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DE10045764B4 - Anschlussklemme - Google Patents

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DE10045764B4
DE10045764B4 DE10045764A DE10045764A DE10045764B4 DE 10045764 B4 DE10045764 B4 DE 10045764B4 DE 10045764 A DE10045764 A DE 10045764A DE 10045764 A DE10045764 A DE 10045764A DE 10045764 B4 DE10045764 B4 DE 10045764B4
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Wieland Electric GmbH
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Abstract

Anschlussklemme (2), insbesondere Reihenklemme, mit einem Klemmengehäuse (4), in dem ein Schneidklemmkontakt (11) zur Kontaktierung eines elektrischen Leiters (14) angeordnet ist, und in dem zur Ausübung einer Relativbewegung zwischen dem Leiter (14) und dem Schneidklemmkontakt (11) ein Kontaktierungselement (8) vorgesehen ist, welches über ein von außen in das Klemmengehäuse (4) einführbares Betätigungswerkzeug (18) bewegbar ist, das mit einem im Klemmengehäuse (4) beweglich angeordneten separaten Betätigungselement (20) zusammenwirkt, das in das Kontaktierungslement (8) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) einen nach Art einer Tasche ausgebildeten Aufnahmeraum (34) für das Betätigungswerkzeug (18) mit einer in Richtung zum Kontaktierungselement (8) hin geschlossenen bodenseitigen Begrenzung aufweist, derart, dass das Betätigungselement (20) Schutzseiten umfasst, die bei eingesetztem Betätigungswerkzeug (18) zwischen diesem und dem Kontaktierungslement (8) angeordnet sind, so dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Betätigungswerkzeug (18) und dem Kontaktierungselement (8) vermieden ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Anschlussklemme, insbesondere Reihenklemme, gemäß den Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Eine derartige Anschlussklemme ist der DE 298 14 208 U1 zu entnehmen.
  • Anschlussklemmen zur Kontaktierung und Verbindung von elektrischen Leitern sind in vielfältigen Ausführungen auch als sogenannte Reihenklemmen bekannt, die auf Trag- oder Hutschienen aufschnappbar sind. Dabei wird unterschieden zwischen Schraubklemmen, bei denen die elektrischen Leiter mittels Klemmschrauben festgelegt werden, und schraubenlosen Anschlussklemmen. Letztere sind als Federklemmen oder Schneidklemmen ausgebildet. Bei den Federklemmen wird der elektrische Leiter mittels einer Druck- oder Zugfeder klemmkontaktiert. Sowohl bei den Federklemmen als auch bei den Schraubklemmen ist es notwendig, dass das zu kontaktierende Leiterende zuvor abisoliert wird. Demgegenüber ist mit den Schneidklemmen oder Schneidklemmkontakten eine abisoliertreie Leiterkontaktierung möglich. Zur abisolierfreien Leiterkontaktierung werden dabei üblicherweise schraubenlose Anschlussklemmen eingesetzt.
  • Bei den Schneidklemmen wird zur Kontaktierung des Leiter dessen Isolierung durchtrennt. Um die hierzu erforderliche Kraft aufzubringen, ist im Allgemeinen ein von außen in das Gehäuse der Anschlussklemme einführbares Betätigungswerkzeug, beispielsweise ein Schraubendreher, vorgesehen, mit dem Leiter und Schneidklemmkontakt relativ zueinander bewegt werden. Hierbei wird entweder der Leiter gegen den Schneidklemmkontakt geführt. Nach diesem Prinzip aufgebaute schraubenlose Anschlussklemmen mit Schneidklemmkontakt sind beispielsweise aus den Schriften DE 197 49 622 C1 , DE 44 37 022 C1 , DE 298 14 208 U1 oder DE 32 39 708 C2 bekannt. Gemäß diesen Dokumenten wird der Leiter mit Hilfe eines Führungselements gegenüber dem ortsfest angebrachten Schneidklemmkontakt bewegt.
  • Bei der aus der DE 195 41 137 A1 bekannten Anschlussklemmen wird der Schneidklemmkontakt von einem gebogenen Bügel getragen, welcher um eine Drehachse drehbar in einer Stromschiene gelagert ist. Zur Klemmkontaktierung greift das Betätigungswerkzeug unmittelbar am Bügel an und dreht den Bügel zum Leiter.
  • Bei den aus der DE 197 49 622 C1 und aus der DE 44 37 022 C1 bekannten Anschlussklemmen wird der Leiter in das Führungselement gesteckt, das entlang einer Stromschiene mit Hilfe des Betätigungswerkzeugs zum Schneidklemmkontakt geschoben wird. Gemäß der DE 197 49 622 C1 wird das Betätigungswerkzeug durch eine Betätigunsghilfe hindurchgeführt und wirkt dabei unmittelbar auf das Führungselement.
