DE20309908U1 - Präsentationsverpackung - Google Patents
PräsentationsverpackungInfo
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Description
Deutsches Gebrauchsmuster
Prasentationsverpackunb
Inhaberin:
Ars Parfüm Creation & Cdnsultng GmbH
Die Erfindung betrifft eine Präsentationsverpackung mit einem Standfuß, einer in dem Standfuß angeordneten Warenaufnahme, in die eine zu verpackende Ware einsetzbar ist und einer Abdeckung, die auf den Standfuß unter Einschluss eines Verpackungsinnenraums aufsteckbar ist.
Präsentationsverpackungen dieser Art sind aus dem Handel mit hochwertigen Waren, insbesondere Kosmetika oder dergleichen allgemein bekannt. Bei den bekannten Verpackungen steht die Ware auf einer Bodenplatte, auf die unter Einschluss der Ware eine Kuppel, insbesondere eine aus transparentem Kunststoff gefertigte Haube aufgesetzt ist.
Obwohl diese Verpackungen eine Präsentation der Ware selbst auf eine solche Weise ermöglichen, dass einerseits die Ware vor dem Zugriff durch Käufer geschützt ist und andererseits die Ware dennoch gesehen werden kann, weisen die bekannten Verpackungen doch den Nachteil auf, dass sie eine zusätzliche Übermittlung von begleitenden Informationen oder das Anbringen eines optischen Kaufanreizes zu schwer ermöglichen. Hierzu wird beispielsweise auf den Standfuß ein Aufkleber aufgebracht oder ein Karton mit in die Verpackung eingelegt, der dann mit Werbung oder sonstigen Informationen bedruckt ist. Während sich Aufdrucke auf dem Standfuß lösen können oder beschädigt werden können, verrutschen eingelegte Karten oft und sind dann nicht mehr lesbar oder decken die Ware sogar ab.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, auf einfache Weise eine Ware zusammen mit dem Informationsträger optisch ansprechend zu präsentieren.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass innerhalb des Verpackungsinnenraums ein Informationsträger angeordnet ist und der Standfuß eine HaI-teaufnahme für den Informationsträger aufweist, in die der Informationsträger eingesteckt ist.
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Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird nun der Informationsträger formschlüssig im Verpackungsinnenraum gehalten. Von außen ist der zwar sichtbar, jedoch kann er nicht verkratzt oder geknickt werden, so dass er auch bei längerer Standzeit sein positives Erscheinungsbild nicht verliert. Als Informationsträger werden bevorzugt Karten aus Karton, Papier oder Kunststoff eingesetzt. Der Informationsträger kann entweder bedruckt werden oder auch auf andere Weise, etwa durch eine verspiegelte Oberfläche, den optischen Reiz hervorrufen.
Im Falle einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich der Informationsträger bis an den dem Standfuß abgewandten oberen Bereich der Abdeckung. So kann der Informationsträger nicht nach oben aus der Halteaufnahme herausrutschen. Wichtig für diese Funktion ist lediglich, dass sich der Informationsträger nicht lösen kann. Er muss daher nicht notwendigerweise an der oberen Seite der Abdeckung anliegen, es kann durchaus ein gewisses Spiel verbleiben, was den Vorteil hat, dass ein Verknicken durch Wärmedehnungen oder Montageungenauigkeiten vermieden werden kann. Wesentlich ist jedoch, dass das Spiel zwischen der oberen Seite der Abdeckung und dem oberen Rand des Informationsträgers kleiner ist als die Tiefe der Halteaufnahme.
Bevorzugt ist der Informationsträger nur schwer verformbar, was etwa durch eine geeignete Kartondicke des Materials erzielt werden kann. Er kann zusätzlich auch Knicke oder Sicken zur Verstärkung aufweisen, die bevorzugt von dem Standfuß zum oberen Bereich der Abdeckung verlaufen. Diese besondere Form kann entweder unmittelbar über der Halteaufnahme beginnen oder sich auch über die gesamte Länge des Informationsträgers erstrecken, so dass auch die Halteaufnahme eine den Knicken oder der Sicke angepasste Form aufweist.
Die Abdeckung kann geschlossen ausgebildet sein, es ist aber auch möglich, dass die Abdeckung nur von einem Gittergerüst oder einem auf sonstige Weise unterbrochenen Bauteil gebildet ist. Auch eine Kombination, etwa aus einem Gerüst aus farbigem Material mit einer dünneren, transparenten Glocke ist möglich.
