DE20309334U1 - Anschlußklemme - Google Patents
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Abstract
Anschlußklemme,
insbesondere Dosenklemmen,
a) mit einem Gehäuse (2),
b) das ein Grundteil (3) und ein Deckelteil (4) aufweist, in dem wenigstens zwei Leitereinführöffnungen (5) und wenigstens eine Betätigungsöffnung (6) ausgebildet sind,
c) und in dem wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
d) die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Deckelteil (4) und/oder zum Grundteil (3) des Gehäuses (2) verschieblich geführt ist,
e) und eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen (9) und Betätigungsöffnungen (8) des Deckelteils (4) korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen (8) und Leitereinführöffnungen (9) aufweist,
f) wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen (9) der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) jeweils ein Mündungsbereich (10) eines aus der Kontakt- und Betätigungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes (24) anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel (11, 12) aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten (7) geschnitten oder gestanzt sind.
a) mit einem Gehäuse (2),
b) das ein Grundteil (3) und ein Deckelteil (4) aufweist, in dem wenigstens zwei Leitereinführöffnungen (5) und wenigstens eine Betätigungsöffnung (6) ausgebildet sind,
c) und in dem wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
d) die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7) relativ zum Deckelteil (4) und/oder zum Grundteil (3) des Gehäuses (2) verschieblich geführt ist,
e) und eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen (9) und Betätigungsöffnungen (8) des Deckelteils (4) korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen (8) und Leitereinführöffnungen (9) aufweist,
f) wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen (9) der Kontakt- und Betätigungsplatten (7) jeweils ein Mündungsbereich (10) eines aus der Kontakt- und Betätigungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes (24) anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel (11, 12) aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten (7) geschnitten oder gestanzt sind.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anschlußklemme, insbesondere eine Dosenklemme, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Eine derartige Anschlußklemme ist aus der
DE 29 06 031 A1 bekannt. Nachteilig ist die relativ große Bauhöhe der Anschlußklemme. - Die Erfindung hat das Ziel, gegenüber diesem Stand der Technik eine Anschlußklemme, insbesondere eine Dosenklemme zu schaffen, die aus nur wenigen Elementen besteht und besonders flach baut.
- Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des Anspruches 1.
- Danach ist die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Deckelteil und/oder zum Grundteil des Gehäuses verschieblich geführt und weist eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen und Betätigungsöffnungen des Deckelteils korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen und Leitereinführöffnungen auf, wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen der Kontakt- und Betätigungsplatten jeweils ein Mündungsbereich eines aus der Kontakt- und Betäti gungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten geschnitten oder gestanzt sind.
- Die Erfindung realisiert eine besonders flach bauende Anschlußklemme, bei der nur eine minimale Anzahl verschiedener Teile notwendig ist, um ein optimales Be- und Entschalten zu gewährleisten.
- Besonders bevorzugt ist/sind die wenigstens eine oder die mehreren Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Grundteil und zum Deckelteil beweglich angeordnet und das Grundteil ist am Deckelteil fixiert. Hierdurch ist es möglich, ein besonders kompaktes und stabiles Gehäuse zu realisieren und die Kontakt- und Betätigungsplatte(n) schlittenartig im Gehäuse definiert zu führen.
- Alternativ kann/können die wenigstens eine oder die mehreren Kontakt- und Betätigungsplatte relativ zum Grundteil oder Deckelteil unbeweglich angeordnet und gemeinsam mit dem Grundteil oder dem Deckelteil am jeweils korrespondierenden Gehäuseteil, d.h. am Deckelteil oder am Grundteil verschieblich geführt sein.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben. Es zeigt:
-
1a eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Dosenklemme; -
1b eine perspektivische Ansicht der Dosenklemme aus1a mit abgenommenem, nach An einer Sprengansicht dargestellten Deckel; -
1c eine vollständige Sprengansicht der Dosenklemme aus1 ; -
2a und2b perspektivische Ansichten der Dosenklemme aus1 vor und nach der Betätigung mit einem Betätigungswerkzeug; -
3a bis3c perspektivische Darstellungen einer zweiten erfindungsgemäßen Dosenklemme nach An der Darstellungen der1 ; -
4a und4b die Betätigung der Dosenklemme aus3 in zwei Schritten; -
