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DE20309334U1 - Anschlußklemme - Google Patents

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DE20309334U1
DE20309334U1 DE20309334U DE20309334U DE20309334U1 DE 20309334 U1 DE20309334 U1 DE 20309334U1 DE 20309334 U DE20309334 U DE 20309334U DE 20309334 U DE20309334 U DE 20309334U DE 20309334 U1 DE20309334 U1 DE 20309334U1
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contact
actuation
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plates
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Weidmueller Interface GmbH and Co KG
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands
    • H01R4/2416Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type
    • H01R4/242Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type the contact members being plates having a single slot
    • H01R4/2425Flat plates, e.g. multi-layered flat plates
    • H01R4/2429Flat plates, e.g. multi-layered flat plates mounted in an insulating base
    • H01R4/2433Flat plates, e.g. multi-layered flat plates mounted in an insulating base one part of the base being movable to push the cable into the slot

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  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)

Abstract

Anschlußklemme, insbesondere Dosenklemmen,
a) mit einem Gehäuse (2),
b) das ein Grundteil (3) und ein Deckelteil (4) aufweist, in dem wenigstens zwei Leitereinführöffnungen (5) und wenigstens eine Betätigungsöffnung (6) ausgebildet sind,
c) und in dem wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
d) die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Deckelteil (4) und/oder zum Grundteil (3) des Gehäuses (2) verschieblich geführt ist,
e) und eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen (9) und Betätigungsöffnungen (8) des Deckelteils (4) korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen (8) und Leitereinführöffnungen (9) aufweist,
f) wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen (9) der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) jeweils ein Mündungsbereich (10) eines aus der Kontakt- und Betätigungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes (24) anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel (11, 12) aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten (7) geschnitten oder gestanzt sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlußklemme, insbesondere eine Dosenklemme, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine derartige Anschlußklemme ist aus der DE 29 06 031 A1 bekannt. Nachteilig ist die relativ große Bauhöhe der Anschlußklemme.
  • Die Erfindung hat das Ziel, gegenüber diesem Stand der Technik eine Anschlußklemme, insbesondere eine Dosenklemme zu schaffen, die aus nur wenigen Elementen besteht und besonders flach baut.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruches 1.
  • Danach ist die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Deckelteil und/oder zum Grundteil des Gehäuses verschieblich geführt und weist eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen und Betätigungsöffnungen des Deckelteils korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen und Leitereinführöffnungen auf, wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen der Kontakt- und Betätigungsplatten jeweils ein Mündungsbereich eines aus der Kontakt- und Betäti gungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten geschnitten oder gestanzt sind.
  • Die Erfindung realisiert eine besonders flach bauende Anschlußklemme, bei der nur eine minimale Anzahl verschiedener Teile notwendig ist, um ein optimales Be- und Entschalten zu gewährleisten.
  • Besonders bevorzugt ist/sind die wenigstens eine oder die mehreren Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Grundteil und zum Deckelteil beweglich angeordnet und das Grundteil ist am Deckelteil fixiert. Hierdurch ist es möglich, ein besonders kompaktes und stabiles Gehäuse zu realisieren und die Kontakt- und Betätigungsplatte(n) schlittenartig im Gehäuse definiert zu führen.
  • Alternativ kann/können die wenigstens eine oder die mehreren Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Grundteil oder Deckelteil unbeweglich angeordnet und gemeinsam mit dem Grundteil oder dem Deckelteil am jeweils korrespondierenden Gehäuseteil, d.h. am Deckelteil oder am Grundteil verschieblich geführt sein.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1a eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Dosenklemme;
  • 1b eine perspektivische Ansicht der Dosenklemme aus 1a mit abgenommenem, nach An einer Sprengansicht dargestellten Deckel;
  • 1c eine vollständige Sprengansicht der Dosenklemme aus 1;
  • 2a und 2b perspektivische Ansichten der Dosenklemme aus 1 vor und nach der Betätigung mit einem Betätigungswerkzeug;
  • 3a bis 3c perspektivische Darstellungen einer zweiten erfindungsgemäßen Dosenklemme nach An der Darstellungen der 1;
  • 4a und 4b die Betätigung der Dosenklemme aus 3 in zwei Schritten;
  • 5a bis 5c eine dritte erfindungsgemäße Dosenklemme in analog zur 1 gewählten Darstellungen;
  • 6a und 6b die Betätigung der Dosenklemme aus 5 in zwei Schritten;
  • 7ah eine vierte erfindungsgemäße Dosenklemme und deren Metallteile in verschiedenen Darstellungen; und
  • 8a bis 8e zwei Darstellungen von zwei aneinander reihbaren Dosenklemmen einmal während des Aneinanderreihens und im aneinandergereihten Zustand.
