DE20310581U1 - Strangförmige Leitung zur Übertragung elektrischer Signale und/oder elektrischer Leistung - Google Patents
Strangförmige Leitung zur Übertragung elektrischer Signale und/oder elektrischer LeistungInfo
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Description
Leistung
Die Erfindung betrifft eine strangförmige Leitung zur Übertragung elektrischer Signale und/oder elektrischer Leistung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gattungsgemäße Leitungen werden insbesondere im Kraftfahrzeugbau verwendet, um die verschiedenen Funktionselemente im Kraftfahrzeug elektrisch miteinander zu verbinden. Insbesondere können auch mehrere Leitungen zu einem Kabelbaum zusammengefasst sein.
Um eine hohe Funktionssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Klappergeräusche zu vermeiden, ist die einfache und sichere Befestigung solcher strangförmiger Leitungen entlang entsprechender Oberflächenstrukturen im Fahrzeug erforderlich. Es sind verschiedene Verfahren zur Befestigung von Leitungen im Fahrzeug aus dem Stand der Technik bekannt. Alle Verfahren haben spezifische Nachteile und besitzen Einschränkungen, die entweder den Kabelhersteller oder den Automobilher-
steller behindern. Es ist bisher keine Art der Fahrzeugverkabelung bekannt, die alle Anforderungen problemlos erfüllt.
Aus der DE 196 23 575 Al ist die Befestigung eines elektrischen Kabels auf einem Auskleidungsteil für die Innenauskleidung eines Fahrzeugs mittels einer Klettverbindung bekannt. Das Kabel ist dabei mit einem Mantel oder mit Manschetten aus einem Vliesmaterial umwickelt, so dass eine lösbare Haftverbindung mit einem entlang des Kabels auf dem Auskleidungsteil angeordneten Klettband hergestellt werden kann.
Aus der DE 202 11 568 Ul ist eine bandförmige Haltevorrichtung mit am Rand ausgebildeter Klettstruktur bekannt, die auf einer geeignet rauen Oberflächenstruktur eines flächigen Bauteils des Fahrzeuges, beispielsweise einer Verkleidung, durch Bildung einer Klettverbindung angebracht werden kann. Die Haltevorrichtung kann dabei die strangförmige Leitung von außen umgreifen, so dass durch Bildung der Klettverbindung die strangförmige Leitung auf dem flächigen Bauteil befestigt wird.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine neue strangförmige Leitung vorzuschlagen, die die Nachteile des bekannten Stands der Technik vermeidet.
Diese Aufgabe wird durch eine strangförmige Leitung nach der Lehre des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung beruht auf dem Grundgedanken, dass die Halteorgane zur Befestigung der strangförmigen Leitung nicht mehr nachträglich an der Ummantelung der Leitung angebracht werden, sondern stoffschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder formschlüssig mit der Ummantelung verbunden sind, insbesondere einstückig an die Ummantelung angeformt sind. Im Ergebnis erhält man also dadurch eine Leitung mit integrierten Halteorganen, die mit geringem Aufwand an einer Oberfläche mit funkti-
onskomplementär ausgebildeten Befestigungselementen, an denen die Halteorgane zum Eingriff gebracht werden können, fixierbar ist. Insbesondere bei Flachleitern, beispielsweise Flexible Printed Circuits (FPC) oder Flexible Flat Cables (FFC), bietet die erfindungsgemäße Bauform erhebliche Vorteile, da die Bauhöhe der Flachleiter durch die erfindungsgemäß einstückig angeformten Halteorgane nicht wesentlich erhöht wird.
In welcher Weise die Halteorgane ihre Funktion erfüllen, ist grundsätzlich beliebig. Eine besonders hohe Prozesssicherheit wird jedoch erreicht, wenn die Halteorgane zusammen mit den funktionskomplementär ausgebildeten Befestigungselementen eine Klettverbindung bilden können. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass die Halteorgane in der Art einer haken- und/oder pilzförmigen Struktur ausgebildet sind. Diese Halteorgane können dann an eine schlingenbesetzte Oberflächenstruktur mit einem gewissen Anpressdruck angepresst und in dieser Weise befestigt werden.