5a bis5c eine dritte erfindungsgemäße Dosenklemme in analog zur1 gewählten Darstellungen; -
6a und6b die Betätigung der Dosenklemme aus5 in zwei Schritten; -
7a –h eine vierte erfindungsgemäße Dosenklemme und deren Metallteile in verschiedenen Darstellungen; und -
8a bis8e zwei Darstellungen von zwei aneinander reihbaren Dosenklemmen einmal während des Aneinanderreihens und im aneinandergereihten Zustand. -
1 zeigt eine Dosenklemme1 , die ein Gehäuse2 aufweist, welches in der Draufsicht eine rechteckige Form hat und das hier nur wenige Millimeter hoch ist, also relativ flach baut. - Das Gehäuse
2 besteht aus einem Grund- oder Bodenteil3 und einem auf das Grundteil3 aufrastbaren Deckelteil4 , welches hier vier Leitereinführöffnungen5 sowie zwei Betätigungsöffnungen6 aufweist. - Dabei sind nach
1 jeweils zwei der Leitereinführöffnungen5 und eine der dazwischenliegenden Betätigungsöffnungen6 in einer Reihe angeordnet, wobei wiederum zwei dieser Reihen von Öffnungen5 ,6 parallel zueinander direkt nebeneinander liegen, so daß sich insgesamt eine relativ längliche, schmale Bauform des Gehäuses2 ergibt. - Im Gehäuse
2 sind hier zwei Kontakt- und Betätigungsplatten7 , beispielsweise gefertigt aus einem gut leitenden aber dennoch genügend harten Kupferblechmaterial oder aus einem sonstigen Blechmaterial, verschieblich geführt. - Die Kontakt- und Betätigungsplatten
7 weisen hier jeweils eine zu den Betätigungsöffnungen6 des Gehäuses korrespondierende entsprechende Betätigungsöffnung8 sowie zwei zu den Leitereinführöffnungen5 im Deckelteil4 korrespondierende Leitereinführöffnungen9 auf. - Die Leitereinführöffnungen
9 sind jeweils direkt vor dem Mündungsbereich10 von zwei IDC-Kontakten24 mit jeweils zwei Schneid- und Kontaktschenkeln11 ,12 ausgebildet, welche direkt aus dem Material der Kontakt- und Betätigungsplatten7 ausgeschnitten bzw. herausgestanzt sind und die hier leicht schräg zueinander angewinkelt ausgerichtet sind, um das Durchtrennen einer Leiterisolierung und des Kontaktieren eines Leiters zu vereinfachen. Die aus leitendem Blech herstellbaren und bis auf den Bereich der IDC-Kontakte24 ebenen und nicht gebogenen Kontakt- und Betätigungsplatten7 übernehmen insofern auch die Funktion einer Stromschiene zwischen den zugehörigen IDC-Kontakten24 . - Die zwei Kontakt- und Betätigungsplatten
7 sind in zwei korrespondierenden Ausnehmungen13 ,14 des Grundteils3 des Gehäuses2 verschieblich geführt, welche tiefer sind als die Kontakt- und Betätigungsplatten7 , damit ein einzuführendes Leiterende um einen definierten Weg durch die Kontakt- und Betätigungsplatten7 hindurch führbar in das Grundteil3 des Gehäuses2 einführbar ist. Die Ausnehmungen13 ,14 sind nicht nur tiefer sondern auch länger als die Kontakt- und Betätigungsplatten7 und weisen Auflagestege15 auf, auf denen die Kontakt- und Betätigungsplatten7 in den Ausnehmungen13 ,14 aufliegen und verschiebbar sind. - Die Auflagestege
15 verbreitern sich in den Bereichen, die im montierten Zustand direkt unterhalb der Leitereinführöffnungen5 des Deckelteils4 liegen, zu Aufnahmelöchern16 für die Leiterenden. - Die Funktion dieser Anordnung ergibt sich aus
2 . - Wie zu erkennen, ist das Deckelteil
4 fix am Gehäuse-Grundteil2 arretiert. Wird jetzt ein Leiter durch eine der Leitereinführungen5 ins Innere des Gehäuses2 geführt, durchsetzt er zunächst die korrespondierende Leitereinführöffnung9 der Kontakt- und Betätigungsplatten7 sowie das darunter liegende Aufnahmeloch16 im Grundteil3 , so daß er im Gehäuse2 radial fixiert ist und axial auf Anschlag liegt. - Sodann wird ein Schraubendreher
17 in die Betätigungsöffnung6 dieser Kontakt- und Betätigungsplatte mit hier rechteckigem Querschnitt eingeführt und von einer ersten Stellung (2a ) in eine zweite Stellung (2b ) verschwenkt. - Dabei liegt das Ende des Schraubendrehers
17 unverschiebbar aber verschwenkbar in einer Grundvertiefung18 der Ausnehmung13 ,14 des Grundteils3 . Beim Verschwenken des Schraubendrehers17 wird die jeweilige Kontakt- und Betätigungsplatte7 in der korrespondierenden Ausnehmung13 ,14 seitlich verschoben, wobei der Leiter zunächst in den Mündungsbereich10 der IDC-Kontakte24 eintritt, woraufhin beim weiteren Verschwenken des Schraubendrehers17 die Kontakt- und Betätigungsplatte7 ebenfalls weiter verschoben wird, so dass dann von den beiden nebeneinander angeordneten Schneid- und Kontaktschenkeln11 ,12 zunächst die Leiterisolierung durchtrennt und sodann die Leitungsader (n) kontaktiert wird/werden. - Da hier jeweils beidseitig der Leitereinführöffnung
9 zwei der IDC-Kontakte24 mit je zwei Schneid- und Kontaktschenkeln11 ,12 ausgebildet sind, ist es möglich, mit nur einer Schwenkbewegung zwei – oder bei entsprechender Auslegung auch drei oder mehr – Leiter gleichzeitig zu be- und entschalten. - Als besonders vorteilhaft zu erwähnen sind die besonders flache Bauform, der minimale Teileeinsatz (nur drei Teile!) sowie die große Vielfalt der möglichen Auslegungen.