  • Die bekannten Anschlussklemmen sind zur wiederholten Kontaktierung eines Leiters ausgebildet. Aufgrund der erforderlichen Kräfte bei der Schneidklemmkontaktierung werden die einzelnen Elemente stark belastet. Insbesondere werden die beweglich gelagerten Teile bei der Betätigung mit dem Betätigungswerkzeug und bei dessen Einführen in die Anschlussklemme stark belastet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussklemme der eingangs genannten Art anzugeben, bei der eine möglichst schonende Handhabung ermöglicht ist.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung gelöst durch eine Anschlussklemme mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Danach wird zur Kontaktierung eines Leiters ein Kontaktierungselement von einem Betätigungswerkzeug betätigt, und es ist ein Betätigungselement vorgesehen, welches mit dem Betätigungswerkzeug zusammenwirkt und derart ausgebildet ist, dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen Betätigungswerkzeug und dem Kontaktierungselement vermieden ist. Das Betätigungselement weist hierzu einen Aufnahmeraum für das Betätigungswerkzeug auf. Das Betätigungselement ist also innen hohl ausgestaltet und bildet eine mehrseitige Führung für das Betätigungswerkzeug. Dadurch wird sowohl beim Kontaktieren als auch beim Lösen des Kontakts, also bei unterschiedlichen Bewegungsrichtungen des Betätigungswerkzeugs, ein direkter Kontakt zwischen Betätigungswerkzeug und Kontaktierungselement vermieden. Das Betätigungselement bildet also ein Führungselement für das Betätigungswerkzeug und gewährleistet eine insbesondere allseitige und sichere Führung.
  • Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass das Kontaktierungselement beispielsweise infolge eines unsachgemäßen Einführens vom Betätigungswerkzeug nicht verletzt werden kann. Dies gewährleistet eine schonende Betätigung, so dass die Funktionsfähigkeit des Schneidklemmkontakts auch bei wiederholter Leiterkontaktierung erhalten bleibt. Bevorzugt ist das Betätigungselement hierzu bei eingeführtem Betätigungswerkzeug zwischen diesem und dem Kontaktierungselement angeordnet. Das Betätigungselement wirkt also als ein Schutzelement gegen eine mechanische Beschädigung des Schneidklemmenkontakts durch das Betätigungswerkzeug Bevorzugt greift das Betätigungselement in das Kontaktierungselement lose ein. Durch den losen Eingriff wird zum einen eine sichere Führung des Betätigungswerkzeugs ermöglicht, und zum anderen ist aufgrund des Spiels eine einfache Handhabung gewährleistet.
  • Um einen Verlust des Betätigungselementes zu vermeiden, ist dieses vorzugsweise im Klemmengehäuse unverlierbar angeordnet.
  • Vorzugsweise weist das Gehäuse einen Vorsprung als Widerlager für das Betätigungselement auf, und das Betätigungselement ist in dieses Widerlager eingeschnappt. Dies ermöglicht ein besonders einfaches Anbringen des Betätigungselements in das Klemmengehäuse, indem das Betätigungselement über einen durch den Vorsprung bestimmten Druckpunkt in das Klemmengehäuse eingedrückt wird.
  • In einer bevorzugten Ausführung bestimmt der Vorsprung eine Drehachse für das Betätigungselement. Da das Betätigungselement zugleich das Betätigungswerkzeug führt, wird dieses ebenfalls um diese Drehachse gedreht. Der als Widerlager ausgebildete Vorsprung bildet somit einen Angriffspunkt, an dem das Betätigungswerkzeug abgestützt wird. Die vom Betätigungswerkzeug ausgeübten Kräfte werden dadurch in vorteilhafter Weise von dem Klemmengehäuse aufgenommen.
  • In einer zweckdienlichen Ausgestaltung ist das Betätigungselement als Schwenkhebel mit einer insbesondere keilartigen Auswölbung als Gegenlager zum Widerlager ausgebildet. Durch die keilartige Auswölbung ist ein einfaches Einführen des Betätigungselements in das Klemmengehäuse ermöglicht.
  • Um ein einfaches Einführen über den Vorsprung hinweg zu gewährleisten, ist das Betätigungselement vorzugsweise elastisch ausgebildet.
  • Um eine fertigungstechnisch einfache Ausgestaltung zu erhalten, ist das Betätigungselement vorzugsweise einstückig.
  • Für eine hohe Bedienerfreundlichkeit der Anschlussklemme weist das Betätigungselement in einer zweckdienlichen Ausführung eine Anzeige für die Bewegungsrichtung in die Offenstellung bzw. in die Klemmstellung auf. Damit ist von außen gut sichtbar, in welche Richtung das Betätigungswerkzeug zur Klemmkontaktierung bzw. zum Lösen des Kontakts geführt werden muss.