Um den im Standfuß bereits gehaltenen Informationsträger noch sicherer zu lagern, wird er bevorzugt auch im oberen Bereich gegen unerwünschte Bewegungen festgelegt. Dies kann besonders bevorzugt über die Gestaltung der Abdeckung und des Informationsträgers erfolgen. Bei geeigneter Wahl der Geometrie kann der unten
eingespannte Informationsträger dann nicht mehr schwanken und ist fest in dem Verpackungsinnenraum gehalten. Weist zum Beispiel die Abdeckung einen oberen gekrümmten Bereich auf, wird diese Krümmung bevorzugt so gewählt, dass Ihr Radius kleiner ist als der Abstand von der oberen Innenseite der Abdeckung zum Rand er Halteaufnahme. In diesem Fall müsste der obere Rand des Informationsträgers beim Verschwenken eine Kreisbahn beschreiben, die außerhalb der Abdeckung liegt. Da dies nicht möglich ist, ist ohne optisch auffällige Halterungen der Informationsträger sicher in dem Verpackungsinnenraum gehalten.
Alternativ kann die Verpackung natürlich auch eine Kippsicherung aufweisen, die den oberen Rand des Informationsträgers in zumindest einer Kipprichtung abstützt. Meist werden allerdings mehrere Kippsicherungen vorgesehen sein, die etwa die Form einfacher Kunststoffnasen aufweisen können, die zu beiden Seiten des Informationsträgers angeordnet sein können.
Auch eine Kombination beider, oben beschriebener Kippsicherungen ist möglich. So kann gegen seitliches Kippen eines im Vergleich zur Querausdehnung des Verpackungsinnenraums schmalen Informationsträgers eine Kippsicherung in Form eines Kunststoffvorsprunges gewählt werden, während die Kippbewegung in die hierzu rechtwinklige Richtung nach vorne bzw. hinten über eine Radienanpassung der Krümmung der Oberseite an die Länge des Informationsträgers verhindert werden kann.
Bei Realisierung einer Kippsicherung durch die Wahl geeigneter Krümmungsradien kann auch eine obere Form der Abdeckung gewählt werden, die einem Segment eines Rotationskörpers entspricht. Insbesondere kann dieser Bereich kuppel- oder gewölbeartig ausgebildet sein, wobei der Rotationskörper dann eine Kugel oder ein Ellipsoid ist.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung verwendet als Kippsicherung wenigstens eine zusätzliche Stützausnahme, in die der Informationsträger mit seinem oberen oder auch einem oder beiden seitlichen Rändern eingreift. Diese Stützaufnahme kann eine übliche Nut sein, die entweder in das Material eingeschnitten ist oder durch zwei gegenüberliegende Verstärkungen hergestellt sein kann.
Die Abdeckung kann auch zweiteilig mit einer auf den Standfuß aufgesetzten Seitenwand, die zum Beispiel zylindrisch mit rundem oder elliptischem Querschnitt ausgebildet sein kann, und einem auf diese Seitenwandung aufgesetztem Deckelstück ausgebildet ist. Dieses Deckelstück kann identisch mit dem Standfuß sein, so dass die Präsentationsverpackung bei gleicher Funktion auch umgedreht verwendet werden kann.
Das Deckelstück kann wie der Standfuß Stapelhilfen aufweisen, die ein Aufeinanderstapeln durch formschlüssiges Ineinandergreifen eines auf einem Deckstück stehenden Standfußes einer oberen Präsentationsverpackung erleichtert. Das Deckelstück kann ferner eine Stützaufnahme für den oberen Rand des Informationsträgers aufweisen, in Ihrer Form der Form der Halteaufnahme entspricht. Auf diese Weise können als Deckelstück und als Standfuß die gleichen Bauteile verwendet werden, was die Herstellungskosten der Präsentationsverpackung reduziert.