Alternativ zu der Verwendung einer schlingenbesetzten Oberflächenstruktur als Befestigungselement ist auch eine Schaumstruktur als geeignetes Befestigungselement denkbar. Durch Andrücken der haken- und/oder pilzförmigen Halteorgane gegen die Schaumstruktur bilden sich aufgrund des Eindringens der Halteorgane in die Schaumstruktur eine Vielzahl von kleinsten Haltepunkten, die die Leitung an der Schaumstruktur fixieren.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die Ummantelung zumindest eine Ausnehmung auf, in der ein Halteorgan unter Bildung eines Haltepunkts formschlüssig fixiert werden kann. Diese Konstruktionslösung erlaubt es insbesondere, dass mehrere Leitungen zu strangförmigen Leitungspaketen kombiniert werden. Dazu wird die eine Leitung derart gegen die andere Leitung gedrückt, so dass die Halteorgane der einen Leitung in den Ausnehmungen der anderen Leitung zum Eingriff kommen.
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Aber nicht nur zur Bildung von strangförmigen Leitungspaketen aus mehreren Leitungen können die Ausnehmungen in der Ummantelung Verwendung finden. Vielmehr ist es auch denkbar, Richtungsänderungen einer Leitung durch die mit den Ausnehmungen bildbaren Haltepunkte zu fixieren. Dazu wird die entsprechende Leitung umgelegt oder gefaltet, so dass ein Halteorgan dieser Leitung in einer Ausnehmung der gleichen Leitung zum Eingriff kommt. Auf diese Weise wird die durch das Umlegen oder Falten der Leitung verursachte Richtungsänderung durch Befestigung des umgelegten oder abgefalteten Leitungsabschnittes auf sich selbst fixiert, so dass im Ergebnis keine weiteren Fixiermittel erforderlich sind.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist am Rand der Leitung zumindest eine umlegbare Lasche mit daran angeformten Halteorganen vorgesehen. Dadurch wird es ermöglicht, dass die umgelegte Lasche mit den Halteorganen an der Leitung befestigt wird, so dass auf diese Weise durch die angeformte Lasche ein Kanal gebildet wird, in dem beispielsweise andere Leitungen verlegt werden können.
Um Teile der Ummantelung abtrennen bzw. die Ummantelung abschnittsweise auftrennen zu können, ist es besonders vorteilhaft, entsprechende Perforationen zumindest abschnittsweise in der Ummantelung anzubringen. Durch Auftrennen der Sollbruchstellen in der Perforation können die entsprechenden Teile der Ummantelung dann ab- oder aufgetrennt werden.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Perforation derart gestaltet ist, dass durch Auftrennen der Perforation Halteorgane gebildet werden. Dies erweist sich insbesondere bei der Trennung einer Leitung in zwei Leitungsstränge von Vorteil. Durch einfaches Auftrennen der Perforation zwischen den beiden Leitungssträngen werden an den beiden entstehenden neuen Randabschnitten neue Halteorgane gebildet, so dass beide Leitungsstränge wiederum unabhängig voneinander fixiert werden können.
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Das Auftrennen der Ummantelung zwischen zwei benachbart angeordneten Leiterelementen erweist sich auch dann als besonders vorteilhaft, wenn die Leitung in der Art eines Flachleiters ausgebildet ist, die mit einem Richtungswechsel mit engem Biegeradius verlegt werden muss. Durch Auftrennen der Ummantelung zwischen den benachbarten Leitungselementen im Biegeradius wird erreicht, dass die Steifigkeit des Flachkabels deutlich herabgesetzt wird, was das Verlegen vereinfacht und kleinere Biegeradien ermöglicht.
Mehrere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend beispielhaft erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 5 die Ausführungsform gemäß Fig. 4 zusammen mit einer zweiten Ausführungsform eines Befestigungselements in perspektivischer Ansicht;
Fig. 6 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 7 eine sechste Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
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Fig. 8 eine siebte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung im Querschnitt;
Fig. 9 eine Verkleidung eines Fahrzeuges im schematisch dargestellten Querschnitt;
Fig. 10 die Befestigung der Leitung gemäß Fig. 8 auf der Verkleidung gemäß Fig. 9;
Fig. 11 eine Kombination einer achten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung mit einer zweiten Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 12 die Kombination einer neunten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung mit einer zweiten Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 13 eine zehnte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung mit seitlichen Laschen in perspektivischer Ansicht;
Fig. 14 eine elfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in Ansicht von oben;
Fig. 15 eine zwölfte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in Ansicht von oben;
Fig. 16 eine dreizehnte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in Ansicht von oben;
Fig. 17 eine vierzehnte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 18 eine fünfzehnte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht;
Fig. 19 eine sechszehnte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leitung in perspektivischer Ansicht.