  • Ebenfalls für eine hohe Bedienerfreundlichkeit und um zu erkennen, ob der eingesteckte Leiter kontaktiert ist, hat das Betätigungselement in einer bevorzugten Ausgestaltung eine Markierung für die Position des Kontaktierungselements.
  • Für eine sichere Schneidklemmkontaktierung ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass das Kontaktierungselement den Schneidklemmkontakt zur Kontaktierung des ortsfest im Klemmengehäuse gehaltenen Leiters umfasst. Das Kontaktierungselement und der Schneidklemmkontakt bilden ein einheitliches Bauelement. Dieses ist vorzugsweise auf einer Stromschiene verschieblich angeordnet.
  • Vorzugsweise weist die Stromschiene zwei zueinander unter einem Winkel angeordnete Schenkel auf, mit denen jeweils ein Schneidklemmkontakt verbunden ist. Die Anschlussklemme hat also einen doppelseitigen Schneidklemmkontakt. Durch die unter einem Winkel angeordneten Schenkel ist die Stromschiene in etwa dachförmig ausgebildet, wodurch die Baubreite der Anschlussklemme möglichst gering gehalten wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausbildung ist ein mit dem Schneidklemmkontakt elektrisch verbundener Steckkontakt für die Aufnahme eines Steckstifts vorgesehen. Hierdurch wird eine weitere Anschlussmöglichkeit mit einem zum Schneidklemmkontakt unterschiedlichen Kontaktierungstyp bereitgestellt. Der Steckkontakt ist insbesondere geeignet zur Kontaktierung einer Leiterplatte, die hierzu einen Steckstift aufweist.
  • Um eine kompakte Anschlussklemme zu ermöglichen, bilden der Steckkontakt und der Schneidklemmkontakt eine Baueinheit. Beide sind vorzugsweise aus einem einzigen Stanzbiegeteil geformt.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Weiterbildung ist der Steckkontakt am beweglich gelagerten Kontaktierungselement angeformt. Dies hat den Vorteil, dass der Steckkontakt bei der Betätigung mit dem Betätigungswerkzeug gemeinsam verschoben und beispielsweise auf einen ortsfest angeordneten Steckstift aufgeschoben wird.
  • Um eine kompakte Bauweise der Anschlussklemme zu ermöglichen und gleichzeitig ausreichend Platz für die Kontaktierung an den unterschiedlichen Kontakten zur Verfügung zu stellen, sind der Schneidklemmkontakt und der Steckkontakt von einander gegenüberliegenden Seiten zur Kontaktierung zugänglich. Dies ist insbesondere zur Kontaktierung einer Leiterplatte vorteilhaft. Die Anschlussklemme wird hierbei mit ihrer Unterseite auf die Leiterplatte aufgesteckt und über den von oben zugänglichen Schneidklemmkontakt werden abgehende oder ankommende Leitungen mit der Leiterplatte kontaktiert.
  • Gemäß einer zweckdienlichen Ausgestaltung ist der Steckkontakt als sogenannte Kontakttulpe ausgebildet. Der Steckkontakt weist also eine insbesondere allseitig umrandete Kontaktöffnung mit seitlichen Kontaktelementen auf, die im kontaktierten Zustand auf den Steckstift einen Klemmdruck ausüben.
  • Alternativ hierzu ist gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Steckkontakt gabelförmig ausgestaltet. Diese Ausführung ermöglicht ein Aufschieben des Steckkontakts auf einen ortsfest angebrachten Steckstift. Der Steckkontakt wird in diesem Fall bevorzugt erst durch Verschieben des Kontaktierungselements gebildet.
  • Zweckdienlicherweise wird dabei durch die Bewegung des Kontaktierungselements gleichzeitig am Schneidklemmkontakt und am Steckkontakt jeweils eine Kontaktierung herbeigeführt. Dadurch ist eine schnelle und mehrfache Kontaktierung erzielt.
  • Um möglichst viele Anschlussmöglichkeiten der Anschlussklemme zu erhalten, ist diese gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung als Etagenklemme mit auf mehreren Ebenen angeordneten Kontakten ausgebildet.