Die Halteaufnahme kann bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung eine schlitzförmige Ausnehmung in dem Standfuß sein, die geradlinig oder gebogen sein kann, je nachdem, ob der Informationsträger als ebene oder gebogene Karte in dem Verpackungsinnenraum stehen soll. Alternativ kann die Halteaufnahme auch eine umlaufende Nut sein, in die die zu einem Zylinder zusammengerollte Karte des Informationsträgers eingesteckt sein kann. Anstelle einer gerollten Karte kann natürlieh auch ein einstückig gefertigter Rohrabschnitt verwendet werden, insbesondere wenn der Informationsträger aus Kunststoff gefertigt ist.
Bei einer möglichen Ausgestaltung erstreckt sich der Informationsträger von einer Seite des Verpackungsinnenraums zur gegenüberliegenden Seite. Hier ist die Ware entweder vor dem Informationsträger oder dahinter angeordnet oder der Informationsträger weist eine Warenaussparung auf, die im Bereich der Warenaufnahme angeordnete ist und in die die Ware hineinragt. Im Bereich dieser Warenaussparung kann ein oder mehrere Haltemittel vorgesehen werden, mit dem die Ware an dem Informationsträger befestigt ist, so dass auch diese gegen Kippen gesichert werden kann.
Die Warenaufnahme ist bevorzugt an die Form der Ware angepasst. Im Bereich der Kosmetika kommen beispielsweise zylindrische Flakons als Warenform in Betracht, die dann eine runde oder ovale Einsenkung als Warenaufnahme erfordern. Die Wa-
renaufnahme kann aber auch ein Adapterstück aufweisen, das die Waren in einer universellen Warenaufnahme hält. Hierbei ist das Adapterstück mit einer Seite in die Warenaufnahme eingesetzt ist und mit der gegenüberliegenden Seite an der Ware befestigt. Die Warenaufnahme kann aber auch von einem von dem Standfuß hervorspringenden Bauteil, etwa einer dünnen Säule gebildet sein, an der die Ware über zum Beispiel ein Band befestigt ist.
Zur Erhöhung der optischen Attraktivität kann die innere Mantelfläche der Abdeckung abschnittsweise verspiegelt sein und etwa an den übrigen Teilflächen durchsichtig ausgebildet sein. So kann etwa der hintere Bereich der Abdeckung verspiegelt sein, während der vordere Bereich transparent ausgebildet ist.
Je nach Anwendungsfall kann die Präsentationsverpackung auch weitere optische Mittel aufweisen, die einen Blickfang oder Kaufanreiz darstellen. So kann sie flüssigkeitsdicht ausgebildet sein, wobei der Verpackungsinnenraum mit einer Flüssigkeit gefüllt ist, die optisch anregende Partikel, insbesondere glitzernde Metallpartikel oder auch ein Schneeimitat enthält. Um die Verpackung nicht vor Entnahme der Ware entleeren zu müssen, kann die Flüssigkeit auch in einem transparenten Folienbehälter angeordnet werden, der in den Verpackungsinnenraum eingelegt wird.
Selbstverständlich kann die Präsentationsverpackung eine oder auch zwei oder mehr Warenaufnahmen aufweisen. Im Falle mehrerer Warenaufnahmen kann jeder einzelnen Warenaufnahme ein separater Informationsträger zugeordnet sein, so dass entsprechend der Anzahl der Warenaufnahmen auch ebenso viele Halteaufnahmen vorgesehen sind. Ferner kann auch nur eine geringe Anzahl von Halteaufnahmen vorgesehen werden, so dass sich mehrere oder gar alle Warenaufnahmen einen Informationsträger teilen.
Um eine Verkratzen der oft transparenten Abdeckung auch ohne weitere Umverpackung zu vermeiden, kann die Abdeckung und bzw. oder der Standfuß zum Schutz der restlichen Abdeckung definierte Stoßkanten aufweisen, die beispielsweise in Form von umlaufenden Verdickungen vorliegen können. Diese Stoßkanten können mit einem farbigen, insbesondere silbernen oder goldenen oder auch mit einem gummiartigen Belag beschichtet sein.
Soll die Präsentationsverpackung nicht nur während des Verkaufs eingesetzt werden, sondern auch später beim Kunden noch als Schutzhülle der Ware dienen, kann sie eine Klemme in Form eines Gürtel-Clips oder auch ein Umhängeband zum Umhängen um den Hals aufweisen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung.
Die Zeichnung zeigt in Figur 1 eine erfindungsgemäße Präsentationsverpackung. Die Verpackung weist einen Standfuß 2 auf, auf den eine Abdeckung 1 aufgesetzt ist. Diese Abdeckung 1 ist hier durchsichtig ausgebildet und im oberen Bereich mit einer sphärischen Form versehen.