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In Fig. 1 ist die Befestigung einer ersten Ausführungsform 01 einer erfindungsgemäßen Leitung an einem anderen Bauteil 02, beispielsweise einer Innenraumverkleidung eines Kraftfahrzeuges, schematisch dargestellt. Die Leitung 01 ist in der Art eines Flachleiters ausgebildet und weist stromleitende Leiterelemente 03 zur Übertragung von elektrischen Signalen und elektrischer Leistung auf. Die Leiterelemente 03 sind mit einer stromisolierenden Ummantelung 04 versehen, um Kurzschlüsse zu verhindern.
Links und rechts der Leiterelemente 03 sind randseitig Befestigungsstreifen 05 und 06 angeformt, die jeweils einseitig mit pilzförmigen Strukturelementen 07 besetzt sind.
Das Bauteil 02 ist auf der zur Leitung 01 weisenden Seite mit Schlingen 08 besetzt, an denen die pilzförmigen Strukturelemente 07, die senkrecht von der flachen Oberfläche des Flachleiters abstehen, zum Eingriff kommen können. Zur Befestigung der Leitung 01 auf dem Bauteil 02 wird diese einfach mit der dafür geeigneten Seite gegen die schlingenbesetzte Oberfläche gedrückt, so dass die pilzförmigen Strukturelemente 07 zusammen mit den Schlingen 08 eine Klettverbindung eingehen.
Die in Fig. 2 dargestellte zweite Ausführungsform 09 ist ebenfalls in der Art eines Flachleiters ausgebildet. Der Aufbau der Leitung 09 stimmt im Wesentlichen mit dem Aufbau der Leitung 01 überein. Im Unterschied zur Leitung 01 sind bei der Leitung 09 die auf beiden Flachseiten pilzförmigen Strukturelemente 07 angebracht. Dies hat den Vorteil, dass die Leitung 09 mit beiden Flachseiten an einer Oberfläche unter Bildung einer Klettverbindung befestigbar ist. Insbesondere beim Verlegen der Leitung 09 entlang gekrümmter Verlegewege ergeben sich daraus Vorteile. Bei engem Verlegeradius kann die Leitung zur Schaffung der Krümmung unter Bildung einer Faltkante umgelegt werden (Verlegung gemäß der in Fig. 15 dargestellten Art), wobei die Befestigung der Leitung 09 aufgrund der beidseitig vorhandenen pilzförmigen Strukturelemente 07 problemlos möglich ist.
Die in Fig. 3 dargestellte dritte Ausführungsform 10 einer erfindungsgemäßen Leitung ist ebenfalls in der Art eines Flachleiters ausgebildet. Am linken und rechten Rand der Leitung 10 sind paarweise krallenartige Fortsätze 11 bzw. 12 an die Ummantelung 04 angeformt, die als Halteorgan zur Befestigung der Leitung 10 am Bauteil 02 dienen. Zur Montage der Leitung 10 wird diese gegen das Bauteil 02 gedrückt, so dass die Krallenfortsätze 11 und 10 mit den Schlingen 08 auf der Oberfläche des Bauteils 02 in Eingriff kommen und in dieser Weise eine Klettverbindung bilden.
Die in Fig. 4 dargestellte vierte Ausführungsform 13 ist ebenfalls in der Art eines Flachleiters mit stromleitenden Leiterelementen 03 und stromisolierender Ummantelung 04 ausgebildet. Am Rand der Ummantelung 04 sind pfeilförmig gestaltete Fortsätze 14 angeformt, die seitlich über die Leitung 13 überstehen und eine Widerhakenstruktur bilden. Die pfeilförmigen Fortsätze 14 kommen bei Montage der Leitung 13 am Bauteil 02 mit den Schlingen 08 auf der Oberfläche des Bauteils 02 zum Eingriff und fixieren auf diese Weise die Leitung 13 ohne weitere Hilfsmittel.