- So ist es auch möglich, die jeweils zwei IDC-Kontakte mit je zwei Schneid- und Kontaktschenkeln
11 ,12 – wie in3 – erkennbar nebeneinander in einer Reihe anzuordnen und dann neben den beiden in einer Reihe angeordneten Leitereinführöffnungen9 mit den Schneid- und Kontaktschenkeln11 ,12 jeweils die Betätigungsöffnung8 für den Schraubendreher17 in den Kontakt- und Betätigungsplatten7 vorzusehen. Eine entsprechende Ausführungsform zeigen die3 und4 . Die Betätigung ist hier gleich. Die entsprechende Dosenklemme baut etwas breiter aber dafür kürzer als das Ausführungsbeispiel aus1 . - Nach
6 weisen die Kontakt- und Betätigungsplatten7 jeweils einen der IDC-Kontakte24 mit zwei Schneid- und Kontaktschenkeln11 ,12 sowie eine – eine entsprechende Aussparung19 im Deckelteil4 durchsetzende – Lötfahne20 auf, wobei die Aussparung19 so bemessen ist, daß die Lötfahne20 in der Aussparung19 entsprechend dem Betätigungsweg des IDC-Kontaktes24 verschieblich ist. - Hier wird sichtbar, daß sich das Prinzip dieser Klemme auch auf gemischte Kontaktarten mit je einem IDC-Kontakt und einem anderen Kontakt übertragen läßt. Denkbar ist es auch, die weiteren Kontakte in sonstiger Anschlußtechnik auszubilden, sofern nur gewährleistet ist, daß die entsprechenden Kontakte durch entsprechend dimensionierte Öffnungen oder Aussparungen
19 im Gehäuse2 verschieblich sind. - Nach der alternativen Ausführungsform der
7a –h ist wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte7 am Grundteil3 der Dosenklemme1 bzw. des Gehäuses2 der Dosenklemme fixiert. Anders als in1 bis6 ist hier daher das Deckelteil4 relativ zur Kontakt- und Betätigungsplatte7 und relativ zu dem hier ebenfalls plattenartigen Grundteil3 verschieblich (d.h., das Deckelteil7 ist an der Kontakt- und Betätigungsplatte7 mit dem Grundteil3 verschieblich geführt). Dabei weist das Deckelteil4 hakenartige Zapfen21 auf, welche in länglichen Schlitzen22 des hier plattenartigen Grundteils3 verschieblich geführt sind, um eine gute Verschiebbarkeit zu gewährleisten. - Das Deckelteil
4 der7a –h ist analog zu1 bis6 ausgeführt und weist wiederum Leitereinführöffnungen5 und Betätigungsöffnungen6 auf, wobei nunmehr aber die Betätigungsöffnung8 der Kontakt- und Betätigungsplatte7 als Fixpunkt für den Schraubendreher dient, so daß bei einem Einführen des Schraubendrehers das Deckelteil4 an der Kontakt- und Betätigungsplatte7 verschieblich ist. -
8 zeigt, daß die Gehäuse2 der Dosenklemmen1 seitlich mit Nuten25 versehen sein können, welche zum Eingriff von Federn23 dienen, die an den gegenüberliegenden Seiten der Gehäuse2 ausgebildet sind. Hierdurch ergibt sich, wie aus8 zu erkennen, die Möglichkeit einer anreihbaren Auslegung der erfindungsgemäßen Dosenklemmen. Zu erkennen ist auch die einfache Möglichkeit der Montage an einer Wand26 oder dgl. (8c –e ) mit kleinen nietenartigen Stiften27 , Schrauben oder dgl. -
- 1
- Dosenklemme
- 2
- Gehäuse
- 3
- Bodenteil
- 4
- Deckelteil
- 5
- Leitereinführöffnung
- 6
- Betätigungsöffnungen
- 7
- Betätigungsplatten
- 8
- Betätigungsöffnungen
- 9
- Leitereinführöffnungen
- 10
- Mündungsbereich
- 11
- IDC-Schneid- und Kontaktschenkel
- 12
- IDC-Schneid- und Kontaktschenkel
- 13
- Ausnehmung
- 14
- Ausnehmung
- 15
- Absatz
- 16
- Leitereinführloch
- 17
- Schraubendreher
- 18
- Grundvertiefung
- 19
- Aussparung
- 20
- Lötfahne
- 21
- Zapfen
- 22
- Schlitz
- 23
- Feder
- 24
- IDC-Kontakte
- 25
- Nuten
- 26
- Wand
- 27
- Stifte
Claims (17)
- Anschlußklemme, insbesondere Dosenklemmen, a) mit einem Gehäuse (