  • Die Gestaltungsvarianten im Hinblick auf die Anordnung des Steckkontakts sowie dessen Ausbildung sind auch unabhängig von der Anordnung und speziellen Ausbildung des Betätigungselements zu verwirklichen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 eine Anschlussklemme in einer Seitenansicht,
  • 2 ein Betätigungselement mit einer Markierung für die Position eines Kontaktierungselements, und
  • 3 ein Betätigungselement mit einer Anzeige für die Bewegungsrichtung des Betätigungselements in eine Offenstellung bzw. in eine Klemmstellung,
  • 4 eine mehrreihige Anschlussklemme mit Schneidklemmkontakten und Steckkontakten in einer perspektivischen Ansicht,
  • 5 die Anschlussklemme gemäß 4 in einer Seitenansicht,
  • 6 ein Kontaktierungselement mit einem Schneidklemmkontakt und mit einem gabelförmigen Steckkontakt in einer perspektivischen Darstellung,
  • 7 eine ausschnittsweise Aufsicht auf das Kontaktierungselement gemäß 6,
  • 8 eine ausschnittsweise Frontalansicht des Kontaktierungselements gemäß 6, und
  • 9 eine ausschnittsweise Seitenansicht einer als Etagenklemme ausgebildeten Anschlussklemme.
  • Gleichwirkende Teile sind in den Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Gemäß 1 umfasst eine Anschlussklemme 2 ein Klemmengehäuse 4, eine darin angeordnete und in etwa dachförmig ausgebildete Stromschiene 6, sowie zwei Kontaktierungselemente 8, die auf den beiden Schenkeln 10 der Stromschiene 6 verschieblich angeordnet sind. Das Kontaktierungselement 8 ist elektrisch leitend ausgebildet, umfasst einen Schneidklemmkontakt 11 und bildet mit diesem eine Baueinheit. Die Anschlussklemme 2 ist demnach mit einem doppelseitigen Schneidklemmkontakt 11 versehen. Die unter einem Winkel zueinander angeordneten Schenkel 10 ermöglichen eine möglichst schmale Ausgestaltung der Anschlussklemme 2. Zudem ist dadurch die Zugänglichkeit von außen verbessert. Das Klemmengehäuse 4 weist beidseitig je einen Leiterkanal 12 für einen elektrischen Leiter 14 und je eine Öffnung 16 für den Eingriff eines Betätigungswerkzeugs 18 auf. Der Leiterkanal 12 sowie die Öffnung 16 sind gestrichelt dargestellt. Das Betätigungswerkzeug 18 ist vorzugsweise ein herkömmlicher Schraubendreher. In die Öffnung 16 ist jeweils ein Betätigungselement 20 eingefügt, welches das Betätigungswerkzeug 18 aufnimmt. Seitlich an der Öffnung 16 weist das Klemmengehäuse 4 jeweils einen Vorsprung 17 auf. Das Betätigungselement 20 wird über einen durch den Vorsprung 17 definierten Druckpunkt in das Klemmengehäuse 4 eingedrückt und dort unverlierbar gehalten. Es ist im montierten Zustand von außen zugänglich und ein fester Bestandteil der Anschlussklemme 2 Neben den beiden Schneidklemmkontakten 11 weist die Anschlussklemme 2 zusätzlich zwei Buchsen 22 zur Steckkontaktierung auf. Sie sind beispielsweise zur Aufnahme von Kontaktsteckern ausgebildet. Die Anschlussklemme 2 bietet also insgesamt vier Anschlüsse. Sie ist insbesondere als Reihenklemme zur Anordnung auf einer Trag- oder Hutschiene ausgebildet. Hierzu hat sie an ihrer Unterseite eine Führungs-Ausnehmung 24. Im Ausführungsbeispiel befindet sich das auf der linken Bildhälfte dargestellte Kontaktierungselement 8 in der Offen-Position und das auf der rechten Bildhälfte dargestellte Kontaktierungselement 8 nach der Kontaktierung des Leiters 14 in der Klemmposition. Die Klemmposition ist demnach die äußere Endposition des Kontaktierungselements 8 auf dem Schenkel 10.
  • Das Kontaktierungselement 8 ist vorzugsweise U-förmig ausgebildet und weist an seinem oberen Ende zur Ausbildung des Schneidklemmkontakts 11 zwei aufeinander zu gebogene Schneidklemmschenkel auf, mittels denen die Leiterisolierung angeschnitten und zwischen denen der Leiter 14 geklemmt wird. Zur Kontaktierung des Leiters 14 wird dieser durch den Leiterkanal 12 in eine Ausnehmung 26 der Stromschiene 6 eingeführt.
  • Nach Einführen des Leiters 14 in die Ausnehmung 26 wird das Kontaktierungselement 8 in Richtung zum Leiter 14 bewegt, also von der Mitte der Anschlussklemme 2 nach außen. Dabei schneidet der Schneidklemmkontakt 11 die Leiterisolierung an und kontaktiert den Leiter 14. Das Kontaktierungselement 8 ist mit der Stromschiene 6 elektrisch leitend verbunden. Hierzu weist das Kontaktierungselement 8 eine Kontaktlasche 28 auf, die mit Federkraft gegen die Stromschiene 6 gedrückt wird.