In Fig. 5 ist die Leitung 13 bei Befestigung auf einem anderen Bauteil schematisch dargestellt. Das Bauteil 15 weist auf der zur Leitung 13 weisenden Oberfläche eine Schaumstruktur 16 auf. Zur Befestigung der Leitung 13 am Bauteil 15 wird das Bauteil 13 gegen die Schaumstruktur
16 gedrückt, so dass sich die pfeilförmigen Fortsätze 14 in der Schaumstruktur verkrallen.
Fig. 6 zeigt eine fünfte Ausführungsform 17 einer erfindungsgemäßen Leitung, die in der Art eines Bandkabels ausgebildet ist. Das Bandkabel
17 weist fünf im Querschnitt kreisförmige Leiterelemente 18 auf. Dementsprechend wird von der Ummantelung 19 eine rillenartig strukturierte Außenoberfläche gebildet. Am Rand der Ummantelung 19 sind wieder pfeilförmige Fortsätze 14 angeformt, die als Halteorgan zur Befestigung
der Leitung 17 am Bauteil 02 durch Bildung einer Klettverbindung mit den Schlingen 08 dienen.
In Fig. 7 ist eine sechste Ausführungsform 20 einer erfindungsgemäßen Leitung dargestellt, die in der Art eines Rundleiters mit Abschirmung ausgebildet ist. In der Mitte der Leitung 20 verlaufen drei Leiterelemente 21 zur Signalübertragung. Zur Abschirmung von elektromagnetischen Einflüssen sind die Leiterelemente 21 mit einem Abschirmelement 22 abgeschirmt. Die Außenseite der Leitung 20 wird von einer Ummantelung 23 gebildet. Über den Umfang der Ummantelung 23 verteilt sind pfeilförmige Fortsätze 14 angeformt, die wiederum als Halteorgan zur Befestigung der Leitung 20 am Bauteil 02 durch Bildung einer Klettverbindung mit den Schlingen 08 dienen. Da die hakenförmigen Fortsätze gleichmäßig über den Umfang der Leitung 20 verteilt sind, braucht eine besondere Orientierung der Leitung 20 bei der Montage nicht eingehalten werden.
In Fig. 8 ist eine siebte Ausführungsform 24 im Querschnitt dargestellt, die ebenfalls in der Art eines Flachleiters mit Leiterelementen 03 ausgebildet ist. Am linken und rechten Rand der Ummantelung 25 sind seitlich überstehende Halteorgane 26 bzw. 27 angeformt. Die Halteorgane 26 und 27 stehen abgewinkelt seitlich von der Leitung 24 ab. Die Halteorgane 26 stehen dabei über die Oberseite, die Halteorgane 27 über die Unterseite der Leitung 24 über.
Beim Andrücken der Leitung 24 gegen das in Fig. 9 im Querschnitt dargestellte Bauteil 02 mit den Schlingen 08 gelangt es, wie in Fig. 10 dargestellt, mit der Unterseite auf der Oberfläche des Bauteils 02 zur Anlage. Aufgrund der überstehenden Enden der Halteorgane 27 kommen diese ohne Weiteres mit den Schlingen 08 in Eingriff und fixieren die Leitung 24 dauerhaft am Bauteil 02. Die Halteorgane 27 werden beim Andrücken außerdem geringfügig elastisch verformt, so dass eine gewisse elastische Vorspannung gegeben ist, die ein Lösen der Klettverbindung zwischen den Halteorganen 27 und den Schlingen 28 auch bei
Vibrationsbelastung verhindert. Die Leitung 24 kann wahlweise mit der Ober- oder der Unterseite am Bauteil 02 befestigt werden, da die Halteorgane 26 funktionsidentisch zu den Halteorganen 27 ausgebildet sind. Aufgrund dieser Eigenschaft wird die Montage der Leitung 24 vereinfacht, da das Montagepersonal nicht auf eine besondere Orientierung der Leitung 24 achten muss.
In Fig. 11 ist eine achte Ausführungsform 28 einer erfindungsgemäßen Leitung dargestellt, die ebenfalls in der Art eines Flachleiters mit besonders flachen Leiterelementen 03 ausgebildet ist. Am Rand der Ummantelung 29 der Leitung 28 sind wiederum pfeilförmige Fortsätze 14 angeformt, so dass die Leitung 28 durch Eingriff der Fortsätze 14 an den Schlingen 08 am Bauteil 02 befestigt werden kann.