  • 1 zeigt eine Dosenklemme 1, die ein Gehäuse 2 aufweist, welches in der Draufsicht eine rechteckige Form hat und das hier nur wenige Millimeter hoch ist, also relativ flach baut.
  • Das Gehäuse 2 besteht aus einem Grund- oder Bodenteil 3 und einem auf das Grundteil 3 aufrastbaren Deckelteil 4, welches hier vier Leitereinführöffnungen 5 sowie zwei Betätigungsöffnungen 6 aufweist.
  • Dabei sind nach 1 jeweils zwei der Leitereinführöffnungen 5 und eine der dazwischenliegenden Betätigungsöffnungen 6 in einer Reihe angeordnet, wobei wiederum zwei dieser Reihen von Öffnungen 5, 6 parallel zueinander direkt nebeneinander liegen, so daß sich insgesamt eine relativ längliche, schmale Bauform des Gehäuses 2 ergibt.
  • Im Gehäuse 2 sind hier zwei Kontakt- und Betätigungsplatten 7, beispielsweise gefertigt aus einem gut leitenden aber dennoch genügend harten Kupferblechmaterial oder aus einem sonstigen Blechmaterial, verschieblich geführt.
  • Die Kontakt- und Betätigungsplatten 7 weisen hier jeweils eine zu den Betätigungsöffnungen 6 des Gehäuses korrespondierende entsprechende Betätigungsöffnung 8 sowie zwei zu den Leitereinführöffnungen 5 im Deckelteil 4 korrespondierende Leitereinführöffnungen 9 auf.
  • Die Leitereinführöffnungen 9 sind jeweils direkt vor dem Mündungsbereich 10 von zwei IDC-Kontakten 24 mit jeweils zwei Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 ausgebildet, welche direkt aus dem Material der Kontakt- und Betätigungsplatten 7 ausgeschnitten bzw. herausgestanzt sind und die hier leicht schräg zueinander angewinkelt ausgerichtet sind, um das Durchtrennen einer Leiterisolierung und des Kontaktieren eines Leiters zu vereinfachen. Die aus leitendem Blech herstellbaren und bis auf den Bereich der IDC-Kontakte 24 ebenen und nicht gebogenen Kontakt- und Betätigungsplatten 7 übernehmen insofern auch die Funktion einer Stromschiene zwischen den zugehörigen IDC-Kontakten 24.
  • Die zwei Kontakt- und Betätigungsplatten 7 sind in zwei korrespondierenden Ausnehmungen 13, 14 des Grundteils 3 des Gehäuses 2 verschieblich geführt, welche tiefer sind als die Kontakt- und Betätigungsplatten 7, damit ein einzuführendes Leiterende um einen definierten Weg durch die Kontakt- und Betätigungsplatten 7 hindurch führbar in das Grundteil 3 des Gehäuses 2 einführbar ist. Die Ausnehmungen 13, 14 sind nicht nur tiefer sondern auch länger als die Kontakt- und Betätigungsplatten 7 und weisen Auflagestege 15 auf, auf denen die Kontakt- und Betätigungsplatten 7 in den Ausnehmungen 13, 14 aufliegen und verschiebbar sind.
  • Die Auflagestege 15 verbreitern sich in den Bereichen, die im montierten Zustand direkt unterhalb der Leitereinführöffnungen 5 des Deckelteils 4 liegen, zu Aufnahmelöchern 16 für die Leiterenden.
  • Die Funktion dieser Anordnung ergibt sich aus 2.
  • Wie zu erkennen, ist das Deckelteil 4 fix am Gehäuse-Grundteil 2 arretiert. Wird jetzt ein Leiter durch eine der Leitereinführungen 5 ins Innere des Gehäuses 2 geführt, durchsetzt er zunächst die korrespondierende Leitereinführöffnung 9 der Kontakt- und Betätigungsplatten 7 sowie das darunter liegende Aufnahmeloch 16 im Grundteil 3, so daß er im Gehäuse 2 radial fixiert ist und axial auf Anschlag liegt.
  • Sodann wird ein Schraubendreher 17 in die Betätigungsöffnung 6 dieser Kontakt- und Betätigungsplatte mit hier rechteckigem Querschnitt eingeführt und von einer ersten Stellung (2a) in eine zweite Stellung (2b) verschwenkt.