  • Zur Verschiebung des Kontaktierungselements 8 entlang der Stromschiene 6 wird das Betätigungswerkzeug 18 in das Betätigungselement 20 eingeführt. Letzteres greift lose in eine Aussparung 30 des Kontaktierungselements 8 ein. Das Betätigungselement 20 wird mit dem Betätigungswerkzeugs 18 um eine – gedachte – Drehachse 32 gedreht, und das Kontaktierungselement 8 wird beispielsweise in die Klemmposition verschoben. Dabei wirkt der vom Klemmengehäuse 4 gebildete Vorsprung 17 als Widerlager. Das Betätigungselement 20 ist also als ein um die Drehachse 32 schwenkbarer Schwenkhebel ausgestaltet. Es weist in seinem unteren Bereich eine außenseitige keilförmige Auswölbung 36 auf. Diese wirkt als Gegenlager zu dem von dem Vorsprung 17 gebildeten Widerlager.
  • Das Betätigungselement 20 nimmt das Betätigungswerkzeug 18 auf und führt dieses im Klemmengehäuse 4. Hierzu hat es einen Aufnahmeraum 34, der nach Art einer Tasche ausgebildet ist. Das Betätigungswerkzeug 18 kann demnach nicht mit dem Betätigungselement 8 in direkten Kontakt gelangen. Dadurch ist das Kontaktierungselement 8 vor Beschädigungen geschützt.
  • Gemäß 2 ist das Betätigungselement 20 als keilförmiger Schwenkhebel ausgebildet, dessen Aufnahmeraum 34 durch einen ebenfalls keilförmigen Schlitz 38 gebildet ist. Das Betätigungselement 20 umfasst also im Wesentlichen zwei Schutzseiten, die beim Verschieben des Kontaktierungselements 8 mittels des Betätigungswerkzeugs 18 zwischen diesem und dem Kontaktierungselement 8 angeordnet sind, und die die vom Betätigungswerkzeug 18 ausgeübte Kraft auf das Kontaktierungselement 8 übertragen.
  • Die geschlitzte Ausführungsform ermöglicht ein sehr einfaches Einführen des Betätigungselements 20 in die Öffnung 16 des Klemmengehäuses 4, da die beiden Seitenwände des Betätigungselements 20 dabei aufeinander zu gebogen werden. Sobald das Betätigungselement mit seiner Auswölbung 36 über den vom Vorsprung 17 gebildeten Druckpunkt geführt ist, schnappt die Auswölbung 36 hinter dem Vorsprung 17 ein. Das Betätigungselement 20 ist hierzu insbesondere elastisch ausgebildet. Als Material wird vorzugsweise Kunststoff verwendet, der insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Schutzfunktion von Vorteil ist.
  • Das Betätigungselement 20 hat endseitig einen Kopf 40, der eine Einführöffnung 42 für das Betätigungswerkzeug 18 definiert. Die Einführöffnung 42 ist von Seitenstegen 44 des Kopfs 40 vollständig umrandet.
  • Der Kopf 40 trägt auf zweien seiner Seitenstege 44 eine Markierung 46, im Ausführungsbeispiel eine „0" und eine „1". Diese Markierung 46 gibt an, ob das Kontaktierungselement 8 sich in der Klemmstellung „1" oder in der Offenstellung „0" befindet. Da der Kopf 40 des Betätigungselements 20 aus der Anschlussklemme 2 herausragt, ist die Position des Kontaktierungselements 8 von außen gut erkennbar.
  • In einer alternativen Ausgestaltung weist das Betätigungselement 20 gemäß 3 eine Anzeige 48 für die Bewegungsrichtung des Betätigungselements 20 beispielsweise in die Klemmstellung auf. Die Anzeige 48 ist gemäß 3 durch eine ertastbare Erhebung 50 des Kopfes 40 gebildet. Zusätzlich ist auf dieser Erhebung 50 ein Pfeil 52 vorgesehen. Die Anzeige 48 und die Markierung 46 sind miteinander kombinierbar.