Weiter weist die Leitung 28 entlang zweier parallel zu den Leiterelementen 03 verlaufender Linien eine Vielzahl von Ausnehmungen 30 auf. In diese Ausnehmungen können die pfeilförmigen Fortsätze 14 einer zweiten Leitung 35a von oben eingesteckt werden, um auf diese Weise ein Leitungspaket aus den beiden Leitungen 28 und 35a zu bilden.
In Fig. 12 ist eine neunte Ausführungsform 32 einer erfindungsgemäßen Leitung dargestellt, die in der Art eines Bandkabels mit Leiterelementen 32, einer Ummantelung 33 und daran angeformten Fortsätzen 14 ausgebildet ist. Auch die Leitung 31 weist zwischen jeweils zwei Leiterelementen 32 linienförmig angeordnete Ausnehmungen 34 auf, in die die Fortsätze 14 einer weiteren Leitung 3 5b von oben eingesteckt werden können, um dadurch ein Leitungspaket aus den Leitungen 31 und 35b zu bilden.
Fig. 13 zeigt eine zehnte Ausführungsform 36 einer erfindungsgemäßen Leitung mit seitlich angeformten Laschen 37 und 38. Die Laschen 37 und 38 können beispielsweise in der Art eines Kunststofffilms ausgebildet sein, so dass sie in einfacher Weise umgelegt werden können. Am Rand der Laschen 37 und 38 sind wiederum jeweils pfeilförmige Fortsätze 14
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als Halteorgan vorgesehen. Die Fortsätze 14 können in Ausnehmungen 39 an den Laschen 37 bzw. 38 eingesteckt werden, um auf diese Weise einen geschlossenen Kanal zu bilden, in dem andere Leitungen 40 bzw. 41 an der Leitung 36 verlegt werden können. Je nach Wahl des Abstands der Ausnehmungen 39 zur Mitte der Leitung 36 kann der Durchmesser des Kabelkanals wahlweise eingestellt werden. Außerdem weisen die Laschen 37 und 38 noch Perforationen 42 auf, an denen die Laschen bei Bedarf aufgetrennt werden können.
In Fig. 14 ist eine elfte Ausführungsform 43 mit seitlich überstehenden Halteorganen 14 in Ansicht von oben dargestellt. In der Mitte der Leitung 43 ist eine Perforation 44 vorgesehen, die seitlich noch einmal vergrößert dargestellt ist. Man erkennt in der vergrößerten Darstellung, dass die Perforation 44 Sollbruchstellen 45 aufweist, an denen die Perforation 44 mit geringem Kraftaufwand aufgetrennt werden kann. Beim Auftrennen der Perforation 44 entstehen an beiden neuen Rändern jeweils wiederum pfeilförmige Fortsätze 14, die als Halteorgan dienen können.
Im Ergebnis kann die Leitung 43 durch Trennen der Perforation 44 in zwei Leitungsstränge 46 und 47 getrennt werden. Dies ist insbesondere bei der Realisierung von Abzweigungen von großem Vorteil. Wie in Fig. 14 dargestellt, kann nämlich der Leitungsstrang 47 durch Auftrennen der Perforation 44 abgetrennt und durch Umfalten in eine andere Richtung weitergeführt werden. Da beide Leitungsstränge 46 und 47 wieder an beiden Rändern Halteorgane 14 aufweisen, können beide Leitungsstränge 46 und 47 in genau gleicher Weise wie die Leitung 43 selbst in einfacher Weise befestigt werden.
In Fig. 15 ist eine zwölfte Ausführungsform 48 einer erfindungsgemäßen Leitung in Ansicht von oben dargestellt. Die Leitung 48 weist Halteorgane 14 und Ausnehmungen 49 auf. Die Leitung 48 ist besonders zur mechanischen Fixierung einer Faltung geeignet, wie sie zur Realisierung von Richtungsänderungen in manchen Fällen notwendig ist. Im Faltungs-
bereich 50 kommen die Ausnehmungen 49 über dem Rand der Leitung zu liegen, so dass die entsprechenden Halteorgane 14 die Ausnehmungen durchgreifen und dadurch den Faltungsbereich 50 mechanisch fixieren können.