In eine Warenaufnahme 7 ist die zu verpackende Ware 3 eingesteckt. Hier handelt es sich um eine zylindrische Ware 3, etwa den Flakon eines Parfüms. Es können natürlich auch mehreren Waren 3 nebeneinander oder hintereinander eingesteckt werden, wobei für jede Ware 3 dann eine separate Warenaufnahmen 7 vorgesehen wären.
Ein Informationsträger 6 ist in dem Verpackungsinnenraum kippsicher angeordnet. Hierzu ist er im unteren Bereich in eine Halteaufnahme 5 eingesteckt, die als Längsnut von einer Seite des Standfußes zur gegenüberliegenden Seite verläuft. Der Informationsträger 6 selbst erstreckt sich von einer Seite der Abdeckung 1 zur gegenüberliegenden Seite, so dass er seitlich zwischen den Wänden gehalten ist und nicht kippen kann.
Ein Kippen um die Querachse wird durch die Formgebung des oberen Bereiches der Abdeckung 1 verhindert. Dessen Krümmung ist so klein gewählt, dass die imaginäre Bahnkurve des oberen Randes des Informationsträgers 6 während des zu verhindernden Kippens die Kuppel der Abdeckung 1 kreuzt. So ist der Informationsträger 6 auch in dieser Richtung fest gehalten, ohne dass besondere Vorkehrungen zu treffen wären.
Die Ware 3 ist in der zylindrischen Warenaufnahme 7 gehalten. Der Informationsträger 6 weist im Bereich der Ware 3 eine Warenaussparung 4 auf, so dass der Informationsträger 6 und die Ware 3 in einer Ebene angeordnet sein können.
Alternativ könnte der Informationsträger 6 auch gebogen sein und die Ware 3 in der Krümmung der gebogenen Karte angeordnet werden. In diesem Fall könnte allerdings zunächst die Ware 3 nur von einer Seite aus gesehen werden, was dadurch vermieden werden kann, dass der gekrümmte Informationsträger 6 ebenfalls mit einer Warenaussparung 4 versehen wird.
In die Warenaussparung 4, die nicht notwendigerweise die Ware 3 unmittelbar aufnehmen muss, sondern auch hinter oder vor der Ware 3 angeordnet sein könnte, kann auch ein lupenartiges Fenster eingesetzt sein. Dies hätte den reizvollen Effekt, dass die Ware 3 aus einem Sichtwinkel vergrößert erscheint. Der Informationsträger 6 kann bedruckt werden, wobei auch ein Bedrucken mit einem Hologramm möglich ist. Dies ermöglicht insbesondere in Verbindung mit einem gebogenen Informationsträger 6 reizvolle optische Erscheinungen.
| 1 | Abdeckung |
| 2 | Standfuß |
| 3 | Ware |
| 4 | Warenaussparung |
| 5 | Halteaufnahme |
| 6 | Informationsträger |
| 7 | Warenaufnahme |
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Claims (23)
1. Präsentationsverpackung mit dadurch gekennzeichnet, dass
innerhalb des Verpackungsinnenraums zumindest ein Informationsträger (6) angeordnet ist und der Standfuß (2) eine Halteaufnahme (5) für den Informationsträger (6) aufweist, in die der Informationsträger (6) eingesteckt ist.
- einem Standfuß (2),
- wenigstens einer in dem Standfuß (2) angeordneten Warenaufnahme (7), in die eine zu verpackende Ware (3) einsetzbar ist und
- einer Abdeckung (1), die auf den Standfuß (2) unter Einschluss eines die zu verpackende Ware (3) aufnehmenden Verpackungsinnenraums aufsteckbar ist,
innerhalb des Verpackungsinnenraums zumindest ein Informationsträger (6) angeordnet ist und der Standfuß (2) eine Halteaufnahme (5) für den Informationsträger (6) aufweist, in die der Informationsträger (6) eingesteckt ist.
2. Präsentationsverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Informationsträger (6) bis an den dem Standfuß (2) abgewandten oberen Bereich der Abdeckung (1) erstreckt und die Abdeckung (1) eine Kippsicherung aufweist, die den oberen Rand des Informationsträgers (6) in zumindest einer Kipprichtung abstützt.