  • Der wesentliche Vorteil der Anschlussklemme 2 mit dem Betätigungselement 20 ist darin zu sehen, dass durch letzteres eine Beschädigung des Kontaktierungselements 8 durch das Betätigungswerkzeug 18 ausgeschlossen ist. Die Funktionsfähigkeit der Anschlussklemme 2 bleibt auch bei wiederholtem Kontaktieren und Lösen des Kontakts erhalten. Das Betätigungselement 20 besitzt also eine Schutzfunktion. Daneben bietet es eine Führung für das Betätigungswerkzeug 18, so dass dieses leicht und sicher eingeführt werden kann. Insbesondere ist dadurch ein Verletzen der im Inneren der Anschlussklemme 2 vorgesehenen Elemente infolge des Einführens des Betätigungswerkzeugs 18 vermieden. Als dritte Funktion wirkt das Betätigungselement 20 zudem als Hebel für das Betätigungswerkzeug 18. Dies wird erreicht durch die Formgebung des Klemmengehäuses 4 mit dem Vorsprung 17 und der Auswölbung 36 am Betätigungselement 20. Diese Ausgestaltung verhindert zudem, dass das Betätigungselement 20 aus der Anschlussklemme 2 herausfallen kann. Eine vierte Funktion des Betätigungselement 20 ist in der Anzeige für die Position des Kontaktierungselements 8 bzw. in der Anzeige für die Bewegungsrichtung in die Offenposition bzw. Klemmposition zu sehen.
  • Die Anschlussklemme 2 gemäß den 4 und 5 ist mehrreihig aufgebaut, weist also mehrere nebeneinander angeordnete Kontaktierungselemente 8 auf, die jeweils voneinander elektrisch getrennt in einzelnen Kammern 54 des Klemmengehäuses 4 angeordnet sind. Der wesentliche Unterschied zu der Anschlussklemme 2 gemäß 1 ist darin zu sehen, dass zusätzlich zum Schneidklemmkontakt 11 am Kontaktierungselement 8 ein Steckkontakt 58 angeformt ist. Das Kontaktierungselement 8 mit dem Schneidklemmkontakt 11 bildet also mit dem Steck kontakt 58 eine Baueinheit 60. Diese ist in der Kammer 54 verschieblich gelagert. Im Gegensatz zu der Ausgestaltung nach 1 ist das Kontaktierungselement 8 nicht auf einer Stromschiene 6, sondern unmittelbar in der Kammer 54 gelagert. Die Verschiebung der jeweiligen Baueinheit 60 wird hierbei durch das Betätigungswerkzeug 18 ausgeführt, welches das Kontaktierungselement 8 gegen den jeweiligen ortsfesten Leiter 14 verschiebt. Die Leiter 14 weisen eine von einer Isolierung 55 umgebene Leiterseele 56 auf. Sie werden über den jeweiligen Leiterkanal 12 in das Klemmengehäuse 4 an einer Gehäuseoberseite 62 eingeführt. Die von oben eingeführten Leiter 14 werden mittels den Schneidklemmkontakten 11 schneidklemmkontaktiert.
  • Die Steckkontakte 58 sind demgegenüber zur Kontaktierung von Steckstiften 66 an der Gehäuseunterseite 64 vorgesehen. Hierzu wird der jeweilige Steckstift 66 durch eine Durchführungsöffnung 67 (5) durchgeführt und in den Steckkontakt 58 eingesteckt. Dieser ist nach Art einer Kontakttulpe 68 mit zwei halbschalenartigen Klemmbacken 69 ausgebildet, zwischen denen der Steckstift 66 geklemmt wird. Die beiden Klemmbacken 69 sind dabei auf einem längsgeschlitzten Steg 70 angeordnet, welcher an der Stirnseite des Kontaktierungselements 8 an dessen Unterseite angeformt ist. Durch die Längsschlitzung des Stegs 70 wird die Klemmkraft auf die Steckstifte 66 erzeugt. Aufgrund der Duchführungsöffnung 67 ist eine Kontaktierung über den Steckkontakt 58 nur dann möglich, wenn das Kontaktierungselement 8 in seiner Kontaktposition ist, also wenn insbesondere ein Leiter 14 kontaktiert ist. Denn nur in diesem Fall fluchtet die Durchführungsöffnung 72 mit der Öffnung des Steckkontakts 58. In einer alternativen Ausbildung ist die Durchführungsöffnung 72 als Langloch mit einer Ausdehnungsrichtung in Verschieberichtung des Kontaktierungselements 8 ausgebildet, so dass der Steckstift 66 bereits eingeführt werden kann, bevor der Leiter 14 kontaktiert wird.
  • Der Steckkontakt 58 dient vorzugsweise zur Kontaktierung einer nicht dargestellten Leiterplatte, auf der mehrere Steckstifte 66 angeordnet sind. Die Anschlussklemme gemäß den 4 und 5 eignet sich daher bevorzugt zum Anschluss der Leiter 14 an eine Leiterplatte. Hierzu wird die Anschlussklemme 2 auf die Leiter platte aufgesteckt und mit dieser über die Steckkontakte 58 kontaktiert. Der Anschluss der Leiter 14 an die Leiterplatte kann nun durch eine einfache Schneidklemmkontaktierung problemlos und schnell erfolgen.