In Fig. 16 ist eine dreizehnte Ausführungsform 51 einer erfindungsgemäßen Leitung in Ansicht von oben dargestellt. Zwischen einzelnen Leiterelementen 52 weist die Ummantelung 53 jeweils Perforationen 54 auf, in denen die Ummantelung aufgetrennt werden kann. In einem Krümmungsbereich 55, in dem die Leitung 51 entlang eines bestimmten Radius verlegt werden soll, sind die Perforationen 54 abschnittsweise aufgetrennt, so dass die Leiterelemente 52 im Krümmungsbereich 55 als Einzelleitungen verlaufen. Aufgrund dieser Trennung der Ummantelung im Krümmungsbereich kann die Leitung 51 sehr viel einfacher und mit kleineren Krümmungsradien verlegt werden.
Die in Fig. 17 dargestellte vierzehnte Ausführungsform 56 entspricht im Wesentlichen Aufbau der Ausführungsform 13 (siehe Fig. 4) und ist ebenfalls in der Art eines Flachleiters mit stromleitenden Leiterelementen 03 und stromisolierender Ummantelung 04 ausgebildet. Am Rand der Ummantelung 04 sind pfeilförmig gestaltete Fortsätze 14 angeformt, die seitlich über die Leitung 56 überstehen und eine Widerhakenstruktur bilden. Die pfeilförmigen Fortsätze 14 kommen bei Montage der Leitung 56 am Bauteil 02 mit den Schlingen 08 auf der Oberfläche des Bauteils 02 zum Eingriff und fixieren auf diese Weise die Leitung 13 ohne weitere Hilfsmittel. Zusätzlich dazu sind an der Leitung 56 auch in der Mitte der Ummantelung 04 beidseitig pfeilförmige Fortsätze 14 angeformt, um dadurch die Haltekräfte zu erhöhen.
Die in Fig. 18 dargestellte fünfzehnte Ausführungsform 57 weist an den Rändern 05 und 06 jeweils kurz zueinander beabstandete Schmelzzonen 58 auf. In den Schmelzzonen 58 ist das Material der Ummantelung bereichsweise aufgeschmolzen, wobei das aufgeschmolzene Material zugleich gegen die Oberfläche des Bauteils 02 gedrückt wird. Auf diese
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Weise umfließt das aufgeschmolzene Material die Schlingen 08 und sorgt für einen dauerhaften Halt. Auch ist es denkbar, dass auch die Oberfläche des Bauteils 02 geringfügig aufgeschmolzen wird, um dadurch eine stoffschlüssige Verbindung herzustellen.
Die in Fig. 19 dargestellte sechzehnte Ausführungsform 59 weist zur Befestigung an einem Bauteil 60 Ausnehmungen 61 auf. Bei der Montage der Leitung 59 am Bauteil 60 werden die Ausnehmungen 61 von Bolzen 62 und 63 durchgriffen, die an der Oberflache des Bauteils 60 angeformt, beispielsweise angespritzt, sind.
Claims (29)
1. Strangförmige Leitung (01, 09, 10, 13, 17, 20, 24, 28, 31, 36, 43, 48, 51, 56, 57, 59) zur Übertragung elektrischer Signale und/oder elektrischer Leistung, insbesondere in einem Kraftfahrzeug, mit zumindest einem stromleitenden Leiterelement (03, 18, 21, 32, 52) und mit einer den Umfang des Leiterelements (03, 18, 21, 32, 52) stromisolierenden Ummantelung (04, 19, 23, 25, 29, 33, 53), dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (04, 19, 23, 25, 29, 33, 53) mehrere stoffschlüssig und/oder reibschlüssig und/oder formschlüssig mit der Ummantelung (04, 19, 23, 25, 29, 33, 53) verbundene Halteorgane (07, 11, 12, 14, 26, 27, 58, 61) aufweist, mit denen die Leitung (01, 09, 10, 13, 17, 20, 24, 28, 31, 36, 43, 48, 51) an funktionskomplementär ausgebildeten Befestigungselementen (08, 16, 62, 63) eines anderen Bauteils (02, 15, 60) fixiert werden kann.
2. Leitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (07, 11, 12, 14, 26, 27) einstückig an die Ummantelung (04, 19, 23, 25, 29, 33, 53) angeformt sind.
3. Leitung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (07, 11, 12, 14, 26, 27) zusammen mit den funktionskomplementär ausgebildeten Befestigungselementen eine Klettverbindung bilden können.
4. Leitung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteorgan (07, 11, 12, 14, 26, 27) in der Art einer haken- und/oder pilzförmigen Struktur ausgebildet ist.
5. Leitung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement in der Art einer mit Schlingen (08) besetzten Oberflächenstruktur ausgebildet ist.
6. Leitung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement in der Art einer Schaumstruktur (16) ausgebildet ist.
7. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ummantelung (29, 33, 53) zumindest eine Ausnehmung (30, 34, 39, 49) aufweist, in der ein Halteorgan (14) und/oder ein Befestigungselement eines anderen Bauteils unter Bildung eines Haltepunktes formschlüssig fixiert werden kann.
8. Leitung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch Bildung mehrerer Haltepunkte zwischen zwei Leitungen (28, 31, 35a, 35b), insbesondere zwischen zwei Flachleitern, die eine Leitung (35a, 35b) auf einer freien Seite der anderen Leitung (28, 31) befestigt werden kann.
9. Leitung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass bei Umlegen oder Falten der Leitung (48) zumindest ein Halteorgan (14) der Leitung (48) unter Bildung eines Haltepunktes in einer Ausnehmung (49) der Leitung (48) zum Eingriff kommen kann.
10. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand der Leitung (36) zumindest eine umlegbare Lasche (37, 38) mit daran angeformten Halteorganen (14) vorgesehen ist, wobei durch Befestigung der Halteorgane (14) an der Leitung (36) durch die Lasche (37, 38) ein Kanal gebildet wird, in dem insbesondere andere Leitungen (40, 41) geführt werden können.
11. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass an der Leitung zumindest eine Perforation (42, 44, 54) vorgesehen ist, durch deren Auftrennen an Sollbruchstellen (45) die Ummantelung zumindest abschnittsweise getrennt werden kann.
12. Leitung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforation (44) derart gestaltet ist, dass durch Auftrennen der Perforation (44) Halteorgane (14) gebildet werden.
13. Leitung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Perforation (42) an einer Lasche (37, 38) vorgesehen ist.
14. Leitung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Perforation (54) zwischen zwei benachbart angeordneten Leiterelementen (52) vorgesehen ist, so dass durch Auftrennen der Perforation (54) die Ummantelung (53) zwischen den benachbarten Leiterelementen (52) aufgetrennt werden kann.
15. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung in der Art eines Flachleiters (01, 09, 10, 13, 24, 28, 36, 43, 48) ausgebildet ist, wobei entlang des Flachleiters zumindest abschnittsweise ein Befestigungsrand vorgesehen ist, an dem die Halteorgane angeordnet sind und/oder der die Halteorgane bildet.
16. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Halteorgane (07) im Wesentlichen senkrecht zur flachen Oberfläche des Flachleiters (01, 09) erstrecken.
17. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (14) auf beiden flachen Oberflächen des Flachleiters (56) angeordnet sind.
18. Leitung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (11, 12, 14, 26, 27) seitlich vom Flachleiter (10, 13, 24) abstehen.
19. Leitung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (26, 27) angewinkelt seitlich vom Flachleiter (24) abstehen, wobei die freien Enden der Halteorgane (26, 27) über die Oberseite oder die Unterseite des Flachleiters (24) überstehen.
20. Leitung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteorgane (26, 27) mit zumindest zwei unterschiedlichen Winkeln angewinkelt sind, wobei die freien Enden der Halteorgane (26, 27) über die Oberseite und über die Unterseite des Flachleiters (24) überstehen.
21. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (20) in der Art eines Rundleiters ausgebildet ist, wobei entlang des Rundleiters (20) zumindest abschnittsweise über den Umfang verteilt Halteorgane (14) vorgesehen sind.
22. Leitung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteorgan in der Art einer Schmelzzone (58) ausgebildet ist, wobei das Material in der Schmelzzone (58) unter Wärmezufuhr zumindest geringfügig aufgeschmolzen und mit der Oberflächestruktur des anderen Bauteils (60) verbunden werden kann.
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