3. Präsentationsverpackung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippsicherung von einer innen gekrümmten Oberseite der Abdeckung (1) gebildet ist, wobei der Krümmungsradius kleiner als der größte Abstand des kuppelartig gewölbten Bereiches der Abdeckung zu dem oberen Rand der Halteaufnahme (5) ist.
4. Präsentationsverpackung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die innen gekrümmte Oberseite der Abdeckung (1) in zwei zueinander rechtwinklige Richtungen gekrümmt ausgebildet ist, wobei der innere oberen Bereich der Abdeckung (1) die Form eines Segmentes eines Rotationskörpers aufweist, insbesondere die Form eines Ellipsoid- oder Kugelsegmentes.
5. Präsentationsverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippsicherung von zumindest einem, nach innen in den Verpackungsinnenraum hervorspringenden Haltestück gebildet ist, an dem sich der Informationsträger (6) abzustützen vermag.
6. Präsentationsverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kippsicherung von einer Stützaufnahme in Form einer Ausnehmung gebildet ist, in die der obere Rand des Informationsträgers (6) zumindest abschnittsweise eingreift.
7. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) zweiteilig mit einer auf den Standfuß (2) aufsetzbaren zylindrischen Seitenwandung und einem auf die Seitenwandung aufsteckbaren Deckelstück ausgebildet ist.
8. Präsentationsverpackung nach den beiden vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelstück in seiner Form dem Standfuß (2) entspricht und die Stützaufnahme in Ihrer Form der Form der Halteaufnahme (5) entspricht.
9. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (6) von einer gebogenen oder ebenen Einsteckkarte gebildet ist, wobei die Halteaufnahme (5) eine schlitzförmige Ausnehmung in dem Standfuß (2) ist.
10. Präsentationsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (6) von einem geradlinigen oder gebogenen Rohrabschnitt gebildet ist, wobei die Halteaufnahme (5) eine ringförmige Ausnehmung in dem Standfuß (2) ist.
11. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Informationsträger von einer Seite des Verpackungsinnenraums zur gegenüberliegenden Seite erstreckt.
12. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteaufnahme (5) die Warenaufnahme (7) durchsetzt und der Informationsträger (6) eine im Bereich der Warenaufnahme (7) angeordnete Warenaussparung (4) aufweist, in die die Ware (3) hineinragt.
13. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der der Informationsträger (6) im oberen Bereich der Warenaussparung (4) zumindest ein Haltemittel aufweist, mit dem die Ware (3) an dem Informationsträger (6) befestigt ist.
14. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenaufnahme (7) von einer runden oder ovalen Einsenkung gebildet ist.
15. Präsentationsverpackung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Warenaufnahme (7) ein Adapterstück aufweist, das mit einer Seite in die Warenaufnahme (7) eingesetzt ist und mit der gegenüberliegenden Seite an der Ware (3) befestigt ist.
16. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Mantelfläche der Abdeckung (1) abschnittsweise verspiegelt ist.
17. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) zumindest teilweise transparent, insbesondere durchsichtig ist.
18. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie flüssigkeitsdicht ausgebildet ist, wobei der Verpackungsinnenraum mit einer Flüssigkeit gefüllt ist, die optisch anregende Partikel, insbesondere Metallpartikel oder Schneeimitat enthält.
19. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei oder mehr Warenaufnahmen (7) aufweist, wobei jeder Warenaufnahme (7) ein separater Informationsträger (6) zugeordnet ist.
20. Präsentationsverpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei oder mehr Warenaufnahmen (7) aufweist, wobei den Warenaufnahme (7) ein gemeinsamer Informationsträger (6) zugeordnet ist.
21. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (1) und/oder der Standfuß (2) zum Schutz der restlichen Abdeckung vor Verkratzungen infolge des Transportes als definierte Stoßkante zumindest eine umlaufende Verdickung aufweisen.
22. Präsentationsverpackung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die umlaufende Verdickung mit einem silbernen, goldenen oder gummiartigen Belag beschichtet ist.
23. Präsentationsverpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er ein Verbindungselement zum Befestigen an einem Kleidungs- oder Gepäckstück aufweist, das insbesondere von einem Gürtel-Clip gebildet ist.
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Legal Events
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
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