  • Jeder Kammer 54 des Klemmengehäuses 4 ist ein Betätigungselement 20 zugeordnet, welches zugleich als Führungselement und als Schutzelement für das Betätigungswerkzeug 18 dient. Beim Zusammenbau der Anschlussklemme 2 wird das jeweilige Betätigungselement 20 von der Gehäuseoberseite 62 durch die entsprechende Öffnung 16 eingeführt und anschließend im Klemmengehäuse 4 unverlierbar verrastet. Hierzu hintergreift die Auswölbung 36 am Betätigungselement den Vorsprung 17 (5).
  • Gemäß 4 sind in der Anschlussklemme 2 zwei Leiter 14 – von insgesamt fünf Möglichkeiten für einen Leiteranschluss – kontaktiert. Die den kontaktierten Leitern 14 zugeordneten Betätigungselemente 20 befinden sich in einer Kontaktstellung, während die weiteren Betätigungselemente 20 sich in einer Freistellung befinden. Die Freistellung zeigt an, dass kein Leiter 14 kontaktiert ist. Die Kontaktstellung und die Freistellung als Indiz für eine Leiterkontaktierung sind optisch einfach voneinenander zu unterscheiden. In 5 ist die Freistellung des Betätigungselements 20 mit der zugeordneten Position des Kontaktierungselements 8 gestrichelt dargestellt.
  • Gemäß den 6 bis 8 weist der Steckkontakt 58 eine Kontaktgabel 74 mit einer Gabelöffnung 76 auf. Dadurch ist ermöglicht, mit einem Verschieben des Kontaktierungselements 8 gleichzeitig den Leiter 14 mit dem Schneidklemmkontakt 11 und den Steckstift 66 mit dem Steckkontakt 58 zu kontaktieren. Je nach Ausgestaltung kann dabei auch derart vorgegangen werden, dass die Kontaktgabel 74 derart dimensioniert ist, dass unabhängig von der Stellung des Kontaktierungselements 8 immer eine Steckkontaktierung mit dem Steckstift 66 möglich ist.
  • Gemäß der perspektivischen Darstellung des Kontaktierungselements 8 nach 6 weist der Schneidklemmkontakt 11 einen Schneidklemmschlitz 78 zwischen zwei Schneidklemmschenkeln 80 auf. An diese schließt sich jeweils die Aussparung 30 in Form einer Einwölbung für den Eingriff des Betätigungselements 20 an. Die in 6 gezeigte Baueinheit 60, umfassend das Kontaktierungselement 8, den Schneidklemmkontakt 11 und den Steckkontakt 58, wird vorzugsweise aus einem Blechstück durch einen Stanz- und Biegevorgang hergestellt.
  • Wie insbesondere der 7 zu entnehmen ist, ist die Kontaktgabel 74 ähnlich wie die Kontakttulpe 68 gemäß 4 an einem längsgeschlitzten Steg 70 angeordnet, welcher am Kontaktierungselement 8 angeformt ist. Nach 8 weist die Kontaktgabel 74 ebenso wie die Kontakttulpe 68 Klemmbacken 69 auf, die etwas nach oben gebogen sind und damit eine Führung für den Steckerstift 66 bilden.
  • Gemäß einer dritten Variante der Anschlussklemme 2 nach 9 ist diese als eine Etagenklemme 82 mit zwei Kontaktebenen I, II ausgebildet. Jede der Kontaktebenen I, II definiert eine Etage, auf der jeweils zwei spiegelbildlich gegenüberliegende Kontaktierungselemente 8 angeordnet sind. Die einzelnen Kontaktebenen I, II sind dabei zueinander stufenartig ausgebildet. In der Mitte der Etagenklemme 82, in der oberen Kontaktebene II, sind eine Anzahl von Steckklemmkontakten 84 beispielsweise in Form von Steckbuchsen vorgesehen. Diese eignen sich insbesondere zum Aufsetzen eines elektrischen Bauteils 86, wie beispielsweise ein Relais oder eine andere Komponente mit einer Anzahl von integrierten elektrischen Funktionen. Die einzelnen Steckklemmkontakte 84 sind dabei über Stromschienen 6 jeweils mit einem der Schneidklemmkontakte 11 elektrisch leitend verbunden, so dass über die Schneidklemmkontakte 11 das elektrische Bauteil 86 anschließbar ist.