2 ), b) das ein Grundteil (3 ) und ein Deckelteil (4 ) aufweist, in dem wenigstens zwei Leitereinführöffnungen (5 ) und wenigstens eine Betätigungsöffnung (6 ) ausgebildet sind, c) und in dem wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7 ) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß d) die wenigstens eine Kontakt- und Betätigungsplatte (7 ) relativ zum Deckelteil (4 ) und/oder zum Grundteil (3 ) des Gehäuses (2 ) verschieblich geführt ist, e) und eine zur Anzahl der Leitereinführöffnungen (9 ) und Betätigungsöffnungen (8 ) des Deckelteils (4 ) korrespondierende Anzahl von Betätigungsöffnungen (8 ) und Leitereinführöffnungen (9 ) aufweist, f) wobei sich direkt an wenigstens eine der Leitereinführöffnungen (9 ) der Kontakt- und Betätigungsplatten (7 ) jeweils ein Mündungsbereich (10 ) eines aus der Kontakt- und Betätigungsplatte gebildeten IDC-Kontaktes (24 ) anschließt, der zwei nebeneinander liegende Schneid- und Kontaktschenkel (11 ,12 ) aufweist, die aus den Kontakt- und Betätigungsplatten (7 ) geschnitten oder gestanzt sind. - Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatte (
7 ) relativ zum Grundteil und zum Deckelteil beweglich angeordnet geführt ist und dass das Grundteil am Deckelteil fixiert ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatte (
7 ) relativ zum Grundteil oder Deckelteil unbeweglich angeordnet und gemeinsam mit dem Grundteil oder dem Deckelteil am jeweils korrespondierenden Gehäuseteil, d.h. am Deckelteil oder am Grundteil verschieblich geführt ist. - Anschlussklemme nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine oder mehreren Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) in Ausnehmungen (13 ,14 ) der Grundteile (3 ) verschieblich geführt sind. - Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) aus einem ungebogenen, leitenden Blech bestehen. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Ausnehmungen (
13 ,14 ) Auflagestege (15 ) zur Auflage der Kontakt- und Betätigungsplatten (7 ) angeordnet sind und daß die Ausnehmungen (13 ,14 ) eine größere Tiefe aufweisen als die Kontakt- und Betätigungsplatten (7 ) - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Aufnahmelöcher (
16 ) in den Auflagestegen (15 ) der Ausnehmungen (13 ,14 ) ausgebildet sind, welche einen Leiter radial fixieren und einen axialen Anschlag für das Leiterende ausbilden. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) wenigstens zwei IDC-Kontakte (24 ) aufweist. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuse zwei oder mehr der Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) verschieblich geführt sind. - Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) mehr als zwei der IDC-Kontakte (24 ) aufweist. - Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) eine der Betäti gungsöffnungen (8 ) sowie zwei der Leitereinführöffnungen (9 ) mit je zwei der Schneid- und Kontaktschenkel (11 ,12 ) aufweist. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsöffnungen (
8 ) und die Leitereinführöffnungen (9 ) jeweils in fluchtenden Reihen angeordnet sind. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungsöffnungen (
8 ) für Leiteröffnungen (9 ) der Kontakt- und Betätigungsplatte nebeneinander in zwei oder mehr Reihen angeordnet sind. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) je wenigstens einen der IDC-Kontakte (24 ) und je wenigstens eine Lötfahne (20 ) aufweisen, welche eine korrespondierende Aussparung (19 ) des Deckelteils (4 ) durchsetzt und in der Aussparungen (19 ) verschiebbar ist. - Anschlußklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontakt- und Betätigungsplatten (
7 ) fix mit dem Grundteil (3 ) verbunden sind und daß das Deckelteil (4 ) am Grundteil mit der Kontakt- und Betätigungsplatte (7 ) verschieblich ist. - Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelteil (
4 ) Haken (21 ) aufweist, welche in Schlitzen (22 ) des Deckelteils (4 ) verschieblich geführt sind. - Anschlussklemme nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäuse aneinanderreihbar ausgelegt sind.
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