  • Dabei liegt das Ende des Schraubendrehers 17 unverschiebbar aber verschwenkbar in einer Grundvertiefung 18 der Ausnehmung 13, 14 des Grundteils 3. Beim Verschwenken des Schraubendrehers 17 wird die jeweilige Kontakt- und Betätigungsplatte 7 in der korrespondierenden Ausnehmung 13, 14 seitlich verschoben, wobei der Leiter zunächst in den Mündungsbereich 10 der IDC-Kontakte 24 eintritt, woraufhin beim weiteren Verschwenken des Schraubendrehers 17 die Kontakt- und Betätigungsplatte 7 ebenfalls weiter verschoben wird, so dass dann von den beiden nebeneinander angeordneten Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 zunächst die Leiterisolierung durchtrennt und sodann die Leitungsader (n) kontaktiert wird/werden.
  • Da hier jeweils beidseitig der Leitereinführöffnung 9 zwei der IDC-Kontakte 24 mit je zwei Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 ausgebildet sind, ist es möglich, mit nur einer Schwenkbewegung zwei – oder bei entsprechender Auslegung auch drei oder mehr – Leiter gleichzeitig zu be- und entschalten.
  • Als besonders vorteilhaft zu erwähnen sind die besonders flache Bauform, der minimale Teileeinsatz (nur drei Teile!) sowie die große Vielfalt der möglichen Auslegungen.
  • So ist es auch möglich, die jeweils zwei IDC-Kontakte mit je zwei Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 – wie in 3 – erkennbar nebeneinander in einer Reihe anzuordnen und dann neben den beiden in einer Reihe angeordneten Leitereinführöffnungen 9 mit den Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 jeweils die Betätigungsöffnung 8 für den Schraubendreher 17 in den Kontakt- und Betätigungsplatten 7 vorzusehen. Eine entsprechende Ausführungsform zeigen die 3 und 4. Die Betätigung ist hier gleich. Die entsprechende Dosenklemme baut etwas breiter aber dafür kürzer als das Ausführungsbeispiel aus 1.
  • Nach 6 weisen die Kontakt- und Betätigungsplatten 7 jeweils einen der IDC-Kontakte 24 mit zwei Schneid- und Kontaktschenkeln 11, 12 sowie eine – eine entsprechende Aussparung 19 im Deckelteil 4 durchsetzende – Lötfahne 20 auf, wobei die Aussparung 19 so bemessen ist, daß die Lötfahne 20 in der Aussparung 19 entsprechend dem Betätigungsweg des IDC-Kontaktes 24 verschieblich ist.
  • Hier wird sichtbar, daß sich das Prinzip dieser Klemme auch auf gemischte Kontaktarten mit je einem IDC-Kontakt und einem anderen Kontakt übertragen läßt. Denkbar ist es auch, die weiteren Kontakte in sonstiger Anschlußtechnik auszubilden, sofern nur gewährleistet ist, daß die entsprechenden Kontakte durch entsprechend dimensionierte Öffnungen oder Aussparungen 19 im Gehäuse 2 verschieblich sind.
  • Nach der alternativen Ausführungsform der 7ah ist wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte 7 am Grundteil 3 der Dosenklemme 1 bzw. des Gehäuses 2 der Dosenklemme fixiert. Anders als in 1 bis 6 ist hier daher das Deckelteil 4 relativ zur Kontakt- und Betätigungsplatte 7 und relativ zu dem hier ebenfalls plattenartigen Grundteil 3 verschieblich (d.h., das Deckelteil 7 ist an der Kontakt- und Betätigungsplatte 7 mit dem Grundteil 3 verschieblich geführt). Dabei weist das Deckelteil 4 hakenartige Zapfen 21 auf, welche in länglichen Schlitzen 22 des hier plattenartigen Grundteils 3 verschieblich geführt sind, um eine gute Verschiebbarkeit zu gewährleisten.
  • Das Deckelteil 4 der 7ah ist analog zu 1 bis 6 ausgeführt und weist wiederum Leitereinführöffnungen 5 und Betätigungsöffnungen 6 auf, wobei nunmehr aber die Betätigungsöffnung 8 der Kontakt- und Betätigungsplatte 7 als Fixpunkt für den Schraubendreher dient, so daß bei einem Einführen des Schraubendrehers das Deckelteil 4 an der Kontakt- und Betätigungsplatte 7 verschieblich ist.
