer nach hinten gerichteten Lage {A), in welcher es den Seitwärtsfluß der Erde sperrt, und einer aufrechten Lage (C), in welcher es den Seitwärtsfluß der Erde freigibt, einstellbar ist.
2. Hackschar nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ablenkblech (15) die nach rückwärts weisende Verlängerung einer hochgeführten Abwinklung (4) der Schneidklinge (5) bildet und an dieser Abwinklung schwenkbar befestigt ist (Fig. 1 und 3).
3. Hackschar nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Ablenkblech (15) eine runde Bohrung für die Aufnahme eines als Schwenkzapfen dienenden Bolzens (16, 3) enthält und eine die Bohrung umgebende bogenförmige Führung (18) für die Anbringung eines zweiten Bolzens (17, 2) aufweist, welcher das Ablenkblech (15) und die Abwinklung (4) miteinander verbindet und die Sicherung dieser Festlegung im Verein mit dem ersten Bolzen (16, 3) in jeder Einstellung ermöglicht (Fig. 1 und 3).
4. Hackschar nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Führung aus einem kreisbogenförmigen Langloch (18) besteht (Fig. 1).
5. Hackschar nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Rand des Ablenkbleches (15) einen zu der den ersten Bolzen (3) aufnehmenden runden Bohrung konzentrischen Kreisbogen (21) darstellt und eine solche Lage einnimmt, daß er tangential zum zweiten Bolzen (2) verläuft (Fig. 3).
6. Hackschar nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsbolzen (2, 3) für das Ablenkblech (15) gleichzeitig als Bolzen für die Befestigung der Abwinklung (4) der Schneidklinge (5) am Werkzeugschaft (1) dienen (Fig. 3 bis 5).
DET10501A 1954-01-29 1955-01-27 Hackschar Pending DE1055861B (de)

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FR1055861X 1954-01-29

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DE1055861B true DE1055861B (de) 1959-04-23

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ID=9597203

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DE (1) DE1055861B (de)

Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US12214479B2 (en) * 2020-11-02 2025-02-04 Greenworks (Jiangsu) Co., Ltd. Power head and outdoor power equipment using the same
EP4649793A1 (de) * 2024-05-17 2025-11-19 Jäkel GmbH & Co. KG Maschinenmesserfabrik Hackschar

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US2503884A (en) * 1947-04-23 1950-04-11 Charles S Noble Blade weeding assembly
DE755559C (de) * 1938-09-08 1954-04-29 Heinrich Hildebrand Fuer mehrreihige Bodenbearbeitungsgeraete bestimmtes hackmesserartiges Werkzeug

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