  • 2
    Anschlussklemme
    4
    Klemmengehäuse
    6
    Stromschiene
    8
    Kontaktierungselement
    10
    Schenkel
    11
    Schneidklemmkontakt
    12
    Leiterkanal
    14
    Leiter
    16
    Öffnung
    17
    Vorsprung
    18
    Betätigungswerkzeug
    20
    Betätigungselement
    22
    Buchsen
    24
    Führungs-Ausnehmung
    26
    Ausnehmung
    28
    Kontaktlasche
    30
    Aussparung
    32
    Drehachse
    34
    Aufnahmeraum
    36
    Auswölbung
    38
    Schlitz
    40
    Kopf
    42
    Einführöffnung
    44
    Seitenstege
    46
    Markierung
    48
    Anzeige
    50
    Erhebung
    52
    Pfeil
    54
    Kammer
    55
    Leiterisolierung
    56
    Leiterseele
    58
    Steckkontakt
    60
    Baueinheit
    62
    Gehäuseoberseite
    64
    Gehäuseunterseite
    66
    Steckstift
    67
    Durchführungsöffnung
    68
    Kontakttulpe
    69
    Klemmbacken
    70
    Steg
    72
    Durchführungsöffnung
    74
    Kontaktgabel
    76
    Gabelöffnung
    78
    Schneidklemmschlitz
    80
    Schneidklemmschenkel
    82
    Etagenklemme
    84
    Steckklemmkontakt
    86
    Bauteil
    I, II
    Kontaktebenen

Claims (20)

  1. Anschlussklemme (2), insbesondere Reihenklemme, mit einem Klemmengehäuse (4), in dem ein Schneidklemmkontakt (11) zur Kontaktierung eines elektrischen Leiters (14) angeordnet ist, und in dem zur Ausübung einer Relativbewegung zwischen dem Leiter (14) und dem Schneidklemmkontakt (11) ein Kontaktierungselement (8) vorgesehen ist, welches über ein von außen in das Klemmengehäuse (4) einführbares Betätigungswerkzeug (18) bewegbar ist, das mit einem im Klemmengehäuse (4) beweglich angeordneten separaten Betätigungselement (20) zusammenwirkt, das in das Kontaktierungslement (8) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) einen nach Art einer Tasche ausgebildeten Aufnahmeraum (34) für das Betätigungswerkzeug (18) mit einer in Richtung zum Kontaktierungselement (8) hin geschlossenen bodenseitigen Begrenzung aufweist, derart, dass das Betätigungselement (20) Schutzseiten umfasst, die bei eingesetztem Betätigungswerkzeug (18) zwischen diesem und dem Kontaktierungslement (8) angeordnet sind, so dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Betätigungswerkzeug (18) und dem Kontaktierungselement (8) vermieden ist.
  2. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) in das Kontaktierungselement (8) lose eingreift.
  3. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) unverlierbar im Klemmengehäuse (4) angeordnet ist.
  4. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmengehäuse (4) einen Vorsprung (17) als Widerlager für das Betätigungselement (20) aufweist, und dass das Betätigungselement in dieses Widerlager eingeschnappt ist.
  5. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (17) eine Drehachse (32) für das Betätigungselement (20) bestimmt.
  6. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 4 oder 5 dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) als Schwenkhebel mit einer keilartigen Auswölbung (36) als Gegenlager zum Widerlager ausgebildet ist.
  7. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) elastisch ausgebildet ist.
  8. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) einstückig ausgebildet ist.
  9. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) eine Anzeige (48) für die Bewegungsrichtung in die Offenstellung oder in die Klemmstellung aufweist.
  10. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungselement (20) eine Markierung (46) für die Position des Kontaktierungselements (8) aufweist.
  11. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kontaktierungselement (8) den Schneidklemmkontakt (11) umfasst.
  12. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidklemmkontakt (11) mit einer Stromschiene (16) elektrisch leitend verbunden ist und dass die Stromschiene (6) zwei zueinander unter einem Winkel angeordnete Schenkel (10) aufweist, mit denen jeweils ein Schneidklemmkontakt (11) verbunden ist.
  13. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit dem Schneidklemmkontakt (11) elektrisch verbundener Steckkontakt (58) für die Aufnahme eines Steckstifts (66) vorgesehen ist.
  14. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkontakt (58) und der Schneidklemmkontakt (11) eine Baueinheit (60) bilden.
  15. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkontakt (58) am beweglich gelagerten Kontaktierungselement (8) angeformt ist.
  16. Anschlussklemme (2) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidklemmkontakt (11) und der Steckkontakt (58) von einander gegenüberliegenden Seiten (62, 64) zur Kontaktierung zugänglich sind.
  17. Anschlussklemme (2) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkontakt (58) als Kontakttulpe ausgestaltet ist.
  18. Anschlussklemme (2) nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckkontakt (58) gabelförmig ausgestaltet ist.
  19. Anschlussklemme (2) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass durch Bewegen des Kontaktierungselements (8) gleichzeitig am Schneidklemmkontakt (11) und am Steckkontakt (58) jeweils eine Kontaktierung herbeiführbar ist.
  20. Anschlussklemme (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Etagenklemme (82) mit auf mehreren Kontaktebenen (I, II) angeordneten Kontakten (11, 84) ausgebildet ist.
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