  • 8 zeigt, daß die Gehäuse 2 der Dosenklemmen 1 seitlich mit Nuten 25 versehen sein können, welche zum Eingriff von Federn 23 dienen, die an den gegenüberliegenden Seiten der Gehäuse 2 ausgebildet sind. Hierdurch ergibt sich, wie aus 8 zu erkennen, die Möglichkeit einer anreihbaren Auslegung der erfindungsgemäßen Dosenklemmen. Zu erkennen ist auch die einfache Möglichkeit der Montage an einer Wand 26 oder dgl. (8ce) mit kleinen nietenartigen Stiften 27, Schrauben oder dgl.
  • 1
    Dosenklemme
    2
    Gehäuse
    3
    Bodenteil
    4
    Deckelteil
    5
    Leitereinführöffnung
    6
    Betätigungsöffnungen
    7
    Betätigungsplatten
    8
    Betätigungsöffnungen
    9
    Leitereinführöffnungen
    10
    Mündungsbereich
    11
    IDC-Schneid- und Kontaktschenkel
    12
    IDC-Schneid- und Kontaktschenkel
    13
    Ausnehmung
    14
    Ausnehmung
    15
    Absatz
    16
    Leitereinführloch
    17
    Schraubendreher
    18
    Grundvertiefung
    19
    Aussparung
    20
    Lötfahne
    21
    Zapfen
    22
    Schlitz
    23
    Feder
    24
    IDC-Kontakte
    25
    Nuten
    26
    Wand
    27
    Stifte

Claims (17)

  1. Anschlußklemme, insbesondere Dosenklemmen, a) mit einem Gehäuse (2), b) das ein Grundteil (3) und ein Deckelteil (4) aufweist, in dem wenigstens zwei Leitereinführöffnungen (5) und wenigstens eine Betätigungsöffnung (6) ausgebildet sind, c) und in dem wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß d) die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Deckelteil (4) und/oder zum Grundteil (3) des Gehäuses (2) verschieblich geführt ist, e) und eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen (9) und Betätigungsöffnungen (8) des Deckelteils (4) korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen (8) und Leitereinführöffnungen (9) aufweist, f) wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen (9) der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) jeweils ein Mündungsbereich (10) eines aus der Kontakt- und Betätigungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes (24) anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel (11, 12) aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten (7) geschnitten oder gestanzt sind.
  2. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Grundteil und zum Deckelteil beweglich angeordnet geführt ist und dass das Grundteil am Deckelteil fixiert ist.
  3. Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Grundteil oder Deckelteil unbeweglich angeordnet und gemeinsam mit dem Grundteil oder dem Deckelteil am jeweils korrespondierenden Gehäuseteil, d.h. am Deckelteil oder am Grundteil verschieblich geführt ist.
  4. Anschlussklemme nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine oder mehreren Kontakt- und Betätigungsplatten (7) in Ausnehmungen (13, 14) der Grundteile (3) verschieblich geführt sind.
  5. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (7) aus einem ungebogenen, leitenden Blech bestehen.
  6. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ausnehmungen (13, 14) Auflagestege (15) zur Auflage der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) angeordnet sind und daß die Ausnehmungen (13, 14) eine größere Tiefe aufweisen als die Kontakt- und Betätigungsplatten (7)
  7. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Aufnahmelöcher (16) in den Auflagestegen (15) der Ausnehmungen (13, 14) ausgebildet sind, welche einen Leiter radial fixieren und einen axialen Anschlag für das Leiterende ausbilden.
  8. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) wenigstens zwei IDC-Kontakte (24) aufweist.
  9. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse zwei oder mehr der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) verschieblich geführt sind.
  10. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) mehr als zwei der IDC-Kontakte (24) aufweist.
  11. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) eine der Betäti gungsöffnungen (8) sowie zwei der Leitereinführöffnungen (9) mit je zwei der Schneid- und Kontaktschenkel (11, 12) aufweist.
  12. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsöffnungen (8) und die Leitereinführöffnungen (9) jeweils in fluchtenden Reihen angeordnet sind.
  13. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsöffnungen (8) für Leiteröffnungen (9) der Kontakt- und Betätigungsplatte nebeneinander in zwei oder mehr Reihen angeordnet sind.
  14. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (7) je wenigstens einen der IDC-Kontakte (24) und je wenigstens eine Lötfahne (20) aufweisen, welche eine korrespondierende Aussparung (19) des Deckelteils (4) durchsetzt und in der Aussparungen (19) verschiebbar ist.
  15. Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (7) fix mit dem Grundteil (3) verbunden sind und daß das Deckelteil (4) am Grundteil mit der Kontakt- und Betätigungsplatte (7) verschieblich ist.
  16. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (4) Haken (21) aufweist, welche in Schlitzen (22) des Deckelteils (4) verschieblich geführt sind.
  17. Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse aneinanderreihbar ausgelegt sind.
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